Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen – Wann ist das sinnvoll?
Unfälle passieren oft unvorhergesehen, Krankheiten können schlimme folgen haben. Manchmal gelangen Menschen einfach in Situationen, in denen sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wichtig ist jetzt: Wer darf mit den Ärzten und Ärztinnen reden? Wer kümmert sich um Versicherungen, Bankangelegenheiten, Mietsachen? Das ist nicht in allen Fällen automatisch klar. Denn nicht immer sind dazu rechtlich befugte Menschen schnell auffindbar oder überhaupt vorhanden. Eine entsprechende Vollmacht, die im Vorfeld ausgestellt wurde, legt fest, wer was wann entscheiden darf, wer im eigenen Namen handeln darf und welche medizinischen Maßnahmen Ärzte oder Ärztinnen im Ernstfall überhaupt ergreifen dürfen.
Vorsorgevollmacht ist etwas anderes als die Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer einen anderen Menschen im Sinne seiner Interessen vertreten darf. Das klingt erst einmal abstrakt. Konkret wird mit der Vorsorgevollmacht ein Mensch beauftragt, Entscheidungen für einen anderen Menschen zu treffen, der selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Für Minderjährige entscheiden in so einem Fall ohnehin die gesetzlichen Vertreter, das sind meist die Eltern. Für jeden Erwachsenen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Das gilt auch für Menschen, die in einer Ehe leben oder in einer Lebenspartnerschaft. Denn im Notfall dürfen auch sie nicht automatisch füreinander handeln. Kommt es tatsächlich zu einer Notlage und es ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, bestimmt ein Gericht über die Entscheidungsträger. Manchmal wird in so einem Fall ein Angehöriger oder eine Angehörige, ein Verwandter oder eine Verwandte bestimmt, manchmal ist das ein Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin.
Inzwischen haben mehr als ein Viertel aller Erwachsenen in Deutschland eine Patientenverfügung, wenn man Umfragen glauben darf. In der Patientenverfügung werden schriftlich bestimmte Behandlungssituationen festgelegt. Es wird festgeschrieben, welche medizinischen Maßnahmen der oder die Betroffene wünscht, welche dagegen abgelehnt werden. Je konkreter diese Angaben formuliert sind, desto besser ist es. Der Bundesgerichtshof hat in einem Gerichtsurteil unter dem Aktenzeichen XII ZB 61/16 klargestellt, dass die Angaben so konkret wie nur irgendwie möglich sein müssen. Wer keine medizinischen Fachkenntnisse hat, kann damit im Normalfall nur schwer umgehen. Deshalb gibt es von vielen Vereinen, Verbänden und sogar Stiftung Warentest sogenannte Vorsorge-Sets, die Musterformulare enthalten. Im Idealfall entsprechen diese Musterformulare den Anforderungen des Bundesgerichtshofs. Wer jedoch wirklich sicher gehen will, sollte sich zu diesem Theme juristisch beraten lassen.
Beratungsangebote nutzen
Warum muss welche Art von Dokument wie genau aussehen, und was muss man bei der Formulierung beachten? Es ist weder bei der Vorsorgevollmacht, noch bei der Patientenverfügung so einfach. Gut, dass es Beratungsangebote gibt. Die Beratung in unserer Kanzlei ist rechtssicher. Unser Notar arbeitet mit Ihnen die passenden Formulierungen für die Dokumente aus. Jede Vollmacht und jede Verfügung wird individuell formuliert und mit den in dieser Hinsicht bereits ergangenen Gerichtsurteilen abgeglichen. Ein von uns überprüftes Dokument ist somit rechtlich sicher. Und natürlich werden die Dokumente auch beglaubigt – dann sind sie nicht mehr anfechtbar.
Als Notar kann ich Ihnen bei folgenden Vorsorgemaßnahmen behilflich sein:
- bei der Erstellung und Beurkundung einer Generalvollmacht
- bei der Erstellung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht
- bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung
- bei der Ausformulierung einer rechtsverbindlichen Patientenverfügung
Warum kann das wichtig sein? Manchmal ist aufgrund der individuellen Lebenssituation nicht ganz klar, wie frei insbesondere abhängige oder bereits gesundheitlich angeschlagene Menschen entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht sollte aber grundsätzlich nur aufgrund von bestehendem Vertrauen und einer engen Beziehung zueinander ausgestellt werden. Bei einem Gespräch in unserer Kanzlei werden die Hintergründe erklärt, so dass sich alle Anwesenden ihrer jeweiligen Verantwortung bewusst sind – und natürlich wird so auch sichergestellt, dass die Vollmacht rechtlich einwandfrei entsteht.
Besonderheit Kontovollmacht
Viele Banken akzeptieren eine einfache Vorsorgevollmacht nicht. Diese Vollmacht reicht häufig nicht aus, um Dritten Zugriff auf das Bankkonto zu erlauben. Daher sollte man immer erfragen, ob die Bank oder Sparkasse institutseigene Formulare verwendet, um eine Bankvollmacht auszustellen. Diese Formulare müssen von Vollmachtgeber oder -geberin und Bevollmächtigter oder Bevollmächtigtem gemeinsam unterschrieben werden. Die Begriffe Bankvollmacht und Kontovollmacht werden häufig alternativ gebraucht. Allerdings werden notariell bestätigte Vollmachten unter Umständen eben doch akzeptiert.
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung ausstellen?
Wer darf einen Menschen im Notfall vertreten? Wer übernimmt rechtliche und finanzielle Dinge? Eine Betreuungsverfügung klärt das. In dieser Verfügung kann jeder Erwachsene und jede Erwachsene selbst festlegen, wer ihn oder sie im Notfall vertreten soll. Allerdings entscheidet ein Gericht, ob die eingesetzten Betreuer auch tatsächlich geeignet sind. Die Betreuungsverfügung kann also eine Alternative zur Vorsorgevollmacht sein, kann diese aber auch einfach nur ergänzen. Wie genau diese Betreuungsverfügung formuliert wird, was darin stehen kann oder soll, weiß der Rechtsberater oder die Rechtsberaterin.
Wer darf eine Vorsorgevollmacht ausgestellt bekommen?
Wichtig ist erst einmal, dass der oder die Bevollmächtigte das volle Vertrauen des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin hat. Denn es gut um wichtige Entscheidungen. Eine Vorsorgevollmacht betrifft die Entscheidung über eine Einwilligung oder Ablehnung medizinischer Behandlungen. Es kann um die Wahl eines Pflegeheims gehen, um Kontoüberweisungen und Bankdepots. Eine Vorsorgevollmacht kann mit einem enormen Zeitaufwand verbunden sein und geht grundsätzlich mit einer erheblichen Verantwortung einher. Bevollmächtigte müssen volljährig sein. Sinnvoll ist, dass sie in einem engen Verhältnis zu dem Aussteller oder der Ausstellerin der Vollmacht stehen. Sie sollten sich in langen Gesprächen darüber einig sein, was dem Aussteller oder der Ausstellerin wichtig ist, welche Arten von Behandlungen erwünscht oder unerwünscht sind, wie im Ernstfall zu verfahren ist.
Die Vorsorgevollmacht soll erst einmal verhindern, dass ein Gericht einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin bemisst.
Die Vorsorgevollmacht betrifft recht viel:
- Gespräche mit Ärzten und Ärztinnen: Wer darf mit wem reden?
- Gespräche mit Pflegeeinrichtungen und Versicherungen: Wer vertritt die Interessen des Ausstellers oder der Ausstellerin?
- Vertretung gegenüber Behörden: Hier sind Mietwohnungen und Haushaltsauflösungen genauso gemeint wie der Abschluss eines Heimvertrags, die Öffnung der Post und mehr
Die Vorsorgevollmacht muss nicht zwangsläufig auf eine einzige Person ausgestellt werden. Die Aufgaben dürfen zwischen verschiedenen Menschen aufgeteilt werden. Das ist sinnvoll, denn eine umfassende Vollmacht geht mit einem erheblichen Zeitaufwand einher. Bevor eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wird, sollte genau geklärt werden, wer der Bevollmächtigten sich welche Aufgaben zutraut und diese auch gerne übernimmt. Manche Menschen können vielleicht gut mit Behörden und Banken umgehen, während andere sich in medizinischen Belangen auskennen. Im Idealfall wird für jeden Bevollmächtigten und jede Bevollmächtigte eine eigene Vorsorgevollmacht ausgestellt. Darin muss der jeweilige Aufgabenbereich klar genannt werden. Damit auch hier keine Fragen offen bleiben, ist eine Beratung in unserer Kanzlei sinnvoll.
Dokumente müssen mit Datum und Unterschrift versehen sein
Es gibt keine Vorschrift, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung von rechtlicher Seite aus beurkunden oder verifizieren zu lassen, auch wenn die Vorteile der Rechtssicherheit sicher auf der Hand liegen. Die Dokumente müssen schriftlich verfasst sein, außerdem müssen sie mit Datum und Unterschrift versehen sein. Wenn sie vorliegen, ist das genug. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte einen Kredit aufnehmen soll oder darf. Dann ist eine entsprechend beurkundete Vorsorgevollmacht nötig. Das gilt auch in Immobilienangelegenheiten, beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien. Aber auch da gibt es wieder Ausnahmen. Wird die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsbehörde oder einer Betreuungsstelle vor Ort „öffentlich beglaubigt“, kann der Bevollmächtigte oder die Bevollmächtigte beim Grundbuchamt damit tätig werden.
Eine von einem Notar oder einem Anwalt beglaubigte und bestätigte Vollmacht wird auf jeden Fall akzeptiert, und die Suche nach einer Betreuungsstelle, die die Beglaubigung eventuell vornehmen könnte, erübrigt sich.
Welche Dokumente sind aufgesetzt worden, welche nicht?
Im Ernstfall müssen die unterschriebenen und gegebenenfalls beglaubigten Unterlagen schnell zur Hand sein. Und vor allem muss klar sein, welche Verfügungen und Vollmachten es überhaupt gibt. Um das zu klären, gibt es das sogenannte Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dort können Verfügungen und Vorsorgevollmachten registriert werden. Liegt ein Notfall vor, fragen die Gerichte bei der Kammer an, ob es entsprechende Dokumente gibt und wer gegebenenfalls bevollmächtigt ist. Sind keine entsprechenden Dokumente registriert, wird ein Betreuer oder eine Betreuerin eingesetzt. Es reicht also im Zweifelsfall nicht aus, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht auszustellen – sie müssen auch registriert werden. Die Vollmachten selbst werden bei der Kammer allerdings nicht hinterlegt. Der Eintrag ist ebenfalls kostenpflichtig und wird mit abhängig vom Umfang mit 13 Euro oder mehr berechnet. Gerne informieren wir Sie bereits im Vorfeld über die anfallenden Kosten.
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Fazit: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sinnvoll
Jeder und jede Erwachsene sollte für den Ernstfall diese beiden Dokumenten (und gegebenfalls Ergänzungen dazu) in rechtsgültiger Form erstellen und in der Bundesnotarkammer registrieren. Wer sich beim Anwalt oder Notar beraten lässt und die Dokumente dort unter professioneller Hilfe erstellt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und weiß sich im Ernstfall gut versorgt. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und erstellen mit Ihnen zusammen alle Dokumente.