Anforderung Grundbucheinsicht
Zum Grundbuch kann ich als Notar Einsicht erteilen. Jedoch müssen Interessenten dazu ein berechtigtes Interesse vorweisen und darlegen, da das Grundbuch vertrauliche Daten enthält.
Eine Grundbucheinsicht ist nur zulässig, wenn hierfür ein sog. „berechtigtes Interesse“ desjenigen vorliegt, welcher das Grundbuch einsehen will. Anträge auf Grundbucheinsicht muss ein Notar daher sehr kritisch und sorgfältig prüfen, denn die Anforderungen der Rechtsprechung sind diesbezüglich sehr hoch. Wer zum Beispiel aus Neugierde etwas über den Grundbesitz seines Nachbarn erfahren oder auf der Suche nach einem Kaufgrundstück bestimmte Eigentümer ansprechen möchte, dem darf ein Notar die gewünschte Grundbucheinsicht nicht gewähren.
Möchten Sie aus berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch nehmen, dann füllen Sie bitte das unten stehende Formular so vollständig wie möglich aus. Haben Sie Fragen oder ist etwas unklar, dann rufen Sie uns am besten an: 02732 791079 oder stellen vorab eine Anfrage per Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderung eines Grundbuchauszuges Kosten verursacht. Mit Absenden dieses Formulars stimmen Sie den Kosten ausdrücklich zu. Hier finden Sie eine Übersicht der entstehenden Gebühren für einen Grundbuchauszug.
Füllen Sie bitte Ihre Anfrage an uns aus. Mit (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben, welche wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen (siehe auch: Datenschutz zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten).
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