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Notar für Unternehmen und Firmengründungen
Notar für Unternehmen und Firmengründungen

Notar für Unternehmen und Gründung

Notartätigkeitsbereich Unternehmen und Gründung

Jedes Jahr werden in der Bundesrepublik Deutschland Unternehmen & Firmengründungen durchgeführt. Mit diesem Schritt vom angestellten Arbeitnehmer oder Studenten hin zum Existenzgründer beginnt ein neues Leben, welches jedoch zahlreiche Verpflichtungen mit sich bringt. Trotz der zweifelsohne vorhandenen Risiken und auch der Vielzahl an Arbeit, welche eine Unternehmens- bzw. Firmengründung mit sich bringt, ist der Gang in das Unternehmertum immer noch sehr reizvoll. Wenn Sie sich mit dem Gedankengang tragen, diesen Schritt für sich zu vollziehen, müssen Sie jedoch im Vorfeld zwingend eine Vielzahl von Aspekten betrachten und Sie werden auch zwingend für die Unternehmens- bzw. Firmengründung – je nach beabsichtigter Gesellschaftsform – einen Notar benötigen.

Das Gesellschaftsrecht

Die Firmengründung bzw. Unternehmensgründung fällt in den Bereich des Gesellschaftsrechts. Bei manchen Gesellschaftsgründungen muss ein Notar zwingend mit eingebunden werden, da die Verträge oder Handelsregisteranmeldungen von einem Notar vorgenommen werden müssen.

Die Aspekte im Stadium der Firmengründung

Eine Firmengründung muss natürlich strukturiert durchgeführt werden, damit das neu gegründete Unternehmen eine sichere rechtliche Stellung innehat und einen guten Start auf den Markt erlebt. Sie sollten sich also, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, bereits frühzeitig über die entsprechende Unternehmensrechtsform Gedanken machen, in welcher Sie Ihr Unternehmen betreiben möchten. Sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch aus steuerlicher Sicht heraus ist die Frage der Rechtsform bereits bei der Firmengründung grundlegend und weitreichend.


Die verschiedenen Rechtsformen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Kommanditgesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG
  • Aktiengesellschaft
  • Kleinunternehmen nach § 39 UStG

haben allesamt ihre rechtlichen und auch steuerlichen Eigenheiten, was sich natürlich auch auf die arbeitsrechtliche Situation von etwaigen Angestellten des Unternehmens sowie etwaigen Partnern der Firma auswirken wird.

Das Handelsregister

Einer der wichtigsten Schritte, die im Rahmen einer Unternehmens- bzw. Firmengründung durchgeführt werden müssen, stellt der Eintrag in das Handelsregister dar. Das Handelsregister erfüllt in Deutschland eine wichtige Funktion als Instrument für Unternehmen sowie aller Personen, die am Geschäftsleben teilhaben. Durch das Handelsregister soll für alle Beteiligten in erster Linie Transparenz im Hinblick auf die Marktsituation sowie der jeweiligen Unternehmen geschaffen werden. Dies bedeutet für Sie, dass Sie mit Ihrem Unternehmen – je nach gewählter Rechtsform – in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Das Handelsregister gibt – je nach Rechtsform – Zeugnis darüber, welche Personen überhaupt die Berechtigung haben, für ein Unternehmen Geschäftsabschlüsse zu tätigen oder rechtliche Handlungen vorzunehmen. Sämtliche vertretungsberechtigte Personen eines Unternehmens werden im Handelsregister erfasst, damit die allgemeinen Markttätigkeiten auch rechtskonform durchgeführt werden können.

In Deutschland ist ein Eintrag in das Handelsregister für jeden eingetragenen Kaufmann gesetzliche Pflicht.

Dementsprechend muss das Unternehmen mit den Informationen wie

  • Unternehmenssitz
  • Firmierung
  • handlungsberechtigte Personen des Unternehmens

einen Eintrag in das Handelsregister erfahren.

Der Gesetzgeber schützt dabei die Richtigkeit und die Vollständigkeit von dem Handelsregister, sodass ein Kaufmann sämtliche eintragungspflichtige Änderungen unverzüglich vorzunehmen hat. Als eintragungspflichtige Änderungen werden die Änderungen angesehen, die Auswirkungen auf die Unternehmensverhältnisse mit sich bringen. Unterlässt ein Kaufmann eine derartige Eintragung, so führt dies zu einer sogenannten Negativgeltungspflicht. Sie als Kaufmann mit einem bestehenden Unternehmen müssen dann diese Änderungen zwingend gegen sich gelten lassen.

Meine Tätigkeiten im Bereich Unternehmen & Firmengründung im Überblick

Wie Sie sehen ist der Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmen & Firmengründung enorm vielfältig und tief gehend.

  • Gründung
  • Wahl der Rechtsform
  • Auflassung der Satzung
  • Firmengründung allgemein
  • Eintrag in das Handelsregister

  • Änderungen im Handelsregister
  • Anteilsübertragungen
  • Unternehmenskauf bzw. Unternehmensveräußerung
  • Unternehmensumwandlungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge

Sie können mich sehr gern über meine Internetpräsenz per E-Mail oder alternativ telefonisch kontaktieren.

Viele Unternehmer betrachten das von ihnen geschaffene Unternehmen als ihr Lebenswerk. Von den anfänglichen ersten Schritten auf dem Markt bis hin zur erfolgreichen Marke war sehr viel Zeitaufwand, Liebe und natürlich auch harte Arbeit erforderlich. Ein Lebenswerk gibt man natürlich nur ungern auf und so manch ein Unternehmer kann nur dann mit ruhigem Gewissen den wohlverdienten Ruhestand antreten, wenn das Unternehmen in gute Hände übergeben wird

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Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

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