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Notar für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Notar für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Notar für Vollmachten und Notfallvorsorge


Notartätigkeitsbereich Notfallvorsorge und Vollmachten

Ein Unfall kann jeden Menschen im Leben ereilen. Zwar wünscht sich niemand ein derartiges Ereignis und drängt dementsprechend den Gedanken daran so weit wie möglich von sich fort, doch ist letztlich auch niemand davor gefeit. Um für den Fall des Falles entsprechend gewappnet zu sein sind Vorsorgemaßnahmen absolut unerlässlich. Da im schlimmsten Fall jedoch Ihre Geschäftsfähigkeit von dem Unfall betroffen sein kann, ist eine Vollmacht für einen geliebten und vertrauenswürdigen Menschen zwingend erforderlich, damit dieser Mensch für Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Namen handeln kann.

Die Vollmachtsarten und die notarielle Mitwirkung

Als Notar obliegt es auch meinem Tätigkeitsfeld, entsprechende Vorsorgemaßnahmen für Sie festzulegen. Solange Sie noch gesundheitlich und geistig in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu formulieren und rechtsverbindlich zu erklären, sollten Sie derartige Maßnahmen auch durchführen. Gerade junge Menschen beschäftigen sich aus meiner Sicht viel zu wenig mit diesem Themenbereich und seinen rechtlichen Folgen für sie selbst. In diesem Zusammenhang denken sehr viele Menschen fast automatisch an eine Vollmacht für einen Vertrauten. Sie sollten dabei jedoch wissen, dass es eine Vielzahl von verschiedenen Vollmachtsarten gibt und dass diese Vollmachtsarten rechtlich gesehen auch ihre Eigenheiten aufweisen.


Als Notar kann ich Ihnen meine notarielle Hilfe bei folgenden Vorsorgemaßnahmen anbieten:

  • Erstellung und Beurkundung einer Generalvollmacht
  • Erstellung und Beurkundung einer Vorsorgevollmacht
  • Erstellung einer Betreuungsverfügung
  • Ausformulierung einer rechtsverbindlichen Patientenverfügung


Vollmachtsarten für den akuten Notfall

Rechtlich gesehen werden die Generalvollmacht sowie auch die Vorsorgevollmacht als Präventiv- bzw. Vorsorgemaßnahmen für einen akut auftretenden Not- bzw. Unfall angesehen, dessen Folgen die Selbstbestimmung des Betroffenen betreffen. Wenn Sie frühzeitig eine entsprechende General- bzw. Vorsorgevollmacht formulieren und durch einen Notar beurkunden lassen, dann können Sie ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben. Dies bedeutet, dass Ihr Wille auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie selbst aufgrund des Not- bzw. Unfalls nicht mehr zur Formulierung einer entsprechenden rechtlich verbindlichen Willenserklärung fähig sind. Durch die Generalvollmacht wird der Bevollmächtigte rechtlich gesehen dazu berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers gegenüber Dritten wie beispielsweise Banken oder Versicherungen aufzutreten und sämtliche rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu regeln. Eine derartige Generalvollmacht sollte jedoch von Ihnen nicht leichtfertig erteilt werden, da sie weitreichende Folgen hat. Eine ausführliche juristische Beratung und Aufklärung ist daher gerade in diesem Bereich sehr wichtig.

Die Vorsorgevollmacht

Obgleich die Vorsorgevollmacht ebenso wie die Generalvollmacht als Präventivvollmacht angesehen wird, so kommt sie in rechtlicher Hinsicht in einem anderen Bereich des Lebens zum Einsatz. Die Vorsorgevollmacht betrifft ausschließlich Ihre höchstpersönlichen Belange, welche Sie zum Zeitpunkt der Vollmachtsverwendung nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie sollten sich des Umstandes bewusst sein, dass die Entscheidungen vom Bevollmächtigten über Ihre höchstpersönlichen Belange getroffen werden, sodass Sie dieser Person uneingeschränkt vertrauen sollten.

Die notarielle Beurkundung ist für eine Vorsorgevollmacht die ideale Form. Ich berate Sie hinsichtlich der für Sie individuell besten Vorsorgevollmacht. Vor der Beurkundung muss ich von Amts wegen ihre Geschäftsfähigkeit prüfen.

In einer Vorsorgevollmacht werden in der Regel nachfolgende Punkte aufgenommen

  • Gesundheitsvorsorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • lebensverlängernde Maßnahmen

Tipp: Nutzen Sie unser Formular zur Vorsorgevollmacht um einen fertigen Entwurf anzufordern.

 

Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit für den Fall Vorsorge zu treffen, wenn Sie nicht mehr selbst dazu in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Eine Betreuungsverfügung kommt daher nur dann zum Einsatz, wenn Sie als Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können (vgl. § 1896 BGB). In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht auf Ihren Antrag oder von Amts wegen für Sie einen Betreuer. Wenn Sie eine Betreuungsverfügung für eine Person Ihres Vertrauens erstellen, kann diese Person als Ihr Betreuer bestellt werden.

Die Patientenverfügung

Es ist eine der unangenehmsten Entscheidungen, welche ein Mensch in seinem Leben zu treffen hat. Ein geliebter Mensch hatte einen Unfall und kann lediglich mit Hilfe von medizinischen Geräten am Leben erhalten werden. Der Gedankengang, ein „Leben“ an Maschinen im Krankenhaus ohne eigene Selbstbestimmung führen zu müssen, widerstrebt jedoch sehr vielen Menschen. Aus diesem Grund ist die Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen von den behandelnden Ärzten durchgeführt werden sollen oder nicht bzw. wie lange sie durchgeführt werden sollen, entscheidend. In einer Patientenverfügung bestimmen Sie für die Zukunft, welche ärztlichen Maßnahmen und Behandlungen (lebensverlängernden Maßnahmen) im Falle eines Falles bei Ihnen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Frühzeitige Vorsorge ist immens wichtig.

Auch wenn es nur zu menschlich ist, den Gedanken an derartige Vollmachten oder derartige Fälle weit von sich weg zu schieben, so kann ein kurzer Augenblick (zum Beispiel ein Unfall) Ihr Leben vollständig verändern. Sie sollten sich daher frühzeitig mit dem Gedanken an die Errichtung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht beschäftigen und Ihre diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche niederlegen.

Mit Errichtung der vorgenannten Vollmachten kann vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über Sie und Ihr Befinden entscheiden. Entscheiden Sie selbst über Ihre Zukunft.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

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