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Patientenverfügung kurz erklärt

Ratgeber zur Patientenverfügung mit hilfreichen Tipps

Eine Patientenverfügung gehört zu denjenigen Angelegenheiten, mit denen sich jeder Mensch im Verlauf seines Lebens zwingend auseinandersetzen muss. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass zwischen einer makellosen Gesundheit und einer schweren Erkrankung im schlimmsten Fall nur Sekunden liegen können. Sei es ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder ein Unfall – der Mensch kann von dem einen auf den anderen Augenblick plötzlich nicht mehr in der Lage sein, sein eigenes Schicksal aus medizinischer Sicht heraus zu bestimmen. Durch die Patientenverfügung jedoch kann auch in einem derartig schlimmen Fall dem Wunsch des Patienten entsprochen werden, vorausgesetzt natürlich, die Patientenverfügung wurde korrekt aufgesetzt.

In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen der Patient wünscht und welche Maßnahmen durch den Patienten abgelehnt werden.

Was genau ist die Patientenverfügung überhaupt?

Patientenverfügung
(Symbolfoto: Von CorinnaL/Shutterstock.com)

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Fixierung von Wünschen, die im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen von einer volljährigen Person festgelegt werden. Die Patientenverfügung hat ihre rechtliche Grundlage in dem § 1901 a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dient dem Zweck, dass die volljährige Person auch im Fall einer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit das Recht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungsmaßnahmen ausüben kann. In der Patientenverfügung wird für gewöhnlich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen erwünscht sind und welche von dem Patienten abgelehnt werden. Durch die Formulierung der erwünschten Maßnahmen willigt der Patient in diese Maßnahmen im Fall einer medizinischen Notwendigkeit ein während hingegen die abgelehnten Maßnahmen aus rechtlicher Sicht von dem Patienten untersagt werden.

Die Patientenverfügung hat für die behandelnden Ärzte sowie auch die Angehörigen des Patienten einen rechtlich bindenden Charakter. Dies bedeutet, dass es keine Zuwiderhandlungen gegen die Patientenverfügung geben darf.

Durch die Patientenverfügung wird eine Person in die Lage versetzt, bereits frühzeitig die Art und Weise der Behandlung festzulegen und für den Fall vorzubeugen, wenn die betreffende Person aus den unterschiedlichsten Gründen heraus nicht mehr in der Lage ist, selbst den eigenen Willen zu artikulieren. In Deutschland gilt ein derartiger Fall als dann gegeben, wenn die Patienten nicht ansprechbar sind. In diesem Fall können die Patienten auch keinerlei Einwilligungen in entsprechende Maßnahmen geben. Die Intensivpflege ist hierfür ein regelrechtes Paradebeispiel. Aber auch Unfälle, in denen für den Patienten lebensbedrohende Situationen eintreten, können im Zusammenhang mit der Patientenverfügung als gutes Beispiel dienen. Wünscht ein Patient ausdrücklich in der Patientenverfügung keinerlei lebenserhaltende Maßnahmen, so werden diese von den Medizinern in einem Krankenhaus auch nicht durchgeführt. Die Patientenverfügung ist jedoch auch für die Angehörigen des Patienten als überaus entlastende Maßnahme anzusehen, da letztlich kein naher Angehöriger eines Patienten über dessen Leben oder Tod entscheiden möchte.

Die Patientenverfügung sollte stets griffbereit sein, damit sie in einem Notfall von den Angehörigen in den Wohnräumlichkeiten des Patienten schnell gefunden werden kann. Selbstverständlich sollten die Angehörigen von dem Menschen, der eine Patientenverfügung aufsetzt, auch über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung informiert werden. Es gibt auch Menschen, die eine Patientenverfügung bei dem Rechtsanwalt oder Notar des Vertrauens zur Aufbewahrung hinterlegen.

Wer ist der zielgerichtete Empfänger einer Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist stets in unmittelbarer Art und Weise sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an das Pflegeteam gerichtet. Die Patientenverfügung kann sich jedoch im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung auch an die Angehörigen als Bevollmächtigte oder an die Betreuer richten. Der Empfänger bekommt mit der Patientenverfügung eine deutliche Richtungsvorgabe im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung bzw. Betreuung des Patienten an die Hand gegeben, sodass der Bevollmächtigte bzw. Betreuer diese Information an die behandelnden Ärzte oder auch das Pflegeteam weitergeben und die Einhaltung der Patientenverfügung sicherstellen kann.

Welche Aspekte sind besonders wichtig?

Es gibt insgesamt fünf Aspekte, die im Zusammenhang mit der Patientenverfügung besonders beachtet werden sollten:

  1. Die Patientenverfügung ist für sämtliche Beteiligten als verbindlich anzusehen. Dies gilt sowohl für Betreuer als auch für Bevollmächtigte sowie für medizinisches Personal nebst Angehörigen und der Justiz gleichermaßen.
  2. Die Patientenverfügung wird erst dann zum Einsatz gebracht, wenn die betreffende Person nicht imstande ist, den eigenen Willen zu äußern bzw. darüber zu entscheiden. In der gängigen Praxis ist hierfür zunächst eine ärztliche Diagnose bzw. Feststellung der Ärzte erforderlich.
  3. Die Patientenverfügung kann von der betreffenden Person regelmäßig überprüft und auch aktualisiert werden
  4. Die Patientenverfügung kann von der betreffenden Person jederzeit in formloser Art widerrufen werden
  5. Die Patientenverfügung sichert den Arzt im Zusammenhang mit aktiver oder auch passiver Sterbehilfe ab

Was sollte auf jeden Fall in einer Patientenverfügung enthalten sein?

In einer Patientenverfügung kann die betreffende Person ihre eigene individuelle Lebens- oder auch Sterbeeinstellung zum Ausdruck bringen und dabei auch religiöse Anschauungen deutlich machen. Die Patientenverfügung sollte auf jeden Fall sehr konkret formulierte Festlegungen beinhalten, welche sich auf die Heilbehandlung bzw. die medizinischen Maßnahmen beziehen.

Es sollten auf jeden Fall enthalten sein:

  • Vor- sowie Zunahme der betreffenden Person
  • das Geburtsdatum der betreffenden Person
  • die Anschrift der betreffenden Person
  • eine genaue Situationsbeschreibung, in welcher die Patientenverfügung zum Einsatz kommt
  • eine konkrete Benennung aller erwünschten medizinischen Maßnahmen
  • eine konkrete Benennung aller unerwünschten medizinischen Maßnahmen

Augen auf bei zum Teil kostenlosen Vordrucken und Vorlagen aus dem Internet

Im Internet gibt es zahlreiche Vordrucke von Patientenverfügungen, die selbstverständlich von der betreffenden Person ausgefüllt und verwendet werden können. Es ist jedoch auf jeden Fall ratsam zu überprüfen, ob derartige Vordrucke auch tatsächlich seriös sind. Der Unterschied zwischen einer seriösen und einer unseriösen Patientenverfügung aus dem Internet liegt in dem Umstand, dass eine unseriöse Patientenverfügung in der Regel nur mittels Kreuzchen ausgefüllt wird und daher im absoluten Zweifel als unzureichend angesehen wird. Eine seriöse Patientenverfügung, die auch den rechtlichen Maßstäben gerecht wird, verursacht in der Regel Kosten im Rahmen von 60 – 160 Euro.

Es gibt in Deutschland keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine Patientenverfügung auch tatsächlich aufzusetzen. Dies ergibt sich aus dem § 1901 a Absatz 4 BGB. Jeder Mensch kann dementsprechend auch frei entscheiden, ob eine Patientenverfügung aufgesetzt werden soll oder nicht. Wer sich dagegen entscheidet muss sich jedoch vor Augen führen, dass im Fall einer Situation ohne die Möglichkeit der Willensäußerung der „mutmaßliche Wille“ gem. § 1901 a Absatz 2 BGB durch die behandelnden Ärzte ermittelt werden muss. In einem derartigen Fall entscheidet dann entweder der Betreuer oder nahe Angehörige bzw. Inhaber von etwaig vorhandenen Vollmachten über die Behandlungsmaßnahmen. Dies geschieht dann auf der Basis des Glaubens, welche weitergehenden Maßnahme im Sinne des Patienten sind und welche nicht.

Sollte es keine Patientenverfügung oder auch anderweitige Verfügungen bzw. Vollmachten geben, so wird zunächst erst einmal durch ein Gericht eine Betreuungsperson für den Patienten bestimmt. Im besten Fall handelt es sich dabei dann um einen Angehörigen, welcher den Patienten bzw. die Familie des Patienten sehr gut kennt oder sogar selbst zu der Familie gehört. Es kann jedoch auch eine fremde Person zu einem Betreuer durch das Gericht bestimmt werden. In einem derartigen Fall muss die betreuende Person zunächst erst einmal Erkundigungen bei der Familie oder bei Freunden des Patienten einholen, welche Maßnahmen im Sinne des Patienten wären.

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist in Deutschland unbegrenzt. Dies bedeutet, dass sie für ein ganzes Leben eines Menschen ihre Gültigkeit behält. Die Patientenverfügung verliert jedoch dann ihre Gültigkeit, wenn sie durch die betreffende Person widerrufen wird. Auch im Fall von Aktualisierungen verliert die „alte“ Fassung der Patientenverfügung ihre Gültigkeit, da sie durch die neue Fassung ersetzt wird. Eine Aktualisierung ist jedoch nur dann möglich, wenn die betreffende Person zu dem Zeitpunkt der Aktualisierung auch tatsächlich die Einwilligungsfähigkeit aus medizinischer Sicht besitzt.

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