Notar für Ehe und Familie
Notartätigkeitsbereich Ehe und Familie
Liebe per Vertrag? Für die meisten Paare ist dieser Gedanke unvorstellbar. Doch was ist, wenn die Liebe zerbricht und der große Streit um gemeinsame Anschaffungen, ein finanziertes Haus oder um die Kinder ausbricht? Dann stehen viele Paare vor unüberbrückbaren Schwierigkeiten und Problemen. In der Regel kommt es dann zu einer Auseinandersetzung des Paares vor dem Familiengericht. Ganz ohne Paragraphen geht es auch in Partnerschaften und Ehen nicht. Sicherlich ist alles gut, so lange man sich versteht und kein „Grund zur Klage“ herrscht. Sie möchten diesen Schwierigkeiten vorbeugen und vermeiden, dass Sie sich am Ende einer Beziehung nicht ums „liebe Geld“ oder gemeinsam getätigte Anschaffungen streiten? Dann sichern Sie sich ab und treffen eine Vereinbarung, bei der ich Sie als Notar gerne unterstütze. Ich helfe Ihnen in allen Belangen zu Familie und zu Ehe- oder Partnerverträgen weiter.
In „Guten Zeiten“ kann man in der Regel eine faire Lösung für beide Seiten finden, die man in Zeiten, in denen man sich nicht mehr versteht, häufig nicht mehr ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung findet.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist in der heutigen Zeit nicht mehr unüblich. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vor der Eheschließung eine für beide Eheleute bindende notarielle Vereinbarung zu treffen. In erster Linie stehen künftige Eheleute vor der Frage, ob man in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben soll, oder ob man eine Gütertrennung vereinbaren soll. Die Frage, ob man mit seinem zukünftigen Ehegatten einen Ehevertrag schließen soll, wird vor der Eheschließung häufig vernachlässigt, da man davon ausgeht, dass es nicht zu einer Scheidung oder Trennung kommen wird. Doch wenn es in der Ehe „kriselt“ und eine Trennung oder Scheidung unausweichlich sind, kann man eine streitige Auseinandersetzung oder finanzielle Folgeprobleme vermeiden, wenn man einen Ehevertrag miteinander geschlossen hat.
Ob in Ihrem Fall eine Zugewinngemeinschaft, eine strikte Gütertrennung oder andere güterrechtliche Regelungen in Frage kommen, hängt ganz von Ihrer individuellen Situation und Ihren Vorstellungen ab. Ich berate und unterstütze Sie dabei, die richtige güterrechtliche Regelung in Ihrem individuellen Fall zu treffen und streitige zukünftige Auseinandersetzungen z.B. über ein gemeinsames Haus oder die gemeinsamen Kinder – soweit es rechtlich möglich und zulässig ist – auszuschließen. Bleibt es nach einer Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht, bei welchem Ehegatten sollen die gemeinsamen Kinder leben; wie soll das Umgangsrecht ausgestaltet sein und welcher Ehegatte zahlt dem anderen Ehegatten Unterhalt in welcher Höhe? Fragen, die häufig besser im Vorfeld als zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung geregelt werden sollten.
Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung
Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um die eine ausführliche Beratung und Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung geht. Bei einer solchen Vereinbarung werden Regelungen über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, die Umgangszeiten, den Kindesunterhalt sowie über die Aufteilung des Vermögens und Hausrates getroffen. Ein sehr wichtiger Punkt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist zum Beispiel auch das Erbrecht.
Partnerschaftsvertrag
Die wenigsten jungen Paare denken heute über eine Heirat nach, oder entscheiden sich bewusst dagegen. Ohne eine vertragliche Regelung zwischen den Partnern können im Falle einer Trennung oder wenn beispielsweise ein Partner tödlich verunglückt, große (finanzielle) Probleme auf den anderen Partner zukommen. Auch bei Paaren mit Kindern, ist ein Partnerschaftsvertrag ratsam. Wie soll im Falle einer Trennung beispielsweise der bestehende Hausrat aufgeteilt werden; wer soll die Wohnung/Immobilie übernehmen; wie sollen bestehende Verbindlichkeiten getilgt werden oder wer wird Erbe des verstorbenen Partners. In einem Partnerschaftsvertrag können die vorgenannten Punkte einvernehmlich zwischen den Partner geregelt werden. Ich helfe Ihnen gerne, einen Partnerschaftsvertrag mit Ihnen zu entwerfen, der individuelle Lösungen für Ihre Partnerschaft trifft.
Lebenspartnerschaft
Die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft sind rechtlich fast gleichgestellt, so dass es kaum einen Unterschied. Bei nicht in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragenen Lebenspartnerschaften stellen sich die gleichen Probleme, wie unter dem Punkt Partnerschaftsvertrag ausgeführt. Ich unterstütze und berate Sie in den Fragen, die in einer eingetragenen oder nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften bedeutsam sind. Für den Vorsorgefall, die gegenseitige Fürsorge oder die Vermögensaufteilung im Falle einer Trennung ist eine notarielle Vereinbarung zwischen den Lebenspartnern eine sichere Lösung.
Adoption
Sie interessieren sich für eine Adoption und möchten einem Kind, das nicht Ihr Leibliches ist, ein Zuhause geben? Dann stehen Sie vor einem großen bürokratischen Aufwand, müssen zahlreiche Hürden bewältigen und brauchen unbedingt erfahrenen Beistand. Nicht nur in Ehen, sondern auch in Lebenspartnerschaften können Sie Kinder adoptieren. Doch wie sind die rechtlichen Verhältnisse, wenn die Partnerschaft auseinander geht und eine Trennung unausweichlich ist?
Ich berate und unterstütze Sie, wenn Sie über eine Adoption nachdenken.
Sorgeerklärung
Zu den häufigsten gerichtlichen Streitigkeiten zählen Sorgerechtsfälle. Klären Sie die Sorgerechtsfragen besser frühzeitig und schließen Sie auf diesem Weg aus, dass es bei unvorhergesehenen Ereignissen wie einer Trennung oder Scheidung zu unüberbrückbaren Problemen und Auseinandersetzungen kommt. Ich unterstütze und berate Sie, um eine einvernehmliche Sorgerechtsregelung zu treffen.
Vaterschaftsanerkennung
Als nicht mit der Kindesmutter verheirateter Partner sind Sie vor dem Gesetz erst dann der „rechtliche Vater“, wenn Sie eine entsprechende Erklärung unterzeichnen und die Vaterschaft anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Vermögensübertragung unter Ehegatten
Die Vermögensübertragung unter Ehegatten ist ein sehr komplexes Themengebiet, vor allem im Hinblick auf eine schenkungsteuerrechtliche Relevanz. Zu den diesbezüglich anfallenden Fragen berate ich Sie und beurkunde entsprechende vertragliche Regelungen.
Fazit: Lebenspartnerschaft und Ehe
Sicherlich denken die wenigsten frisch Verliebten über einen notariellen Vertrag nach. Allerdings zeigt sich in der Praxis häufig, dass eine vorab getroffene Vereinbarung viele Probleme und Auseinandersetzungen hätte vermeiden können. Für die Liebe, damit auch für die Dauerhaftigkeit einer Partnerschaft oder Ehe, gibt es keine Garantie. Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, kann eine im Vorfeld geschlossene notarielle Vereinbarung zwischen den Parteien Auseinandersetzungen und kostspielige Rosenkriege vermeiden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.
Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.
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