Notarkosten & Gerichtskosten
Welche Kosten kommen auf Sie zu, beim Erwerb von Immobilien, Gründung einer GmbH, bei einem Testament oder Erbvertrag, bei der Gundbucheinsicht und mehr? Erfahren Sie hier, anhand einiger exemplarischer Beispiele, wie hoch die Gebühren ausfallen.
Notarkosten
Wir möchten Sie hier zu den anfallenden Notarkosten informieren. Die Gebührensätze sind gesetzlich geregelt und hängen vom Geschäftswert und von der Art des Verfahrens ab. Die Notarkosten richten sich dabei aber nicht nach dem Schwierigkeitsgrad, Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine, sie werden pauschal berechnet. Es gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG – siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/BJNR258610013.html). Ein Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Sonstige Gebührenvereinbarungen sind dabei unzulässig und unwirksam (§ 125 GNotKG).
Zur besseren Verständlichkeit haben wir hier einige der gängigsten Aufgaben eines Notars mit den anfallenden Notar- und Gerichtskosten, sowie mit konkreten Beispielen aufgelistet. Beachten Sie aber bitte, dass die Auflistung lediglich der Orientierung dient. Benötigen Sie eine verbindliche Auskunft zu anfallenden Gebühren in einem konkreten Fall? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Gerne teilen wir Ihnen die Notarkosten und ggfs. anfallenden Gerichtskosten zu Ihrer individuellen Anfrage mit.
Hinweis zu Beurkundungen
Beurkundungen können selbstverständlich vor 08:00 Uhr und nach 18:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen stattfinden.
Ich weise jedoch daraufhin, dass bei Beurkundungen vor 08:00 Uhr und nach 18:00 Uhr, an Samstagen nach 13:00 Uhr und an Sonntagen sowie Feiertagen eine Unzeitgebühr nach Nr. 2600 GNotKG anfällt.
Exemplarische Beispiele
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.
Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.