Notar Hausbesuche
Beurkundungen außerhalb unserer Geschäftsstelle
Innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland haben Sie freie Notarwahl. Sie sind in Bezug auf die Wahl des Notars nicht an örtliche Grenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
Für die Tätigkeit eines Notars gilt dies jedoch nur eingeschränkt. Notaren wird vom Justizminister ein bestimmter Amtssitz zugewiesen. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz hat seinen Amtssitz in Kreuztal-Buschhütten im Amtsgerichtsbezirk Siegen, nur innerhalb des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Siegen darf er Beurkundungen vornehmen. Anknüpfungspunkt ist dabei nicht der Wohnsitz eines der Beteiligten oder der Lageort zum Beispiel eines Grundstücks (Herr Notar Dr. Christian Gerd Kotz kann zum Beispiel die Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages über ein in Bremen gelegenes Grundstück zwischen Urkundsbeteiligten beurkunden die in Stuttgart und in Rostock ihren Wohnsitz haben, wenn die Beurkundung des Vertrages in Kreuztal erfolgt).
Hausbesuche sind möglich
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innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Siegen,
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innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Burbach,
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innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Freudenberg,
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innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Hilchenbach,
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innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Kreuztal,
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innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Neunkirchen,
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innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Wilnsdorf,
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innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Netphen
Außerhalb dieser Orte darf Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Nottestamenten) beurkunden.
Für eine Amtstätigkeit außerhalb der Geschäftsstelle muss Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz nach den gesetzlichen Vorgaben eine Zusatzgebühr erheben. Diese beträgt in Fällen der Testamentserrichtung, der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung pauschal 50,00 € je Auftraggeber unabhängig von der Dauer der Anwesenheit des Notars. In allen anderen Fällen beträgt die Auswärtsgebühr 50,00 € je angefangener Halbstunde der Abwesenheit, wobei Wegezeiten mitzählen. Hinzu kommen jeweils Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro km vom Amtssitz Buschhütten gesehen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.
Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.