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Notar Hausbesuche
Notar D. Kotz - Kreuztal

Notar Hausbesuche


Beurkundungen außerhalb unserer Geschäftsstelle

Innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland haben Sie freie Notarwahl.  Sie sind in Bezug auf die Wahl des Notars nicht an örtliche Grenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gebunden.

Für die Tätigkeit eines Notars gilt dies jedoch nur eingeschränkt. Notaren wird vom Justizminister ein bestimmter Amtssitz zugewiesen. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz hat seinen Amtssitz in Kreuztal-Buschhütten im Amtsgerichtsbezirk Siegen, nur innerhalb des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Siegen darf er Beurkundungen vornehmen. Anknüpfungspunkt ist dabei nicht der Wohnsitz eines der Beteiligten oder der Lageort zum Beispiel eines Grundstücks (Herr Notar Dr. Christian Gerd Kotz kann zum Beispiel die Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages über ein in Bremen gelegenes Grundstück  zwischen Urkundsbeteiligten beurkunden die in Stuttgart und in Rostock ihren Wohnsitz haben, wenn die Beurkundung des Vertrages in Kreuztal erfolgt).

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht in der Lage sein, Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz an seinem Amtssitz in Kreuztal-Buschhütten aufsuchen zu können, so kommt Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz auch zu Ihnen nach Hause, in ein Krankenhaus in dem Sie aufgenommen worden sind oder in das Pflegeheim, in dem Sie wohnen.

Hausbesuche sind möglich

  • innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Siegen,

  • innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Burbach,

  • innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Freudenberg,

  • innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Hilchenbach,

  • innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Kreuztal,

  • innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Neunkirchen,

  • innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Wilnsdorf,

  • innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Netphen

Außerhalb dieser Orte darf Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Nottestamenten) beurkunden.

Für eine Amtstätigkeit außerhalb der Geschäftsstelle muss Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz nach den gesetzlichen Vorgaben eine Zusatzgebühr erheben. Diese beträgt in Fällen der Testamentserrichtung,  der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung  pauschal  50,00 € je Auftraggeber unabhängig von der Dauer der Anwesenheit des Notars. In allen anderen Fällen beträgt die Auswärtsgebühr 50,00 € je angefangener Halbstunde der Abwesenheit, wobei Wegezeiten mitzählen. Hinzu kommen jeweils Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro km vom Amtssitz Buschhütten gesehen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

Notar Dr. Kotz - Beratung

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!