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Notar - Kreuztal

Notar Dr. Christian Gerd Kotz – Kreuztal

Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin als Notar und Rechtsanwalt in Kreuztal tätig.

Als Notar bin ich ein Organ der vorsorgenden Rechtspflege. Ich entwerfe, beurkunde und vollziehe im Rahmen meiner Tätigkeit als Notar Rechtsgeschäfte für Sie. Meine Tätigkeit reicht unter anderem vom Grundstücksrecht über das Familien- und Erbrecht bis hin zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Meine Aufgabe ist es hierbei, Sie unparteiisch sowie unabhängig zu beraten und zu betreuen. Dabei bin ich für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen tätig.

Ich biete Ihnen im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit individuelle, sorgfältig erarbeitete sowie praxisgerechte Lösungen, die den Anliegen aller Beteiligten gerecht werden. Dabei verstehe ich mich als Dienstleister, der Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen mit Einsatzbereitschaft und Flexibilität zur Seite steht.

Notar - Kreuztal

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail. Nutzen Sie unsere flexiblen Kontaktmöglichkeiten und sprechen Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Kanzlei die für Sie beste Beratungsmöglichkeit ab. Jetzt Termin vereinbaren.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

Notar Dr. Kotz - Beratung

Hinweis zu Beurkundungen

Beurkundungen können selbstverständlich vor 08:00 Uhr und nach 18:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen stattfinden.

Ich weise jedoch daraufhin, dass bei Beurkundungen vor 08:00 Uhr und nach 18:00 Uhr, an Samstagen nach 13:00 Uhr und an Sonntagen sowie Feiertagen eine Unzeitgebühr nach Nr. 2600 GNotKG anfällt.

Notar Dr. Kotz und Kanzlei Kotz Eingangsschild

Tätigkeitsfelder als Notar

Vielen Mandanten ist nicht bekannt, welche Tätigkeiten ein Notar ausübt. Ich möchte Ihnen daher an dieser Stelle gerne einen weiterführenden Überblick über die Funktion eines Notars und über die typischen notariellen Tätigkeitsgebiete geben, die ich für Sie wahrnehmen kann.

Zu den Haupttätigkeiten eines Notars gehören unter anderem (die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend):

Beurkundungen und Beglaubigungen

Wachssiegel NotarBei der Tätigkeit als Notar unterscheidet man unter anderem zwischen Beurkundungen und Beglaubigungen. Der auffälligste Unterschied für Sie als Mandant ist, dass Ihnen bei einer Beurkundung der ganze Text der Urkunde vorgelesen wird. Bei einer bloßen Unterschriftsbeglaubigung ist das Vorlesen der Urkunde hingegen nicht erforderlich. Mit einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass eine bestimmte Unterschrift tatsächlich von der unterzeichneten Person geleistet wurde. Die Unterschrift ist in Gegenwart des Notars zu zeichnen. Wurde die Unterschrift von Ihnen schon vorher geleistet, wird vom Notar bestätigt, dass die Unterschrift als von Ihnen persönlich geleistet anerkannt wird.

Grundstückskaufverträge und eine Vielzahl weiterer Rechtsvorgänge bedürfen einer notariellen Beurkundung. Bei einer notariellen Beurkundung erforscht der Notar zunächst Ihren Willen und klärt den vorliegenden Sachverhalt auf, belehrt die Beteiligten unparteiisch über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt die Erklärungen der Beteiligten verständlich und nachvollziehbar in der Urkunde wieder. Der Notar liest den Beteiligten den gesamten Text der Urkunde vor. Anschließend genehmigen die Beteiligten den Inhalt der Urkunde und unterschreiben diese zusammen mit dem Notar. Die Aufgaben des Notars sind bei einer Beurkundung mithin erheblich umfangreicher als bei der bloßen Unterschriftsbeglaubigung.

Die Gesetze verlangen für manche Vorgänge eine notarielle Beurkundung, für andere genügt eine bloße Beglaubigung der Unterschrift. Wir informieren Sie gerne darüber, welche Form in Ihrem individuellen Fall notwendig ist.

Im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit bin ich unter anderem in nachfolgenden Bereichen tätig:

Immobilien & Grundstücke
Unternehmen & Gründung
Vererben & Schenken
Familie & Ehe
Notfallvorsorge & Vollmachten
Schlichtung & Mediation

Immobilien und Grundstücke

Wenn Sie als Grundstückseigentümer die Veräußerung Ihres Grundstücks planen oder ein Grundstück von einer anderen Person, einem Unternehmen oder einer Gemeinde/Kommune erwerben möchten, dann gehört dieses Rechtsgeschäft in den Bereich der Vorgänge, die zwingend notariell beurkundet werden müssen.

Selbstverständlich gibt es bei einem Grundstück noch zahlreiche weitere Bereiche, die durch einen Notar geregelt werden können. Sei es das vielberühmte Wegerecht für den Nachbarn, welcher das betreffende Grundstück bis zu einem gewissen Grad aufgrund der regionalen Gegebenheiten nutzen muss oder Leitungsrechte, für Strom- oder Wasserleitungen. Zur Regelung dieser Fragestellungen stehe ich Ihnen als Notar ebenfalls zur Verfügung.

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Unternehmen und Gründung

Bereits bei der Gründung von Unternehmen ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen. Dies beginnt meistens mit der Frage, welche Rechtsform ist die sinnvollste für das jeweilige Unternehmen ist und welche Gründungskosten diesbezüglich anfallen.

Selbstverständlich berate ich als Notar alle an der Gründung beteiligten Personen über ihre rechtlichen Pflichten, welche mit der Gründung des Unternehmens einhergehen und übernehme auch die Eintragung in das Handelsregister.

Die weitergehenden rechtlichen Verpflichtungen, welche für die Unternehmensgründer mit der Gründung des Unternehmens einhergehen, können auf Wunsch ebenfalls von mir übernommen werden.

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Vererben und Schenken

Kaum ein anderer Bereich sorgt im juristischen Alltag für so viel Streitpotential wie eine Schenkung oder eine Erbschaft. Eine wirksame Schenkung oder ein rechtlich verbindliches Testament setzt meistens keine zwingende Beurkundung durch einen Notar voraus. Für Sie besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine rechtlich verbindliche Handschenkung vorzunehmen oder ein Testament eigenhändig aufzusetzen und anschließend an einem Ort Ihres Vertrauens oder bei Gericht zu hinterlegen.

Häufig ist es jedoch sinnvoll oder rechtlich sogar verpflichtend eine Schenkung notariell beurkunden zu lassen (z.B. bei der Schenkung von Häusern und Grundstücken). Auch bei der Errichtung eines Testaments ist es häufig sinnvoll, dieses notariell beurkunden zu lassen. Der Notar berät nicht nur hinsichtlich von Erbeinsetzungen, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen. Er fertigt auch den Entwurf des Testaments und errichtet darüber hinaus eine öffentliche Urkunde.  Ein solches Testament weist zum einen eine Besondere Beweiskraft auf und bietet zum anderen den Vorteil, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass es im Todesfall aufgefunden wird und nicht abhanden kommt.

Ein notariell errichtetes Testament oder eine notariell beglaubigte Schenkung hat für Sie den Vorteil, dass

  • Ihr Wille als rechtlich verbindlich angesehen wird
  • der Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung des Testaments Ihre Geschäftsfähigkeit bzw. Testierfähigkeit feststellt
  • das Testament in amtliche Verwahrung genommen wird
  • Sie sicher sein können, dass etwaige Formfehler nicht auftreten
  • Sie zum Zeitpunkt der Beurkundung vollumfänglich über alle rechtlichen Folgen aufklärt sind

Der Erbvertrag ist neben einem Testament eine Möglichkeit, durch eine Verfügung von Todes wegen Regelungen über sein eigenes oder gemeinschaftliches Vermögen zu treffen und hierbei von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Er ist beurkundungsbedürftig. Anders als bei einem gemeinschaftlichen Testament können einen Erbvertrag auch nicht miteinander verheiratete Personen schließen. Da der Erbvertrag nicht in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts genommen werden muss, ist er häufig kostengünstiger als ein gemeinschaftliches Testament.

Die in einem Erbvertrag getroffenen Verfügungen von Todes wegen können grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden, nach dem Tode eines Vertragspartners überhaupt nicht mehr. Diese Bindung ist in vielen Fällen ein sinnvolles Mittel, den Nachlass im Sinne des zuerst Versterbenden zu steuern. In einem Erbvertrag kann aber in weitem Umfang auch eine spätere einseitige Änderung der Verfügungen vorgesehen werden, sofern eine Bindungswirkung gerade nicht gewollt ist. Der Erbvertrag ist also ein äußerst flexibles und individuelles Instrument, mit dem die Erbfolge optimal an die Wünsche der Erblasser angepasst werden kann.

Haben Sie weitergehende erbrechtliche Fragen? Dann besuchen Sie unsere Webseite zum Thema Erbrecht, welche sich vom Inhalt gezielt mit dem Thema Erben und Vererben auseinandersetzt. Dort finden Sie neben interessanten Artikeln zu erbrechtlichen Themen auch aktuelle Entscheidungen und Urteile, welche Sie vielleicht interessieren könnten.

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Familie und Ehe

Liebe per Vertrag? Für die meisten Paare ist dieser Gedanke unvorstellbar. Doch was ist, wenn die Liebe zerbricht und der große Streit um gemeinsame Anschaffungen, ein finanziertes Haus oder um die Kinder ausbricht? Dann stehen viele Paare vor unüberbrückbaren Schwierigkeiten. Warten Sie nicht, bis es zum Bruch kommt. Viel einfacher, gerechter und zufriedenstellender kann man Fragen in einem Ehe- oder Partnerschaftsvertrag klären, bevor man zerstritten ist.

Der Notar hat im Bereich des Ehe- und Familienrechts eine Vielzahl verschiedener Zuständigkeiten.

Dies betrifft unter anderen nachfolgende Bereiche:

  • Ehe-/Partnerschaftsvertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Adoptionsantrag
  • Vaterschaftsanerkennung

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Notfallfürsorge und Vollmachten

Das Leben kann sich bekanntermaßen sehr schnell gravierend ändern. Eine gute Vorsorge für die Zukunft ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass auch im Falle von unvorhergesehenen Eventualitäten alle wichtigen Dinge geregelt sind. Ein Verkehrsunfall oder eine medizinische Diagnose kann Ihr Leben sehr schnell auf den Kopf stellen und Sie sollten sicher gehen, dass alle wichtigen Dinge Ihres Lebens noch in Ihrem Sinne bzw. Willen entschieden werden. Der nächste Verwandte oder Ehegatte oder der/die Lebensgefährte/Lebensgefährtin kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Überlassen Sie nicht anderen fremden Personen die Entscheidung, was im Fall des Falles mit Ihnen geschehen soll, sondern entscheiden Sie selbst darüber. Dies betrifft beispielsweise den Zugriff auf Ihre finanziellen Mittel oder die praktische Durchführung Ihres Willens im Hinblick auf lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahmen.

Der Notar bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen vor. Notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

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Schlichtung und Mediation

Es heißt immer so schön, dass Streit in den besten Familien oder unter den besten Freunden einmal vorkommt. Nicht selten artet eine simple Meinungsverschiedenheit derart aus, dass juristische Wege bestritten werden müssen. Diese juristischen Wege sind dabei nicht nur sehr zeitaufwändig, sie sind auch häufig sehr kostenintensiv. Mit einer Schlichtung bzw. Mediation kann durch eine unabhängige Person ein guter Weg zu einer Einigung gefunden werden. Unabhängig davon, auf welches Rechtsgebiet sich der Streit begründet und welche Personen in diesen Streit involviert sind. Aufgrund seiner gesetzlichen Stellung als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten achtet der Notar auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Eine notarielle Schlichtung kann daher sehr viel Zeit, Ärger und auch Kosten einsparen. Sei es ein Streit zwischen zwei Nachbarn, der nicht vor einem Gericht geklärt werden soll, oder ein Streit zwischen Freunden und Bekannten – ein Notar kann helfen diesen Streit zu schlichten. Nicht selten ist ein Notartermin in neutralen aber dennoch förmlichen Räumlichkeiten genau das richtige Gesprächsklima, in welchem alle Beteiligten ausführlich zu Wort kommen und ihre Sicht auf die Dinge darlegen können. In einem gemeinschaftlichen Notartermin, bei welcher der Notar neutral auftritt und zwischen den Beteiligten vermittelt, kann ein rechtlich verbindlicher Weg zu einer Einigung gefunden werden.

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Sie sehen, das Tätigkeitsfeld eines Notars ist sehr vielfältig. Auch die Anforderungen, die an einen Notar gestellt werden, unterscheiden sich merklich von denen eines Rechtsanwalts.

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