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Negativtestament: Erben von der Erbfolge ausschließen

Das Negativtestament, ein Begriff, der in der juristischen Welt des Erbrechts nicht alltäglich ist, bezeichnet eine spezielle Form des Testaments. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Testament, in dem der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen erben soll, legt der Erblasser in einem Negativtestament fest, wer von der Erbschaft ausgeschlossen werden soll. Die Motivation hinter einem solchen Testament kann vielfältig sein. Vielleicht möchte der Erblasser sicherstellen, dass ein bestimmter Verwandter oder ein anderer potenzieller Erbe aus persönlichen oder rechtlichen Gründen nicht erbt. Oder es könnte der Wunsch bestehen, Streitigkeiten innerhalb der Familie nach dem eigenen Tod zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze


  • Ein Negativtestament ermöglicht dem Erblasser, bestimmte Personen spezifisch von der Erbschaft auszuschließen. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Testament, in dem der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen erben soll.
  • Im Falle eines Negativtestaments ist es wichtig, das Gefüge des Testaments zu verstehen und die Einzelheiten des deutschen Erbrechts zu kennen.
  • Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich erbberechtigt wäre, durch ein Negativtestament ausgeschlossen werden. Dies umfasst direkte Verwandte, Ehepartner und Lebenspartner.
  • Eine Besonderheit ist der Umgang mit Kindern der ausgeschlossenen Personen. Wenn jemand von der Erbschaft ausgeschlossen wird, übernehmen die Kinder diese Erbposition, es sei denn, sie wurden auch explizit ausgeschlossen.
  • Wird ein Ehepartner durch ein Negativtestament enterbt, hat dies weitreichende Konsequenzen. Der enterbte Ehepartner hat trotz der Enterbung Anspruch auf den sogenannten Zugewinnausgleich.
  • Trotz der Enterbung durch ein Negativtestament haben die enterbten Personen unter Umständen immer noch Anspruch auf ihren Pflichtteil.
  • Es gibt bestimmte Umstände, unter denen ein Erblasser das Pflichtteilsrecht entziehen kann, dazu gehören schwere Verbrechen oder Vergehen des Erben gegen den Erblasser oder ein Versuch des Erben, das Leben des Erblassers zu beenden.
  • Ein Negativtestament muss sorgfältig formuliert und geplant werden, um unerwünschte Konsequenzen und rechtliche Auseinandersetzungen nach dem Tod zu vermeiden.

Das Negativtestament: Mehr als nur das Gegenteil eines normalen Testaments

Es ist jedoch sehr wichtig zu betonen, dass das Negativtestament nicht nur einfach das Gegenteil eines positiven („normalen“) Testaments ist. Es ist ein eigenständiges juristisches Instrument mit eigenen Regeln und Voraussetzungen. Das Hauptziel ist es, Klarheit über den Ausschluss bestimmter Personen von der Erbschaft zu schaffen, ohne notwendigerweise andere Erben zu benennen.

Negativtestament
(Symbolfoto: Gajus /Shutterstock.com)

Wir werden uns eingehend mit der Konzeption und dem Hintergrund des Negativtestaments beschäftigen und damit ein umfassendes Verständnis für diese spezielle Form des Testaments und ihre Anwendung im deutschen Erbrecht erarbeiten. Unser Ziel ist es, einen initialen Einblick in die Komplexität und Vielschichtigkeit dieser rechtlichen Komponente zu ermöglichen, bevor wir uns intensiver mit dem Thema beschäftigen.

Das Konzept eines Negativtestaments

Ein Negativtestament stellt ein besonderes und präzises juristisches Instrumentarium im Bereich des Erbrechts dar. Mit diesem Werkzeug hat der Erblasser die ausdrückliche Möglichkeit, gezielt einzelne Personen von der Erbschaft auszuschließen. Dabei geht es nicht lediglich um eine passive Nichterwähnung bestimmter Personen, sondern vielmehr um eine bewusste und aktive Entscheidung, jemanden explizit von der Verteilung des Erbes auszunehmen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen und erfordert eine klare Intention des Erblassers.

Wer durch ein Negativtestament ausgeschlossen werden kann

Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich erbberechtigt wäre, durch ein Negativtestament ausgeschlossen werden. Dies umfasst:

  • Verwandte: Hierzu zählen sowohl direkte Nachkommen wie Kinder und Enkelkinder als auch entferntere Verwandte.
  • Ehegatten: Auch der Ehepartner kann, trotz der engen rechtlichen Bindung, durch ein Negativtestament von der Erbschaft ausgeschlossen werden.
  • Lebenspartner: In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht ebenfalls ein Erbrecht, welches durch ein Negativtestament beeinflusst werden kann.

Gesetzliche Grundlagen des Negativtestaments (§ 1938 BGB)

Gemäß § 1938 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann der Erblasser durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Dies bedeutet, dass der Erblasser nicht verpflichtet ist, einen Ersatzerben zu benennen, wenn er jemanden durch ein Negativtestament ausschließt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Formulierungen und Voraussetzungen des Gesetzes zu beachten, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich Bestand hat und nicht angefochten werden kann.

Das Verständnis des Negativtestaments und seiner Anwendung ist entscheidend für jeden, der überlegt, ein solches Testament zu verfassen oder sich mit den Auswirkungen eines solchen Testaments konfrontiert sieht. Es bietet eine Möglichkeit, das Erbe gezielt zu steuern und sicherzustellen, dass das Vermögen genau so verteilt wird, wie es der Erblasser wünscht.

Formelle Anforderungen an ein Negativtestament

Ein Negativtestament, wie jedes andere Testament, muss bestimmten formellen Anforderungen entsprechen, um rechtlich gültig zu sein. Ein Testament muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, um rechtskräftig zu sein. Das bedeutet, dass es entweder eigenhändig verfasst und eigenhändig unterschrieben oder öffentlich (zum Beispiel von einem Notar) beglaubigt sein muss. Außerdem muss der Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung testierfähig sein, das heißt, er muss die Bedeutung und die Tragweite seiner testamentarischen Verfügung verstehen können.  Das Datum und der Ort der Erstellung sollten ebenfalls angegeben werden, um mögliche Zweifel an der Gültigkeit oder der Aktualität des Testaments zu vermeiden.

Inhaltlich muss das Negativtestament klar zum Ausdruck bringen, dass der Erblasser eine bestimmte Person von der Erbschaft ausschließen möchte. Es sollte daher explizit formuliert sein, dass eine bestimmte Person keinen Anteil am Nachlass erhalten soll.

Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, kann die Enterbung unwirksam sein und die Personen, die der Erblasser eigentlich enterben wollte, können möglicherweise noch erben. Daher ist es wichtig, bei der Abfassung eines Negativtestaments auf die formellen und inhaltlichen Anforderungen zu achten.

Umgang mit Kindern des Enterbten

Ein besonders sensibles Thema im Zusammenhang mit dem Negativtestament ist der Umgang mit den Kindern des Enterbten. Wenn ein Erblasser beispielsweise einen seiner Söhne von der Erbschaft ausschließt, stellt sich die Frage, wie dies die Erbrechte der Kinder dieses Sohnes beeinflusst. Grundsätzlich werden die Kinder des Enterbten nicht automatisch von der Erbschaft ausgeschlossen. Sie treten in die Erbposition des ausgeschlossenen Elternteils ein, es sei denn, der Erblasser hat auch sie explizit im Negativtestament ausgeschlossen.

Auswirkungen auf den Ehepartner

Die Enterbung eines Ehepartners durch ein Negativtestament kann weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere wenn es um den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geht. Der enterbte Ehepartner hat trotz der Enterbung Anspruch auf den sogenannten Zugewinnausgleich. Dies bedeutet, dass der enterbte Ehepartner die Hälfte des während der Ehe erworbenen Vermögens erhält. Es ist wichtig, diesen Aspekt zu berücksichtigen, wenn man über die Erstellung eines Negativtestaments nachdenkt.

Das Negativtestament ist ein mächtiges Instrument im deutschen Erbrecht, das es ermöglicht, die Verteilung des Vermögens nach dem Tod gezielt zu steuern. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die spezifischen Anforderungen und Auswirkungen dieses Instruments zu verstehen und sicherzustellen, dass das Testament den formellen Anforderungen entspricht und die gewünschten Ergebnisse erzielt.

Pflichtteilsrechte bei Enterbung

Die Enterbung eines gesetzlichen Erben durch ein Negativtestament hat nicht nur den Ausschluss von der Erbschaft zur Folge. Der enterbte Erbe hat in vielen Fällen immer noch ein sogenanntes Pflichtteilsrecht. Dieses Recht gewährt dem enterbten Erben einen finanziellen Anspruch, der in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflichtteilsrecht nicht automatisch erlischt, nur weil jemand durch ein Negativtestament von der Erbschaft ausgeschlossen wurde. Dieses Recht steht den engsten Angehörigen, wie Kindern, Ehepartnern und in einigen Fällen den Eltern des Erblassers, zu.

Möglichkeiten zur Pflichtteilsentziehung

Obwohl das Pflichtteilsrecht ein starkes Recht ist, gibt es bestimmte Umstände, unter denen ein Erblasser dieses Recht entziehen kann . Die Gründe für eine solche Pflichtteilsentziehung müssen jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sein und streng ausgelegt werden (BGB § 2333).

Einige der häufigsten Gründe sind:

  • Ein schweres Verbrechen oder Vergehen des Erben gegen den Erblasser.
  • Ein Versuch des Erben, das Leben des Erblassers zu beenden.
  • Wenn der Erbe seine gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser grob verletzt hat.

Jedoch muss beachtet werden, dass die bloße Tatsache, dass der Erblasser und der Erbe zerstritten waren oder nicht miteinander auskamen, nicht ausreicht, um das Pflichtteilsrecht zu entziehen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, und der Erblasser muss diese Gründe im Testament klar und deutlich angeben.

Die Rechtsfolgen der Enterbung sind komplex und erfordern ein tiefes Verständnis des deutschen Erbrechts. Ein Negativtestament kann weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für den Erblasser, sondern auch für die Erben und die gesamte Erbengemeinschaft. Es ist daher sehr Bedeutsam, sich bei der Erstellung eines solchen Testaments juristisch beraten zu lassen.

Gesetzliche Regelungen zur Erbfolge bei Verwendung eines Negativtestaments

Ein Negativtestament beeinflusst maßgeblich die gesetzliche Erbfolge. Während die gesetzliche Erbfolge in Abwesenheit eines Testaments oder Erbvertrags greift, kann ein Negativtestament bestimmte Personen von dieser Erbfolge ausschließen. Es ist jedoch zu beachten, dass trotz des Ausschlusses durch ein Negativtestament die enterbten Personen unter Umständen immer noch Anspruch auf ihren Pflichtteil haben.

Auswirkungen auf die Nachkommen und Familie des Enterbten

Die Enterbung eines Erben hat nicht nur direkte Auswirkungen auf den Enterbten selbst, sondern kann auch Konsequenzen für dessen Nachkommen haben. Wenn beispielsweise ein Kind von der Erbschaft ausgeschlossen wird, treten dessen Kinder – also die Enkelkinder des Erblassers – in die Erbposition des ausgeschlossenen Kindes ein, sofern der Erblasser nicht auch diese Enkelkinder explizit von der Erbschaft ausgeschlossen hat.

Spezifizierung der Erbfolge im Testament

Ein Negativtestament kann auch dazu verwendet werden, die Erbfolge genauer zu spezifizieren. Anstatt nur Personen von der Erbschaft auszuschließen, kann der Erblasser auch festlegen, wie sein Vermögen unter den verbleibenden Erben aufgeteilt werden soll. Dies gibt dem Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu verteilen und sicherzustellen, dass bestimmte Vermögenswerte oder Immobilien an bestimmte Personen gehen.

Ein Negativtestament bietet dem Erblasser somit ein hohes Maß an Kontrolle über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Konsequenzen zu verstehen und sich bei der Erstellung eines solchen Testaments unbedingt juristisch beraten zu lassen, da es zu weitreichenden Folgen kommen kann.

Fallbeispiele: Beispielhafte Fälle von Negativtestamenten

In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen Erblasser durch ein Negativtestament bestimmte Personen von der Erbschaft ausschließen wollten. Diese Fallbeispiele bieten wertvolle Einblicke in die Anwendung und die Konsequenzen von Negativtestamenten.

Fall 1: Der ausgeschlossene Sohn

Ein Erblasser hatte zwei Kinder, einen Sohn und eine Tochter. Aufgrund eines langjährigen Streits mit seinem Sohn entschied er sich, diesen in seinem Testament explizit von der Erbschaft auszuschließen. Die Tochter sollte alleinige Erbin sein. Nach dem Tod des Erblassers machte der Sohn jedoch seinen Pflichtteilsanspruch geltend und erhielt trotz des Negativtestaments einen Teil des Erbes.

Fall 2: Die Enterbung des Ehepartners

Ein Ehepaar lebte seit Jahren getrennt, ohne sich scheiden zu lassen. In seinem Testament schloss der Ehemann seine Frau von der Erbschaft aus und setzte seine beiden Kinder als Alleinerben ein. Nach seinem Tod versuchte die Ehefrau, ihren Pflichtteil einzufordern. Das Gericht entschied jedoch, dass sie aufgrund des bestehenden Ehevertrags, in dem sie auf ihren Pflichtteil verzichtete, keinen Anspruch darauf hatte.

Fall 3: Das Negativtestament ohne positive Erbeinsetzung

Ein Erblasser verfasste ein Testament, in dem er mehrere Verwandte von der Erbschaft ausschloss, ohne jedoch andere Personen als Erben einzusetzen. Nach seinem Tod entstand Unsicherheit darüber, wer nun Erbe sei. Das Gericht entschied, dass in Ermangelung einer positiven Erbeinsetzung die gesetzliche Erbfolge greift, wobei die ausgeschlossenen Personen jedoch nicht berücksichtigt werden.

Diese Fälle verdeutlichen, dass ein Negativtestament sorgfältig formuliert und durchdacht sein sollte. Es ist ratsam, solche Entscheidungen mit bedacht zu treffen, um unerwünschte Konsequenzen und rechtliche Auseinandersetzungen nach dem Tod zu vermeiden.

Vorteile und Nachteile eines Negativtestaments

Wie bei vielen anderen Aspekten im Leben, so hat auch das Negativtestament sowohl positive als auch negative Seiten, die berücksichtigt werden müssen. Auch wenn es vieles zu bewerten gibt, wollen wir Ihnen hier einige der entscheidenden Vor- und Nachteile vorstellen, die mit dieser Thematik verknüpft sind:

Vorteile eines Negativtestaments:

  1. Der Erblasser kann die Verteilung seines Erbes nach eigenen Wünschen gestalten und unerwünschte Erben von der Erbschaft ausschließen.
  2. Der Erblasser kann mit einem Negativtestament verhindern, dass Personen, mit denen er den Kontakt abgebrochen hat, von seinem Erbe profitieren.
  3. Das Negativtestament erlaubt dem Erblasser eine gewisse Kontrolle über die Verteilung seines Nachlasses nach seinem Tod.

Nachteile eines Negativtestaments:

  1. Gesetzliche Erben können trotz Enterbung ihren Pflichtteil verlangen, was die Absicht des Erblassers zur Ausschließung nicht vollständig umsetzen kann.
  2. Bestehende Konflikte mit den enterbten Erben könnten sich verschärfen und zu Rechtsstreitigkeiten nach dem Tod des Erblassers führen.
  3. Bei fehlerhafter Formulierung könnte das Negativtestament ungültig sein und die gesetzliche Erbfolge tritt ein.
  4. Trotz eines Negativtestaments kann der Erblasser nicht verhindern, dass der enterbte Erbe einen Pflichtteil verlangt.
  5. Es könnte rechtliche Beratung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass das Negativtestament den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Anfechtung und Rechtsstreitigkeiten bei einem Negativtestament

Ein verfasstes Negativtestament kann durchaus häufig zu Anfechtungen und Rechtsstreitigkeiten führen. Es ist daher wichtig, das Risiko und die potenziellen Gründe für eine Anfechtung zu verstehen und Möglichkeiten zu finden, solche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder zu minimieren.

  1. Gründe für die Anfechtung eines Negativtestaments
    • Formelle Mängel: Ein Testament kann angefochten werden, wenn es nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht.
    • Beeinflussung des Erblassers: Wenn der Erblasser beim Verfassen des Testaments unter Druck gesetzt oder manipuliert wurde, kann dies zu einer Anfechtung führen.
    • Unkenntnis wesentlicher Tatsachen: Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser beim Verfassen des Testaments von wesentlichen Tatsachen keine Kenntnis hatte, z.B. von der Existenz eines Kindes.
  2. Möglichkeiten, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder zu minimieren
    • Klare Formulierung: Ein klar und unmissverständlich formuliertes Testament kann Missverständnisse und damit Anfechtungen vermeiden.
    • Einholung juristischer Rat: So kann sichergestellt werden, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und potenzielle Anfechtungsgründe minimiert werden.
    • Mediation: Bei Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten kann eine Mediation helfen, einen Kompromiss zu finden und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
    • Offene Kommunikation: Der Erblasser sollte seine Entscheidungen mit den Beteiligten besprechen, um Missverständnisse und mögliche Konflikte im Vorfeld zu klären.

? FAQ zum Negativtestament


  • Kann sich ein Erblasser darauf beschränken, in seinem Testament nur festzulegen, wer nicht erben soll? Ja, ein Erblasser kann in seinem Testament ausdrücklich festlegen, wer von der Erbschaft ausgeschlossen werden soll, ohne andere Erben namentlich zu benennen. In solchen Fällen tritt, sofern keine weiteren Regelungen getroffen wurden, die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wobei die ausgeschlossenen Personen nicht berücksichtigt werden.
  • Muss ein Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser in seinem Testament begründet werden? Nein, grundsätzlich muss der Erblasser seine Entscheidung, jemanden von der Erbschaft auszuschließen, nicht begründen. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Personen, wie direkte Nachkommen oder Ehepartner, einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben, der auch bei einem Ausschluss durch ein Negativtestament nicht automatisch erlischt.
  • Was passiert, wenn der Erblasser keine positive Bestimmung seiner Erben vornimmt? Wenn der Erblasser in seinem Testament keine positiven Bestimmungen bezüglich seiner Erben trifft, sondern lediglich Personen von der Erbschaft ausschließt, greift die gesetzliche Erbfolge. Die ausgeschlossenen Personen werden dabei nicht berücksichtigt. Es erben also die nächsten gesetzlichen Erben, die nicht durch das Negativtestament ausgeschlossen wurden.
  • Was bedeuten die §§ 1924,1925,1926 jeweils Absatz 3 BGB im Zusammenhang mit einem Negativtestament? Die genannten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln den Pflichtteilsanspruch von Abkömmlingen, Eltern und Ehegatten, wenn sie durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen wurden. Ein Negativtestament kann den Pflichtteilsanspruch dieser Personen nicht aufheben. Das bedeutet, dass selbst wenn diese Personen durch ein Negativtestament von der Erbschaft ausgeschlossen werden, sie dennoch einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil haben. Dieser Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

* Alles ohne Gewähr – Lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Fall beraten

Fazit

Das Negativtestament, eine spezielle Form des Testaments, ermöglicht es dem Erblasser, bestimmte Personen gezielt von der Erbschaft auszuschließen. Dieses Instrument bietet eine gewisse Flexibilität, insbesondere wenn der Erblasser bestimmte Personen von der Erbschaft fernhalten möchte, ohne explizit andere Erben zu benennen.

Die wichtigsten Punkte sind: 

  • Das Negativtestament ist rechtlich bindend und kann dazu führen, dass die ausgeschlossenen Personen keinen Anspruch auf die Erbschaft haben.
  • Trotz des Ausschlusses durch ein Negativtestament haben direkte Nachkommen, Eltern und Ehepartner einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.
  • Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn keine positiven Bestimmungen bezüglich der Erben im Testament getroffen wurden.
  • Es ist essentiell, die formellen Anforderungen bei der Erstellung eines Negativtestaments zu beachten, um dessen Gültigkeit sicherzustellen.

Das Negativtestament ist ein mächtiges Werkzeug im Erbrecht, das dem Erblasser ermöglicht, seine letzten Wünsche präzise umzusetzen. Es bietet eine Lösung für komplexe familiäre oder persönliche Situationen, in denen der Erblasser bestimmte Personen von der Erbschaft ausschließen möchte. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, sich bei der Erstellung eines solchen Testaments rechtlich beraten zu lassen. Dies stellt sicher, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden.

Abschließend ist zu sagen, dass das Negativtestament, obwohl es eine spezifische und weniger häufig genutzte Form des Testaments ist, in bestimmten Situationen von unschätzbarem Wert sein kann. Es ermöglicht eine gezielte Steuerung der Erbschaft und kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte nach dem Tod des Erblassers zu minimieren.

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