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Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Die Ehe zweier Menschen gilt zwar als Bund für das Leben, allerdings kommt es immer häufiger auch zu einer Scheidung. Eine derartige Scheidung kann für beide Seiten durchaus emotional belastend sein und überdies auch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, wenn das Ehepaar bereits damit begonnen hatte, sich ein gemeinschaftliches Leben aufzubauen. Beide Seiten haben jedoch im Fall einer Scheidung durchaus ein Interesse daran, dass die Scheidung bzw. Auseinanderdividierung des gemeinschaftlichen Lebens sehr schnell und möglichst ohne Konflikte abläuft. Dies kann durchaus bereits im Vorfeld mit einer Scheidungsfolgevereinbarung erreicht werden.

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung – Wann ist diese sinnvoll und was genau regelt sie? (Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com)

Die Scheidungsfolgevereinbarung ist, wie es der Name bereits vermuten lässt, eine gemeinschaftliche Vereinbarung des Ehepaares. In dieser Vereinbarung werden sämtliche wichtigen Fragen, die im Fall einer Trennung aufkommen, einvernehmlich schon im Vorfeld geklärt. Die Scheidungsfolgevereinbarung ist durchaus mit Kosten verbunden, kann jedoch im Fall einer Ehescheidung sehr viele Kosten einsparen. Eine rechtsanwaltliche Begleitung bei der Scheidungsfolgevereinbarung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, die rechtsanwaltliche Begleitung ist jedoch auf jeden Fall empfehlenswert!

Ob eine Scheidungsfolgevereinbarung eine gewisse Form erfüllen muss, hängt sehr stark von dem Inhalt der Scheidungsfolgevereinbarung ab. Sollte auch nur ein einziger Punkt der Vereinbarung gesetzlich eine gewisse Form erfüllen müssen, so muss die gesamte Scheidungsfolgevereinbarung dieser Formvorschrift entsprechen.

Was genau ist eine Scheidungsfolgevereinbarung eigentlich?

Im Grunde genommen handelt es sich bei der Scheidungsfolgevereinbarung um einen Vertrag, der zwischen den beiden Ehepartner für den Fall einer Scheidung abgeschlossen wird. Von dem reinen Grundgedanken her ähnelt die Scheidungsfolgevereinbarung durchaus dem Ehevertrag, allerdings gibt durchaus auch Unterschiede. Diese Unterschiede beziehen sich dabei jedoch rein auf den Inhalt. Der Ehevertrag unterliegt der Vertragsfreiheit und kann deshalb individuell auch auf die Aspekte angepasst werden, die für die aktive Ehezeit eine wichtige Rolle spielen. Bei einem Scheidungsfolgevertrag bezieht sich der Inhalt jedoch ausschließlich auf die Zeit nach der Trennung der Ehe. Ein weiterer Unterschied zwischen der Scheidungsfolgevertrag und dem Ehevertrag ist auch der mögliche Zeitpunkt, an dem der Vertrag geschlossen wird. Ein Ehevertrag wird in der gängigen Praxis vor dem Zeitpunkt der Eheschließung vereinbart, während hingegen die Scheidungsfolgevereinbarung an diesen Zeitpunkt nicht gebunden ist. Die Scheidungsfolgevereinbarung kann jederzeit zwischen den beiden Parteien abgeschlossen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidungsfolgevereinbarung und einer Trennungsvereinbarung?

Der Unterschied zwischen einer Scheidungsfolgevereinbarung und einer Trennungsvereinbarung liegt ausschließlich im Detail. In der Trennungsvereinbarung regelt das Paar die rechtlichen Folgen einer reinen Trennung. Die rechtliche Definition der Trennung spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da die Trennung gem. Gesetzgeber vorliegt, wenn keine häuslich bezogene Gemeinschaft zwischen dem Paar mehr besteht oder auch nicht bestehen wird. Die Trennung ist auch nicht an den bestehenden Rechtsstand der Ehe gebunden (siehe § 1567 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Trennungsvereinbarung kann zudem auch den Zeitraum, der zwischen einer reinen Trennung und einer Ehescheidung besteht, regeln.

Wie kann eine Scheidungsfolgevereinbarung erstellt werden?

Grundsätzlich unterliegt die Scheidungsfolgevereinbarung der Formfreiheit. Dies bedeutet, dass sich die beiden Parteien auch völlig formfrei miteinander im Hinblick auf die Regelung der nachehelichen Zeit einigen. Dies ist jedoch in keinster Weise empfehlenswert, da selbst eine einvernehmliche Scheidung einer gewissen Emotionalität unterliegt. Emotionen können sich jedoch sehr schnell ändern, sodass aus einvernehmlichen Scheidung dann sehr schnell ein Scheidungskrieg werden kann. Es ist dementsprechend sehr ratsam, dass die Scheidungsfolgevereinbarung in schriftlicher Form mit der Hilfe eines Rechtsanwalts erstellt wird. Auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass inhaltliche Fehler mit Bezug auf finanzielle Regelungen oder auch sittenwidrige Vereinbarungen von vornherein ausgeschlossen werden.

Im Hinblick auf die rechtliche Gültigkeit einer Scheidungsfolgevereinbarung ist es zudem überaus empfehlenswert, dass die Scheidungsfolgevereinbarung auch notariell beurkundet wird. Auf diese Weise wird dann aus einer vertraglichen Vereinbarung ein gültiges Dokument, welches die Scheidungsabwicklung erheblich vereinfachen und beschleunigen kann.

Wann bedarf die Scheidungsfolgevereinbarung zwingend einer Form?

Die sogenannte Formerfordernis liegt gem. Gesetzgeber dann bei einer Scheidungsfolgevereinbarung vor, wenn ein einziger Aspekt der Scheidungsfolgevereinbarung zwingend die Form erfordert. In derartigen Fällen ist dann auch zwingend eine notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgevereinbarung notwendig, damit beide Parteien auch nach der Scheidung eine rechtliche Verbundenheit mit der Scheidungsfolgevereinbarung haben.

Diese Regelungen bedürfen zwingend einer Form

  • der Versorgungsausgleich gem. § 7 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
  • der nacheheliche Unterhalt gem. § 1578 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • der Zugewinnausgleich gem. § 1378 BGB
  • Regelungen mit Bezug auf Hausübertragungen
  • Güterstandsänderungen
  • Fragen mit Bezug auf Erbteil- oder Pflichtteilsverzicht

Als Alternative zu der notariellen Beurkundung hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine Scheidungsfolgevereinbarung auch mittels eines gerichtlichen Protokolls zum Zeitpunkt des Scheidungstermins vereinbart werden kann. Bei einer derartigen Vorgehensweise ist der rechtsanwaltliche Beistand für beide Parteien jedoch auf jeden Fall sehr dringend empfehlenswert!

Kann eine formpflichtige Scheidungsfolgevereinbarung auch aufgehoben werden?

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, eine formpflichtige Scheidungsfolgevereinbarung rückgängig zu machen. Dies ist jedoch in der Regel nicht einseitig möglich. Dementsprechend müssen sich beide Parteien einvernehmlich auf die Aufhebung der Scheidungsfolgevereinbarung einigen. Es ist jedoch durchaus auch möglich, eine bereits geschlossene formpflichtige Scheidungsfolgevereinbarung anzufechten oder zu widerrufen. Dieser Schritt ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. Eine Anfechtung oder ein Widerruf einer formpflichtigen Scheidungsfolgevereinbarung kann erfolgen, wen diese Vereinbarung trotz einer bestehenden Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei oder infolge eines Irrtums abgeschlossen wurde. Überdies ist die Anfechtung bzw. der Widerruf einer formpflichtigen Scheidungsfolgevereinbarung auch dann möglich, wenn die Scheidungsfolgevereinbarung sittenwidrige Regelungen enthält.

Ein gutes Beispiel für eine sittenwidrige Regelung in einer Scheidungsfolgevereinbarung ist der Verzicht einer Vertragspartei auf Unterhalt, wenn gem. Gesetzgebung demjenigen Part Unterhalt ausdrücklich zustehen würde. Grundsätzlich wird jede Form der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei bei einer Scheidungsfolgevereinbarung von dem Gesetzgeber als sittenwidrige Regelung betrachtet, sodass der Widerruf oder die Anfechtung dieser Vereinbarung dann durchaus denkbar ist.

Die wenigsten Menschen machen sich zu dem Zeitpunkt der Eheschließung ernsthaft Gedanken darüber, dass die Ehe am Ende nicht halten könnte. Nun ist es jedoch ein Fakt, dass sich Menschen im Verlauf des Lebens ändern und dass gewisse Ereignisse im gemeinschaftlichen Leben unausweichlich zu einer Scheidung führen können. Diesen Umstand sollten beide Ehepartner niemals aus den Augen verlieren. Auch sollte die Scheidung niemals blauäugig oder auch naiv angegangen werden. Wenn es zu einer Scheidung kommt ist daher die rechtsanwaltliche Vertretung auf jeden Fall sehr empfehlenswert, damit nach der erfolgreichen Scheidung schnell ohne Belastung ein neues Leben beginnen kann.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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