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Erbauseinandersetzungsvertrag unter Beteiligung griechischer Testamentserben

Ein verwickelter Erbfall mit internationalem Touch: Nach dem Tod eines Vaters und seiner Tochter entbrennt ein Streit um ein Grundstück in Deutschland. Die Erben des Vaters sehen sich als rechtmäßige Eigentümer, doch ein handschriftliches Testament der Tochter könnte alles ändern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf greift ein und weist das Grundbuchamt an, die wahren Eigentumsverhältnisse zu klären.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es geht um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Eigentümers Wolfgang R. und seiner Tochter Roswitha R.
  • Der Fall betrifft die komplexe Regelung von Erbschaften in mehreren Jurisdiktionen, spezifisch zwischen deutschen und griechischen Testamenten.
  • Schwierigkeiten ergeben sich aus unterschiedlichen testamentarischen Regelungen und der Notwendigkeit, die Erbschaft im deutschen Grundbuch korrekt zu vermerken.
  • Das Gericht hat die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben, die Anträge auf Amtsberichtigung kostenpflichtig zurückgewiesen hat.
  • Der Senat sieht die Notwendigkeit, das Amtsberichtigungsverfahren unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassung durchzuführen.
  • Beschwerden bezüglich der Berichtigung des Grundbuchs, die auf § 22 GBO basieren, wurden zurückgewiesen.
  • Es wurde keine Möglichkeit zur Rechtsbeschwerde im Fall der Zurückweisung eingeräumt.
  • Das Urteil führt dazu, dass die Beteiligten nun das erforderliche Amtsberichtigungsverfahren einleiten können, um ihre Erbansprüche durchzusetzen.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Klarheit des Eigentumsrechts und die Durchsetzbarkeit von Erbschaftsansprüchen durch ausländische Testamente.
  • Die Notwendigkeit eines Erbscheins bleibt bestehen, um die Erbfolge rechtlich abzusichern und die Berichtigung im Grundbuch zu ermöglichen.

Erbauseinandersetzungsvertrag: Herausforderungen bei griechischen Testamentserben

Die Regelungen zur Erbteilung und Nachlassregelung sind häufig komplex und können in internationalen Fällen, wie etwa bei griechischen Testamentserben, noch komplizierter werden. In vielen Erbengemeinschaften treten juristische Fragen auf, die sich aus dem Erbrecht Griechenlands sowie den individuellen Erbansprüchen der Beteiligten ergeben. Ein Erbauseinandersetzungsvertrag kann eine wichtige Lösung darstellen, um die Vermögensaufteilung zwischen den Erben zu klären und somit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Erbfolge folgt in der Regel dem letzten Willen des Verstorbenen, also dem Testament, das die Verteilung des Nachlasses regelt. Bei griechischen Erben ist es wichtig, die spezifischen Regelungen der Erbschaftssteuer und die Rolle des Testamentsvollstreckers zu berücksichtigen. Auch Scheidungsfolgen können die erbrechtlichen Ansprüche beeinflussen, was zusätzliche Herausforderungen bei der Nachlassverwalterbestellung mit sich bringt. Eine fundierte juristische Beratung zur Erbauseinandersetzung ist daher unerlässlich, um die Rechte aller Beteiligten angemessen zu wahren und um rechtliche Unsicherheiten zu minimieren.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die rechtlichen Aspekte eines Erbauseinandersetzungsvertrags unter Beteiligung griechischer Testamentserben näher beleuchtet und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Erbstreit um Grundbesitz in Deutschland nach Tod der Eigentümer

Erbauseinandersetzung bei internationalen Erbschaftsfällen
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag kann im Falle griechischer Testamentserben Rechtsstreitigkeiten vermeiden und die Vermögensaufteilung zwischen den Erben regeln, insbesondere bei komplexen Erbfällen mit internationalem Bezug und Grundbesitz in Deutschland. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein komplexer Erbfall beschäftigte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es ging um die Eigentumsrechte an einem Grundstück in Deutschland nach dem Tod der beiden im Grundbuch eingetragenen Eigentümer, Wolfgang und Roswitha R.

Ausgangssituation und Beteiligte

Wolfgang R. und seine Tochter Roswitha R. waren als Eigentümer eines Grundstücks in Deutschland eingetragen. Roswitha R. verstarb 2016 in Griechenland, ihr Vater Wolfgang R. folgte 2018. Die Kinder von Wolfgang R.s Schwester – die Beteiligten 1 bis 3 – wurden per Erbschein als Erben des Wolfgang R. ausgewiesen. Für Roswitha R. existierte ein handschriftliches Testament, das ihren Lebensgefährten – den Beteiligten 4 – zum Alleinerben einsetzte.

Rechtliche Schritte und Komplikationen

Die Beteiligten 1 bis 3 beantragten die Berichtigung des Grundbuchs, um als neue Eigentümer eingetragen zu werden. Sie beriefen sich auf einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem Beteiligten 4 sowie ein Versäumnisurteil des Landgerichts Duisburg. Das Grundbuchamt lehnte die Berichtigung jedoch ab, da kein formgerechter Nachweis der Erbfolge nach Roswitha R. vorlag.

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das OLG Düsseldorf bestätigte die Ablehnung der Grundbuchberichtigung auf Antrag. Es wies jedoch das Grundbuchamt an, ein Amtsberichtigungsverfahren nach § 82a GBO durchzuführen. Das Gericht begründete dies damit, dass die strengen Formvorschriften des Grundbuchrechts nicht dazu führen dürften, dass die Übereinstimmung der Grundbücher mit der tatsächlichen Rechtslage nicht hergestellt werden könne.

Ermittlungen zur Eigentümerstellung

Das OLG legte dar, dass das Grundbuchamt im Amtsberichtigungsverfahren selbst die erforderlichen Feststellungen zur Eigentümerstellung treffen könne. Entweder seien die Beteiligten 1 bis 3 als gesetzliche Erben des Wolfgang R. in die Rechtsposition der Roswitha R. eingetreten, oder sie hätten diese vom Beteiligten 4 als testamentarischem Erben der Roswitha R. erlangt.

Bedeutung der Abschichtungsvereinbarung

Das Gericht wertete den notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag als Abschichtungsvereinbarung. Demnach sei der Beteiligte 4 gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden. Die Anteile seien kraft Gesetzes den verbleibenden Miterben – den Beteiligten 1 bis 3 – zugewachsen, ohne dass es einer Eintragung im Grundbuch bedurft hätte.

Anweisung zur Grundbuchberichtigung

Das OLG wies das Grundbuchamt an, das Grundbuch von Amts wegen zu berichtigen und die Beteiligten 1 bis 3 als Eigentümer in Erbengemeinschaft einzutragen. Dabei sei der Vermerk „Berichtigt von Amts wegen gem. § 82a GBO“ aufzunehmen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt, dass die strengen Formvorschriften des Grundbuchrechts nicht die Herstellung der materiellen Rechtslage verhindern dürfen. Bei komplexen Erbfällen mit Auslandsbezug kann das Amtsberichtigungsverfahren nach § 82a GBO eine Lösung bieten, wenn formgerechte Nachweise nicht zu erlangen sind. Die Wertung einer Vereinbarung als Abschichtung ermöglicht zudem einen Eigentumsübergang kraft Gesetzes, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedarf.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Erbe in einen internationalen Erbfall mit Immobilien in Deutschland verwickelt sind, zeigt dieses Urteil wichtige Lösungswege auf. Bei Schwierigkeiten mit der Grundbuchberichtigung, etwa wenn ausländische Erbnachweise fehlen, kann das Amtsberichtigungsverfahren nach § 82a GBO eine Alternative sein. Das Gericht betont, dass die strengen Formvorschriften des Grundbuchrechts nicht die Herstellung der tatsächlichen Rechtslage verhindern dürfen. Zudem kann eine Abschichtungsvereinbarung den Eigentumsübergang auch ohne Grundbucheintragung ermöglichen. Diese Optionen können Ihnen helfen, Ihre Rechte als Erbe trotz komplexer internationaler Sachverhalte durchzusetzen.


FAQ – Häufige Fragen

Die Welt wird immer internationaler. Das gilt auch für unsere Familien und unser Vermögen. Erbauseinandersetzungen bei internationalen Erbschaftsfällen können schnell komplex werden. Welche Gesetze gelten? Wer erbt? Wie läuft die Abwicklung? Unsere FAQ-Rubrik bietet präzise Antworten und Orientierung in diesem wichtigen Bereich.

Welche rechtlichen Herausforderungen ergeben sich bei internationalen Erbfällen mit Immobilien in Deutschland?

Bei internationalen Erbfällen mit Immobilien in Deutschland ergeben sich zahlreiche rechtliche Herausforderungen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Anwendbares Erbrecht

Eine zentrale Frage ist, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), die grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers als maßgeblich bestimmt. Wenn Sie also als Erblasser Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland hatten, könnte griechisches Erbrecht auf Ihre Immobilie in Deutschland anwendbar sein. Dies kann zu Konflikten mit dem deutschen Recht führen, insbesondere wenn es um spezifische Regelungen des Immobilienrechts geht.

Formelle Anforderungen des deutschen Grundbuchrechts

Das deutsche Grundbuchrecht stellt besondere formelle Anforderungen an die Übertragung von Immobilieneigentum. Wenn Sie als Erbe eine in Deutschland gelegene Immobilie erben, müssen Sie sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Hierfür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Die Beschaffung dieser Dokumente kann sich bei internationalen Erbfällen als komplex erweisen, insbesondere wenn ausländische Behörden involviert sind.

Steuerrechtliche Aspekte

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die steuerrechtlichen Implikationen. Deutschland erhebt Erbschaftsteuer auf in Deutschland belegene Immobilien, unabhängig davon, ob der Erblasser oder die Erben im Ausland leben. Dabei können Doppelbesteuerungsabkommen eine Rolle spielen. Wenn Sie beispielsweise als griechischer Erbe eine Immobilie in Deutschland erben, müssen Sie möglicherweise sowohl in Deutschland als auch in Griechenland Erbschaftsteuer entrichten, sofern kein entsprechendes Abkommen besteht.

Pflichtteilsansprüche und Testamentsgestaltung

Die Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen können in verschiedenen Ländern stark variieren. Wenn Sie als Erblasser Ihr Vermögen nach deutschem Recht vererben, könnten die Pflichtteilsansprüche anders ausfallen als nach griechischem Recht. Dies kann zu Konflikten führen, insbesondere wenn das Testament nicht eindeutig formuliert ist oder wenn es Widersprüche zwischen den Rechtssystemen gibt.

Bei internationalen Erbfällen mit Immobilien in Deutschland ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen und mögliche Konflikte zwischen den beteiligten Rechtssystemen zu berücksichtigen. Die Komplexität solcher Fälle erfordert oft eine detaillierte Analyse der individuellen Situation und der geltenden Gesetze in allen beteiligten Ländern.


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Wie funktioniert eine Abschichtungsvereinbarung im Erbrecht und welche Vorteile bietet sie?

Eine Abschichtungsvereinbarung im Erbrecht ermöglicht es einem oder mehreren Miterben, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Dabei verzichten die ausscheidenden Erben auf ihre Rechte am Nachlass und erhalten im Gegenzug in der Regel eine Abfindung.

Funktionsweise der Abschichtungsvereinbarung

Der Prozess beginnt damit, dass die Miterben eine Vereinbarung aushandeln. In dieser legen sie fest, welcher Erbe ausscheidet und welche Abfindung er dafür erhält. Die Abfindung kann in Form von Geld, aber auch durch die Übertragung bestimmter Nachlassgegenstände erfolgen. Wichtig ist, dass die Vereinbarung von allen Miterben akzeptiert wird.

Sobald die Abschichtungsvereinbarung geschlossen ist, wächst der Anteil des ausscheidenden Erben den verbleibenden Miterben automatisch zu. Dies geschieht kraft Gesetzes, ohne dass eine gesonderte Übertragung erforderlich ist. Wenn Sie also als Miterbe eine Immobilie geerbt haben und durch Abschichtung ausscheiden, geht Ihr Anteil an der Immobilie direkt auf die anderen Erben über.

Rechtliche Grundlagen und Auswirkungen

Die Abschichtung ist nicht explizit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wurde aber durch die Rechtsprechung anerkannt. Sie basiert auf den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsfreiheit und der Verfügungsbefugnis der Erben über ihre Anteile.

Beachten Sie: Obwohl Sie durch die Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, bleiben Sie gegenüber Gläubigern des Nachlasses weiterhin haftbar. Es empfiehlt sich daher, in der Abschichtungsvereinbarung eine Freistellungsklausel aufzunehmen, die regelt, dass die verbleibenden Erben Sie von etwaigen Nachlassverbindlichkeiten freistellen.

Vorteile der Abschichtungsvereinbarung

  1. Flexibilität: Die Abschichtung bietet große Gestaltungsfreiheit. Sie können individuell vereinbaren, wie der ausscheidende Erbe abgefunden wird.
  2. Schnelligkeit: Im Vergleich zu einer vollständigen Erbauseinandersetzung kann eine Abschichtung deutlich schneller umgesetzt werden.
  3. Kostengünstigkeit: Eine Abschichtungsvereinbarung bedarf grundsätzlich keiner notariellen Beurkundung, was Kosten spart. Ausnahme: Wenn als Abfindung Immobilien übertragen werden sollen.
  4. Vermeidung von Konflikten: Wenn Sie als Erbe in Streit mit den anderen Miterben geraten sind, kann die Abschichtung eine elegante Lösung sein, um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  5. Eigentumsübergang ohne Grundbucheintragung: Bei geerbten Immobilien ist besonders vorteilhaft, dass der Eigentumsübergang auf die verbleibenden Erben automatisch erfolgt, ohne dass eine Grundbucheintragung nötig ist.

Wenn Sie eine Abschichtungsvereinbarung in Betracht ziehen, sollten Sie die konkreten Umstände Ihres Erbfalls genau prüfen. Überlegen Sie, ob der Wert Ihrer Abfindung in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Erbteil steht und ob die Vereinbarung Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.


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Welche Rolle spielt das Amtsberichtigungsverfahren nach § 82a GBO bei schwierigen Grundbuchberichtigungen?

Das Amtsberichtigungsverfahren nach § 82a GBO spielt eine entscheidende Rolle bei komplexen Grundbuchberichtigungen, insbesondere wenn herkömmliche Verfahren nicht zum Ziel führen. Es ermöglicht dem Grundbuchamt, von Amts wegen tätig zu werden, um das Grundbuch an die tatsächliche Rechtslage anzupassen.

Voraussetzungen für das Amtsberichtigungsverfahren

Das Verfahren kommt zum Einsatz, wenn:

  1. Das Grundbuch unrichtig ist (§ 82 GBO).
  2. Das normale Berichtigungszwangsverfahren nicht durchführbar ist oder keine Aussicht auf Erfolg bietet.

In Ihrem Fall mit griechischen Testamentserben könnte dies relevant sein, wenn die Beschaffung der notwendigen Unterlagen aus Griechenland sich als besonders schwierig erweist.

Ablauf des Verfahrens

Beim Amtsberichtigungsverfahren ermittelt das Grundbuchamt selbstständig die für die Berichtigung erforderlichen Tatsachen. Es kann dabei:

  • Das Nachlassgericht um Ermittlung der Erben ersuchen.
  • Eigene Nachforschungen anstellen.
  • Beteiligte zur Mitwirkung auffordern.

Stellen Sie sich vor, Sie sind einer der griechischen Erben. Das Grundbuchamt könnte Sie kontaktieren und um Vorlage bestimmter Dokumente bitten.

Rechtliche Konsequenzen

Die Durchführung des Amtsberichtigungsverfahrens hat weitreichende Folgen:

  • Das Grundbuch wird ohne Antrag der Beteiligten berichtigt.
  • Die Eintragung erfolgt, sobald der neue Eigentümer zweifelsfrei feststeht.
  • Eine Voreintragung der Erbengemeinschaft ist unter Umständen nicht erforderlich.

Wenn Sie als griechischer Testamentserbe beteiligt sind, könnte dies bedeuten, dass Ihre Rechte am Grundstück ohne Ihr aktives Zutun im Grundbuch verankert werden.

Besonderheiten bei internationalen Erbfällen

Bei Erbfällen mit Auslandsbezug, wie in Ihrem Fall mit griechischen Testamentserben, kann das Amtsberichtigungsverfahren besonders wertvoll sein. Es hilft, Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aus unterschiedlichen Rechtssystemen oder der Beschaffung ausländischer Dokumente ergeben können.

Das Grundbuchamt kann in solchen Fällen flexibel agieren und beispielsweise auch alternative Nachweise akzeptieren, solange die Erbfolge zweifelsfrei feststeht.


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Wie wirkt sich die EU-Erbrechtsverordnung auf internationale Erbfälle mit Bezug zu Deutschland aus?

Die EU-Erbrechtsverordnung hat seit dem 17. August 2015 erhebliche Auswirkungen auf internationale Erbfälle mit Bezug zu Deutschland. Sie regelt, welches Recht bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU zur Anwendung kommt und welche Gerichte zuständig sind.

Anwendbares Recht

Die wichtigste Änderung betrifft das anwendbare Recht. Statt der früheren Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit gilt nun das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger Ihren Lebensmittelpunkt beispielsweise nach Frankreich verlegt haben, würde im Erbfall automatisch französisches Erbrecht gelten. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung Ihres Nachlasses haben, da sich die Erbrechte in den EU-Ländern teilweise stark unterscheiden.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Ihrem Testament das Recht Ihres Heimatlandes zu wählen. Als Deutscher könnten Sie also deutsches Erbrecht wählen, auch wenn Sie im Ausland leben.

Zuständigkeit der Gerichte

Die Gerichte des Landes, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sind für die Abwicklung des gesamten Nachlasses zuständig. Wenn Sie als Deutscher in Spanien leben und dort versterben, wären die spanischen Gerichte für Ihren gesamten Nachlass zuständig – auch für Ihre Immobilie in Deutschland.

Europäisches Nachlasszeugnis

Die EU-Erbrechtsverordnung führt das Europäische Nachlasszeugnis ein. Dieses Dokument erleichtert Erben die Durchsetzung ihrer Rechte in anderen EU-Ländern. Wenn Sie beispielsweise als Erbe ein Bankkonto in einem anderen EU-Land auflösen möchten, können Sie Ihre Erbenstellung mit dem Europäischen Nachlasszeugnis nachweisen.

Auswirkungen auf Immobilien

Für Immobilien in Deutschland gilt nun nicht mehr automatisch deutsches Erbrecht. Wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte, kann ausländisches Recht auf die deutsche Immobilie anwendbar sein. Dies kann zu unerwarteten Ergebnissen führen, insbesondere wenn das ausländische Recht andere Regelungen zum Pflichtteil oder zur gesetzlichen Erbfolge vorsieht.

Die EU-Erbrechtsverordnung vereinfacht zwar viele Aspekte internationaler Erbfälle, erfordert aber auch eine sorgfältige Nachlassplanung, wenn Sie Vermögen in verschiedenen EU-Ländern besitzen oder im Ausland leben.


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Welche Nachweise sind für eine Grundbuchberichtigung bei internationalen Erbfällen erforderlich?

Für eine Grundbuchberichtigung bei internationalen Erbfällen in Deutschland sind zwei Hauptnachweise möglich: der Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Beide Dokumente dienen als rechtsgültige Nachweise Ihrer Erbenstellung.

Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)

Das ENZ ist besonders geeignet, wenn der Erblasser Vermögen in mehreren EU-Ländern hatte. Es gilt in allen EU-Staaten außer Dänemark, Irland und Großbritannien. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Deutschland und ein Bankkonto in Frankreich erben, können Sie mit dem ENZ in beiden Ländern Ihre Erbenstellung nachweisen.

Erbschein

Der deutsche Erbschein ist eine Alternative zum ENZ. Er wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und beweist Ihre Erbenstellung nach deutschem Recht. Wenn der Nachlass ausschließlich in Deutschland belegen ist, reicht in der Regel ein deutscher Erbschein aus.

Notarielles Testament oder Erbvertrag

In manchen Fällen akzeptieren Grundbuchämter auch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Dies kann eine kostengünstigere Option sein, da keine zusätzlichen Gebühren für einen Erbschein anfallen.

Besonderheiten bei ausländischen Dokumenten

Wenn Sie ausländische Dokumente vorlegen, beachten Sie:

  • Übersetzungen: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
  • Apostille oder Legalisation: Ausländische Urkunden benötigen oft eine Apostille oder Legalisation, um in Deutschland anerkannt zu werden.

Herausforderungen und Lösungen

Bei Schwierigkeiten mit der Beschaffung ausländischer Dokumente können Sie:

  1. Sich an das zuständige deutsche Nachlassgericht wenden. Dieses kann Ihnen möglicherweise bei der Beschaffung helfen oder alternative Nachweismöglichkeiten aufzeigen.
  2. Ein ENZ beantragen, das in vielen Fällen die Vorlage ausländischer Dokumente ersetzen kann.
  3. Bei komplexen Fällen, wie z.B. einem Erbauseinandersetzungsvertrag unter Beteiligung griechischer Testamentserben, kann das Grundbuchamt zusätzliche Nachweise anfordern. Hier ist es ratsam, frühzeitig mit dem Grundbuchamt Kontakt aufzunehmen, um die genauen Anforderungen zu klären.

Bedenken Sie, dass die Beantragung eines Erbscheins oder ENZ Zeit in Anspruch nehmen kann. Planen Sie daher genügend Zeit ein, besonders wenn Sie die Grundbuchberichtigung innerhalb der gebührenfreien Zwei-Jahres-Frist nach dem Erbfall vornehmen möchten.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Erbauseinandersetzungsvertrag: Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erben, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Typischerweise wird dieser Vertrag notariell beurkundet. In solchen Verträgen einigen sich die Erben, wer welche Grundstücke oder Vermögensgegenstände erhält, um Streitigkeiten zu vermeiden. Dieser Vertrag kann besonders nützlich sein, wenn mehrere Erben Anspruch auf die gleichen Nachlassgegenstände erheben und eine klare Verteilung gewünscht wird.
  • Grundbuchberichtigung: Die Grundbuchberichtigung ist ein Verfahren, bei dem falsche oder unvollständige Einträge im Grundbuch korrigiert werden. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Eigentumsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Bei einer Grundbuchberichtigung wird sichergestellt, dass die Einträge im Grundbuch der tatsächlichen Rechtslage entsprechen. Beispielsweise würden nach einem Erbfall die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
  • Amtsberichtigungsverfahren: Das Amtsberichtigungsverfahren ist ein spezielles Verfahren nach § 82a GBO, bei dem das Grundbuchamt von sich aus fehlerhafte Eintragungen im Grundbuch korrigiert. Dieses Verfahren wird eingesetzt, wenn durch formelle Gründe die Korrektur der Einträge sonst blockiert wäre. Das OLG Düsseldorf nutzte dieses Verfahren im vorliegenden Fall, um die korrekten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eintragen zu lassen, obwohl formgerechte Nachweise fehlten.
  • Abschichtungsvereinbarung: Eine Abschichtungsvereinbarung ist eine Sonderregelung im Erbrecht, bei der ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft gegen eine Abfindung ausscheidet. Die verbleibenden Miterben übernehmen dann dessen Anteil. Diese Vereinbarung wird oft notariell beurkundet und ermöglicht es, dass der ausgeschiedene Erbe keine weiteren Ansprüche auf den Nachlass erhebt. Im vorliegenden Text war die Abschichtungsvereinbarung ein zentraler Punkt, da der Beteiligte 4 gegen eine Abfindung aus der Erbengemeinschaft ausschied.
  • Erbschein: Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erbenstellung einer Person nachweist. Er gibt an, wer die rechtmäßigen Erben sind und welche Anteile sie am Nachlass haben. Dieses Dokument ist oft notwendig, um Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Nachlass abzuwickeln, wie z.B. die Änderung eines Grundbucheintrags. Im Text mussten Erbscheine für Wolfgang und Roswitha R. ausgestellt werden, um die Erben zu bestimmen.
  • Testamentsvollstrecker: Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die vom Erblasser im Testament bestimmt wird, um dessen letzten Willen auszuführen und den Nachlass zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der Nachlass gemäß den Anweisungen des Testaments verteilt wird und kann auch Aufgaben wie die Begleichung von Schulden und die Verwaltung von Vermögenswerten übernehmen. In internationalen Erbfällen ist der Testamentsvollstrecker besonders wichtig, da er die spezifischen Regelungen unterschiedlicher Länder berücksichtigen muss.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 82a Grundbuchordnung (GBO): Dieser Paragraph regelt das Amtsberichtigungsverfahren im Grundbuch. Dieses Verfahren dient dazu, fehlerhafte oder unvollständige Einträge im Grundbuch zu korrigieren.
  • § 82a GBO: Im vorliegenden Fall geht es um die Berichtigung des Grundbucheintrags, der die Erbschaft von Wolfgang R….. und Roswitha R….. nach ihrem Tod widerspiegelt. Da Roswitha R….. ihren Ehemann V….. als Alleinerben eingesetzt hat, müssen die entsprechenden Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden.
  • § 22 GBO: Dieser Paragraph regelt die Berichtigung des Grundbuchs im Zusammenhang mit der Eintragung von Eigentum. Dies betrifft insbesondere die Eintragung von Eigentumserwerb, Eigentumssicherung oder Eigentumsübertragung.
  • § 22 GBO: In diesem Fall steht die Berichtigung des Grundbuchs im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentumsanteils von Roswitha R….. auf ihren Ehemann V….. im Mittelpunkt. Dadurch würde er als einziger Erbe in das Grundbuch eingetragen.
  • Erbscheinsgesetz (ErbscheinG): Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Form des Erbscheins. Ein Erbschein ist ein öffentliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person rechtlich feststellt.
  • ErbscheinG: Im vorliegenden Fall müssen sowohl für den Nachlass von Wolfgang R….. als auch für den Nachlass von Roswitha R….. Erbscheine ausgestellt werden, um die Erben und ihre jeweiligen Anteile am Nachlass zu bestimmen. Die Erben benötigen die Erbscheine, um die Erbschaft anzunehmen und das Eigentum an den Nachlassgegenständen zu übernehmen.

Das vorliegende Urteil

OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 131/23 – Beschluss vom 12.01.2024


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