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Notarielle Erbauseinandersetzungsverträge

Die Lösung für familiäre Streitigkeiten im Erbrecht?

Nahezu jeder Mensch hat Angehörige oder Verwandte, die natürlich irgendwann älter werden. Vor dem Tod ist natürlich kein Mensch gefeit, sodass sich eines Tages jeder Mensch als potenzieller Erbe auch mit der Thematik der Erbauseinandersetzung befassen muss. Bei Alleinerben gibt es diesbezüglich selten Probleme. Wenn der Nachlass jedoch mit anderen Personen geteilt werden muss, kann es zu Problemen kommen. Mit Erbauseinandersetzungsverträgen können viele Probleme umgangen werden, allerdings sind die Grundlagen des Erbrechts wie die gesetzliche Erbfolge sowie auch das Potenzial von familiären Streitigkeiten um das Erbe nicht jedem Menschen geläufig. Es ist daher notwendig, sich bereits frühzeitig mit der Thematik des notariellen Erbauseinandersetzungsvertrages zu befassen und dabei sowohl die Vor- als auch die Nachteile von derartigen Verträgen zu erfassen.

Grundlagen des Erbrechts und familiäre Streitigkeiten

Notarielle Erbauseinandersetzungsverträge
Vorbereitung ist der Schlüssel zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Der notarielle Erbauseinandersetzungsvertrag bietet rechtliche Sicherheit und beschleunigt die Erbverteilung. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Optionen. (Symbolfoto: Africa Studio /Shutterstock.com)

Dem reinen Grundsatz nach ist in Deutschland das Erbrecht seitens des Gesetzgebers sehr eindeutig geregelt. Der letzte Wille des Erblassers ist entscheidend. Einen derartigen letzten Willen muss der Verstorbene zu Lebzeiten jedoch mittels eines Testaments respektive der letztwilligen Verfügung in schriftlicher Form aufgesetzt haben. Existiert ein derartiges Dokument nicht, so greift die gesetzliche Erbfolge. Der Ehepartner des Verstorbenen erbt zu gleichen Teilen wie eventuell vorhandene Kinder. Die Frage der Erbschaft kann jedoch innerhalb einer Familie unter den Erben Streit auslösen. Es heißt zwar immer so schön „Blut ist dicker als Wasser“ allerdings hört bei einem Erbe die Liebe unter Verwandten nicht selten auf.

 Was ist ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag?

Der Erbauseinandersetzungsvertrag definiert sich als vertragliche Vereinbarung, die zwischen den Erben geschlossen wird. Die gesetzliche Grundlage für diesen Vertrag ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), da es in Deutschland kein eigenständiges gesetzliches Erbrecht an sich gibt. Der Hauptunterschied zwischen diesem Vertrag und anderen Verträgen liegt in dem Umstand, dass der Erbauseinandersetzungsvertrag ausschließlich der Wahrung des Rechtsfriedens zwischen den Erben dient und dementsprechend nicht auf dem Prinzip Leistung und Gegenleistung beruht. Ähnlich wie bei einem Immobilienkaufvertrag ist in Deutschland die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne einen Notar kann die Erbauseinandersetzung demnach nicht erfolgen.

Vorteile und Motivation für einen Erbauseinandersetzungsvertrag

Die vertragliche Regelung der Erbauseinandersetzung kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Zu nennen wäre hier der große Vorteil, dass für sämtliche Erben eine rechtliche Sicherheit durch den verbindlichen Vertrag geschaffen wird und auf diese Weise die Erbverteilung auch erheblich schneller abgewickelt werden kann. Die Hauptmotivation für einen derartigen Vertrag liegt in dem Umstand, dass Streit vermieden werden soll.

Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erbauseinandersetzungsvertrags

Der Inhalt eines Erbauseinandersetzungsvertrags richtet sich sehr stark nach dem Umfang des Erbvermögens. Dem reinen Grundsatz nach unterliegt auch dieser Vertrag dem Prinzip der Vertragsfreiheit, sodass die inhaltlichen Punkte sehr frei gestaltet werden können. Es müssen hierbei allerdings verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Insbesondere muss beachtet werden, dass es eventuell Menschen mit einem Pflichtteilsanspruch gibt. Unabhängig davon, wie herzlich das Verhältnis des Erblassers zu diesen Menschen gewesen ist, kann der Pflichtteilsanspruch nicht einfach so außer Acht gelassen werden. Es ist dementsprechend nicht möglich, einen ungeliebten Menschen mit einem derartigen Anspruch einfach so zu enterben. Der Anspruchsinhaber muss also zwingend in dem Erbauseinandersetzungsvertrag berücksichtigt werden. Der Verzicht auf einen derartigen Anspruch ist jedoch rechtlich zulässig und kann mittels einer Klausel auch in den Vertrag aufgenommen werden. Dieser Verzicht muss jedoch zwingend von dem Anspruchsinhaber ausgehen. Im Hinblick auf die Aufteilung der Erbmasse gibt es sehr viele Verteilungsmöglichkeiten. Sollten Immobilien Teil der Erbmasse sein, so müssen natürlich etwa vorhandene Nießbrauchs- respektive Nutzungsrechte bei der Verteilung der Erbmasse berücksichtigt werden. Diese Rechte erlöschen nicht durch den Erbfall und werden als Verpflichtung von dem Erben übernommen.

Notarielle Beurkundung und Formalitäten des Erbauseinandersetzungsvertrags

Der Ablauf einer notariellen Beurkundung ist genau genommen schnell erklärt. Zunächst muss ein Termin bei einem Notar vereinbart werden. Dort kann ein bereits aufgesetzter Vertrag zur notariellen Beurkundung vorgelegt werden. Denkbar ist auch, dass der Notar mit der Erstellung eines derartigen Vertrages auf der Grundlage von den Wünschen des Erblassers beauftragt wird. Anschließend wird mit allen Beteiligten ein gemeinsamer Termin in den Kanzleiräumlichkeiten des Notars vereinbart. Im Zuge dieses Termins verliest der Notar den Vertrag und holt die Unterschriften der Beteiligten ein. Zu diesem Zweck müssen sich die Beteiligten dem Notar gegenüber auch ausweisen. Sollten die Beteiligten dem Notar persönlich bekannt sein, so kann dies entfallen. Mit der Unterschrift aller Beteiligten und der Unterschrift des Notars wird der Vertrag rechtswirksam und für alle Beteiligten bindend. Es darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass die notarielle Beurkundung Kosten verursacht. Die Kosten für die Beurkundung an sich richten sich vollständig nach der Höhe des Nachlasswertes. Bei einem Wert von 10.000 EUR entstehen für die notarielle Beurkundung Kosten in Höhe von 150 EUR. Beträgt der Nachlasswert maximal 50.000 EUR, so werden Kosten in Höhe von 330 EUR von dem Notar in Rechnung gestellt. Bei einem Wert von maximal 100.000 EUR wird der Notar 1092 EUR berechnen und bei einem Maximalwert von 500.000 EUR entstehen für die Beurkundung Kosten in Höhe von 1.870 EUR. Der Nachlasswert von maximal 1.000.000 EUR verursacht Beurkundungskosten in Höhe von 3.470 EUR und der Maximalwert von 2.000.000 EUR wird von dem Notar mit Beurkundungskosten in Höhe von 6.670 EUR berechnet. Hinzugerechnet werden müssen noch etwaige andere Aufwandsgebühren, wenn der Notar den Vertrag selbst aufsetzen soll.

Erbauseinandersetzungsvertrag und notarielles Nachlassverzeichnis: Ergänzungen oder Alternativen?

In der gängigen Praxis kommt der Erbauseinandersetzungsvertrag zur Anwendung, wenn der Umfang der Erbmasse den Erben vollständig bekannt ist und alleinig die Abwicklung des Erbfalls angestrebt wird. Ist dies nicht der Fall, so kann jeder Erbe die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen, um auf diese Weise den Umfang des Erbes in Erfahrung zu bringen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnis kann dann der Erbauseinandersetzungsvertrag erstellt werden. Das notarielle Nachlassverzeichnis kann somit als Ergänzung zu dem Erbauseinandersetzungsvertrag angesehen werden. Eine Alternative stellt das notarielle Nachlassverzeichnis jedoch nicht dar, da der Notar nur mit der Aufstellung des Erbvermögens und nicht mit der Erbabwicklung selbst beauftragt wird.

Risiken und Herausforderungen bei der Umsetzung eines Erbauseinandersetzungsvertrags

Das Hauptrisiko eins Erbauseinandersetzungsvertrags liegt in dem Umstand, dass er sofort nach der Unterschrift seine vollständige rechtliche Wirkung entfaltet. Dementsprechend sollte jeder Beteiligte im Vorwege den Vertrag sehr genau prüfen, da es lediglich drei denkbare Gründe für eine nachträgliche Anfechtung gibt. Gem. § 119 Abs. 1 BGB kann der Vertrag aufgrund von Irrtum, gem. § 123 BGB aufgrund von Drohung oder Täuschung und gem. § 120 BGB aufgrund von falschen Übermittlungen etwaiger Bevollmächtigter nachträglich angefochten werden. Die Beweislast hierfür trägt diejenige Person, die den Vertrag anfechten möchte.

Rolle des Notars bei der Begleitung und Umsetzung

Die Rolle des Notars in der Begleitung und Umsetzung von Verträgen, insbesondere im Kontext der notariellen Erbauseinandersetzungsverträge, ist von zentraler Bedeutung. Als neutrale Partei sorgt der Notar für die ordnungsgemäße Durchführung und rechtskonforme Abwicklung aller mit dem Vertrag verbundenen Formalitäten. Seine Hauptaufgabe besteht in der Informationsweitergabe und Beratung aller beteiligten Parteien, wobei er die Funktion eines Vermittlers einnimmt, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und für ein transparentes, faires und reibungsloses Prozedere sorgt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Notar, obwohl er fundiertes juristisches Wissen besitzt und in der Lage ist, komplexe juristische Sachverhalte zu erklären, keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne durchführt.

Im Kontext der Erbauseinandersetzungsverträge ist die Rolle des Notars noch entscheidender. Hier ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass der Vertrag im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht und dass die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien angemessen berücksichtigt werden. Der Notar ist dafür verantwortlich, den Vertrag in einer für alle Beteiligten verständlichen Weise zu erläutern, mögliche Auswirkungen und Konsequenzen der Vertragsbedingungen zu erklären und sicherzustellen, dass alle Parteien die Tragweite ihrer Entscheidungen vollständig verstehen.

Obwohl der Notar während des gesamten Prozesses neutral bleibt, spielt er eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Vertrags, indem er den Abschluss des Vertrags ordnungsgemäß beurkundet. Dies beinhaltet das Einholen der Unterschriften aller beteiligten Parteien und die offizielle Beglaubigung des Vertrags. Sobald der Vertrag von allen Parteien unterzeichnet und vom Notar beglaubigt wurde, tritt er in Kraft und bindet alle Beteiligten rechtlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass trotz der zentralen Rolle des Notars im Prozess der Vertragsgestaltung und -umsetzung die Beteiligten vor der Unterzeichnung des Vertrags selbst dafür verantwortlich sind, den Vertrag genau zu prüfen und bei Bedarf rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Der Notar kann und darf keine persönliche Rechtsberatung leisten, und seine Funktion besteht darin, einen sicheren und rechtskonformen Rahmen für die Vertragsabwicklung zu gewährleisten.

Fazit

Der Erbauseinandersetzungsvertrag ist ein gutes rechtliches Mittel, um drohende Streitigkeiten bei einer Erbauseinandersetzung zu umgehen. Dieser Vertrag hat für sämtliche Beteiligten eine rechtliche Bindung und er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Dadurch entstehen natürlich Kosten, die jedoch sehr stark an den Wert des Nachlasses gekoppelt sind. Sämtliche Erben sollten allerdings vor der Unterschrift den Vertrag sehr genau prüfen, da der Gesetzgeber lediglich drei denkbare Anfechtungsgründe kennt. Da der Notar keine Rechtsberatung vornimmt, sollte auf jeden Fall vor der Unterschrift rechtsanwaltlicher Rat eingeholt werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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