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Notarielles Testament errichten


Wieso ist es sinnvoll, ein notarielles Testament zu errichten?

Wer nach seinem Tod Streitigkeiten unter seinen Angehörigen vermeiden möchte, sollte rechtzeitig vorsorgen und seinen Nachlass regeln. Das ist mit einem Testament möglich. Viele glauben, dass ein notarielles Testament einen höheren Stellenwert als ein handgeschriebenes Testament hat. Das ist falsch. Ein handgeschriebenes Testament ist rechtskräftig, wenn es die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt. Da nicht jeder diese Vorschriften kennt und dabei viele Fallstricke lauern, ist es sinnvoll, ein notarielles Testament zu erstellen.

Wann sollte ein Testament erstellt werden?

In verschiedenen Situationen ist ein Testament sinnvoll:

  • Regelungen für den Nachlass über den Tod des Erblassers hinaus
  • Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge
  • wenn größere Werte vererbt werden
  • wenn die Unternehmensnachfolge geregelt werden soll
  • Vermeidung einer unwirtschaftlichen Verteilung unter vielen gesetzlichen Erben.

In jedem Fall geht ein Testament der gesetzlichen Erbfolge voraus. Der Erblasser kann eine oder mehrere Personen zu seinen Erben bestimmen. Mit dem Testament können Ersatzerben bestimmt, ein Voraus-Vermächtnis angeordnet, Vor- und Nacherbschaft oder Schlusserbschaft geregelt werden oder eine Teilungsanordnung erfolgen. Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker bestimmen und Auflagen erteilen. Alle diese Regelungen sind mit einem handgeschriebenen Testament schwierig. Viele Menschen wissen gar nicht, dass solche Festlegungen mit einem Testament möglich sind. Wer sich für ein notarielles Testament entscheidet, kann sich im Vorfeld vom Notar beraten lassen.

Ehegatte ist nicht automatisch Alleinerbe

notarielles Testament errichten - Vorteile
Symolfoto: Von Burdun Iliya /Shutterstock.com

Liegt kein Testament vor, ist der hinterbliebene Ehegatte nicht automatisch der alleinige Erbe. Er muss sich dann mit Verwandten das Erbe teilen. Auch wenn der verstorbene Ehegatte keine Kinder hat, kann das der Fall sein. Leben die Eltern des verstorbenen Ehegatten noch, steht ihnen ein Erbteil zu. Sind die Eltern des Ehepartners bereits verstorben, erben auch die Geschwister des verstorbenen Ehepartners. Der hinterbliebene Ehegatte ist nur dann Alleinerbe, wenn es keine Erben erster und zweiter Ordnung gibt. Liegt kein Testament vor und erbt der hinterbliebene Ehegatte mit weiteren Verwandten, hat das für ihn zusätzliche negative Folgen. Er und die anderen erbberechtigten Verwandten bilden eine Erbengemeinschaft. Über die Verteilung der im Nachlass befindlichen Gegenstände muss innerhalb der Erbengemeinschaft einstimmig entschieden werden. Um Streitigkeiten zu vermeiden und den hinterbliebenen Ehegatten zum Alleinerben zu machen, sollte rechtzeitig ein notarielles Testament erstellt werden.

Bei Paaren ohne Trauschein ist ein Testament unerlässlich, da der Partner sonst im Todesfall leer ausgeht.

Mit einem Testament können auch gesetzlich erbberechtigte Personen vom Erbe ausgeschlossen werden. Der Erblasser kann dafür andere Personen, die ihm näherstehen, als Erben einsetzen. Den von der Erbschaft ausgeschlossenen gesetzlich erbberechtigten Personen steht ein Pflichtteil zu. Es handelt sich dabei ausschließlich um einen finanziellen Anspruch, den die enterbte Person gegenüber den Erben geltend machen kann.

Unterschiede zwischen dem eigenhändigen und dem notariellen Testament

Ein eigenhändiges Testament muss unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften komplett handschriftlich verfasst werden und wird daher auch als handschriftliches Testament bezeichnet. Wird das Testament am PC geschrieben und lediglich vom Erblasser unterschrieben, ist es ungültig.

Als Formvorschriften bei einem Testament gelten

  • Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
  • vollständig handschriftlich
  • eindeutige Formulierungen, welche Erben welche Anteile erhalten sollen
  • Ort und Datum
  • eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachname.

Das eigenhändige Testament kann in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Testament“ bei den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden. Um sicherzustellen, dass das eigenhändige Testament tatsächlich eröffnet wird, kann es gegen eine Gebühr bei Gericht hinterlegt werden.

Testament vom Notar verfassen lassen
Ein notarielles Testament ist zwar kostenpflichtig und nicht zwingend, jedoch birgt es, je nach Ausgangssituation, einige wesentliche Vorteile. Symbolfoto: Von Africa Studio /Shutterstock.com

Ein notarielles Testament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Der Erblasser kann dem Notar seinen letzten Willen mündlich mitteilen oder handschriftlich verfassen und dem Notar übergeben. Der Notar ist zur Beratung des Erblassers verpflichtet und muss ihm bei den Formulierungen helfen. Der wichtigste Unterschied des notariellen Testaments zum eigenhändigen Testament ist, dass es immer amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert wird. Das notarielle Testament ist kostenpflichtig. Die Notarkosten sind abhängig vom Wert des Vermögens. Hinzu kommen Gebühren für Auslagen, für die amtliche Verwahrung sowie die Mehrwertsteuer.

Spätere Änderung eines Testaments

Bei jedem Testament ist das Datum wichtig. Ein neueres Testament kann ein älteres Testament ganz oder teilweise außer Kraft setzen. Bei einem handschriftlichen Testament, das nicht bei Gericht hinterlegt wurde, ist das jederzeit möglich.

Änderungen bei einem notariellen Testament sind möglich, wenn das ursprüngliche Testament durch den Erblasser nach § 2256 BGB widerrufen wird. Für Testamentsänderungen oder Testamentszusätze muss der Erblasser beim Notar ein neues Testament errichten. Das ist auch bei geringfügigen Abweichungen von der ursprünglichen Version erforderlich. Das neue Testament muss datiert, unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Es wird amtlich hinterlegt. Für diese Änderung fallen erneute Gebühren an.

Vorteile eines notariellen Testaments

Gegenüber einem eigenhändigen Testament hat ein notarielles Testament entscheidende Vorteile. Der Erblasser kann eine umfassende Beratung durch den Notar in Anspruch nehmen. Das notarielle Testament ist immer rechtskräftig. Es besitzt eine besondere Beweiskraft, da bei der Errichtung des Testaments festgestellt wird, dass der Erblasser zu diesem Zeitpunkt testierfähig ist. Benachteiligte Erben können dann nicht behaupten, dass der Erblasser zur Testamentserrichtung nicht aus eigenem freien Willen gehandelt hat. Da das notarielle Testament beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister erfasst ist, kann es nicht durch erbberechtigte Personen manipuliert oder vernichtet werden. Bei einem eigenhändigen Testament, das nicht bei Gericht hinterlegt wurde, besteht die Gefahr, dass es manipuliert, vernichtet oder nach dem Tod des Erblassers nicht aufgefunden wird. Das ist bei einem notariellen Testament ausgeschlossen. Es wird immer eröffnet, da das Zentrale Testamentsregister über den Tod des Erblassers benachrichtigt wird.

Kostenvorteile beim notariellen Testament

Ein notarielles Testament ist mit Kosten verbunden, doch beim Tod des Erblassers können die Erben damit Kosten sparen. Da die Erbfolge nach dem Willen des Erblassers geregelt wird, werden kostspielige Rechtsstreitigkeiten unter den Erben vermieden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass bei einem notariellen Testament kein Erbschein benötigt wird. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2013 (Az. XI ZR 401/12) besagt, dass der Erbe bei einer Bank nicht zur Vorlage eines Erbscheins verpflichtet ist, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Ein solcher Erbschein wird von den Banken und anderen Institutionen zur Legitimation des Erben verlangt, wenn ein handschriftliches Testament vorhanden ist. Die Kosten für den Erbschein sind abhängig von der Höhe des Erbes.

Fazit:

Notarielles Testament bietet Vorteile gegenüber einem eigenhändigen Testament

Ein Testament zur Regelung des Nachlasses kann notariell oder eigenhändig errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament muss unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften handschriftlich erstellt werden. Wird es nicht bei Gericht hinterlegt, besteht die Gefahr, dass es manipuliert, vernichtet oder nicht aufgefunden wird. Ein notarielles Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister erfasst. Es wird garantiert eröffnet und kann nicht manipuliert oder entwendet werden. Kosten können gespart werden, da die Erben zur Legitimation bei Banken und anderen Institutionen keinen Erbschein benötigen. Der Erblasser bekommt bei der Errichtung eines notariellen Testaments eine umfassende Beratung durch den Notar. Der Notar stellt die Testierfähigkeit des Erblassers fest. In jedem Fall ist das notarielle Testament rechtskräftig. Das notarielle Testament ist kostenpflichtig.

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