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Ehevertrag ohne Notar: Was das Gesetz sagt

Viele Paare stellen sich vor der Hochzeit die Frage, ob ein selbst verfasster Ehevertrag ausreicht. Der Wunsch, Kosten zu sparen, ist dabei verständlich – doch die Rechtslage ist eindeutig: Ein Ehevertrag ist in Deutschland nur dann rechtswirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Ohne diese Beurkundung ist jede noch so gut gemeinte Vereinbarung rechtlich unwirksam.

Ein notariell beurkundeter Ehevertrag schafft rechtliche Klarheit und Sicherheit für beide Partner. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei der rechtssicheren Gestaltung eines Ehevertrags ankommt und welche Folgen ein Verzicht auf die notarielle Beurkundung haben kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtliche Gültigkeit: Ein Ehevertrag ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Private Vereinbarungen haben keine rechtliche Bindung.
  • Notarielle Beratung: Umfasst die umfassende Aufklärung beider Partner über rechtliche Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Kosten der Beurkundung: Richten sich nach dem Geschäftswert – bei 80.000 Euro Vermögen etwa 530 Euro Gesamtkosten.
  • Besonders wichtig für: Unternehmer, internationale Ehen, Paare mit großen Vermögensunterschieden und Doppelverdiener ohne Kinder.
  • Zeitpunkt der Beurkundung: Idealerweise vor der Eheschließung, aber auch während der Ehe noch möglich.
  • Aufbewahrung: Der Notar verwahrt das Original dauerhaft und kann jederzeit beglaubigte Abschriften ausstellen.

Klare rechtliche Situation: Was das Gesetz vorschreibt

Das deutsche Recht lässt bei der Frage nach der notariellen Beurkundung keinen Interpretationsspielraum. Paragraph 1410 BGB regelt unmissverständlich:

Ein Ehevertrag muss vor einem Notar geschlossen werden – beide Ehepartner müssen dabei persönlich anwesend sein.

Was bedeutet das konkret?

  • Private schriftliche Vereinbarungen sind rechtlich unwirksam.
  • Auch eine Beglaubigung der Unterschriften allein reicht nicht aus.
  • Selbst wenn beide Partner mit den Regelungen einverstanden sind, haben formlose Vereinbarungen keine rechtliche Bindung.
Ehevertrag Notar
Eheverträge sind nur in notariell beglaubigter Form gültig (Symbolfoto: Von Evgheni Lachi/Shutterstock.com)

Rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags

Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert eine sorgfältige rechtliche Beratung, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen. Als Notar unterstütze ich Sie neutral und unparteiisch bei der Gestaltung eines rechtssicheren Vertrags.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren.

Der Weg zum rechtsgültigen Ehevertrag

Die notarielle Beurkundung ist mehr als eine reine Formalie. Sie bietet beiden Ehepartnern wichtige Vorteile für die rechtssichere Gestaltung ihrer Vereinbarungen:

Der Ablauf beim Notar:

  • Ausführliche Beratung zu allen rechtlichen Aspekten.
  • Prüfung der individuellen Situation beider Partner.
  • Neutrale Aufklärung über die Folgen einzelner Regelungen.
  • Gemeinsame Beurkundung in Anwesenheit beider Partner.
Ordner mit Etikett Ehevertrag
Ein Ehevertrag regelt die Zeit, in der man sich nicht mehr versteht (Symbolfoto: Ideogram).

Das kostet ein Ehevertrag beim Notar

Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Geschäftswert – also dem gemeinsamen Reinvermögen der Ehepartner. Dabei können Schulden bis zur Hälfte des vorhandenen Vermögens abgezogen werden. Für die notarielle Beurkundung fallen stets doppelte Gebühren an, da sowohl die Beratung als auch die Beurkundung selbst abgedeckt sind.

VermögenswertEinfache GebührGesamtkosten (inkl. MwSt. & Auslagen)*
bis 1.000 €19 €ca. 70 €
bis 10.000 €75 €ca. 215 €
bis 30.000 €125 €ca. 340 €
bis 40.000 €145 €ca. 390 €
bis 80.000 €219 €ca. 530 €
bis 155.000 €354 €ca. 850 €
bis 350.000 €685 €ca. 1.640 €

*Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus: Doppelte Grundgebühr + Auslagen + 19% MwSt.
Quelle: GNotKG-Gebührentabelle B

Ein konkretes Beispiel: Sarah und Thomas haben Vermögenswerte von 50.000 Euro und Schulden in Höhe von 10.000 Euro. Die Schulden können bis zur Hälfte des Aktivvermögens (also bis 25.000 Euro) abgezogen werden.

Der Geschäftswert beträgt somit 40.000 Euro. Die einfache Gebühr liegt bei 145 Euro. Für die Beratung und Beurkundung wird diese verdoppelt (290 Euro). Mit Auslagen und Mehrwertsteuer entstehen Gesamtkosten von etwa 390 Euro für ihren Ehevertrag.

Praxistipps zur Kostenreduzierung:

  • Den Ehevertrag möglichst früh abschließen, wenn das Vermögen noch geringer ist.
  • Schulden durch Nachweise belegen, um sie vom Geschäftswert abziehen zu können.
  • Bei der Beratung bereits gut vorbereitet sein und konkrete Vorstellungen haben.
  • Nach der Beratung entscheiden: Wird kein Ehevertrag geschlossen, fällt nur die einfache Gebühr an.
Hand einer Braut und eines Bräutigams berühren sich
Die Eheschließung bringt auch rechtliche Änderungen mit sich, die man mit einem Ehevertrag lenken kann (Symbolfoto: Ideogram).

Vorteile der notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie bietet beiden Partnern einen umfassenden rechtlichen Schutz, der weit in die Zukunft reicht. Der Notar gewährleistet durch seine neutrale Position, dass die Interessen beider Partner angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig stellt die professionelle Formulierung sicher, dass alle Vereinbarungen auch Jahre später Bestand haben.

„Ein notariell beurkundeter Ehevertrag schafft von Anfang an klare Verhältnisse und bietet eine rechtssichere Grundlage für die Regelung gemeinsamer Angelegenheiten. Die Beurkundung durch einen Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und spätere Missverständnisse vermieden werden können“, erklärt Dr. Christian Kotz.

Die Beurkundung umfasst dabei deutlich mehr als nur die Unterschriftsbeglaubigung. Sie beinhaltet eine ausführliche Beratung beider Partner, die sorgfältige Prüfung aller Vereinbarungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und die dauerhafte Aufbewahrung der Urkunde.

Dieser Service gewährleistet, dass der Ehevertrag auch nach vielen Jahren seine Gültigkeit behält und im Bedarfsfall rechtssicher nachgewiesen werden kann.

Vorteile der notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie bietet beiden Partnern einen umfassenden rechtlichen Schutz, der weit in die Zukunft reicht. Der Notar gewährleistet durch seine neutrale Position, dass die Interessen beider Partner angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig stellt die professionelle Formulierung sicher, dass alle Vereinbarungen auch Jahre später Bestand haben.

„Ein notariell beurkundeter Ehevertrag schafft von Anfang an klare Verhältnisse und bietet eine rechtssichere Grundlage für die Regelung gemeinsamer Angelegenheiten. Die Beurkundung durch einen Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und spätere Missverständnisse vermieden werden können“, erklärt Dr. Christian Kotz.

Die Beurkundung umfasst dabei deutlich mehr als nur die Unterschriftsbeglaubigung. Sie beinhaltet eine ausführliche Beratung beider Partner, die sorgfältige Prüfung aller Vereinbarungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und die dauerhafte Aufbewahrung der Urkunde.

Dieser Service gewährleistet, dass der Ehevertrag auch nach vielen Jahren seine Gültigkeit behält und im Bedarfsfall rechtssicher nachgewiesen werden kann.

Trauung im Standesamt mit Brautpaar und Standesbeamtem
Der Moment, in dem aus zwei Menschen eine Familie wird (Symbolbild: Ideogram).

Für wen ist ein notarieller Ehevertrag besonders wichtig?

Die Bedeutung eines notariell beurkundeten Ehevertrags variiert je nach persönlicher Situation. Während einige Ehepaare gut mit den gesetzlichen Regelungen leben können, gibt es Konstellationen, bei denen eine individuelle vertragliche Regelung dringend anzuraten ist.

Konstellation der EhepartnerBesondere Risiken ohne EhevertragWichtigste Regelungen im Ehevertrag
Unternehmer/SelbstständigeAufteilung des Firmenvermögens bei ScheidungAusschluss des Betriebsvermögens vom Zugewinnausgleich
Doppelverdiener ohne KinderKomplizierte Vermögensaufteilung trotz EigenständigkeitVereinbarung der Gütertrennung
Große VermögensunterschiedeHälftige Teilung des VermögenszuwachsesIndividuelle Regelungen zum Zugewinnausgleich
Internationale EhenUnklarheit über geltendes RechtFestlegung des anzuwendenden Rechts und Gerichtsstands

Besonders bei beruflicher Selbstständigkeit oder unterschiedlichen Vermögensverhältnissen können die gesetzlichen Regelungen zu unerwünschten Folgen führen. Ein notarieller Ehevertrag ermöglicht hier passgenaue Lösungen, die die Interessen beider Partner berücksichtigen.

Praxistipp: Bei internationalen Ehen sollte der Ehevertrag in zwei Sprachen ausgefertigt werden. Dies erleichtert nicht nur das gegenseitige Verständnis, sondern vereinfacht auch die Anerkennung im Ausland erheblich.

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und können exakt auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden. Wichtig ist dabei, frühzeitig – am besten noch vor der Eheschließung – die notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Intime Szene einer standesamtlichen Trauung
Manchmal sind die wichtigsten Momente die schlichtesten (Symbolbild: Ideogram).

Fazit: Notarielle Beurkundung ist der sichere Weg

Die Frage „Ehevertrag mit oder ohne Notar?“ lässt sich eindeutig beantworten: Ein Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung bietet keinerlei rechtlichen Schutz. Die Investition in die notarielle Beurkundung ist im Vergleich zu möglichen späteren Rechtsstreitigkeiten überschaubar.

„Ein Ehevertrag dient dazu, klare Regelungen für den Fall zu schaffen, dass es zu einer Trennung kommt. Er schafft Rechtssicherheit und hilft, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden“, erklärt Dr. Christian Kotz.

Die Beurkundung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern bewahrt durch die neutrale Beratung auch den Familienfrieden. Denn anders als private Vereinbarungen berücksichtigt ein notarieller Ehevertrag die Interessen beider Partner und verhindert einseitige Benachteiligungen.

Rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags

Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert eine sorgfältige rechtliche Beratung, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen. Als Notar unterstütze ich Sie neutral und unparteiisch bei der Gestaltung eines rechtssicheren Vertrags.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren.

Frischvermählte gehen Marmortreppe hinunter
Der erste gemeinsame Weg führt nach oben (Symbolbild: Ideogram).

✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

  • Ist ein Ehevertrag auch ohne Notar gültig?
    Nein, ein Ehevertrag ist ohne notarielle Beurkundung nicht rechtswirksam. Der Vertrag muss zwingend bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner vor einem Notar geschlossen werden.
  • Was ist der Nachteil von Ehevertrag?
    Ein wesentlicher Nachteil kann die finanzielle Benachteiligung des wirtschaftlich schwächeren Partners sein, besonders bei der Gütertrennung. Dies betrifft häufig den Partner, der sich um Kindererziehung kümmert und weniger Einkommen erzielt.
  • Welches Vermögen muss man beim Notar angeben?
    Das Aktivvermögen, bestehend aus allen Vermögensgegenständen wie Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Sparguthaben und Wertpapiere. Bei einer Vorsorgevollmacht fließt nur die Hälfte des Wertes in die Berechnung ein.
  • Was kann man im Ehevertrag nicht ausschließen?
    Sittenwidrige Klauseln oder solche, die einen Partner erheblich benachteiligen, können nicht wirksam vereinbart werden. Auch private Regelungen zum Zusammenleben lassen sich rechtlich kaum durchsetzen.
  • Kann man Schulden beim Ehevertrag angeben?
    Ja, Schulden können im Ehevertrag berücksichtigt werden. Bei einer Scheidung werden gemeinsame Schulden im Zugewinnausgleich berücksichtigt und zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt.
  • Wie teuer ist eine Beratung beim Notar?
    Eine erste Beratung beim Notar kostet in der Regel zwischen 100 und 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Kosten werden bei einer späteren Beurkundung angerechnet.
  • Was darf nicht im Ehevertrag stehen?
    Klauseln, die sittenwidrig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, sind unzulässig. Auch Vereinbarungen, die unter Androhung von Gewalt oder aufgrund falscher Informationen getroffen wurden, sind unwirksam.
  • Wann macht ein Ehevertrag keinen Sinn?
    Ein Ehevertrag ist weniger sinnvoll, wenn beide Partner aus ähnlichen finanziellen Verhältnissen stammen. Er ist hingegen besonders dann sinnvoll, wenn die Ehepartner aus sehr unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen kommen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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