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Notarielle Trennungsvereinbarung

Rechtlich bindende Vereinbarung von Ehepartnern im Falle einer Trennung und Scheidung

Wenn ein Mann und eine Frau sich zu einer gemeinsamen Beziehung entschließen, wird in der Regel noch nicht an die Trennung gedacht. Fakt ist jedoch, dass sich heutzutage sehr viel schneller getrennt wird, als es in früheren Tagen der Fall war. Eine Trennung ist stets emotional beladen, sodass nicht selten Streitigkeiten und auch ein finanzielles Chaos mit der Trennung einhergehen. Durch eine Trennungsvereinbarung kann jedoch die Trennung, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet gewesen ist oder lediglich gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Kinder hat, erheblich schneller und unkomplizierter vollzogen werden.

Die Trennungsvereinbarung zählt nicht zu den gesetzlichen Pflichten eines Paares. Es handelt sich somit um eine gänzlich auf freiwilliger Basis abgeschlossenen Vereinbarung, die sich bei Ehepaaren insbesondere an die Zeit zwischen der Trennung und der Ehescheidung richtet. Eine Trennungsvereinbarung muss lediglich unter ganz bestimmten Voraussetzungen von einem Notar beurkundet werden.

Welchen Schutz bietet die Trennungsvereinbarung?

Notarielle Trennungsvereinbarung
Notarielle Vereinbarungen können in der Tat helfen, Trennung und Scheidung zu erleichtern (Symbolfoto: Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com)

Eine Trennung markiert stets einen Schlussstrich unter eine gemeinsame Zeit, sodass die Trennung auch als emotionale sowie auch rechtliche Herausforderung angesehen werden kann. Sollte das Paar verheiratet sein, so ist ein Scheidungsverfahren erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres möglich. Dieses Trennungsjahr dient dazu, dass das Paar für den Zeitraum von einem Jahr als Minimum in räumlicher sowie auch wirtschaftlicher Hinsicht getrennt leben müssen. Diese Zeit kann durchaus chaotisch sein, doch mit einer Trennungsvereinbarung können beide Partner sich für diese Zeitspanne fest verbindliche Regelungen aufstellen.

Durch diese Regelungen wird für beide Parteien eine Planungssicherheit geschaffen, welche die Trennungszeit merklich weniger chaotisch gestalten. Die Trennungsvereinbarung sollte, um diesem Anspruch gerecht werden zu können, jedoch sehr gut durchdacht und für beide Parteien vorteilhaft sein. Der Grundgedanke der Trennungsvereinbarung liegt darin, dass keine der beiden Parteien durch die Trennung in der Zeit vor der Ehescheidung keinerlei Nachteile rechtlicher Natur erleiden müssen.

Die Trennungsvereinbarung endet stets mit der vollzogenen Scheidung. Für eine weiterreichende Vereinbarung über die Scheidung hinaus ist zwingend die Trennungs- sowie Scheidungsfolgevereinbarung erforderlich.

Im Hinblick auf die Form gewährt der Gesetzgeber den Parteien einer Trennungsvereinbarung die volle Freiheit. Es gibt schlicht und ergreifend keinerlei Formvorschriften, sodass die Trennungsvereinbarung sowohl in der mündlichen als auch in der schriftlichen Form vereinbart werden kann. Obgleich es durchaus simpel ist, eine entsprechende Vereinbarung in der mündlichen Form zu vereinbaren, so ist dies in der gängigen Praxis nicht unbedingt sinnvoll. Es darf niemals der Umstand vergessen werden, dass die Vereinbarung die Zeitspanne nach der Trennung bis zu der etwaigen Scheidung überbrücken soll. Die Trennung ist jedoch auf jeden Fall auf einen Grund zurückzuführen und nicht immer gehen die Menschen rational mit einer Trennungssituation um. Dementsprechend kann vieles, was im Vorfeld in mündlicher Form vereinbart wurde, nach der Trennung plötzlich keine Gültigkeit mehr für eine Partei haben. Im Hinblick auf die Trennungsvereinbarung ist jedoch diejenige Partei, welche sich auf diese Vereinbarung bezieht und die Einhaltung einfordert, in der Beweispflicht. Dementsprechend sollte in der gängigen Praxis die Schriftform auf jeden Fall immer gewählt werden.

Auch wenn der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung nur in ganz bestimmten Situationen vorschreibt, so ist die notarielle Beurkundung einer solchen Vereinbarung auf jeden Fall sehr ratsam. Wurde die Vereinbarung notariell beurkundet, so kann eine Partei aus dieser Vereinbarung heraus auch einen Titel erwirken und die Forderungen mittels rechtlicher Schritte durchsetzen.

Eine Trennungsvereinbarung unterliegt der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass die Inhalte einer Vereinbarung von den Parteien frei ausverhandelt werden können. Dies ist natürlich ohne eine die Mitwirkung eines Rechtsanwalts möglich, allerdings ist der Gang zu einem Rechtsanwalt auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Gleichermaßen verhält es sich auch mit den Inhalten, die in einer entsprechenden Vereinbarung geregelt werden sollten.

Die wichtigsten Inhalte einer Trennungsvereinbarung sind

  • die Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnung nach der Trennung
  • die Aufteilung des gemeinschaftlichen vorhandenen Haushalts
  • Unterhaltsfragen für Kinder bzw. auch der Trennungsunterhalt
  • das Umgangsrecht sowie das Aufenthaltsrecht der Kinder

Auch wenn die notarielle Beurkundung der Trennungsvereinbarung in vielen Fragen als optional anzusehen ist, so gibt es durchaus auch Inhalte, die auf jeden Fall einer notariellen Beurkundung bedürfen. Sollte die Trennungsvereinbarung Fragen zu dem Zugewinnausgleich oder dem Güterstand generell beinhalten, so ist die notarielle Beurkundung aus rechtlicher Sicht zwingend erforderlich. Gleichermaßen verhält es sich auch mit Fragen zu dem Versorgungsausgleich oder einem etwaigen Verzicht auf den sogenannten Nacheheunterhalt. Auch die Übertragung einer etwaig im gemeinschaftlichen Besitz stehenden Immobilie bedarf zwingend einer notariellen Beurkundung.

Sollten die Parteien ein gemeinschaftliches Testament besitzen und dieses auflösen wollen, so ist hierfür ebenfalls eine notarielle Beurkundung der Trennungsvereinbarung erforderlich.

Welche Kosten verursacht eine notarielle Trennungsvereinbarung?

Wie bei nahezu allen vertraglichen Vereinbarungen, die notariell beurkundet werden, richtet sich der Kostenfaktor nach einem Gegenstandswert. Dieser Gegenstandswert bezeichnet dabei den Gesamtwert der ganzen Angelegenheiten, welche durch die Trennungsvereinbarung eine Regelung finden sollen. Sollte diese Vereinbarung mithilfe eines Rechtsanwalts realisiert werden, so berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Notarkosten werden auf der Basis des GNotKG (Gerichts- sowie Notarkostengesetz) festgelegt und richten sich auch nach dem Geschäftswert der Angelegenheit.

Bedacht werden sollte, dass ein Notar für die Beurkundung einer Trennungsvereinbarung den doppelten Gebührensatz berechnen darf. Dies rührt daher, dass beide Parteien jeweilig ein Exemplar der Vereinbarung für die eigenen Unterlagen erhält.

Es liegt bedauerlicherweise in der Natur, des Menschen, dass irrationales Verhalten zulasten dritter Personen wie beispielsweise Kinder ausgelebt wird. Nach einer Trennung ist dies oft genug der Fall, sodass die Kinder unter der Trennung am stärksten leiden. Dies muss jedoch nicht zwingend so der Fall sein, da mit einer Trennungsvereinbarung sämtliche Fragen in Bezug auf die Kindeserziehung sowie des Kindesunterhalts bereits frühzeitig von beiden Parteien geklärt werden können. Wählen die Parteien die Lösung der notariellen Beurkundung der Trennungsvereinbarung, so hat dies einen verpflichtenden Charakter und überdies auch einen sehr guten Beweiswert. Mit der notariellen Trennungsvereinbarung kann nach der Trennung keine Partei mehr von den Regelungen abweichen, ohne dass die andere Partei ihre Forderungen gerichtlich geltend machen kann.

Mithilfe einer Trennungsvereinbarung, die sowohl während der Beziehung / Ehe als auch unmittelbar nach der Trennung aufgesetzt werden kann, ist es auch möglich, den genauen Zeitpunkt der Trennung zu fixieren. Dies ist für die Berechnung des Trennungsjahres überaus wichtig.

Eine entsprechende Vereinbarung kann natürlich durchaus auch als vorgefertigtes Muster aus dem Internet heruntergeladen und als rechtsgültige Trennungsvereinbarung genutzt werden. Besonders empfehlenswert ist diese Vorgehensweise jedoch nicht, da derartige Mustervereinbarungen nur sehr oberflächlich gehalten sind und dementsprechend die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Parteien nicht berücksichtigen. Bei einer Trennungsvereinbarung ist es jedoch überaus wichtig, dass sämtliche Interessen nach einer Trennung tatsächlich berücksichtigt werden. Geschieht dies nicht, so können nach der Trennung sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Nachteile drohen. Diese Nachteile sind im Nachgang nicht immer gänzlich einfach zu korrigieren, sodass vor der Unterzeichnung einer Trennungsvereinbarung eine genaue Prüfung auf den Inhalt der Vereinbarung geworfen werden sollte.

Juristische Laien haben nicht selten das Problem, dass die genauen Inhalte und deren Folge bei einer Trennungsvereinbarung nicht immer erfasst werden können. In der gängigen Praxis vertrauen viele Partner während einer Beziehung schlichtweg darauf, dass die Vereinbarung schon zu den bestmöglichen Lösungen gehört. Es ist jedoch leider auch keine Seltenheit, dass durch eine derartige Vereinbarung eine Partei gegenüber der anderen Partei merklich benachteiligt wird, sodass diese Vereinbarung auf jeden Fall vor der Unterzeichnung einer genauen rechtlichen Prüfung bedarf. Wenn Sie sich in einer solchen Fragestellung wiederfinden, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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