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Notarkosten bei Grundstückskauf

Als erfahrener Notar und Rechtsanwalt bietet Dr. Gerd Christian Kotz umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Aspekten des Grundstückskaufs. Mit seiner Expertise steht er Ihnen zur Seite, um den Kaufprozess transparent, sicher und rechtskonform zu gestalten.

In diesem Artikel teilt Dr. Kotz sein Fachwissen über Notarkosten, die bei einem Grundstückskauf anfallen, und gibt wertvolle Tipps, wie Sie sich bestmöglich darauf vorbereiten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notarkosten beim Immobilienkauf: Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und sollten mit 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises einkalkuliert werden.
  • Käufer trägt die Kosten: Im Normalfall übernimmt der Käufer die Notarkosten.
  • Gesetzliche Vorschrift: Der Notar ist bei jedem Immobiliengeschäft gesetzlich vorgeschrieben und dient als neutrale Instanz, die Käufer und Verkäufer durch den Prozess führt.
  • Leistungen des Notars: Zu den Aufgaben des Notars gehören die Beratung von Käufer und Verkäufer, die Anfertigung des Kaufvertragsentwurfs, die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten, die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschung der Grundschulden und das Einholen der Vorverkaufsverzichtserklärung.
  • Berechnung der Notarkosten: Die Kosten berechnen sich aus der Summe der Dienstleistungen, die für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie notwendig sind. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.
  • Grundbuchkosten: Neben den Notarkosten fallen auch Grundbuchkosten an, die für die Eintragung des Eigentümerwechsels und anderer rechtlicher Vorgänge im Grundbuch erforderlich sind. Diese Kosten variieren je nach Vorgang und sind ebenfalls im GNotKG geregelt.
Notarkosten bei Grundstückskauf
(Symbolfoto: Proxima Studio/Shutterstock.com)

Notarkosten und Grundbuchkosten erklärt

Beim Kauf eines Hauses sind Notarkosten und Grundbuchkosten zwei unvermeidliche Ausgaben, die über den Kaufpreis hinausgehen. Diese Kosten sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für die rechtskräftige Übertragung des Eigentums.

  • Notarkosten entstehen für die Dienstleistungen des Notars, der den Kaufvertrag entwirft, beide Parteien berät und den Vertrag beurkundet. Diese Kosten sind in der Regel proportional zum Kaufpreis der Immobilie und bewegen sich meist zwischen 1,5% und 2% des Kaufpreises. Der Notar sorgt dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufvertrag fair und verständlich ist.
  • Grundbuchkosten fallen an, um den Eigentumswechsel im Grundbuch einzutragen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken gibt. Die Eintragung sichert den Käufer rechtlich ab und macht den Eigentumswechsel offiziell. Die Kosten hierfür sind abhängig von der Höhe des Kaufpreises und weiteren gebuchten Leistungen, wie zum Beispiel der Eintragung von Wegerechten oder der Löschung alter Grundschulden.

Beide Gebührenarten sind nicht nur notwendige Schritte im Kaufprozess, sondern bieten auch Sicherheit und Klarheit für Käufer und Verkäufer.

  • Die Notarkosten betragen in der Regel etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises der Immobilie.
  • Die Grundbuchkosten können, je nach Umfang der Eintragungen, etwa 0,5% bis 1,5% des Kaufpreises ausmachen.

Es ist wichtig, diese Kosten frühzeitig in Ihre Budgetplanung einzubeziehen, um Überraschungen zu vermeiden. Lesen Sie auch über die Nebenkosten beim Hauskauf, um einen groben Eindruck über die Ausgaben zu erhalten.

Hauskauf oder Wohnungkauf – gibt es Unterschiede bei den Notarkosten?

Die kurze Antwort lautet: Nein, grundsätzlich nicht.

Die Notarkosten werden primär durch den Kaufpreis der Immobilie bestimmt, unabhängig davon, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Entscheidend für die Höhe der Notarkosten ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das für alle Immobilientransaktionen gilt.

Unterschiede in den Notarkosten zwischen Haus- und Wohnungkauf können sich jedoch aus den spezifischen Anforderungen des Kaufvertrags ergeben. Beispielsweise könnte der Kauf einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft zusätzliche Klauseln erfordern, die den Umfang der notariellen Arbeit leicht erhöhen. Solche spezifischen Anforderungen beeinflussen die Notarkosten marginal, wobei die Basis der Berechnung – der Kaufpreis – stets gleich bleibt.

Gebührensätze beim Haus- oder Wohnungskauf

Beim Erwerb einer Immobilie, sei es eine Wohnung oder ein Haus, müssen Käufer mit verschiedenen Gebührensätzen rechnen, die zu den Nebenkosten des Kaufs zählen. Hier eine Übersicht der wesentlichen Gebühren:

  • Grunderwerbsteuer: Diese Steuer unterscheidet sich je nach Bundesland und bewegt sich zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
  • Notarkosten: Die Kosten für den Notar und die Grundbucheintragung machen etwa 1,5% des Kaufpreises aus, dazu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • Maklergebühren: Die Gebühren für einen Makler können bis zu 7,14% des Kaufpreises erreichen, fallen jedoch nicht in jedem Fall an.
  • Grundsteuer: Diese Steuer wird jährlich fällig und hängt von der Region und der Immobilie ab.
  • Hausgeld: Als Eigentümer einer Wohnung zahlt man ein monatliches Hausgeld, das im Durchschnitt etwa 2,70 € pro Quadratmeter beträgt. Es deckt Kosten wie Instandhaltung, Verwaltung und andere laufende Ausgaben ab.
  • Sanierungskosten: Falls die Eigentümergemeinschaft für größere Instandhaltungsarbeiten einen Eigenanteil leistet, können zusätzliche Sanierungskosten entstehen.
  • Finanzierungskosten: Diese Kosten variieren je nach Art des Kredits und den Konditionen des Vertrags.

Insgesamt sollten Käufer mit Nebenkosten rechnen, die etwa 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Diese Schätzung kann je nach Standort, Art der Immobilie und persönlichen Umständen variieren. Es ist essenziell, alle anfallenden Nebenkosten frühzeitig zu kalkulieren, um ein realistisches Bild der Gesamtausgaben zu erhalten.

Umsatzsteuer in den Notarkosten

Die Notarkosten umfassen die Gebühren für den Notar, dessen Auslagen sowie die Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2021 wird der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% angewendet.

Es ist von Bedeutung, dass in der Rechnung des Notars die Umsatzsteuer nicht direkt ausgewiesen wird. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13b UStG der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer schuldet. Der Notar ist verpflichtet, diese Steuer bei den Finanzbehörden zu deklarieren und kann sie im Rahmen seines Rechts auf Vorsteuerabzug geltend machen.

Unterschied: Immobilie belastet oder lastenfrei

Die Notarkosten bei einem Immobilienkauf variieren, abhängig davon, ob auf der Immobilie Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden liegen oder ob sie lastenfrei ist. Der Unterschied in den Kosten resultiert aus den zusätzlichen Aufgaben, die der Notar übernehmen muss, um Belastungen im Grundbuch zu aktualisieren oder zu entfernen. Hier eine vereinfachte Darstellung der Unterschiede:

Lastenfreie Immobilie

  • Kaufvertragsbeurkundung: Der Notar fertigt und beurkundet den Kaufvertrag.
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Sichert den Anspruch des Käufers auf die Übertragung des Eigentums.
  • Umschreibung des Eigentums im Grundbuch: Der neue Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen.

Belastete Immobilie

  • Zusätzlich zu den Schritten bei einer lastenfreien Immobilie:
  • Löschungsbewilligung: Für die Löschung bestehender Grundschulden oder Hypotheken ist eine Bewilligung des Gläubigers erforderlich, die notariell beurkundet wird.
  • Eintragung neuer Belastungen: Nimmt der Käufer neue Hypotheken oder Grundschulden auf, werden diese vom Notar eingetragen.
  • Umschreibung bestehender Belastungen: Bestehende Belastungen können, sofern vereinbart, auf den Käufer umgeschrieben werden.

Durch die zusätzlichen notwendigen Schritte bei belasteten Immobilien steigen in der Regel die Notarkosten, da der Umfang der notariellen Arbeit zunimmt. Die genauen Kosten variieren je nach Kaufpreis und den spezifischen Anforderungen des Kaufs.

Wann wird eine Grundschuld beim Hauskauf eingetragen?

Die Eintragung einer Grundschuld ist ein zentraler Schritt bei der Sicherung einer Immobilienfinanzierung. Sie erfolgt typischerweise, wenn ein Immobilienkredit aufgenommen wird und dient als Sicherheit für die Bank. Hier sind die Schlüsselmomente im Prozess der Grundschuldeintragung beim Kauf eines Hauses:

  • Vor der Kreditauszahlung: In der Regel erfolgt die Auszahlung des Immobilienkredits durch die Bank erst, nachdem die Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch vermerkt wurde.
  • Nach der Kaufvertragsbeurkundung: Um Verzögerungen im Kaufprozess zu vermeiden, wird die Grundschuld idealerweise unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags bestellt.
  • Nach dem Eigentumsübergang: Die Eintragung der Grundschuld setzt voraus, dass der Eigentumsübergang im Grundbuch bereits erfolgt ist, was üblicherweise nach der Kaufpreiszahlung geschieht. Zur Vereinfachung dieses Vorgangs erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht, die es dem Käufer erlaubt, die Grundschuldeintragung zu initiieren.

Die Grundschuld wird normalerweise in der dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Der zuständige Notar reicht das von der Bank ausgefüllte Formular zur Bestellung der Grundschuld beim Grundbuchamt ein.

Foto: Mid
Foto: Mid

Wie viel kostet ein Notar beim Grundstückskauf?

Unzählige Menschen in Deutschland träumen den Traum von den eigenen vier Wänden, der sich sowohl durch einen Immobilienerwerb als auch durch einen Immobilienbau gleichermaßen realisieren lassen kann. Unabhängig davon, auf welche Art und Weise sich die Menschen ihren Traum von den eigenen vier Wänden realisieren, werden jedoch in jedem Fall auch die Dienste eines Notars erforderlich. Bevor die Immobilie erworben oder auch erbaut werden kann, ist zunächst der Erwerb eines passenden Grundstücks zwingend erforderlich. Damit der Grundstückskauf realisiert werden kann, muss zwingend eine notarielle Beurkundung stattfinden. Diese notarielle Beurkundung verursacht Kosten, die von dem zukünftigen Immobilienbesitzer auf jeden Fall im Vorwege einkalkuliert werden müssen.

Aufgaben des Notars beim Grundstückskauf

Die folgenden Punkte skizzieren die wesentlichen Schritte, die der Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs unternimmt, um die Rechtssicherheit und ordnungsgemäße Durchführung des Kaufprozesses zu gewährleisten.

  • Vertragsentwurf: Erstellung des Grundstückskaufvertrags unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und individueller Vereinbarungen.
  • Beratung und Aufklärung: Detaillierte Erläuterung des Kaufvertrags für Käufer und Verkäufer zur Sicherstellung des Verständnisses aller Vertragsinhalte.
  • Dokumentenprüfung: Überprüfung aller relevanten Unterlagen auf rechtliche Gültigkeit und Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen.
  • Beurkundung und Grundbuchänderung: Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und Einleitung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Kaufpreiszahlung: Überwachung der Kaufpreiszahlung und Einrichtung eines Notaranderkontos für eine sichere Abwicklung.

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Foto: Mid
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FAQ – Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten, um Ihnen ein tieferes Verständnis unseres Themas zu vermitteln.

Wie hoch sind die Notarkosten bei einem Hauskauf?

In Deutschland machen die Notarkosten beim Hauskauf typischerweise 1% bis 2% des Kaufpreises aus, mit zusätzlichen Grundbuchkosten von rund 0,5%. Daraus resultieren Gesamtkosten von etwa 1,5% bis 2,5% des Kaufpreises. Diese Gebühren sind gesetzlich bestimmt und basieren auf dem Wert der Immobilie, unabhängig von Aufwand oder Komplexität des Kaufvertrags.

Wie werden die Notarkosten berechnet?

Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch belaufen sich auf ca. 1,5% des Kaufpreises, aufgeteilt in etwa 1% für Notarkosten und 0,5% für Grundbuchkosten. Als Beispiel: Bei einem Immobilienkaufpreis von 400.000 Euro würden somit ungefähr 6.000 Euro an Notar- und Grundbuchkosten entstehen.

Wer übernimmt die Notarkosten beim Hausverkauf?

Bei einem Hausverkauf übernimmt üblicherweise der Käufer die Notarkosten, die zwischen 1% und 1,5% des Kaufpreises liegen. Zusätzliche Kosten für den Verkäufer entstehen durch die Löschung von Rechten Dritter.

Wie teuer ist ein Grundbucheintrag beim Notar?

Für einen Grundbucheintrag fallen bei Immobilientransaktionen wie Käufen oder Schenkungen Notarkosten von etwa 1 bis 1,5 Prozent und Grundbuchkosten von 0,5 Prozent des Kaufpreises an.

Kann man Notarkosten sparen?

Eine komplette Vermeidung der Notarkosten beim Erwerb einer Immobilie ist nicht machbar. Auch Notare im Bekanntenkreis können ihre Leistungen nicht kostenlos oder zu einem reduzierten Preis bereitstellen. Für den Immobilienkauf ist die Inanspruchnahme eines staatlich bestellten Notars erforderlich, dessen Honorar sich nach festgelegten gesetzlichen Vorgaben richtet.

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Hauskauf?

Beim Kauf eines Hauses summieren sich die Nebenkosten, bestehend aus etwa 2 % für Notar- und Grundbuchgebühren, bis zu 3,57 % für die Maklerprovision und 3,5 % bis 6,5 % für die Grunderwerbsteuer, auf insgesamt etwa 9 % bis 12 % des Kaufpreises.

Wie hoch sind Grunderwerbsteuer und Notarkosten?

Die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland variiert, wird einmalig erhoben und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Notarkosten, die durch gesetzliche Vorgaben für jeden gleich festgelegt sind, machen etwa 1,5 % des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie aus.

Wann ist man von der Grunderwerbsteuer befreit?

Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer tritt ein, wenn der Kaufpreis für ein Grundstück unter 2.500 Euro liegt, gemäß § 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes. Weitere Ausnahmefälle sind ebenfalls in diesem Paragrafen aufgeführt.

Kann man Notarkosten beim Hauskauf von der Steuer absetzen?

Notarkosten beim Hauskauf sind steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird, allerdings nicht bei Eigennutzung. Im Falle eines Hausverkaufs können Notarkosten abgesetzt werden, sofern der Verkauf steuerpflichtig ist, beispielsweise bei Spekulationsgeschäften. Auch bei Erbschaftsregelungen lassen sich Notarkosten unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen.

Was ist der Geschäftswert beim Notar?

Der Geschäftswert bei einer Vorsorgevollmacht bemisst sich nach dem gesamten Aktivvermögen des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung. Dieses Aktivvermögen setzt sich zusammen aus dem Gesamtwert aller Vermögenswerte, zu denen unter anderem Immobilien, Beteiligungen an Unternehmen, Sparguthaben und Wertpapiere zählen.

Wer zahlt Grundbucheintrag beim Hauskauf?

Beim Erwerb einer Immobilie trägt der Käufer die Kosten für die Eintragung im Grundbuch, wie es im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) definiert ist. Die Ausgaben für die Streichung der Grundschuld des Verkäufers werden hingegen von diesem selbst getragen.

Kann ich den Notar in Raten zahlen?

In der Regel fordert der Notar eine umgehende Zahlung seiner Gebühren, die er mit der beglaubigten Kopie des Kaufvertrags versendet. Optionen für Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe werden gewöhnlich nicht angeboten, weshalb es ratsam ist, diese Kosten bereits im Voraus in die Finanzplanung einzubeziehen.

Was kostet eine Hausumschreibung beim Notar?

Bei einem Immobilienwert von 500.000 Euro belaufen sich die Notargebühren auf 1.870 Euro und die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch auf 975 Euro. Für eine Immobilie im Wert von 150.000 Euro fallen 654 Euro Notarkosten und 327 Euro für die Eintragung der Grundbuchänderung an.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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