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Was ist eine Belastungsvollmacht und wie funktioniert sie?

In der Regel wird ein Immobiliengeschäft mittels Fremdkapital durch den Käufer finanziert, sodass ein externer Kreditgeber in Form einer Bank für die Realisierung des Projekts erforderlich ist. Dieser Kreditgeber möchte das Kreditvorhaben natürlich gut abgesichert wissen, damit im Zweifel das Kapital sehr schnell an den Kreditgeber zurückgeführt werden kann. Gerade bei Immobiliengeschäften jedoch geht es nicht selten um hohe Summen, sodass das Risiko für den Kreditgeber durchaus hoch ist. Dieses Risiko wird durch Sicherheiten in Form von Grundbucheintragungen abgemildert. Damit dies geschehen kann, ist eine Belastungsvollmacht erforderlich. Die Belastungsvollmacht gehört regelrecht zu dem Alltag eines Notars, jedoch wissen die wenigsten Immobilienkäufer über die Zusammenhänge mit der Belastungsvollmacht bzw. deren Funktionsweise Bescheid.

Der Immobilienbesitz kann erst dann zu einer Sicherheit für die kreditgebende Bank werden, wenn der Besitz von dem Verkäufer auf den Käufer übergegangen ist. In der Regel wird der Besitzübergang durch die Auflassung in dem Grundbuch gewährleistet. Da die wenigsten Immobilienkäufer jedoch die Immobilie auch direkt zu diesem Zeitpunkt aus eigenen Mitteln bezahlen können ist die Belastungsvollmacht ein Ausweg aus einer recht heiklen Zwickmühle.

Was ist die Belastungsvollmacht überhaupt?

Belastungsvollmacht - Notar
(Symbolfoto: Von HQuality/Shutterstock.com)

Im Grunde genommen handelt es sich bei der Belastungsvollmacht, die allgemeinhin auch als Finanzierungsvollmacht bekannt ist, um ein Dokument, welches dem Immobilienkäufer die Möglichkeit gibt, die zu erwerbende Immobilie schon vor dem Kaufabschluss belasten zu können. Die Immobilie wird somit bereits vor dem Besitzübergang von dem Verkäufer auf den Käufer durch den Käufer zugunsten der kreditgebenden Instanz als Sicherheit für den Kredit eingesetzt. Was sich auf den ersten Blick als enorm hohes Risiko für den Verkäufer darstellt, kann in der gängigen Praxis jedoch mithilfe eines erfahrenen Notars und den entsprechend formulierten Klauseln in der Belastungsvollmacht durchaus eine Sicherheit für alle Beteiligten sein.

Die Funktionsweise einer Belastungsvollmacht bzw. deren Ziel wird in Deutschland dem Grundpfandrecht zugeordnet, sodass die Belastungsvollmacht auch unter den Bereich der Grundschuld fällt. Die Belastungsvollmacht bzw. Finanzierungsvollmacht wird jedoch lediglich dann erforderlich, wenn der Käufer die Immobilie mithilfe eines Kredits erwerben möchte.

Die Belastungsvollmacht kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer gleichermaßen Vorteile mit sich bringen. Zwar stellt der Verkäufer durch die Belastungsvollmacht die Immobilie bereits vor dem Besitzübergang für den Käufer zur Verfügung, allerdings gewährleistet die Belastungsvollmacht auch gleichzeitig den korrekten Ablauf des Immobiliengeschäfts. Die Finanzierungsvollmacht gibt dem Verkäufer somit direkt die Sicherheit, dass das Immobiliengeschäft nicht aufgrund des fehlenden Kapitals des Käufers noch scheitert. Der – nicht selten sehr langwierige – Prozess des Immobilienverkaufs wird durch die Belastungsvollmacht merklich beschleunigt, da die Belastungsvollmacht sich ausschließlich auf das Immobiliengeschäft fokussiert und das Kapital somit zweckgebunden von dem Käufer lediglich für die Bezahlung der Immobilie verwendet werden kann.

Der Immobilienkäufer hat durch die Belastungsvollmacht den Vorteil, dass das Immobilienkaufgeschäft erheblich vereinfacht wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Zusage von einer kreditgebenden Instanz gibt, wird durch die Belastungsvollmacht bzw. Finanzierungsvollmacht merklich gesteigert. Überdies gibt es für den Käufer den Vorteil, dass die Belastungsvollmacht nicht nur in der Höhe des vereinbarten Kaufpreises ausgestellt werden kann. Es ist auch möglich, eine höher ausfallende Belastungsvollmacht bzw. Finanzierungsvollmacht zu erhalten, sodass auf diesem Wege auch die Nebenkosten sowie die anfallenden Steuern mithilfe einer entsprechenden Belastungsvollmacht abgedeckt werden können. In der gängigen Praxis vergeben die kreditgebenden Banken Kredite, deren Höhe über den Kaufpreis hinausgehen, in Verbindung mit einem Immobiliengeschäft nur überaus ungern. Durch die Vorlage einer Belastungsvollmacht jedoch steigert sich die Sicherheit für die kreditgebende Bank, sodass auch höhere Beträge möglich sind. Ein weiterer Vorteil für den Käufer ist der Umstand, dass die kreditgebende Bank das Kreditkapital direkt an den Notar auf das eingerichtete Notaranderkonto überweist, sodass der Käufer diesen Schritt nicht selbst durchführen muss.

Nicht verschwiegen werden darf in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Belastungsvollmacht bzw. Finanzierungsvollmacht auch mit Risiken verbunden ist. Eines der größten Risiken besteht in dem Umstand, dass der Kaufvertrag zu dem Zeitpunkt der Ausstellung einer Belastungsvollmacht von beiden Vertragsparteien noch nicht unterschrieben wurde und somit das Geschäft auch noch nicht abgeschlossen wurde. Sollte das Kaufgeschäft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus unerfindlichen Gründen noch scheitern, so kann dies sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer gleichermaßen Schwierigkeiten mit sich bringen.

Mögliche Gründe für das Scheitern eines Immobilienkaufgeschäfts sind

  • die verkaufende Vertragsparteien hat erhebliche Mängel an dem Grundstück oder an der Immobilie verschwiegen
  • die Immobilie bzw. das Grundstück weist eine Vorbelastung auf
  • die Finanzierung des Kaufgeschäfts scheitert aus anderweitigen Gründen
  • die verkaufende Vertragspartei wird insolvent

In einem derartigen Fall wird selbstverständlich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erforderlich und es obliegt dem Käufer, die vorgenommene Grundschuldeintragung so schnell wie möglich zu löschen. Der Verkäufer hat indes die Pflicht, sämtliche bereits erhaltene Zahlungen so schnell wie möglich zurückzuführen. Sollten derartige Probleme auftreten müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer wissen, dass es Gefahren für sie gibt. Eine verkaufende Vertragspartei haftet bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer eine Grundschuldeintragungslöschung veranlasst hat, mit dem Grundstück bzw. der Immobilie während hingegen der Käufer mit der Gefahr konfrontiert wird, dass bereits entsprechend gezahlte Beträge nicht zurückgeführt werden.

Diese Risiken sind einem erfahrenen Notar natürlich bekannt, sodass der Notar alle wichtigen Schritte unternehmen wird, um die Risiken in Verbindung mit dem Immobiliengeschäft so gering wie möglich zu halten. Eine gute Maßnahme hierfür ist die Klausel, dass die Belastungsvollmacht lediglich von dem Notar zum Einsatz gebracht werden darf, der auch die Kaufvertragsabwicklung übernommen hat.

Um die weiteren Risiken zu minimieren, schlagen wir stets bei einem derartigen Geschäft folgende Klauseln in einer Belastungsvollmacht vor

  • der Ausschluss der persönlichen Haftung von der Verkäuferseite
  • die Anspruchsabtretung
  • die Verpflichtung des Käufers, eine Grundschuldlöschung unverzüglich vorzunehmen, wenn die Rückabwicklung erforderlich wird
  • die Rückzahlungsverpflichtung des Verkäufers für sämtliche Auszahlungen, wenn die Rückabwicklung erforderlich wird

Durch den Ausschluss der persönlichen Haftung von der Verkäuferseite wird gewährleistet, dass die Käuferseite für die Darlehensrückzahlung haftet. Mittels der Anspruchsabtretung wird gewährleistet, dass die Käuferpartei überhaupt keinen Darlehenszugriff erhält. Vielmehr wird das Darlehen für den Immobilienkauf direkt von der kreditgebenden Instanz auf das Notaranderkonto ausgezahlt.

Eine Belastungsvollmacht sollte auch stets mit einer bestimmten Zweckerklärung formuliert werden. Diese Klausel gewährleistet, dass die kreditgebende Instanz im Fall einer Rückabwicklung lediglich den ausgezahlten Betrag von dem Verkäufer zurückfordern darf. Darüber hinausgehende Forderungen werden durch die Klausel ausgeschlossen.

Eine Belastungsvollmacht bzw. Finanzierungsvollmacht hat rechtlich den Status einer Vollmacht, sodass dieses Dokument selbstverständlich einer bestimmten Form bedarf. Die Belastungsvollmacht muss in schriftlicher Form notariell beglaubigt werden. Es ist für einen Käufer nicht zwingend erforderlich, dass bereits ein vorgefertigtes Muster zu dem Notar gebracht wird, da dieses Dokument auch durch uns erstellt werden kann. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass sich die Belastungsvollmacht auf das individuelle Immobiliengeschäft durch das Einbringen von bestimmten Klauseln an die Gegebenheiten des Kaufgeschäfts anpassen lässt, sodass für beide Vertragsparteien das Immobiliengeschäft vereinfacht und beschleunigt werden kann. In diesem Zusammenhang muss jedoch erwähnt werden, dass die Erstellung einer Belastungsvollmacht wie auch die Grundschuldeintragung mit weitergehenden Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind letztlich von dem Käufer zu tragen.

Dem Notar fällt im Zusammenhang mit der Belastungsvollmacht die Aufgabe anheim, sämtliche erforderlichen Genehmigungen wie zum Beispiel die Vorverkaufsrechte sowie auch die sanierungsrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Überdies ist auch die Verpflichtung zur Einrichtung eines Treuhandkontos bzw. Notaranderkontos nebst der Kaufpreisauszahlung an den Verkäufer mit der Belastungsvollmacht verbunden. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über einen Notar, der sich mit der bestehenden Thematik aus langjähriger Erfahrung heraus vollumfassend auskennt und Ihnen gern bei Ihrem Immobiliengeschäft hilfreich zur Seite steht.

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