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Grundstücksübertragungsvertrag – Pflicht des Notars Vertrag mit Steuerersparnissen zu gestalten?

Tochter verklagt Notar wegen hoher Schenkungssteuer nach Grundstücksübertragung – Oberlandesgericht Hamm weist Klage ab. Der Vorwurf: Der Notar habe nicht auf mögliche steuerliche Folgen hingewiesen. Das Gericht entschied: Keine Pflicht zur Steuerberatung, keine Haftung des Notars.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil befasst sich mit der Haftung eines Notars für unterlassene Hinweise auf steuerliche Folgen eines Grundstückskaufvertrags.
  • Der Streit entstand aus der Beurkundung eines Übertragungsvertrags, bei dem die Klägerin nach dem Tod des Eigentümers mit erhöhten steuerlichen Belastungen konfrontiert wurde.
  • Es besteht Unklarheit darüber, ob der Notar verpflichtet war, die Vertragsparteien über mögliche finanzielle Risiken und eine Schuldübernahme zu informieren.
  • Das Gericht entschied, dass dem Notar keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden konnte und dass der entwickelte Vertrag dem Willen der Parteien entsprach.
  • Die Entscheidung stützt sich auf die Tatsache, dass die Vertragsparteien rechtlich beraten waren und der Notar nicht für steuerliche Aspekte verantwortlich ist.
  • Der Beklagte war sich des Wunsches der Parteien bewusst, die Schulden im Erbfall zu tragen, und war nicht verpflichtet, sie auf steuerrechtliche Konsequenzen hinzuweisen.
  • Die Berufung wurde zurückgewiesen, was bedeutet, dass das erstinstanzliche Urteil Bestand hat.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die künftige Praxis von Notaren hinsichtlich der Information über steuerliche Folgen.
  • Käufer von Grundstücken sollten sich der Risiken bewusst sein und gegebenenfalls zusätzliche rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
  • Die Entscheidung fördert die Klarheit über die Pflichten von Notaren und die Beratung durch Fachleute in steuerlichen Angelegenheiten.

Grundstücksübertragungsvertrag: Rechtliche und steuerliche Aspekte im Fokus

Der Grundstücksübertragungsvertrag ist ein zentrales Element im Immobilienrecht und regelt die Bedingungen für die Übertragung von Eigentum an Grundstücken. Bei solchen Transaktionen spielt die notarielle Beurkundung eine entscheidende Rolle, da sie nicht nur rechtliche Sicherheit schafft, sondern auch die Wirksamkeit des Vertrages gewährleistet. Durch die Einschaltung eines Notars werden sowohl die Interessen der Verkäufer als auch der Käufer gewahrt, während gleichzeitig steuerliche Aspekte, wie die Grunderwerbsteuer, Berücksichtigung finden. Durch eine durchdachte Vertragsgestaltung können zudem steuerliche Vorteile, etwa bei Schenkungen oder zur Optimierung von Erbschaftssteuern, erzielt werden.

Die Pflicht des Notars, alle relevanten steuerlichen Vorteile und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, wirft spannende Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit der Notar zur Steueroptimierung im Rahmen der Immobilienübertragung beitragen kann. Diese Aspekte sind besonders für Laien oft unübersichtlich, weshalb eine gründliche vertragsrechtliche Beratung von großer Bedeutung ist. Im Folgenden wird ein konkreter Fall analysiert, der aufzeigt, wie ein Grundstücksübertragungsvertrag gestaltet werden kann, um sowohl rechtlichen als auch steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamm weist Schadensersatzklage gegen Notar zurück

Notarhaftung bei Grundstücksübertragung
Das OLG Hamm entschied, dass ein Notar bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages nicht zur steuerlichen Beratung verpflichtet ist, sondern lediglich den Willen der Parteien korrekt umsetzen muss. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Berufungsverfahren eine Schadensersatzklage gegen einen Notar abgewiesen. Der Fall dreht sich um die Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages und die daraus resultierenden steuerlichen Folgen für die Erwerberin.

Hintergrund des Rechtsstreits

Im März 2013 übertrug ein Vater seiner Tochter zwei Grundstücke gegen Einräumung eines Nießbrauchs- und Wohnrechts. Die Tochter verklagte später den beurkundenden Notar auf Schadensersatz. Sie warf ihm vor, nicht auf die Aufnahme einer Klausel zur Übernahme der persönlichen Haftung für Grundschulden nach dem Tod des Vaters hingewirkt zu haben. Dies habe zu einer erhöhten Schenkungssteuer von über 66.000 Euro geführt.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG Hamm bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum und wies die Berufung der Klägerin zurück. Die Richter sahen keinen Verstoß des Notars gegen seine Amtspflichten. Insbesondere habe er nicht gegen seine Pflichten nach § 17 Abs. 1 Beurkundungsgesetz verstoßen.

Begründung des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass der Notar den Willen der Beteiligten korrekt umgesetzt habe. Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vertragsparteien eine Regelung zur Übernahme der persönlichen Darlehensschulden nach dem Tod des Vaters wünschten. Die gewählte Vertragsgestaltung war wirtschaftlich sinnvoll, da sie die Vermögensübertragung ermöglichte und zugleich die Absicherung des Vaters bis zu seinem Tod gewährleistete.

Keine Pflicht zur steuerrechtlichen Beratung

Das OLG betonte, dass ein Notar bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages grundsätzlich nicht verpflichtet ist, auf steuerrechtliche Folgen hinzuweisen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Notar ausdrücklich mit der steuerlichen Beratung beauftragt wurde, was hier nicht der Fall war. Der Notar hatte lediglich seiner Pflicht genügt, auf die grundsätzliche Erbschaftssteuerpflicht hinzuweisen.

Keine Verletzung der Betreuungspflicht

Auch eine Verletzung der allgemeinen Betreuungspflicht des Notars nach § 14 Abs. 1 Bundesnotarordnung sah das Gericht nicht. Der Notar hatte keinen Anlass zu der Vermutung, dass den Beteiligten ein Schaden drohe. Zudem war ihm bekannt, dass die Vertragsparteien durch einen Steuerberater beraten wurden, weshalb er davon ausgehen durfte, dass dieser eine etwaige ungünstige Vertragsgestaltung erkennen würde.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die Grenzen der notariellen Pflichten bei Grundstücksübertragungen. Notare sind nicht zu umfassender steuerlicher Beratung verpflichtet, solange sie den erklärten Willen der Parteien korrekt umsetzen und auf grundlegende steuerliche Aspekte hinweisen. Die Entscheidung unterstreicht die Eigenverantwortung der Beteiligten, sich bei komplexen Vermögensübertragungen fachkundig beraten zu lassen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Konsequenzen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Grundstücksübertragung planen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Notare nicht verpflichtet sind, Sie umfassend über steuerliche Folgen zu beraten. Das Urteil unterstreicht, dass die Verantwortung für die steuerliche Optimierung bei Ihnen liegt. Es ist ratsam, vor der notariellen Beurkundung einen Steuerberater zu konsultieren, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Der Notar wird den von Ihnen gewünschten Vertrag rechtssicher gestalten, aber nicht automatisch auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten hinweisen. Seien Sie daher proaktiv und bringen Sie Ihre spezifischen steuerlichen Anliegen selbst zur Sprache.


FAQ – Häufige Fragen

Grundstück kaufen oder verkaufen? Ein wichtiger Schritt, der viele Fragen aufwirft. Besonders die Notarhaftung bei Grundstücksübertragung beschäftigt viele und sorgt für Unsicherheit. Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen fundierte Antworten auf Ihre Fragen, verständlich und prägnant aufbereitet von einem erfahrenen Juristen.

 

Wie können Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung steuerliche Risiken minimieren?

Bei einer Grundstücksübertragung können Vertragsparteien steuerliche Risiken durch folgende Maßnahmen minimieren:

Frühzeitige steuerliche Planung

Planen Sie die steuerlichen Aspekte der Übertragung frühzeitig. Analysieren Sie vor dem Vertragsabschluss die möglichen steuerlichen Konsequenzen für beide Parteien. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie die Nutzung des Grundstücks, den Zeitpunkt der Übertragung und die persönlichen steuerlichen Situationen der Beteiligten.

Optimale Vertragsgestaltung

Achten Sie auf eine steueroptimierte Vertragsgestaltung. Trennen Sie beim Kauf von Neubauten den Erwerb des Grundstücks vom Bau des Hauses, um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Vorgaben, wie die Einhaltung einer sechsmonatigen Schamfrist zwischen den Verträgen und die Unabhängigkeit von Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer.

Sorgfältige Kaufpreisaufteilung

Nehmen Sie eine realistische und nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude vor. Eine angemessene Aufteilung ermöglicht die optimale Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten für den Gebäudeanteil. Dokumentieren Sie die Grundlagen Ihrer Aufteilung sorgfältig, um bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt bestehen zu können.

Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen

Nutzen Sie verfügbare Freibeträge und Steuerbefreiungen. Bei Schenkungen innerhalb der Familie können Sie beispielsweise die Freibeträge des Schenkungsteuerrechts ausschöpfen. Beachten Sie auch die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ehegatten oder Kinder.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie die steuerlichen Risiken bei einer Grundstücksübertragung erheblich reduzieren und möglicherweise sogar Steuervorteile erzielen. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung ist dabei entscheidend für den Erfolg Ihrer Strategie zur Steueroptimierung.

 


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Muss ein Notar auf steuerliche Konsequenzen eines Grundstücksübertragungsvertrags hinweisen?

Ein Notar hat keine umfassende Pflicht zur steuerlichen Beratung bei Grundstücksübertragungsverträgen. Seine Aufgabe beschränkt sich primär auf die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung des Vertrages. Allerdings bestehen einige spezifische steuerliche Hinweispflichten, die der Notar beachten muss.

Grunderwerbsteuer

Der Notar muss Sie über die Entstehung der Grunderwerbsteuer informieren. Er wird Sie darauf hinweisen, dass beim Erwerb eines Grundstücks in der Regel Grunderwerbsteuer anfällt. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.

Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt

Notare sind verpflichtet, bestimmte Vorgänge dem zuständigen Finanzamt innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Rechtsvorgänge, die ein inländisches Grundstück betreffen, wie Kaufverträge oder Schenkungen.

Spezielle steuerliche Gestaltungen

Bei bestimmten steuerlichen Gestaltungen, wie etwa der Übertragung gegen Versorgungsleistungen, muss der Notar auf mögliche steuerliche Folgen hinweisen. Er wird Sie in solchen Fällen darüber informieren, dass diese Vertragsgestaltungen besondere steuerliche Auswirkungen haben können.

Grenzen der notariellen Beratung

Der Notar darf und muss Sie auf offensichtliche steuerliche Risiken aufmerksam machen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, eine umfassende Steuerberatung durchzuführen oder den Vertrag im Hinblick auf Steuerersparnisse zu optimieren. Wenn Sie eine Immobilie übertragen möchten, sollten Sie bedenken, dass komplexe steuerliche Fragen oft eine separate Beratung durch einen Steuerexperten erfordern.

Dokumentation der Hinweise

In der Regel wird der Notar seine steuerlichen Hinweise in der Urkunde schriftlich festhalten. Dies dient sowohl Ihrem Schutz als auch der Absicherung des Notars. Wenn Sie einen Grundstücksübertragungsvertrag abschließen, werden Sie diese Hinweise in der Urkunde finden.

 


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Wie können Vertragsparteien bei einer Grundstücksübertragung steuerliche Risiken minimieren?

Bei einer Grundstücksübertragung können Vertragsparteien steuerliche Risiken durch folgende Maßnahmen minimieren:

Frühzeitige steuerliche Planung

Planen Sie die steuerlichen Aspekte der Übertragung frühzeitig. Analysieren Sie vor dem Vertragsabschluss die möglichen steuerlichen Konsequenzen für beide Parteien. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie die Nutzung des Grundstücks, den Zeitpunkt der Übertragung und die persönlichen steuerlichen Situationen der Beteiligten.

Optimale Vertragsgestaltung

Achten Sie auf eine steueroptimierte Vertragsgestaltung. Trennen Sie beim Kauf von Neubauten den Erwerb des Grundstücks vom Bau des Hauses, um die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Vorgaben, wie die Einhaltung einer sechsmonatigen Schamfrist zwischen den Verträgen und die Unabhängigkeit von Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer.

Sorgfältige Kaufpreisaufteilung

Nehmen Sie eine realistische und nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude vor. Eine angemessene Aufteilung ermöglicht die optimale Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten für den Gebäudeanteil. Dokumentieren Sie die Grundlagen Ihrer Aufteilung sorgfältig, um bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt bestehen zu können.

Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen

Nutzen Sie verfügbare Freibeträge und Steuerbefreiungen. Bei Schenkungen innerhalb der Familie können Sie beispielsweise die Freibeträge des Schenkungsteuerrechts ausschöpfen. Beachten Sie auch die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ehegatten oder Kinder.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie die steuerlichen Risiken bei einer Grundstücksübertragung erheblich reduzieren und möglicherweise sogar Steuervorteile erzielen. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung ist dabei entscheidend für den Erfolg Ihrer Strategie zur Steueroptimierung.

 


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Welche Rolle spielt ein Steuerberater bei der Gestaltung eines Grundstücksübertragungsvertrags?

Ein Steuerberater spielt eine entscheidende Rolle bei der steueroptimalen Gestaltung eines Grundstücksübertragungsvertrags. Während der Notar für die rechtssichere Beurkundung des Vertrags zuständig ist, liegt der Fokus des Steuerberaters auf der steuerlichen Optimierung der Übertragung.

Steuerliche Analyse und Beratung

Der Steuerberater analysiert die individuellen steuerlichen Auswirkungen der geplanten Grundstücksübertragung. Er berücksichtigt dabei Faktoren wie die Art der Immobilie, den Verwendungszweck und die persönliche Situation der Beteiligten. Basierend auf dieser Analyse entwickelt er Gestaltungsvorschläge, um die Steuerlast zu minimieren.

Optimierung der Vertragsgestaltung

In Zusammenarbeit mit dem Notar kann der Steuerberater Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung des Vertrags geben. Dies kann beispielsweise die Formulierung bestimmter Klauseln oder die Wahl des Übertragungszeitpunkts betreffen. Ziel ist es, den Vertrag so zu gestalten, dass er sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal ist.

Beratung zu speziellen steuerlichen Aspekten

Der Steuerberater klärt über spezifische steuerliche Aspekte auf, die bei einer Grundstücksübertragung relevant sein können:

  • Grunderwerbsteuer
  • Einkommensteuer (z.B. bei Spekulationsgeschäften)
  • Schenkungsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen
  • Umsatzsteuer bei gewerblichen Immobilien

Er zeigt Ihnen auf, welche steuerlichen Konsequenzen sich aus verschiedenen Vertragsgestaltungen ergeben können.

Langfristige Steuerplanung

Ein erfahrener Steuerberater denkt über die unmittelbare Transaktion hinaus. Er berücksichtigt die langfristigen steuerlichen Auswirkungen der Grundstücksübertragung und entwickelt Strategien, um auch in Zukunft Steuern zu optimieren. Dies kann beispielsweise die Planung von Abschreibungen oder die Vorbereitung auf eine spätere Veräußerung umfassen.

Wenn Sie eine Grundstücksübertragung planen, kann die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters dazu beitragen, erhebliche Steuervorteile zu realisieren und kostspielige Fehler zu vermeiden. Der Steuerberater ergänzt damit die Arbeit des Notars um eine wichtige steuerliche Komponente.

 


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Was sind die Haftungsrisiken für Notare bei der Beurkundung von Grundstücksübertragungsverträgen?

Bei der Beurkundung von Grundstücksübertragungsverträgen unterliegen Notare erheblichen Haftungsrisiken. Die Hauptrisiken ergeben sich aus der Verletzung von Amtspflichten, insbesondere der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung und zur Belehrung der Beteiligten.

Sachverhaltsaufklärungspflicht

Ein zentrales Haftungsrisiko besteht in der unzureichenden Aufklärung des Sachverhalts. Der Notar muss vor der Beurkundung den Grundbuchinhalt prüfen und sich über etwaige Belastungen des Grundstücks informieren. Versäumt er dies und entstehen dadurch Schäden, kann er haftbar gemacht werden. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück erwerben und der Notar übersieht eine eingetragene Grundschuld, könnte dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Sie führen.

Belehrungspflicht

Ein weiteres wesentliches Haftungsrisiko ergibt sich aus der Verletzung der Belehrungspflicht. Der Notar muss die Beteiligten über die rechtlichen Folgen des Geschäfts aufklären. Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Grundstück mit einem Wegerecht übertragen. Wenn der Notar Sie nicht darüber aufklärt, dass dieses Recht möglicherweise nicht automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht, und Sie dadurch Schaden erleiden, könnte der Notar haftbar gemacht werden.

Verwendung unwirksamer Klauseln

Ein oft unterschätztes Risiko liegt in der Verwendung von unwirksamen oder zweifelhaften Vertragsklauseln. Verwendet der Notar beispielsweise eine vom Bundesgerichtshof als unwirksam eingestufte Klausel, ohne die Beteiligten darüber aufzuklären, kann dies zur Haftung führen. In einem solchen Fall könnten Sie als Käufer oder Verkäufer Ansprüche gegen den Notar geltend machen, wenn Ihnen durch die unwirksame Klausel ein Schaden entstanden ist.

Steuerrechtliche Aspekte

Obwohl Notare grundsätzlich nicht zur steuerrechtlichen Beratung verpflichtet sind, müssen sie bei Grundstücksübertragungen die Grunderwerbsteuer berücksichtigen. Wenn der Notar Sie nicht auf mögliche steuerliche Konsequenzen hinweist, insbesondere bei komplexeren Übertragungskonstellationen, könnte dies zu einer Haftung führen. Stellen Sie sich vor, Sie übertragen ein Grundstück im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge und der Notar klärt Sie nicht über mögliche schenkungssteuerliche Folgen auf.

Die Haftungsrisiken für Notare bei Grundstücksübertragungsverträgen sind vielfältig und erfordern höchste Sorgfalt. Als Beteiligter eines solchen Vertrages können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar umfassend aufklärt und berät. Sollten Sie dennoch den Eindruck haben, dass der Notar seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, haben Sie möglicherweise Ansprüche gegen ihn.

 


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Notar: Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, insbesondere Verträgen, zuständig ist. Notare haben die Aufgabe, die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung und die möglichen Folgen des Geschäfts zu informieren und dabei zu sichern, dass der Vertrag den Willen der Parteien korrekt wiedergibt. Wichtig zu verstehen ist, dass Notare zwar in rechtlichen Angelegenheiten beraten, aber keine umfassende steuerliche Beratung leisten müssen.
  • Beurkundung: Beurkundung bedeutet, dass ein Notar ein Rechtsgeschäft, wie zum Beispiel einen Vertrag, in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form bestätigt und dokumentiert. Dies verleiht dem Geschäft eine besondere Beweiskraft und Rechtsverbindlichkeit. Bei der Beurkundung prüft der Notar die Identität der Beteiligten und stellt sicher, dass der Inhalt des Vertrages klar und verständlich ist.
  • Grundstücksübertragungsvertrag: Ein Grundstücksübertragungsvertrag ist ein Vertrag, durch den Eigentum an einem Grundstück von einer Person auf eine andere übertragen wird. Er enthält wichtige Regelungen zur rechtlichen und tatsächlichen Beschaffenheit des Grundstücks, zu Pflichten und Rechten der Vertragspartner und zu den finanziellen Aspekten der Übertragung. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.
  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Ihre Höhe hängt vom Wert des Grundstücks und dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes ab, in dem sich das Grundstück befindet. Diese Steuer ist von dem Käufer zu entrichten und fällt zusätzlich zum Kaufpreis an. Notare sind verpflichtet, auf diese Steuer hinzuweisen, aber sie sind nicht verantwortlich für die Steuerberatung im Detail.
  • Nießbrauch: Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das einer Person das Recht einräumt, die Nutzungen eines fremden Grundstücks oder anderer Sachen zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Im beschriebenen Fall behielt sich der Vater dieses Recht vor, damit er das Grundstück nutzen konnte, obwohl das Eigentum an die Tochter überging. Es ist wichtig, dieses Recht notariell festzuhalten und zu sichern, damit es voll wirksam ist.
  • Schenkungssteuer: Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen wie Geld, Immobilien oder andere wertvolle Gegenstände zu Lebzeiten ohne Gegenleistung von einer Person an eine andere übertragen werden. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. In dem Fall hat die Tochter die Schenkung durch den Vater (die Grundstücke) mit einer hohen Steuer belegt bekommen, weil keine steueroptimierende Regelung im Vertrag aufgenommen wurde.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 311 Abs. 1 BGB: Diese Vorschrift regelt die allgemeine Grundlage für die Begründung von Schuldverhältnissen. Sie besagt, dass Schuldverhältnisse aus Vertrag oder aus Gesetz entstehen. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob zwischen dem Notar und den Vertragsparteien ein Schuldverhältnis aufgrund von Gesetz entstanden ist.
  • § 692 BGB: Diese Norm regelt die Pflichten des Notars bei der Beurkundung von Verträgen. Der Notar ist insbesondere verpflichtet, die Identität der Vertragsparteien festzustellen, den Inhalt des Vertrags klar und deutlich zu formulieren und die Vertragsparteien auf etwaige Rechtsfolgen hinzuweisen. Die Frage stellt sich, ob nach dieser Bestimmung eine Pflicht des Notars besteht, auf die steuerlichen Folgen eines Vertrags hinzuweisen, insbesondere auf die Frage der Schuldübernahme nach dem Tod des aktuellen Eigentümers.
  • § 22 Nr. 1 BeurkG: Diese Vorschrift stellt klar, dass der Notar bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts die Vertragsparteien auf die für das Rechtsgeschäft wesentlichen Rechtsfolgen hinzuweisen hat. Es stellt sich die Frage, ob die steuerlichen Folgen eines Vertrags zu den „wesentlichen Rechtsfolgen“ gehören, weswegen der Notar auch eine Aufklärungspflicht in diesem Bereich hat.
  • § 823 BGB: Diese Norm betrifft die Haftung für rechtswidrige Schädigungen. Sie stellt die Frage, ob der Notar durch die unterlassene Aufklärung über die steuerlichen Folgen des Vertrags eine rechtswidrige Schädigung der Klägerin herbeigeführt hat, die zu Schadensersatzansprüchen führt.
  • § 129 BGB: Diese Norm regelt die Auslegung von Verträgen. Der Notar ist bei der Auslegung verpflichtet, den wahren Willen der Vertragsparteien zu ermitteln, jedoch im Zweifel zugunsten der Vertragspartei zu entscheiden, die mit der Erklärung kein Risiko eingehen wollte. Es stellt sich die Frage, ob der Notar den Willen der Vertragsparteien richtig erfasst hat, insbesondere ob der Wunsch bestand, eine Schuldübernahme im Kaufvertrag zu vereinbaren, um die steuerliche Belastung der Käuferin zu vermeiden.

Das vorliegende Urteil

OLG Hamm – Az.: 11 U 71/23 – Urteil vom 29.05.2024


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