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Was ist eine Grundschuld­bestellungsurkunde?

Wer vom eigenen Heim träumt, steht oft vor einer großen finanziellen Herausforderung. Meist ist eine Finanzierung durch eine Bank nötig. Doch bevor das Geld fließt, kommt ein wichtiges Dokument ins Spiel: die Grundschuldbestellungsurkunde. Diese Urkunde ist der Schlüssel, der die Tür zur Immobilienfinanzierung öffnet. Aber was genau verbirgt sich dahinter?

Eine Grundschuldbestellungsurkunde ist ein notarielles Dokument. Es erlaubt dem Kreditgeber, eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Diese Grundschuld dient als Sicherheit für das Darlehen. Einfach gesagt: Die Bank bekommt damit die Gewissheit, dass sie im Notfall auf die finanzierte Immobilie zugreifen kann.

Für Käufer ist es wichtig, die Bedeutung dieses Dokuments zu verstehen. Es ist der erste Schritt auf dem Weg zum Eigenheim – und gleichzeitig eine große Verantwortung.


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Rechtsanwalt Dr. Gerd Christian Kotz ist Experte für Immobilienrecht. Mit seiner langjährigen Erfahrung kann er Käufer und Verkäufer in allen Fragen rund um die Grundschuldbestellung kompetent beraten. Seine Expertise hilft, die rechtlichen Feinheiten zu verstehen und sicher durch den Prozess der Immobilienfinanzierung zu navigieren.

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundschuldbestellungsurkunde ist ein notarielles Dokument zur Absicherung von Immobilienkrediten.
  • Sie ermöglicht die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch zugunsten des Kreditgebers.
  • Die Urkunde enthält Informationen zum Grundstück, zur Höhe der Grundschuld und Vollstreckungsklauseln.
  • Sie ist Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens durch die Bank.
  • Die Beurkundung erfolgt oft direkt nach dem Immobilienkaufvertrag beim Notar.
  • Mit der Grundschuld erhält die Bank das Recht zur Zwangsvollstreckung bei Zahlungsausfall.
  • Die Kosten für die Grundschuldbestellung setzen sich aus Notargebühren und Grundbucheintragungskosten zusammen.
  • Ein Rechenbeispiel: Bei einer Grundschuld von 250.000 EUR fallen Notarkosten von 1.273,30 EUR (inkl. Mwst.) und Grundbuchkosten von 535,00 EUR an. Das ergibt Gesamtkosten von 1.808,30 EUR an.
  • Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach Tilgung des Kredits bestehen, falls sie nicht gelöscht wird.
Der Traum vom Eigenheim wird schwarz auf weiß besiegelt (Symbolbild: Midjourney KI).
Der Traum vom Eigenheim wird schwarz auf weiß besiegelt (Symbolbild: Midjourney KI).

Zweck und Bedeutung der Grundschuldbestellungsurkunde

Die Grundschuldbestellungsurkunde spielt eine zentrale Rolle bei der Immobilienfinanzierung. Sie erfüllt zwei Hauptzwecke:

Sicherheit für Kreditgeber

Banken gehen bei der Vergabe von Immobilienkrediten ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Die Grundschuldbestellungsurkunde bietet ihnen die nötige Absicherung:

  • Sie ermöglicht die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch.
  • Im Falle eines Zahlungsausfalls kann die Bank die Immobilie verwerten.
  • Dies senkt das Risiko für die Bank und ermöglicht günstigere Kreditkonditionen für Käufer.

Voraussetzung für Kreditauszahlung

Ohne Grundschuldbestellungsurkunde kein Kredit. Das mag hart klingen, ist aber gängige Praxis:

  • Banken zahlen den Kredit erst aus, wenn die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist.
  • Die Urkunde ist der erste Schritt zu dieser Eintragung.
  • Sie zeigt die Bereitschaft des Käufers, die Immobilie als Sicherheit zu stellen.

Für Immobilienkäufer bedeutet dies: Die Grundschuldbestellungsurkunde ist der Türöffner zur Finanzierung. Sie ermöglicht es, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, auch wenn das nötige Kapital nicht vollständig vorhanden ist.

Grundschuldbestellungsurkunde
(Symbolfoto: Lena Wurm/Shutterstock.com)

Inhalt der Grundschuldbestellungsurkunde

Die Grundschuldbestellungsurkunde enthält wichtige Informationen, die für alle Beteiligten von Bedeutung sind. Sie gliedert sich in drei Hauptbestandteile: die Grundstücksbeschreibung, die Höhe der Grundschuld und die Unterwerfungs- bzw. Vollstreckungsklausel.

Grundstücksbeschreibung

Die Grundstücksbeschreibung umfasst alle wesentlichen Angaben zur Identifizierung der Immobilie. An erster Stelle steht die Flurstücknummer, die eine eindeutige Kennzeichnung des Grundstücks ermöglicht. Darauf folgt eine detaillierte Objektbeschreibung, die Auskunft über Lage, Größe und Art der Immobilie gibt.

Besonders wichtig ist auch die Nennung aller Eigentümer, vor allem wenn es sich um Miteigentum handelt. Diese genauen Angaben stellen sicher, dass keine Verwechslungen möglich sind und die Grundschuld dem richtigen Objekt zugeordnet wird.

Höhe der Grundschuld

Bei der Festlegung der Grundschuldhöhe wird nicht nur der aktuelle Kreditbetrag berücksichtigt. Der Nennbetrag der Grundschuld liegt oft höher als die tatsächliche Darlehenssumme. Auch der Zinssatz wird meist höher angesetzt als der aktuelle Darlehenszins. Dies schafft Spielraum für mögliche Zinsschwankungen in der Zukunft.

Zusätzlich werden Nebenleistungen aufgeführt, also weitere Kosten, die durch die Grundschuld abgesichert werden sollen. Diese vorausschauende Gestaltung dient sowohl dem Schutz des Kreditgebers als auch der Flexibilität des Kreditnehmers bei zukünftigen Anpassungen.

Unterwerfungs- bzw. Vollstreckungsklausel

Die Unterwerfungs- bzw. Vollstreckungsklausel ist ein zentrales Element der Urkunde. Sie erlaubt dem Kreditgeber, im Notfall ohne ein vorheriges Gerichtsurteil die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Allerdings greift diese Klausel nicht bei jedem kleinen Zahlungsverzug. Voraussetzung ist, dass der Kreditnehmer entweder mit mindestens drei aufeinanderfolgenden Zahlungen im Rückstand ist oder insgesamt einen Rückstand von mindestens 5% der Darlehenssumme aufweist.

Diese Regelung schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen des Kreditgebers und dem Schutz des Kreditnehmers vor vorschneller Vollstreckung bei kurzfristigen finanziellen Engpässen.

Ablauf der Grundschuldbestellung

Der Prozess der Grundschuldbestellung folgt einem festgelegten Ablauf, der für alle Beteiligten Sicherheit und Transparenz gewährleistet. Er gliedert sich in folgende Schritte:

  1.  Vorbereitung und Vorvertrag
    Die Bank erstellt nach Kreditgenehmigung einen Vorvertrag zur Grundschuldbestellung, den der Kreditnehmer sorgfältig prüfen sollte.
  2. Terminvereinbarung mit dem Notar
    Ein Termin zur notariellen Beurkundung wird vereinbart, wobei alle Beteiligten anwesend sein müssen.
  3. Notarielle Beurkundung
    Der Notar prüft die Identität der Anwesenden, erklärt den Inhalt und die rechtlichen Folgen der Grundschuldbestellung und beantwortet offene Fragen.
  4. Unterzeichnung der Urkunde
    Nach dem Vorlesen und Klären aller Fragen wird die Grundschuldbestellungsurkunde von allen Beteiligten unterschrieben.
  5. Einreichung beim Grundbuchamt
    Der Notar reicht die unterzeichnete Urkunde beim zuständigen Grundbuchamt ein.
  6. Prüfung durch das Grundbuchamt
    Das Grundbuchamt prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  7. Eintragung ins Grundbuch
    Nach erfolgreicher Prüfung wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen.
  8. Bestätigung an die Bank
    Das Grundbuchamt bestätigt der Bank die erfolgte Eintragung der Grundschuld.
  9. Auszahlung des Darlehens
    Nach Erhalt der Bestätigung zahlt die Bank in der Regel das Darlehen aus.

Dieser Ablauf stellt sicher, dass die Grundschuld ordnungsgemäß bestellt und im Grundbuch verankert wird. Für Kreditnehmer ist es wichtig, jeden Schritt zu verstehen und bei Unklarheiten nachzufragen.

Vom virtuellen Plan zur greifbaren Realität: Der Weg zum Eigenheim (Symbolbild: Midjourney KI).
Vom virtuellen Plan zur greifbaren Realität: Der Weg zum Eigenheim (Symbolbild: Midjourney KI).

Rechtliche Auswirkungen

Die Grundschuldbestellungsurkunde hat bedeutende rechtliche Folgen für Kreditgeber und Kreditnehmer.

Rechte des Kreditgebers

  • Möglichkeit zur Zwangsversteigerung bei Zahlungsausfall
  • Vorrang vor später eingetragenen Gläubigern
  • Erhöhte Sicherheit, oft verbunden mit günstigeren Kreditkonditionen

Konsequenzen für den Darlehensnehmer

Vorteile

  • Zugang zu höheren Kreditsummen
  • Oft günstigere Zinssätze
  • Ermöglicht Immobilienerwerb

Nachteile

  • Risiko des Immobilienverlusts bei Zahlungsunfähigkeit
  • Eingeschränkte Verfügungsgewalt über die Immobilie
Wichtig: Die Vollstreckung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Die Grundschuld bleibt auch nach Tilgung bestehen, falls nicht gelöscht.

Die Grundschuldbestellung bietet eine ausgewogene Lösung für beide Parteien, erfordert aber verantwortungsvolles finanzielles Handeln seitens des Kreditnehmers.

Kosten für die Grundschuldbestellung

Die Kosten für die Grundschuldbestellung setzen sich aus Notarkosten und Gebühren des Grundbuchamts zusammen. Diese sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert, der in der Regel dem Kaufpreis der Immobilie entspricht.

Zusammensetzung der Kosten

  1. Notarkosten: Diese umfassen die Beratung, Entwurfserstellung und Beurkundung durch den Notar.
  2. Grundbuchgebühren: Diese fallen für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch an.

Höhe der Gebühren

Die Gesamtkosten für die Grundschuldbestellung belaufen sich typischerweise auf 0,8 bis 1,0 % des Kaufpreises der Immobilie. Es ist ratsam, zwischen 1,5 und 2 % des Kaufpreises einzuplanen, um auch weitere Nebenkosten wie die Eigentümerumschreibung und Betreuungsgebühren abzudecken.

Von oben betrachtet: Die Vielfalt moderner Wohnträume (Symbolbild: Midjourney KI).
Von oben betrachtet: Die Vielfalt moderner Wohnträume (Symbolbild: Midjourney KI).

Kosten für die Grundschuldbestellung – ein Rechenbeispiel für 250.000 EUR

Nehmen wir an, Sie kaufen eine Immobilie. Die Kosten für die Grundschuldbestellung setzen sich wie folgt zusammen:

Notargebühren:

  1. Vollzug des Geschäfts: 267,50 €
  2. Sonstige betreuende Tätigkeit: 267,50 €
  3. Beurkundung der Grundschuld/Hypothek: 535,00 €

Zwischensumme: 1.070,00 €
zzgl. gesetzliche MwSt. (19%): 203,30 €
Summe Notargebühren: 1.273,30 €

Grundbuchgebühren für Eintragung Grundschuld: 535,00 €

Kalkulatorische Gesamtkosten: 1.808,30 €

In diesem Beispiel belaufen sich die Gesamtkosten für die Grundschuldbestellung auf 1.808,30 €. Dieser Betrag setzt sich aus den detaillierten Notargebühren und den Kosten für die Eintragung im Grundbuch zusammen. Beachten Sie, dass die Notargebühren der Mehrwertsteuer unterliegen, während die Grundbuchgebühren davon befreit sind.

Im Rechenbeispiel nicht erfasst sind Nebenkosten des Notars für Telefon, Porto und Schreibauslagen.

Weitere Kosten

Neben den direkten Kosten für die Grundschuldbestellung können weitere Nebenkosten entstehen, wie die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Umzugs- und Modernisierungskosten sowie Nebenkosten der Immobilienfinanzierung.

Immobilienkäufer sollten für die Grundschuldbestellung Kosten in Höhe von etwa 0,8 bis 1,0 % des Kaufpreises einplanen und zusätzliche Nebenkosten berücksichtigen.

GrundschuldbetragNotarkosten (inkl. Mwst.)Gebühren GrundbuchamtGesamtkosten
100.000 €649,74 €273,00 €922,74 €
200.000 €1.035,30 €435,00 €1.470,30 €
300.000 €1.511,30 €635,00 €2.146,30 €
400.000 €1.868,30 €785,00 €2.653,30 €
500.000 €2.225,30 €935,00 €3.160,30 €
750.000 €3.177,30 €1.335,00 €4.512,30 €
1.000.000 €4.129,30 €1.735,00 €5.864,30 €
Die Gebühren für die Grundschuldbestellung sind bundesweit einheitlich geregelt. Sowohl Notarkosten als auch Grundbuchamtsgebühren folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Abweichungen von diesen festgelegten Sätzen sind nicht möglich, was eine transparente und einheitliche Kostenstruktur in ganz Deutschland gewährleistet.

Unterschied zur Hypothek

Obwohl Grundschuld und Hypothek oft im gleichen Kontext erwähnt werden, gibt es wichtige Unterschiede zwischen diesen beiden Formen der Immobiliensicherheit. Das Verständnis dieser Unterschiede kann Kreditnehmern helfen, die Vor- und Nachteile besser einzuschätzen.

Unabhängigkeit vom Kreditbetrag

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Beziehung zum zugrundeliegenden Kredit:

  • Hypothek: Sie ist direkt an die Forderung gebunden. Wird der Kredit zurückgezahlt, erlischt auch die Hypothek automatisch.
  • Grundschuld: Sie besteht unabhängig von der konkreten Forderung. Auch nach vollständiger Tilgung des Darlehens bleibt die Grundschuld bestehen, sofern sie nicht ausdrücklich gelöscht wird.

Flexibilität und Wiederverwendbarkeit

Die Unabhängigkeit der Grundschuld vom Kreditbetrag bringt einige praktische Vorteile mit sich:

  • Mehrfache Nutzung: Eine bestehende Grundschuld kann für neue Kredite wiederverwendet werden, ohne dass eine neue Eintragung im Grundbuch nötig ist.
  • Anpassungsfähigkeit: Der Kreditbetrag kann erhöht oder gesenkt werden, ohne dass die Grundschuld geändert werden muss.
  • Kostenersparnis: Bei Anschlussfinanzierungen oder neuen Krediten können Notar- und Grundbuchkosten eingespart werden.

Risiken und Verantwortung

Die Flexibilität der Grundschuld bringt auch gewisse Risiken mit sich:

  • Fortbestand nach Tilgung: Kreditnehmer müssen aktiv werden, um die Grundschuld nach vollständiger Rückzahlung löschen zu lassen.
  • Potenzielle Missbrauchsgefahr: Theoretisch könnte eine nicht gelöschte Grundschuld von der Bank für andere Zwecke genutzt werden.

Insgesamt bietet die Grundschuld mehr Flexibilität und ist daher in der Praxis häufiger anzutreffen als die Hypothek. Sie erfordert jedoch auch ein höheres Maß an Aufmerksamkeit und Verantwortung seitens des Kreditnehmers.

Der Schlüssel zum neuen Kapitel: Umzugsfreuden und Hausbesitzerstolz (Symbolbild: Midjourney KI).
Der Schlüssel zum neuen Kapitel: Umzugsfreuden und Hausbesitzerstolz (Symbolbild: Midjourney KI).

✔ 8 Praxistipps für Hauskäufer

  1. Lesen Sie genau: Nehmen Sie sich Zeit, die Grundschuldbestellungsurkunde in Ruhe durchzugehen. Markieren Sie unklare Stellen und fragen Sie beim Notar nach.
  2. Vergleichen Sie die Zahlen: Stellen Sie die Grundschuldhöhe dem tatsächlichen Kreditbetrag gegenüber. Hinterfragen Sie größere Abweichungen und lassen Sie sich den Grund dafür erklären.
  3. Achten Sie auf Zinsen: Notieren Sie sich den in der Grundschuld angegebenen Zinssatz und vergleichen Sie ihn mit Ihrem Kreditzins. Ein gewisser Unterschied ist normal, aber zu große Abweichungen sollten Sie hinterfragen.
  4. Verstehen Sie die Vollstreckungsklausel: Lassen Sie sich genau erklären, unter welchen Umständen die Bank die Zwangsvollstreckung einleiten darf.
  5. Denken Sie an die Zukunft: Vereinbaren Sie schriftlich, dass Sie nach der vollständigen Rückzahlung des Kredits automatisch eine Löschungsbewilligung erhalten.
  6. Kalkulieren Sie die Kosten: Erstellen Sie eine Tabelle mit allen Kosten der Grundschuldbestellung. Überlegen Sie, ob Sie diese aus Eigenmitteln zahlen oder in die Finanzierung einbeziehen wollen.
  7. Planen Sie langfristig: Überlegen Sie, wie lange Sie die Immobilie voraussichtlich behalten wollen. Notieren Sie sich, wie dies Ihre Entscheidungen bei der Grundschuldbestellung beeinflusst.
  8. Dokumentieren Sie alles: Legen Sie eine Mappe an, in der Sie alle Unterlagen und Notizen zur Grundschuldbestellung sammeln. Dies hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

Fazit

Die Grundschuldbestellungsurkunde spielt eine Schlüsselrolle bei der Immobilienfinanzierung. Sie bietet Sicherheit für Kreditgeber und ermöglicht Kreditnehmern oft günstigere Konditionen. Wichtig zu beachten sind:

  • Der Inhalt der Urkunde, insbesondere Grundschuldhöhe und Vollstreckungsklausel
  • Der Ablauf von der Vorbereitung bis zur Eintragung ins Grundbuch
  • Die damit verbundenen Kosten und rechtlichen Auswirkungen

Für Immobilienkäufer ist es entscheidend, die Urkunde gründlich zu verstehen und alle Aspekte sorgfältig zu prüfen. Mit der richtigen Vorbereitung und bei Bedarf fachkundiger Unterstützung ist die Grundschuldbestellung ein bewältigbarer Schritt auf dem Weg zum Eigenheim.

✔ Häufige Fragen (und Antworten)

  • Was ist die Grundschuldbestellungsurkunde?
    Die Grundschuldbestellungsurkunde ist ein notarielles Dokument, das bei der Immobilienfinanzierung erstellt wird. Sie dient dazu, eine Grundschuld als Sicherheit für den Kreditgeber einzurichten, wenn der Käufer einen Kredit zur Bezahlung des Kaufpreises benötigt.
  • Ist eine Grundschuldbestellung eine Kreditzusage?
    Nein, die Grundschuldbestellung ist keine Kreditzusage, sondern folgt auf diese. Sie ist eine Voraussetzung für die Auszahlung des bereits zugesagten Darlehens und dient der Absicherung des Kredits.
  • Wann muss Grundschuld beurkundet werden?
    Die Beurkundung der Grundschuld erfolgt oft direkt im Anschluss an die Beurkundung des Immobilienkaufvertrags. Dies ermöglicht es, beide Vorgänge effizient in einem Termin beim Notar zu erledigen.
  • Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit eine Grundschuldbestellung erfolgen kann?
    Die zentrale Voraussetzung für die Eintragung einer Grundschuld ist die Lastenfreiheit der Immobilie. Das bedeutet, dass eventuell bestehende Grundschulden mit Zustimmung des bisherigen Gläubigers gelöscht werden müssen.
  • Was ist der Nachteil einer Grundschuld?
    Ein wesentlicher Nachteil der Grundschuld sind die damit verbundenen Kosten für Notar und Grundbucheintragung. Zudem schränkt eine bestehende Grundschuld die Möglichkeit ein, die Immobilie ohne Weiteres zu veräußern.
  • Was passiert nach der Grundschuldbestellung?
    Nach der Grundschuldbestellung und der Veranlassung der Eintragung im Grundbuch geht der Prozess des Immobilienkaufs weiter. Es folgen weitere wichtige Schritte wie die Zahlung des Kaufpreises und die Entrichtung der Grunderwerbsteuer..

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