Diese Zahlen verdeutlichen, dass klare rechtliche Regelungen der vermögensrechtlichen Verhältnisse in der Ehe hilfreich sein können. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag bietet eine rechtssichere Grundlage für individuelle Vereinbarungen. Die notarielle Beurkundung gewährleistet die rechtliche Beratung beider Ehepartner und sorgt für eine ausgewogene Gestaltung.
„Ein Ehevertrag sollte die individuellen Bedürfnisse beider Ehepartner berücksichtigen und eine faire Lösung schaffen“, erläutert Notar Dr. Gerd Christian Kotz.
Dieser Beitrag informiert über die rechtlichen Grundlagen, die Gestaltungsmöglichkeiten und den Ablauf eines Ehevertrags. Zudem werden häufige Fragen zu den Kosten und zur Bedeutung eines Ehevertrags in unterschiedlichen Lebenssituationen beantwortet.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Vorgabe: Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.
- Zeitpunkt: Der Abschluss eines Ehevertrags ist sowohl vor als auch während der Ehe möglich.
- Gestaltungsrahmen: Regelbar sind der Güterstand, der Versorgungsausgleich und Unterhaltsvereinbarungen.
- Rechtliche Grenzen: Bestimmte Bereiche, wie der Kindesunterhalt, können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
- Gebühren: Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert des Vertrags und sind gesetzlich festgelegt.
- Anpassungen: Änderungen des Ehevertrags sind mit Zustimmung beider Partner möglich.
- Wirksamkeit: Die Rechtsprechung prüft Eheverträge auf Angemessenheit und Ausgewogenheit.
- Vorlaufzeit: Eine gesetzliche Prüfungsfrist von zwei Wochen vor der Beurkundung ist vorgeschrieben.
- Flexibilität: Eheverträge können individuell an die persönliche Situation der Ehepartner angepasst werden.
- Formalität: Die Beurkundung erfordert die Anwesenheit beider Partner vor dem Notar.
Regelungsbereiche anhand konkreter Beispiele
Die Gestaltung eines Ehevertrags richtet sich nach der individuellen Situation der Ehepartner. Drei typische Konstellationen aus der notariellen Praxis verdeutlichen die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten:
Unternehmerische Tätigkeit
Ein Beispiel aus dem Mittelstand: Ein Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitern erwirtschaftet während der Ehe erhebliche Wertsteigerungen. Ohne vertragliche Regelung würden diese Wertsteigerungen in den Zugewinnausgleich fallen. Der Ehevertrag kann hier vorsehen:
- Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich
- Regelungen zur Unternehmensnachfolge (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben)
- Vereinbarungen zur Haftungsbegrenzung
Immobilienvermögen
Eine häufig anzutreffende Konstellation betrifft Immobilien: Ein Ehepartner bringt eine bereits vorhandene Immobilie in die Ehe ein, oder beide Partner erwerben gemeinsam Wohneigentum. Regelungsbedürftig können hier folgende Punkte sein:
- Eigentumsanteile und deren Finanzierung
- Nutzungsrechte im Trennungsfall
- Ausgleichszahlungen bei Wertsteigerungen
Patchwork-Konstellation
Etwa jede zehnte Familie in Deutschland lebt in einer Patchwork-Konstellation. In diesen Fällen können folgende Aspekte von Bedeutung sein:
- Absicherung vorhandener Kinder
- Regelungen zum Unterhalt
- Vermögensaufteilung unter Berücksichtigung bestehender Verpflichtungen
Jede dieser Regelungen unterliegt den gesetzlichen Grenzen und erfordert eine individuelle Prüfung durch den Notar. Eine ausgewogene und rechtssichere Gestaltung des Ehevertrags berücksichtigt die Interessen beider Partner und schafft Klarheit für die Zukunft.
Rechtliche Grenzen und Wirksamkeit
Die Gestaltungsfreiheit bei Eheverträgen unterliegt bestimmten rechtlichen Grenzen.
„Ein Ehevertrag muss die gesetzlichen Vorgaben einhalten und eine faire Balance zwischen den Interessen beider Partner schaffen“, erläutert Notar Dr. Gerd Christian Kotz.
Aktuelle Rechtsprechung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat klare Kriterien für die Wirksamkeit von Eheverträgen entwickelt:
- Ein Ehevertrag ist rechtlich unwirksam, wenn er eine einseitige und unangemessene Lastenverteilung vorsieht.
- Vereinbarungen, die Kernbereiche des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts aushöhlen, können vor Gericht keinen Bestand haben.
- Besonders kritisch prüfen die Gerichte Regelungen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Interessen gemeinsamer Kinder beeinträchtigen könnten.
Typische Fallstricke
Besondere Vorsicht ist geboten bei:
- Regelungen zum Kindesunterhalt (nicht disponibel)
- Vollständigem Ausschluss des Versorgungsausgleichs
- Verzicht auf Betreuungsunterhalt
- Globalverzichten auf sämtliche Scheidungsfolgen
Die Rechtsprechung prüft dabei die Gesamtumstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Relevant sind unter anderem:
- Die Lebenssituation beider Partner
- Bestehende oder geplante Kinder
- Berufliche Situation
- Vermögensverhältnisse
Diese Faktoren bilden den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung eines Ehevertrags. Eine sorgfältige Prüfung und Berücksichtigung dieser Aspekte ist entscheidend für die dauerhafte Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen. Die notarielle Beratung gewährleistet, dass die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden und der Ehevertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Erbrechtliche Folgen des Ehevertrags
Die Wahl des Güterstands im Ehevertrag hat direkte Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation. Bei vereinbarter Gütertrennung ergeben sich folgende gesetzliche Erbquoten:
Konstellation | Mit Zugewinngemeinschaft | Mit Gütertrennung |
---|---|---|
Neben Kindern | 1/2 des Nachlasses | 1/4 des Nachlasses |
Neben Eltern/Geschwistern | 3/4 des Nachlasses | 1/2 des Nachlasses |
Ohne weitere Erben | Gesamter Nachlass | Gesamter Nachlass |
Diese gesetzlichen Erbquoten gelten, sofern keine anderslautende testamentarische Verfügung getroffen wurde. Die Auswirkungen des vereinbarten Güterstands auf die Erbfolge sollten bei der Gestaltung eines Ehevertrags sorgfältig berücksichtigt werden. Eine fundierte Beratung durch den Notar stellt sicher, dass die erbrechtlichen Folgen klar und ausgewogen geregelt sind.
Der Weg zum rechtssicheren Ehevertrag
Die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags folgt einem strukturierten Ablauf, der die Rechtssicherheit für beide Partner gewährleistet. Das Beurkundungsgesetz sieht vor, dass der Vertragsentwurf zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird. Diese Zeit dient der gründlichen Prüfung der vorgesehenen Regelungen.
Praxistipp zur Vorbereitung
Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Beurkundungsprozess erheblich. Hilfreich ist eine Übersicht der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner. Dazu gehören:
- Aufstellung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
- Informationen zu bestehenden Versicherungen
- Unterlagen zu Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen
- Angaben zu bestehenden Unterhaltspflichten
Die frühzeitige Zusammenstellung dieser Unterlagen ermöglicht eine präzise Anpassung der Regelungen an die individuelle Situation.
Ablauf der Beurkundung
Der Beurkundungstermin selbst gliedert sich in mehrere Phasen:
- Identitätsprüfung der Beteiligten
- Erläuterung der rechtlichen Regelungen
- Vorlesung des Vertragstextes
- Möglichkeit für Rückfragen und Änderungswünsche
- Unterzeichnung durch beide Partner
Kosten der notariellen Beurkundung
Die Kosten eines Ehevertrags sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verbindlich geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert des Vertrags. Dieser wird anhand des Reinvermögens der Ehepartner ermittelt.
Reinvermögen | Notarkosten (inkl. MwSt.) |
---|---|
50.000 € | 392,70 € |
100.000 € | 649,75 € |
200.000 € | 870,00 € |
500.000 € | 1.870,00 € |
1.000.000 € | 3.470,00 € |
Ein Beispiel zur Orientierung: Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro betragen die gesetzlichen Gebühren etwa 330 Euro netto. Hinzu kommen Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der individuelle Geschäftswert und damit die konkreten Kosten können im Rahmen eines Beratungsgesprächs ermittelt werden.
Fazit: Der Weg zum individuellen Ehevertrag
Die rechtliche Gestaltung eines Ehevertrags erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Abwägung aller relevanten Aspekte. Statistiken zeigen, dass sich Lebenssituationen im Laufe der Ehe ändern können – bei 95,8 % der Scheidungen im Jahr 2023 wurde der Antrag mit Zustimmung beider Ehepartner gestellt. Dies unterstreicht die Bedeutung vorausschauender rechtlicher Regelungen.
Für die Vorbereitung eines Ehevertrags empfiehlt sich:
- Frühzeitige Bestandsaufnahme der Vermögenssituation
- Zusammenstellung relevanter Unterlagen
- Überlegungen zu künftigen Entwicklungen (beruflich, familiär)
- Ausreichend Zeit für die Prüfung des Vertragsentwurfs
Die notarielle Beurkundung gewährleistet dabei die rechtssichere Gestaltung und die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Für Fragen zur individuellen Gestaltung eines Ehevertrags können Sie sich an die Notarkanzlei Dr. Kotz wenden. Terminvereinbarungen sind über das Kontaktformular möglich.
Rechtssichere Gestaltung von Eheverträgen
Die Notarkanzlei Dr. Kotz unterstützt Sie bei der Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen. Dabei werden die aktuellen gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt, um eine ausgewogene und rechtssichere Lösung zu gewährleisten.
- Beratung zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Erstellung einer individuellen Vertragslösung
✔ Häufige Fragen zum Ehevertrag
- Wann macht ein Ehevertrag keinen Sinn?
Ein Ehevertrag ist in der Regel nicht erforderlich, wenn beide Ehepartner ähnliche wirtschaftliche Verhältnisse haben und keine besonderen Vermögenswerte oder Unterhaltspflichten zu regeln sind. Stattdessen greifen die gesetzlichen Regelungen. - Was ist der Nachteil eines Ehevertrags?
Ein Ehevertrag kann für den wirtschaftlich schwächeren Partner nachteilig sein, wenn Regelungen wie der Zugewinnausgleich oder der Betreuungsunterhalt ausgeschlossen werden. Eine ausgewogene Gestaltung ist daher wichtig. - Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll für Unternehmer, Selbstständige und Ehepartner mit stark unterschiedlichen Vermögensverhältnissen. Auch bei internationalen Bezügen oder Patchwork-Konstellationen kann ein Ehevertrag vorteilhaft sein. - Wie viel kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach dem Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro betragen die Notarkosten etwa 393 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. - Was erbt eine Ehefrau mit Ehevertrag?
Die Erbquoten hängen vom vereinbarten Güterstand ab. Bei Gütertrennung erbt der überlebende Ehepartner in der Regel ein Viertel des Nachlasses neben den Kindern. Testamentarische Regelungen können diese Quoten anpassen.