Skip to content

Vormundschaftstestament: Die Einrichtung einer Vormundschaft

Wenn eine Person aufgrund ihres Lebensalters oder einer Erkrankung respektive Behinderung nicht eigenständig dazu in der Lage ist, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten regeln zu können, kommt das rechtliche Konzept der Vormundschaft zum Tragen. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept gesetzlich festgeschrieben, damit eben jene als schutzbedürftig geltenden Personen rechtlich vertreten werden können. Der Vormund trifft wichtige Entscheidungen im Namen der Person. Er wird hierfür eigens bestellt. Hierbei darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch der Vormund selbst altert oder erkranken respektive versterben kann.

Die Frage, was in derartigen Fällen mit der zu schützenden Person geschehen soll, kann jedoch im Vorfeld bereits mit einem Vormundschaftstestament geklärt werden. Dem Notar kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, da die Rechtmäßigkeit der erforderlichen Dokumente sowie auch des Testaments sichergestellt werden muss.

Das Wichtigste in Kürze


  • Rechtliche Grundlage der Vormundschaft: Das BGB (§§ 1773 bis 1921) bildet zusammen mit dem FamFG und dem SGB VIII die Basis für die Regelungen rund um die Vormundschaft.
  • Arten der Vormundschaft: Unterscheidung zwischen gesetzlicher und testamentarischer Vormundschaft sowie temporärer Vormundschaft und solcher aufgrund finanzieller Unfähigkeit.
  • Vormundschaft vs. Pflegschaft: Die Vormundschaft umfasst die gesamte Sorge für eine Person, während die Pflegschaft sich auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt.
  • Notwendigkeit einer Vormundschaft: Kann aus verschiedenen Gründen für Minderjährige oder erwachsene Personen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit erforderlich sein.
  • Das Vormundschaftstestament: Ermöglicht die Bestimmung eines Vormunds für den Fall des eigenen Ablebens, bindet das Vormundschaftsgericht jedoch nicht rechtlich.
  • Rolle des Notars: Wesentlich für die Beratung, Erstellung und Beglaubigung des Vormundschaftstestaments sowie für die Sicherstellung seiner Rechtmäßigkeit.
  • Auswahl des Vormunds: Erfordert die Erfüllung bestimmter rechtlicher und persönlicher Voraussetzungen, wie Volljährigkeit, Eignung und Bereitschaft.
  • Schritte zur Einrichtung einer Vormundschaft per Testament: Umfassen die Entscheidungsfindung über den zukünftigen Vormund, die Erstellung des Testaments beim Notar und dessen Beglaubigung.
  • Vermeidung rechtlicher Fallstricke: Notwendig, um die Gültigkeit des Vormundschaftstestaments zu gewährleisten. Ein Notar kann hierbei unterstützen.
  • Kosten und Formalitäten: Die Erstellung eines Vormundschaftstestaments beim Notar verursacht Kosten, die vom Umfang der Notartätigkeit abhängen.
  • Fazit: Ein Vormundschaftstestament ist für die zukünftige Sorge um schutzbedürftige Personen wichtig und sollte mit Hilfe eines Notars sorgsam erstellt werden.

Grundlagen der Vormundschaft

Der Gesetzgeber in Deutschland kennt unterschiedliche Arten der Vormundschaft. Zu nennen sind hier die Vormundschaft für Minderjährige sowie die Vormundschaft für Erwachsende.

Vormundschaft und Vormundschaftstestament
Ein Vormundschaftstestament ermöglicht Eltern, für den Fall ihres Ablebens eine vertrauenswürdige Person als Vormund für ihre minderjährigen Kinder rechtlich zu bestimmen, um deren Wohl und Interessen zu schützen. (Symbolfoto: Africa Studio /Shutterstock.com)

Zudem gibt es auch die sogenannte temporäre Vormundschaft und die Vormundschaft aufgrund einer finanziellen Unfähigkeit. Überdies erfolgt auch eine Differenzierung der Vormundschaft in die Arten der gesetzlichen sowie der testamentarischen Vormundschaft. Die Vormundschaft für Minderjährige kommt dem reinen Grundsatz nach stets den leiblichen Eltern zuteil.

Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Vormundschaft. Sollten die Eltern jedoch versterben, so können sie im Zuge der testamentarischen Vormundschaft einer anderen, rechtlich als geeignet anzusehenden, Person die Vormundschaft übertragen und die Betreuung sowie rechtliche Vertretung der Kinder / Jugendlichen auf diese Weise sicherstellen.

Die rechtliche Grundlage stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit den §§ 1773 bis 1921 dar. In diesen §§ werden sowohl die Vormundschaft an sich als auch das gesamte, damit zusammenhängende, Verfahren rechtlich definiert und festgelegt. Zusätzlich zu dem BGB sind auch das Familiengesetz (FamFG) sowie das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Form des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für die Vormundschaft als rechtliche Grundlage relevant.

Rechtliche Abgrenzung zwischen Vormundschaft und Pflegschaft

Eine Vormundschaft umfasst das gesamte Sorgerecht für ein minderjähriges Kind, wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen. Der Vormund übernimmt in diesem Fall die Personen- und Vermögenssorge anstelle der Eltern und ist der gesetzliche Vertreter des Kindes in allen Angelegenheiten. Eine Pflegschaft bezieht sich hingegen nur auf einzelne Angelegenheiten oder einen bestimmten Kreis von Aufgaben, für die ein besonderes Schutzbedürfnis des Kindes besteht. Der Pfleger übernimmt nur in diesen festgelegten Teilbereichen die gesetzliche Vertretung, während die elterliche Sorge im Übrigen bei den Eltern verbleibt. Typische Fälle einer Pflegschaft sind:

  • Ergänzungspflegschaft, wenn die Eltern in einem Teilbereich der elterlichen Sorge verhindert sind
  • Abwesenheitspflegschaft für Minderjährige mit unbekanntem Aufenthalt
  • Pflegschaft für die Leibesfrucht (nasciturus) bei bereits gezeugtem, aber noch ungeborenem Kind

Auf die Pflegschaft finden die Vorschriften über die Vormundschaft entsprechend Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Zusammengefasst ist die Vormundschaft die umfassendere Schutzmaßnahme, die das gesamte Sorgerecht auf den Vormund überträgt. Die Pflegschaft greift nur ergänzend oder für bestimmte Aufgabenkreise ein, lässt die elterliche Sorge ansonsten aber unberührt.

Notwendigkeit einer Vormundschaft

Es gibt eine wahre Vielzahl von Rahmenumständen, die eine Vormundschaft zwingend erforderlich werden lassen. Auch die fürsorglichsten Eltern können schwer erkranken oder sogar versterben, sodass die minderjährige Person dann ohne einen Vormund zurückbleibt. Es ist jedoch auch denkbar, dass die leiblichen Eltern aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation nicht dazu in der Lage sind, sich um die eigenen Kinder zu kümmern.

Auch bei erwachsenen Menschen kann die Vormundschaft notwendig werden, wenn diese Person aufgrund von Suchterkrankungen oder Behinderungen die eigenen Entscheidungen nicht treffen kann. Der Vormundschaft kommt sowohl für Minderjährige als auch für erkrankte erwachsene Menschen gleichsam eine besondere Bedeutung zu, da diese Menschen einen Vormund zwingend benötigen. Sie sind nicht dazu in der Lage, die rechtliche Tragweite ihrer Entscheidungen abzuschätzen.

Das Vormundschaftstestament

Bei dem Vormundschaftstestament handelt es sich um ein rechtliches Dokument, mit dem ein Vormund die weitere Vormundschaft für die schutzbedürftige Person nach dem eigenen Ableben rechtlich sicherstellt. Die rechtliche Grundlage für dieses spezielle Testament stellt das BGB dar. Es muss jedoch an dieser Stelle deutlich betont werden, dass das zuständige Vormundschaftsgericht rechtlich nicht an das Vormundschaftstestament gebunden ist. Es ist somit auch denkbar, dass trotz eines rechtsgültigen Vormundschaftstestaments eine andere Person nach dem Ableben des ursprünglichen Vormunds zu dem neuen Vormund für die schutzbedürftige Person bestellt wird. In der gängigen Praxis folgt jedoch das Vormundschaftsgericht dem Vormundschaftstestament.

Der Hauptunterschied zwischen einem gewöhnlichen Testament und einem Vormundschaftstestament liegt in dem Umstand, dass durch das klassische Testament lediglich die Erbschaftsauseinandersetzung des Nachlasses von dem Testator durchgeführt wird. Im Gegensatz zu dem Vormundschaftstestament, das dem zuständigen Gericht lediglich als Richtlinie dient, ist ein klassisches rechtswirksames Testament rechtlich bindend. Das zuständige Nachlassgericht kann dementsprechend nicht eigenständig von dem Inhalt des Testaments abweichen.

Rolle des Notars bei der Einrichtung einer Vormundschaft

Der Notar hat bei der Errichtung eines Vormundschaftstestaments eine entscheidende Rolle inne, da er sowohl die Beratung und Unterstützung des Mandanten als auch die Beglaubigung der Dokumente vornimmt. Zudem obliegt es dem Notar auch, die Rechtmäßigkeit des Vormundschaftstestaments sicherzustellen. Auf Wunsch des Mandanten nimmt der Notar die entsprechenden Dokumente sowie das Vormundschaftstestament in seine Verwahrung, sodass sie im Bedarfsfall schnell zugänglich sind und es keine Zweifel an der rechtlichen Integrität des Dokuments geben kann.

Voraussetzungen und Kriterien für die Auswahl eines Vormunds

Um als Vormund bestellt zu werden, muss eine Person verschiedene rechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen: Rechtliche Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit: Der Vormund muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Eignung: Das Familiengericht muss die Eignung des potenziellen Vormunds prüfen. Ungeeignet ist, wer selbst geschäftsunfähig ist, wegen einer Straftat vorbestraft ist oder seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann.
  • Bereitschaft: Die Person muss sich zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklärt haben.
  • Keine Ausschlussgründe: Es dürfen keine Umstände vorliegen, die eine Bestellung ausschließen, wie z.B. erhebliche Interessenkonflikte.

Persönliche Voraussetzungen und Eignungskriterien:

  • Persönliches Interesse und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Persönliche Bindung und Kontaktfähigkeit zum Mündel, um eine Vertrauensbeziehung aufbauen zu können
  • Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung und zeitlichen Verfügbarkeit
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Reflexionsfähigkeit
  • Kenntnisse in rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragen
  • Kooperationsfähigkeit und sicheres Auftreten
  • Berücksichtigung des Willens, der familiären Beziehungen und des religiösen Bekenntnisses des Mündels

Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Personen bevorzugt das Gesetz ehrenamtliche Einzelvormünder, da diese sich in der Regel mit mehr Zeit und persönlichem Engagement um den Mündel kümmern können als berufsmäßige Vormünder. Berufs- und Vereinsvormünder verfügen dafür über eine besondere fachliche Expertise. Insgesamt muss sich die Auswahl des Vormunds immer am Kindeswohl und einer möglichst persönlichen Beziehung orientieren. Die individuellen Bedürfnisse und Bindungen des Mündels haben Vorrang vor einer schematischen Eignungsprüfung.

Schritte zur Einrichtung einer Vormundschaft per Testament

Die Errichtung einer Vormundschaft ist ein Prozess, der sich in mehrere Schritte aufgliedert. An erster Stelle steht stets die Entscheidungsfindung, welche Person nach dem Ableben des ursprünglichen Vormunds die Vormundschaft übernehmen soll. Natürlich muss mit der entsprechenden Person vorab darüber kommuniziert werden, da die Vormundschaft eine enorm hohe rechtliche sowie auch persönliche Tragweite mit sich bringt. Die angedachte Person muss zwingend für diese Aufgabe bereit und auch imstande sein, sie zu erfüllen.

Ist der Schritt der Entscheidungsfindung vollzogen, muss im nächsten Schritt ein Termin bei dem Notar vereinbart werden. Hier werden die entsprechenden Dokumente vorgelegt und das Vormundschaftstestament aufgesetzt respektive die Vormundschaft bestimmt. Der Notar sichert alle Dokumente und prüft sie, anschließend erfolgt eine Beglaubigung des Vormundschaftstestaments. Im finalen Schritt erfolgt entweder eine Behändigung des Testaments an die beteiligten Personen oder eine Aufbewahrung in den Kanzleiräumlichkeiten des Notars.

Rechtliche Fallstricke und deren Vermeidung

Bei der Erstellung eines Vormundschaftstestaments kann es einige rechtliche Fallstricke respektive Probleme geben, die auf jeden Fall vermieden werden sollten. Sei es, dass das Testament nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht und dadurch keine Gültigkeit entfalten kann, oder weil der angedachte Vormund nicht die erforderliche rechtliche Autorität für die Aufgabe besitzt.

Überdies muss das Testament einen Vormund auch klar und unmissverständlich benennen und es darf hierbei keinerlei Interessenskonflikte geben. Durch den Gang zu einem Notar können die rechtlichen Fallstricke sowie Probleme vermieden werden, da dem Notar die Aufgabe der Beratung und Sicherstellung der Rechtmäßigkeit von dem Vormundschaftstestament zuteil wird. Wer den Gang zu einem Notar antritt und ein Vormundschaftstestament durch den Notar beurkunden lässt kann sicher sein, dass das Testament den rechtlichen Bestimmungen entspricht.

Kosten und Formalitäten

Für die Erstellung eines Vormundschaftstestaments werden Dokumente benötigt, die der Notar benötigt. Ist ein entsprechendes Testament bereits vorhanden und es soll lediglich durch den Notar beurkundet werden, so muss dieses dem Notar vorgelegt werden. Zusätzlich dazu werden auch noch gültige Identitätsdokumente der beteiligten Personen benötigt, da der Notar die Identität der beteiligten Personen sicherstellen muss. Ist noch kein Testament vorhanden, so kann der Notar auch mit der Erstellung eines derartigen Testaments beauftragt werden.

Die Tätigkeit des Notars ist mit weiteren Kosten verbunden. Die Höhe der Notargebühren ist entscheidend von dem Umfang der Notartätigkeit abhängig. Sie beruhen auf dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Der Notar wird Gebühren für eine Beratung sowie eine Beglaubigung des Testaments erheben. Als optionale Kosten können auch noch Aufbewahrungskosten entstehen, wenn das Testament bei dem Notar in der Verwahrung verbleiben soll. Zusätzlich dazu erhebt der Notar für gewöhnlich noch sonstige Kosten wie beispielsweise Post- und Telekommunikationsgebühren respektive Gebühren für die Erstellung von Kopien.

Checkliste: Vormundschaftstestament erstellen

Hier ist eine übersichtliche Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die Sie beim Erstellen eines Vormundschaftstestaments beachten sollten:

  1. Überlegen Sie sorgfältig, wen Sie als Vormund für Ihre Kinder einsetzen möchten. Wählen Sie eine Person, der Sie voll vertrauen und die in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen. Sprechen Sie vorab mit der gewünschten Person darüber.
  2. Benennen Sie auch einen Ersatzvormund für den Fall, dass der erstgenannte Vormund ausfällt. Geben Sie die vollständigen Namen und Adressen der Personen an.
  3. Optional: Überlegen Sie, ob Sie die Aufgaben des Vormunds auf mehrere Personen aufteilen möchten, z.B. Personensorge und Vermögenssorge.
  4. Verfassen Sie das Testament vollständig handschriftlich mit Datum und Unterschrift. Verwenden Sie keine vorgefertigten Muster zum Ankreuzen. Formulieren Sie klar und eindeutig.
  5. Begründen Sie Ihre Entscheidung für den gewählten Vormund im Testament. Das erleichtert dem Gericht die Entscheidung. Bei Alleinerziehenden ist eine ausführliche Begründung besonders wichtig, wenn der andere Elternteil übergangen wird.
  6. Hinterlegen Sie das Testament beim Nachlassgericht oder übergeben Sie es dem vorgesehenen Vormund. Informieren Sie Angehörige, wo das Testament zu finden ist.
  7. Überprüfen und aktualisieren Sie das Testament bei Bedarf, z.B. wenn sich Lebensumstände ändern.
  8. Optional: Lassen Sie sich von einem Notar oder Fachanwalt beraten, insbesondere bei komplexen Familienverhältnissen. Ein öffentliches Testament vor dem Notar ist eine Alternative zum handschriftlichen Dokument.

Mit diesen Schritten können Sie ein rechtssicheres Vormundschaftstestament erstellen, um im Ernstfall für Ihre Kinder vorzusorgen. Das gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit und Klarheit.

Fazit

Wer die Vormundschaft einer Person innehat, der sollte sich Gedanken über die Zukunft machen. Jeder Mensch altert und selbstverständlich besteht auch stets das Risiko des Ablebens. Deswegen kommt dem Vormundschaftstestament eine besondere Bedeutung zu, damit die Sorge für die schutzbedürftige Person auch nach dem Ableben des Vormunds sichergestellt ist. Die Bestimmung eines Vormunds ist jedoch ein Prozess, der sehr sorgsam durchgeführt werden sollte. Die Beratung sowie Hilfe eines Notars ist für diesen Prozess zwingend erforderlich.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

Notar Dr. Kotz - Beratung

Rechtstipps und Ratgeber

Interessante Urteile mit notarieller Relevanz

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!