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Notarielle Identitätsprüfungspflicht: Geldwäschegesetz

Ein Notar beurkundete einen Immobilienkauf über acht Millionen Euro, ohne die Identität der Käufer zu prüfen – und wurde dafür bestraft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt mit seiner Entscheidung die Geldwäscheprävention im Immobiliensektor und erhöht den Druck auf Notare. Die Richter stellten klar: Bei der Beurkundung von Immobiliengeschäften gibt es keine Ausnahmen von der Prüfungspflicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zentrum des Urteils steht die Pflicht des Notars, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten vor der Beurkundung von Grundstücksverträgen zu überprüfen.
  • Der Notar muss sicherstellen, dass die Struktur der Eigentümer und Kontrollrechte der Vertragspartner einer nachvollziehbaren Dokumentation entspricht.
  • Das Gericht entschied, dass der beurkundende Notar keine Wahlmöglichkeit bei der Durchführung dieser Prüfungen hat und sich strikt an gesetzliche Vorgaben halten muss.
  • Die Entscheidung basiert auf der klaren Regelung im Geldwäschegesetz, das zur Bekämpfung von Geldwäsche auch von Notaren implementiert wird.
  • Schwierigkeiten bestehen, wenn die vorgeschriebene Dokumentation des wirtschaftlich Berechtigten nicht vorliegt, was im Fall zu einer Geldbuße führte.
  • Die Auswirkungen des Urteils sind, dass Notare bei der Nichtvorlage der geforderten Unterlagen die Beurkundung schlicht verweigern müssen.
  • Das Urteil unterstreicht die Verantwortung der Notare, zur Geldwäscheprävention beizutragen, indem sie die korrekte Dokumentation vor Beurkundungen sicherstellen.
  • Sämtliche Bußgelder gewährleisten, dass Notare pflichtgemäß handeln, um den deutschen Immobiliensektor vor illegaler Geldverwendung zu schützen.

Notarielle Identitätsprüfung: Schlüssel zur Geldwäscheprävention im Fokus

Die notarielle Identitätsprüfung spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Geldwäscheprävention. Im deutschen Geldwäschegesetz sind notarielle Dienstleistungen gesetzlich verpflichtet, entsprechende Identitätsprüfungen vorzunehmen, um Risiken der Geldwäsche zu minimieren. Dabei müssen Notare nicht nur die Identität ihrer Kunden verifizieren, sondern auch eine umfassende Risikobewertung durchführen, um sicherzustellen, dass keine illegalen Transaktionen stattfinden.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sind Notare gefordert, strenge Compliance-Vorschriften zu beachten. Die korrekte Durchführung der Identitätsprüfung, einschließlich der Personalausweisprüfung, ist von zentraler Bedeutung für die Finanztransparenz und wirksame Anti-Geldwäsche-Maßnahmen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Bestimmungen veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Notar muss Eigentümer- und Kontrollstruktur vor Immobilienkauf prüfen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem wegweisenden Beschluss die Pflichten von Notaren bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen präzisiert.

Notarielle Identitätsprüfung zur Geldwäscheprävention
Notare sind gesetzlich verpflichtet, vor Immobilienkäufen die Identität wirtschaftlich Berechtigter gründlich zu überprüfen, um Geldwäsche zu verhindern. (Symbolfoto: Flux gen.)

Nach der Entscheidung vom 22. Juni 2022 (Az. 1 Rb 34 Ss 122/22) müssen Notare vor der Beurkundung eines Immobilienkaufs die Identität der wirtschaftlich Berechtigten anhand einer schriftlichen Dokumentation überprüfen.

Strenge Vorgaben zur Identitätsprüfung

Im konkreten Fall hatte ein Notar einen Grundstückskaufvertrag über acht Millionen Euro zwischen zwei Gesellschaften beurkundet, ohne zuvor die erforderliche Dokumentation der Eigentümer- und Kontrollstruktur beider Vertragsparteien einzuholen. Dies verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Die gesetzliche Prüfungspflicht besteht immer dann, wenn der Vertragspartner für eine juristische Person oder Gesellschaft handelt.

Keine Ausnahmen bei der Prüfpflicht

Das Gericht stellte klar, dass die Prüfungspflicht nicht im Ermessen des Notars steht. Weder Zeitdruck durch ein „Bieterrennen“ noch die Vertretung durch eine renommierte Anwaltskanzlei können die vorgeschriebene Überprüfung ersetzen. Die Identifikationspflicht soll nach dem Willen des Gesetzgebers Strohmanngeschäften entgegenwirken und transparent machen, in wessen wirtschaftlichem Interesse eine Transaktion erfolgt.

Bußgeld wegen Pflichtverletzung

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte gegen den Notar ein Bußgeld von 2.500 Euro verhängt. Seine Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Notar leichtfertig gegen seine Pflichten aus dem Geldwäschegesetz verstoßen hatte, indem er die Beurkundung ohne die erforderliche Dokumentation vornahm.

Standardisierte Vorgaben zur Geldwäscheprävention

Mit der strengen Auslegung der Prüfungspflichten folgt das OLG Karlsruhe dem Ziel des Gesetzgebers, das Geldwäscherisiko im Immobiliensektor durch standardisierte Verfahren zu minimieren. Notare müssen die eingeholten Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sowie den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Bei fehlender Dokumentation sind sie verpflichtet, die Beurkundung abzulehnen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil des OLG Karlsruhe stellt unmissverständlich klar, dass Notare bei Immobilienkäufen die Identität der wirtschaftlich Berechtigten zwingend prüfen müssen, wenn Gesellschaften beteiligt sind. Diese Prüfung muss anhand schriftlicher Unterlagen erfolgen und kann nicht durch persönliche Kenntnis oder Zeitdruck umgangen werden. Das Gericht bekräftigt damit den präventiven Charakter des Geldwäschegesetzes und die besondere Rolle der Notare bei der Verhinderung von Geldwäsche im Immobiliensektor. Die Entscheidung zeigt, dass selbst bei Millionengeschäften und renommierten Kanzleien keine Ausnahmen von den Dokumentationspflichten zulässig sind.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Immobilie über eine Gesellschaft kaufen oder verkaufen möchten, müssen Sie dem Notar vorab schriftliche Nachweise über die Eigentums- und Kontrollverhältnisse Ihrer Gesellschaft vorlegen. Der Notar ist verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen und darf den Kaufvertrag erst danach beurkunden. Selbst wenn Sie den Notar persönlich kennen oder unter Zeitdruck stehen, kann auf diese Prüfung nicht verzichtet werden. Die Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden und kann von Behörden eingesehen werden. Ohne vollständige Unterlagen darf der Notar die Beurkundung nicht vornehmen – auch nicht bei dringenden Geschäften oder wenn renommierte Anwaltskanzleien beteiligt sind.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Dokumente muss ich dem Notar zur Identitätsprüfung vorlegen?

Identitätsprüfung bei natürlichen Personen

Als Privatperson müssen Sie dem Notar einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Dabei gelten folgende Regelungen:

Wenn Sie Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, können Sie sich ausweisen durch:

  • Einen gültigen Personalausweis oder
  • Einen gültigen Reisepass

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, benötigen Sie:

  • Einen gültigen und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Reisepass

Identitätsprüfung bei juristischen Personen

Wenn Sie für eine Gesellschaft oder juristische Person handeln, benötigen Sie zusätzlich:

Grundlegende Dokumente:

  • Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Die Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur in Textform

Bei komplexen Gesellschaftsstrukturen:

  • Eine grafische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse
  • Gesellschaftsverträge
  • Gegebenenfalls Stimmbindungs-, Beherrschungs- oder Treuhandverträge

Der Notar muss bei juristischen Personen auch die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Dafür sind mindestens deren Vor- und Nachname sowie gegebenenfalls weitere Identifizierungsmerkmale wie Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift erforderlich.

Besondere Hinweise

Eine notarielle Beglaubigung des Personalausweises reicht für die Identitätsprüfung nicht aus. Der Notar muss das Original-Ausweisdokument persönlich prüfen.

Bei geringem Geldwäscherisiko können in Ausnahmefällen auch andere Dokumente wie ein abgelaufener Ausweis oder ein Führerschein akzeptiert werden.


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Wie lange dauert die notarielle Identitätsprüfung bei Immobiliengeschäften?

Die notarielle Identitätsprüfung bei Immobiliengeschäften erfolgt direkt zu Beginn des Notartermins und dauert in der Regel etwa 5-10 Minuten. Der Notar prüft dabei die Identität aller anwesenden Beteiligten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.

Ablauf der Identitätsprüfung

Der Notar ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität der Beteiligten durch Prüfung eines vor Ort vorgelegten Originaldokuments festzustellen. Dabei werden folgende Daten erfasst:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsort und -datum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift

Besondere Prüfungspflichten

Bei Immobiliengeschäften muss der Notar zusätzlich den wirtschaftlich Berechtigten von beteiligten Gesellschaften anhand einer Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur auf Schlüssigkeit überprüfen. Diese erweiterte Prüfung kann die Dauer des Prozesses auf 15-20 Minuten verlängern.

Digitale Identifizierung

Seit der Einführung des Videokommunikationssystems der Bundesnotarkammer besteht auch die Möglichkeit einer digitalen Identifizierung. Diese Form der Identitätsprüfung unterliegt jedoch besonders strengen Anforderungen und kann in der Praxis bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen.

Die Identitätsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil der notariellen Beurkundung und dient der Geldwäscheprävention sowie der Rechtssicherheit des Immobiliengeschäfts. Eine sorgfältige Vorbereitung durch die Vorlage der erforderlichen Ausweisdokumente trägt zu einem reibungslosen und zügigen Ablauf bei.


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Welche zusätzlichen Pflichten bestehen bei ausländischen Vertragsparteien?

Bei ausländischen Vertragsparteien gelten seit 2023 erweiterte Meldepflichten und besondere Anforderungen für Immobilientransaktionen in Deutschland. Ausländische Unternehmen, die direkt oder indirekt Immobilien in Deutschland besitzen, müssen sich im deutschen Transparenzregister registrieren.

Meldepflichten und Registrierung

Die Registrierungspflicht im Transparenzregister betrifft alle wirtschaftlich Berechtigten, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile halten oder eine vergleichbare Kontrolle ausüben. Bei der Registrierung müssen natürliche Personen als ultimative Wirtschaftlich Berechtigte (Ultimate Beneficial Owners, UBOs) angegeben werden.

Dokumentenanforderungen

Fremdsprachige Immobilienurkunden sind grundsätzlich rechtsgültig, wenn beide Parteien die Fremdsprache verstehen und akzeptieren. Wenn eine Partei die Sprache nicht beherrscht, ist eine Übersetzung erforderlich. Für die Grundbucheintragung muss zwingend eine beglaubigte Übersetzung der fremdsprachigen Urkunden vorliegen.

Besondere Zahlungsvorschriften

Seit April 2023 können Immobilien in Deutschland nicht mehr mit Bargeld, Kryptowährungen oder Rohstoffen erworben werden. Dies gilt auch für den Erwerb von Unternehmensanteilen, zu deren Vermögen direkt oder indirekt inländische Immobilien gehören.

Fristen und Sanktionen

Für die Registrierung im Transparenzregister gilt eine Übergangsfrist. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen Bußgelder von bis zu 150.000 Euro, bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu 1 Million Euro oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils. Die Bußgeldentscheidungen werden auf der Website des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht.


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Wer trägt die Kosten für die notarielle Identitätsprüfung?

Die notarielle Identitätsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Amtspflicht des Notars und wird im Rahmen der regulären Beurkundungsgebühr abgerechnet. Die Mindestgebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung, bei der auch eine Identitätsprüfung erfolgt, beträgt 20,00 Euro.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung in fremder Sprache fallen zusätzliche Gebühren von 6,90 Euro an. Zu diesen Grundgebühren kommen noch die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

Kostenverteilung bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften trägt üblicherweise der Käufer die gesamten Notarkosten, einschließlich der Kosten für die Identitätsprüfung. Diese Kosten sind Teil der Gesamtgebühr, die sich nach dem Geschäftswert richtet und zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises beträgt.

Besonderheiten bei Online-Verfahren

Bei notariellen Online-Verfahren wird für die digitale Identitätsprüfung eine zusätzliche Pauschale von 8 Euro pro Beglaubigungsverfahren berechnet. Diese Gebühr wird nach Abschluss des Verfahrens vom Notar in Rechnung gestellt.

Geldwäscherechtliche Prüfung

Die erweiterte Identitätsprüfung im Rahmen der Geldwäscheprävention, insbesondere bei Immobiliengeschäften oder Gesellschaftsgründungen, ist ebenfalls in der Grundgebühr enthalten. Wenn Sie als Gesellschaft auftreten, müssen Sie dem Notar eine Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur vorlegen. Diese zusätzliche Prüfung führt nicht zu separaten Gebühren.


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Was passiert, wenn die Identitätsprüfung nicht vollständig durchgeführt werden kann?

Bei einer unvollständigen Identitätsprüfung darf der Notar die Beurkundung nicht vornehmen. Die geldwäscherechtliche Identifizierung der formell Beteiligten erfordert zwingend sowohl die Feststellung als auch die Überprüfung der Identität.

Erforderliche Identifikationsmerkmale

Die Identitätsprüfung muss folgende Daten umfassen:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsort und Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift

Konsequenzen bei Identifikationsproblemen

Wenn die Identitätsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, gilt dies als Auffälligkeit im Sinne des Geldwäschegesetzes. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie etwa die Verweigerung der Identifizierung oder nicht richtige bzw. nicht vollständige Angaben zur Identität.

Besondere Prüfungspflichten

Für EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein Personalausweis ausreichend. Für alle anderen Staatsangehörigen muss zwingend ein Pass vorgelegt werden. Bei der Dokumentenprüfung müssen bei Personalausweisen sowohl Vorder- als auch Rückseite kopiert bzw. eingescannt werden.

Rechtliche Folgen

Bei Nichterfüllung der Identifizierungspflichten drohen:

  • Die Verweigerung der notariellen Beurkundung
  • Verzögerungen im Kaufprozess
  • Mögliche Geldbußen von bis zu einer Million Euro oder dem Zweifachen des aus der Zuwiderhandlung erzielten wirtschaftlichen Vorteils

Die Identifizierungspflicht ist dabei nicht verhandelbar – sie basiert auf dem Prinzip „Know Your Customer“ und dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Eine nachträgliche oder unvollständige Identifizierung ist nicht möglich.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland zielt darauf ab, illegale Geldtransaktionen zu verhindern und die Herkunft von Vermögensgegenständen transparent zu machen. Es verpflichtet bestimmte Berufsgruppen, darunter Notare, zur Identitätsprüfung ihrer Kunden und zur Dokumentation von Transaktionen. Diese Maßnahmen helfen, Risiken der Geldwäsche zu minimieren, indem unklare Geldflüsse aufgedeckt und verhindert werden. Ein einfaches Beispiel: Wenn jemand versucht, mit illegal erworbenem Geld ein Haus zu kaufen, muss der Notar die Identität des Käufers und die Mittelherkunft verifizieren, um sicherzustellen, dass keine illegalen Praktiken verschleiert werden.


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Identitätsprüfung

Die Identitätsprüfung ist ein Verfahren, bei dem die Identität einer Person offiziell bestätigt wird. Im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften und dem Geldwäschegesetz sind Notare verpflichtet, die Identität ihrer Kunden durch offizielle Dokumente, wie einen Personalausweis oder Reisepass, zu verifizieren. Das Ziel ist, klare Informationen über die beteiligten Personen zu erhalten, um betrügerische Aktivitäten zu verhindern. Beispielsweise muss ein Notar bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags sicherstellen, dass die Personen, die den Vertrag unterzeichnen, auch tatsächlich diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein.


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Wirtschaftlich Berechtigte

Wirtschaftlich Berechtigte sind Personen, die die Kontrolle über ein rechtliches Gebilde wie eine Firma oder einen Trust ausüben. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass Notare die Identität derjenigen feststellen, die den tatsächlichen Nutzen oder die Kontrolle über das Vermögen aus einem Immobilienkauf haben, selbst wenn sie nicht direkt genannt werden. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmensvertreter ein Gebäude erwirbt, muss der Notar herausfinden, wer der tatsächliche Eigentümer des Unternehmens ist und wer von der Transaktion profitieren würde.


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Prüfungspflicht

Die Prüfungspflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung von Notaren, bestimmte Daten und Informationen bei der Beurkundung von Geschäften zu überprüfen. Im Immobilienbereich müssen sie vor allem die Identität der Parteien und ihre Berechtigung, einen Vertrag abzuschließen, kontrollieren. Diese Pflicht ist zentral, um rechtliche Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten und illegale Praktiken wie Geldwäsche zu bekämpfen. Beispielsweise darf ein Notar einen Kaufvertrag nicht beurkunden, ohne sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen und korrekt sind.


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Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, auch FIU genannt, ist eine Einheit des Zolls, die verdächtige Finanztransaktionen überwacht und analysiert, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Notare sind verpflichtet, relevante Aufzeichnungen zu führen und bei auffälligen Transaktionen Informationen an die FIU zu melden. Ein Beispiel: Wenn ein ungewöhnlich hoher Betrag ohne klaren wirtschaftlichen Hintergrund überwiesen wird, könnte dies gemeldet werden, um mögliche illegale Aktivitäten zu untersuchen.


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Bußgeld

Ein Bußgeld ist eine Geldstrafe, die von einer Behörde verhängt wird, wenn gesetzliche Bestimmungen, wie die im Geldwäschegesetz, nicht eingehalten werden. Im gegebenen Kontext wurde ein Notar mit einem Bußgeld belegt, weil er seine Pflichten vernachlässigte, indem er ein Immobiliengeschäft ohne ordnungsgemäße Identitätsprüfung beurkundete. Bußgelder dienen sowohl der Bestrafung als auch der Abschreckung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Ein Beispiel wäre, wenn ein Notar 2.500 Euro zahlen muss, weil er es versäumt hat, die wirtschaftlich Berechtigten eines Immobilienkaufs zu prüfen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Geldwäschegesetz (§ 11 Abs. 5a GwG a.F. und § 12 Abs. 4 GwG n.F.): Diese Vorschriften regeln die Pflicht des Notars, vor der Beurkundung von Verträgen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Der Notar muss sicherstellen, dass eine Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur vorgelegt wird, um mögliche Geldwäscheaktivitäten zu verhindern. Dies bedeutet, dass der Notar nicht nur die Verträge prüft, sondern auch die Hintergründe der beteiligten Parteien vollständig nachvollziehen muss, bevor er eine Beurkundung vornimmt.
    Der konkrete Fall zeigt, dass der Notar eine Beurkundung vornahm, ohne die geforderte Dokumentation über die wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen, was zu einem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben führte. Die Strafe für diesen leichtfertigen Verstoß wurde in Form einer Geldbuße verhängt.
  • Grunderwerbssteuergesetz (§ 1 GrEStG): Dieses Gesetz regelt die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Grundstücken. Es definiert, welche Transaktionen besteuert werden und wer als Steuerschuldner in Frage kommt. Der Erwerb eines Grundstücks wird ausgelöst, wenn ein rechtswirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wird.
    Im vorliegenden Fall war die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags der Anlass, für den der Notar zur Identitätsprüfung verpflichtet war. Der Kaufpreis und die beteiligten Unternehmen waren von erheblichem Wert, was den Druck auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verstärkt.
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 56 Abs. 1 Nr. 25 OWiG): Dieser Paragraph definiert die Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Geldwäschegesetzes und schafft einen Rechtsrahmen für die Ahndung von Verstößen. Leichtfertige Verstöße, wie das Unterlassen der Identitätsprüfung, können mit Geldbußen geahndet werden.
    Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass der Notar sich nicht an die Vorschriften zur Überprüfung der Identität hielt, was als leichtfertiger Verstoß qualifiziert wurde und zu einer Geldbuße führte.
  • Strafprozessordnung (§ 349 Abs. 2 StPO): Diese Regelung bezieht sich auf die Überprüfung von Urteilen und die Entscheidung über Rechtsmittel im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Sie stellt sicher, dass Rechtsfehler erkannt und korrigiert werden können.
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde in diesem Fall abgewiesen, da keine Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen festzustellen waren. Dies verdeutlicht die Bedeutung der gründlichen Prüfung durch die Gerichte im Kontext der Einhaltung des Geldwäschegesetzes.
  • Richtlinie (EU) 2015/849 über die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Geldwäschezwecken: Diese EU-Richtlinie legt Standards für die Bekfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung effektiver Maßnahmen. Hierzu gehört auch die Identitätsprüfung von Personen, die an finanziellen Transaktionen beteiligt sind.
    Obwohl die Richtlinie nicht direkt auf nationale Gesetze wirkt beeinflusst sie die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, insbesondere das Geldwäschegesetz. Die Notarpflicht zur Identitätsprüfung ist ein konkretes Beispiel für die Umsetzung dieser europäischen Vorgaben auf nationaler Ebene und zeigt die internationale Dimension der Bekämpfung von Geldwäsche.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 1 Rb 34 Ss 122/22 – Beschluss vom 22.06.2022

Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten bei der Beurkundung von Erwerbsvorgängen


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