Skip to content

Beendigung der Liquidation und Erlöschen einer GmbH – steuerrechtliche Abwicklung

AG Hamm – Az.: HRB 4253 – Beschluss vom 26.02.2021

Die Anmeldung vom 07.01.2021, nach der die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen der Firma eingetragen werden soll, wird zurückgewiesen.

Gründe

Gegen die Eintragung der Beendigung der Liquidation und des Erlöschens der Firma bestehen Bedenken.

Die Beendigung der Liquidation setzt neben der Verteilung des Gesellschaftsvermögens auch voraus, dass keine sonstigen Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind. Dazu gehört die Wahrnehmung von Pflichten in einem Steuerverfahren einschließlich der passiven Mitwirkung bei der Zustellung eines Steuerbescheides (OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juli 2015, NZG 2015, 953; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 20. Aufl., § 74 Rn. 2, § 60 Rn. 105).

Da das Finanzamt A1 dem Registergericht mitgeteilt hat, dass das Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen und mit dem Abschluss nicht vor Ablauf des 31.07.2021 zu rechnen sei, und gebeten hat, vor diesem Zeitpunkt von einer Löschung abzusehen, liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Liquidation noch nicht beendet ist und die Anmeldung somit inhaltlich unrichtig ist.

Zur Vermeidung einer sonst ggf. erforderlich werdenden Nachtragsliquidation (vgl. BayObLG, Rpfleger 1983, 404; vgl. auch OLG Hamm, a.a.O.) kann dem Antrag daher nicht entsprochen werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

Notar Dr. Kotz - Beratung

Rechtstipps und Ratgeber

Interessante Urteile mit notarieller Relevanz

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!