Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Was macht der Notar bei der GmbH-Gründung?
- Ablauf der GmbH-Gründung Schritt für Schritt
- Vor- und Nachteile der GmbH
- Kosten der GmbH-Gründung
- Musterprotokoll vs. individueller Gesellschaftsvertrag
- Die richtige Vorbereitung auf die GmbH-Gründung
- Rechtliche Grundlagen und notarielle Begleitung
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gründe ich eine GmbH in Deutschland?
- Wie schützt die GmbH mein Privatvermögen?
- Welche Schritte sind bei der GmbH-Gründung zu beachten?
- Was passiert bei unzureichendem Stammkapital der GmbH?
- Musterprotokoll oder individueller Vertrag: Was ist besser?
- Was kostet die Gründung einer GmbH insgesamt?
- Warum brauche ich einen Notar für die GmbH-Gründung?
Wer eine GmbH gründen möchte, muss bestimmte rechtliche Schritte durchlaufen. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die Entstehung der Gesellschaft. Ohne diese Beurkundung kann keine GmbH gegründet werden. Der Notar übernimmt hierbei eine zentrale Rolle als neutraler Berater und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Allerdings zeigt sich auch: Von den GmbHs mit unzureichendem Startkapital werden bis zu 70 Prozent innerhalb von zwei Jahren wieder liquidiert. Die richtige Vorbereitung und eine fundierte rechtliche Begleitung sind daher entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Unternehmensgründung.
Das Wichtigste in Kürze
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Notarielle Beurkundung ist Pflicht: Die Gründung einer GmbH erfordert zwingend die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar berät unparteiisch und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
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Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro: Bei der Gründung muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorhanden sein. Davon sind mindestens 12.500 Euro als Bareinlage einzuzahlen.
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Gesamtkosten liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro: Die Kosten setzen sich aus Notargebühren, Handelsregistereintragung und Gewerbeanmeldung zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Stammkapital und der Anzahl der Gesellschafter ab.
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Dauer der Gründung beträgt 4 bis 8 Wochen: Von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister vergehen in der Regel mehrere Wochen. In dieser Zeit besteht die Gesellschaft als GmbH in Gründung.
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Individuelle Beratung ist empfehlenswert: Jede Gründungssituation ist unterschiedlich und erfordert eine auf den Einzelfall abgestimmte rechtliche Begleitung.

Was macht der Notar bei der GmbH-Gründung?
Der Notar ist bei der Gründung einer GmbH gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt mehrere zentrale Aufgaben. Seine Rolle unterscheidet sich grundlegend von anderen Beratern, da er zur Unparteilichkeit verpflichtet ist und die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen muss.
Die 5 Hauptaufgaben des Notars
- Willenserforschung und Beratung: Der Notar klärt im Vorfeld die Vorstellungen und Ziele der Gründer. Er erklärt die rechtlichen Folgen der geplanten Regelungen und weist auf mögliche Risiken hin.
- Erstellung und Prüfung des Gesellschaftsvertrags: Der Notar erstellt den Entwurf des Gesellschaftsvertrags oder prüft einen vorgelegten Entwurf auf rechtliche Vollständigkeit.
- Beurkundung: Bei der Beurkundung liest der Notar den gesamten Vertragstext vor. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt vollständig verstehen, bevor sie unterschreiben.
- Handelsregisteranmeldung: Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die Anmeldung zum Handelsregister. Er stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen und reicht diese elektronisch beim Registergericht ein.
- Überwachung der Kapitaleinzahlung: Auf Wunsch überwacht der Notar die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto.
Wichtig: Die neutrale Position des Notars stellt sicher, dass keine Partei benachteiligt wird und alle rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Diese unabhängige Beratung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit bei.
Ablauf der GmbH-Gründung Schritt für Schritt
Die Gründung einer GmbH folgt einem klar strukturierten Ablauf. Wer gut vorbereitet ist, kann den Prozess deutlich beschleunigen und Verzögerungen vermeiden.
Schritt 1: Vorbereitung und Planung
Vor dem Notartermin sollten grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Dazu gehört die Wahl des Firmennamens, der bei der IHK auf Verfügbarkeit geprüft werden sollte. Zudem muss geklärt werden, wer die Gesellschafter sind und wer als Geschäftsführer bestellt wird. Die Höhe des Stammkapitals und dessen Aufteilung zwischen den Gesellschaftern sollte ebenfalls feststehen.
Schritt 2: Notarielle Beurkundung
Im Beurkundungstermin liest der Notar den Gesellschaftsvertrag vollständig vor. Alle Gründer müssen persönlich anwesend sein oder sich durch einen bevollmächtigten Vertreter repräsentieren lassen. Nach dem Vorlesen wird der Vertrag von allen Beteiligten und dem Notar unterzeichnet.
Mit der Beurkundung entsteht die sogenannte GmbH in Gründung. Diese ist bereits rechtsfähig und kann Verträge abschließen. Allerdings haftet die GmbH in dieser Phase noch nicht vollständig beschränkt.
Schritt 3: Einzahlung des Stammkapitals
Nach der Beurkundung wird ein Geschäftskonto für die GmbH eröffnet. Darauf zahlen die Gesellschafter mindestens die Hälfte des Stammkapitals ein, also mindestens 12.500 Euro bei einer Standard-GmbH. Der Notar benötigt einen Nachweis über diese Einzahlung durch einen Kontoauszug.
Schritt 4: Anmeldung zum Handelsregister
Der Notar meldet die GmbH beim zuständigen Registergericht an. Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und trägt die Gesellschaft in das Handelsregister ein. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen fünf und acht Werktagen, kann aber je nach Auslastung des Gerichts variieren.
Mit der Eintragung entsteht die vollständige GmbH. Ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung vollumfänglich. Die Gesellschaft muss nun beim Gewerbeamt angemeldet und beim Finanzamt steuerlich erfasst werden.

Vor- und Nachteile der GmbH
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform sollte gut überlegt sein. Die GmbH bietet spezifische Vorteile, bringt aber auch höhere Anforderungen mit sich als einfachere Rechtsformen wie die GbR oder das Einzelunternehmen.
| Voteile | Nachteile |
|---|---|
| Haftungsbeschränkung: Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. | Hohes Stammkapital: Es müssen mindestens 25.000 Euro als Stammkapital aufgebracht werden, davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung. |
| Seriöses Image: Die GmbH genießt bei Geschäftspartnern, Banken und Investoren hohes Ansehen und Vertrauen. | Höhere Gründungskosten: Die Gesamtkosten für Notar, Handelsregister und weitere Gebühren liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro. |
| Flexibilität bei Gesellschaftern: Die GmbH kann alleine oder mit mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Investoren können leicht eingebunden werden. | Aufwendigere Buchführung: Es besteht Bilanzierungspflicht und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Der buchhalterische Aufwand ist höher als bei Personengesellschaften. |
| Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bei höheren Gewinnen können steuerliche Vorteile gegenüber Personengesellschaften entstehen. | Strengere Publizitätspflichten: Jahresabschlüsse müssen veröffentlicht werden. Änderungen sind im Handelsregister einzutragen. |
| Vererbbarkeit: Geschäftsanteile können vererbt oder verkauft werden, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst werden muss. | Längerer Gründungsprozess: Die Gründung dauert 4 bis 8 Wochen und ist aufwendiger als bei einer GbR. |
Die GmbH eignet sich besonders für Gründer, die ihr Privatvermögen schützen möchten und ein professionelles Auftreten im Geschäftsverkehr anstreben. Für kleinere Vorhaben oder bei fehlendem Stammkapital kann die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) eine Alternative darstellen, die mit einem geringeren Stammkapital auskommt.
Kosten der GmbH-Gründung
Die Gründung einer GmbH ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die sich aus gesetzlich festgelegten Gebühren und abhängigen Faktoren zusammensetzen. Die Gesamtkosten liegen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich. Sie sind abhängig von der Höhe des Stammkapitals und der Anzahl der Gesellschafter. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro ergeben sich folgende durchschnittliche Kosten:
| Kostenposition | Ein-Personen-GmbH | Mehrpersonen-GmbH |
|---|---|---|
| Beurkundung Gesellschaftsvertrag | ca. 125–250 Euro | ca. 250–500 Euro |
| Geschäftsführerbestellung | ca. 60 Euro | ca. 125 Euro |
| Gesellschafterliste | ca. 30 Euro | ca. 60 Euro |
| Handelsregisteranmeldung | ca. 80 Euro | ca. 150 Euro |
| Eintragung Handelsregister | 150 Euro | 150 Euro |
| Gewerbeanmeldung | 15–65 Euro | 15–65 Euro |
| Auslagen und Mehrwertsteuer | ca. 100–150 Euro | ca. 150–250 Euro |
| Gesamtkosten | ca. 600–800 Euro | ca. 1.000–1.500 Euro |
Diese Angaben beziehen sich auf eine Bargründung mit dem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Bei Sacheinlagen oder höherem Stammkapital erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Einflussfaktoren auf die Kosten
Die tatsächliche Höhe der Gründungskosten hängt von mehreren Faktoren ab. Ein höheres Stammkapital führt zu höheren Notargebühren, allerdings steigen die Kosten degressiv. Bei Sacheinlagen statt reiner Bareinlagen fallen zusätzliche Kosten für die Erstellung eines Sachgründungsberichts an. Die Verwendung des Musterprotokolls kann bei einfachen Gründungen Kosten sparen, bietet jedoch weniger individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Zusätzlich zu den einmaligen Gründungskosten sollten laufende Kosten für Steuerberatung, Buchführung und die jährliche Veröffentlichung des Jahresabschlusses eingeplant werden.

Musterprotokoll vs. individueller Gesellschaftsvertrag
Bei der Gründung einer GmbH können Gründer zwischen einem standardisierten Musterprotokoll und einem individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag wählen. Beide Varianten haben unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Lösung 1: Das Musterprotokoll
Das Musterprotokoll ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Formular, das Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Dokument vereint.
Vorteile:
- Geringere Notarkosten durch vereinfachtes Verfahren
- Schnellere Gründung durch standardisierten Ablauf
- Einfache Handhabung ohne komplexe Vertragsgestaltung
- Geeignet für unkomplizierte Gründungen mit klaren Verhältnissen
Nachteile:
- Keine individuellen Regelungen möglich
- Nur bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendbar
- Keine Anpassungen an besondere Bedürfnisse
- Steuerlich nur bis 300 Euro als Betriebsausgaben absetzbar
- Nicht geeignet bei unterschiedlichen Gesellschafterrollen
Lösung 2: Der individuelle Gesellschaftsvertrag
Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag wird auf die spezifischen Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten und vom Notar oder einem Rechtsanwalt entworfen.
Vorteile:
- Flexible Gestaltung nach individuellen Bedürfnissen
- Regelungen zu Gewinnverteilung, Stimmrechten und Ausscheiden möglich
- Berücksichtigung besonderer Gesellschafterkonstellationen
- Vorsorgeregelungen für Konfliktfälle
- Vollständig steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar
- Langfristig mehr Rechtssicherheit
Nachteile:
- Höhere Notarkosten
- Längere Vorbereitungszeit
- Aufwendigere Abstimmung zwischen den Beteiligten
- Möglicherweise zusätzliche Kosten für rechtliche Beratung
Gerade bei komplexeren Gesellschafterstrukturen oder wenn Investoren beteiligt werden sollen, ist ein maßgeschneiderter Vertrag empfehlenswert. Das Musterprotokoll eignet sich vor allem für einfache Ein-Personen-Gründungen ohne besondere Anforderungen.
Die richtige Vorbereitung auf die GmbH-Gründung
Bestimmte Informationen und Unterlagen werden im Gründungsprozess benötigt. Die Kenntnis dieser Anforderungen kann helfen, den Ablauf zu verstehen.
- Firmenname: Der Firmenname wird im Handelsregister eingetragen und sollte nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet werden. Die IHK oder Handwerkskammer können Auskunft über die Verfügbarkeit geben.
- Gesellschafterstruktur: Im Gesellschaftsvertrag werden die Namen aller Gesellschafter, die Höhe ihrer Einlagen und die Verteilung der Geschäftsanteile festgelegt. Die Geschäftsführung muss bestimmt werden.
- Stammkapital: Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Davon sind mindestens 12.500 Euro bei Gründung als Bareinlage einzuzahlen. Alternativ sind auch Sacheinlagen möglich, die bewertet werden müssen.
- Unternehmensgegenstand: Der Geschäftszweck der GmbH wird im Gesellschaftsvertrag definiert. Bei bestimmten Tätigkeiten können behördliche Genehmigungen erforderlich sein.
- Geschäftskonto: Nach der Beurkundung wird ein Geschäftskonto für die GmbH benötigt, auf das die Stammeinlagen eingezahlt werden. Banken verlangen in der Regel den beurkundeten Gesellschaftsvertrag zur Kontoeröffnung.
Rechtliche Besonderheiten in der Gründungsphase
Zwischen der notariellen Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister besteht die GmbH als Vorgesellschaft. In dieser Phase können bereits Rechtsgeschäfte getätigt werden. Die vollständige Haftungsbeschränkung tritt jedoch erst mit der Handelsregistereintragung ein. Bei bestimmten Konstellationen kann in der Vorgesellschaftsphase eine persönliche Haftung der Geschäftsführer entstehen.
Rechtliche Grundlagen und notarielle Begleitung
Die Gründung einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und durchläuft mehrere rechtlich geregelte Schritte. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, die Gesamtkosten liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Der Notar übernimmt als unparteiischer Berater die Beurkundung, die Handelsregisteranmeldung und sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Die Dauer von der Beurkundung bis zur Handelsregistereintragung beträgt in der Regel vier bis acht Wochen.
Die Wahl zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag hängt von der konkreten Gründungssituation ab. Bei mehreren Gesellschaftern oder besonderen Anforderungen bietet ein individueller Vertrag mehr Gestaltungsspielraum und Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie gründe ich eine GmbH in Deutschland?
Die Gründung einer GmbH in Deutschland folgt einem klaren, gesetzlich vorgeschriebenen Prozess, der von der Vorbereitung über die notarielle Beurkundung und Kapitaleinzahlung bis zur Handelsregistereintragung reicht und typischerweise 4 bis 8 Wochen dauert. Dieser strukturierte Ablauf schützt die Interessen aller Beteiligten und schafft die Basis für Ihre haftungsbeschränkte Gesellschaft.
Juristen unterteilen den Gründungsprozess in vier Hauptschritte: Zuerst klären Sie wesentliche Punkte wie Firmenname, Gesellschafterstruktur und Stammkapital. Danach folgt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Einzahlung des Stammkapitals und schließlich die Anmeldung zum Handelsregister. Die notarielle Beurkundung ist dabei unerlässlich, sie bildet die rechtliche Grundlage für die Entstehung der Gesellschaft.
Mit der notariellen Beurkundung entsteht die sogenannte „GmbH in Gründung“ (GmbH i.G.), die bereits rechtsfähig ist und Geschäfte tätigen kann. Doch Achtung: Die vollständige Haftungsbeschränkung, der Kernvorteil einer GmbH, greift erst mit der abschließenden Eintragung ins Handelsregister. Ohne diese finale Eintragung bleibt ein persönliches Haftungsrisiko für die Geschäftsführer bestehen. Das ist vergleichbar mit einem Hausbau: Das Fundament steht (Beurkundung), aber erst mit dem Dach (Handelsregistereintrag) ist es wirklich bewohnbar und sicher.
Wer gut vorbereitet ist, kann den Prozess deutlich beschleunigen und Verzögerungen vermeiden. Beginnen Sie daher unbedingt mit der Prüfung Ihres gewünschten Firmennamens bei der IHK auf Verfügbarkeit, bevor Sie weitere Schritte einleiten. Ein Notartermin ohne vorherige Klärung von Firmenname, Gesellschafterstruktur und Unternehmensgegenstand kann zu erheblichen Verzögerungen und Zusatzkosten führen.
Wie schützt die GmbH mein Privatvermögen?
Die GmbH schützt Ihr Privatvermögen, indem sie die Haftung strikt auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet: Im Falle von Unternehmensschulden oder einer Insolvenz bleiben Ihre privaten Vermögenswerte wie Haus, Auto oder Ersparnisse unangetastet. Dieser klare Schnitt zwischen Geschäfts- und Privatvermögen ist der wesentliche Vorteil dieser Rechtsform.
Juristen nennen das Trennungsprinzip. Die GmbH agiert als eigenständige Rechtspersönlichkeit, völlig losgelöst von ihren Eigentümern. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: In der heiklen Phase der „GmbH in Gründung“ (i.G.), also zwischen notarieller Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister, können Geschäftsführer unter Umständen noch persönlich für Verbindlichkeiten haften. Hier ist also höchste Aufmerksamkeit geboten.
Denken Sie an die GmbH wie an eine fest verschlossene Schatzkiste: Was darin ist, gehört der Gesellschaft, und nur dafür wird gehaftet. Ihr persönlicher Geldbeutel bleibt unantastbar. Diese volle Schutzwirkung entfaltet sich aber erst mit der offiziellen Eintragung ins Handelsregister. Davor ist die Kiste noch nicht ganz verriegelt.
Sorgen Sie deshalb für eine zügige und vollständige Handelsregistereintragung, um Ihr Privatvermögen umfassend zu schützen.
Welche Schritte sind bei der GmbH-Gründung zu beachten?
Die GmbH-Gründung folgt einem klaren Vier-Schritte-Plan: Zuerst die sorgfältige Vorbereitung von Firmennamen und Gesellschafterstruktur, gefolgt von der zwingend notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Anschließend zahlen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital von mindestens 12.500 Euro ein, bevor die Gesellschaft final im Handelsregister angemeldet und eingetragen wird. Dieser strukturierte Ablauf schützt die Gründer und stellt die Rechtssicherheit der Gesellschaft sicher.
Der Grund für diese präzise Abfolge liegt in der Komplexität und den weitreichenden Haftungsfragen einer Kapitalgesellschaft. Eine gute Vorbereitung, wie die Prüfung des Firmennamens bei der IHK, kann den gesamten Prozess von vier bis acht Wochen erheblich beschleunigen. Juristen nennen das „GmbH in Gründung“ (i.G.) – eine Vorgesellschaft, die bereits nach der notariellen Beurkundung entsteht. Sie ist zwar schon handlungsfähig, doch die vollständige Haftungsbeschränkung greift erst mit der finalen Eintragung ins Handelsregister.
Ein passender Vergleich ist der Bau eines Hauses: Das Fundament wird gelegt (Vorbereitung), die Baupläne notariell genehmigt (Beurkundung), das nötige Kapital bereitgestellt (Stammkapital) und erst nach der Bauabnahme ist es ein voll nutzbares, sicheres Zuhause (Handelsregistereintragung). Wer das Stammkapital auf ein privates Konto überweist, statt ein Geschäftskonto zu nutzen, riskiert unnötige Verzögerungen.
Eröffnen Sie nach der notariellen Beurkundung umgehend ein Geschäftskonto für Ihre GmbH, um die Einzahlung des Stammkapitals zu ermöglichen.
Was passiert bei unzureichendem Stammkapital der GmbH?
Wird das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital für eine GmbH nicht oder nicht vollständig aufgebracht, kann die Gesellschaft nicht ins Handelsregister eingetragen werden und somit nicht rechtskräftig entstehen. Das Gesetz verlangt ein Mindestkapital von 25.000 Euro, wovon bei der Gründung mindestens 12.500 Euro als Bareinlage auf das Geschäftskonto eingezahlt sein müssen. Ohne diese finanzielle Basis scheitert die GmbH-Gründung bereits an formalen Hürden.
Der Grund ist einfach: Das Stammkapital dient als Haftungssubstrat und Schutzschild für Gläubiger. Es signalisiert eine grundlegende finanzielle Ausstattung und Ernsthaftigkeit des Unternehmens. Fehlt dieser Grundstock, mangelt es der Gesellschaft von Anfang an an Glaubwürdigkeit und Stabilität. Ein Unternehmen ohne solides Fundament ist wie ein Hausbau ohne tragfähiges Fundament – der Einsturz ist vorprogrammiert.
Die Realität bestätigt diese Warnung: Alarmierende Statistiken zeigen, dass bis zu 70 Prozent der GmbHs, die mit unzureichendem Startkapital an den Start gehen, innerhalb von zwei Jahren wieder liquidiert werden. Das Risiko einer frühen Insolvenz ist somit extrem hoch. Zudem bleiben Gründer persönlich haftbar für Verbindlichkeiten, die in der Phase der „GmbH in Gründung“ entstehen, wenn die Eintragung ins Handelsregister wegen fehlenden Kapitals scheitert.
Planen Sie Ihr Stammkapital daher nicht nur nach dem gesetzlichen Minimum, sondern mit einer realistischen Liquiditätsreserve für die ersten kritischen Betriebsmonate.
Musterprotokoll oder individueller Vertrag: Was ist besser?
Für die Gründung einer GmbH entscheiden Sie sich zwischen einem Musterprotokoll und einem individuellen Gesellschaftsvertrag. Das Musterprotokoll ist eine schnelle und kostengünstige Lösung für einfache Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Ein individueller Vertrag hingegen bietet bei komplexeren Strukturen oder dem Wunsch nach spezifischen Regelungen deutlich mehr Flexibilität und langfristige Rechtssicherheit.
Der Grund für diese Unterscheidung liegt in der Natur beider Dokumente: Das Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgegebene Vorlage, die keinerlei Abweichungen zulässt. Juristen sehen darin eine Chance für unkomplizierte Ein-Personen-GmbHs, aber auch eine Falle für komplexere Konstellationen. Es ist wie ein Fertighaus – schnell gebaut, aber ohne Anpassungsmöglichkeiten. Sobald Sie beispielsweise unterschiedliche Gewinnverteilungen, spezielle Stimmrechte oder detaillierte Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters wünschen, stößt das Musterprotokoll an seine Grenzen.
Ein individueller Gesellschaftsvertrag hingegen ist maßgeschneidert. Er erlaubt es, alle Besonderheiten Ihrer Geschäftsidee und Gesellschafterstruktur präzise abzubilden. Denken Sie an einen maßgeschneiderten Anzug – er sitzt perfekt, berücksichtigt jede Eigenheit und bietet maximalen Komfort. Gerade bei komplexeren Gesellschafterstrukturen oder wenn Investoren beteiligt werden sollen, ist ein maßgeschneiderter Vertrag empfehlenswert. Ohne solche klaren Regelungen können spätere Konflikte das Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Analysieren Sie daher genau die Anzahl Ihrer Gesellschafter und die gewünschte Komplexität Ihrer internen Regelungen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Was kostet die Gründung einer GmbH insgesamt?
Die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH bewegen sich typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus gesetzlich festgelegten Notargebühren, der Eintragung ins Handelsregister und der Gewerbeanmeldung zusammen, wobei die genaue Höhe stark vom Stammkapital und der Anzahl der Gesellschafter abhängt. Wer eine GmbH gründen möchte, muss diese Posten fest einplanen.
Der Grund für diese Kostenstruktur liegt in den rechtlichen Vorgaben, die eine GmbH-Gründung komplexer machen als die eines Einzelunternehmens. Juristen nennen das Formzwang: Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend vor, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Notargebühren richten sich dabei nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und steigen degressiv mit der Höhe des Stammkapitals.
Ein passender Vergleich ist der Kauf eines Hauses: Auch hier sind Notar und Grundbuchamt unverzichtbar, um den Eigentumsübergang rechtlich abzusichern. Bei einer Ein-Personen-GmbH mit Mindeststammkapital kalkulieren Sie mit etwa 600 bis 800 Euro, während eine Mehrpersonen-GmbH schnell 1.000 bis 1.500 Euro nur für Notar und Registergericht erreicht, zuzüglich weiterer Auslagen und Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die fixen 150 Euro für die Eintragung ins Handelsregister und 15 bis 65 Euro für die Gewerbeanmeldung. Höheres Stammkapital oder Sacheinlagen statt reiner Bareinlagen treiben die Notargebühren zusätzlich in die Höhe und können einen Sachgründungsbericht erfordern.
Erstellen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung, die Notargebühren, Handelsregistergebühren, Gewerbeanmeldung und einen Puffer für unvorhergesehene Auslagen berücksichtigt.
Warum brauche ich einen Notar für die GmbH-Gründung?
Ein Notar ist für die Gründung einer GmbH gesetzlich zwingend vorgeschrieben, weil er die Rechtssicherheit des gesamten Gründungsprozesses gewährleistet. Er beurkundet den Gesellschaftsvertrag unparteiisch und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Ohne diese Beurkundung kann die GmbH nicht ins Handelsregister eingetragen werden und somit rechtlich nicht existieren.
Juristen nennen das Formzwang. Der Notar klärt im Vorfeld die Vorstellungen der Gründer, berät über die rechtlichen Folgen der geplanten Regelungen und weist auf mögliche Risiken hin. Stellen Sie sich vor, der Notar ist der strenge, aber gerechte Schiedsrichter, der dafür sorgt, dass die Spielregeln von Anfang an korrekt angewendet werden. Er liest den gesamten Vertragstext vor, damit alle Beteiligten den Inhalt vollständig verstehen, bevor sie unterschreiben.
Diese neutrale Position des Notars schützt alle Parteien und verhindert spätere Streitigkeiten. Er ist nicht nur ein „Stempelgeber“, sondern ein unabhängiger Experte, dessen Prüfung für die Gültigkeit Ihrer Gesellschaft entscheidend ist. Wer eine GmbH gründet, schafft ein komplexes Rechtsgebilde. Eine fehlerhafte Gründung kann immense Kosten und Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Nutzen Sie die neutrale Beratung des Notars optimal, indem Sie alle Fragen zu rechtlichen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Termin vorbereiten.

