Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Rechtliche Absicherung in der Ehe: Vollmachten für Sicherheit und Klarheit
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Welche Vorteile bietet die Zusammenbeurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Ehepaare?
- Wie werden die Notargebühren für eine gemeinsame Beurkundung von Vollmachten für Ehepaare berechnet?
- Was bedeutet der „sachliche Grund“ bei der Zusammenfassung von Beurkundungen und warum ist er wichtig?
- Welche Rechte haben Ehepartner bei der Widerrufung oder Änderung gemeinsam beurkundeter Vollmachten?
- Wie unterscheidet sich die rechtliche Wirksamkeit einer gemeinsam beurkundeten Vollmacht von einzeln beurkundeten Vollmachten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Entscheidung betrifft die Kostenabrechnung einer Notarin für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
- Die Gebührenfrage entstand aufgrund eines Antrags nach einer Geschäftsprüfung, die die Rechtmäßigkeit der Gebühren in diesem speziellen Fall hinterfragte.
- Es gibt rechtliche Unsicherheiten darüber, ob die gemeinsame Beurkundung der Dokumente ohne sachlichen Grund als zulässig gilt.
- Das Gericht entschied, dass die Kostenrechnung der Notarin korrekt und rechnerisch einwandfrei ist.
- Die Höhe der Notargebühren wurde bestätigt und als rechtmäßig angesehen.
- Das Gericht stellte fest, dass die Abrechnung den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
- Die Entscheidung besagt, dass es keine Aufhebung oder Änderung der Kostenrechnung gibt.
- Die Regelung zur Gebührenberechnung wurde im Kontext der geltenden gesetzlichen Bestimmungen überprüft.
- Die Entscheidung könnte Implikationen für ähnliche Fälle haben, in denen mehrere Beurkundungsgegenstände gemeinsam erfasst werden.
- Personen mit ähnlichen Fragen zu Notargebühren können auf die rechtliche Bestätigung der vorliegenden Kostenrechnung verweisen.
Rechtliche Absicherung in der Ehe: Vollmachten für Sicherheit und Klarheit
Die rechtliche Absicherung in der Ehe ist ein zunehmend wichtiges Thema, insbesondere wenn es um die Vollmachtserteilung geht. Eheleute stehen häufig vor der Frage, wie sie sich gegenseitig in finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten abdecken können. Die Zusammenbeurkundung wechselseitiger Vorsorge- und Generalvollmachten stellt eine Möglichkeit dar, um Rechtssicherheit in der Ehepartnerschaft zu gewährleisten. Durch notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass solche Vorsorgerechtsdokumente rechtlich bindend und klar formuliert sind. Dies ist besonders relevant, um im Ernstfall, etwa bei der Vermögenssorge oder der Patientenverfügung, schnell und unkompliziert handeln zu können.
Darüber hinaus kann eine solche Vollmachtserteilung auch im Kontext von Testamenten und Erbschaftsregelungen von Bedeutung sein. Eheleute können durch eine transparente Vorsorgeplanung Konflikte innerhalb der Familie vermeiden und sicherstellen, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse im Notfall umgesetzt werden. Die Erstellung von Vollmachten ist ein wichtiger Schritt in der Rechtsberatung, der nicht nur die Ehegemeinschaft stärkt, sondern auch das individuelle Wohl der Partner fördert. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie diese rechtlichen Instrumente das Leben von Eheleuten konkret beeinflussen können.
Der Fall vor Gericht
Notargebühren für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtmäßig
Das Landgericht Arnsberg hat in einem aktuellen Fall die Rechtmäßigkeit einer notariellen Kostenrechnung für die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bestätigt. Der Fall betraf ein Ehepaar, das sich gegenseitig umfassende Vollmachten erteilt hatte.
Streitpunkt: Zusammenfassung mehrerer Beurkundungen
Die Notarin hatte für das Ehepaar in einer einzigen Urkunde Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen beurkundet. Für diese Leistung stellte sie eine Rechnung über 760,70 Euro. Die Präsidentin des Landgerichts wies die Notarin an, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen, da die Rechtmäßigkeit der Zusammenfassung mehrerer Beurkundungsgegenstände umstritten war.
Gerichtliche Prüfung der Kostenberechnung
Das Landgericht Arnsberg prüfte die Kostenberechnung und kam zu dem Schluss, dass die Notargebühren in der geltend gemachten Höhe entstanden sind. Die Richter setzten sich dabei mit verschiedenen Rechtsauffassungen auseinander:
Eine Ansicht vertritt, dass bei der gemeinsamen Beurkundung von Generalvollmachten und Verfügungen durch Ehegatten stets eine Zusammenfassung ohne sachlichen Grund vorliege. Begründet wird dies mit möglichen Nachteilen bei Widerruf und Vollmachtsnachweis.
Eine andere Auffassung sieht den sachlichen Grund für die Zusammenbeurkundung bereits darin, dass sich Ehegatten wechselseitig Vollmacht erteilen.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht schloss sich der zweiten Auffassung an. Es betonte, dass an den Verknüpfungswillen im Sinne des § 93 Abs. 2 S. 2 GNotKG keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. Die Richter sahen einen sachlichen Grund für die Beurkundung mehrerer Gegenstände in einer Urkunde als gegeben an, wenn sich Eheleute wechselseitige Vorsorge- und Generalvollmachten erteilen.
Bestätigung der Kostenrechnung
Das Landgericht bestätigte schließlich die Kostenrechnung der Notarin über 760,70 Euro. Es sah weder einen Missbrauchswillen noch den Wunsch nach einfacher Widerruflichkeit der Vollmachten als erkennbar an. Die Entscheidung unterstreicht die Rechtmäßigkeit der notariellen Praxis, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von Ehepaaren in einer gemeinsamen Urkunde zu beurkunden und entsprechend zu berechnen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung des Landgerichts Arnsberg stärkt die notarielle Praxis der Zusammenbeurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Ehepaare. Sie bestätigt, dass bei wechselseitiger Vollmachtserteilung durch Eheleute ein sachlicher Grund für die Zusammenfassung vorliegt, wodurch die entsprechende Gebührenberechnung gerechtfertigt ist. Dies vereinfacht die Vorsorgeplanung für Ehepaare und schafft Rechtssicherheit für Notare bei der Kostenberechnung solcher Beurkundungen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie als Ehepaar eine gemeinsame Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung beim Notar beurkunden lassen, können Sie nun sicher sein, dass die Zusammenfassung dieser Dokumente in einer Urkunde rechtlich zulässig ist. Das Landgericht Arnsberg hat entschieden, dass Notare für solche Zusammenbeurkundungen die üblichen Gebühren berechnen dürfen. Für Sie bedeutet das: Sie müssen nicht befürchten, dass Ihre Notarrechnung zu hoch ist, nur weil alles in einem Dokument beurkundet wurde. Gleichzeitig profitieren Sie von einer effizienten und kostensparenden Lösung für Ihre Vorsorgeplanung. Bedenken Sie jedoch, dass bei einem einseitigen Widerruf praktische Schwierigkeiten auftreten können – lassen Sie sich hierzu vom Notar beraten.
FAQ – Häufige Fragen
Sich gegenseitig zu unterstützen ist in der Ehe selbstverständlich. Doch was passiert, wenn einer der Partner plötzlich handlungsunfähig wird? Die rechtliche Absicherung von Eheleuten durch Vollmachten ist ein Thema, das viele Menschen beschäftigt. In unseren FAQs finden Sie wertvolle Tipps und Informationen, um für diesen Fall gerüstet zu sein.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Welche Vorteile bietet die Zusammenbeurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Ehepaare?
- Wie werden die Notargebühren für eine gemeinsame Beurkundung von Vollmachten für Ehepaare berechnet?
- Was bedeutet der „sachliche Grund“ bei der Zusammenfassung von Beurkundungen und warum ist er wichtig?
- Welche Rechte haben Ehepartner bei der Widerrufung oder Änderung gemeinsam beurkundeter Vollmachten?
- Wie unterscheidet sich die rechtliche Wirksamkeit einer gemeinsam beurkundeten Vollmacht von einzeln beurkundeten Vollmachten?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Welche Vorteile bietet die Zusammenbeurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Ehepaare?
Die Zusammenbeurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Ehepaare bietet mehrere bedeutende Vorteile:
Kosteneffizienz
Bei einer gemeinsamen Beurkundung können Ehepaare Notarkosten sparen. Statt zwei separate Termine wahrzunehmen, erfolgt die Beurkundung in einem einzigen Termin. Dies reduziert nicht nur den zeitlichen Aufwand, sondern auch die Gebühren, da die Notare häufig Rabatte für die gleichzeitige Beurkundung mehrerer Dokumente anbieten.
Einheitliche Dokumentation
Durch die Zusammenbeurkundung wird sichergestellt, dass beide Ehepartner ihre Vorsorgedokumente im gleichen Format und mit übereinstimmenden Regelungen erstellen. Dies erleichtert im Ernstfall die Handhabung und Interpretation der Dokumente für Ärzte, Behörden und bevollmächtigte Personen. Widersprüche oder Unklarheiten zwischen den Dokumenten der Ehepartner werden so vermieden.
Gegenseitige Absicherung
Bei der gemeinsamen Beurkundung können Ehepaare sich gegenseitig als Bevollmächtigte einsetzen. Dies stärkt die rechtliche Position des jeweils anderen Partners und ermöglicht im Bedarfsfall ein schnelles und unkompliziertes Handeln. Wenn Sie Ihren Ehepartner bevollmächtigen, kann dieser in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen, sollten Sie dazu nicht mehr in der Lage sein.
Umfassende Beratung
Ein weiterer Vorteil liegt in der gemeinsamen notariellen Beratung. Der Notar kann beide Ehepartner gleichzeitig über rechtliche Aspekte, mögliche Szenarien und Konsequenzen ihrer Entscheidungen aufklären. Dies fördert ein tieferes Verständnis und ermöglicht es Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die auf Ihre spezifische familiäre Situation zugeschnitten sind.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Durch die gemeinsame Beurkundung können potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und geklärt werden. Wenn Sie und Ihr Ehepartner unterschiedliche Vorstellungen bezüglich medizinischer Behandlungen oder finanzieller Entscheidungen haben, können diese Differenzen im Rahmen der Beurkundung besprochen und einvernehmlich gelöst werden.
Rechtssicherheit
Die notarielle Beurkundung verleiht Ihren Dokumenten ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung haben notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen eine stärkere Beweiskraft. Dies ist besonders wichtig, wenn es um weitreichende Entscheidungen in Gesundheits- oder Vermögensfragen geht.
Flexibilität bei der Gestaltung
Bei der Zusammenbeurkundung haben Sie die Möglichkeit, individuelle Regelungen für verschiedene Szenarien zu treffen. Sie können beispielsweise festlegen, dass Ihr Ehepartner nur in bestimmten Bereichen bevollmächtigt ist, während für andere Angelegenheiten eine dritte Person als Bevollmächtigter eingesetzt wird. Diese Flexibilität erlaubt es Ihnen, Ihre Vorsorge optimal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abzustimmen.
Wie werden die Notargebühren für eine gemeinsame Beurkundung von Vollmachten für Ehepaare berechnet?
Die Notargebühren für eine gemeinsame Beurkundung von Vollmachten für Ehepaare werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Bei der Zusammenbeurkundung wechselseitiger Vorsorge- und Generalvollmachten von Eheleuten gelten besondere Regelungen.
Grundlage der Gebührenberechnung
Der Geschäftswert bildet die Basis für die Gebührenberechnung. Bei Vollmachten wird in der Regel die Hälfte des Vermögens der Vollmachtgeber als Geschäftswert angesetzt. Wenn Sie und Ihr Ehepartner also gemeinsam Vollmachten beurkunden lassen, wird das gemeinsame Vermögen zugrunde gelegt.
Gebührensatz und Mindestgebühr
Für die Beurkundung von Vollmachten gilt laut GNotKG ein Gebührensatz von 1,0. Es gibt jedoch eine Mindestgebühr von 60 Euro. Wenn Sie also ein geringes Vermögen haben, zahlen Sie mindestens diesen Betrag.
Vorteil der gemeinsamen Beurkundung
Bei einer gemeinsamen Beurkundung der Vollmachten für Sie und Ihren Ehepartner kann der Notar eine Zusammengebühr berechnen. Das bedeutet, dass nicht für jede Vollmacht einzeln der volle Gebührensatz anfällt, sondern nur einmal die 1,0-Gebühr für beide Vollmachten zusammen. Dies führt in der Regel zu einer Kostenersparnis im Vergleich zu separaten Beurkundungen.
Beispielrechnung
Stellen Sie sich vor, Sie und Ihr Ehepartner haben ein gemeinsames Vermögen von 200.000 Euro. Der Geschäftswert wäre dann 100.000 Euro (die Hälfte des Vermögens). Laut Gebührentabelle des GNotKG würde für diesen Wert eine 1,0-Gebühr von 273 Euro anfallen. Hinzu kommen noch Auslagen und Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Kosten
Neben der reinen Beurkundungsgebühr können noch weitere Kosten entstehen:
- Entwurfsgebühr: Wenn der Notar die Vollmachten im Vorfeld entwirft, kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
- Beglaubigungen: Für eventuelle Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien werden separate Gebühren berechnet.
- Auslagen: Kosten für Kopien, Porto etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Mehrwertsteuer: Auf alle Gebühren und Auslagen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Durch die gemeinsame Beurkundung können Sie und Ihr Ehepartner von einer kostengünstigeren Lösung profitieren, während Sie gleichzeitig die rechtliche Sicherheit einer notariellen Beurkundung erhalten.
Was bedeutet der „sachliche Grund“ bei der Zusammenfassung von Beurkundungen und warum ist er wichtig?
Der „sachliche Grund“ bei der Zusammenfassung von Beurkundungen ist ein rechtliches Konzept im Notarrecht, das die Zulässigkeit und Gebührenberechnung bei der Beurkundung mehrerer Rechtsgeschäfte in einer Urkunde regelt. Er ist wichtig, weil er bestimmt, ob die Zusammenfassung gebührenrechtlich als eine einheitliche Beurkundung oder als mehrere getrennte Beurkundungen behandelt wird.
Bedeutung des sachlichen Grundes
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn die zu beurkundenden Rechtsgeschäfte inhaltlich oder rechtlich miteinander verknüpft sind. Bei wechselseitigen Vorsorge- und Generalvollmachten von Eheleuten wird in der Regel ein sachlicher Grund angenommen, da diese Vollmachten eng miteinander verbunden sind und auf der ehelichen Lebensgemeinschaft beruhen.
Auswirkungen auf die Gebührenberechnung
Wenn ein sachlicher Grund vorliegt, wird die Zusammenfassung als eine einheitliche Beurkundung betrachtet. Dies führt dazu, dass der Notar nur eine Gebühr für die gesamte Beurkundung berechnen darf. Die Gebühr richtet sich dann nach dem Gesamtwert aller zusammengefassten Rechtsgeschäfte.
Fehlt hingegen ein sachlicher Grund, gelten die Beurkundungen als getrennt vorgenommen. In diesem Fall darf der Notar für jedes Rechtsgeschäft eine separate Gebühr berechnen, was in der Regel zu höheren Gesamtkosten führt.
Beispiele für sachliche Gründe
Ein sachlicher Grund kann in verschiedenen Situationen vorliegen:
- Bei einem Kaufvertrag mit gleichzeitiger Bestellung einer Grundschuld
- Bei der Gründung einer GmbH mit gleichzeitiger Bestellung des Geschäftsführers
- Bei der Errichtung eines Testaments mit gleichzeitiger Erteilung einer Vorsorgevollmacht
Rechtliche Grundlage
Die Regelung zum sachlichen Grund findet sich in § 93 Abs. 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Dort heißt es: „Werden in einem Beurkundungsverfahren ohne sachlichen Grund mehrere Beurkundungsgegenstände zusammengefasst, gilt das Beurkundungsverfahren hinsichtlich jedes dieser Beurkundungsgegenstände als besonderes Verfahren.“
Bedeutung für Sie als Beteiligte
Wenn Sie als Ehepaar wechselseitige Vorsorge- und Generalvollmachten errichten lassen möchten, ist die Zusammenfassung in einer Urkunde in der Regel gebührenrechtlich vorteilhaft. Der Notar wird die Beurkundung als einheitliches Verfahren behandeln und nur eine Gebühr berechnen. Dies kann zu einer erheblichen Kostenersparnis führen, verglichen mit der Situation, in der jede Vollmacht separat beurkundet würde.
Welche Rechte haben Ehepartner bei der Widerrufung oder Änderung gemeinsam beurkundeter Vollmachten?
Bei gemeinsam beurkundeten Vollmachten von Ehepartnern haben beide grundsätzlich das Recht, ihre eigene Vollmacht jederzeit zu widerrufen oder zu ändern. Die Widerrufbarkeit ist ein wesentliches Merkmal von Vollmachten, auch wenn sie gemeinsam erteilt wurden. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
Individuelle Widerrufbarkeit
Jeder Ehepartner kann seine eigene Vollmacht unabhängig vom anderen widerrufen. Der Widerruf durch einen Ehepartner hat keine automatische Auswirkung auf die Vollmacht des anderen. Wenn Sie also Ihre Vollmacht widerrufen möchten, betrifft dies nur Ihre eigene Vollmacht, nicht die Ihres Ehepartners.
Gemeinsame Änderungen
Möchten Sie und Ihr Ehepartner Änderungen an den gemeinsam beurkundeten Vollmachten vornehmen, sollten Sie dies idealerweise zusammen tun. Eine einvernehmliche Änderung gewährleistet, dass beide Vollmachten weiterhin aufeinander abgestimmt sind. In der Praxis bedeutet dies oft, dass Sie gemeinsam einen Notar aufsuchen, um die Änderungen vorzunehmen.
Rechtliche Grenzen
In einigen Fällen können Vollmachten als unwiderruflich gestaltet sein. Dies ist jedoch eher selten und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Selbst dann bleibt ein Widerruf aus wichtigem Grund möglich. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Vollmacht widerruflich ist, prüfen Sie den genauen Wortlaut oder lassen Sie ihn prüfen.
Praktische Umsetzung
Um eine Vollmacht wirksam zu widerrufen, müssen Sie den Bevollmächtigten informieren und die Vollmachtsurkunde zurückfordern. Bei notariell beurkundeten Vollmachten empfiehlt es sich, den Widerruf ebenfalls notariell beurkunden zu lassen. Informieren Sie auch Dritte, die von der Vollmacht wussten, über den Widerruf.
Konfliktsituationen
In Konfliktsituationen, etwa bei einer Trennung, kann der Widerruf einer Vollmacht komplexer werden. Wenn Sie befürchten, dass Ihr Ehepartner die Vollmacht missbräuchlich nutzen könnte, sollten Sie umgehend handeln. In solchen Fällen ist es ratsam, den Widerruf schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) zu erklären und alle relevanten Stellen zu informieren.
Auswirkungen auf Dritte
Bedenken Sie, dass der Widerruf einer Vollmacht erst dann gegenüber Dritten wirksam wird, wenn diese davon Kenntnis erlangen. Informieren Sie daher aktiv alle Stellen, bei denen die Vollmacht möglicherweise verwendet werden könnte, wie Banken oder Behörden.
Wie unterscheidet sich die rechtliche Wirksamkeit einer gemeinsam beurkundeten Vollmacht von einzeln beurkundeten Vollmachten?
Die rechtliche Wirksamkeit einer gemeinsam beurkundeten Vollmacht unterscheidet sich nicht grundsätzlich von einzeln beurkundeten Vollmachten. Beide Varianten sind rechtlich bindend und wirksam, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Hauptunterschied liegt in der praktischen Handhabung und möglichen Vorteilen bei der Anerkennung durch Dritte.
Gemeinsame Beurkundung
Bei einer gemeinsamen Beurkundung werden die wechselseitigen Vollmachten in einer einzigen Urkunde zusammengefasst. Dies kann die Übersichtlichkeit erhöhen und die Handhabung im Ernstfall erleichtern. Wenn Sie und Ihr Ehepartner beispielsweise eine gemeinsame Vorsorge- und Generalvollmacht errichten, haben Sie alle relevanten Informationen in einem Dokument.
Einzelne Beurkundungen
Bei einzeln beurkundeten Vollmachten erhält jeder Ehepartner eine separate Urkunde. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie unterschiedliche Regelungen für verschiedene Lebensbereiche treffen möchten. Stellen Sie sich vor, Sie möchten Ihrem Partner umfassende Befugnisse in finanziellen Angelegenheiten einräumen, während Sie in medizinischen Fragen eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen.
Anerkennung durch Dritte
In der Praxis kann eine gemeinsam beurkundete Vollmacht bei manchen Institutionen auf größere Akzeptanz stoßen. Banken und Behörden erkennen oft eine gemeinsame notarielle Urkunde leichter an, da sie alle relevanten Informationen auf einen Blick enthält. Bei einzeln beurkundeten Vollmachten müssen Sie möglicherweise mehrere Dokumente vorlegen, was den Prozess verkomplizieren kann.
Flexibilität und Änderungen
Einzeln beurkundete Vollmachten bieten mehr Flexibilität bei späteren Änderungen. Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Vollmacht anpassen möchten, können Sie dies tun, ohne das gesamte Dokument neu erstellen zu müssen. Bei einer gemeinsamen Urkunde müssten Sie in einem solchen Fall die gesamte Vollmacht neu beurkunden lassen.
Rechtliche Grundlagen
Unabhängig von der Form der Beurkundung müssen Vollmachten den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entsprechen. § 167 BGB regelt die Erteilung der Vollmacht, während § 164 BGB die Wirkung der Erklärung des Bevollmächtigten festlegt. Diese Vorschriften gelten gleichermaßen für gemeinsam und einzeln beurkundete Vollmachten.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person einer anderen Person das Recht gibt, im Falle einer Krankheit oder Handlungsunfähigkeit Entscheidungen in persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten zu treffen. Dies stellt sicher, dass jemand Vertrauenswürdiges im Notfall handeln kann. Beispielsweise kann ein Ehepartner eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit der andere im Krankheitsfall über medizinische Behandlungen entscheiden kann.
- Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie in Zukunft nicht mehr in der Lage sein sollte, selbständig Entscheidungen zu treffen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche in kritischen gesundheitlichen Situationen beachtet werden. Zum Beispiel kann jemand festlegen, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu erhalten, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.
- Betreuungsverfügung: Eine Betreuungsverfügung ist eine Anweisung, in der eine Person festlegt, wer im Falle einer zukünftigen Betreuungsbedürftigkeit der gesetzliche Betreuer sein soll oder wer es auf keinen Fall sein darf. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird hier keine direkte Vollmacht erteilt, sondern es wird eine Präferenz für den Betreuer angegeben, die das Gericht im Betreuungsfall berücksichtigt.
- Notarielle Beurkundung: Die notarielle Beurkundung ist ein Prozess, bei dem ein Notar ein Rechtsgeschäft schriftlich festhält und die Echtheit und Rechtsgültigkeit des Dokuments bestätigt. Dies verleiht dem Dokument besondere Beweiskraft und Rechtsverbindlichkeit. Wichtig ist dies etwa bei Vollmachten oder Testamenten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und das Dokument vor Gericht Bestand hat.
- Wechselseitige Vollmachten: Wechselseitige Vollmachten sind gegenseitige Vertretungsvollmachten, die sich zwei Personen, z.B. Ehepartner, gegenseitig erteilen. Dies bedeutet, dass jeder der Ehepartner dem anderen das Recht einräumt, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen. Diese Art der Vollmacht ist im Familien- und Erbrecht häufig, um sicherzustellen, dass im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit eines Partners der andere schnell und rechtssicher handeln kann.
- Zusammenbeurkundung: Die Zusammenbeurkundung bezeichnet die notarielle Beurkundung mehrerer Rechtsgeschäfte in einer einzigen Urkunde. Ein sachlicher Grund dafür kann bestehen, wenn die Rechtsgeschäfte in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, wie es bei wechselseitigen Vollmachten von Ehepartnern oft der Fall ist. Dies hat den Vorteil, dass nur einmalige Notargebühren anfallen und die vertraglichen Vereinbarungen kompakt und übersichtlich dokumentiert sind.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 93 Abs. 2 GNotKG: Dieser Paragraph des Gesetzes über die Kosten der Notartätigkeit (GNotKG) regelt die Berechnung der Notargebühren bei der Zusammenbeurkundung mehrerer Rechtsgeschäfte. Demnach dürfen die Gebühren bei der Zusammenbeurkundung nur dann nach dem Gesamtwert des Beurkundungsgegenstandes berechnet werden, wenn ein sachlicher Grund für die Zusammenfassung besteht. Liegt kein sachlicher Grund vor, müssen die Gebühren für jedes einzelne Rechtsgeschäft gesondert berechnet werden.
- § 93 Abs. 2 GNotKG: Im konkreten Fall wurde die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in einer Urkunde beurkundet. Ob in diesem Fall ein sachlicher Grund für die Zusammenfassung der Beurkundungsgegenstände vorliegt, ist umstritten. Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass eine Zusammenfassung der Beurkundungsgegenstände vorliegt und die Notargebühren daher nach dem Gesamtwert der Beurkundungsgegenstände berechnet werden dürfen.
- § 19 Abs. 2 und 3 GNotKG: Diese Paragraphen legen die Berechnungsgrundlage für die Notargebühren fest. Sie regeln die Anwendung der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und beinhalten die Notwendigkeit, die Gebühren nach den Vorschriften der GNotKG zu berechnen und zu dokumentieren. Die Notarin muss die Gebühren gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrekt berechnen und den Anforderungen der Gebührenordnung für Notare entsprechen.
- KV Nr. 21200 GNotKG: Diese Kostenverzeichnisnummer der Gebührenordnung für Notare umfasst die Gebühr für die Beurkundung einer Vollmacht. Die Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist der Geschäftswert. Im Fall des vorliegenden Gerichtsbeschlusses wurden die Gebühren für die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung nach KV Nr. 21200 GNotKG berechnet.
- KV Nr. 32001 und 32005 GNotKG: Diese Kostenverzeichnisnummern der Gebührenordnung für Notare regeln die Berechnung von Pauschalen für Dokumenten- und Post- und Telekommunikationskosten. Die Notarin hat zusätzlich zur Gebühr für die Beurkundung die Pauschalen für Dokumenten- und Post- und Telekommunikationskosten nach den entsprechenden Kostenverzeichnisnummern berechnet.
Das vorliegende Urteil
LG Arnsberg – Az.: 5 OH 7/23 – Beschluss vom 19.04.2024
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