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Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung – Wegzugsklausel

Wohnungsrecht nur auf dem Papier? Wenn der Auszug aus dem geliebten Heim zum Streitfall wird, zeigt ein Beschluss des OLG München, wie wichtig klare Absprachen sind. Denn eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht, um ein Wohnungsrecht einfach so zu löschen. Das Grundbuchamt verlangt handfeste Beweise für den tatsächlichen Auszug – sonst droht ein langwieriger Rechtsstreit.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft die Löschung eines auflösend bedingten Wohnungsrechts im Grundbuch, das an die Bedingung geknüpft ist, dass die Berechtigte ihren Wohnsitz dauerhaft verlegt.
  • Es ist strittig, ob eine Meldebescheinigung ausreicht, um den Nachweis der Verlegung des Hauptwohnsitzes und Lebensmittelpunktes zu führen.
  • Das Grundbuchamt forderte zusätzliche Unterlagen, da die Meldebescheinigung als nicht ausreichend angesehen wurde.
  • Das Gericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamtes.
  • Die Begründung des Gerichts bemängelte die Beweiskraft der Meldebescheinigung, da sie lediglich den aktuellen Stand im Melderegister dokumentiert.
  • Es wurde klargestellt, dass die Bescheinigung nicht den tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitzwechsel nachweisen kann.
  • Der Beschluss verdeutlicht, dass für die Löschung des Wohnungsrechts ein umfassenderer Nachweis erforderlich ist.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Verfahren zur Löschung ähnlicher Wohnungsrechte und deren Nachweispflichten.
  • Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass zusätzliche Nachweise über Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nötig sein können.
  • Das Verfahren zeigt, wie wichtig die exakte Beweislage in Grundbuchangelegenheiten ist.

Auflösende Bedingung im Mietrecht: Ein Fall für Mieter und Vermieter

Das Wohnungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Mietrechts und spielt eine wesentliche Rolle im Mietverhältnis zwischen Vermietern und Mietern. Besonders die auflösende Bedingung, oft auch als Wegzugsklausel bezeichnet, bringt eine besondere Dynamik in die vertragliche Beziehung. Sie ermöglicht es, den Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen zu beenden, was für beide Parteien sowohl Chancen als auch Risiken birgt. In solch einem Fall können Mieter nach ihrem Umzug eine Freigabe der Wohnung beanspruchen, während Vermieter möglicherweise in eine schwierige Situation bezüglich der Wohnnutzung und der Möglichkeiten zur Mietersatzansprüche gelangen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in diesem Kontext zu beachten ist, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Wohnraumschutzes und des Mieterschutzes. Diese sorgen dafür, dass sowohl die Interessen der Mieter als auch der Vermieter gewahrt bleiben und unerwünschte Kündigungen oder unfaire Mieterhöhungen vermieden werden. Die Vertragsanpassung und die konkreten Bedingungen für das Wohnungsrecht stellen sicher, dass alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung der auflösenden Bedingung und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen veranschaulicht und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Wohnungsrecht unter Bedingung: OLG München stärkt Grundbuchsicherheit

Wohnungsrecht und Kündigungsbedingungen
Das OLG München präzisierte, dass für die Löschung eines bedingten Wohnungsrechts strenge Nachweisanforderungen gelten, um realen Wohnsitzwechsel zu bestätigen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 34 Wx 134/24 e) die Voraussetzungen für die Löschung eines bedingten Wohnungsrechts präzisiert. Der Fall betraf eine Grundstückseigentümerin, deren Mutter ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht besaß. Dieses Recht sollte erlöschen, falls die Mutter ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt dauerhaft verlegte.

Streitpunkt: Nachweis des Erlöschens durch Meldebescheinigung

Die Eigentümerin beantragte die Löschung des Wohnungsrechts und legte als Nachweis eine Meldebescheinigung vor. Diese zeigte, dass ihre Mutter seit Juli 2015 nicht mehr an der Adresse des Wohnungsrechts gemeldet war. Das Grundbuchamt wies den Antrag jedoch zurück, da die Meldebescheinigung lediglich den formalen Meldevorgang, nicht aber den tatsächlichen Umzug beweise.

OLG bestätigt strenge Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis

Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts. Es betonte, dass für die Löschung eines Rechts im Grundbuch ohne Zustimmung des Berechtigten strenge Maßstäbe gelten. Eine Meldebescheinigung reiche nicht aus, um zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Berechtigte tatsächlich dauerhaft ausgezogen sei. Das Gericht stellte klar, dass es auf das reale Bewohnen der Immobilie ankomme, nicht auf den formalen Meldeakt.

Bedeutung für die Grundbuchpraxis

Der Beschluss unterstreicht die hohen Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis im Grundbuchverfahren. Das OLG betonte, dass das Grundbuchverfahren nicht zur Klärung strittiger Tatsachen gedacht sei. Es verwies darauf, dass bei der Bestellung von Wohnungsrechten Löschungserleichterungen vereinbart werden könnten, um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Ohne solche Vereinbarungen bleibe oft nur der Weg über eine Berichtigungsbewilligung oder eine Klage nach § 894 BGB.

Empfehlungen für die Vertragsgestaltung

Das Gericht gab den wichtigen Hinweis, dass bei der Bestellung von Wohnungsrechten Löschungserleichterungen vereinbart werden sollten. So könnte beispielsweise festgelegt werden, dass eine Meldebescheinigung oder eine Eigenurkunde für den Nachweis des Erlöschens ausreicht. Dies würde künftige Beweisschwierigkeiten vermeiden und die Löschung des Rechts erleichtern, wenn die Bedingung eingetreten ist.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG München bekräftigt die hohen Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis im Grundbuchverfahren. Eine Meldebescheinigung allein reicht nicht aus, um das Erlöschen eines bedingten Wohnungsrechts zu beweisen. Für die Praxis empfiehlt das Gericht, bei der Bestellung von Wohnungsrechten Löschungserleichterungen zu vereinbaren. Dies unterstreicht die Bedeutung vorausschauender Vertragsgestaltung im Immobilienrecht und stärkt die Rechtssicherheit im Grundbuchwesen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Grundstückseigentümer ein Wohnungsrecht mit einer Wegzugsklausel im Grundbuch eingetragen haben, müssen Sie bei der Löschung dieses Rechts besonders vorsichtig vorgehen. Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht aus, um zu beweisen, dass der Berechtigte tatsächlich dauerhaft ausgezogen ist. Das Gericht verlangt einen strengeren Nachweis, der das tatsächliche Bewohnen der Immobilie berücksichtigt. Um zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie bei der Bestellung eines Wohnungsrechts konkrete Löschungserleichterungen vereinbaren, wie zum Beispiel die Akzeptanz einer Meldebescheinigung als ausreichenden Nachweis. Ohne solche Vereinbarungen könnte es für Sie sehr schwierig werden, das Wohnungsrecht ohne Zustimmung des Berechtigten zu löschen, selbst wenn dieser augenscheinlich ausgezogen ist.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik bieten wir Ihnen umfassende Informationen rund um Wohnungsrecht und Kündigungsbedingungen. Egal, ob Sie Fragen zu Ihren Rechten als Mieter oder Vermieter haben – hier finden Sie prägnante Antworten und rechtliche Grundlagen, die Ihnen helfen, Ihre Situation besser zu verstehen und rechtssicher zu agieren. Tauchen Sie ein in die rechtlichen Aspekte und klären Sie Ihre Anliegen schnell und unkompliziert.

Wie kann ein Wohnungsrecht mit Wegzugsklausel rechtssicher gestaltet werden?

Ein Wohnungsrecht mit Wegzugsklausel kann durch präzise Formulierungen und klare Bedingungen rechtssicher gestaltet werden. Der Kern liegt in der genauen Definition der auflösenden Bedingung.

Präzise Formulierung der Wegzugsklausel

Die Wegzugsklausel sollte exakt festlegen, unter welchen Umständen das Wohnungsrecht erlischt. Beispielsweise könnte sie lauten: „Das Wohnungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte aus der Wohnung auszieht und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht in der Wohnung lebt.“ Wichtig ist, dass Sie Begriffe wie „Auszug“ und „nicht in der Wohnung leben“ genau definieren.

Berücksichtigung von Ausnahmen

Denken Sie daran, Ausnahmen für vorübergehende Abwesenheiten zu regeln. Eine mögliche Formulierung wäre: „Kurzzeitige Abwesenheiten aufgrund von Urlaub, Krankenhausaufenthalten oder beruflichen Verpflichtungen von bis zu drei Monaten gelten nicht als Auszug im Sinne dieser Klausel.“

Festlegung des Erlöschenszeitpunkts

Bestimmen Sie genau, wann das Wohnungsrecht erlischt. Eine mögliche Formulierung: „Das Wohnungsrecht erlischt automatisch am Tag nach Ablauf der sechsmonatigen Frist, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.“

Nachweis des Auszugs

Regeln Sie, wie der Auszug nachgewiesen wird. Sie könnten festlegen: „Der Eigentümer muss den Auszug des Berechtigten nachweisen. Als Nachweis gelten beispielsweise die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt oder die Vorlage eines neuen Mietvertrags des Berechtigten.“

Löschungsbewilligung

Um spätere Probleme bei der Löschung des Wohnungsrechts zu vermeiden, sollten Sie eine Löschungsbewilligung in die Vereinbarung aufnehmen. Diese könnte lauten: „Der Berechtigte erteilt bereits jetzt die Einwilligung zur Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch für den Fall des Eintritts der auflösenden Bedingung.“

Wenn Sie diese Punkte beachten, schaffen Sie eine solide rechtliche Grundlage für Ihr Wohnungsrecht mit Wegzugsklausel. Die sorgfältige Formulierung und Berücksichtigung möglicher Szenarien ist entscheidend für die Rechtssicherheit.

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Welche Nachweise sind für die Löschung eines Wohnungsrechts im Grundbuch erforderlich?

Für die Löschung eines Wohnungsrechts im Grundbuch sind je nach Situation unterschiedliche Nachweise erforderlich. Grundsätzlich gilt: Je strenger die Anforderungen, desto sicherer der Schutz des Wohnungsberechtigten.

Standardfall: Tod des Berechtigten

Wenn der Wohnungsberechtigte verstorben ist, benötigen Sie:

  1. Einen formlosen Antrag des Grundstückseigentümers auf Löschung des Wohnungsrechts
  2. Die Sterbeurkunde des Berechtigten im Original

Beachten Sie: Ist eine sogenannte Löschungserleichterungsklausel („löschbar mit Todesnachweis“) eingetragen, kann die Löschung sofort erfolgen. Andernfalls ist sie erst ein Jahr nach dem Todeszeitpunkt möglich.

Löschung bei Wegzugsklausel

Enthält das Wohnungsrecht eine Wegzugsklausel, die das Recht bei dauerhaftem Auszug des Berechtigten erlöschen lässt, gelten besonders strenge Anforderungen an den Nachweis:

  • Eine Meldebescheinigung allein reicht nicht aus, um die Unrichtigkeit des Grundbuchs zu beweisen.
  • Der Nachweis muss zweifelsfrei belegen, dass die Bedingung für das Erlöschen des Wohnungsrechts eingetreten ist.

Löschung durch Verzicht

Wenn der Wohnungsberechtigte auf sein Recht verzichtet, benötigen Sie:

  • Eine Löschungsbewilligung des Berechtigten
  • Diese muss entweder vor einem Notar erklärt oder die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein

Wichtige Hinweise

  • Die Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.
  • Bei einem Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung (z.B. Wegzugsklausel) müssen Sie den Eintritt der Bedingung zweifelsfrei nachweisen.
  • Für den Unrichtigkeitsnachweis gelten strenge Anforderungen, da er eine Grundbucheintragung ohne Bewilligung des Betroffenen ermöglicht.

Wenn Sie ein Wohnungsrecht löschen möchten, sollten Sie die genauen Umstände und Bedingungen des eingetragenen Rechts sorgfältig prüfen. Die Anforderungen an den Nachweis können je nach Einzelfall variieren und sind oft komplex.

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Was bedeutet eine auflösende Bedingung bei einem Wohnungsrecht?

Eine auflösende Bedingung bei einem Wohnungsrecht bedeutet, dass das Recht automatisch endet, sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt. Dieses Rechtskonstrukt ist im § 158 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und ermöglicht es, die Dauer eines Wohnungsrechts an spezifische Umstände zu knüpfen.

Funktionsweise der auflösenden Bedingung

Wenn Sie ein Wohnungsrecht mit einer auflösenden Bedingung vereinbaren, bleibt dieses Recht zunächst uneingeschränkt bestehen. Erst wenn das in der Bedingung festgelegte Ereignis eintritt, erlischt das Wohnungsrecht ohne weitere Handlungen oder Erklärungen. Dies geschieht kraft Gesetzes, was bedeutet, dass keine zusätzliche Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung erforderlich ist.

Arten von auflösenden Bedingungen

Bei Wohnungsrechten können verschiedene Arten von auflösenden Bedingungen vereinbart werden. Häufige Beispiele sind:

  • Wegzugsklausel: Das Wohnungsrecht endet, wenn der Berechtigte dauerhaft aus der Wohnung auszieht.
  • Wiederverheiratungsklausel: Das Recht erlischt, falls der berechtigte Ehepartner erneut heiratet.
  • Zeitliche Begrenzung: Das Wohnungsrecht endet zu einem bestimmten Datum oder nach Ablauf einer festgelegten Frist.

Stellen Sie sich vor, Sie räumen Ihrem Elternteil ein Wohnungsrecht ein, das enden soll, sobald dieser in ein Pflegeheim umzieht. In diesem Fall wäre der Umzug ins Pflegeheim die auflösende Bedingung.

Rechtliche Anforderungen und Konsequenzen

Für die Wirksamkeit einer auflösenden Bedingung bei einem Wohnungsrecht gelten strenge rechtliche Anforderungen:

  1. Die Bedingung muss eindeutig formuliert und objektiv feststellbar sein.
  2. Sie muss im Grundbuch eingetragen werden, um gegenüber Dritten wirksam zu sein.
  3. Die Bedingung darf nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Wenn die Bedingung eintritt, erlischt das Wohnungsrecht automatisch. Der bisherige Rechtsinhaber verliert seinen Anspruch auf Nutzung der Wohnung, und der Eigentümer kann wieder frei über die Immobilie verfügen. Allerdings bleibt der Grundbucheintrag zunächst bestehen und muss aktiv gelöscht werden, um die tatsächliche Rechtslage widerzuspiegeln.

Bedeutung für die Beteiligten

Für Sie als Eigentümer bietet eine auflösende Bedingung den Vorteil, dass Sie die Dauer des Wohnungsrechts an bestimmte Umstände knüpfen können. Dies kann Ihnen mehr Flexibilität und Planungssicherheit geben.

Als Inhaber eines Wohnungsrechts sollten Sie sich der möglichen Beendigung Ihres Rechts bewusst sein. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Bedingungen kennen und verstehen, unter welchen Umständen Ihr Wohnungsrecht enden könnte.

In beiden Fällen ist es ratsam, die auflösende Bedingung sorgfältig zu formulieren und alle möglichen Szenarien zu bedenken. Eine präzise und eindeutige Formulierung hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

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Welche Möglichkeiten haben Eigentümer, wenn der Berechtigte die Löschung des Wohnungsrechts verweigert?

Wenn der Berechtigte die Löschung des Wohnungsrechts verweigert, haben Eigentümer mehrere Möglichkeiten, um ihre Interessen durchzusetzen:

Klage auf Löschungsbewilligung

Als wichtigste Option steht Ihnen als Eigentümer eine Klage auf Löschungsbewilligung nach § 894 BGB zur Verfügung. Diese Klage zielt darauf ab, den Berechtigten zur Abgabe einer Löschungsbewilligung zu zwingen. Voraussetzung ist, dass das Wohnungsrecht tatsächlich erloschen ist, etwa durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Zeitablauf.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Wohnungsrecht unter der Bedingung eingeräumt, dass der Berechtigte die Wohnung selbst nutzt. Zieht er dauerhaft aus, können Sie auf Löschung klagen. Beachten Sie jedoch, dass ein solcher Prozess zeit- und kostenintensiv sein kann.

Außergerichtliche Einigung

Bevor Sie den Rechtsweg beschreiten, sollten Sie eine gütliche Einigung anstreben. Oft lassen sich Konflikte durch offene Kommunikation und Kompromissbereitschaft lösen. Sie könnten dem Berechtigten beispielsweise eine Abfindung für den freiwilligen Verzicht auf das Wohnungsrecht anbieten.

Prüfung der Vertragsbedingungen

Untersuchen Sie sorgfältig die Vereinbarung über das Wohnungsrecht. Möglicherweise enthält sie eine Wegzugsklausel oder andere Bedingungen, die eine Löschung rechtfertigen. In einem solchen Fall wäre Ihre rechtliche Position deutlich gestärkt.

Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt

Wenn eindeutige Beweise für das Erlöschen des Wohnungsrechts vorliegen, können Sie einen Antrag auf Löschung direkt beim Grundbuchamt stellen. Dies ist jedoch nur in klaren Fällen erfolgversprechend, etwa wenn der Berechtigte verstorben ist und Sie eine Sterbeurkunde vorlegen können.

Feststellungsklage

In manchen Fällen kann eine Feststellungsklage sinnvoll sein. Hierbei lassen Sie gerichtlich feststellen, dass das Wohnungsrecht erloschen ist. Dies kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.

Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Die Erfolgsaussichten hängen stark von den konkreten Umständen und vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine sorgfältige Prüfung aller Dokumente und Fakten ist unerlässlich, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

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Welche Rolle spielt das Grundbuchamt bei der Löschung eines Wohnungsrechts?

Das Grundbuchamt nimmt eine zentrale Rolle bei der Löschung eines Wohnungsrechts ein. Es ist die zuständige Behörde für die Führung und Aktualisierung des Grundbuchs, in dem auch Wohnungsrechte eingetragen sind.

Prüfung des Löschungsantrags

Wenn Sie die Löschung eines Wohnungsrechts beantragen, prüft das Grundbuchamt zunächst die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen. Dazu gehören in der Regel:

  • Ein formloser Antrag des Grundstückseigentümers
  • Die Sterbeurkunde des Berechtigten im Original (bei Erlöschen durch Tod)
  • Gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung

Eintragung der Löschung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, trägt das Grundbuchamt die Löschung des Wohnungsrechts im Grundbuch ein. Dies geschieht durch einen entsprechenden Vermerk in der Abteilung II des Grundbuchs, wo das Wohnungsrecht ursprünglich eingetragen wurde.

Beachtung von Löschungserleichterungen

Das Grundbuchamt berücksichtigt bei der Löschung auch etwaige Löschungserleichterungsklauseln. Wurde beispielsweise eine Klausel „löschbar mit Todesnachweis“ eingetragen, kann das Grundbuchamt die Löschung sofort nach Vorlage der Sterbeurkunde vornehmen. Ohne eine solche Klausel ist die Löschung erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Todeszeitpunkt möglich, es sei denn, alle Erben bewilligen die Löschung in öffentlich beglaubigter Form.

Prüfung auflösender Bedingungen

In Fällen, in denen das Wohnungsrecht unter einer auflösenden Bedingung steht, wie etwa einer Wegzugsklausel, prüft das Grundbuchamt, ob die Bedingung eingetreten ist. Hierbei ist der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs gemäß § 22 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) erforderlich. Das Grundbuchamt muss sich davon überzeugen, dass die Bedingung tatsächlich eingetreten ist, bevor es die Löschung vornimmt.

Gebührenerhebung

Für die Löschung eines Wohnungsrechts erhebt das Grundbuchamt eine Gebühr. Diese beträgt in der Regel 25 EUR pro gelöschtem Recht gemäß Nr. 14143 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Wenn Sie die Löschung eines Wohnungsrechts beantragen möchten, ist es wichtig zu wissen, dass das Grundbuchamt eine rein formale Prüfung vornimmt. Es untersucht nicht die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Löschung, sondern verlässt sich auf die vorgelegten Dokumente und Nachweise. Daher ist es entscheidend, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Wohnungsrecht: Ein dingliches Recht, das einer Person erlaubt, ein Gebäude oder einen Teil davon zu Wohnzwecken zu nutzen, ohne dafür Miete zu zahlen. Es wird oft im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Das Recht kann lebenslang oder zeitlich begrenzt sein und endet spätestens mit dem Tod des Berechtigten. Im Gegensatz zur Miete kann es nicht einseitig gekündigt werden. Beispiel: Eltern übertragen ihr Haus an die Kinder, behalten aber ein lebenslanges Wohnungsrecht.
  • Auflösende Bedingung: Eine vertragliche Vereinbarung, die festlegt, dass ein Rechtsverhältnis automatisch endet, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Sie schafft Rechtssicherheit, indem sie klare Beendigungskriterien definiert. Bei Wohnungsrechten wird sie oft als „Wegzugsklausel“ verwendet. Die Bedingung muss eindeutig formuliert und objektiv überprüfbar sein. Beispiel: Ein Wohnungsrecht erlischt, wenn der Berechtigte länger als sechs Monate nicht in der Wohnung lebt.
  • Unrichtigkeitsnachweis: Ein rechtliches Instrument zur Korrektur des Grundbuchs, wenn dessen Inhalt nicht der tatsächlichen Rechtslage entspricht. Er ersetzt die Zustimmung des Berechtigten zur Grundbuchänderung. Die Anforderungen sind sehr hoch, um die Verlässlichkeit des Grundbuchs zu gewährleisten. Der Nachweis muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt werden. Ein Beispiel wäre eine notariell beglaubigte Erklärung des Wohnungsrechtsinhabers über seinen dauerhaften Auszug.
  • Löschungserleichterung: Eine vertragliche Vereinbarung, die es erleichtert, ein im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen. Sie legt im Voraus fest, welche Nachweise für die Löschung ausreichen. Dies kann Streitigkeiten vorbeugen und Verfahren beschleunigen. Beispiele sind die Akzeptanz einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung als Nachweis für einen Wegzug. Ohne solche Vereinbarungen kann die Löschung eines Rechts sehr schwierig werden.
  • Berichtigungsbewilligung: Eine Erklärung des im Grundbuch Eingetragenen, dass er der Änderung oder Löschung seines Rechts zustimmt. Sie ist der einfachste Weg, um eine Grundbuchberichtigung zu erreichen. Die Bewilligung muss öffentlich beglaubigt werden. Wenn der Berechtigte die Bewilligung verweigert, bleibt oft nur der Klageweg. Ein Beispiel wäre die notariell beglaubigte Erklärung eines Wohnungsrechtsinhabers, dass er mit der Löschung seines Rechts einverstanden ist.
  • Grundbuchverfahren: Das rechtlich geregelte Vorgehen zur Führung und Änderung des Grundbuchs. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs mit Grundstücken. Das Verfahren ist streng formalisiert und wird vom Grundbuchamt durchgeführt. Es umfasst Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Rechten. Wichtige Prinzipien sind der Antragsgrundsatz und das Konsensprinzip. Das Grundbuchverfahren ist nicht für die Klärung strittiger Rechtsfragen ausgelegt, diese müssen gegebenenfalls vor Gericht geklärt werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1093 BGB (Wohnungsrecht): Das Wohnungsrecht gewährt einer Person das Recht, eine Wohnung oder ein Haus unentgeltlich zu bewohnen. Es kann im Grundbuch eingetragen werden und wirkt dann auch gegenüber neuen Eigentümern. Im vorliegenden Fall wurde das Wohnungsrecht der Mutter der Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
  • § 158 Abs. 2 BGB (Auflösende Bedingung): Eine auflösende Bedingung bewirkt, dass ein Rechtsverhältnis automatisch endet, wenn ein bestimmtes zukünftiges Ereignis eintritt. Im vorliegenden Fall wurde das Wohnungsrecht unter der auflösenden Bedingung bestellt, dass die Mutter der Eigentümerin das Anwesen dauerhaft verlässt.
  • § 22 Abs. 1 GBO (Grundbuchberichtigung): Das Grundbuch kann berichtigt werden, wenn es unrichtig ist, also nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmt. Im vorliegenden Fall beantragte die Eigentümerin die Löschung des Wohnungsrechts, weil ihrer Ansicht nach die auflösende Bedingung eingetreten war.
  • § 894 BGB (Unrichtigkeit des Grundbuchs): Das Grundbuch ist unrichtig, wenn sein Inhalt nicht mit der wahren Rechtslage übereinstimmt. Im vorliegenden Fall ist die Frage, ob das Grundbuch unrichtig ist, weil das Wohnungsrecht noch eingetragen ist, obwohl die Mutter der Eigentümerin das Anwesen dauerhaft verlassen hat.
  • § 18 Abs. 2 BMG (Meldebescheinigung): Eine Meldebescheinigung weist nach, welche Meldedaten zu einer bestimmten Person im Melderegister gespeichert sind. Im vorliegenden Fall legte die Eigentümerin eine Meldebescheinigung vor, um nachzuweisen, dass ihre Mutter das Anwesen dauerhaft verlassen hat. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Meldebescheinigung allein nicht ausreicht, um den vollen Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs zu führen.

Das vorliegende Urteil

OLG München – Az.: 34 Wx 134/24 e – Beschluss vom 30.07.2024


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