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Wertbestimmung von Grundeigentum

Ein Erbfall, ein Grundstück und die Frage: Wie viel ist es wirklich wert? Ein vermeintlich zu hoch angesetzter Grundstückswert im Nachlassverfahren entfachte einen Streit, der nun vor dem Oberlandesgericht Nürnberg landete. Ging es doch um die Frage, wie sich fehlende Straßenanbindung und Gartennutzung auf die Gerichtskosten auswirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Nürnberg
  • Datum: 14.07.2023
  • Aktenzeichen: 1 Wx 664/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Nachlassgerichts
  • Rechtsbereiche: Nachlassrecht, Gebührenrecht, Immobilienbewertung
  • Beteiligte Parteien:
    • Beschwerdeführer: Legte die Beschwerde ein und beanstandete die Bewertung des Grundstücks, da er der Ansicht war, dass die Ermittlung des Werts zu Ungunsten des Geschäftswerts fehle.
    • Nachlassgericht Kelheim: Erließ den Beschluss, in dem der Geschäftswert auf 315.683,59 € festgesetzt wurde und das Grundstück anhand der Kriterien des GNotKG mit 257.625,00 € bewertet wurde.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Es ging um die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen eines Nachlassgerichtsverfahrens, bei dem der Geschäftswert für die Gebührenfestsetzung ermittelt wurde. Die Bewertung des Grundstücks bildete die Grundlage für den festgesetzten Geschäftswert.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war, ob die Ermittlung des Grundstückswerts unter Anwendung der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe (GNotKG) korrekt vorgenommen wurde und damit die Festsetzung des Geschäftswerts rechtmäßig ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen; das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, und außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
    • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Bewertung des Grundstücks gemäß den Vorgaben des GNotKG ordnungsgemäß durchgeführt wurde, wodurch der festgesetzte Geschäftswert als sachgerecht betrachtet wird.
    • Folgen: Die Entscheidung bestätigt die Anwendung der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe bei der Festsetzung des Geschäftswerts; es entstehen keine zusätzlichen außergerichtlichen Kosten.

Der Fall vor Gericht


Streit um Gerichtskosten im Erbschaftsfall: Nürnberger Oberlandesgericht bestätigt Grundstückswertfestsetzung

Grundstückswertfestsetzung im Erbschaftsfall | Symbolbild: KI-generiertes BildGrundstückswertfestsetzung im Erbschaftsfall | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 1 Wx 664/23) eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts in einem Nachlassverfahren zurückgewiesen. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, wie der Wert eines Grundstücks im Rahmen der Berechnung von Gerichtsgebühren zu bemessen ist. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Kelheim und setzte klare Maßstäbe für die Wertermittlung von Grundstücken in solchen Verfahren.

Hintergrund des Falls: Erbschaft und Bewertung eines Gartengrundstücks

Der Fall drehte sich um ein Erbschaftsverfahren, in dem unter anderem ein Grundstück in der Gemarkung … mit einer Fläche von 1.145 Quadratmetern zu bewerten war. Das Amtsgericht Kelheim hatte den Wert dieses Grundstücks mit 257.625,00 Euro angesetzt und darauf basierend die Gerichtsgebühren festgesetzt. Der Beteiligte zu 1) legte gegen diese Wertfestsetzung Beschwerde beim OLG Nürnberg ein, da er den Grundstückswert für zu hoch erachtet.

Kern der Beschwerde: Geringerer Grundstückswert durch angebliche Wertminderung

Der Beschwerdeführer argumentierte, dass der Wert des Grundstücks deutlich niedriger anzusetzen sei. Er führte verschiedene Gründe für eine Wertminderung an. Zum einen verwies er darauf, dass das Grundstück aktuell lediglich als Gartenland genutzt werde. Zum anderen machte er die „Übergröße“ des Grundstücks sowie das Fehlen einer direkten Anbindung an eine öffentliche Straße und Leitungsrechte geltend. Er forderte einen pauschalen Abschlag von 25 Prozent auf den Bodenrichtwert, da dies seiner Ansicht nach „normal üblich“ sei.

Entscheidung des Amtsgerichts Kelheim: Orientierung am Bodenrichtwert

Das Amtsgericht Kelheim hatte bei der Wertermittlung den sogenannten Bodenrichtwert herangezogen. Dieser Wert, der von den Kommunen veröffentlicht wird, dient als Orientierung für den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einer bestimmten Region. Das Amtsgericht hatte den Bodenrichtwert als Grundlage genommen und einen Abschlag von 25 Prozent berücksichtigt. Damit kam es zu dem genannten Wert von 257.625,00 Euro für das Grundstück.

OLG Nürnberg bestätigt Wertfestsetzung: Bodenrichtwert als maßgebliche Grundlage

Das OLG Nürnberg wies die Beschwerde des Beteiligten zu 1) jedoch als unbegründet zurück und bestätigte die Wertfestsetzung des Amtsgerichts. Das Gericht stellte klar, dass die Wertermittlung von Grundstücken nach § 46 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) erfolgt. Demnach ist der Wert durch den Preis zu bestimmen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller preisbeeinflussenden Faktoren erzielbar wäre.

Bodenrichtwert als zulässiges Schätzungsmittel

Das OLG Nürnberg betonte, dass der Bodenrichtwert gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 3 GNotKG ein zulässiges Mittel zur Wertbestimmung von Grundstücken darstellt. Es sei nicht erforderlich, für die Gebührenfestsetzung eine Wertfeststellung mit „letzter Präzision“ vorzunehmen. Ein auf dem Bodenrichtwert basierender Wertansatz sei daher grundsätzlich rechtmäßig.

Abschlag vom Bodenrichtwert: Nur bei konkreten wertmindernden Umständen

Das Gericht räumte zwar ein, dass ein Abschlag vom Bodenrichtwert in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein kann. Dies setze jedoch das Vorliegen konkreter wertmindernder Umstände voraus, deren Erheblichkeit nicht ausgeschlossen werden könne. Ein pauschaler Abschlag von 25 Prozent sei nicht automatisch „üblich“ oder gerechtfertigt.

Keine Wertminderung durch Gartennutzung oder Grundstücksgröße

Die Argumente des Beschwerdeführers überzeugten das OLG Nürnberg nicht. Die aktuelle Nutzung als Gartenland sei kein wertmindernder Faktor, da entscheidend sei, dass das Grundstück grundsätzlich bebaubar sei. Laut Flurkarte liege das Grundstück inmitten eines Wohngebiets mit Einfamilienhäusern, und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Wohnbebauung baurechtlich unzulässig wäre. Auch die Grundstücksgröße von 1.145 Quadratmetern sei im ländlichen Raum nicht außergewöhnlich und stelle keine Wertminderung dar, insbesondere da auch die Nachbargrundstücke ähnliche Größen aufwiesen.

Wertminderung durch fehlende Erschließung: 25 Prozent Abschlag ausreichend

Einzig der Umstand, dass das Grundstück derzeit keine Anbindung an eine öffentliche Straße und keine Leitungsrechte besitzt, wurde vom OLG Nürnberg als potenziell wertmindernd anerkannt. Das Gericht hielt jedoch den bereits vom Amtsgericht vorgenommenen Abschlag von 25 Prozent vom Bodenrichtwert für ausreichend, um diesem Umstand Rechnung zu tragen. Ein weiterer, höherer Abschlag sei nicht gerechtfertigt.

Bedeutung des Urteils für Betroffene: Klarheit bei Grundstücksbewertung in Nachlasssachen

Das Urteil des OLG Nürnberg schafft Klarheit für Erben und andere Beteiligte in Nachlassverfahren, in denen Grundstücke bewertet werden müssen. Es bestätigt, dass der Bodenrichtwert eine zentrale Rolle bei der Wertermittlung für die Berechnung von Gerichtsgebühren spielt. Betroffene können sich nicht pauschal auf einen Abschlag vom Bodenrichtwert berufen, sondern müssen konkrete wertmindernde Umstände darlegen und beweisen.

Das Urteil zeigt auch, dass Gerichte bei der Bewertung von Grundstücken in Nachlasssachen einen pragmatischen Ansatz verfolgen. Es wird nicht die Erstellung teurer Sachverständigengutachten gefordert, sondern auf öffentlich zugängliche und standardisierte Werte wie den Bodenrichtwert zurückgegriffen. Gleichzeitig wird aber sichergestellt, dass individuelle Besonderheiten des Grundstücks, die den Wert tatsächlich mindern, angemessen berücksichtigt werden können, wie im vorliegenden Fall die fehlende Erschließung, die zu einem Abschlag von 25% führte. Für Betroffene bedeutet dies mehr Rechtssicherheit und eine vereinfachte Berechnungsgrundlage für die oft erheblichen Gerichtskosten in Erbschaftsangelegenheiten.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Bewertung von Grundstücken für erbrechtliche Zwecke grundsätzlich die Bodenrichtwerte ohne automatischen Abschlag von 25% anzusetzen sind. Ein solcher Abschlag ist nur bei nachweisbaren wertmindernden Faktoren gerechtfertigt, wobei die bloße Nutzung als Gartenland oder eine vermeintliche „Übergröße“ keine hinreichenden Gründe darstellen. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass fehlende Straßenanbindungen oder Versorgungsleitungen durch gesetzliche Notwegerechte kompensiert werden können, wenn das Grundstück durch Abtrennung von der Verkehrsanbindung abgeschnitten wurde. Der potenzielle Verkehrswert orientiert sich an der baurechtlich zulässigen Nutzung und nicht an der tatsächlichen momentanen Verwendung des Grundstücks.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau ist der Bodenrichtwert und wo finde ich ihn für ein bestimmtes Grundstück im Erbfall?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, der in Euro pro Quadratmeter angegeben wird. Er spiegelt den Wert eines unbebauten Grundstücks wider und wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt.

Bedeutung des Bodenrichtwerts

Im Erbfall ist der Bodenrichtwert von großer Bedeutung, da er als Basis für die Besteuerung von Grund und Boden dient. Er wird zur Wertermittlung von Immobilien herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn dieser nicht im Vergleichswertverfahren ermittelt werden kann. Für die Erbschaftssteuer ist der Bodenrichtwert ein wesentlicher Faktor, da Grundstücke und Immobilien oft die größten Vermögenswerte in einer Erbschaft darstellen.

Ermittlung des Bodenrichtwerts

Die Gutachterausschüsse ermitteln den Bodenrichtwert anhand folgender Faktoren:

  • Tatsächliche Verkäufe bzw. Käufe von Grundstücken in einem bestimmten Zeitraum
  • Lage und Erschließungsgrad des Grundstücks
  • Grundstücksform und -größe
  • Bebauungsmöglichkeiten und vorgesehene Nutzung

Der Bodenrichtwert wird mindestens alle zwei Jahre neu festgelegt, wobei einige Bundesländer auch häufigere Ermittlungen vorsehen können.

Wo Sie den Bodenrichtwert finden

Wenn Sie den Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück im Erbfall benötigen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Online-Recherche: Nutzen Sie das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Ihres Bundeslandes. Geben Sie einfach die Grundstücksanschrift ein, um die gewünschten Informationen zu erhalten.
  2. Anfrage bei der Kommune: Sie können die gültigen Bodenrichtwerte bei Ihrer zuständigen Gemeinde erfragen.
  3. Gutachterausschuss: Wenden Sie sich direkt an die Geschäftsstelle des örtlichen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.
  4. Bodenrichtwertkarten: Diese Karten geben einen Überblick über die Richtwerte für verschiedene Gebiete innerhalb einer Gemeinde oder Stadt.

Beachten Sie, dass der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert ist. Der tatsächliche Wert eines einzelnen Grundstücks kann davon abweichen, abhängig von seinen individuellen Eigenschaften. Im Erbfall ist es ratsam, den genauen Wert des Grundstücks zu ermitteln, um die korrekte Erbschaftssteuer berechnen zu können.


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Welche konkreten wertmindernden Faktoren werden bei der Grundstücksbewertung im Erbfall berücksichtigt und wie kann ich diese nachweisen?

Bei der Grundstücksbewertung im Erbfall können verschiedene wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden, die den Verkehrswert der Immobilie beeinflussen. Diese Faktoren lassen sich in mehrere Kategorien einteilen:

Bauliche und technische Mängel

Veraltete oder mangelhafte Bausubstanz kann den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Hierzu zählen:

  • Fehlende Dämmung von Gebäude und Dach
  • Veraltete Elektroinstallationen
  • Alte Heizungsanlagen
  • Mangelhafte Fenster oder Türen
  • Feuchter Keller
  • Genereller Sanierungsbedarf

Um diese Mängel nachzuweisen, können Sie Fotos, Gutachten von Bausachverständigen oder Kostenvoranschläge für notwendige Sanierungsarbeiten vorlegen.

Lage und Umgebungsfaktoren

Die Lage einer Immobilie spielt eine entscheidende Rolle bei der Wertermittlung. Wertmindernde Lagefaktoren können sein:

  • Nähe zu stark befahrenen Straßen
  • Lärmbelästigungen
  • Schlechte Infrastruktur
  • Mangelnde Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr

Zum Nachweis dieser Faktoren können Sie offizielle Lärmkarten, Verkehrsstatistiken oder Gutachten zur Infrastruktur heranziehen.

Rechtliche und bauliche Einschränkungen

Rechtliche Belastungen können den Wert eines Grundstücks erheblich mindern:

  • Wegerechte
  • Denkmalschutzauflagen
  • Andere im Grundbuch eingetragene Belastungen
  • Geringe Bebaubarkeit
  • Ungünstige Grundstückszuschnitte

Diese Einschränkungen lassen sich durch Grundbuchauszüge, Bebauungspläne oder Bescheinigungen der zuständigen Behörden nachweisen.

Nießbrauchsrechte und Wohnrechte

Bestehende Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte reduzieren den Verkehrswert einer Immobilie, da sie die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers einschränken. Der Wert dieser Rechte wird nach einer speziellen Formel berechnet:

Kapitalwert des Nießbrauchs = Jahreswert × Vervielfältiger

Zum Nachweis dienen notarielle Urkunden oder Grundbuchauszüge, die diese Rechte dokumentieren.

Nachweis durch Sachverständigengutachten

Um wertmindernde Faktoren gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, ist ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen oft der effektivste Weg. Der Gutachter berücksichtigt alle relevanten Faktoren und erstellt eine fundierte Bewertung, die vom Finanzamt in der Regel anerkannt wird.

Wenn Sie eine geerbte Immobilie bewerten lassen, achten Sie darauf, dass der Gutachter alle wertmindernden Aspekte berücksichtigt. Er sollte das Objekt persönlich besichtigen und alle relevanten Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Baubeschreibungen und Altlastenauskünfte prüfen.

Beachten Sie, dass das Finanzamt bei seiner Bewertung oft standardisierte Verfahren anwendet, die wertmindernde Faktoren nicht ausreichend berücksichtigen. Daher kann es sich lohnen, einen niedrigeren Wert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, insbesondere wenn die Abweichung vom typisierten Grundsteuerwert mehr als 40% beträgt.

Durch die sorgfältige Dokumentation und den Nachweis wertmindernder Faktoren können Sie möglicherweise die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer reduzieren und so Ihre Steuerlast verringern.


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Welche konkreten wertmindernden Faktoren werden bei der Grundstücksbewertung im Erbfall berücksichtigt und wie kann ich diese nachweisen?

Bei der Grundstücksbewertung im Erbfall können verschiedene wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden, die den Verkehrswert der Immobilie beeinflussen. Diese Faktoren lassen sich in mehrere Kategorien einteilen:

Bauliche und technische Mängel

Veraltete oder mangelhafte Bausubstanz kann den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Hierzu zählen:

  • Fehlende Dämmung von Gebäude und Dach
  • Veraltete Elektroinstallationen
  • Alte Heizungsanlagen
  • Mangelhafte Fenster oder Türen
  • Feuchter Keller
  • Genereller Sanierungsbedarf

Um diese Mängel nachzuweisen, können Sie Fotos, Gutachten von Bausachverständigen oder Kostenvoranschläge für notwendige Sanierungsarbeiten vorlegen.

Lage und Umgebungsfaktoren

Die Lage einer Immobilie spielt eine entscheidende Rolle bei der Wertermittlung. Wertmindernde Lagefaktoren können sein:

  • Nähe zu stark befahrenen Straßen
  • Lärmbelästigungen
  • Schlechte Infrastruktur
  • Mangelnde Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr

Zum Nachweis dieser Faktoren können Sie offizielle Lärmkarten, Verkehrsstatistiken oder Gutachten zur Infrastruktur heranziehen.

Rechtliche und bauliche Einschränkungen

Rechtliche Belastungen können den Wert eines Grundstücks erheblich mindern:

  • Wegerechte
  • Denkmalschutzauflagen
  • Andere im Grundbuch eingetragene Belastungen
  • Geringe Bebaubarkeit
  • Ungünstige Grundstückszuschnitte

Diese Einschränkungen lassen sich durch Grundbuchauszüge, Bebauungspläne oder Bescheinigungen der zuständigen Behörden nachweisen.

Nießbrauchsrechte und Wohnrechte

Bestehende Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte reduzieren den Verkehrswert einer Immobilie, da sie die Nutzungsmöglichkeiten des Eigentümers einschränken. Der Wert dieser Rechte wird nach einer speziellen Formel berechnet:

Kapitalwert des Nießbrauchs = Jahreswert × Vervielfältiger

Zum Nachweis dienen notarielle Urkunden oder Grundbuchauszüge, die diese Rechte dokumentieren.

Nachweis durch Sachverständigengutachten

Um wertmindernde Faktoren gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen, ist ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen oft der effektivste Weg. Der Gutachter berücksichtigt alle relevanten Faktoren und erstellt eine fundierte Bewertung, die vom Finanzamt in der Regel anerkannt wird.

Wenn Sie eine geerbte Immobilie bewerten lassen, achten Sie darauf, dass der Gutachter alle wertmindernden Aspekte berücksichtigt. Er sollte das Objekt persönlich besichtigen und alle relevanten Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Baubeschreibungen und Altlastenauskünfte prüfen.

Beachten Sie, dass das Finanzamt bei seiner Bewertung oft standardisierte Verfahren anwendet, die wertmindernde Faktoren nicht ausreichend berücksichtigen. Daher kann es sich lohnen, einen niedrigeren Wert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen, insbesondere wenn die Abweichung vom typisierten Grundsteuerwert mehr als 40% beträgt.

Durch die sorgfältige Dokumentation und den Nachweis wertmindernder Faktoren können Sie möglicherweise die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer reduzieren und so Ihre Steuerlast verringern.


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Was passiert, wenn ich mit der vom Nachlassgericht oder Finanzamt vorgenommenen Grundstücksbewertung nicht einverstanden bin? Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung?

Wenn Sie mit der Bewertung eines Grundstücks durch das Nachlassgericht oder das Finanzamt nicht einverstanden sind, stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung. Diese richten sich nach der Art der Bewertung und dem zuständigen Organ.

Rechtsmittel gegen die Bewertung durch das Nachlassgericht

  1. Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung:
    • Wenn das Nachlassgericht den Geschäftswert für ein Erbscheinsverfahren festsetzt und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie eine Beschwerde einlegen.
    • Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
    • Erfolgsaussichten bestehen, wenn Sie nachweisen können, dass die Bewertung fehlerhaft ist, z. B. durch falsche Berücksichtigung von Schulden oder Vermögenswerten.
  2. Kosten und Verfahren:
    • Das Verfahren selbst ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab und wird durch die Gerichtsgebührenordnung geregelt.
    • Sollten Sie unterliegen, tragen Sie Ihre eigenen Kosten sowie die Gerichtskosten; die Kosten des Nachlassgerichts werden jedoch nicht erstattet.

Rechtsmittel gegen die Bewertung durch das Finanzamt

  1. Einspruch gegen den Feststellungsbescheid:
    • Gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamts können Sie Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zustellung erfolgen.
    • Der Einspruch ist formlos möglich, sollte jedoch Angaben wie Name, Adresse, Aktenzeichen und eine klare Bezeichnung des angefochtenen Bescheids enthalten.
  2. Nachweise für einen geringeren Wert:
    • Um den Einspruch zu untermauern, können Sie ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorlegen oder einen Verkaufspreis innerhalb eines Jahres nach dem Erbfall als Nachweis nutzen.
    • Alternativ können Fehler in der Berechnung oder falsche Daten (z. B. Grundstücksfläche oder Baujahr) als Gründe für den Einspruch angegeben werden.
  3. Kosten und Risiken:
    • Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist kostenfrei. Falls der Einspruch zurückgewiesen wird, können Sie Klage vor dem Finanzgericht erheben, was jedoch mit Gerichtskosten verbunden ist.
    • Ein Gutachten zur Unterstützung des Einspruchs kann ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen.

Voraussetzungen für Erfolgsaussichten

  • Fehlerhafte Berechnung: Wenn offensichtliche Fehler in der Bewertung vorliegen (z. B. falsche Flächenangaben), stehen die Chancen gut, dass Ihr Rechtsmittel Erfolg hat.
  • Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts: Ein professionelles Gutachten oder ein Verkaufspreis kann helfen, die Bewertung des Finanzamts zu korrigieren.
  • Fristgerechte Einlegung: Alle Rechtsmittel müssen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingelegt werden (in der Regel ein Monat).

Beispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich vor, das Finanzamt setzt den Wert Ihres geerbten Grundstücks auf 460.000 €, obwohl Sie wissen, dass der Marktwert lediglich 360.000 € beträgt. In diesem Fall könnten Sie Einspruch einlegen und ein Gutachten beifügen, das den niedrigeren Wert belegt. Sollte das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnen, könnten Sie Klage vor dem Finanzgericht erheben.

Fazit

Sie haben sowohl gegenüber dem Nachlassgericht als auch gegenüber dem Finanzamt Möglichkeiten zur Anfechtung von Bewertungen. Wichtig ist dabei eine gründliche Prüfung der Bescheide und eine fristgerechte Einlegung des entsprechenden Rechtsmittels mit aussagekräftigen Nachweisen.


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Inwieweit beeinflusst eine bestehende Bebauung (z.B. ein sanierungsbedürftiges Haus) den Grundstückswert im Erbfall?

Eine bestehende Bebauung hat erheblichen Einfluss auf den Grundstückswert im Erbfall. Der Zustand und die Beschaffenheit eines auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes wirken sich direkt auf die Wertermittlung aus.

Bewertungsmethoden

Für die Bewertung bebauter Grundstücke im Erbfall kommen in Deutschland drei Hauptmethoden zum Einsatz:

  1. Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert anhand vergleichbarer Objekte in der Umgebung ermittelt.
  2. Ertragswertverfahren: Diese Methode basiert auf den zu erwartenden Mieteinnahmen und wird häufig bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien angewandt.
  3. Sachwertverfahren: Dabei werden die Herstellungskosten des Gebäudes unter Berücksichtigung von Alter und Zustand berechnet.

Einfluss des Gebäudezustands

Ein sanierungsbedürftiges Haus mindert in der Regel den Gesamtwert des Grundstücks. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Sanierungsbedarf: Je höher der Sanierungsbedarf, desto stärker wirkt sich dies wertmindernd aus. Wenn Sie beispielsweise ein Haus mit veralteter Heizungsanlage und undichtem Dach erben, wird dies den Wert deutlich reduzieren.
  • Baumängel: Gravierende Mängel wie Feuchtigkeitsschäden oder statische Probleme können den Wert erheblich senken. Stellen Sie sich vor, das geerbte Haus weist Risse im Mauerwerk auf – dies würde den Wert signifikant beeinträchtigen.
  • Alter des Gebäudes: Ältere Gebäude haben oft einen geringeren Wert, es sei denn, sie wurden regelmäßig modernisiert oder stehen unter Denkmalschutz.
  • Energieeffizienz: Ein niedriger Energiestandard wirkt sich negativ auf den Wert aus. Wenn das von Ihnen geerbte Haus beispielsweise keine Wärmedämmung besitzt, mindert dies den Wert.

Denkmalschutz als besonderer Fall

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die Situation komplexer sein:

  • Einerseits kann der Denkmalschutz den Wert erhöhen, da er die Einzigartigkeit des Objekts unterstreicht.
  • Andererseits können die Auflagen für Sanierung und Instandhaltung den Wert mindern, da sie oft mit höheren Kosten verbunden sind.

Erforderliche Nachweise

Um den Einfluss der Bebauung auf den Grundstückswert im Erbfall nachzuweisen, sind folgende Dokumente hilfreich:

  • Gutachten eines Sachverständigen: Ein unabhängiger Gutachter kann den Zustand des Gebäudes und dessen Einfluss auf den Gesamtwert professionell beurteilen.
  • Dokumentation von Mängeln: Fotos, Berichte von Handwerkern oder Kostenvoranschläge für notwendige Reparaturen können den Sanierungsbedarf belegen.
  • Energieausweis: Dieser zeigt den energetischen Zustand des Gebäudes und kann wertmindernde Faktoren aufzeigen.
  • Bei Denkmalschutz: Auflagen und Bescheide der Denkmalbehörde, die Einschränkungen oder besondere Anforderungen dokumentieren.

Rechtliche Grundlagen

Die Bewertung von Grundstücken im Erbfall richtet sich nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Gemäß § 182 BewG ist der gemeine Wert (Verkehrswert) maßgeblich. Dieser berücksichtigt alle wertbeeinflussenden Umstände, einschließlich des Zustands der Bebauung.

Beachten Sie, dass die genaue Wertermittlung komplex ist und von vielen Faktoren abhängt. In einem Erbfall kann eine präzise Bewertung entscheidend sein, um Erbschaftsteuer korrekt zu berechnen und mögliche Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Geschäftswert

Der Geschäftswert bezeichnet den Wert, der einer Sache, einem Grundstück oder einem anderen Gegenstand im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu Grunde gelegt wird, um beispielsweise Gerichtskosten oder Gebühren zu berechnen. Er ist ein zentralerungsmaßstab, der festlegt, in welchem Umfang Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu entrichten sind. Der Geschäftswert wird nicht unbedingt durch den tatsächlichen Marktwert, sondern durch spezifische gesetzliche Bewertungsmaßstäbe bestimmt, die insbesondere bei Erbschafts- oder Nachlassverfahren Anwendung finden. Dies führt dazu, dass unterschiedliche Bewertungskriterien – wie in diesem Fall die Grundstücksbewertung – maßgeblich für die Kostenfestsetzung sind.
Beispiel: Bei der Berechnung der Gerichtsgebühren in einem Erbschaftsfall wird der Geschäftswert herangezogen, um die zu zahlende Gebühr auf Basis festgelegter Bewertungsregeln zu ermitteln.


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Nachlassverfahren

Das Nachlassverfahren ist ein spezielles gerichtliches Verfahren, das die Abwicklung des Nachlasses einer verstorbenen Person regelt. Es umfasst die gerichtliche Klärung von Erbfolgen, Testamenten sowie die Bewertung und Verteilung der Vermögenswerte. Bei diesem Verfahren spielt das Nachlassgericht eine entscheidende Rolle, indem es beispielsweise den Wert von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen festsetzt, um daraus gerichtliche Gebühren und Ansprüche abzuleiten. Das Verfahren ist im Erbrecht verankert, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) detailliert geregelt ist. Es sorgt für Rechtssicherheit und vermeidet Streitigkeiten unter den Erben, indem es nach gesetzlichen Maßstäben vorgeht.
Beispiel: In einem Nachlassverfahren wird zur Bestimmung der Verteilung der Erbmasse auch der Wert von Immobilien bewertet, wodurch die Grundlage für anfallende Gerichtskosten geschaffen wird.


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GNotKG

Das GNotKG steht für das Gerichts- und Notarkostengesetz, welches die Berechnung von Gerichtskosten und Notargebühren regelt. Dieses Gesetz legt fest, wie Wertangaben – etwa der Geschäftswert oder die Grundstücksbewertung – als Grundlage für die Gebührenfestsetzung heranzuziehen sind. Die Vorschriften des GNotKG stellen sicher, dass Gebühren transparent und einheitlich berechnet werden, was insbesondere in Erbschaftsverfahren und bei Immobilienbewertungen von Bedeutung ist. Dabei spielt die Vereinheitlichung der Bewertungsmaßstäbe eine zentrale Rolle, sodass Bewertungen nach festgelegten Kriterien erfolgen müssen. Das GNotKG ist ein wichtiges Regelwerk, das sowohl Gerichte als auch Notare bei der Kostenermittlung unterstützt.
Beispiel: Wird in einem Erbschaftsfall ein Grundstück bewertet, so richtet sich die Festsetzung des Geschäftswerts nach den Vorgaben des GNotKG, was eine standardisierte Berechnung der anfallenden Gebühren ermöglicht.


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Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die finanziellen Aufwendungen, die Parteien im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens zu tragen haben. Sie setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen, die für die Durchführung von Gerichtsverfahren, beispielsweise im Nachlassverfahren, erhoben werden. Die Berechnung der Gerichtskosten orientiert sich häufig am Geschäftswert, der gemäß den gesetzlichen Regelungen, wie dem GNotKG, ermittelt wird. Diese Kosten können je nach Streitwert und Verfahrensart variieren und sind ein wesentlicher Bestandteil des Kostenrisikos in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Durch transparente Kostenvorschriften wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über anfallende Gebühren informiert sind und diese nachvollziehbar berechnet werden können.
Beispiel: In einem Fall, in dem ein Immobilienwert zur Berechnung der Gerichtskosten herangezogen wird, bestimmt der festgesetzte Geschäftswert die Höhe der zu zahlenden Gebühren.


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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte von Grundstücken, die von Gutachterausschüssen ermittelt werden und als Orientierung für die Immobilienbewertung dienen. Sie spiegeln den typischen Wert je Quadratmeter in einer bestimmten Region wider und werden häufig bei der Wertermittlung von Grundstücken herangezogen. Die Anwendung von Bodenrichtwerten ermöglicht eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung, die für die Berechnung von Gerichtskosten im Rahmen von Nachlassverfahren von Bedeutung sein kann. Diese Werte stehen in engem Zusammenhang mit der Immobilienbewertung nach gesetzlichen Vorgaben, wie sie beispielsweise im GNotKG Anwendung finden. Sie helfen dabei, den Marktwert im Kontext eines komplizierten Bewertungsverfahrens zu erfassen und eine Vergleichbarkeit verschiedener Grundstücke herzustellen.
Beispiel: Bei der Bewertung eines Grundstücks im Erbschaftsfall werden Bodenrichtwerte zur Bestimmung des realistischen Wertes herangezogen, was wiederum Einfluss auf die Festsetzung des Geschäftswerts hat.


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Verkehrswert

Der Verkehrswert bezeichnet den realistischen Marktpreis einer Immobilie, der sich aufgrund von Angebot und Nachfrage sowie der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks ergibt. Er bildet die Grundlage für viele Bewertungsverfahren und unterscheidet sich von speziellen Bewertungsansätzen, wie dem Geschäftswert, der zur Berechnung von Gerichtskosten verwendet wird. Der Verkehrswert wird häufig als Referenz herangezogen, um die ökonomische Realität eines Grundstücks darzustellen, auch wenn dabei gesetzliche Bewertungsmaßstäbe, wie jene nach dem GNotKG, für spezielle Zwecke abweichen können. Er spielt eine wichtige Rolle bei Entscheidungen zu Verkauf, Besteuerung oder Beleihung und wird anhand verschiedener Kriterien, wie Lage und Nutzung, ermittelt. So ist er insbesondere im Immobilienbereich ein Schlüsselkonzept.
Beispiel: Ein potenzieller Käufer ermittelt den Verkehrswert eines Hauses, um zu entscheiden, ob der angebotene Preis marktgerecht ist, während im Erbschaftsverfahren ein gesetzlich normierter Geschäftswert maßgeblich sein kann.


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Notwegerechte

Notwegerechte sind gesetzlich verankerte Rechte, die es Grundstückseigentümern ermöglichen, auch dann Zugang zu ihrem Grundstück zu erhalten, wenn es keine direkte Anbindung an ein öffentliches Straßennetz gibt. Diese Rechte sichern den Zugang, indem sie den Eigentümern im Notfall oder dauerhaft die Nutzung von Wegen oder Straßen erlauben, die eigentlich anderen Zwecken dienen. Notwegerechte sind insbesondere relevant, wenn fehlende Straßenanbindungen zu einer Wertminderung führen könnten, da sie eine Kompensation dieser Einschränkung ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in verschiedenen verkehrs- und planspezifischen Vorschriften, die das Nutzungsgeschehen regeln. Dadurch wird eine gewisse Verbindlichkeit geschaffen, die auch im Kontext von Immobilienbewertungen und Erbschaftsverfahren berücksichtigt wird.
Beispiel: Ein abgelegenes Grundstück ohne direkte Straßenzufahrt kann durch eingeräumte Notwegerechte dennoch eine gesicherte Erreichbarkeit aufweisen, was bei der Bewertung des Grundstückswerts im Rahmen eines Nachlassverfahrens berücksichtigt wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 46 Abs. 1 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz): Der Wert einer Sache, einschließlich Grundeigentum, wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung unter Berücksichtigung aller preisbeeinflussenden Umstände zu erzielen wäre. Dies bedeutet, dass der Verkehrswert maßgeblich ist, also das, was ein Käufer bereit wäre, unter normalen Bedingungen zu zahlen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph legt fest, wie der Wert des Grundstücks für die Berechnung der Nachlassgebühren zu ermitteln ist, nämlich durch den Verkehrswert.
  • § 46 Abs. 2 GNotKG: Die Ermittlung des Verkehrswerts erfolgt im Wege des Freibeweises. Hierbei können unter anderem veröffentlichte Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 3 BauGB) herangezogen werden. Das Gericht ist nicht an starre Beweisregeln gebunden, sondern kann den Wert nach freier Überzeugung schätzen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht durfte den Bodenrichtwert als Grundlage für die Bewertung des Grundstücks heranziehen, ohne ein teures Sachverständigengutachten einholen zu müssen.
  • § 196 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch): Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Sie sind von den Gutachterausschüssen zu ermitteln und zu veröffentlichen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Bodenrichtwert dient als Orientierungshilfe zur Bestimmung des Grundstückswerts, spiegelt aber nicht zwingend den individuellen Wert wider und kann durch wertmindernde Faktoren beeinflusst werden.
  • Rechtsprechung zur Anwendung des Bodenrichtwerts (§ 46 GNotKG): Gerichte gestehen in der Regel einen pauschalen Abschlag vom Bodenrichtwert nur bei konkreten, erheblichen wertmindernden Umständen zu. Ein pauschaler „Sicherheitsabschlag“ ist nicht automatisch üblich. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beschwerdeführer argumentierte fälschlicherweise, dass ein Abschlag vom Bodenrichtwert „normal üblich“ sei, was das Gericht zurückwies. Es bedarf konkreter Gründe für einen Abschlag.
  • Baurechtliche Zulässigkeit der Bebauung: Entscheidend für die Bewertung eines Grundstücks ist, ob es bebaubar ist, selbst wenn es aktuell als Gartenland genutzt wird. Die tatsächliche Nutzung ist weniger relevant als die rechtliche Möglichkeit der Bebauung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht argumentierte, dass die aktuelle Nutzung als Gartenland kein wertmindernder Faktor ist, da das Grundstück in einem Wohngebiet liegt und potenziell bebaubar ist.

Das vorliegende Urteil


OLG Nürnberg – Az.: 1 Wx 664/23 – Beschluss vom 14.07.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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