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Vorkaufsrecht der Stadt: Wann die Ausübung scheitert und ein Negativzeugnis unverzichtbar ist

Das Vorkaufsrecht einer Stadt wurde für einen privaten Käufer zum Albtraum. Er hatte sein Traumgrundstück bereits notariell erworben, als die Kommune es plötzlich für sich beanspruchte und sogar versuchte, die Regeln nachträglich anzupassen. Durfte eine Stadt einen abgeschlossenen Kaufvertrag aushebeln, indem sie erst danach die Voraussetzungen dafür schuf?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 K 938/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg
  • Datum: 30.10.2023
  • Aktenzeichen: 8 K 938/22
  • Verfahren: Feststellungsklage
  • Rechtsbereiche: Bauplanungsrecht, Verwaltungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Landesverbandsvorsitzende einer Kleinpartei, der drei Grundstücke erworben hat und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts sowie der Verweigerung eines Negativzeugnisses begehrt.
  • Beklagte: Eine Stadt, die ein gemeindliches Vorkaufsrecht an den Grundstücken ausübte und dem Kläger ein Negativzeugnis verweigerte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Der Kläger kaufte drei Grundstücke. Die beklagte Stadt übte daran ein Vorkaufsrecht aus und verweigerte die Erteilung eines Negativzeugnisses, um die Grundstücke für Flüchtlingsunterkünfte zu nutzen.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an den Grundstücken sowie die Verweigerung eines Negativzeugnisses durch die beklagte Stadt rechtmäßig?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Feststellung der Rechtswidrigkeit: Das Gericht stellte fest, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts und die Nichterteilung des Negativzeugnisses rechtswidrig waren.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Vorkaufsrecht bestand nicht: Die für das Vorkaufsrecht maßgeblichen planungsrechtlichen Grundlagen (Bebauungsplan, Vorkaufssatzung) existierten zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses noch nicht.
    • Verfahrensfehler bei Anhörung: Die erforderliche Anhörung des Verkäufers erfolgte nicht ordnungsgemäß und erst nach der Ausübung des Vorkaufsrechts, was einen Verfahrensfehler darstellt.
    • Negativzeugnis zu Unrecht verweigert: Die beklagte Stadt war verpflichtet, das Negativzeugnis unverzüglich zu erteilen, da ihr spätestens am 3. März 2022 bekannt war, dass kein Vorkaufsrecht bestand.
  • Folgen für den Kläger:
    • Der Kläger hat weiterhin ein Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit, um seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Übereignung des Grundstücks durchzusetzen.
    • Die Feststellung der Rechtswidrigkeit ist notwendig, um eine mögliche künftige Eigentumseintragung des Klägers im Grundbuch nicht zu blockieren.

Der Fall vor Gericht


Was passiert, wenn die Stadt plötzlich ein Grundstück kaufen will, das man selbst schon erworben hat?

Stellen Sie sich vor, Sie finden Ihr Traumgrundstück. Sie einigen sich mit dem Verkäufer, unterschreiben einen Kaufvertrag beim Notar und freuen sich auf Ihr neues Eigentum. Doch dann meldet sich die Stadt und erklärt, dass sie ein Vorrecht auf dieses Grundstück hat und es an Ihrer Stelle kaufen wird. Ein Albtraum für jeden Käufer. Ein ganz ähnlicher Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Ein Bürger hatte drei Grundstücke gekauft, doch die Stadt beanspruchte diese plötzlich für sich. Das Gericht musste klären: Durfte die Stadt das?

Wie kam es zu dem Streit zwischen dem Käufer und der Stadt?

Ein Mann überreicht im Büro ein Negativzeugnis zum Vorkaufsrecht Stadt an zwei Berater.
Vorkaufsrechte der Stadt: Eine oft unterschätzte Hürde, die Immobiliengeschäfte verkomplizieren kann. Was müssen Käufer und Verkäufer in solchen Fällen wissen? | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Alles begann am 14. Dezember 2021. Ein Mann, den wir hier als den Kläger bezeichnen, schloss einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über drei Grundstücke für 355.000 Euro. Auf einem der Grundstücke befand sich ein älteres Gebäude, das der Kläger bereits nutzte und wo er auch seinen Wohnsitz gemeldet hatte. Damit der Kläger aber auch offiziell als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden konnte – dem amtlichen Verzeichnis, das alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken festhält –, war eine wichtige Bedingung im Vertrag festgelegt: Der Notar musste zuerst eine Bestätigung der Stadt einholen.

Diese Bestätigung nennt sich Negativzeugnis. Es ist ein offizielles Dokument, mit dem die Stadt bescheinigt, dass sie kein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben wird. Was bedeutet das? Ein Vorkaufsrecht gibt einer Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen einzutreten und das Grundstück zu den gleichen Konditionen selbst zu erwerben. Das Negativzeugnis ist also die „grüne Ampel“ für den Käufer, die ihm signalisiert, dass die Stadt ihm nicht in die Quere kommt.

Doch genau hier fing das Problem an. Der Notar beantragte dieses wichtige Zeugnis am 1. März 2022 bei der Stadt. Kurz darauf, am 3. März 2022, lag der Stadt sogar schon eine Einschätzung ihres eigenen Anwalts vor. Das Ergebnis war eindeutig: Die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht der Stadt lagen offensichtlich nicht vor. Man sollte also meinen, die Ausstellung des Negativzeugnisses wäre nur noch eine Formsache. Aber das Gegenteil geschah. Die Stadt zögerte, forderte weitere Unterlagen und ließ die gesetzte Frist verstreichen. Am 15. März 2022 reichte es dem Kläger, und er zog vor Gericht, um die Stadt zur Ausstellung des Negativzeugnisses zu zwingen.

Wie hat die Stadt versucht, sich das Grundstück doch noch zu sichern?

Während der Kläger bereits geklagt hatte, wurde die Stadt aktiv – aber nicht, indem sie das Zeugnis ausstellte. Stattdessen schuf sie Fakten. Am 6. April 2022 traf der Stadtrat zwei weitreichende Entscheidungen:

  1. Er beschloss, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt werden dürfen (z. B. als Wohngebiet, Gewerbegebiet oder für öffentliche Zwecke). Der neue Plan sollte die vom Kläger gekauften Grundstücke als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende“ ausweisen.
  2. Parallel dazu erließ der Rat eine spezielle Satzung. Eine Satzung ist quasi ein Gesetz der Gemeinde. Diese Satzung begründete für genau dieses Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht für die Stadt.

Was bedeutet das konkret? Die Stadt versuchte, nachträglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um sich das Vorkaufsrecht, das sie vorher nicht hatte, zu sichern. Mit diesen neuen Regeln in der Hand übte die Stadt am 30. Mai 2022 offiziell ihr Vorkaufsrecht aus. Sie schickte einen Bescheid an den ursprünglichen Verkäufer, Herrn X., und teilte ihm mit, dass nicht der Kläger, sondern die Stadt die Grundstücke erwirbt. Als Begründung führte sie an, dringend Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu müssen. Obwohl der Kläger gegen diesen Bescheid klagte und in einem Eilverfahren sogar Recht bekam, verkaufte Herr X. die Grundstücke im Oktober 2022 an die Stadt, die daraufhin im November als neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wurde.

Warum war die Klage vor Gericht überhaupt noch zulässig?

Man könnte nun denken: Der Fall ist erledigt. Die Stadt ist als Eigentümerin eingetragen, was soll ein Gericht da noch tun? Doch das Verwaltungsgericht sah das anders. Der Kläger hatte seine Klage angepasst. Er wollte nun nicht mehr die Ausstellung des Negativzeugnisses erzwingen, sondern gerichtlich feststellen lassen, dass sowohl die Ausübung des Vorkaufsrechts als auch die Weigerung, das Negativzeugnis auszustellen, von Anfang an rechtswidrig waren.

Eine solche Klage nennt man Feststellungsklage. Sie zielt darauf ab, eine rechtliche Unsicherheit zu beseitigen, indem ein Gericht verbindlich klärt, was Recht ist. Doch dafür braucht der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung. Hatte er das noch, obwohl er das Grundstück vorerst verloren hatte?

Ja, sagte das Gericht. Und zwar aus einem wichtigen Grund: Ein anderes, höheres Gericht (das Oberlandesgericht Hamm) hatte in einem parallel laufenden Verfahren bereits entschieden, dass der Kläger möglicherweise einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Stadt hat. Der Grund: Die Stadt könnte sich durch ihr Vorgehen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht haben. Das ist ein juristischer Begriff für ein Verhalten, das so grob gegen die grundlegenden Anstands- und Moralvorstellungen verstößt, dass es rechtswidrig ist. Wenn das zutrifft, könnte der Kläger von der Stadt verlangen, so gestellt zu werden, als hätte es dieses schädigende Verhalten nie gegeben – er könnte also die Übereignung der Grundstücke von der Stadt an sich selbst fordern.

Um diesen Anspruch aber in einem Zivilprozess durchzusetzen, ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von enormer Bedeutung. Die offizielle Feststellung, dass das Handeln der Stadt rechtswidrig war, wäre ein entscheidender Baustein für den Kläger. Daher war sein Interesse an einer Klärung weiterhin berechtigt.

War die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt rechtmäßig?

Das Gericht kam zu einem klaren Ergebnis: Nein, die Ausübung des Vorkaufsrechts war rechtswidrig. Die Begründung ist ein zentraler Pfeiler unseres Rechtssystems und lässt sich gut mit einem Alltagsbeispiel vergleichen. Stellen Sie sich vor, Sie fahren heute 50 km/h in einer Zone, in der das erlaubt ist. Nächste Woche wird dort ein 30er-Schild aufgestellt. Niemand kann Sie dann für Ihr Verhalten von letzter Woche bestrafen. Gesetze können nicht einfach rückwirkend gelten.

Genau dieses Prinzip, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Vertrauensschutz ableitet, wandte das Gericht hier an. Es stellte die entscheidende Frage: Welche Rechtslage galt zu dem Zeitpunkt, als der Kläger seinen Kaufvertrag unterschrieb?

  • Entscheidender Zeitpunkt: Der Tag des Vertragsabschlusses am 14. Dezember 2021.
  • Rechtslage zu diesem Zeitpunkt: An diesem Tag gab es weder einen Bebauungsplan, der das Gebiet für öffentliche Zwecke vorsah, noch die spezielle Vorkaufsrechtssatzung. Beides wurde erst im April 2022 beschlossen.
  • Konsequenz: Die Stadt hatte zum entscheidenden Zeitpunkt kein Vorkaufsrecht.

Das Gericht machte unmissverständlich klar, dass eine Gemeinde nicht erst abwarten kann, bis ein Grundstück verkauft wird, um dann schnell die Gesetze zu ändern und sich ein Vorkaufsrecht zu verschaffen. Die Vertragsparteien müssen sich auf die Rechtslage verlassen können, die zum Zeitpunkt ihres Handelns gilt. Die nachträgliche Schaffung eines Vorkaufsrechts war daher unzulässig und die darauf gestützte Ausübung rechtswidrig.

Gab es weitere Fehler im Vorgehen der Stadt?

Ja, das Gericht fand noch einen weiteren gravierenden Fehler. Bevor eine Behörde eine Entscheidung trifft, die einen Bürger belastet, muss sie ihm die Möglichkeit geben, sich zu äußern. Diesen Grundsatz nennt man Anhörungspflicht. Im Fall eines Vorkaufsrechts muss die Gemeinde also den Verkäufer anhören, bevor sie in seinen Vertrag eintritt.

Genau das hat die Stadt hier versäumt. Sie schickte das Anhörungsschreiben an den Verkäufer Herrn X. zwar ab, es erreichte ihn aber erst, nachdem die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts bereits gefallen war. Eine Anhörung, die erst nach der Entscheidung stattfindet, ist sinnlos und damit ein schwerer Verfahrensfehler. Dieser Fehler allein hätte schon ausgereicht, um den Bescheid der Stadt rechtswidrig zu machen.

Hätte die Stadt das „Negativzeugnis“ früher ausstellen müssen?

Auch hier war die Antwort des Gerichts ein klares Ja. Die Weigerung der Stadt, das Negativzeugnis auszustellen, war ebenfalls rechtswidrig. Das Gesetz schreibt vor, dass die Gemeinde ein solches Zeugnis unverzüglich erteilen muss, wenn kein Vorkaufsrecht besteht. „Unverzüglich“ bedeutet nicht sofort, aber ohne schuldhaftes Zögern, üblicherweise innerhalb von etwa zwei Wochen.

Wann wusste die Stadt, dass sie kein Vorkaufsrecht hatte? Spätestens am 3. März 2022, als ihr das Gutachten ihres eigenen Anwalts vorlag, das genau dies bestätigte. Ab diesem Moment hätte sie handeln müssen. Die Ausrede der Stadt, sie hätte erst noch den vollständigen Kaufvertrag prüfen müssen, ließ das Gericht nicht gelten. Ob ein Vorkaufsrecht grundsätzlich besteht, hängt von den städtischen Plänen ab, nicht vom Inhalt eines privaten Kaufvertrags. Die Stadt hätte also in ihre eigenen Unterlagen schauen können, um festzustellen, dass sie kein Recht hatte, und musste das Zeugnis ausstellen. Indem sie dies verzögerte, handelte sie rechtswidrig.

Das Gericht stellte daher abschließend fest, dass sowohl die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt als auch die Nichterteilung des Negativzeugnisses rechtswidrig gewesen sind.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Verwaltungsgericht Arnsberg stellt klar, dass Kommunen nicht nachträglich Vorkaufsrechte schaffen können, um bereits geschlossene Grundstückskäufe zu durchkreuzen.

  • Zeitpunkt der Rechtsprüfung ist entscheidend: Das Urteil verdeutlicht, dass für die Beurteilung eines kommunalen Vorkaufsrechts ausschließlich die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich ist. Eine nachträgliche Schaffung von Bebauungsplänen oder Vorkaufsrechtssatzungen kann bereits geschlossene Verträge nicht mehr erfassen.
  • Verfahrensfehler haben schwerwiegende Folgen: Daraus folgt, dass selbst bei einem theoretisch bestehenden Vorkaufsrecht die Verletzung der Anhörungspflicht zur Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung führt. Die Anhörung muss vor der Entscheidung erfolgen, nicht danach.
  • Unverzüglichkeitspflicht bei Negativzeugnissen: Das Urteil etabliert, dass Kommunen bei offensichtlich nicht bestehenden Vorkaufsrechten innerhalb etwa zwei Wochen Negativzeugnisse erteilen müssen, sobald sie Kenntnis von der Rechtslage haben.

Diese Entscheidung stärkt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien wie Vertrauensschutz und Rechtssicherheit im Bereich kommunaler Eingriffe in private Eigentumsgeschäfte.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was versteht man unter einem gemeindlichen Vorkaufsrecht und wann darf es ausgeübt werden?

Ein gemeindliches Vorkaufsrecht erlaubt es einer Stadt oder Gemeinde, anstelle eines privaten Käufers in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag über ein Grundstück einzutreten und dieses selbst zu erwerben. Es darf jedoch nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich festgelegten Bedingungen hierfür bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses vorlagen.

Dieses besondere Zugriffsrecht dient dazu, bestimmte öffentliche Interessen der Allgemeinheit zu sichern. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Grundstück für den Bau von öffentlichen Einrichtungen wie Unterkünften für Flüchtlinge oder für die Umsetzung eines Bebauungsplans benötigt wird. Die gesetzlichen Grundlagen für ein solches Vorkaufsrecht finden sich im Baugesetzbuch und können auch durch spezielle örtliche Satzungen der Gemeinde geschaffen werden.

Entscheidend für die rechtmäßige Ausübung ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Eine Gemeinde darf nicht erst auf einen Grundstücksverkauf warten, um dann schnell neue Regeln zu erlassen und sich so nachträglich ein Vorkaufsrecht zu verschaffen. Ein solches Vorgehen ist unzulässig, da sich Vertragsparteien auf die bestehende Rechtslage verlassen können müssen.

Um Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer zu schaffen, stellt die Gemeinde ein sogenanntes Negativzeugnis aus. Mit diesem Dokument bescheinigt sie, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben wird, weil keine entsprechenden Bedingungen vorliegen. Dieses Zeugnis ist oft eine Bedingung für die Eintragung ins Grundbuch und muss von der Gemeinde unverzüglich ausgestellt werden, sobald feststeht, dass kein Vorkaufsrecht besteht. Bei einem Grundstückskauf ist es daher ratsam, sich frühzeitig über einen Notar zu informieren, ob ein solches Vorkaufsrecht der Gemeinde in Betracht kommt.


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Welche Rolle spielt ein Negativzeugnis im Zusammenhang mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Immobiliengeschäften?

Ein Negativzeugnis ist eine offizielle Bestätigung der Gemeinde, dass sie ihr gesetzliches Vorkaufsrecht bei einem Immobilienkauf nicht ausübt oder dass ein solches Recht gar nicht besteht. Ohne diese „grüne Ampel“ der Gemeinde kann der Käufer in der Regel nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es einer Stadt unter bestimmten Voraussetzungen, in einen privaten Kaufvertrag einzutreten und ein Grundstück zu den vereinbarten Konditionen selbst zu erwerben. Das Negativzeugnis dient dabei als eine Art Freigabebescheinigung oder Unbedenklichkeitserklärung der Gemeinde.

Dieses Dokument ist unerlässlich, damit der Käufer offiziell ins Grundbuch, das amtliche Verzeichnis der Grundstückseigentümer, eingetragen werden kann. Ohne den Eintrag im Grundbuch ist der Kauf rechtlich nicht abgeschlossen.

In der Regel beantragt der Notar dieses Zeugnis bei der zuständigen Gemeinde. Besteht kein Vorkaufsrecht, ist die Gemeinde gesetzlich dazu verpflichtet, das Negativzeugnis „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, auszustellen. Dies geschieht üblicherweise innerhalb von etwa zwei Wochen.

Die zügige Ausstellung des Negativzeugnisses ist somit entscheidend für die Rechtssicherheit und einen reibungslosen Ablauf von Immobiliengeschäften.


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Wie schützt das Rechtsstaatsprinzip Bürger vor nachträglichen Eingriffen in bereits geschlossene Verträge durch Behörden?

Das Rechtsstaatsprinzip und der Vertrauensschutz bewahren Bürger davor, dass Behörden nachträglich Regeln ändern und so bereits geschlossene Verträge beeinflussen. Es stellt sicher, dass man sich auf die Gesetzeslage verlassen kann, die zum Zeitpunkt des Handelns galt.

Dieser zentrale Grundsatz unseres Rechtssystems, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Vertrauensschutz ableitet, verbietet, dass Gesetze einfach rückwirkend gelten. Für die Beurteilung eines Vertrags ist immer der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. Wenn zu diesem Zeitpunkt eine Regel – wie ein Vorkaufsrecht einer Stadt – nicht bestand, kann sie nicht nachträglich eingeführt werden, um den Vertragspartner zu benachteiligen.

Das Gericht hat dies am Beispiel des „30er-Schilds im Nachhinein“ verdeutlicht: Man kann nicht für etwas bestraft werden, das im Moment des Handelns erlaubt war, nur weil die Regeln später geändert wurden. Dies gilt auch für Behörden, die nicht abwarten dürfen, bis ein Vertrag geschlossen ist, um dann schnell die Gesetze zu ändern.

Dieses Fundament des Rechtsstaats sichert das Vertrauen der Bürger in die Beständigkeit der Gesetze und ermöglicht es ihnen, große Entscheidungen, wie einen Grundstückskauf, mit notwendiger Planungssicherheit zu treffen.


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Warum ist die Anhörungspflicht bei behördlichen Entscheidungen von großer Bedeutung und welche Konsequenzen hat ihre Nichteinhaltung?

Die Anhörungspflicht ist ein grundlegendes Recht, das Bürgern ermöglicht, sich zu geplanten behördlichen Entscheidungen zu äußern, bevor diese getroffen werden. Sie sichert das rechtliche Gehör und ist entscheidend, damit Behörden alle relevanten Argumente prüfen und somit Fehlentscheidungen vermeiden können.

Dieses wichtige Prinzip gewährleistet Transparenz: Wichtige Entscheidungen über eine Person oder deren Eigentum dürfen nicht „hinter verschlossenen Türen“ fallen, ohne dass die Betroffenen die Chance hatten, ihre Sichtweise darzulegen. Es ähnelt dem Grundsatz eines fairen Gerichtsverfahrens, bei dem jede Partei gehört werden muss, bevor ein Urteil gefällt wird.

Im Falle einer behördlichen Entscheidung, wie der Ausübung eines Vorkaufsrechts für ein Grundstück, muss die Gemeinde den Verkäufer oder den Betroffenen anhören, bevor sie ihren Beschluss fasst. Wenn die Anhörung erst nach der Entscheidung stattfindet oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist sie sinnlos und wird als schwerer Verfahrensfehler gewertet.

Die Nichteinhaltung der Anhörungspflicht macht die betroffene behördliche Entscheidung in der Regel rechtswidrig. Dieser schwerwiegende Verfahrensfehler ermöglicht es den Betroffenen, die Entscheidung gerichtlich anzufechten und ihre Aufhebung zu erreichen.


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Was können private Vertragsparteien tun, wenn eine Behörde ein Vorkaufsrecht ausübt, das ihnen unrechtmäßig erscheint?

Private Vertragsparteien, denen die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch eine Behörde unrechtmäßig erscheint, sind nicht machtlos und können sich juristisch wehren. Sie haben die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, um sich gegen vermeintlich unrechtmäßiges behördliches Handeln zur Wehr zu setzen.

Wie das Beispiel des Grundstückskaufs zeigt, kann man direkt gerichtlich gegen die Behörde vorgehen. Der betroffene Käufer hat in diesem Fall das zuständige Verwaltungsgericht angerufen. Er wollte zunächst erzwingen, dass die Stadt ein sogenanntes Negativzeugnis ausstellt, welches bestätigt, dass kein Vorkaufsrecht besteht.

Später passte der Käufer seine Klage an. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass das Vorgehen der Stadt, also sowohl die Ausübung des Vorkaufsrechts als auch die Weigerung, das Negativzeugnis auszustellen, von Anfang an rechtswidrig war. Eine solche sogenannte Feststellungsklage ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Rechtslage besteht, beispielsweise um die Basis für weitere Ansprüche zu schaffen.

Die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns ist entscheidend, um Rechtssicherheit zu erlangen und die Grundlage für mögliche weitere Forderungen, etwa auf Schadenersatz oder die spätere Übereignung des Grundstücks, zu schaffen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Anhörungspflicht

Die Anhörungspflicht ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der verlangt, dass eine Behörde einem Bürger die Möglichkeit geben muss, sich zu einer geplanten, ihn belastenden Entscheidung zu äußern, bevor diese Entscheidung getroffen wird. Sie dient dem Schutz des rechtlichen Gehörs und soll sicherstellen, dass alle relevanten Argumente berücksichtigt werden. Wird diese Pflicht verletzt, ist die behördliche Entscheidung in der Regel rechtswidrig und kann angefochten werden. Im vorliegenden Fall wurde die Anhörung des Verkäufers erst nach der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vorgenommen, was als schwerwiegender Verfahrensfehler gewertet wurde.

Beispiel: Bevor die Stadt einen alten Baum auf Ihrem Grundstück fällen lässt, weil er angeblich krank ist, muss sie Ihnen die Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern und eventuell ein Gegengutachten vorzulegen.

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Berechtigtes Interesse

Ein berechtigtes Interesse ist eine notwendige Voraussetzung, damit eine Klage vor Gericht überhaupt zugelassen wird. Es bedeutet, dass der Kläger einen konkreten, schutzwürdigen Grund haben muss, warum er eine gerichtliche Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt benötigt. Dieses Interesse darf nicht nur theoretischer Natur sein, sondern muss einen tatsächlichen Nutzen für die rechtliche Position des Klägers haben. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger ein berechtigtes Interesse daran, die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Stadt feststellen zu lassen, um daraus zivilrechtliche Ansprüche ableiten zu können.

Beispiel: Eine Klage allein aus Neugier, wie ein Gericht über einen hypothetischen Fall entscheiden würde, wäre mangels berechtigtem Interesse unzulässig. Nur wer ein konkretes persönliches oder wirtschaftliches Anliegen hat, kann klagen.

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Feststellungsklage

Eine Feststellungsklage ist eine Klageart, mit der ein Gericht verbindlich feststellen soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme besteht oder nicht. Anders als bei einer Leistungsklage wird hier nicht die Verpflichtung zu einer Handlung oder Zahlung begehrt, sondern lediglich die Klärung einer rechtlichen Unsicherheit. Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist ein berechtigtes Interesse des Klägers an dieser Feststellung. Im Artikel wurde die Feststellungsklage genutzt, um die Rechtswidrigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt und der Nichterteilung des Negativzeugnisses feststellen zu lassen.

Beispiel: Eine Firma möchte gerichtlich feststellen lassen, ob ein alter Vertrag mit einem Geschäftspartner noch gültig ist, um Rechtssicherheit für zukünftige Projekte zu haben.

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Negativzeugnis

Ein Negativzeugnis ist eine offizielle Bescheinigung einer Gemeinde, dass sie auf die Ausübung eines ihr zustehenden gesetzlichen Vorkaufsrechts verzichtet oder dass ein solches Recht überhaupt nicht besteht. Es ist entscheidend für den Abschluss eines Grundstückskaufs, da ohne dieses Zeugnis der Käufer in der Regel nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden kann. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, ein Negativzeugnis „unverzüglich“ (d.h. ohne schuldhaftes Zögern, üblicherweise innerhalb weniger Wochen) auszustellen, sobald feststeht, dass kein Vorkaufsrecht besteht. Im vorliegenden Fall zögerte die Stadt die Ausstellung des Zeugnisses rechtswidrig hinaus.

Beispiel: Nachdem Sie Ihr Traumgrundstück gekauft haben, beantragt Ihr Notar dieses Zeugnis bei der Stadt. Erhält er es, ist klar, dass die Stadt das Grundstück nicht selbst beanspruchen wird und der Weg zur Eintragung ins Grundbuch frei ist.

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Rechtsstaatsprinzip

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein grundlegendes Verfassungsprinzip, das besagt, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und dem Schutz der Bürger dient. Ein wichtiger Teil davon ist der Vertrauensschutz, der sicherstellt, dass Bürger sich auf die bestehende Rechtslage verlassen können. Dies bedeutet, dass Gesetze nicht rückwirkend angewendet oder geändert werden dürfen, um vergangene Handlungen plötzlich für rechtswidrig zu erklären. Im Artikel führte das Gericht aus, dass die Stadt nicht nachträglich die rechtlichen Grundlagen für ein Vorkaufsrecht schaffen durfte, um einen bereits geschlossenen Kaufvertrag zu beeinflussen, da dies dem Rechtsstaatsprinzip widerspricht.

Beispiel: Wenn Sie heute 50 km/h fahren, wo dies erlaubt ist, können Sie nicht nächste Woche bestraft werden, nur weil dort nachträglich ein 30er-Schild aufgestellt wurde. Das Verhalten wird nach den Regeln beurteilt, die zum Zeitpunkt des Handelns galten.

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Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht ist ein gesetzlich oder vertraglich geregeltes Recht, in einen Kaufvertrag über eine Sache (hier: ein Grundstück) einzutreten und diese zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen selbst zu erwerben. Im Kontext von Grundstücken steht Gemeinden oft ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, um öffentliche Interessen zu sichern, beispielsweise für den Bau von Infrastruktur oder Sozialwohnungen. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für dieses Recht bereits zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertragsabschlusses vorliegen müssen. Die Stadt versuchte im Artikel, nachträglich ein Vorkaufsrecht zu begründen, was das Gericht als rechtswidrig befand.

Beispiel: Sie verkaufen Ihr Haus an einen Interessenten. Hat die Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht, kann sie anstelle des Interessenten in den Vertrag eintreten und das Haus selbst kaufen, aber nur, wenn die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt sind und sie das Recht fristgerecht ausübt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG): Dieses fundamentale Prinzip besagt, dass Gesetze nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden dürfen, wenn dies die Rechte oder Erwartungen einer Person, die sich auf die frühere Rechtslage verlassen hat, negativ beeinträchtigt. Es schützt das Vertrauen der Bürger in die Beständigkeit der Rechtsordnung und ist ein Kernbestandteil des Rechtsstaatsprinzips.

→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt versuchte, nachträglich – also nach dem bereits geschlossenen Kaufvertrag – neue Gesetze (Bebauungsplan und Vorkaufsrechtssatzung) zu schaffen, um sich ein Vorkaufsrecht zu verschaffen, das sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht hatte. Das Gericht erklärte dieses Vorgehen für rechtswidrig, da der Käufer sich auf die zum Zeitpunkt des Vertrags geltende Rechtslage verlassen durfte.

Kommunales Vorkaufsrecht der Gemeinde (vgl. §§ 24, 25 BauGB): Dieses Recht ermöglicht es einer Gemeinde, in einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen über ein Grundstück einzutreten und dieses Grundstück zu den gleichen Konditionen selbst zu erwerben. Es dient der Verwirklichung öffentlicher Zwecke, wie der Stadtentwicklung oder der Sicherung von Flächen für öffentliche Einrichtungen. Das Gesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Vorkaufsrechten und besonderen Vorkaufsrechten, die durch eine gemeindliche Satzung begründet werden können.

→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt beanspruchte dieses Recht, um die vom Kläger gekauften Grundstücke für sich zu erwerben, angeblich zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften. Das Gericht musste prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Vorkaufsrechts zum entscheidenden Zeitpunkt rechtmäßig gegeben waren.

Feststellungsklage und berechtigtes Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO): Die Feststellungsklage ist eine Klageart im Verwaltungsrecht, mit der ein Gericht offiziell feststellen soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder ein Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Anders als bei Klagen, die auf eine bestimmte Leistung oder ein Unterlassen abzielen, geht es hier um die Klärung einer rechtlichen Unsicherheit. Voraussetzung ist, dass der Kläger ein „berechtigtes Interesse“ an dieser Feststellung hat, d.h., die Klärung muss für seine aktuelle oder zukünftige Rechtsposition von Bedeutung sein.

→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die Grundstücke bereits an die Stadt verkauft waren, konnte der Kläger seine Klage auf eine Feststellungsklage umstellen. Das Gericht bejahte sein berechtigtes Interesse, da eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des städtischen Handelns entscheidend für mögliche zivilrechtliche Ansprüche des Klägers gegen die Stadt (z.B. auf Schadensersatz oder Übereignung der Grundstücke) war.

Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren (§ 28 Abs. 1 VwVfG): Dieser Grundsatz verpflichtet eine Behörde, den von einer belastenden Entscheidung Betroffenen vorher anzuhören, bevor die Entscheidung getroffen wird. Die Anhörung gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, sich zu den relevanten Tatsachen zu äußern, seine Sichtweise darzulegen und so möglicherweise die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen oder Fehler zu vermeiden.

→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt übte ihr Vorkaufsrecht aus, ohne den ursprünglichen Verkäufer vorher ordnungsgemäß anzuhören. Das Anhörungsschreiben erreichte den Verkäufer erst, nachdem die Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bereits gefallen war. Dieser schwerwiegende Verfahrensfehler machte die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt ebenfalls rechtswidrig.

Unverzüglichkeitsprinzip bei der Erteilung des Negativzeugnisses (§ 28 Abs. 1 Satz 4 BauGB): Der Begriff „unverzüglich“ bedeutet rechtlich „ohne schuldhaftes Zögern“. Es ist nicht gleichbedeutend mit „sofort“, sondern erfordert ein Handeln, sobald dies nach den Umständen möglich ist und keine unnötige Verzögerung eintritt. Im Kontext des Negativzeugnisses bedeutet dies, dass die Gemeinde das Zeugnis ausstellen muss, sobald feststeht, dass kein Vorkaufsrecht besteht.

→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Stadt wusste spätestens am 3. März 2022 durch ein Gutachten ihres eigenen Anwalts, dass kein Vorkaufsrecht bestand und sie das Negativzeugnis hätte ausstellen müssen. Sie verzögerte die Ausstellung des Zeugnisses jedoch ohne triftigen Grund. Diese Verzögerung wurde vom Gericht als rechtswidrig angesehen, da die Stadt die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Erteilung verletzte.


Das vorliegende Urteil


Verwaltungsgericht Arnsberg – Az.: 8 K 938/22 – Urteil vom 30.10.2023


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