Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Grundstückverkehrsgenehmigung: Ein Urteil zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
- Der Fall vor Gericht
- Genehmigungsversagung beim Grundstücksverkauf: Kursänderung am OLG Frankfurt
- Rechtmäßige Ablehnung des Verkaufs durch die Behörde
- Zentrale Bedeutung der agrarstrukturellen Verhältnisse
- Detaillierte Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen
- Stärkung der landwirtschaftlichen Nutzung durch Gerichtsentscheidung
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Grundstückverkehrsgenehmigung bei landwirtschaftlichen Flächen?
- Welche Rechte hat der ursprüngliche Käufer bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts?
- Wie läuft das Genehmigungsverfahren für den Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke ab?
- Welche Alternativen bestehen beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für Nicht-Landwirte?
- Was bedeutet die agrarstrukturelle Verbesserung als Genehmigungskriterium?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Im vorliegenden Fall geht es um die Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen aufgrund des Ausübens eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts.
- Der Vertrag bezog sich auf mehrere Grundstücke, die insgesamt als Landwirtschaftsfläche eingetragen sind.
- Herausforderungen bestanden hauptsächlich in der Frage, ob die Antragstellerin als Landwirtin zu behandeln ist und ob das Vorkaufsrecht gerechtfertigt ist.
- Das Gericht hat die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen und den Beschluss des Amtsgerichts bestätigt.
- Die Entscheidung gründete darauf, dass die Antragstellerin nicht als Landwirtin im Sinne der gesetzlichen Regelungen betrachtet wurde. Sie verfolgt ein Geschäftsmodell, das überwiegend auf Rückverpachtung basiert.
- Zudem betrachtete das Gericht die Erwerbsinteressenten als dringend aufstockungsbedürftige Landwirte, die ein berechtigtes Interesse am Erwerb der Flächen haben.
- Diese Interessenten wären in der Lage, den Kaufpreis zu entrichten und die Flächen landwirtschaftlich zu nutzen.
- Es wurde festgestellt, dass der Erwerb durch die Antragstellerin nicht im direkten Zusammenhang mit einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb steht.
- Die Entscheidung verdeutlicht, dass Grundstücke vorrangig an Landwirte vergeben werden sollen, die diese selbst bewirtschaften und zur Verbesserung der Agrarstruktur beitragen.
- Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, sodass diese Entscheidung endgültig ist.
Grundstückverkehrsgenehmigung: Ein Urteil zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
In Deutschland ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch das Bodenrecht und spezifische Rechtsvorschriften geregelt. Eine zentrale Voraussetzung für die Eigentumsübertragung landwirtschaftlicher Immobilien ist die sogenannte Grundstückverkehrsgenehmigung. Diese Genehmigung soll sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen auch tatsächlich von Personen genutzt werden, die über die erforderliche Landwirtseigenschaft verfügen und somit in der Lage sind, eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung zu gewährleisten.
Fehlt diese Landwirtseigenschaft, kann der Genehmigungsantrag zur Übertragung von Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken abgelehnt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Agrarstruktur sowie die wirtschaftliche Nutzung von Landwirtschaftsflächen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die komplexen Rahmenbedingungen dieser Thematik veranschaulicht und die rechtlichen Hintergründe näher beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Genehmigungsversagung beim Grundstücksverkauf: Kursänderung am OLG Frankfurt
Ein Rechtsstreit um die behördliche Genehmigung eines Grundstücksverkaufs beschäftigte das Oberlandesgericht Frankfurt.

Die Verkäufer eines landwirtschaftlichen Grundstücks hatten gegen die Ablehnung der Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde geklagt, nachdem diese ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Landwirts ausgeübt hatte.
Rechtmäßige Ablehnung des Verkaufs durch die Behörde
Das OLG Frankfurt bestätigte die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsversagung. Die Behörde hatte den Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer abgelehnt und stattdessen das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht zugunsten eines hauptberuflichen Landwirts ausgeübt. Grundlage dieser Entscheidung war das Grundstücksverkehrsgesetz, das die Genehmigungspflicht für die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke regelt.
Zentrale Bedeutung der agrarstrukturellen Verhältnisse
Das Gericht betonte die besondere Gewichtung der agrarstrukturellen Verhältnisse bei der Entscheidungsfindung. Der ursprünglich vorgesehene Käufer war kein Landwirt und plante keine landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks. Im Gegensatz dazu konnte der durch das Vorkaufsrecht begünstigte Landwirt nachweisen, dass er das Grundstück zur Verbesserung der Agrarstruktur nutzen würde. Diese Faktoren rechtfertigten nach Auffassung des Gerichts die Ausübung des Vorkaufsrechts.
Detaillierte Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen
In seiner Urteilsbegründung legte das OLG Frankfurt dar, dass die Behörde alle relevanten Aspekte des Falls ordnungsgemäß geprüft hatte. Dies umfasste sowohl die formellen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts als auch die materiellen Kriterien für die Genehmigungsversagung. Das Gericht stellte fest, dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hatte, indem sie die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt und die gesetzlichen Vorgaben korrekt angewandt hatte.
Stärkung der landwirtschaftlichen Nutzung durch Gerichtsentscheidung
Mit dieser Entscheidung stärkte das OLG Frankfurt die Position hauptberuflicher Landwirte beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen. Das Gericht bestätigte, dass die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung ein legitimes Ziel des Grundstücksverkehrsgesetzes darstellt. Die Behörde hatte nach Ansicht des Gerichts zu Recht dem Interesse an der Erhaltung und Verbesserung der Agrarstruktur den Vorrang vor den privaten Interessen der ursprünglichen Vertragsparteien eingeräumt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass für die Anerkennung als Landwirt nicht allein der Besitz von landwirtschaftlichen Flächen ausreicht – auch wenn diese teilweise selbst bewirtschaftet werden. Die bloße Absichtserklärung, künftig einen landwirtschaftlichen Betrieb aufbauen zu wollen, genügt nicht. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche aktuelle landwirtschaftliche Tätigkeit im Haupterwerb oder als substanzieller Nebenerwerb zum Zeitpunkt der Entscheidung.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen erwerben möchten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie bereits aktiv Landwirtschaft betreiben – die reine Verpachtung von Flächen oder Zukunftspläne reichen nicht aus. Für die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung ist es wichtig, dass Sie zum Zeitpunkt des Kaufs eine echte landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Landwirt im Hauptberuf sind oder einen substanziellen landwirtschaftlichen Nebenerwerb haben. Planen Sie einen Grundstückskauf, sollten Sie vorher Ihre tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit dokumentieren und nachweisen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Grundstückverkehrsgenehmigung bei landwirtschaftlichen Flächen?
Grundlegende Genehmigungspflicht
Eine Grundstückverkehrsgenehmigung ist für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ab einer Größe von 0,25 Hektar erforderlich. Diese Genehmigungspflicht gilt für alle rechtsgeschäftlichen Veräußerungen von landwirtschaftlichen Grundstücken.
Positive Genehmigungsvoraussetzungen
Die Genehmigung wird erteilt, wenn Sie als Erwerber nachweisen können, dass:
- Das Grundstück weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird
- Der Erwerb in einem konkreten Zusammenhang mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb steht
- Sie über die notwendigen Fähigkeiten zur sachgerechten Bewirtschaftung verfügen
Versagungsgründe
Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Der Erwerb führt zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden. Dies ist besonders der Fall, wenn:
- Sie die Flächen nur als Kapitalanlage oder auf Vorrat erwerben möchten
- Die Flächen zu weit von Ihrem Betriebssitz entfernt liegen und keine rationelle Bewirtschaftung möglich ist
- Sie kein belastbares Betriebskonzept für die Bewirtschaftung vorlegen können
Besondere Anforderungen für Landwirte
Als Landwirt müssen Sie für eine erfolgreiche Genehmigung:
- Einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen dem Erwerb und Ihrem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb darlegen
- Die Flächen selbst bewirtschaften und nicht nur langfristig rückverpachten wollen
- Bei Betrieben mit einer Eigenlandquote unter 50% einen besonderen Bedarf nachweisen
Die Genehmigung wird in der Regel auch erteilt, wenn ein gemischter Betrieb insgesamt veräußert wird oder die Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an nahe Verwandte erfolgt.
Welche Rechte hat der ursprüngliche Käufer bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts?
Bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts stehen dem ursprünglichen Käufer mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Einwendungen gegen das Vorkaufsrecht
Der ursprüngliche Käufer kann gegen das ausgeübte Vorkaufsrecht formelle Einwendungen erheben. Diese Einwendungen können sich darauf beziehen, dass die Veräußerung entweder keiner Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz bedarf oder dass die Genehmigung nicht zu versagen wäre.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Wenn Sie als ursprünglicher Käufer mit der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht einverstanden sind, können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Landwirtschaftsgericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts tatsächlich vorlagen.
Nachweis der Landwirtseigenschaft
Als ursprünglicher Käufer können Sie Ihre Landwirtseigenschaft nachweisen und damit den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden widerlegen. Dafür müssen Sie jedoch konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer leistungsfähigen landwirtschaftlichen Tätigkeit nachweisen.
Preisliche Einwendungen
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts spielt auch die Angemessenheit des Kaufpreises eine wichtige Rolle. Wenn Sie als Käufer bereit sind, einen angemessenen Kaufpreis zu zahlen, der nicht in einem groben Missverhältnis zum Verkehrswert steht, kann dies ein wichtiges Argument gegen die Versagung der Genehmigung sein.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren für den Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke ab?
Antragstellung und Zuständigkeit
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit der Antragstellung bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort des Grundstücks – in Stadtkreisen ist die Stadtverwaltung, in Landkreisen das Landratsamt als untere Landwirtschaftsbehörde verantwortlich. Den Antrag können Sie als Vertragspartei, begünstigte Person oder der beurkundende Notar stellen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Den notariell beurkundeten Kaufvertrag oder einen Vertragsentwurf
- Eine Erklärung des Verkäufers über eventuell angrenzende Eigentumsflächen
Prüfung und Entscheidungsfrist
Die Behörde prüft Ihren Antrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten. Bei Einschaltung der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH zur Prüfung des Vorkaufsrechts verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat.
Entscheidungsmöglichkeiten
Die Behörde hat drei Möglichkeiten der Entscheidung:
- Erteilung der Genehmigung: Wenn keine Versagungsgründe vorliegen
- Genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen: Nach §§ 10 und 11 GrdstVG
- Versagung der Genehmigung: Bei Vorliegen der in § 9 GrdstVG genannten Gründe
Rechtswirkungen
Ohne die erforderliche Genehmigung darf keine Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erfolgen. Wenn die Behörde innerhalb der Zwei-Monats-Frist keine Entscheidung trifft, gilt der Antrag automatisch als genehmigt – dies nennt man Genehmigungsfiktion.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung der Landwirtschaftsbehörde können Sie innerhalb eines Monats beim zuständigen Landwirtschaftsgericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Welche Alternativen bestehen beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen für Nicht-Landwirte?
Für Nicht-Landwirte existieren mehrere Möglichkeiten, sich an landwirtschaftlichen Flächen zu beteiligen oder diese zu nutzen.
Alternative Beteiligungsformen
Genossenschaften und Aktiengesellschaften bieten eine praktikable Möglichkeit der indirekten Beteiligung an landwirtschaftlichen Flächen. Organisationen wie BioBoden, Ökonauten oder die Regionalwert AG ermöglichen es, sich finanziell an Agrarflächen zu beteiligen, die dann an aktive Landwirte verpachtet werden.
Kooperationsmodelle
Die Zusammenarbeit mit aktiven Landwirten eröffnet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei können Sie als Nicht-Landwirt Flächen erwerben und diese im Rahmen einer vertraglichen Kooperation von einem Landwirt bewirtschaften lassen. Diese Form der Zusammenarbeit ermöglicht eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen beider Parteien.
Innovative Finanzierungskonzepte
Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding, Solidarische Landwirtschaft (Solawi), Bürger-Aktiengesellschaften oder Direktdarlehen ermöglichen eine Beteiligung an landwirtschaftlichen Projekten. Diese Modelle schaffen nicht nur Finanzierungsmöglichkeiten, sondern fördern auch den direkten Kontakt zwischen Investoren und Landwirten.
Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs steht grundsätzlich auch Nicht-Landwirten offen. Dabei müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb aufbauen. Bei Flächen über einem halben Hektar ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Was bedeutet die agrarstrukturelle Verbesserung als Genehmigungskriterium?
Die agrarstrukturelle Verbesserung zielt darauf ab, selbstständig wirtschaftende bäuerliche Betriebe zu sichern und zu fördern. Wenn Sie als Landwirt oder Landwirtin eine Fläche erwerben möchten, prüft die Genehmigungsbehörde, ob dieser Erwerb zur Verbesserung der Agrarstruktur beiträgt.
Zentrale Bewertungskriterien
Die Behörde orientiert sich bei ihrer Entscheidung an folgenden Aspekten:
Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen vorrangig von aktiven Landwirten bewirtschaftet werden, die diese selbst bearbeiten. Die Genehmigungsbehörde achtet besonders auf die Betriebsgröße des erwerbenden Betriebs. In Niedersachsen gilt beispielsweise eine Grenze beim Vierfachen der durchschnittlichen Betriebsgröße (etwa 292 Hektar).
Besondere Umstände
Agrarstrukturelle Besonderheiten können eine Abweichung von den standardisierten Bewertungskriterien rechtfertigen. Wenn Sie beispielsweise durch den Flächenerwerb eine sinnvolle Arrondierung (Zusammenlegung von Flächen) erreichen, kann dies als positiver Faktor gewertet werden.
Förderung der Generationenfolge
Ein wichtiger Aspekt der agrarstrukturellen Verbesserung ist die Unterstützung von Junglandwirten und Existenzgründern. Die Genehmigungsbehörde berücksichtigt dabei besonders die Chancen für die Übernahme und Gründung landwirtschaftlicher Betriebe durch die nächste Generation.
Die Behörde prüft auch die regionale Verankerung der Landwirtschaft. Eine Verbesserung der Agrarstruktur liegt vor, wenn der Erwerb zu einer standort- und umweltgerechten zukunftsfähigen Landwirtschaft beiträgt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht ist das Recht einer Person oder Institution, eine zum Verkauf stehende Sache – wie ein Grundstück – vor anderen Interessenten zu erwerben. Im Kontext des Grundstücksverkehrsgesetzes kann ein Vorkaufsrecht insbesondere dann relevant werden, wenn es um landwirtschaftliche Flächen geht, um sicherzustellen, dass diese weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
Beispiel: Ein Landwirt hat das Vorkaufsrecht für ein benachbartes Grundstück und kann es zum gleichen Preis kaufen, den ein anderer Interessent bietet.
Im Gegensatz zum Optionsrecht, das einem Vertragspartner das Recht gibt, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen, ist das Vorkaufsrecht eine spezielle Absicherung im Kontext von Eigentumstransfers.
Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)
Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt die Genehmigungspflicht für den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Deutschland. Diese Regelung dient dazu, die landwirtschaftliche Nutzung und die Agrarstruktur zu sichern, indem der Verkauf solcher Flächen einer behördlichen Genehmigung unterliegt.
Beispiel: Ein Bauer möchte sein Feld verkaufen. Bevor der Verkauf rechtsgültig ist, muss eine Genehmigung nach dem GrdstVG vorliegen, um sicherzustellen, dass das Feld weiterhin für die Landwirtschaft genutzt wird.
Ein wesentlicher Unterschied zu urbanen Immobilienverkäufen besteht darin, dass bei landwirtschaftlichen Grundstücken zusätzlich agrarpolitische Ziele berücksichtigt werden.
Ermessensentscheidung
Eine Ermessensentscheidung ist eine Entscheidung, bei der eine Behörde einen gewissen Spielraum hat und mehrere rechtlich zulässige Entscheidungen treffen kann. Dabei muss sie die relevanten gesetzlichen Vorgaben einhalten, aber auch individuell unterschiedlichen Umständen Rechnung tragen.
Beispiel: Die Behörde entscheidet, ob sie einem Landwirt den Kauf eines bestimmten Grundstücks genehmigt. Trotz des Erfüllens aller gesetzlichen Voraussetzungen könnte die Behörde auf Grundlage einer Ermessenabwägung die Genehmigung versagen, wenn andere wichtige agrarstrukturelle Argumente überwiegen.
Ermessensentscheidungen sind von gebundenen Entscheidungen zu unterscheiden, bei denen die Behörde keinen Entscheidungsspielraum hat und strikt den gesetzlichen Vorgaben folgen muss.
Landwirtseigenschaft
Die Landwirtseigenschaft bezeichnet die Qualifikation einer Person als Landwirt. Diese Eigenschaft ist zentral für den Erwerb bestimmter landwirtschaftlicher Flächen. Eine Person muss nachweisen, dass sie aktiv in der Landwirtschaft tätig ist, um eine Grundstückverkehrsgenehmigung zu erhalten.
Beispiel: Petra, die kein Landwirt ist, möchte ein Ackerland kaufen, aber ihre fehlende Landwirtseigenschaft führt zur Ablehnung ihres Antrags auf Grundstückverkehrsgenehmigung.
Die Landwirtseigenschaft unterscheidet sich erheblich von bloßen Besitzabsichten oder Pachtverhältnissen, die keine aktive landwirtschaftliche Betätigung beinhalten.
Agrarstrukturelle Verhältnisse
Agrarstrukturelle Verhältnisse beziehen sich auf die strukturellen Bedingungen und Rahmenbedingungen der Landwirtschaft in einer Region, die durch Faktoren wie Betriebsgröße, Flächennutzung und regionale Landwirtschaftspolitik beeinflusst werden. Sie sind entscheidend, wenn Behörden prüfen, ob der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks genehmigt werden kann.
Beispiel: Eine Region besteht hauptsächlich aus kleinen Bauernhöfen. Der Verkauf eines großen Ackerlandes an einen Investoren könnte die agrarstrukturellen Verhältnisse beeinträchtigen, sodass die Behörde die Genehmigung verweigert.
Sie sind von infrastrukturellen Verhältnissen zu unterscheiden, die sich eher auf die allgemeine Erschließung und Versorgung einer Region beziehen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 6 GrdstVG: Diese Vorschrift regelt das Verfahren zur Genehmigung von Grundstücksverkäufen, insbesondere im Zusammenhang mit der Landwirtschaft. Sie sieht vor, dass die zuständigen Behörden innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist über die Genehmigung des Verkaufs entscheiden müssen, wobei diese Frist unter bestimmten Umständen verlängert werden kann. Im vorliegenden Fall war die Frist für die Entscheidung über die Genehmigung des Kaufvertrages zunächst auf zwei Monate und dann auf insgesamt drei Monate verlängert worden.
- § 22 GrdstVG: Dieser Paragraph ermöglicht es den Beteiligten, eine gerichtliche Entscheidung über die Versagung der Genehmigung zu beantragen, wenn die Behörde nicht innerhalb der Frist entschieden hat. Im Fall hat die Antragstellerin einen solchen Antrag gestellt, da die Genehmigung der Behörde abgelehnt wurde und sie sich dadurch in ihren Rechten betroffen fühlte.
- Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Dieses Recht gibt einer bestimmten Person oder Institution die Möglichkeit, ein Grundstück vor anderen Interessenten zu erwerben, insbesondere wenn es um landwirtschaftliche Flächen geht. Im vorliegenden Fall hat die Beteiligte zu 4 ihr Vorkaufsrecht ausgeübt, was die Genehmigung des Kaufvertrags zwischen den anderen Beteiligten beeinflusste und letztendlich zur Ablehnung führte.
- Agrarrechtliche Vorgaben: Im deutschen Recht gibt es spezielle Vorschriften, die den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen regeln, um sicherzustellen, dass diese Flächen effizient bewirtschaftet werden und nicht aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausfallen. Diese Gesetze sind relevant, da sie die Interessen der Landwirtschaft und die Genehmigung von Grundstückstransaktionen beeinflussen, wie im Streitfall zu sehen ist.
- Europäische Agrarfördermittel: Diese Mittel sind zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe in der EU vorgesehen und können die Grundlage für die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Betriebs bilden. Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin darauf verwiesen, dass sie EU-Beihilfen erhalten hat, was ihre Antragstellung und die Genehmigungsfähigkeit ihrer Aktivitäten unterstreicht und in den Kontext des landwirtschaftlichen Interesses an der fraglichen Fläche gestellt werden muss.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Celle – Az.: 7 W 22/22 (L) – Beschluss vom 04.09.2023
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