Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Grundstücksverkehrsgenehmigung: Urteil beleuchtet Spekulationsrisiken im Immobilienmarkt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann liegt ein überhöhter Kaufpreis bei landwirtschaftlichen Grundstücken vor?
- Welche Nebenleistungen werden bei der Kaufpreisermittlung einberechnet?
- Welche Möglichkeiten gibt es nach einer Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Grundstücksverkehrsgenehmigung?
- Wie wird der Verkehrswert eines landwirtschaftlichen Grundstücks ermittelt?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Genehmigung eines Grundstückskaufs für eine landwirtschaftliche Fläche, die aufgrund eines angeblich überhöhten Kaufpreises vom Gericht abgelehnt wurde.
- Der Kaufpreis steht in einem erheblichen Missverhältnis zum Marktwert des Grundstücks, was als spekulativ überhöht bewertet wurde.
- Der Marktwert des Grundstücks wurde von einem Sachverständigen durch mehrere Kriterien wie Lage und Bauplanungen geschätzt.
- Das Gericht entschied, dass das Missverhältnis den Genehmigungsablehnungsgrund des Grundstücksverkehrsgesetzes erfüllt.
- Der Beschwerdeführerin wurden alle notwendigen Genehmigungen verwehrt, da auch eine wirtschaftliche Verkleinerung des Betriebs als Versagungsgrund bestand.
- Die Entscheidung betont, dass der Kaufpreis nur auf objektiven Marktwerten beruhen darf und persönliche Faktoren des Verkäufers unberücksichtigt bleiben.
- Das Urteil soll Spekulationsblasen verhindern und schützen landwirtschaftliche Betriebe vor unmöglich hohen Anschaffungskosten.
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Urteil beleuchtet Spekulationsrisiken im Immobilienmarkt
Die Immobilienmärkte unterliegen oft starken Schwankungen, die zur Bildung von Spekulationsblasen führen können. Um die Preisentwicklung und damit verbundene Risiken für Investoren und die allgemeine Bevölkerung zu regulieren, spielt die Grundstücksverkehrsgenehmigung eine wesentliche Rolle. Diese Genehmigung ist ein wichtiges Instrument im Grundstücksrecht, das dazu dient, eine verantwortungsvolle Marktanalysierung und eine nachhaltige Bodenpolitik zu gewährleisten.
Im Kontext des Baurechts kann die Genehmigung zur Verhinderung von Spekulation entscheidend sein, um wirtschaftliche Stabilität und Investitionsschutz zu fördern. In der folgenden Betrachtung wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet, die bei der Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung aufgetreten sind.
Der Fall vor Gericht
Spekulativer Grundstückskauf für Milchviehbetrieb scheitert an Genehmigung

Das Oberlandesgericht München hat die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Grundstückskaufs aufgrund eines deutlich überhöhten Kaufpreises verweigert. Die Käuferin hatte für eine vier Hektar große Teilfläche einen Quadratmeterpreis von 44 Euro sowie weitere Zusatzleistungen vereinbart. Der Gesamtkaufpreis belief sich damit auf 2,1 Millionen Euro.
Gravierende Preisabweichung vom Marktwert festgestellt
Ein Sachverständigengutachten bewertete das Grundstück als Bauerwartungsland mit einem Marktwert von 17,50 Euro pro Quadratmeter. Ausschlaggebend für diese Einstufung waren die Lage an der Autobahn A8 sowie angrenzende Gewerbeflächen. Der vereinbarte Gesamtkaufpreis von 52,50 Euro pro Quadratmeter, der sich aus dem Grundpreis und den Zusatzleistungen zusammensetzte, überstieg den ermittelten Marktwert von 700.000 Euro somit erheblich.
Maßgebliche Bewertungskriterien des Gerichts
Das Gericht stellte klar, dass für die Beurteilung eines groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Grundstückswert der Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 16. April 2020 entscheidend sei. Bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigte das Gericht neben der Kaufpreiszahlung von 1,6 Millionen Euro auch die vereinbarten Zusatzleistungen wie drei Fahrsilos, eine Güllegrube und eine Überfahrt im Wert von 500.000 Euro. Dabei sei der objektive Mehrwert für das Käufervermögen maßgeblich, nicht der persönliche Aufwand des Verkäufers.
Genehmigungsversagung zum Schutz der Agrarstruktur
Der überhöhte Kaufpreis verstieß nach Auffassung des Gerichts gegen das Grundstücksverkehrsgesetz, das Spekulationsblasen auf dem Bodenmarkt verhindern soll. Landwirtschaftliche Betriebe sollen vor überhöhten Anschaffungskosten geschützt werden, die ihre Wirtschaftlichkeit gefährden könnten. Zusätzlich würde der Verkauf zu einer unwirtschaftlichen Verkleinerung des Milchviehbetriebs der Verkäufer führen, die 50 Milchkühe halten. Die Beschwerde der Käuferin gegen die Versagung der Genehmigung wurde daher zurückgewiesen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Bei Kaufverträgen für landwirtschaftliche Flächen ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend für die Beurteilung eines groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Grundstückswert. In die Bewertung fließen sämtliche Gegenleistungen nach ihrem objektiven Mehrwert ein, nicht nach dem persönlichen Aufwand des Verkäufers. Ein Kaufpreis, der den Marktwert um mehr als 50% übersteigt, gilt als spekulativ überhöht und führt zur Versagung der Genehmigung. Zusätzlich wird die Genehmigung verweigert, wenn der Verkauf zu einer unwirtschaftlichen Verkleinerung eines landwirtschaftlichen Betriebs führen würde.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen kaufen oder verkaufen möchten, müssen Sie den aktuellen Marktwert realistisch einschätzen und dürfen diesen nicht wesentlich überschreiten. Neben dem Grundstückspreis werden auch alle Zusatzleistungen wie bauliche Maßnahmen zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet. Verkäufer müssen beachten, dass ein Verkauf abgelehnt werden kann, wenn dadurch ihr landwirtschaftlicher Betrieb zu klein würde, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie vor Vertragsabschluss einen Sachverständigen zur Wertermittlung hinzuziehen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann liegt ein überhöhter Kaufpreis bei landwirtschaftlichen Grundstücken vor?
Ein überhöhter Kaufpreis bei landwirtschaftlichen Grundstücken liegt vor, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Marktwert des Grundstücks um mehr als 50% übersteigt. Diese Grenze gilt sowohl bei freihändigen Verkäufen als auch bei Ausschreibungsverfahren.
Ermittlung des Marktwertes
Der Marktwert wird anhand verschiedener Faktoren bestimmt:
- Die Bodengüte, gemessen durch die Ertragsmesszahl (EMZ), hat wesentlichen Einfluss auf die Preisbildung.
- Der Bodenrichtwert der jeweiligen Region dient als wichtige Orientierungsgröße.
- Vergleichspreise ähnlicher Grundstücke in der Region werden zur Bewertung herangezogen.
Preisunterschiede nach Regionen
Die Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen unterscheiden sich regional erheblich. Während in Bayern 2024 durchschnittlich 77.305 Euro pro Hektar gezahlt werden, liegen die Preise in anderen Bundesländern deutlich darunter. In Oberfranken werden beispielsweise nur 26.642 Euro pro Hektar erzielt.
Bedeutung für die Genehmigung
Die Genehmigungsbehörde prüft den Kaufpreis besonders sorgfältig, wenn ein Nichtlandwirt als Käufer auftritt. Ein überhöhter Kaufpreis kann zur Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung führen, wenn:
- Ein aufstockungsbedürftiger Landwirt das Grundstück zu einem angemessenen Preis erwerben möchte.
- Der überhöhte Preis sich als Erschwernis für den Erwerb durch einen Landwirt auswirken kann.
Wenn Sie ein landwirtschaftliches Grundstück erwerben möchten, sollten Sie den regionalen Bodenrichtwert und die durchschnittlichen Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke in der Region als Orientierung heranziehen. Die Bodengüte des konkreten Grundstücks kann dabei zu Auf- oder Abschlägen führen.
Welche Nebenleistungen werden bei der Kaufpreisermittlung einberechnet?
Bei der Kaufpreisermittlung eines Grundstücks werden neben dem reinen Kaufpreis verschiedene Nebenleistungen berücksichtigt. Diese Nebenkosten erhöhen den Gesamtaufwand für den Erwerb einer Immobilie erheblich.
Gesetzlich vorgeschriebene Nebenleistungen
Die Grunderwerbsteuer stellt eine wesentliche Nebenleistung dar. Je nach Bundesland variiert der Steuersatz zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie in Brandenburg erwerben, müssen Sie mit 6,5% Grunderwerbsteuer rechnen, während in Bayern nur 3,5% anfallen.
Die Notargebühren betragen etwa 1,0% des Kaufpreises. Diese Kosten umfassen die Beurkundungsgebühr, Vollzugsgebühr, Betreuungsgebühr und Auslagengebühr, zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
Weitere erforderliche Nebenleistungen
Die Gerichtskosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und des Eigentumsübergangs im Grundbuch belaufen sich auf etwa 0,5% des Kaufpreises. Diese Vormerkung ist eine notwendige Sicherungsmaßnahme, die das Grundstück für die erwerbende Partei „reserviert“.
Die Maklerprovision wird seit Ende 2020 bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nach dem Prinzip der gleichen Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Zusätzliche Kostenaspekte
Bei einer Immobilienfinanzierung kommen Finanzierungskosten als weitere Nebenkosten hinzu. Der Kaufpreis wird erst dann fällig, wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen und die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt.
Welche Möglichkeiten gibt es nach einer Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung?
Sofortige Beschwerde einlegen
Nach einer Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids eine sofortige Beschwerde beim zuständigen Landwirtschaftsgericht einlegen. Die Beschwerde muss dabei form- und fristgerecht erfolgen und eine schlüssige Begründung enthalten.
Anpassung des Kaufpreises
Wurde die Genehmigung wegen eines groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Grundstückswert versagt, können Sie den Kaufvertrag entsprechend anpassen. Ein Grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Marktwert des Grundstücks um mehr als 50% überschreitet. Der Marktwert bestimmt sich dabei nach dem Preis, den Kaufinteressenten – auch Nichtlandwirte – für das Grundstück zu zahlen bereit sind.
Nachweis der landwirtschaftlichen Nutzung
Bei einer Versagung wegen ungesunder Bodenverteilung können Sie ein schlüssiges Betriebskonzept für die geplante landwirtschaftliche Nutzung vorlegen. Dabei müssen Sie konkret darlegen, wie Sie das Grundstück landwirtschaftlich nutzen wollen.
Auflagen und Bedingungen
Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung auch unter Auflagen oder Bedingungen erteilen. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn dadurch die Versagungsgründe ausgeräumt werden können. In diesem Fall können Sie die geforderten Auflagen erfüllen oder die Bedingungen akzeptieren.
Neuverhandlung des Vertrags
Wenn die Versagungsgründe nicht ausgeräumt werden können, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag neu zu verhandeln. Dies kann beispielsweise durch eine Änderung der Vertragsbedingungen oder eine Anpassung der Kaufpreismodalitäten erfolgen. Der neue Vertrag muss dann erneut zur Genehmigung vorgelegt werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Grundstücksverkehrsgenehmigung?
Die Grundstücksverkehrsgenehmigung ist für die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer Größe von 0,5 Hektar erforderlich.
Grundlegende Voraussetzungen
Der Antrag auf Genehmigung kann von den Vertragsparteien oder dem beurkundenden Notar gestellt werden. Die zuständige Behörde prüft dann innerhalb einer Monatsfrist die Genehmigungsfähigkeit des Rechtsgeschäfts.
Prüfungskriterien der Behörde
Die Behörde untersucht drei zentrale Aspekte bei der Genehmigungsentscheidung:
Verteilung von Grund und Boden: Wenn Sie als Nichtlandwirt ein landwirtschaftliches Grundstück erwerben möchten, prüft die Behörde, ob ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt.
Wirtschaftliche Aspekte: Die Veräußerung darf nicht zu einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung des Grundstücks führen.
Angemessenheit des Kaufpreises: Der vereinbarte Kaufpreis darf nicht in einem groben Missverhältnis zum Verkehrswert stehen. Ein solches Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert um mehr als 50% übersteigt.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht
Eine Genehmigung ist nicht erforderlich bei:
- Grundstücken unter 0,5 Hektar
- Beteiligung von Bund, Land oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften
- Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sofern sie nicht als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind
Wichtig: Die Eintragung ins Grundbuch kann erst nach Erteilung der Genehmigung erfolgen. Wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats entscheidet, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion).
Wie wird der Verkehrswert eines landwirtschaftlichen Grundstücks ermittelt?
Der Verkehrswert eines landwirtschaftlichen Grundstücks wird durch drei maßgebliche Bewertungsverfahren bestimmt: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Vergleichswertverfahren als Standardmethode
Bei unbebauten landwirtschaftlichen Grundstücken kommt vorrangig das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Hierbei werden die Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke in der Region als Bewertungsgrundlage herangezogen. Hilfsweise können auch amtliche Bodenrichtwerte verwendet werden.
Bewertungsfaktoren für die Ertragsfähigkeit
Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird anhand der Ackerzahl bestimmt. Diese berücksichtigt:
- Bodenart und Bodenbeschaffenheit
- Klimatische Einflüsse
- Geländegestaltung (z.B. Hanglage)
- Größe und Zuschnitt der Fläche
Ein Acker mit einer Ackerzahl zwischen 40 und 60 gilt als guter Boden, Werte über 60 weisen auf einen sehr guten Boden hin.
Besondere Bewertungsaspekte
Bei bebauten landwirtschaftlichen Grundstücken müssen zusätzlich Wirtschaftsgebäude, Maschinen und Außenanlagen in die Bewertung einbezogen werden. Die Bewertung erfolgt dann durch eine Kombination aus Ertrags- und Sachwertverfahren.
Der ermittelte Verkehrswert dient auch als Grundlage für die Prüfung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung. Ein grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kann zur Versagung der Genehmigung führen, um Spekulationsblasen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der geschätzte Marktwert einer Immobilie, der unter normalen Umständen am Markt erzielt werden könnte. Im vorliegenden Fall wurde der Verkehrswert eines Grundstücks durch ein Sachverständigengutachten ermittelt, das einen Quadratmeterpreis von 17,50 Euro ergab. Nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) spiegelt dieser Wert wider, was ein Käufer bereit wäre, unter fairen Marktbedingungen für die Immobilie zu zahlen. Ein überhöhter Kaufpreis, wie im vorliegenden Fall, kann ein Indiz für spekulative Tendenzen sein, die zu rechtlichen Eingriffen führen können.
Grundstücksverkehrsgesetz
Das Grundstücksverkehrsgesetz ist eine Regelung im deutschen Recht, die den Kauf und Verkauf von landwirtschaftlich genutztem Boden regelt. Es zielt darauf ab, spekulative Landkäufe zu verhindern und die Betriebskosten landwirtschaftlicher Betriebe auf einem wirtschaftlich haltbaren Niveau zu halten. In diesem Fall wurde die Genehmigung zum Kauf verweigert, da der exorbitante Preis des Grundstücks gegen die Vorschriften des Gesetzes verstieß, die Schutz vor unverhältnismäßigen Anschaffungskosten bieten.
Grundstücksverkehrsgenehmigung
Die Grundstücksverkehrsgenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die nötig ist, um den Besitz von landwirtschaftlich genutztem Land zu übertragen. Diese Genehmigung soll sicherstellen, dass der Kaufpreis vernünftig ist und die regionale Agrarstruktur nicht gefährdet wird. Im beschriebenen Fall wurde die Genehmigung aufgrund eines überhöhten Kaufpreises verweigert, um Spekulationen und mögliche negative Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Betrieb zu vermeiden.
Bauerwartungsland
Bauerwartungsland ist ein Grundstück, das potenziell in Zukunft als Bauland genutzt werden kann. Der Wert des Bauerwartungslandes liegt in seiner zukünftigen Nutzbarkeit, die sich deutlich vom reinen Ackerland unterscheidet. Im Fall des Milchviehbetriebs wurde der Wert des Grundstücks als Bauerwartungsland angesetzt, was Auswirkungen auf den ermittelten Verkehrswert hatte.
Grobes Missverhältnis
Ein grobes Missverhältnis beschreibt eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert eines Grundstücks. Dieser Begriff war zentral in der Entscheidung des Gerichts, die Genehmigung zu verweigern. Im vorliegenden Fall war der vereinbarte Kaufpreis aufgrund des erheblichen Unterschieds zum ermittelten Verkehrswert als überhöht eingestuft worden. Das Konzept des groben Missverhältnisses ist entscheidend, um den Markt vor spekulativen Preissteigerungen zu schützen.
Spekulationsblase
Eine Spekulationsblase entsteht, wenn die Preise von Vermögenswerten, wie Immobilien, weit über ihren intrinsischen Wert hinaus steigen, oft getrieben von irrationalem Käuferverhalten und Spekulation. Die Kontrollmechanismen im Grundstücksrecht, wie die Grundstücksverkehrsgenehmigung, helfen, solche Blasen zu verhindern. Im Fall des Milchviehbetriebs war der überhöhte Preis ein Indiz für eine potenzielle Spekulationsblase, die durch die Versagung der Genehmigung eingedämmt wurde.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG: Diese Vorschrift regelt die Versagung der Genehmigung für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen, wenn der Kaufpreis in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht. Ziel ist es, Spekulationsblasen zu vermeiden und die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe zu schützen. Im vorliegenden Fall wurde die Genehmigung aufgrund eines groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Wert des Grundstücks versagt.
- § 2 GrdstVG i.V.m. Art. 2 BayAgrG: Diese Bestimmungen definieren, welche Grundstücke dem Grundstücksverkehrsgesetz unterliegen. Es wird klargestellt, dass landwirtschaftliche Flächen, wie im Fall der vier Hektar großen Teilfläche, durch diese Regelungen geschützt sind. Die Anwendung des GrdstVG auf landwirtschaftliche Flächen ist im vorliegenden Fall von Relevanz, da die Genehmigung für den Kauf aufgrund der jeweiligen Kriterien geprüft wurde.
- § 22 GrdstVG i.V.m. §§ 38, 58 ff. FamFG: Diese Vorschriften regeln das Verfahren für die Genehmigung des Erwerbs landwirtschaftlicher Grundstücke. Der Antrag auf Genehmigung muss die entsprechenden Verfahrensanforderungen erfüllen. In diesem Fall wurde die sofortige Beschwerde gemäß diesen gesetzlichen Grundlagen eingereicht, die die Relevanz der Verfahrensordnung verdeutlichen.
- BGH-Urteil vom 25.04.2014 (BLw 5/13): In diesem Urteil wurde klargestellt, dass der Versagungsgrund des groben Missverhältnisses selbständig ist und eine fundierte Grundlage für die Ablehnung eines Genehmigungsantrags darstellt. Diese Entscheidung wird im aktuellen Fall herangezogen, um die Begründung für die Versagung der Genehmigung zu untermauern.
- EuGH-Entscheidung vom 16.07.2018: Diese Entscheidung befasst sich mit den Auswirkungen von nationalen Regelungen auf den Grundstücksverkehr und die Landwirte. Sie hat Einfluss auf die Prüfung der Genehmigungsanträge in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Das EuGH-Urteil wird im vorliegenden Fall herangezogen, um die Beurteilung der Genehmigung unter Berücksichtigung europäischer Standards zu untermauern.
Das vorliegende Urteil
OLG München – Az.: W XV 5/22 Lw – Beschluss vom 08.05.2023
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