Weil er seine Unterlagenpflicht bei der WEG-Zustimmung nicht erfüllte, blockierte die Eigentümergemeinschaft den Verkauf der Wohnung. Der Verkäufer erhob Klage, doch dieser verfrühte Schritt kostete ihn die gesamten Verfahrenskosten vor Gericht.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Muss ein Käufer seine Finanzen für die Eigentümergemeinschaft offenlegen?
- Warum blockierte der andere Eigentümer den Verkauf?
- Weshalb klagte der Verkäufer, anstatt die Unterlagen zu liefern?
- Wie endete der erste Prozess – und wer bekam die Rechnung?
- Warum kippte das Landgericht die Kostenentscheidung komplett?
- Darf eine WEG also immer Einkommensnachweise verlangen?
- Die Urteilslogik
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Darf die WEG meinen Wohnungsverkauf wegen der Käufer-Finanzen ablehnen?
- Muss ich der WEG Einkommensnachweise meines Käufers vorlegen?
- Wie weise ich die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers beim WEG-Verkauf korrekt nach?
- Was tun, wenn die WEG die Zustimmung zum Verkauf meiner Wohnung verweigert?
- Wer zahlt die Prozesskosten, wenn meine Klage auf WEG-Zustimmung zu früh war?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-13 T 34/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
- Datum: 06.06.2025
- Aktenzeichen: 2‑13 T 34/25
- Verfahren: Sofortige Beschwerde
- Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht, Zivilprozessrecht
- Das Problem: Ein Wohnungseigentümer klagte auf Zustimmung zum Verkauf seiner Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft verweigerte die Zustimmung. Sie forderte konkrete Nachweise zur finanziellen Situation des Käufers.
- Die Rechtsfrage: Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Zustimmung zum Verkauf verweigern, wenn der Verkäufer keine Belege für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers vorlegt?
- Die Antwort: Ja, das ist zulässig. Die Gemeinschaft darf die Zustimmung verweigern, bis der Verkäufer die notwendigen Unterlagen zur Prüfung vorlegt.
- Die Bedeutung: Verkäufer von Eigentumswohnungen müssen die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers dokumentarisch nachweisen. Eine Klage ist ohne diese Unterlagen verfrüht und die Kosten müssen vom Verkäufer getragen werden.
Der Fall vor Gericht
Muss ein Käufer seine Finanzen für die Eigentümergemeinschaft offenlegen?
Eine Eigentümergemeinschaft ist wie eine Zwangsehe. Man teilt sich Dach und Kosten. Als einer der beiden Partner in einer solchen Gemeinschaft seine Wohnung verkaufen wollte, wurde der verbleibende Eigentümer misstrauisch. Der neue „Ehepartner“ – der Käufer – sollte seine Finanzen offenlegen. Schließlich standen teure Sanierungen an. Der Verkäufer weigerte sich, Papiere zu liefern, und zerrte die Gemeinschaft vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt am Main musste klären, wie viel Misstrauen erlaubt ist, bevor ein Richter eingreift – und wer am Ende dafür bezahlt.
Warum blockierte der andere Eigentümer den Verkauf?

Der verbleibende Eigentümer handelte als Vertreter der Gemeinschaft. Er hatte einen konkreten Verdacht. Ein Blick in den Kaufvertrag zeigte ihm, dass ein Teil des Kaufpreises gestundet war. Der Käufer musste also nicht alles sofort bezahlen. Gleichzeitig standen im Gebäude kostspielige Sanierungsarbeiten an. Für die Gemeinschaft war die Zahlungsfähigkeit des neuen Mitglieds existenziell. Wer nicht zahlen kann, dessen Anteil müssen die anderen mittragen.
Der Vertreter forderte simple Klarheit. Er verlangte vom Verkäufer Unterlagen, die die finanzielle Situation des Käufers belegten – mindestens einen Verdienstnachweis. Er wollte sichergehen, dass der neue Eigentümer die künftigen Lasten, etwa das monatliche Wohngeld oder Sonderumlagen für die Sanierung, stemmen kann. Die Verweigerung der Zustimmung war sein Druckmittel.
Weshalb klagte der Verkäufer, anstatt die Unterlagen zu liefern?
Der Verkäufer sah die Sache anders. Er war der Meinung, keine rechtliche Pflicht zu haben, die Finanzen seines Käufers offenzulegen. Seine Behauptung, der Käufer sei solvent, müsse ausreichen. Die Forderung nach Dokumenten empfand er als unzulässige Einmischung. Anstatt die verlangten Nachweise zu erbringen, reichte er Klage beim Amtsgericht Wiesbaden ein. Sein Ziel: Das Gericht sollte die Eigentümergemeinschaft zur Zustimmung zwingen, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 12 Abs. 1 WEG) für den Verkauf erforderlich war. Er setzte darauf, dass sein Wort vor Gericht mehr wiegen würde als das Misstrauen des anderen Eigentümers.
Wie endete der erste Prozess – und wer bekam die Rechnung?
Vor dem Amtsgericht kam es zur mündlichen Verhandlung. Der Richter vernahm den Käufer als Zeugen. Unter der Androhung von Strafen für eine Falschaussage bestätigte der Käufer seine gute finanzielle Lage. Diese Aussage genügte der Eigentümergemeinschaft. Sie erkannte den Anspruch des Verkäufers sofort an und erklärte ihre Zustimmung zum Verkauf. Der Rechtsstreit war damit in der Sache beendet.
Offen blieb nur die Frage der Kosten. Das Amtsgericht entschied: Die beklagte Eigentümergemeinschaft muss alles zahlen. Die Begründung klang logisch. Die Gemeinschaft habe den Anspruch erst im Gerichtssaal anerkannt und nicht schon früher. Der Kläger habe keine Pflicht gehabt, vorab Nachweise zu liefern. Für den Verkäufer sah es nach einem vollen Erfolg aus. Er bekam seine Zustimmung und musste den Prozess nicht bezahlen. Dachte er.
Warum kippte das Landgericht die Kostenentscheidung komplett?
Die Eigentümergemeinschaft legte gegen die Kostenentscheidung Beschwerde beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Und die Richter dort sahen den Fall mit anderen Augen. Sie stellten eine entscheidende Gegenfrage: Hatte die Klage des Verkäufers überhaupt Aussicht auf Erfolg, als er sie einreichte? Die Antwort des Gerichts war ein klares Nein.
Die Richter zerlegten die Logik des Klägers. Eine Klage ist nur dann von Anfang an begründet, wenn alle notwendigen Fakten auf dem Tisch liegen. Die bloße Behauptung des Verkäufers über die Finanzen des Käufers war aber genau das – eine Behauptung ohne Beweis. Die Eigentümergemeinschaft hatte ein berechtigtes Interesse, die Zahlungsfähigkeit des neuen Mitglieds zu prüfen. Dieses Recht auf Prüfung ist wertlos, wenn es sich nur auf unbewiesene Aussagen stützen darf.
Das Gericht verwies auf eine entscheidende Regelung der Zivilprozessordnung (§ 93 ZPO). Diese Norm besagt vereinfacht: Wer sofort anerkennt, was der Kläger will, muss die Kosten nicht tragen, wenn er keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Hier hatte die Eigentümergemeinschaft Anlass gegeben – aber die Klage war zu früh. Sie war „unreif“. Erst mit der Zeugenaussage des Käufers im Gerichtssaal lag ein glaubhafter Beleg vor. Vor diesem Moment war die Klage aussichtslos. Der Verkäufer hatte geklagt, bevor er seinen Anspruch beweisen konnte. Dieser Fehler machte ihn für die Kosten verantwortlich. Das Landgericht änderte das erste Urteil und bürdete dem siegreichen Kläger die gesamten Kosten des Rechtsstreits auf.
Darf eine WEG also immer Einkommensnachweise verlangen?
Das Urteil des Landgerichts zementiert einen wichtigen Grundsatz. Eine Eigentümergemeinschaft darf ihre Zustimmung zum Verkauf nach § 12 WEG davon abhängig machen, dass sie die notwendigen Informationen zur Prüfung erhält. Wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erwerbers bestehen – etwa durch eine Ratenzahlung des Kaufpreises bei gleichzeitig hohem Sanierungsbedarf – darf sie Belege fordern.
Der Verwalter oder die anderen Eigentümer müssen sich nicht mit unbewiesenen Behauptungen zufriedengeben. Sie haben das Recht auf eine sachgerechte Prüfungsgrundlage. Andernfalls würde das Schutzinteresse der Gemeinschaft ausgehöhlt. Im Klartext bedeutet das: Ein Verkäufer, der die Zustimmung erzwingen will, muss die Karten auf den Tisch legen. Tut er das nicht und klagt stattdessen, riskiert er, selbst dann auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben, wenn er am Ende in der Sache recht bekommt.
Die Urteilslogik
Die Gerichtsentscheidung zementiert den Grundsatz, dass das berechtigte Schutzinteresse der Wohnungseigentümergemeinschaft die Pflicht des Verkäufers begründet, die Solvenz des Erwerbers durch konkrete Unterlagen nachzuweisen.
- Prüfung der Zahlungsfähigkeit: Stehen berechtigte Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erwerbers im Raum, darf die Eigentümergemeinschaft konkrete Belege fordern und muss sich nicht auf unbewiesene Behauptungen des Verkäufers verlassen.
- Folge der verfrühten Klage: Reicht ein Kläger eine Klage ein, bevor er die notwendige Beweisgrundlage (Dokumente oder Zeugenaussagen) dem Gegner zur Verfügung stellt, gilt die Klage als von Anfang an unbegründet.
- Tragung des Prozesskostenrisikos: Wer durch das Vorenthalten von Nachweisen einen Rechtsstreit initiiert, trägt die gesamten Prozesskosten, auch wenn die Gegenpartei den Anspruch im Gerichtsverfahren sofort anerkennt.
Das Gericht betont, dass niemand unnötige Klagen anstrengen darf und die Pflicht zur Bereitstellung entscheidungsrelevanter Unterlagen vorrangig ist.
Experten Kommentar
Wer in einer Eigentümergemeinschaft verkauft, übersieht oft die goldene Regel: Vertrauen ist gut, Belege sind besser. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, etwa wegen hoher Sonderumlagen, darf die WEG sehr wohl belastbare Beweise fordern. Genau dieser Knackpunkt macht das Urteil so wichtig: Wer Klage einreicht, bevor er der Gemeinschaft die notwendigen Papiere liefert, geht ein enormes Kostenrisiko ein. Das Landgericht hat klargestellt, dass eine Klage ohne diesen Solvenz-Nachweis schlicht zu früh und damit aussichtslos war, weshalb der Verkäufer am Ende trotz des Verkaufs auf den gesamten Prozesskosten sitzen blieb.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf die WEG meinen Wohnungsverkauf wegen der Käufer-Finanzen ablehnen?
Ja, die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann die Zustimmung zum Verkauf ablehnen, wenn sie berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erwerbers hegt. Dieses Vetorecht ist ein wichtiges Schutzinstrument für die übrigen Eigentümer. Es dient dazu, die Gemeinschaft vor künftigen Zahlungsausfällen bei Wohngeld oder anstehenden Sonderumlagen zu schützen. Die WEG handelt in diesem Fall nicht willkürlich, sondern übt ein gesetzlich anerkanntes Prüfrecht aus.
Die WEG hat ein hohes Interesse daran, ein finanziell stabiles neues Mitglied aufzunehmen. Dieses Schutzinteresse wird besonders relevant, wenn hohe Sanierungsarbeiten bevorstehen oder die Gemeinschaft bereits hohe Rückstände verwaltet. Die Eigentümer müssen verhindern, dass sie für die Lasten eines zahlungsschwachen Eigentümers aufkommen müssen. Die Ablehnung ist nur zulässig, wenn konkrete, nachweisbare Umstände die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erwerbers begründen.
Konkret kann ein Blick in den Kaufvertrag die WEG misstrauisch machen, etwa wenn dieser gestundete Kaufpreiszahlungen ausweist. Die Gemeinschaft muss sich nicht mit Ihrer bloßen Behauptung zufriedengeben, der Käufer sei solvent. Sie darf eine sachgerechte und beweisbare Grundlage für die Prüfung der Solvenz fordern. Wird die Vorlage geeigneter Unterlagen verweigert, gilt die Blockade des Verkaufs durch den Verwalter als rechtmäßig.
Fordern Sie sofort vom WEG-Verwalter eine schriftliche Begründung an, welche konkreten Umstände die Zweifel an der Solvenz Ihres Käufers begründen.
Muss ich der WEG Einkommensnachweise meines Käufers vorlegen?
Sie müssen die Finanznachweise des Käufers nicht direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) senden. Allerdings tragen Sie als Verkäufer die Verantwortung, der WEG eine sachgerechte Prüfungsgrundlage für die Solvenz des Erwerbers zu verschaffen. Die Gemeinschaft hat ein berechtigtes Schutzinteresse gegen drohende Zahlungsausfälle des neuen Mitglieds. Ihre bloße Behauptung, der Käufer sei solvent, genügt den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht.
Der Käufer ist rechtlich nicht verpflichtet, sensible Dokumente an den Verwalter zu senden, aber ohne einen glaubhaften Nachweis ist die Verweigerung der Zustimmung durch die WEG zunächst rechtmäßig. Das Prüfrecht der Eigentümergemeinschaft wird erst durch Fakten erfüllt. Weigern Sie sich, Belege vorzulegen, kann die WEG die Zustimmung blockieren. Das Ziel ist es, die Klage auf Ersetzung der Zustimmung erst dann zu erheben, wenn sie bereits vollständig begründet ist.
Nehmen wir an, Sie klagen, ohne die Nachweise geliefert zu haben: Das Landgericht hat klargestellt, dass die Klage in diesem Moment als „von Anfang an unbegründet“ gilt. Die Behauptung über die Finanzen des Käufers ohne Beweis macht die Klage „unreif“. Sie riskieren nach § 93 ZPO die gesamten Prozesskosten zu tragen, selbst wenn der Käufer seine Solvenz später im Gerichtssaal beweisen kann.
Bitten Sie den Käufer, Ihnen eine geschwärzte Solvenzbestätigung seiner Bank oder einen aktuellen Schufa-Auszug zu senden, um diesen als glaubhaften Beleg der WEG vorzulegen.
Wie weise ich die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers beim WEG-Verkauf korrekt nach?
Der schnellste Weg, die Zustimmung der WEG zu erhalten, ist die Vorlage von Bonitätsnachweisen. Die Eigentümergemeinschaft benötigt einen glaubhaften Beleg, dass der neue Erwerber die künftigen Lasten tragen kann. Am effektivsten sind aktuelle, detaillierte Verdienstnachweise oder eine schriftliche Solvenzbestätigung der finanzierenden Bank. Juristisch erforderlich ist, dass Sie einen glaubhaften Beleg schaffen, der das Schutzinteresse der Gemeinschaft vor Zahlungsausfällen abdeckt.
Die WEG schützt sich selbst vor finanziellen Risiken, weshalb sie ein berechtigtes Prüfinteresse an der Zahlungsfähigkeit des neuen Mitglieds hat. Sie müssen dieses Interesse durch objektive Fakten befriedigen. Legen Sie dem Verwalter die notwendigen Dokumente vor, die die Tragfähigkeit der künftigen Wohngelder und Sonderumlagen belegen. Wird die Solvenz durch gestundete Zahlungen im Kaufvertrag in Zweifel gezogen, sind ergänzende finanzielle Garantien des Käufers dringend erforderlich.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, dass mündlicher Beweis im Streitfall genügen kann. Ein Verkäufer in Frankfurt klagte, weil er keine Dokumente vorlegen wollte. Erst als der Richter den Käufer als Zeugen vernahm, lag ein juristisch verwertbarer Nachweis vor. Der Käufer bestätigte unter Androhung von Strafen für eine Falschaussage seine gute finanzielle Lage. Diese Aussage genügte der Eigentümergemeinschaft, um den Anspruch sofort anzuerkennen.
Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, bitten Sie den Käufer, eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung über sein verfügbares Einkommen in Bezug auf die WEG-Lasten zu erstellen.
Was tun, wenn die WEG die Zustimmung zum Verkauf meiner Wohnung verweigert?
Die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können Sie gerichtlich ersetzen lassen. Entscheidend ist der juristische Fahrplan vor der Klageeinreichung. Wenn Sie die Klage nach § 12 WEG auf Ersetzung der Zustimmung stellen, ohne vorher Beweise geliefert zu haben, riskieren Sie die gesamten Prozesskosten. Stellen Sie daher sicher, dass die Klage zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht als „unreif“ gilt.
Klagen Sie, bevor Sie alle Fakten zur Käufersolvenz offengelegt haben, gilt dies als ein kostenträchtiger Fehler. Die WEG darf die Zustimmung nur ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erwerbers bestehen. Nur wenn die WEG die Zustimmung trotz vollständiger Beweislage verweigert, entsteht ein tatsächlicher Anlass zur Klage. Ist die Klage von Anfang an unbegründet, weil die notwendigen Belege fehlten, wendet das Gericht § 93 ZPO zur Kostenverteilung an.
Konkret müssen alle zu Ihren Gunsten sprechenden Beweise der WEG bereits vor dem Gerichtsgang bekannt sein. Nutzen Sie Dokumente wie Bankbestätigungen oder aktuelle Verdienstnachweise, um die Zahlungsfähigkeit des Erwerbers hinreichend zu belegen. Erst wenn diese „Karten auf dem Tisch“ liegen und die WEG trotzdem blockiert, wandeln Sie die Blockade in einen justiziablen Streitfall um. Andernfalls trägt der Verkäufer die Kosten, selbst wenn die WEG im Prozess sofort zustimmt.
Fassen Sie in einem letzten Schreiben an den Verwalter alle übermittelten Solvenzdokumente zusammen und setzen Sie eine Frist von fünf Werktagen für die Zustimmung, bevor Sie das Gericht anrufen.
Wer zahlt die Prozesskosten, wenn meine Klage auf WEG-Zustimmung zu früh war?
Selbst wenn Sie im Prozess die notwendige Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten, müssen Sie unter Umständen die gesamten Prozesskosten tragen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem zentralen Fall entschieden, dass die Klage als „zu früh“ oder „unreif“ galt. Der Kläger hat die Kosten zu verantworten, weil er der WEG vor dem Gerichtsgang keinen ausreichenden Beweis für die Solvenz des Käufers lieferte.
Diese unerwartete Kostenverteilung ergibt sich aus § 93 ZPO (Zivilprozessordnung). Diese Regelung schützt den Beklagten, der den Anspruch sofort anerkennt, aber keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Die Richter argumentierten, dass die WEG berechtigterweise die Zustimmung verweigert hatte, solange keine Fakten über die Käufer-Finanzen vorlagen. Da die Klage ohne die notwendigen Solvenznachweise eingereicht wurde, war sie von Anfang an unbegründet.
Der entscheidende Fehler des Klägers lag darin, die notwendigen Belege erst während des laufenden Verfahrens (z.B. durch Zeugenaussage) vorzulegen. Solange Sie die Solvenznachweise zurückhalten, besteht kein Anlass zur Klage, weil die WEG berechtigte Zweifel hegen darf. Erst wenn die Gemeinschaft die Zustimmung trotz vollständiger Beweislage verweigert, wird der Rechtsweg notwendig. Hätten Sie die Fakten vorab übermittelt, wäre die Klage juristisch von Anfang an begründet gewesen und die WEG hätte zahlen müssen.
Bevor Sie Klage einreichen, lassen Sie Ihren Anwalt juristisch prüfen, ob alle notwendigen Fakten vorliegen, die die Klage von Anfang an als begründet erscheinen lassen würden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Klageunreife
Klageunreife beschreibt den Zustand, dass eine Klage eingereicht wurde, obwohl die notwendigen Tatsachengrundlagen oder Beweise noch gar nicht vollständig vorlagen, um den Anspruch rechtlich zu beweisen. Dieses juristische Konzept stellt sicher, dass Gerichte nur dann angerufen werden, wenn der Kläger seinen Anspruch bereits hinreichend belegt hat und nicht erst versucht, die Beweise im Prozess zu beschaffen.
Beispiel: Da der Verkäufer die Solvenznachweise des Käufers vor der Klage nicht lieferte, galt seine Klage auf Ersetzung der Zustimmung vor dem Landgericht als unreif, was ihm letztendlich die Prozesskosten aufbürdete.
Prüfrecht der Eigentümergemeinschaft
Das Prüfrecht der Eigentümergemeinschaft ist die Befugnis, alle relevanten Informationen über einen künftigen Erwerber einzuholen, um die eigene Gemeinschaft vor finanziellen Schäden durch Zahlungsausfälle zu schützen. Dieses gesetzlich verankerte Schutzinteresse ermöglicht es den verbleibenden Eigentümern, die Zustimmung zum Verkauf so lange zu verweigern, bis die notwendigen Bonitätsnachweise für die Übernahme der Lasten vorliegen.
Beispiel: Die Wohnungseigentümergemeinschaft machte von ihrem Prüfrecht Gebrauch, als sie angesichts des hohen Sanierungsbedarfs und der gestundeten Kaufpreiszahlung einen Verdienstnachweis des neuen Erwerbers einforderte.
Stundung
Juristen nennen die Stundung die vertragliche Vereinbarung, bei der das Fälligkeitsdatum einer geschuldeten Leistung, meist einer Zahlungsverpflichtung, zeitlich nach hinten verschoben wird. Mit einer Stundung räumt der Gläubiger dem Schuldner faktisch einen Zahlungsaufschub ein, ohne dass dadurch die ursprüngliche Forderung an sich erlischt oder neu begründet werden muss.
Beispiel: Die Stundung eines wesentlichen Teils des Kaufpreises im vorliegenden Fall begründete den berechtigten Zweifel der WEG an der sofortigen und vollständigen Zahlungsfähigkeit des neuen Wohnungseigentümers für künftige Sonderumlagen.
§ 93 ZPO
§ 93 ZPO (Zivilprozessordnung) regelt, dass ein Beklagter die Prozesskosten nicht tragen muss, wenn er den Klageanspruch sofort anerkennt und der Kläger keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Die Vorschrift dient dem Schutz der beklagten Partei, die eigentlich im Recht war und nur klageweise in Anspruch genommen wurde, bevor die notwendigen Beweise erbracht waren.
Beispiel: Das Landgericht wandte § 93 ZPO an, weil die Eigentümergemeinschaft den Anspruch sofort anerkannte, sobald der Käufer im Gerichtssaal die notwendige finanzielle Auskunft erteilt hatte, wodurch der ursprüngliche Mangel der Klage behoben war.
Zustimmung nach § 12 WEG
Die Zustimmung nach § 12 WEG ist die gesetzlich vorgeschriebene formelle Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zum Verkauf einer Eigentumswohnung an einen Dritten. Dieser Zustimmungsvorbehalt dient primär dem Schutz der Gemeinschaft davor, dass finanziell unzuverlässige oder unzumutbare Personen als neue Miteigentümer aufgenommen werden.
Beispiel: Die Verweigerung des Verkäufers, finanzielle Unterlagen zu liefern, führte dazu, dass die Eigentümergemeinschaft die erforderliche Zustimmung nach § 12 WEG zunächst als rechtmäßig blockierte.
Das vorliegende Urteil
LG Frankfurt/Main – Az.: 2-13 T 34/25 – Beschluss vom 06.06.2025
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