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Späte Vergabe eines Beurkundungstermins durch Notar – objektiv eine unrichtige Sachbehandlung

Immobilienkauf geplatzt, Notarrechnung bleibt: Selbst wenn der Traum vom Eigenheim platzt, kann der Notar die volle Gebühr verlangen – das hat jetzt ein Gericht bestätigt. Ein Käufer, dessen Finanzierung scheiterte, musste trotzdem tief in die Tasche greifen, obwohl der Kaufvertrag nie unterschrieben wurde. Das Urteil sorgt für Klarheit, aber auch für Frust bei Immobilieninteressenten: Wer beim Notar einen Rückzieher macht, zahlt drauf – selbst wenn der Vertrag noch gar nicht fertig ist.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller stellte eine Beschwerde gegen die Kostenberechnung des Antragsgegners für einen Kaufvertragsentwurf und eine Grundschuldbestellung ein.
  • Ein vorher geplanter Immobilienerwerb scheiterte, was zu Streitigkeiten über Absprachen bezüglich der Notarkosten führte.
  • Der Antragsteller setzte einen neuen Termin mit einem anderen Notar an, nachdem der ursprüngliche Beurkundungstermin abgesagt wurde.
  • Der Antragsgegner stellte daraufhin eine neue Kostenberechnung aus, die sich aus verschiedenen Gebühren und Auslagen zusammensetzte.
  • Das Gericht entschied, dass die Beschwerde des Antragstellers unbegründet war und die Kostenberechnung rechtens sei.
  • Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren war ein entscheidender Punkt im Urteil des Gerichts.
  • Es wurde klargestellt, dass der Antragsteller die Gerichtskosten zu tragen hat und auch die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners erstatten muss.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Transparenz der Notarkosten und deren Berechnung im Zusammenhang mit der Erbringung von Notardienstleistungen.
  • Insbesondere wurde das Verständnis für die Anwendbarkeit der Gebührenverordnung im Notarrecht gestärkt.
  • Diese Rechtsprechung könnte für zukünftige Fälle als Referenz dienen, wenn es um die Anfechtung von Notarkosten geht.

Verzögerungen bei der notariellen Beurkundung: Rechte und Herausforderungen der Betroffenen

Die notarielle Beurkundung spielt eine zentrale Rolle in vielen rechtlichen Angelegenheiten. Sie stellt sicher, dass Verträge und Vereinbarungen rechtlich bindend sind und die Interessen aller beteiligten Parteien gewahrt werden. Ein Beurkundungstermin beim Notar ist der Schlüssel zu dieser verbindlichen Dokumentation. Allerdings kann es immer wieder zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen, die in der Praxis rechtliche Probleme nach sich ziehen können. Eine späte Vergabe eines Beurkundungstermins, in der Fachsprache auch als unrichtige Sachbehandlung bezeichnet, wirft die Frage auf, ob hier die rechtlichen Ansprüche der Beteiligten gewahrt wurden.

Die Gründe für solche Verzögerungen sind vielfältig und können sowohl technische als auch personelle Ursachen haben. Unabhängig von den Hintergründen ist es entscheidend, dass Betroffene über ihre Möglichkeiten informiert sind, um ihren Anspruch auf notarielle Dienstleistungen effektiv geltend machen zu können. Fristen im Beurkundungsverfahren sind oft entscheidend und sollten beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In der Folge wird ein konkreter Fall näher beleuchtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte einer solchen Verzögerung bei der Beurkundung durch einen Notar verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Notar darf volle Gebühren für vorzeitig beendetes Beurkundungsverfahren berechnen

Späte Vergabe eines Beurkundungstermins durch Notar
(Symbolfoto: Flux gen.)

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 30.01.2024 entschieden, dass ein Notar auch bei vorzeitiger Beendigung eines Beurkundungsverfahrens die volle Gebühr berechnen darf, wenn er einen vollständigen Vertragsentwurf erstellt hat.

Streit um Notarkosten für nicht zustande gekommenen Immobilienkauf

Im konkreten Fall ging es um einen geplanten Immobilienkauf, der letztlich nicht zustande kam. Der Käufer hatte einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs und der Beurkundung beauftragt. Der Notar erstellte den Entwurf und bot einen Beurkundungstermin an. Diesen sagte der Käufer jedoch kurzfristig ab, weil die Finanzierung noch nicht gesichert war.

Ein daraufhin vom Notar angebotener Ersatztermin in etwa vier Wochen war dem Käufer zu spät. Er beauftragte stattdessen einen anderen Notar, der die Beurkundung zeitnah durchführte. Der ursprünglich beauftragte Notar berechnete dennoch Gebühren in Höhe von 751,04 Euro für seine Tätigkeit.

Volle Gebühr bei vollständigem Vertragsentwurf

Das OLG Frankfurt bestätigte, dass der Notar diese Gebühren zu Recht erhoben hat. Entscheidend sei, dass er einen vollständigen Vertragsentwurf erstellt hatte, der ohne weitere Überarbeitung verwendungsfähig war. In diesem Fall sei der Notar verpflichtet, die gesetzliche Höchstgebühr zu berechnen.

Unerheblich sei, ob noch kleinere Angaben wie Datumsangaben fehlten, die im Beurkundungstermin hätten ergänzt werden können. Auch komme es nicht darauf an, ob der Notar dem Auftraggeber ein „Entgegenkommen“ bei den Gebühren in Aussicht gestellt habe. Eine solche Zusage wäre ohnehin unwirksam gewesen.

Kein Schadensersatz wegen verzögerter Terminsvergabe

Das Gericht sah auch keinen Anspruch auf Schadensersatz des Käufers, weil der Notar keinen früheren Ersatztermin angeboten hatte. Der Käufer habe den ursprünglichen Termin selbst abgesagt. Bei einer solchen kurzfristigen Absage müsse ein Auftraggeber grundsätzlich hinnehmen, dass ein Ersatztermin nicht ebenso kurzfristig möglich sei.

Zudem habe der Käufer den Auftrag zurückgenommen, ohne dem Notar zuvor eine angemessene Frist für einen früheren Termin zu setzen. Ein solcher wäre ohnehin nicht mehr möglich gewesen, da der Käufer zu diesem Zeitpunkt bereits einen anderen Notar beauftragt hatte.

Bedeutung für die Notarpraxis

Die Entscheidung stärkt die Position der Notare bei der Gebührenberechnung für vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren. Sie müssen demnach keine Abschläge gewähren, wenn sie ihre wesentliche Leistung – die Erstellung eines vollständigen Vertragsentwurfs – erbracht haben. Auftraggeber sollten sich bewusst sein, dass Notarkosten auch dann anfallen können, wenn es letztlich nicht zur Beurkundung kommt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des OLG Frankfurt bekräftigt, dass Notare bei vorzeitig beendeten Beurkundungsverfahren die volle gesetzliche Gebühr erheben müssen, sofern sie einen vollständigen Vertragsentwurf erstellt haben. Dies gilt unabhängig von Zusagen über ein „Entgegenkommen“ oder kleineren fehlenden Angaben. Die Entscheidung stärkt die Position der Notare in der Gebührenberechnung und verdeutlicht, dass Auftraggeber auch bei Nichtzustandekommen der Beurkundung mit Kosten rechnen müssen, wenn die wesentliche notarielle Leistung erbracht wurde.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für Immobilienkäufer: Wenn Sie einen Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs beauftragen, müssen Sie mit vollen Gebühren rechnen, selbst wenn die Beurkundung nicht zustande kommt. Entscheidend ist, dass der Notar einen vollständigen Entwurf erstellt hat. Kleine fehlende Details wie Datumsangaben sind dabei unerheblich. Auch wenn der Notar keinen zeitnahen Beurkundungstermin anbieten kann, entbindet Sie das nicht von der Zahlungspflicht. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten Sie vor der Beauftragung eines anderen Notars dem ersten eine angemessene Frist zur Terminvergabe setzen.


FAQ – Häufige Fragen

Sie planen eine Beurkundung, doch das Verfahren wird abgebrochen? Notarkosten bei abgebrochenem Beurkundungsverfahren – diese Frage stellt sich dann vielen. Hier finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen, um eventuelle Kostenfallen zu vermeiden.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht?

Eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht erfordert einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Dies bedeutet, dass Tatsachen vorliegen müssen, aufgrund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Zweistufige Prüfung des wichtigen Grundes

Die Prüfung des wichtigen Grundes erfolgt in zwei Stufen:

  1. Es muss ein Sachverhalt vorliegen, der grundsätzlich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund darzustellen. Beispiele hierfür sind Straftaten gegen den Arbeitgeber, wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben oder grobe Beleidigungen gegenüber Kunden.
  2. Es muss eine Interessenabwägung im Einzelfall stattfinden. Dabei wird geprüft, ob unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Bedeutung der Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Art und Schwere der Pflichtverletzung
  • Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Bisheriger störungsfreier Verlauf des Arbeitsverhältnisses
  • Möglichkeit milderer Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Versetzung)

Wenn Sie von einer fristlosen Kündigung betroffen sind, ist es wichtig zu wissen, dass die Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen durch den Kündigungsberechtigten erfolgt.

Typische Beispiele für rechtmäßige fristlose Kündigungen

  • Schwerwiegende Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen
  • Wiederholter Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung trotz Abmahnung
  • Schwerwiegende Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften

Im Fall eines Busfahrers, der einen Fahrgast tätlich angreift, könnte eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, da dies eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sowie die Sicherheit der Fahrgäste massiv beeinträchtigt.


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Welche Rolle spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit bei einer fristlosen Kündigung?

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt bei einer fristlosen Kündigung eine untergeordnete Rolle. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist beeinflusst, ist sie bei einer fristlosen Kündigung kein ausschlaggebender Faktor.

Interessenabwägung durch das Gericht

Bei der Prüfung einer fristlosen Kündigung nimmt das Gericht eine umfassende Interessenabwägung vor. Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt:

  • Schwere des Fehlverhaltens
  • Wiederholungsgefahr
  • Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Bisheriges Verhalten des Arbeitnehmers
  • Betriebliche Auswirkungen des Fehlverhaltens

In diesem Kontext kann die Betriebszugehörigkeit durchaus eine Rolle spielen. Eine lange Betriebszugehörigkeit ohne vorherige Vorfälle kann zu Ihren Gunsten sprechen, da sie auf ein bisher tadelloses Verhalten hindeutet. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten seit 20 Jahren ohne Beanstandungen in einem Unternehmen – dies könnte bei einem einmaligen Fehlverhalten für Sie sprechen.

Vorrang des wichtigen Grundes

Trotz langer Betriebszugehörigkeit kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Wenn Sie beispielsweise als Busfahrer tätig sind und einen Fahrgast tätlich angreifen, kann dies unabhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Schwere dieses Vorfalls würde in der Regel andere Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit überwiegen.

Einzelfallbetrachtung

Gerichte betrachten jeden Fall individuell. Eine lange Betriebszugehörigkeit kann zwar in die Abwägung einfließen, ist aber kein Schutz vor einer fristlosen Kündigung. Bei besonders schweren Verfehlungen, wie Diebstahl, Betrug oder Tätlichkeiten, tritt die Betriebszugehörigkeit in den Hintergrund.

In einem solchen Fall würde das Gericht prüfen, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre – unabhängig davon, wie lange Sie bereits im Unternehmen tätig sind.


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Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine fristlose Kündigung wehren?

Arbeitnehmer können sich gegen eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Einreichen der Kündigungsschutzklage

Um die Klage einzureichen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Darin sollten Sie darlegen, warum Sie die Kündigung für unwirksam halten. Bei einer fristlosen Kündigung prüft das Gericht, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang der Klage kommt es zunächst zu einer Güteverhandlung. Hier versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. Gelingt dies nicht, folgt der Kammertermin, in dem der Fall verhandelt wird.

Mögliche Ergebnisse

Wenn das Gericht Ihrer Klage stattgibt, bedeutet dies, dass Ihr Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet wurde. Es besteht fort, und Ihr Arbeitgeber muss Sie weiterbeschäftigen. Zudem haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nachzahlung der ausgefallenen Vergütung.

Stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine der Parteien unzumutbar ist, kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen.

Wichtige Hinweise

Beachten Sie, dass Sie während des laufenden Verfahrens grundsätzlich verpflichtet sind, Ihre Arbeitsleistung anzubieten. Andernfalls riskieren Sie den Verlust Ihres Vergütungsanspruchs.

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend handeln. Prüfen Sie sorgfältig die Gründe für die Kündigung und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die Ihre Position stützen können. Je besser Sie vorbereitet sind, desto höher sind Ihre Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren.


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Welche Beweismittel sind bei einer fristlosen Kündigung zulässig?

Bei einer fristlosen Kündigung sind grundsätzlich alle Beweismittel zulässig, die auch in anderen zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden dürfen. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die fristlose Kündigung nachweisen. Folgende Beweismittel kommen dabei häufig zum Einsatz:

Zeugenaussagen

Zeugenaussagen spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Vorfälle oder Verhaltensweisen zu belegen. Wenn Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen, können Sie Kollegen oder Vorgesetzte als Zeugen benennen, die das Fehlverhalten des Arbeitnehmers beobachtet haben. Achten Sie darauf, dass die Zeugen glaubwürdig sind und ihre Aussagen möglichst detailliert und widerspruchsfrei sind.

Schriftliche Dokumente

Schriftliche Unterlagen können sehr aussagekräftige Beweismittel sein. Dazu gehören:

  • Abmahnungen
  • Arbeitsverträge
  • E-Mails oder Chatprotokolle
  • Arbeitszeitnachweise
  • Krankmeldungen

Wenn Sie beispielsweise einem Busfahrer wegen einer Tätlichkeit gegen einen Fahrgast fristlos kündigen möchten, können Beschwerdeprotokolle oder Unfallberichte als Beweismittel dienen.

Videoaufzeichnungen

Videoaufnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel zugelassen werden. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung grundsätzlich verwertbar sind, auch wenn sie nicht vollständig den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Bei einer verdeckten Videoüberwachung gelten jedoch strengere Maßstäbe. Sie ist nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung besteht und weniger einschneidende Mittel ausgeschöpft sind.

Sachverständigengutachten

In komplexen Fällen können Sachverständigengutachten erforderlich sein. Wenn Sie einem Arbeitnehmer beispielsweise wegen Alkoholkonsums am Arbeitsplatz kündigen möchten, kann ein medizinisches Gutachten als Beweismittel dienen.

Augenscheinsobjekte

Gegenstände, die mit dem Kündigungsgrund in Verbindung stehen, können ebenfalls als Beweismittel vorgelegt werden. Bei einer Kündigung wegen Diebstahls könnten dies etwa sichergestellte Waren sein.

Elektronische Beweismittel

In der digitalen Arbeitswelt gewinnen elektronische Beweismittel zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören:

  • Logfiles von Computersystemen
  • Daten aus elektronischen Zeiterfassungssystemen
  • Aufzeichnungen von Telefonanlagen

Beachten Sie, dass die Erhebung und Verwertung elektronischer Daten datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt.

Bei der Verwendung von Beweismitteln müssen Sie als Arbeitgeber stets die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers und datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Im Zweifelsfall nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor. Dabei wird das Interesse des Arbeitgebers an der Verwertung des Beweismittels gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers abgewogen.


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Welche finanziellen Folgen hat eine fristlose Kündigung für Arbeitnehmer?

Eine fristlose Kündigung hat für Arbeitnehmer weitreichende finanzielle Konsequenzen:

Sofortiger Wegfall des Gehalts

Mit Zugang der fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis unmittelbar. Der Arbeitgeber stellt die Gehaltszahlungen ab diesem Zeitpunkt ein. Sie verlieren also von einem Tag auf den anderen Ihre regelmäßigen Einkünfte.

Kein Anspruch auf Abfindung

Bei einer fristlosen Kündigung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung, wo oft im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung vereinbart wird, gehen Sie bei einer wirksamen fristlosen Kündigung in der Regel leer aus.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wenn Sie nach einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld beantragen, droht Ihnen eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Während dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie die Kündigung selbst verschuldet haben. Ist dies der Fall, wird eine Sperrzeit verhängt.

Mögliche Schadensersatzansprüche

Stellt sich die fristlose Kündigung als unwirksam heraus, können Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen. Diese umfassen in der Regel den entgangenen Verdienst bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Wenn Sie beispielsweise als Busfahrer wegen einer angeblichen Tätlichkeit gegen einen Fahrgast fristlos gekündigt wurden, die Kündigung aber vor Gericht keinen Bestand hat, können Sie den Lohn für die Zeit bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist einfordern.

Auswirkungen bei erfolgreicher Anfechtung

Gelingt es Ihnen, die fristlose Kündigung erfolgreich anzufechten, gilt das Arbeitsverhältnis als fortbestehend. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts. Zudem müssen Sie wieder beschäftigt werden, sofern das Gericht das Arbeitsverhältnis nicht auf Ihren Antrag hin gegen Zahlung einer Abfindung auflöst.

Finanzielle Belastungen durch Rechtsstreit

Beachten Sie, dass ein Rechtsstreit gegen eine fristlose Kündigung mit Kosten verbunden sein kann. Zwar fallen im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz keine Gerichtskosten an, Sie müssen jedoch möglicherweise die Kosten für Ihren Anwalt tragen, wenn Sie den Prozess verlieren.

Wenn Sie von einer fristlosen Kündigung betroffen sind, ist es wichtig, schnell zu handeln. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Situation ist entscheidend, um die finanziellen Folgen bestmöglich abzufedern und Ihre Rechte zu wahren.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Notarielle Beurkundung: Die notarielle Beurkundung ist ein Vorgang, bei dem ein Notar eine rechtliche Erklärung oder einen Vertrag in einer besonderen Form beglaubigt. Durch die Beurkundung wird sichergestellt, dass der Vertrag rechtsverbindlich ist und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dies schützt die Beteiligten davor, dass unklare oder unvollständige Verträge abgeschlossen werden. Bei Immobilientransaktionen ist die notarielle Beurkundung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
  • Vertragsentwurf: Ein Vertragsentwurf ist eine vorläufige Version eines Vertrages, die von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt wird. Dieser Entwurf enthält alle wichtigen Einzelheiten und Bedingungen des geplanten Rechtsgeschäfts. Ein vollständiger Vertragsentwurf ist so weit ausgearbeitet, dass er ohne weitere Änderungen verwendet werden kann, nur geringfügige Ergänzungen wie Datumsangaben können noch fehlen. Die Erstellung eines solchen Entwurfes kann bereits Gebühren auslösen, selbst wenn der Vertrag nicht endgültig unterzeichnet wird.
  • Frist zur Terminvergabe: Eine Frist zur Terminvergabe stellt ein Zeitfenster dar, innerhalb dessen ein Termin zur notariellen Beurkundung angesetzt werden soll. Wenn ein Auftraggeber einen Notar mit der Beurkundung beauftragt, aber den angebotenen Termin absagt, kann er dem Notar eine Frist setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Wird innerhalb dieser Frist kein geeigneter Termin angeboten, kann dies Auswirkungen auf die Gebührenpflicht haben. Es ist wichtig, dass solche Fristen klar formuliert und eingehalten werden, um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Unrichtige Sachbehandlung: Unrichtige Sachbehandlung bezeichnet eine fehlerhafte oder unangemessen lange Bearbeitung eines Vorgangs durch den Notar. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es zu Verzögerungen bei der Vergabe eines Termins zur Beurkundung kommt. Solche Verzögerungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn dadurch Fristen versäumt werden oder andere Nachteile für die Beteiligten entstehen.
  • Gesetzliche Höchstgebühr: Die gesetzliche Höchstgebühr ist der maximal zulässige Betrag, den ein Notar für eine bestimmte Leistung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (GNotKG) in Rechnung stellen darf. Die Berechnung dieser Gebühr richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie dem Wert des Geschäftes und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Selbst wenn der eigentliche Beurkundungstermin nicht zustande kommt, kann der Notar die volle gesetzliche Höchstgebühr verlangen, wenn die Hauptleistung – wie etwa die Erstellung eines vollständigen Vertragsentwurfs – erbracht wurde.
  • Schadensersatz: Schadensersatz bezeichnet die Pflicht, einen erlittenen Schaden auszugleichen. Im Kontext des Textes geht es darum, ob der Käufer Anspruch auf Schadensersatz gegen den Notar hat, weil dieser keinen zeitnahen Ersatztermin angeboten hat. Das Gericht entschied, dass der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, weil er selbst den ursprünglichen Termin abgesagt hatte und dem Notar keine ausreichende Frist für einen neuen Termin gesetzt hat. Schadensersatzansprüche könnten entstehen, wenn die Verzögerung nachweislich zu einem finanziellen Verlust führte und der Notar hierfür verantwortlich wäre.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • GNotKG (Gesetz über die Gerichts- und Notarkosten): Dieses Gesetz regelt die Gebühren und Auslagen, die Notaren für ihre Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Das GNotKG enthält eine Gebührenordnung (GNotKG), die eine Vielzahl von Gebührenpositionen enthält. Diese Gebührenpositionen beziehen sich auf unterschiedliche Tätigkeiten und Leistungen, die ein Notar erbringt, wie z.B. die Beurkundung von Verträgen oder die Erstellung von Testamentsentwürfen.
  • GNotKG (§ 127 Abs. 1 S. 1): Dieser Paragraph des GNotKG ermöglicht es, die Kostenberechnung eines Notars zu überprüfen und zu beanstanden. Wenn ein Notar eine Kostenberechnung erstellt hat, die der Auftraggeber für unangemessen hält, kann er sich mit einer Beschwerde an das Landgericht wenden. Das Landgericht überprüft dann die Kostenberechnung und kann diese gegebenenfalls ändern.
  • GNotKG (Gebührenordnung): Die Gebührenordnung des GNotKG listet die konkreten Gebührenpositionen auf, die ein Notar für seine Leistungen in Anspruch nehmen darf. Die Gebührenordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Leistungen, wie z.B. der Beurkundung von Verträgen, der Erstellung von Testamentsentwürfen, der Beratung und der Bearbeitung von Grundstücksangelegenheiten. Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach dem Geschäftswert.
  • GNotKG (Nr. 24100 KV GNotKG): Diese Gebührenposition aus der Gebührenordnung des GNotKG betrifft die Fertigung eines Entwurfs durch einen Notar. Der Notar kann für diese Leistung eine Gebühr verlangen, die sich nach dem Geschäftswert richtet.
  • GNotKG (Nr. 32001, 32002, 32005, 32014 KV GNotKG): Diese Gebührenpositionen aus der Gebührenordnung des GNotKG betreffen Dokumentenpauschalen, Telekommunikationspauschalen und Umsatzsteuer. Diese Gebührenpositionen werden zusätzlich zu den Gebühren für die konkrete Leistung des Notars berechnet und sind auch im vorliegenden Fall Bestandteil der Kostenberechnung.

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 20 W 2/22 – Beschluss vom 30.01.2024


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