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Rechtswirkung einer Maklerklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag

Käuferpaar muss zahlen! Trotz Widerrufsversuch entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: 18.000 Euro Maklerprovision sind fällig, da die Käufer die Leistungen des Maklers in Kenntnis der Provision in Anspruch nahmen. Ein Präzedenzfall, der die Bedeutung der Widerrufsbelehrung bei Immobilienkäufen unterstreicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rechtsstreit verlangt ein Immobilienmakler von den Käufern einer Immobilie die Zahlung einer vereinbarten Maklercourtage.
  • Die Käufer hatten nach einem Inserat des Klägers auf immowelt.de einen Notartermin vereinbart und einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem sie sich zur Zahlung der Courtage verpflichteten.
  • Nach Vertragsabschluss verweigerten die Käufer die Zahlung mit der Begründung, sie hätten den Maklervertrag widerrufen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Käufer ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren, was eine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Widerrufs ist.
  • Das Gericht entschied, dass aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen und der ordnungsgemäßen Belehrung das Widerrufsrecht der Käufer unwirksam ist und die Courtage zu zahlen ist.
  • Die Berufungen der Käufer und deren Streithelfer wurden abgewiesen, da die vertraglichen Bestimmungen klar und verbindlich eingehalten worden waren.
  • Als Folge des Urteils müssen die Käufer die vereinbarte Maklercourtage von 18.000 Euro zahlen.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer klaren vertraglichen Vereinbarung sowie der Beachtung der Widerrufsbelehrung im Maklerrecht.

Maklerklauseln im Grundstückskauf: Rechtswirkungen und Fallanalyse

Die Rechtswirkung von Maklerklauseln in notarielle Grundstückskaufverträgen ist ein zentraler Aspekt im Immobilienrecht. Solche Klauseln regeln die Provisionen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer an den Makler zahlen müssen, und können maßgeblichen Einfluss auf die Vertragsgestaltung haben. Eine klare formale Gestaltung der Maklerpflichten und die rechtliche Bindung an die vertraglichen Vereinbarungen sind entscheidend, um spätere Streitigkeiten und möglicherweise Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Bei der notariellen Beurkundung kommen zudem gesetzliche Regelungen ins Spiel, die den Immobilienvertrag absichern. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Themen beleuchtet und die Auswirkungen einer Maklerklausel auf einen Grundstückskaufvertrag analysiert.

Der Fall vor Gericht


Maklercourtage-Streit: Gericht bestätigt Zahlungspflicht der Käufer

Maklerklauseln und Käuferprovision im Immobilienrecht
Das Oberlandesgericht bestätigte die Zahlungspflicht der Käufer für die vereinbarte Maklerprovision von 18.000 Euro und betonte die Bedeutung korrekter Widerrufsbelehrungen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Immobilienmakler hat vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einen Rechtsstreit um seine Provision gewonnen. Das Gericht bestätigte, dass die Käufer eines Hauses dem Makler die vereinbarte Courtage in Höhe von 18.000 Euro zahlen müssen.

Entstehung des Maklervertrags durch Inanspruchnahme der Leistungen

Der Makler hatte im November 2019 eine Immobilie auf der Plattform immowelt.de inseriert. In dem Exposé war eine Käuferprovision von 6% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die späteren Käufer kontaktierten den Makler über die Plattform und vereinbarten einen Besichtigungstermin. Durch die Inanspruchnahme der Maklerleistungen in Kenntnis des Provisionsverlangens kam nach Ansicht des Gerichts ein wirksamer Maklervertrag zustande.

Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags mit Provisionsklausel

Am 6. Dezember 2019 wurde der Kaufvertrag notariell beurkundet. Darin enthalten war eine Klausel, wonach die Käufer die Maklerprovision von 18.000 Euro zu zahlen hätten. Das Gericht sah darin jedoch keine zusätzliche Verpflichtung, sondern lediglich eine Bestätigung des bereits bestehenden Maklervertrags.

Widerrufsrecht erloschen durch ordnungsgemäße Belehrung

Die Käufer versuchten, den Maklervertrag am 20. Januar 2020 zu widerrufen. Das Gericht entschied jedoch, dass das Widerrufsrecht zu diesem Zeitpunkt bereits erloschen war. Der Makler konnte nachweisen, dass die Käufer bei der Kontaktaufnahme über immowelt.de eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hatten. Diese enthielt alle notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht bezüglich des Maklervertrags.

Zahlungspflicht und Zinsen bestätigt

Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und verurteilte die Käufer zur Zahlung der 18.000 Euro Maklerprovision. Zusätzlich müssen sie Zinsen ab dem 25. Januar 2020 zahlen. Ein früherer Zinsbeginn wurde abgelehnt, da die Rechnung des Maklers nicht als Mahnung gewertet wurde. Auch die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wurde verneint, da sich die Käufer zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht in Verzug befanden.

Bedeutung für die Immobilienbranche

Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer korrekten Widerrufsbelehrung bei Maklerverträgen mit Verbrauchern. Es zeigt auch, dass Käufer bei der Inanspruchnahme von Maklerleistungen sorgfältig prüfen sollten, ob sie die Provision zu zahlen bereit sind. Makler können sich durch eine ordnungsgemäße Belehrung und Dokumentation absichern.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt, dass ein Maklervertrag bereits durch die Inanspruchnahme von Maklerleistungen in Kenntnis des Provisionsverlangens zustande kommt. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei der ersten Kontaktaufnahme ist entscheidend für das Erlöschen des Widerrufsrechts. Makler sollten daher besonderes Augenmerk auf eine korrekte und nachweisbare Belehrung legen, um ihre Provisionsansprüche abzusichern. Für Immobilienkäufer bedeutet dies, dass sie sich der möglichen Provisionspflicht bewusst sein müssen, sobald sie Maklerleistungen in Anspruch nehmen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für Immobilienkäufer und ihre Beziehung zu Maklern. Wenn Sie als Käufer Maklerleistungen in Anspruch nehmen, nachdem Sie über die Provision informiert wurden, kann dies bereits als Zustimmung zur Zahlung gewertet werden. Besonders wichtig: Ihr Widerrufsrecht erlischt schneller als Sie vielleicht denken. Achten Sie daher genau auf E-Mails mit Widerrufsbelehrungen, die Sie nach der Kontaktaufnahme mit einem Makler erhalten. Eine Maklerklausel im Kaufvertrag begründet zwar keine neue Verpflichtung, kann aber als Beweis für eine bereits bestehende Vereinbarung dienen. Seien Sie sich bewusst, dass auch bei privaten Immobilienkäufen die Provisionspflicht entstehen kann, selbst wenn Sie beruflich Kaufmann sind.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt ein Maklervertrag als zustande gekommen?

Ein Maklervertrag gilt als zustande gekommen, wenn zwischen dem Makler und dem Interessenten übereinstimmende Willenserklärungen im Sinne von Angebot und Annahme vorliegen. Seit dem 23. Dezember 2020 müssen Maklerverträge für den Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern zwingend in Textform abgeschlossen werden. Dies kann per E-Mail, Fax oder als Papierdokument erfolgen.

Voraussetzungen für einen wirksamen Maklervertrag

Für einen wirksamen Maklervertrag müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Eindeutige Willensbekundung: Der Interessent muss durch sein Verhalten einen rechtsgeschäftlichen Erklärungswert im Sinne eines Vertragsangebots oder einer Vertragsannahme zeigen.
  2. Erkennbare Entgeltlichkeit: Der Makler muss deutlich erkennbar gegen Entgelt angebotene Dienste erbringen.
  3. Aktive Inanspruchnahme: Der Interessent muss weitere Maklerleistungen nachfragen oder in Anspruch nehmen.

Besonderheiten bei der Entstehung eines Maklervertrags

Wenn Sie als Interessent Maklerleistungen in Anspruch nehmen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die bloße Entgegennahme von Maklerleistungen reicht nicht aus, um einen Vertrag zu begründen, selbst wenn Sie wissen oder wissen müssen, dass der Makler hierfür eine Vergütung verlangen wird.
  • Ein Maklervertrag kann auch nach der Erbringung der Maklerleistung abgeschlossen werden, beispielsweise durch Unterzeichnung einer Bestätigung.
  • Wenn Sie in Kenntnis des Objekts und seiner Eigentümer weitere erhebliche Maklerleistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. die Anforderung ergänzender Dokumente oder die Durchführung einer Besichtigung, kann dies als Zustimmung zu einem Maklervertrag gewertet werden.

Rechtliche Konsequenzen

Sobald ein Maklervertrag zustande gekommen ist, haben Sie als Interessent bestimmte Rechte und Pflichten:

  • Provisionsanspruch: Der Makler hat nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn durch seine Vermittlung oder aufgrund seines Nachweises tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.
  • Bindungswirkung: Auch nach Kündigung des Maklervertrags kann eine Bindung von Kaufinteressenten an den Makler für 4-12 Monate bestehen bleiben. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die Immobilie kaufen, kann der Makler weiterhin Anspruch auf seine Courtage haben.

Beachten Sie, dass eine Maklerklausel in einem notariellen Grundstückskaufvertrag allein nicht ausreicht, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Es muss ein separater Maklervertrag zwischen Ihnen und dem Makler bestehen.


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Welche Bedeutung hat eine Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag?

Eine Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen für Sie als Immobilienkäufer haben. Die genaue Bedeutung hängt von der Art der Maklerklausel ab.

Deklaratorische Maklerklausel

Bei einer deklaratorischen Maklerklausel wird lediglich dokumentiert, dass ein Makler an der Vermittlung beteiligt war. Diese Art der Klausel begründet keinen neuen Zahlungsanspruch des Maklers gegen Sie als Käufer. Sie dient nur als Nachweis für die Maklertätigkeit.

Konstitutive Maklerklausel

Eine konstitutive Maklerklausel hingegen kann weitreichendere Folgen haben. Sie schafft einen eigenständigen Zahlungsanspruch des Maklers gegen Sie als Käufer, unabhängig von einem möglicherweise bestehenden Maklervertrag. Wenn Sie einen Kaufvertrag mit einer solchen Klausel unterschreiben, verpflichten Sie sich dadurch zur Zahlung der Maklerprovision.

Rechtliche Konsequenzen

Durch die Aufnahme einer konstitutiven Maklerklausel in den Kaufvertrag entsteht ein sogenannter „Vertrag zugunsten Dritter“ nach § 328 BGB. Das bedeutet, der Makler erhält einen direkten Anspruch gegen Sie, auch wenn Sie zuvor keinen Maklervertrag mit ihm abgeschlossen haben.

Finanzielle Auswirkungen

Beachten Sie, dass eine konstitutive Maklerklausel den Geschäftswert des Kaufvertrags erhöhen kann. Dies führt zu höheren Notargebühren und kann sich auch auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auswirken.

Vorsicht bei der Vertragsunterzeichnung

Wenn Sie einen Kaufvertrag mit einer Maklerklausel unterzeichnen, sollten Sie sich der möglichen Verpflichtungen bewusst sein. Lesen Sie die Klausel sorgfältig und achten Sie darauf, ob sie einen eigenständigen Zahlungsanspruch des Maklers begründet.

Gesetzliche Neuregelungen

Seit Dezember 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Maklerprovision (§§ 656a-d BGB). Diese sehen vor, dass bei Wohnimmobilien die Maklerprovision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden muss, wenn der Makler für beide Seiten tätig war. Diese Regelung kann sich auf die Formulierung und Wirkung von Maklerklauseln in Kaufverträgen auswirken.


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Wie lange gilt das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen?

Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen gilt grundsätzlich 14 Tage. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, sofern Sie als Verbraucher ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Beginn der Widerrufsfrist

Wenn Sie einen Maklervertrag abschließen, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist in der Regel mit dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist. Dies kann beispielsweise der Zeitpunkt sein, an dem Sie auf ein Immobilieninserat reagieren und um weitere Informationen bitten.

Verlängerung der Widerrufsfrist

Sollte der Makler Sie nicht oder nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehren, verlängert sich die Frist automatisch. In diesem Fall haben Sie ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Diese verlängerte Frist beginnt ebenfalls mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Beachten Sie, dass Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen kann, wenn der Makler seine Dienstleistung vollständig erbracht hat. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Makler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Tätigkeit beginnt, und Sie bestätigt haben, dass Ihnen der Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bekannt ist.

Ausübung des Widerrufsrechts

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Makler innerhalb der Frist über Ihren Entschluss informieren. Dies kann formlos geschehen, eine schriftliche Erklärung (z.B. per E-Mail oder Brief) ist jedoch zu Beweiszwecken empfehlenswert. Für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Absendung Ihrer Widerrufserklärung maßgeblich, nicht der Zugang beim Makler.

Wenn Sie als Verbraucher einen Maklervertrag abschließen, achten Sie besonders auf die Widerrufsbelehrung und die Fristen. So können Sie Ihre Rechte wahren und bei Bedarf vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.


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Was macht eine Widerrufsbelehrung rechtlich wirksam?

Eine rechtlich wirksame Widerrufsbelehrung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und dem Verbraucher rechtzeitig und in der richtigen Form zur Verfügung gestellt werden. Folgende Elemente sind entscheidend:

Inhaltliche Anforderungen

Die Widerrufsbelehrung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthalten. Dazu gehören:

  • Die 14-tägige Widerrufsfrist und deren Beginn
  • Die Kontaktdaten des Unternehmers, einschließlich der Telefonnummer
  • Eine Erklärung zur Ausübung des Widerrufsrechts
  • Informationen zu den Folgen des Widerrufs, insbesondere zur Rückabwicklung
  • Hinweise auf mögliche Kosten der Rücksendung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, achten Sie darauf, dass diese Angaben vollständig und korrekt sind.

Formale Anforderungen

Die Belehrung muss in Textform erfolgen, also schriftlich oder in einer anderen lesbaren Form auf einem dauerhaften Datenträger. Bei Online-Geschäften bedeutet dies, dass Sie die Belehrung vor Vertragsabschluss auf der Website einsehen können müssen. Nach Vertragsschluss muss sie Ihnen zusätzlich per E-Mail oder in den Bestellunterlagen zugesandt werden.

Zeitpunkt der Belehrung

Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss vor Vertragsschluss erfolgen. Beim Immobilienkauf sollten Sie die Belehrung spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Makler erhalten.

Verständlichkeit und Transparenz

Die Belehrung muss klar und verständlich formuliert sein. Komplizierte Fachbegriffe oder verschachtelte Sätze können die Wirksamkeit beeinträchtigen. Stellen Sie sich vor, Sie lesen die Belehrung zum ersten Mal – wenn Sie den Inhalt leicht verstehen können, ist dies ein gutes Zeichen.

Konsequenzen bei Mängeln

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. In einem solchen Fall können Sie als Verbraucher den Vertrag auch noch nach Ablauf der üblichen 14 Tage widerrufen – unter Umständen sogar bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Beachten Sie, dass bei Immobiliengeschäften besondere Regeln gelten können. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Ihnen vorliegende Widerrufsbelehrung alle Anforderungen erfüllt, lohnt es sich, diese genau zu prüfen.


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Welche Rechte haben Käufer bei Streitigkeiten um die Maklerprovision?

Bei Streitigkeiten um die Maklerprovision haben Käufer verschiedene Rechte und Handlungsmöglichkeiten:

Prüfung der Provisionspflicht

Als Käufer können Sie zunächst die Rechtmäßigkeit des Provisionsanspruchs überprüfen. Seit dem 23.12.2020 gilt das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision. Demnach dürfen Makler bei Verkäufen von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen an Verbraucher maximal 50% der gesamten Provision vom Käufer verlangen. Wurde eine höhere Provision vereinbart, ist diese Vereinbarung nichtig.

Widerspruch gegen die Provisionsforderung

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Provisionsforderung unberechtigt ist, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch detailliert und fügen Sie relevante Unterlagen bei. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Makler, der nachweisen muss, dass er die Provision verdient hat.

Verhandlung mit dem Makler

Oftmals lassen sich Streitigkeiten durch direkte Verhandlungen mit dem Makler beilegen. Sie können versuchen, eine Reduzierung der Provision oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen schriftlich.

Einschaltung einer Schlichtungsstelle

Viele Immobilienverbände bieten Schlichtungsverfahren an. Diese außergerichtlichen Verfahren sind meist kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsprozess. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall und schlägt eine Lösung vor, die für beide Parteien akzeptabel sein soll.

Gerichtliches Vorgehen

Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt der Weg vor Gericht. Sie können Klage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Provisionsforderung gerichtlich prüfen zu lassen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Verjährung beachten

Der Anspruch auf die Maklerprovision verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, achten Sie von Anfang an auf klare schriftliche Vereinbarungen bezüglich der Maklerprovision. Prüfen Sie sorgfältig alle Unterlagen und zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Provisionsforderung haben.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Maklervertrag

Ein Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Immobilienmakler, bei dem der Makler gegen eine Provision verpflichtet ist, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über eine Immobilie nachzuweisen oder zu vermitteln. Beim Maklervertrag handelt es sich um einen Vermittlungsvertrag, bei dem der Anspruch auf Provision entsteht, wenn der Nachweis erbracht oder ein Vertrag über die Immobilie zustande kommt.

Beispiel: Lisa beauftragt einen Makler, der ihr hilft, ein neues Haus zu finden. Sie einigen sich darauf, dass der Makler bei erfolgreichem Kauf eine Provision erhält.

Im beschriebenen Fall entstand der Maklervertrag durch die Inanspruchnahme der Maklerleistungen in Kenntnis des Provisionsverlangens.

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Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist von einem Vertrag zurückzutreten, ohne Gründe angeben zu müssen. Gemäß § 312g BGB haben Verbraucher üblicherweise 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären, wenn sie ordnungsgemäß informiert wurden. Erhalt der Widerrufsbelehrung ist entscheidend dafür, wann die Frist beginnt.

Beispiel: Julia schließt online einen Vertrag ab, erhält eine Widerrufsbelehrung und hat nun 14 Tage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.

In dem Fall war das Widerrufsrecht durch ordnungsgemäße Belehrung erloschen, als die Käufer versuchten, den Maklervertrag zu widerrufen.

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Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist ein Verfahren, bei dem ein Notar die Unterzeichnung einer Urkunde bestätigt. Sie ist bei bestimmten Verträgen, beispielsweise Grundstückskaufverträgen, gesetzlich vorgeschrieben. Die Beurkundung sichert die Echtheit und Beweiskraft des Dokuments ab und schützt die Parteien vor übereilten Entschlüssen.

Beispiel: Tom möchte ein Haus kaufen und muss den Kaufvertrag beim Notar beurkunden lassen, damit der Vertrag rechtsgültig und verbindlich ist.

Im besagten Fall war die notarielle Beurkundung Teil des Kaufprozesses und bestätigte die bestehende Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision.

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Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsbelehrung ist die schriftliche Information, die Verbraucher über ihr Recht auf Widerruf eines Vertrags aufklärt und den Beginn der Widerrufsfrist auslöst. Sie muss klar und verständlich alle relevanten Angaben enthalten, um wirksam zu sein.

Beispiel: Marie kauft online eine Waschmaschine und erhält per E-Mail eine Widerrufsbelehrung, die sie über ihr Recht informiert, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

In der besprochenen Situation wurde die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung rechtzeitig bei der Kontaktaufnahme übermittelt, weshalb das Widerrufsrecht erloschen war.

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Maklerklausel

Eine Maklerklausel in einem Grundstückskaufvertrag regelt die Verpflichtungen der Vertragsparteien gegenüber dem Makler, insbesondere die Zahlung der Maklerprovision. Diese Klausel kann sowohl den Käufer als auch den Verkäufer betreffen, ohne zusätzliche Verpflichtungen zu schaffen, ist jedoch häufig Bestätigung einer bestehenden Vereinbarung.

Beispiel: Beim Kauf eines Hauses enthält der Kaufvertrag eine Maklerklausel, die bestätigt, dass der Käufer dem Makler eine Provision zahlen muss.

Im vorliegenden Fall bestätigte die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags mit Maklerklausel die bestehende Verpflichtung zur Zahlung der Maklerprovision.

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Provision

Die Provision ist das Entgelt, das ein Makler für seine Dienste erhält, wenn er erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag vermittelt oder nachgewiesen hat. Die Höhe der Provision ist in der Regel vertraglich festgelegt, kann aber je nach Region und Dienst variieren.

Beispiel: Max erwirbt eine Wohnung durch die Hilfe eines Maklers und zahlt nach Vertragsabschluss eine Provision von 5% des Kaufpreises an den Makler.

Im dargestellten Fall war die Zahlung der Provision Teil eines wirksamen Maklervertrags, der durch Inanspruchnahme der Maklerleistungen zustande kam.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 328 BGB (Vertrag zugunsten Dritter): Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit, dass ein Vertrag zugunsten eines Dritten abgeschlossen werden kann. Dies bedeutet, dass eine Person (der Begünstigte) auf Basis eines bestehenden Vertrags Ansprüche geltend machen kann, obwohl sie nicht Partei des Vertrags ist. Im vorliegenden Fall wurde die Vereinbarung über die Maklercourtage als Vertrag zugunsten Dritter in die Kaufurkunde aufgenommen, was dem Kläger das Recht gibt, die Courtage auch von den Beklagen einzufordern, da sie als Begünstigte in dieser Vereinbarung benannt sind.
  • § 661a BGB (Widerrufsrecht): Laut diesem Paragraphen haben Verbraucher bei bestimmten Vertragsarten, insbesondere im Fernabsatz oder bei Haustürgeschäften, das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Beklagten argumentieren im Streitfall, sie seien Verbraucher und hätten nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Dies könnte Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung der Maklercourtage haben, da ein rechtmäßiger Widerruf möglicherweise die Zahlungspflicht aus dem Maklervertrag aufheben könnte.
  • § 312g BGB (Widerrufsrecht bei bestimmten Verträgen): Dieser Paragraph spezifiziert die Bedingungen und Ausnahmen für das Widerrufsrecht. So gilt das Widerrufsrecht nicht für Verträge, die im Rahmen eines Gewerbes oder einer selbständigen Tätigkeit geschlossen werden. Die Beklagten berufen sich darauf, dass sie als Kaufleute keinen Anspruch auf ein Widerrufsrecht haben. Dies ist im Kontext des Falls wichtig, da es die Grundlage für die Klage des Klägers stärkt, die Zahlung der Maklercourtage zu fordern.
  • § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Haustürgeschäfte-Gesetzes: Diese Vorschrift regelt die Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften, insbesondere auch in Bezug auf Dienstleistungen im Immobilienbereich. Die Beklagten behaupten, sie hätten nicht ausreichend über ihre Widerrufsrechte informiert werden müssen. Angesichts der Umstände des Verkaufs, einschließlich der Umstände, unter denen der Maklervertrag zustande kam, könnte dies die Position der Beklagten unterstützen, vor allem wenn sie tatsächlich als Verbraucher agiert haben.
  • § 1 Abs. 1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Dieser Paragraph regelt die Informationspflichten des Maklers, insbesondere die Bereitstellung von Informationen über das Widerrufsrecht und die zu zahlenden Provisionen. Die Beklagten könnten argumentieren, dass der Kläger seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, was ihre Behauptung stärkt, dass sie nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte aufgeklärt wurden und somit die Klage auf Zahlung der Maklercourtage unbegründet ist.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 16 U 31/21 – Urteil vom 17.05.2021


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