Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Was sind Notarkosten beim Hauskauf?
- Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in NRW?
- Was ist in den Notarkosten nicht enthalten?
- Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
- Wer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch?
- Notarkosten als Teil der Kaufnebenkosten in NRW
- Experten Kommentar
- Worauf beim Notartermin zu achten ist
- Alle Gebühren von Anfang an kalkulierbar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wenn ich ein Haus für 300.000 Euro kaufen will, mit welchen Notarkosten muss ich rechnen?
- Kann ich die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf selbst aushandeln oder beeinflussen?
- Sind in den Notarkosten schon alle Nebenkosten für meinen Hauskauf enthalten, wie die Grunderwerbsteuer?
- Muss ich als Käufer wirklich alle Notar- und Grundbuchkosten komplett alleine bezahlen?
- Was macht der Notar eigentlich genau, nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?
Beim Hauskauf in NRW betragen die Notarkosten etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Zusammen mit den Grundbuchgebühren von rund 0,5 % liegen die Gesamtkosten bei 1,5 bis 2,0 %.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Der Notar ist an diese gesetzlichen Gebühren gebunden und darf weder mehr noch weniger berechnen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergeben sich Gesamtkosten von etwa 4.600 Euro für Notar und Grundbuchamt.
Neben den Notarkosten fallen weitere Kaufnebenkosten an, insbesondere die Grunderwerbsteuer. Die Notarkosten sind damit nur ein Teil der Gesamtausgaben beim Immobilienerwerb in Nordrhein-Westfalen.
Das Wichtigste in Kürze
- Notarkosten: Die reinen Notargebühren betragen beim Hauskauf etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises.
- Grundbuchkosten: Für Eintragungen im Grundbuch fallen zusätzlich rund 0,5 % des Kaufpreises an.
- Gesetzliche Regelung: Die Gebühren sind im GNotKG festgelegt und nicht verhandelbar.
- Kostentragung: Der Käufer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer trägt nur die Löschung eigener Grundschulden.
- NRW-Grunderwerbsteuer: In Nordrhein-Westfalen fällt zusätzlich eine Grunderwerbsteuer von 6,5 % des Kaufpreises an.
- Kalkulierbar: Da die Gebühren nach GNotKG bundesweit einheitlich sind, lassen sich die Gesamtkosten bereits vor dem Notartermin exakt berechnen.

Was sind Notarkosten beim Hauskauf?
Notarkosten sind die Gebühren für die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf. Ohne Beurkundung durch einen Notar ist ein Hauskauf in Deutschland nicht rechtswirksam (§ 311b Abs. 1 BGB).
Der Notar erstellt den Kaufvertrag und beurkundet die Erklärungen beider Parteien. Zur weiteren Abwicklung gehört die Auflassungsvormerkung, also eine Reservierung im Grundbuch zugunsten des Käufers.
Bei einer Bankfinanzierung beurkundet der Notar zusätzlich die Grundschuldbestellung. Damit lässt die Bank ihre Sicherheit für den Kredit im Grundbuch eintragen und stellt im Gegenzug das Darlehen bereit.
Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Das Gesetz legt die genauen Beträge in einer Gebührentabelle fest. Der Notar ist an diese Tabelle gebunden und darf weder Nachlässe gewähren noch höhere Gebühren verlangen.
Neben den eigentlichen Notargebühren berechnet das Grundbuchamt eigene Gebühren für Eintragungen. Diese fallen für die Eintragung des neuen Eigentümers und der Grundschuld an. Auch die Grundbuchgebühren folgen diesem Gesetz.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in NRW?
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt betragen beim Hauskauf in der Regel 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und den einzelnen Leistungen ab.
Kernaussage:
Notar und Grundbuchamt kosten beim Hauskauf zusammen 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Die Gebühren sind im GNotKG festgelegt und nicht verhandelbar.
Gebührenposten des Notars
Die Notargebühren setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Jeder Posten ist ein Vielfaches eines Grundbetrags, der sogenannten einfachen Gebühr (1,0-Gebühr). Eine 0,5-Gebühr ist also der halbe Grundbetrag, eine 2,0-Gebühr das Doppelte.
Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Kaufpreis und ist in der Gebührentabelle des GNotKG festgelegt:
- Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr): Der größte Einzelposten. Hierunter fällt die Erstellung und Verlesung des gesamten Vertrags.
- Vollzugstätigkeiten (0,5-Gebühr): Dazu zählen die Anträge an das Grundbuchamt und die Einholung behördlicher Genehmigungen.
- Betreuungsgebühr (0,5-Gebühr): Diese Gebühr deckt die Überwachung der Kaufpreiszahlung und der weiteren vertraglichen Bedingungen ab.
- Grundschuldbestellung (1,0-Gebühr): Falls eine Bankfinanzierung vorliegt, beurkundet der Notar zusätzlich die Grundschuld (die Sicherheit der Bank für den Kredit).
Auf alle Notargebühren fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % an. Sie wird vom Notar direkt an das Finanzamt abgeführt und erscheint als separate Position auf der Rechnung.
Gebührenposten des Grundbuchamts
Das Grundbuchamt erhebt eigene Gebühren für die notwendigen Eintragungen. Diese sind ebenfalls gesetzlich geregelt, enthalten aber keine Umsatzsteuer:
- Auflassungsvormerkung: Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung, bis die endgültige Umschreibung erfolgt.
- Eigentumsumschreibung: Mit dieser Eintragung wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
- Grundschuldeintragung: Die Grundschuld (Sicherheit für den Bankkredit) wird im Grundbuch vermerkt.
Beispielrechnung bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro
Die folgende Tabelle zeigt die einzelnen Gebührenposten bei einem Kaufpreis und einer Grundschuld von jeweils 300.000 Euro. Die Beträge ergeben sich aus der Gebührentabelle des GNotKG.
| Gebührenposten | Betrag |
|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag (2,0-Gebühr) | 1.270,00 € |
| Vollzugstätigkeiten (0,5-Gebühr) | 317,50 € |
| Betreuungsgebühr (0,5-Gebühr) | 317,50 € |
| Beurkundung Grundschuld (1,0-Gebühr) | 635,00 € |
| Zwischensumme Notar (netto) | 2.540,00 € |
| 19 % Umsatzsteuer | 482,60 € |
| Notarkosten gesamt | 3.022,60 € |
| Auflassungsvormerkung | 317,50 € |
| Eigentumsumschreibung | 635,00 € |
| Grundschuldeintragung | 635,00 € |
| Löschung Auflassungsvormerkung | 25,00 € |
| Grundbuchkosten gesamt | 1.612,50 € |
| Gesamtkosten Notar und Grundbuch | 4.635,10 € |
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro betragen die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt rund 4.635 Euro. Das entspricht etwa 1,5 % des Kaufpreises. Bei höheren Kaufpreisen steigt der absolute Betrag, der prozentuale Anteil sinkt jedoch leicht.

Vergleich: Notar- und Grundbuchkosten bei unterschiedlichen Kaufpreisen
Die folgende Übersicht zeigt die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt bei typischen Kaufpreisen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage ist jeweils eine Grundschuld in Höhe des Kaufpreises.
| Kaufpreis | Notarkosten | Grundbuchkosten | Gesamt | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 200.000 € | 2.071 € | 1.113 € | 3.184 € | 1,59 % |
| 300.000 € | 3.023 € | 1.613 € | 4.635 € | 1,55 % |
| 500.000 € | 4.451 € | 2.363 € | 6.814 € | 1,36 % |
| 750.000 € | 6.355 € | 3.363 € | 9.718 € | 1,30 % |
Die Tabelle zeigt den sogenannten degressiven Gebührenverlauf. Bei einem Kaufpreis von 750.000 Euro liegt der prozentuale Anteil nur noch bei 1,30 %. Zum Vergleich: Bei 200.000 Euro sind es 1,59 %. Der absolute Betrag steigt, der prozentuale Anteil sinkt.
Was ist in den Notarkosten nicht enthalten?
Die Notar- und Grundbuchkosten decken nur einen Teil der Kaufnebenkosten ab. Die größten Summen werden von anderer Stelle erhoben.
Kernaussage:
Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Finanzierungskosten sind in den Notarkosten nicht enthalten. Sie werden separat an Finanzamt, Makler und Bank gezahlt.
Folgende Kostenpositionen zählen nicht zu den Notarkosten und werden von anderen Stellen in Rechnung gestellt:
- Grunderwerbsteuer: In NRW 6,5 % des Kaufpreises, gezahlt an das zuständige Finanzamt.
- Maklerprovision: Üblich sind 3,57 % inklusive Umsatzsteuer je Partei. Die Provision wird direkt an den Makler gezahlt.
- Finanzierungskosten der Bank: Dazu zählen Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen und die Kosten der Darlehensauszahlung.
- Gutachterkosten: Falls ein Wertgutachten erforderlich ist, fallen separate Honorare an.
- Umzugs- und Renovierungskosten: Alle Ausgaben nach Besitzübergang trägt der Käufer eigenständig.
Der Notar kassiert keine dieser Positionen. Er leitet lediglich die Grunderwerbsteuer-Anzeige an das Finanzamt weiter. Die Steuer selbst zahlt der Käufer nach Erhalt des Steuerbescheids direkt an das Finanzamt.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Die Arbeit des Notars endet nicht mit der Beurkundung. Er steuert den gesamten rechtlichen Abwicklungsprozess bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Kernaussage:
Der Notar erstellt den Kaufvertrag, beurkundet die Erklärungen beider Seiten und steuert die gesamte Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung.
Zunächst erstellt der Notar den Entwurf des Kaufvertrags. Er versendet ihn so frühzeitig, dass beide Seiten den Inhalt in Ruhe prüfen können.
Beim Kauf von einem gewerblichen Bauträger oder Immobilienunternehmen gilt eine gesetzliche Mindestfrist: Der Entwurf muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Zwischen zwei Privatpersonen ist diese Frist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben.
Am Beurkundungstermin liest der Notar den gesamten Vertrag vor und erläutert die einzelnen Regelungen. Beide Seiten können Fragen stellen und Anpassungen besprechen. Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt.
Anschließend holt der Notar alle behördlichen Genehmigungen ein und teilt den Parteien mit, wann der Kaufpreis fällig wird. Erst wenn der Kaufpreis gezahlt ist und alle Genehmigungen vorliegen, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Einen vertiefenden Überblick zum Ablauf bietet die FAQ zum Kauf und Verkauf von Immobilien. Dort sind typische Sonderfälle wie Bauträgerverträge, Teilungserklärungen oder Schenkungen dokumentiert.

Wer trägt die Kosten für Notar und Grundbuch?
Die Verteilung der Kosten ist beim Hauskauf eindeutig geregelt. Auf den Käufer entfällt der größte Teil der Gebühren.
Kernaussage:
Der Käufer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer trägt nur die Kosten für die Löschung eigener Grundschulden.
Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Käufer die Gebühren gegenüber dem Notar zahlt. Er trägt die Beurkundungsgebühren, die Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung und Grundschuldeintragung sowie die Umsatzsteuer.
Der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Löschung seiner noch eingetragenen Grundschuld. Falls der Verkäufer im Kaufvertrag eigene Erklärungen beurkunden lässt, trägt er die dafür anfallende anteilige Gebühr.
Praxis-Hinweis:
Gegenüber dem Notar haften Käufer und Verkäufer gemeinsam für die gesamten Gebühren. Kann der Käufer nicht zahlen, darf der Notar auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.

Notarkosten als Teil der Kaufnebenkosten in NRW
Die Notarkosten sind nur ein Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Hauskauf in NRW. Der größte Einzelposten unter den Nebenkosten ist die Grunderwerbsteuer.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Grunderwerbsteuer bei 6,5 % des Kaufpreises. Damit gehört NRW zusammen mit Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein zu den Bundesländern mit dem höchsten Steuersatz. Zum Vergleich: In Bayern und Sachsen beträgt die Grunderwerbsteuer nur 3,5 %.
Die Grunderwerbsteuer ist damit bei jedem Kauf in NRW deutlich höher als die Notar- und Grundbuchkosten zusammen. Falls ein Makler beteiligt ist, kommt die Maklerprovision hinzu. Insgesamt erreichen die Nebenkosten in NRW so 8 bis 12 % des Kaufpreises.
Experten Kommentar
Die notarielle Beurkundung beim Hauskauf ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz beider Vertragsparteien. Der Notar handelt als unabhängiger Amtsträger und ist Käufer und Verkäufer gleichermaßen zur Neutralität verpflichtet.
Die Notargebühren nach dem GNotKG sind bundesweit einheitlich und von Anfang an kalkulierbar. Eine vollständige Aufstellung aller Kaufnebenkosten vor dem Notartermin ermöglicht eine realistische Einschätzung des Gesamtfinanzierungsbedarfs.
Worauf beim Notartermin zu achten ist
Der Notartermin ist der zentrale Schritt beim Hauskauf. Dabei kommt es besonders auf diese Punkte an:
- Kaufvertragsentwurf prüfen: Der Notar versendet den Entwurf frühzeitig vor dem Termin. Beim Kauf von einem gewerblichen Bauträger gilt eine gesetzliche Mindestfrist von zwei Wochen (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
- Finanzierung abstimmen: Die Grundschuldbestellung kann nur beurkundet werden, wenn die Finanzierungszusage der Bank vorliegt.
- Personalausweis mitbringen: Der Notar ist zur Identitätsprüfung aller Beteiligten verpflichtet. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Offene Fragen vorbereiten: Der Notar erläutert den Vertrag beim Beurkundungstermin Schritt für Schritt. Fragen können jederzeit gestellt werden.
Alle Gebühren von Anfang an kalkulierbar
Die Notarkosten beim Hauskauf in NRW betragen 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises und sind gesetzlich festgelegt. Sie setzen sich aus den Gebühren des Notars und den Kosten des Grundbuchamts zusammen.
Zusammen mit der Grunderwerbsteuer von 6,5 % liegen die festen Nebenkosten bereits bei rund 8 % des Kaufpreises. Mit Maklerprovision können es bis zu 12 % werden. Die Gebühren nach dem GNotKG sind von Anfang an berechenbar und lassen sich vor dem Notartermin genau ermitteln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn ich ein Haus für 300.000 Euro kaufen will, mit welchen Notarkosten muss ich rechnen?
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegen die gesamten Notar- und Grundbuchkosten meist bei etwa 4.600 Euro. Dies sind rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Summe deckt alle Gebühren für die notarielle Beurkundung und die erforderlichen Grundbucheintragungen ab.
Die genaue Höhe ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das bundesweit die Gebühren festlegt. Ein Notar darf davon nicht abweichen, egal in welcher Region Sie kaufen. Die Kosten umfassen verschiedene Posten: die Beurkundung des Kaufvertrags, die Betreuung der Abwicklung und die Eintragung Ihrer Grundschuld, falls Sie finanzieren. Ausserdem fallen Gebühren für das Grundbuchamt an, zum Beispiel für die Eigentumsumschreibung.
Der prozentuale Anteil dieser Kosten sinkt, je höher der Kaufpreis ist. Kaufen Sie beispielsweise ein Objekt für 500.000 Euro, betragen die Notar- und Grundbuchkosten zusammen etwa 6.800 Euro, was dann nur noch 1,36 Prozent des Preises ausmacht. Bei 200.000 Euro wären es noch 1,59 Prozent oder 3.184 Euro.
Kann ich die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf selbst aushandeln oder beeinflussen?
Nein, die Notarkosten können Sie nicht aushandeln. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich festgelegt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, genau diese Gebühren zu berechnen und darf weder mehr noch weniger verlangen. Diese Fixierung schützt Käufer vor überhöhten Forderungen und sorgt für gleiche Bedingungen für alle.
Diese strenge Regelung soll alle Käufer und Verkäufer gleich behandeln und Willkür bei der Preisgestaltung verhindern. Es gibt keine Rabatte oder Sondertarife. Dies sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Sie können die Kosten jedoch indirekt beeinflussen: Wenn Sie zum Beispiel eine niedrigere Grundschuld als den Kaufpreis benötigen, weil Sie Eigenkapital einbringen, dann reduziert sich der Wert, auf dem die Grundschuldgebühren berechnet werden. Oder Sie klären vorab, ob bestimmte Klauseln, etwa eine komplizierte Bauverpflichtung, wirklich in Ihren Vertrag müssen, da diese den Gebührenwert erhöhen könnten.
Sind in den Notarkosten schon alle Nebenkosten für meinen Hauskauf enthalten, wie die Grunderwerbsteuer?
Nein, in den Notarkosten sind nicht alle Nebenkosten Ihres Hauskaufs enthalten. Die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt sind nur ein Teil der Gesamtausgaben. Wichtige Posten wie die Grunderwerbsteuer oder eine mögliche Maklerprovision fallen zusätzlich an.
Notar- und Grundbuchkosten betragen gewöhnlich 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer, die direkt an das Finanzamt geht, beträgt in Nordrhein-Westfalen allein 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dies ist der mit Abstand größte Einzelposten. Dazu kommt üblicherweise eine Maklerprovision von 3,57 Prozent für jede Partei, falls ein Makler beteiligt war. Diese Posten zahlen Sie separat und nicht über den Notar.
Ein konkretes Beispiel: Bei einem Hauskauf von 500.000 Euro zahlen Sie rund 6.800 Euro für Notar und Grundbuchamt. Zusätzlich werden 32.500 Euro Grunderwerbsteuer fällig. Fällt eine Maklerprovision von 3,57 Prozent an, sind das weitere 17.850 Euro.
Muss ich als Käufer wirklich alle Notar- und Grundbuchkosten komplett alleine bezahlen?
Als Käufer tragen Sie fast immer den Großteil der Notar- und Grundbuchkosten. Der Verkäufer übernimmt lediglich die Gebühren für die Löschung seiner eigenen, nicht mehr benötigten Grundschulden oder anderer alter Eintragungen im Grundbuch.
Diese Kostenverteilung ist in Deutschland üblich und wird im Kaufvertrag vereinbart. Sie bezahlen die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch und die Absicherung Ihrer Bankfinanzierung durch eine Grundschuld. Der Verkäufer legt Wert darauf, dass das Grundbuch „lastenfrei“ übergeben wird, damit Sie die Immobilie ohne Vorbelastungen erwerben können. Daher trägt er die Kosten für die Bereinigung alter Einträge.
Obwohl der Verkäufer die Löschungskosten zahlt, haften Sie gegenüber dem Notar als Käufer gemeinsam für alle Gebühren. Kann der Käufer die Rechnung nicht begleichen, darf der Notar sich an den Verkäufer wenden, um die ausstehenden Beträge einzufordern.
Was macht der Notar eigentlich genau, nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?
Nachdem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben, beginnt der Notar mit der Abwicklung. Er sichert Ihren Eigentumsanspruch rechtlich ab und koordiniert alle weiteren Schritte, bis Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen.
Zuerst beantragt der Notar eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dies ist wie eine Reservierung für Sie, die verhindert, dass der Verkäufer das Objekt noch an jemand anderen verkauft oder weiter belastet. Gleichzeitig holt er alle notwendigen behördlichen Genehmigungen ein, zum Beispiel von der Gemeinde oder wenn ein Vorkaufsrecht besteht. Er informiert Sie auch, wann der Kaufpreis fällig wird, meist über ein Notaranderkonto, um eine sichere Zahlung zu gewährleisten. Erst wenn diese Schritte erledigt und der Kaufpreis beim Verkäufer eingegangen ist, beantragt der Notar die endgültige Umschreibung des Eigentums auf Ihren Namen im Grundbuch.

