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Notarieller Kaufvertrag – Bezugnahme auf Anlage – Vertragsinhalt

Einigung ist nicht gleich Einigung: Nach dem Kauf einer Wohnung in Hamburg entbrannte ein heftiger Streit um den Austausch der Fenster. Wer muss zahlen und gibt es eine versteckte Kostengrenze?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 121/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
  • Datum: 14.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 U 121/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Werkvertragsrecht (implizit)
  • Beteiligte Parteien:
  • Beklagter: Legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein. Argumentiert (implizit), dass eine Kostendeckelung vereinbart wurde.
  • Kläger: Erhält vom Landgericht Hamburg Recht. Verteidigt sich gegen die Berufung des Beklagten.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Beklagte legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein. Der Streit dreht sich ausschließlich um die Frage, ob die Parteien eine Kostendeckelung vereinbart haben. Die Ausführung der Arbeiten (Art, Umfang, Qualität und Material) betreffend die einzubauenden Fenster war nicht streitgegenständlich.
  • Kern des Rechtsstreits: Lag eine Vereinbarung zur Kostendeckelung vor?
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde bestätigt.
  • Begründung: Das Oberlandesgericht sah keine Rechtsverletzung durch das Landgericht und auch keine Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden.
  • Folgen: Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Fensteraustausch nach Immobilienkauf: Hamburger Oberlandesgericht weist Berufung zurück

Notar in Hamburg mit Käufer und Verkäufer bei der Vertragsunterzeichnung über den Immobilienkauf.
Symbolbild: KI generiertes Bild

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 1 U 121/23) eine Berufung des Beklagten zurückgewiesen und damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob bei einem notariellen Kaufvertrag über eine Wohnung eine Kostendeckelung für den Austausch von Fenstern vereinbart wurde. Das Gericht entschied, dass eine solche Kostendeckelung nicht existiert und der Verkäufer (Beklagte) zum Fensteraustausch verpflichtet ist, unabhängig von den ihm entstehenden Kosten.

Der Fall: Kaufvertrag mit Renovierungsverpflichtung und späterer Vereinbarung

Dem Urteil liegt ein komplexer Sachverhalt zugrunde, der sich um einen notariellen Kaufvertrag und nachfolgende Vereinbarungen dreht. Im ursprünglichen Kaufvertrag vom April 2021 verpflichtete sich der Beklagte, bis zum 31. Juli 2021 die Fenster der Wohnung auszutauschen. Diese Verpflichtung wurde im Vertrag festgehalten und war Teil der Vereinbarung zwischen Käufer (Kläger) und Verkäufer (Beklagter).

Erste Vereinbarung im Notarvertrag: Fensteraustausch durch Verkäufer

Der ursprüngliche Notarvertrag enthielt die klare Vereinbarung, dass der Beklagte den Fensteraustausch bis zu einem bestimmten Datum vorzunehmen hatte. Diese Vereinbarung war unstrittig zwischen den Parteien. Es gab jedoch später Unstimmigkeiten bezüglich der Kostenübernahme und der genauen Ausgestaltung des Fensteraustauschs.

Zweite Vereinbarung im August 2021: Übernahme der Kosten durch den Käufer gegen Rückzahlung

Im August 2021 trafen die Parteien eine weitere Vereinbarung. Hierbei übernahm der Kläger zunächst die Kosten für den Fensteraustausch und leistete einen Betrag von 5.780,04 Euro an den Beklagten. Es entstand jedoch Streit darüber, ob diese zweite Vereinbarung eine abschließende Regelung darstellte und ob damit eine Kostendeckelung für den Fensteraustausch verbunden war, falls der Beklagte die Leistungspflicht wieder übernehmen sollte.

Streitpunkt Kostendeckelung: War die Verpflichtung des Verkäufers begrenzt?

Der Kern des Streits lag in der Frage, ob die Vereinbarung im August 2021 eine implizite Kostendeckelung für den Fall enthielt, dass der Beklagte die Verpflichtung zum Fensteraustausch wieder übernehmen sollte. Der Beklagte argumentierte, dass die zweite Vereinbarung so zu verstehen sei, dass seine Verpflichtung auf die ursprünglich vereinbarten Kosten begrenzt sein sollte. Der Kläger hingegen sah keine solche Begrenzung und forderte den vollständigen Fensteraustausch gemäß dem beigefügten Angebot einer Fachfirma.

Entscheidung des Landgerichts: Klage stattgegeben, Fensteraustausch ohne Deckelung

Das Landgericht Hamburg gab der Klage des Käufers statt. Es entschied, dass der Beklagte zum Fensteraustausch verpflichtet ist, ohne dass eine Kostendeckelung greift. Das Landgericht argumentierte, dass die Vereinbarungen der Parteien, insbesondere die ursprüngliche Vereinbarung im Notarvertrag und das Angebot der Fachfirma, keine Anhaltspunkte für eine solche Deckelung bieten.

Berufung des Beklagten: Vergeblicher Versuch die Kostendeckelung durchzusetzen

Der Beklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Er versuchte weiterhin, die Ansicht durchzusetzen, dass die Verpflichtung zum Fensteraustausch durch eine Kostendeckelung begrenzt sei. Er argumentierte, dass die zweite Vereinbarung im August 2021 in diesem Sinne auszulegen sei.

Urteil des OLG Hamburg: Berufung zurückgewiesen, Urteil des Landgerichts bestätigt

Das Oberlandesgericht Hamburg wies die Berufung des Beklagten jedoch als unbegründet zurück. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und stellte klar, dass die Klage des Käufers zu Recht stattgegeben wurde. Das OLG kam zu dem Schluss, dass es keine Rechtsverletzung durch das Landgericht gegeben habe und die Tatsachenfeststellungen des Landgerichts korrekt seien.

Begründung des OLG: Ergänzende Vertragsauslegung und hypothetischer Parteiwille

Das Oberlandesgericht stützte seine Entscheidung auf eine Ergänzende Vertragsauslegung. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinbarung der Parteien aus dem August 2021 zwar keine explizite Regelung zur Kostendeckelung enthält, jedoch eine Regelungslücke vorliegt. Um diese Lücke zu schließen, griff das Gericht auf den hypothetischen Parteiwillen zurück.

Keine Anhaltspunkte für eine gewollte Kostendeckelung im ursprünglichen Vertrag

Das OLG argumentierte, dass weder der ursprüngliche Notarvertrag noch die Umstände des Falles Anhaltspunkte dafür bieten, dass die Parteien eine Kostendeckelung für den Fensteraustausch vereinbaren wollten. Im Gegenteil, die Bezugnahme auf das Angebot der Fachfirma im Kaufvertrag spreche eher dafür, dass die Parteien den Fensteraustausch gemäß diesem Angebot wünschten, unabhängig von den genauen Kosten.

Festhalten am Angebot der Fachfirma: Qualität und Umfang des Fensteraustauschs entscheidend

Das Gericht betonte, dass es den Parteien bei der ursprünglichen Vereinbarung vor allem um die Art, den Umfang, die Qualität und das Material der einzubauenden Fenster ging, wie im Angebot der Fachfirma beschrieben. Die Frage einer Kostendeckelung sei demgegenüber nachrangig gewesen und nicht explizit vereinbart worden.

Keine unzumutbare Belastung des Beklagten: Gesetzliche Grenzen der Leistungspflicht

Das OLG wies darauf hin, dass die Leistungspflicht des Beklagten zwar nicht durch eine vertragliche Kostendeckelung begrenzt sei, aber dennoch gesetzliche Grenzen habe. So verwies das Gericht auf § 275 Abs. 2 und Abs. 3 BGB, welche die Leistungsverweigerung in bestimmten Fällen unzumutbarer oder unverhältnismäßiger Aufwendungen ermöglichen. Im vorliegenden Fall sah das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche Unzumutbarkeit.

Bedeutung für Betroffene: Klarheit bei Renovierungsverpflichtungen in Kaufverträgen

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hat Bedeutung für Käufer und Verkäufer von Immobilien, insbesondere im Hinblick auf Renovierungsverpflichtungen in Kaufverträgen. Es unterstreicht die Wichtigkeit klarer und eindeutiger Formulierungen in Verträgen, insbesondere wenn es um Leistungspflichten und deren Umfang geht.

Präzise Vertragsgestaltung ist entscheidend: Unklarheiten gehen zulasten des Verpflichteten

Das Urteil zeigt, dass bei Unklarheiten in Verträgen Gerichte im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung den hypothetischen Parteiwillen ermitteln. Dabei wird auf den Gesamtzusammenhang des Vertrages und die Umstände des Vertragsschlusses abgestellt. Verkäufer, die Renovierungsverpflichtungen eingehen, sollten daher darauf achten, den Umfang ihrer Verpflichtung und eventuelle Kostendeckelungen präzise und unmissverständlich im Vertrag festzuhalten. Andernfalls droht die Gefahr, dass sie zu Leistungen verpflichtet werden, die über ihre ursprünglichen Vorstellungen hinausgehen.

Konsequenzen für zukünftige Verträge: Augenmerk auf klare Regelungen zu Kosten und Umfang

Für zukünftige Immobilienkaufverträge mit Renovierungsverpflichtungen bedeutet dieses Urteil, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen ein hohes Augenmerk auf die klare Regelung von Kosten und Umfang der Renovierungsarbeiten legen sollten. Es empfiehlt sich, detaillierte Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls Kostengrenzen explizit im Vertrag zu vereinbaren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Bezugnahme auf konkrete Angebote von Fachfirmen, wie im vorliegenden Fall, kann dabei hilfreich sein, den Umfang der geschuldeten Leistung zu definieren.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass eine einmal festgelegte Leistungspflicht (hier: Fensteraustausch) ohne ausdrückliche Kostendeckelung auch ohne Begrenzung erfüllt werden muss, selbst wenn die Kosten höher als erwartet ausfallen. Das Gericht bestätigte, dass bei Fehlen einer konkreten Regelung zur Kostenbegrenzung die ergänzende Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und des hypothetischen Parteiwillens entscheidet. Für ähnliche Vertragskonstellationen ist essentiell, Kostendeckelungen explizit zu vereinbaren, da nachträgliche Beschränkungen ohne klare Vereinbarung rechtlich nicht haltbar sind.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Wohnungskäufer und -verkäufer bei Streitigkeiten über nachträgliche Kosten

Beim Kauf einer Wohnung können nach Vertragsabschluss unerwartete Kosten entstehen, beispielsweise für Reparaturen oder Modernisierungen. Oftmals ist unklar, wer für diese Kosten aufkommen muss, insbesondere wenn es um mündliche Absprachen oder unklare Formulierungen im Kaufvertrag geht. Diese Tipps helfen Ihnen, solche Streitigkeiten zu vermeiden oder zu lösen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Schriftliche Vereinbarungen treffen

Halten Sie alle Vereinbarungen, insbesondere solche über Kostendeckelungen oder Kostenbeteiligungen, unbedingt schriftlich fest. Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen und führen oft zu Streitigkeiten.

Beispiel: Vereinbaren Sie schriftlich im Kaufvertrag oder in einer separaten Vereinbarung, bis zu welcher Höhe der Verkäufer oder Käufer für bestimmte Reparaturen aufkommt.

⚠️ ACHTUNG: Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, kann es schwierig sein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Tipp 2: Kostenvoranschläge einholen und prüfen

Bevor größere Reparaturen oder Modernisierungen durchgeführt werden, holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein. Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig und prüfen Sie, ob die Leistungen detailliert aufgeführt sind.

⚠️ ACHTUNG: Akzeptieren Sie keinen Kostenvoranschlag ohne vorherige Prüfung und schriftliche Bestätigung.


Tipp 3: Dokumentation ist entscheidend

Dokumentieren Sie alle Absprachen, E-Mails, Briefe und sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit den Kosten. Diese Dokumentation kann im Streitfall als Beweismittel dienen.

Beispiel: Speichern Sie E-Mails, in denen Kostendeckelungen oder Kostenbeteiligungen besprochen werden, und fertigen Sie Gesprächsnotizen an.


Tipp 4: Juristischen Rat einholen

Wenn ein Streit über die Kosten entsteht, suchen Sie frühzeitig juristischen Rat. Ein Anwalt kann Ihre Rechte prüfen und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden.

⚠️ ACHTUNG: Warten Sie nicht zu lange, bevor Sie einen Anwalt einschalten, da Fristen ablaufen können.


Checkliste: Kostendeckelung bei Immobilienkäufen

  • Schriftliche Vereinbarung über Kostendeckelung vorhanden?
  • Kostenvoranschläge für die Arbeiten eingeholt und geprüft?
  • Kommunikation mit der Gegenpartei dokumentiert?
  • Bei Streitigkeiten frühzeitig juristischen Rat eingeholt?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine Renovierungsverpflichtung im notariellen Kaufvertrag genau?

Eine Renovierungsverpflichtung im notariellen Kaufvertrag bezieht sich auf die Vereinbarung, dass bestimmte Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Diese Verpflichtung kann sowohl auf den Verkäufer als auch auf den Käufer fallen, abhängig von den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

Wer ist verantwortlich?

  • Verkäufer: In der Regel ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die Immobilie in einem Zustand zu übergeben, der den im Vertrag vereinbarten Bedingungen entspricht. Dies kann auch die Durchführung von Renovierungsarbeiten umfassen, insbesondere wenn diese im Vertrag explizit genannt sind.
  • Käufer: Manchmal kann der Käufer sich im Vertrag verpflichten, bestimmte Renovierungen durchzuführen, besonders wenn er die Immobilie in einem bestimmten Zustand übernimmt.

Welche Arbeiten fallen darunter?

  • Renovierungsarbeiten umfassen typischerweise Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung des Zustands einer Immobilie, wie das Tapezieren, Streichen oder Erneuern von Böden. Diese Arbeiten sind in der Regel von Schönheitsreparaturen zu unterscheiden, die im Mietrecht häufiger vorkommen.

Fristen und Bedingungen

  • Fristen: Die Fristen für die Durchführung von Renovierungsarbeiten sind im Vertrag festgelegt. Diese können je nach Vereinbarung variieren und sind oft abhängig von der Art der Arbeiten und den vertraglichen Bedingungen.
  • Bedingungen: Die genauen Bedingungen, wie die Art der Arbeiten und die Verantwortlichkeit, sind im notariellen Kaufvertrag detailliert aufgeführt. Es ist wichtig, dass beide Parteien sich über diese Bedingungen im Klaren sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

Praktische Auswirkungen

  • Vertragsrechtliche Bedeutung: Eine Renovierungsverpflichtung kann erhebliche Auswirkungen auf den Kaufprozess haben. Sie beeinflusst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Verantwortlichkeiten beider Parteien nach dem Verkauf.
  • Rechtliche Konsequenzen: Bei Nichteinhaltung der Renovierungsverpflichtung können rechtliche Konsequenzen drohen, wie z.B. Schadensersatzansprüche oder die Rückabwicklung des Vertrags.

Für Käufer und Verkäufer ist es entscheidend, die im Vertrag festgelegten Renovierungsverpflichtungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass beide Seiten die Bedingungen verstehen und akzeptieren.


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Wie bindend ist eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Renovierungsverpflichtung?

Eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Renovierungsverpflichtung ist grundsätzlich bindend. Solche Verpflichtungen werden oft in Form von Werkvertragsverpflichtungen oder als Teil eines umfassenderen Vertrags, wie einem Bauträgervertrag, festgehalten. Die rechtliche Durchsetzbarkeit hängt von der genauen Formulierung und den Umständen des Vertrags ab.

Rechtliche Grundlagen:

  • Notarielle Beurkundung: In Deutschland ist ein Notarieller Kaufvertrag für Immobilien erforderlich, um den Erwerb rechtswirksam zu machen (§ 311b BGB).
  • Vertragsänderungen: Änderungen eines notariellen Kaufvertrags können in der Regel formlos vorgenommen werden, solange sie nicht die wesentlichen Vertragspflichten betreffen.

Durchsetzbarkeit:

  • Eine Renovierungsverpflichtung kann als Teil eines Werkvertrags oder eines Bauträgervertrags angesehen werden. In beiden Fällen sind die Gewährleistungsregeln des BGB (§§ 631 ff.) anwendbar.
  • Bauträgervertrag: Wenn der Vertrag als Bauträgervertrag qualifiziert wird, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den Vorschriften für Werkverträge (§§ 631 ff. BGB).
  • Werkvertragliche Verpflichtungen: Bei reinen Renovierungsarbeiten handelt es sich um werkvertragliche Verpflichtungen, die ebenfalls nach den Gewährleistungsregeln des BGB geregelt sind.

Ungültigkeit:

  • Eine Renovierungsverpflichtung könnte ungültig sein, wenn sie nicht klar und eindeutig im Vertrag formuliert ist oder wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
  • Transparenz und Aufklärung: Es ist wichtig, dass alle Vertragsparteien über die Bedingungen und Risiken der Renovierungsverpflichtung aufgeklärt werden. Ein Mangel an Transparenz kann zu rechtlichen Problemen führen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung:

  • Wenn die Renovierungsverpflichtung nicht erfüllt wird, können die betroffenen Parteien rechtliche Schritte einleiten, um die Erfüllung zu erzwingen oder Schadensersatz zu fordern.
  • Gewährleistungsansprüche: Die Gewährleistungsfrist für Werkverträge beträgt in der Regel zwei Jahre ab Abnahme der Arbeiten (§ 634a BGB).

Insgesamt ist eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Renovierungsverpflichtung rechtlich bindend und kann durchgesetzt werden, solange sie klar formuliert und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht.


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Was passiert, wenn sich die Kosten für die Renovierung unerwartet erhöhen?

Wenn sich die Kosten für eine Renovierung unerwartet erhöhen, hängt die Verteilung des finanziellen Risikos von der Art der Renovierung und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnwert erhöhen, wie der Einbau neuer Fenster, können bis zu 8% der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden, jedoch darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter steigen.

Instandhaltungskosten, die lediglich den aktuellen Zustand erhalten, wie Reparaturen an der Heizung, müssen vom Vermieter getragen werden und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Vertragliche Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag oder Mietvertrag können ebenfalls festlegen, wer für unvorhergesehene Kostensteigerungen verantwortlich ist. In Streitfällen kann es hilfreich sein, sich auf die vertraglichen Bedingungen und geltendes Recht zu beziehen.

Um sich gegen unerwartete Kostensteigerungen abzusichern, ist es ratsam, klare Verträge zu schließen und regelmäßig die Fortschritte der Renovierung zu überwachen. Bei Streitigkeiten kann es sinnvoll sein, sich an allgemeine Informationen über Mietrecht zu wenden, um die eigenen Rechte besser zu verstehen.


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Kann eine Renovierungsverpflichtung im notariellen Kaufvertrag nachträglich geändert oder aufgehoben werden?

Eine Renovierungsverpflichtung in einem notariellen Kaufvertrag kann nachträglich geändert oder aufgehoben werden, jedoch müssen dabei bestimmte rechtliche Aspekte beachtet werden.

Formvorschriften: Grundsätzlich bedürfen Änderungen eines notariell beurkundeten Vertrags der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Dies gilt jedoch nicht unbedingt, wenn die Änderung nach der Auflassung erfolgt, also nachdem sich die Parteien über den Eigentumswechsel geeinigt haben. In solchen Fällen können Änderungen formlos vorgenommen werden, sofern keine neuen selbstständigen Erwerbs- oder Veräußerungspflichten begründet werden.

Renovierungsklauseln: Eine Renovierungsklausel kann im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags festgehalten werden, um den Käufer zu ermöglichen, Renovierungsarbeiten vorzunehmen, bevor der gesamte Kaufpreis gezahlt ist. Solche Klauseln sind jedoch freiwillig und erfordern die Zustimmung beider Parteien.

Praktische Auswirkungen: Wenn Sie eine Renovierungsverpflichtung ändern möchten, sollten Sie sich auf die Einigung beider Parteien konzentrieren. Eine formlose Änderung ist möglich, solange die Auflassung bereits erfolgt ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Änderung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Sie bei Änderungen stets auf die Zustimmung des Vertragspartners achten sollten und sicherstellen, dass alle Änderungen klar und eindeutig dokumentiert sind.


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Welche Rechte habe ich als Käufer, wenn der Verkäufer die Renovierungsverpflichtung nicht erfüllt?

Wenn ein Verkäufer eine Renovierungsverpflichtung im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags nicht erfüllt, stehen dem Käufer verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung, um seine Rechte durchzusetzen. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Rechtliche Schritte:

  • Schadensersatzforderungen: Der Käufer kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Verkäufer seine Renovierungsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Dazu muss der Käufer nachweisen, dass der Verkäufer seine Pflichten verletzt hat und dass daraus ein Schaden entstanden ist.
  • Durchführung der Renovierung auf Kosten des Verkäufers: In einigen Fällen kann der Käufer die Renovierung selbst durchführen lassen und die Kosten vom Verkäufer zurückfordern. Dies erfordert jedoch eine klare Vereinbarung im Vertrag oder eine gerichtliche Entscheidung.

Beweismittel:

  • Vertragliche Vereinbarungen: Der notarielle Kaufvertrag sollte die Renovierungsverpflichtungen klar definieren.
  • Dokumentation des Zustands: Fotos und Berichte über den Zustand der Immobilie vor und nach dem Kauf können als Beweis dienen.
  • Zeugen oder Experten: Aussagen von Zeugen oder Gutachten von Sachverständigen können den Nachweis der Pflichtverletzung unterstützen.

Gerichtliche Verfahren:

  • Fristsetzung: Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, sollte der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Erfüllung der Renovierungsverpflichtungen setzen.
  • Klage: Wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht reagiert, kann der Käufer Klage einreichen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Wichtige Überlegungen:

  • Vertragsauslegung: Es ist entscheidend, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Renovierungsverpflichtungen klar definiert sind.
  • Rechtliche Beratung: Obwohl es wichtig ist, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren, sollte man sich bei der Durchsetzung von Ansprüchen von einem Fachmann beraten lassen.

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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Notarieller Kaufvertrag

Ein notarieller Kaufvertrag ist ein von einem Notar beurkundeter Vertrag über den Kauf einer Immobilie. Er beinhaltet alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer wie Kaufpreis, Objektbeschreibung, Übergabetermin und besondere Verpflichtungen der Parteien. Nach § 311b BGB ist die notarielle Form für Immobilienkäufe zwingend gesetzlich vorgeschrieben, andernfalls ist der Vertrag nichtig. Der Notar hat dabei eine neutrale Stellung und muss beide Parteien über Rechte und Pflichten aufklären.

Beispiel: Bei einem Wohnungskauf in Hamburg wird im notariellen Kaufvertrag festgehalten, dass der Verkäufer verpflichtet ist, alle Fenster auszutauschen, jedoch ohne nähere Angaben zu Kosten oder Ausführung zu machen.


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Kostendeckelung

Eine Kostendeckelung ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Obergrenze für bestimmte Kosten festlegt. Im Immobilien- und Werkvertragsrecht dient sie dazu, das finanzielle Risiko einer Partei zu begrenzen. Gemäß § 631 BGB kann bei Werkverträgen eine solche Begrenzung individuell vereinbart werden. Ohne explizite Vereinbarung besteht grundsätzlich keine automatische Kostendeckelung, selbst wenn eine Partei mit geringeren Kosten gerechnet hat.

Beispiel: Bei einem Fensteraustausch könnte eine Kostendeckelung lauten: „Die Kosten für den Austausch aller Fenster sind auf maximal 15.000 Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Verkäufer.“


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, bei dem eine unterlegene Partei die Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts durch ein höherrangiges Gericht überprüfen lassen kann. Es ist in den §§ 511-541 ZPO geregelt und ermöglicht eine zweite Tatsachen- und Rechtsprüfung. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden. Im Gegensatz zur Revision werden in der Berufung sowohl Rechts- als auch Tatsachenfragen geprüft.

Beispiel: Der Beklagte im Fensterstreit war mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht einverstanden und legte Berufung beim Oberlandesgericht ein, um eine erneute Prüfung seiner Behauptung zu erreichen, dass eine Kostendeckelung vereinbart worden sei.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass ein Urteil bereits vor Rechtskraft vollstreckt werden kann, auch wenn noch Rechtsmittel wie die Revision möglich sind. Sie ist in den §§ 708-713 ZPO geregelt. Der zur Zahlung Verurteilte muss trotz möglicher weiterer Rechtsmittel zunächst leisten. Dies dient der Beschleunigung des Rechtsschutzes für den Gläubiger. Die Vollstreckung kann jedoch durch Sicherheitsleistung abgewendet werden.

Beispiel: Im Fensterstreit kann der Kläger die zugesprochenen Kosten für den Austausch der Fenster vom Beklagten eintreiben, selbst wenn dieser noch weitere Rechtsmittel in Erwägung ziehen sollte.


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Ergänzende Vertragsauslegung

Die ergänzende Vertragsauslegung ist ein juristisches Instrument, um unbeabsichtigte Vertragslücken zu schließen. Sie basiert auf §§ 133, 157 BGB und kommt zum Einsatz, wenn die Parteien einen bestimmten Punkt nicht geregelt haben, der sich später als regelungsbedürftig herausstellt. Das Gericht ermittelt dabei, was die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten (hypothetischer Parteiwille).

Beispiel: Im Fensterstreit musste das Gericht prüfen, ob die Parteien eine Kostendeckelung vereinbart hätten, wenn sie die später höher als erwartet ausfallenden Kosten bedacht hätten.


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Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile der Berufungsgerichte und in den §§ 542-566 ZPO geregelt. Im Gegensatz zur Berufung wird bei der Revision ausschließlich die rechtliche Beurteilung, nicht aber die Tatsachenfeststellung überprüft. Sie ist nur zulässig, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wurde oder wenn der Bundesgerichtshof sie auf Beschwerde zulässt. Gründe für die Zulassung sind grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache oder die Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Entscheidung.

Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde die Revision nicht zugelassen, sodass der Beklagte keine weitere Überprüfung durch den Bundesgerichtshof beantragen kann, es sei denn, er legt erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerde ein.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • §§ 145 ff. BGB (Vertragsabschluss): Diese Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wie Verträge durch Angebot und Annahme zustande kommen. Ein Vertrag ist rechtlich bindend, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bezieht sich auf diese Vorschriften, um zu zeigen, dass im August 2021 eine Vereinbarung zwischen Kläger und Beklagtem getroffen wurde, welche die Grundlage für die Fenstererneuerung bildet.
  • §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB (Vertragsverhältnis): § 311 BGB regelt die Entstehung von Schuldverhältnissen durch Vertrag, während § 241 Abs. 2 BGB Pflichten aus einem solchen Schuldverhältnis, insbesondere Rücksichtnahmepflichten, definiert. Diese Normen bilden die Basis für vertragliche und vorvertragliche Beziehungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht leitet aus diesen Paragraphen ab, dass zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis besteht, aus dem sich die Pflicht des Beklagten zum Fensteraustausch ergeben kann, und prüft, ob eine Kostendeckelung diese Pflicht einschränkt.
  • Ergänzende Vertragsauslegung: Die ergänzende Vertragsauslegung ist eine Methode, um Lücken in einem Vertrag zu schließen, wenn sich eine Frage stellt, die die Vertragsparteien nicht explizit geregelt haben. Dabei wird ermittelt, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn sie die Lücke bedacht hätten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Vereinbarung der Parteien keine explizite Regelung zur Kostendeckelung enthielt, wendet das Gericht die ergänzende Vertragsauslegung an, um zu bestimmen, ob eine solche Deckelung stillschweigend vereinbart war oder nicht.
  • § 513 Abs. 1 ZPO (Berufungsgrund): Diese Vorschrift der Zivilprozessordnung bestimmt, dass eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts nur erfolgreich ist, wenn das Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht oder die Tatsachenfeststellungen fehlerhaft sind und dies die Entscheidung beeinflusst. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG Hamburg prüft auf Basis dieser Norm, ob das Urteil des Landgerichts, welches den Fensteraustausch ohne Kostendeckelung zusprach, rechtlich korrekt ist und ob die Berufung des Beklagten daher unbegründet ist.

Das vorliegende Urteil


OLG Hamburg – Az.: 1 U 121/23 – Urteil vom 14.01.2025


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