Skip to content

1. Beurkundungen mit vollmachtlosen Stellvertretern

Die Westfälische Notarkammer empfiehlt, zum Gesundheitsschutz sofern möglich und gewollt auf Beurkundungen mit vollmachtloser Stellvertretung auszuweichen und die Gründe dafür in der Urkunde zu vermerken. Diese Empfehlung gilt auch für Verbraucherverträge, bei denen die Notarin / der Notar gemäß § 17 Abs. 2a Nr. 1 BeurkG darauf hinwirken soll, dass die Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich oder von einer Vertrauensperson abgegeben werden. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Notars sind grundsätzlich keine Vertrauenspersonen. Dies hält die Westfälische Notarkammer indes in der derzeitigen Situation für unschädlich. Die Urkundsbeteiligten und insbesondere die Verbraucher müssen im Vorfeld schriftlich, telefonisch und / oder auf anderen (elektronischen) Kommunikationskanälen belehrt und aufgeklärt werden. Auch ist bei Verbraucherverträgen die Zwei-Wochen-Frist einzuhalten. Die durch vollmachtlose Stellvertreter abgegebenen Willenserklärung benötigen der Genehmigung durch die Vertretenen, die in der Regel als unterschriftsbeglaubigte Erklärung abgeben werden muss.

2. Unterschriftsbeglaubigungen

Die Einholung der Unterschrift unter den zu beglaubigenden Genehmigungserklärungen kann auch in der Weise erfolgen, dass sich der Notar aus der Geschäftsstelle heraus an das Auto der Beteiligten begibt, um dort die Unterschrift entgegenzunehmen. Diese Vorgehensweise kann auch bei sonstigen Beglaubigungen vorgenommen werden. Soweit Sie nur eine Unterschriftsbeglaubigung durchführen möchten, bieten wir Ihnen an, diese in Ihrem Pkw auf dem vorhandenen Parkplatz vor der Kanzlei durchzuführen.

3. Beurkundungen

Bei der Beurkundung werden wir nur noch die Beurkundungsbeteiligten am Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen.  Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zur Beurkundung mitzubringen, wenn dies nicht unbedingt notwendig ist.

Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, Grippe haben, nehmen Sie bitte von einer persönlichen Teilnahme an der Beurkundung Abstand. Sie können zunächst eine schriftliche Vollmacht erteilen und diese dann später, wenn Sie wieder gesund sind, nachbestätigen oder Sie können die Beurkundung genehmigen. Wenn Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Bei eiligen Grundschuldbestellungen bitten wir Sie mit uns vorab Kontakt aufzunehmen. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden.  Wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den Behörden zu beschleunigen.

4. Hände desinfizieren

Nach dem Betreten unserer Kanzlei sind Sie unbedingt gebeten, am Empfang Ihre Hände zu desinfizieren. Desinfektionsgel steht in ausreichender Menge zur Verfügung.

5. Terminverlegung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine jetzt auch verlegen müssen. Wir werden darauf achten, dass der Terminkalender aufgelockert wird und sich möglichst wenig Mandanten begegnen und Wartezeiten gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie telefonisch kontaktieren. Sofern Sie vor der Beurkundung feststellen, dass noch Fragen offen sind, die die Beurkundung betreffen, bitten wir Sie dringend, diese vorab zu klären, da wir ansonsten in Terminkollision geraten.

Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir bemühen uns solange wie möglich unsere Dienstleistungen für Sie zu erfüllen. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst bleiben.

Ihr

Dr. Christian Gerd Kotz

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!