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Kirchenaustritt über einen Notar

Austritt aus der Kirche ist über Amtsgericht oder Notar möglich

Sie möchten aus der Kirche austreten? Sie können entweder mündlich/persönlich über das Amtsgericht oder schriftlich über einen Notar austreten. Aufgrund der stetig steigenden Austrittswelle ist ein Termin beim Amtsgericht mitunter allerdings schwierig zu bekommen und etwas Geduld ist gefragt. Eine Austrittserklärung über Notar bietet jedoch eine Alternative.

Wie kaum eine andere Institution verkörpert die Kirche den religiösen Glauben. In Deutschland sind von Geburt an die meisten Menschen in der Kirche, da die meisten Eltern ihren Kindern Gottes Segen durch die Taufe nicht vorenthalten möchten. Damit einher geht jedoch eine Mitgliedschaft in der Kirche, die nicht automatisch wieder endet. Wer als erwachsene Person den Bezug zu der Kirche verloren hat, kann selbstverständlich aus der Kirche auch wieder austreten. Der Kirchenaustritt über einen Notar ist dabei der schnellste Weg.

Die Kirche macht es dem Menschen nicht einfach

Kirchenaustritt über Notar
(Symbolfoto: Steven Kyle Adair/Shutterstock.com)

Die institutionelle Verkörperung des Glaubens lebt natürlich ein Stück weit von ihren Mitgliedern, die jedoch von der Kirche als nicht als solche bezeichnet werden. Die Gläubigen, die in der Kirche sind, unterstützen die Organisation durch finanzielle Mittel. Diese finanziellen Mittel werden in der Regel durch die Kirchensteuer an die Kirche übermittelt, was natürlich für viele Menschen schon ein Argument für einen Austritt aus der Kirche darstellt. Die Gründe für einen Austritt aus der Kirche können jedoch auch anderweitig liegen. Sei es, dass der Mensch den Glauben an die Religion verloren oder kein Verständnis für die Verfehlungen der beiden großen Kirchen (katholisch sowie evangelisch) aufbringt, kein Mensch wird zu einem Verbleib in der Kirche gezwungen. Allein der Austrittswille aus der Kirche muss seitens der betroffenen Person erklärt werden, aber dieser Austrittswille ist natürlich bei der Kirche nicht unbedingt willkommen. Wer aus der Kirche austreten möchte muss zwingend eine Gebühr in Höhe von 30 Euro bezahlen und zudem auch eine Wartezeit bei der Bearbeitung der Austrittserklärung hinnehmen.

Die Austrittserklärung aus der Kirche ist in Deutschland ein Verwaltungsakt, der über das regional zuständige Amtsgericht durchgeführt wird.

Auch wenn es ein wenig befremdlich anmuten mag, so ist in Deutschland auch die Kirche bürokratisch organisiert. Der Kirchenaustrittswille ist dabei nicht zwingend an eine Form gebunden, sodass die betroffene Person den Antrag sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form abgeben können. Entscheidet sich die betroffene Person zu einem mündlichen Kirchaustritt, so wird dies bei dem zuständigen Amtsgericht oder auch Standesamt entsprechend protokolliert. Der schriftliche Antrag kann direkt bei diesen behördlichen Stellen eingereicht werden.

In der jüngeren Vergangenheit hat es bereits eine sehr hohe Nachfrage nach Kirchenaustritten gegeben, sodass die betroffenen Personen mit Wartezeiten bei der Bearbeitung zu rechnen haben.

Vielen Meschen ist der Umstand nicht bewusst, dass sich der Kirchenaustritt auf ein eigenes Gesetz stützt. Auf der Grundlage des § 3 Kirchenaustrittsgesetz muss ein Kirchenaustritt gewisse formelle Voraussetzungen erfüllen, damit die Kirche den Austrittswunsch als solchen anerkennt und akzeptiert.

Die formellen Voraussetzungen für den Kirchenaustritt gem. § 3 Kirchenaustrittsgesetz

  • die betreffende Person, welche mündlich aus der Kirche austreten möchte, muss zwingend persönlich bei dem zuständigen Amt erscheinen
  • der mündlich formulierte Kirchenaustrittswunsch wird als Erklärung bei dem zuständigen Amt protokolliert
  • der mündlich formulierte Kirchenaustrittswunsch wird als Erklärung öffentlich beglaubigt

Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Behörde ist für viele Menschen bereits eine Herausforderung, da die behördlichen Termine natürlich an die Dienstzeiten der entsprechenden Behörde gekoppelt sind. Nicht selten vergeben Behörden Termine in den Morgen- bzw. Vormittagsstunden, sodass Arbeitnehmer diese Termine nur schwerlich wahrnehmen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund entscheiden sich viele austrittswillige Menschen zu einer Kirchenaustrittserklärung in der schriftlichen Form. Der schriftliche Kirchenaustritt muss jedoch zwingend gewisse Angaben enthalten, damit er behördlich bearbeitet werden kann.

Diese Angaben müssen in dem schriftlichen Kirchenaustrittswunsch enthalten sein

  • die genaue Angabe der Kirche bzw. Religions- oder auch Weltanschauungsgemeinschaft
  • der Vor- sowie auch Nachnahme der austrittswilligen Person
  • das Geburtsdatum sowie der Geburtsort der austrittswilligen Person
  • die Anschrift der austrittswilligen Person
  • der Familienstand der austrittswilligen Person

Eine Begründung des Kirchenaustrittswunsches ist nicht erforderlich und auch nicht gewünscht. In der Austrittserklärung dürfen keinerlei Bedingungen oder auch Vorbehalte bzw. anderweitige Zusätze enthalten sein.

Da der Kirchenaustritt mit einem Wegfall der Kirchensteuer verbunden ist, muss in jedem Fall zwingend eine notarielle Beurkundung erfolgen. Entscheidet sich die austrittswillige Person zu einem mündlichen Kirchenaustritt, so wird diese Erklärung von einem entsprechenden Notar seitens der zuständigen Behörde in Form der öffentlichen Beglaubigung durchgeführt. Dies bedeutet, dass eine längere Wartezeit bei der Bearbeitung des Kirchenaustritts entstehen kann. Diese längere Wartezeit kann durchaus umgangen werden, in dem sich die austrittswillige Person direkt an einen Notar wendet und dort den Wunsch des Kirchenaustritts äußert. Der Vorteil liegt in dem Umstand, dass ein persönliches Erscheinen bei dem Notar zwar erforderlich ist, aber ein Termin flexibler gehandhabt werden kann als beim Gericht. Auf diese Weise können auch beruflich bzw. privat sehr stark eingebundene Personen mit einem dicht gedrängten Terminkalender den Kirchenaustritt schnell und effektiv ohne eine längere Wartezeit realisieren.

Einfach den Notar kontaktieren und aus der Kirche schnell austreten

Wenn Sie den Wunsch des Kirchenaustritts hegen, so vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei. Für eine entsprechende Erklärung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.

Die Notartätigkeit für den Kirchenaustritt ist mit weitergehenden Gebühren verbunden, welche zusätzlich zu der Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von 30 Euro noch gezahlt werden müssen. Die notariellen Gebühren werden jedoch auf der Grundlage des NotKG (Notarkostengesetz) erhoben und nicht einfach willkürlich durch den Notar festgelegt. In der gängigen Praxis bewegt sich die Gebühr für die Notartätigkeit in einem Bereich von 85 Euro. Dafür jedoch kümmert sich der Notar um sämtliche Schritte, die für den Kirchenaustritt erforderlich werden. Die austrittswillige Person muss sich, nachdem der Notar mit einem Auftrag ausgestattet wurde, um keine weiteren organisatorischen Angelegenheiten mehr kümmern.

Der Austritt aus der Kirche ist letztlich ein größerer Schritt, als manche Menschen es denken. Auch die Folgen sind weitreichender, als es auf den ersten Blick ersichtlich sein mag. Die Kirche ist eine Institution, welche in Deutschland eine tiefe Verankerung hat. Diese Verankerung fußt dabei auf Traditionen, die in vielen Familien großgeschrieben werden. Sei es der Gang in die Kirche am Heiligen Abend oder zu den Osterfesten oder auch die Taufe eines neugeborenen Kindes, für viele Menschen ist die Kirche ein fester Bestandteil des Lebens. Es ist jedoch auch nicht ungewöhnlich, dass sich Lebensansichten oder auch Lebensgewohnheiten im Verlauf eines Lebens verändern. Viele Dinge in Verbindung mit der Kirche können und dürfen kritisch hinterfragt werden, sodass auch der Wunsch des Austritts aus der Kirche in gewisser Weise nachvollziehbar ist. Der Kirchenaustritt ist jedoch in Deutschland deshalb an behördliche Vorgaben geknüpft, damit er nicht vorschnell und unüberlegt vollzogen wird. Sollten Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik haben oder eine Beratung wünschen, so können Sie sich selbstverständlich mit Ihrem Anliegen sehr gern an uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wenden.

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