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Kaufvertrag – Vorauszahlungsabrede formunwirksam – Kaufvertrag nichtig?

Erbenpoker um Grundstück: Käufer kämpft mit Übergabeprotokoll gegen Nichtigkeitsklage. BGH-Urteil könnte weitreichende Folgen für Immobilienverkäufe haben: Vorauszahlungen ohne notarielle Erwähnung gewinnen an Bedeutung. Käufer will mit ungewöhnlichem Dokument beweisen, dass er bereits für die zweite Hälfte des Grundstücks gezahlt hat.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, der nicht notariell beurkundet wurde.
  • Ein Kläger bezahlte dem verstorbenen Verkäufer einen Betrag, der als Vorauszahlung für einen späteren Kaufvertrag interpretiert wird.
  • Das Oberlandesgericht entschied, dass die Vorauszahlungsabrede mangels Beurkundung nichtig ist.
  • Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da das Berufungsgericht die Entscheidungsgründe nicht ausreichend gewürdigt hat.
  • Der Kläger konnte seine Vorauszahlung nicht belegen, was zur Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrags führte.
  • Der Inhalt des notariellen Kaufvertrags stellte die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit auf und ließ keine Hinweise auf zuvor vereinbarte Zahlungen erkennen.
  • Das Gericht betonte, dass ein fehlender Beleg für die Vorauszahlung entscheidend war und selbst neue Beweise nicht zur Belegbarkeit führten.
  • Der Fall wird zur neuen Verhandlung zurück an das Berufungsgericht verwiesen, um weitere Aspekte zu klären.
  • Die Entscheidung hat potenziell bedeutende Auswirkungen auf die Rechte von Käufern in ähnlichen Fällen von Vorauszahlungen ohne notarielle Beurkundung.
  • Käufer sollten sich bewusst sein, dass ohne notarielle Beurkundung Vorauszahlungsabreden in der Regel rechtlich nicht durchsetzbar sind.

Kaufvertrag und Vorauszahlungsabrede: Gericht klärt rechtliche Fragestellungen

Im deutschen Vertragsrecht spielt der Kaufvertrag eine zentrale Rolle. Er bildet die Basis für zahlreiche Geschäftstransaktionen, bei denen Konsumenten und Händler vertragliche Vereinbarungen treffen. Eine häufige Fragestellung betrifft die Vorauszahlungsabrede, die in vielen Kaufverträgen enthalten ist. Solche Vereinbarungen können jedoch rechtliche Problemstellungen aufwerfen, insbesondere wenn sie formunwirksam sind. In diesem Fall kann es zur Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrags kommen, was für die beteiligten Parteien erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

Die rechtliche Situation lässt sich nicht selten durch die Anfechtbarkeit von Vertragsbedingungen erschweren. Verbraucher haben das Recht, sich gegen unfaire Klauseln zur Wehr zu setzen, und kann gegebenenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat zur Folge, dass Ansprüche auf Schadensersatz oder andere rechtliche Schritte geprüft werden müssen. Die Unterscheidung zwischen gültigen und ungültigen Vertragsbedingungen ist entscheidend, um künftige Streitfälle zu vermeiden und die vertragliche Freiheit zu schützen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der aufzeigt, wie einschließlich der Vorauszahlungsabrede zu einer gerichtlichen Durchsetzung oder zur Feststellung von Vertragsinvalidität führen kann.

Der Fall vor Gericht


Kaufvertrag trotz fehlender Beurkundung wirksam: BGH-Urteil stärkt Käuferposition

Formunwirksame Vorauszahlungsabrede im Kaufvertrag
Der BGH stärkt die Position von Immobilienkäufern, indem er im Falle einer nicht notariell beurkundeten Vorauszahlungsvereinbarung die Möglichkeit des Käufers bekräftigt, die Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags zu widerlegen, wenn er nachweisen kann, dass die Zahlung vor Vertragsschluss erfolgte. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem bedeutsamen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Immobilienkäufern gestärkt. Der Fall drehte sich um den Verkauf eines Grundstücks in zwei Teilen, wobei die Wirksamkeit des zweiten Kaufvertrags in Frage stand.

Komplexer Immobilienverkauf in zwei Schritten

Ein Grundstückseigentümer verkaufte zunächst die Hälfte seines Grundstücks für 40.000 Euro an eine GmbH. Kurz darauf überwies der Geschäftsführer der GmbH insgesamt 80.000 Euro an den Verkäufer. Einige Monate später wurde ein zweiter Kaufvertrag über die verbliebene Grundstückshälfte zum Preis von weiteren 40.000 Euro geschlossen.

Streit um Wirksamkeit des zweiten Kaufvertrags

Nach dem Tod des Verkäufers weigerten sich dessen Erben, den zweiten Teil des Grundstücks zu übertragen. Sie argumentierten, der Vertrag sei formunwirksam und damit nichtig, da eine angebliche Vorauszahlungsvereinbarung nicht notariell beurkundet worden sei.

BGH-Entscheidung: Käufer kann Vermutung der Gesamtnichtigkeit widerlegen

Der BGH urteilte, dass der Käufer die Möglichkeit hat, die Vermutung der Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags zu widerlegen. Entscheidend sei, ob der Käufer nachweisen kann, dass er vor Vertragsschluss auf die noch nicht bestehende Kaufpreisschuld gezahlt hat.

Das Gericht betonte, dass es nicht erforderlich sei, eine formelle Vorauszahlungsvereinbarung zu beweisen. Vielmehr komme es darauf an, ob der Käufer aus seiner Sicht zweifelsfrei nachweisen kann, die Zahlung geleistet zu haben.

Bedeutung des „Immobilien-Übergabeprotokolls“

Ein zentrales Element in diesem Fall war das sogenannte „Immobilien-Übergabeprotokoll“. Dieses Dokument könnte nach Ansicht des BGH den erforderlichen Nachweis über die Zahlung erbringen. Darin erklärten die Parteien gemeinsam, dass der Käufer 80.000 Euro gezahlt habe, wovon 40.000 Euro als „Vorschuss für den Rest des Gebäudes“ bezeichnet wurden.

Weiteres Verfahren und mögliche Konsequenzen

Der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Oberlandesgericht. Dieses muss nun die Echtheit des Übergabeprotokolls prüfen und bewerten, ob der Käufer davon ausgehen konnte, die Zahlung auf die noch nicht bestehende Forderung nachweisen zu können.

Sollte sich das Übergabeprotokoll als echt erweisen, könnte dies weitreichende Folgen für die Praxis des Immobilienverkaufs haben. Es würde die Position von Käufern stärken, die Vorauszahlungen leisten, ohne dass diese im notariellen Kaufvertrag erwähnt werden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die BGH-Entscheidung stärkt die Position von Immobilienkäufern, indem sie klarstellt, dass die Vermutung der Gesamtnichtigkeit eines Kaufvertrags aufgrund einer nicht beurkundeten Vorauszahlungsvereinbarung widerlegbar ist. Entscheidend ist der Nachweis der tatsächlichen Zahlung durch den Käufer, nicht der Beweis einer formellen Vereinbarung. Dies könnte die Praxis des Immobilienverkaufs beeinflussen und Käufer schützen, die Vorauszahlungen leisten, ohne dass diese im notariellen Vertrag erwähnt werden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses BGH-Urteil stärkt Ihre Position als Immobilienkäufer erheblich, wenn Sie eine Vorauszahlung geleistet haben, die nicht im notariellen Kaufvertrag erwähnt wurde. Selbst wenn die Vorauszahlungsvereinbarung formunwirksam ist, kann der Kaufvertrag trotzdem gültig sein. Entscheidend ist, dass Sie die tatsächliche Zahlung nachweisen können, nicht die formelle Vereinbarung selbst. Dokumente wie Überweisungsbelege oder ein Immobilien-Übergabeprotokoll können dabei helfen, Ihre Zahlung zu belegen. Dies gibt Ihnen mehr Sicherheit bei Immobiliengeschäften und schützt Sie vor möglichen Versuchen des Verkäufers, den Vertrag trotz erhaltener Vorauszahlung für nichtig zu erklären. Allerdings sollten Sie in Zukunft darauf achten, dass alle Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden, um solche Rechtsunsicherheiten von vornherein zu vermeiden.


FAQ – Häufige Fragen

Sie stehen vor dem Kauf einer Immobilie und haben Fragen zur formunwirksamen Vorauszahlungsabrede im Kaufvertrag? Wir helfen Ihnen mit unseren FAQ-Rubrik weiter. Hier beantworten wir die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um dieses Thema prägnant und verständlich.

Was ist eine Vorauszahlungsabrede und warum muss sie notariell beurkundet werden?

Eine Vorauszahlungsabrede ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie, bei der ein Teil des Kaufpreises vor der eigentlichen Vertragsunterzeichnung gezahlt wird. Diese Abrede muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

Bedeutung der Vorauszahlungsabrede

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, kann es vorkommen, dass der Verkäufer eine Anzahlung vor dem offiziellen Vertragsabschluss verlangt. Diese Vorauszahlung soll dem Verkäufer als Sicherheit dienen und Ihre Kaufabsicht bekräftigen. Ohne notarielle Beurkundung ist eine solche Vereinbarung jedoch nicht rechtsverbindlich.

Gesetzliche Grundlage

Die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung ergibt sich aus § 311b Abs. 1 BGB. Dieser schreibt vor, dass Verträge über die Übertragung von Grundstückseigentum der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies gilt auch für Vorauszahlungsabreden, da sie als Teil des Grundstückskaufvertrags angesehen werden.

Zweck der notariellen Beurkundung

Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Formvorschrift mehrere Ziele:

  1. Warnfunktion: Sie werden durch die Beurkundung auf die rechtliche Tragweite des Geschäfts hingewiesen.
  2. Beweisfunktion: Die notarielle Urkunde dient als zuverlässiger Beweis für den Inhalt der Vereinbarung.
  3. Beratungsfunktion: Der Notar klärt Sie über rechtliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten auf.
  4. Schutzfunktion: Sie werden vor übereilten Entscheidungen bewahrt.

Folgen einer fehlenden Beurkundung

Wenn Sie eine Vorauszahlungsabrede ohne notarielle Beurkundung treffen, ist diese formunwirksam und nichtig. Dies bedeutet, dass Sie im Streitfall keinen rechtlichen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung haben. Ebenso kann der Verkäufer die Zahlung nicht gerichtlich durchsetzen.

Praxisrelevanz

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Käufer und Verkäufer informelle Vorauszahlungsabreden treffen. Dies ist rechtlich riskant und kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Wenn Sie eine Anzahlung leisten möchten, sollten Sie darauf bestehen, dass diese im Rahmen des notariell beurkundeten Kaufvertrags vereinbart wird.


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Welche Folgen hat eine nicht beurkundete Vorauszahlungsabrede für den Kaufvertrag?

Eine nicht beurkundete Vorauszahlungsabrede bei einem Grundstückskaufvertrag führt grundsätzlich zur Nichtigkeit dieser Abrede. Dies kann weitreichende Konsequenzen für den gesamten Kaufvertrag haben.

Nichtigkeit der Vorauszahlungsabrede

Gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 125 Satz 1 BGB ist eine Vereinbarung über die Vorauszahlung des Kaufpreises bei Immobiliengeschäften beurkundungspflichtig. Wird diese Abrede nicht notariell beurkundet, ist sie nichtig. Dies bedeutet, dass die Vereinbarung über die Vorauszahlung rechtlich unwirksam ist.

Vermutung der Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags

Die Nichtigkeit der Vorauszahlungsabrede kann zur Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags führen. Nach § 139 BGB wird vermutet, dass ein Rechtsgeschäft im Ganzen nichtig ist, wenn ein Teil davon nichtig ist. Dies gilt, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag ohne den nichtigen Teil nicht geschlossen hätten.

Widerlegung der Vermutung

Die Vermutung der Gesamtnichtigkeit kann jedoch widerlegt werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vermutung als widerlegt gilt, wenn der Käufer die im Voraus geleistete Zahlung auf den Kaufpreis beweisen kann. In diesem Fall kann es für den Käufer von untergeordneter Bedeutung sein, ob seine Kaufpreisschuld sofort bei ihrer Entstehung erlischt oder ob die Tilgung noch von weiteren Handlungen abhängt.

Bedeutung für die Vertragsparteien

Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer eine Vorauszahlungsvereinbarung getroffen haben, die nicht im notariellen Kaufvertrag enthalten ist, sollten Sie sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  1. Die Vorauszahlungsabrede selbst ist unwirksam.
  2. Es besteht das Risiko, dass der gesamte Kaufvertrag nichtig ist.
  3. Als Käufer können Sie die Vermutung der Gesamtnichtigkeit möglicherweise widerlegen, indem Sie die tatsächliche Zahlung nachweisen.

Praktische Konsequenzen

In der Praxis kann dies bedeuten, dass eine Partei sich auf die Nichtigkeit des gesamten Vertrags berufen könnte, insbesondere wenn Streitigkeiten kurz nach Vertragsabschluss auftreten. Dies kann zu erheblichen Unsicherheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Um solche Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, alle wesentlichen Vereinbarungen, einschließlich Vorauszahlungsabreden, im notariellen Kaufvertrag festzuhalten. Dies gewährleistet die Rechtssicherheit für alle Beteiligten und verhindert potenzielle Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrags.


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Wie kann ein Käufer die Vermutung der Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags widerlegen?

Ein Käufer kann die Vermutung der Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags bei einer formunwirksamen Vorauszahlungsabrede auf verschiedene Weise widerlegen:

Nachweis der tatsächlichen Zahlung

Der wichtigste Schritt ist der Beweis der tatsächlichen Vorauszahlung. Wenn Sie als Käufer nachweisen können, dass Sie vor Vertragsschluss eine Zahlung auf den Kaufpreis geleistet haben, ist dies ein starkes Argument gegen die Gesamtnichtigkeit. Hierfür können Sie folgende Dokumente verwenden:

  • Kontoauszüge mit der entsprechenden Überweisung
  • Quittungen über die geleistete Zahlung
  • Überweisungsbelege mit eindeutigem Verwendungszweck

Entscheidend ist, dass Sie zweifelsfrei belegen können, vor dem offiziellen Vertragsschluss auf eine noch nicht bestehende Kaufpreisschuld gezahlt zu haben.

Dokumentation des Zahlungszwecks

Achten Sie darauf, den Verwendungszweck bei der Überweisung klar zu formulieren. Wenn Sie beispielsweise „Anzahlung für Kaufvertrag vom [Datum] oder „Vorauszahlung Immobilienkauf [Adresse]“ angeben, stärkt dies Ihre Position erheblich.

Unabhängigkeit von der Quittierung durch den Verkäufer

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht zwingend eine Quittung des Verkäufers benötigen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es ausreicht, wenn Sie als Käufer die Zahlung aus Ihrer Sicht eindeutig nachweisen können. Dies stärkt Ihre Position, falls der Verkäufer die Zahlung bestreitet.

Beachtung der Gesamtumstände

Gerichte berücksichtigen bei der Beurteilung die Gesamtumstände des Vertragsschlusses. Wenn Sie zeigen können, dass beide Parteien den Vertrag trotz der formunwirksamen Vorauszahlungsabrede als bindend betrachteten und danach handelten, spricht dies gegen eine Gesamtnichtigkeit.

Durch diese Schritte können Sie als Käufer aktiv dazu beitragen, die Vermutung der Gesamtnichtigkeit zu widerlegen und die Wirksamkeit des Kaufvertrags zu sichern.


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Welche Beweismittel akzeptiert das Gericht für den Nachweis einer Vorauszahlung?

Das Gericht akzeptiert verschiedene Beweismittel für den Nachweis einer Vorauszahlung. Die wichtigsten und beweiskräftigsten Dokumente sind:

Überweisungsbelege und Kontoauszüge

Überweisungsbelege und Kontoauszüge gelten als sehr starke Beweismittel. Sie dokumentieren die Zahlung eindeutig und sind schwer zu fälschen. Wenn Sie eine Vorauszahlung per Überweisung geleistet haben, bewahren Sie den Überweisungsbeleg und den entsprechenden Kontoauszug sorgfältig auf. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen wie Datum, Betrag und Empfänger der Zahlung.

Quittungen

Eine vom Empfänger ausgestellte Quittung ist ebenfalls ein anerkanntes Beweismittel. Achten Sie darauf, dass die Quittung vollständig ist und alle relevanten Informationen enthält: Datum, gezahlter Betrag, Grund der Zahlung, Name und Unterschrift des Empfängers. Bei Barzahlungen ist eine Quittung besonders wichtig, da hier kein Überweisungsbeleg existiert.

Schriftliche Vereinbarungen

Schriftliche Vereinbarungen über die Vorauszahlung, wie etwa ein Kaufvertrag mit Zahlungsplan oder eine separate Zahlungsvereinbarung, können als ergänzende Beweismittel dienen. Sie belegen zwar nicht die tatsächliche Zahlung, untermauern aber die Absicht und Verpflichtung zur Vorauszahlung.

Zeugenaussagen

In Fällen, in denen keine schriftlichen Belege vorliegen, können Zeugenaussagen als Beweismittel herangezogen werden. Zeugen, die bei der Übergabe des Geldes anwesend waren, können die Zahlung bestätigen. Beachten Sie jedoch, dass Zeugenaussagen oft als weniger zuverlässig gelten als schriftliche Dokumente.

Elektronische Zahlungsnachweise

Bei Online-Zahlungen oder Zahlungen über elektronische Systeme akzeptieren Gerichte zunehmend auch elektronische Zahlungsnachweise. Dazu gehören beispielsweise Bestätigungsmails von Zahlungsdienstleistern oder Screenshots von Online-Banking-Transaktionen. Stellen Sie sicher, dass diese Nachweise alle relevanten Informationen enthalten und authentisch sind.

Wenn Sie eine Vorauszahlung leisten, ist es ratsam, mehrere Beweismittel zu sammeln und aufzubewahren. Die Kombination verschiedener Nachweise erhöht die Beweiskraft erheblich. Dokumentieren Sie die Zahlung so umfassend wie möglich, um im Streitfall eine starke Beweisgrundlage zu haben.


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Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer trotz geleisteter Vorauszahlung die Übertragung verweigert?

Wenn Sie als Käufer eine Vorauszahlung geleistet haben und der Verkäufer die Übertragung des Kaufgegenstands verweigert, stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

Anspruch auf Erfüllung

Sie können auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen. Dies bedeutet, dass Sie vom Verkäufer die Übertragung des Kaufgegenstands verlangen können. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 433 Abs. 1 BGB. In einem solchen Fall können Sie eine Klage auf Erfüllung einreichen.

Rücktritt vom Vertrag

Alternativ haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies ist möglich, wenn Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist (§ 323 BGB). Bei einem Rücktritt können Sie die geleistete Vorauszahlung zurückfordern.

Schadensersatz

Sie können Schadensersatz geltend machen, wenn der Verkäufer seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. Dies kann den entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten umfassen, die Ihnen durch die Nichterfüllung entstanden sind (§§ 280, 281 BGB).

Zurückbehaltungsrecht

Wenn Sie noch nicht den gesamten Kaufpreis gezahlt haben, können Sie sich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen (§ 320 BGB). Das bedeutet, Sie dürfen die Zahlung des restlichen Kaufpreises verweigern, bis der Verkäufer seiner Leistungspflicht nachkommt.

Vorgehen bei formunwirksamer Vorauszahlungsabrede

Sollte die Vorauszahlungsabrede formunwirksam sein, weil sie nicht notariell beurkundet wurde, ist die Situation komplexer. In diesem Fall könnte der gesamte Kaufvertrag nichtig sein. Dennoch haben Sie Möglichkeiten:

  1. Bereicherungsanspruch: Sie können die Vorauszahlung nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) zurückfordern.
  2. Heilung des Formmangels: Unter bestimmten Umständen kann der Formmangel geheilt werden, etwa durch vollständige Vertragserfüllung.
  3. Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss: In manchen Fällen können Sie Schadensersatz wegen culpa in contrahendo (§§ 280, 311 BGB) geltend machen, wenn der Verkäufer Sie nicht über die Formbedürftigkeit aufgeklärt hat.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, alle Beweise für die geleistete Vorauszahlung sorgfältig zu dokumentieren. Dazu gehören Überweisungsbelege, Quittungen und jegliche Kommunikation mit dem Verkäufer. Diese Dokumente können entscheidend sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Nichtigkeitsklage: Eine Nichtigkeitsklage ist ein gerichtliches Verfahren, in dem eine Partei die Feststellung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts oder Vertrags verlangt. Das bedeutet, dass das Geschäft von Anfang an als ungültig behandelt werden soll, als hätte es nie stattgefunden. Wenn also beispielsweise eine Vorauszahlungsabrede nicht ordnungsgemäß beurkundet wurde, könnte eine Partei argumentieren, dass der gesamte Kaufvertrag nichtig ist.
  • Formunwirksamkeit: Ein Rechtsgeschäft oder Vertrag ist formunwirksam, wenn dabei vorgeschriebene Formvorschriften nicht eingehalten wurden. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass bei Grundstücksgeschäften eine notarielle Beurkundung fehlen könnte. Formunwirksamkeit kann dazu führen, dass ein Vertrag rechtlich nichtig ist, obwohl die Parteien ihn in der Praxis vielleicht schon teilweise erfüllt haben.
  • Vorauszahlungsabrede: Eine Vorauszahlungsabrede ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, dass ein Teil des Kaufpreises vorab bezahlt wird. Dies ist in Kaufverträgen oft der Fall, um der erbringenden Partei Sicherheit zu geben. Problematisch wird es, wenn diese Abrede nicht ordnungsgemäß dokumentiert wird, was zu rechtlichen Unsicherheiten und Streitigkeiten führen kann.
  • Anfechtbarkeit von Vertragsbedingungen: Anfechtbarkeit bedeutet, dass Vertragsbedingungen von einer der Vertragsparteien in Frage gestellt und gegebenenfalls für ungültig erklärt werden können. Das kann passieren, wenn eine Partei nachweisen kann, dass die Bedingungen unfair oder rechtlich problematisch sind. Ein Verbraucher könnte beispielsweise eine Vertragsklausel anfechten, indem er behauptet, sie sei missbräuchlich.
  • Vermutung der Gesamtnichtigkeit: Dies ist die Annahme, dass ein Rechtsgeschäft oder Vertrag als Ganzes ungültig ist, wenn ein wesentlicher Teil davon unwirksam ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, wenn eine Partei beweisen kann, dass bestimmte Teile des Vertrags trotzdem wirksam sein können. Im beschriebenen Fall könnte der Käufer nachweisen, dass er trotz fehlender formeller Beurkundung eine Vorauszahlung geleistet hat und der Vertrag daher nicht vollständig nichtig ist.
  • Immobilien-Übergabeprotokoll: Ein Immobilien-Übergabeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie erstellt wird und alle relevanten Details zur Übergabe festhält, einschließlich der gezahlten Beträge. Dieses Protokoll kann als Beweis für Zahlungen oder andere Vereinbarungen verwendet werden, wie im beschriebenen Fall, wo es helfen soll, die Vorauszahlung und die damit verbundene Gültigkeit des Kaufvertrags nachzuweisen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 433 BGB (Kaufvertrag): Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten beim Kaufvertrag. Er besagt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Kaufsache dem Käufer zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Der Käufer hat das Eigentum an der Kaufsache zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
  • § 311 BGB (Schuldverhältnis): Dieser Paragraph regelt die allgemeinen Grundsätze für Schuldverhältnisse. Er besagt, dass ein Schuldverhältnis entsteht, wenn sich eine Person (Schuldner) gegenüber einer anderen Person (Gläubiger) zur Leistung verpflichtet. Im vorliegenden Fall entsteht ein Schuldverhältnis zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Grundstücks.
  • § 139 BGB (Nichtigkeit): Dieser Paragraph regelt die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Er besagt, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn es gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder gegen die guten Sitten.
  • § 323 BGB (Rücktritt vom Kaufvertrag): Dieser Paragraph regelt den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er besagt, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der Verkäufer die Kaufsache nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß übergibt oder wenn die Kaufsache einen Mangel aufweist.
  • § 925 BGB (Formvorschriften für Grundstücksgeschäfte): Dieser Paragraph regelt die Formvorschriften für Grundstücksgeschäfte. Er besagt, dass ein Vertrag über ein Grundstück nur dann gültig ist, wenn er notariell beurkundet wird.

Das vorliegende Urteil

BGH – Az.: V ZR 8/23 – Urteil vom 14.06.2024


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