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Hofübergabe – Rückfallklauseln – Rückübertragung – Vormerkung

Ein Hof in Beckum wird nicht übergeben! Das Amtsgericht verweigerte die Genehmigung eines Hofübergabevertrags, da die darin enthaltenen Rückübertragungsklauseln den Hofnachfolger, einen Diplom-Agraringenieur, in seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit zu stark einschränken würden. Der junge Landwirt, der den Hof bereits seit zehn Jahren erfolgreich bewirtschaftet, sollte den Hof beispielsweise zurückgeben, falls er vor seinen Eltern stirbt oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Beckum
  • Datum: 28.08.2017
  • Aktenzeichen: 100 Lw 69/17
  • Verfahrensart: Landwirtschaftsgerichtliches Genehmigungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Grundstücksverkehrsrecht, Höferecht

Beteiligte Parteien:

  • Die Übertragsgeber: Diese sind die Eltern des Übertragsnehmers und die ursprünglichen Eigentümer des Hofs. Sie möchten den Hof an ihren Sohn übertragen, behalten sich jedoch Bedingungen vor, die die Rückübertragung ermöglichen.
  • Der Übertragsnehmer: Der Sohn der Übertragsgeber, ein Dipl. Agrar-Ingenieur, der den Hof seit fast zehn Jahren eigenverantwortlich im Nebenerwerb bewirtschaftet.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Übertragsgeber wollen ihren Hof an ihren Sohn übertragen, haben jedoch eine bedingte Rückübertragung vereinbart, die Einfluss auf die eigenständige Betriebsführung des Übertragsnehmers hat. Die bedingte Rückübertragung könnte greifen, wenn der Übertragsnehmer vor den Übertragsgebern stirbt oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob solche Bedingungen zur Rückübertragung in dem Übertragsvertrag den Zielen der Verbesserung der Agrarstruktur zuwiderlaufen und rechtlich unzulässig sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Genehmigung der Hofübertragung wurde versagt.
  • Begründung: Die Vereinbarungen im Übertragungsvertrag schränken die eigenständige Betriebsführung des Übertragsnehmers unzulässig ein und verstoßen gegen das Verbot einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden. Die Option der Übertragsgeber, eine Vormerkung für die Rückübertragung in das Grundbuch eintragen zu lassen, würde die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten des Übertragsnehmers erheblich einschränken.
  • Folgen: Die Übertragung des Hofs kann nicht wie geplant stattfinden. Die Übertragsgeber und -nehmer müssen ihre Vertragsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls ändern, um möglicherweise in der Zukunft die Genehmigung zu erhalten. Der Übertragsnehmer trägt die Gerichtskosten.

Hofübergabe rechtssicher gestalten: Wichtige Aspekte und Fallstudie

Die Hofübergabe stellt einen zentralen Aspekt der landwirtschaftlichen Nachfolge dar und betrifft unterschiedliche rechtliche Fragestellungen, wie etwa die Erbfolge und die Vertragsgestaltung. In vielen Fällen werden dabei Rückfallklauseln eingesetzt, um die Rückübertragung von landwirtschaftlichen Flächen unter bestimmten Bedingungen zu regeln. Diese Klauseln bieten einerseits Sicherungsrechte für den übergebenden Eigentümer und andererseits wichtige Handlungsoptionen für den Nachfolger, insbesondere im Kontext von Erbschaftsteuer und Nießbrauch.

Eine klare rechtliche Grundlage ist entscheidend, um potenzielle Streitigkeiten im Rahmen der Vermögensübertragung oder der landwirtschaftlichen Nutzung zu vermeiden. Dabei spielen auch Vormerkungen eine Rolle, die eine frühzeitige Sicherung von Ansprüchen auf Grundstücke ermöglichen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese komplexen Aspekte der Hofübergabe und deren rechtliche Rahmenbedingungen verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Schwerwiegende Einschränkungen bei Hofübergabe führen zur Ablehnung

Junger Bauer in stilvollem Büro betrachtet besorgt einen Vertrag zur Hofübergabe.
Thema: Hofübergabe und Rückübertragungsklauseln | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Amtsgericht Beckum hat die Genehmigung eines Hofübergabevertrags verweigert, da die vereinbarten Rückübertragungsklauseln die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Übernehmers massiv einschränken würden. Der knapp 29 Hektar große landwirtschaftliche Betrieb mit etwa 1.000 Mastschweineplätzen sollte von den Eltern auf ihren Sohn, einen Diplom-Agraringenieur, übertragen werden.

Erfolgreiche Bewirtschaftung steht außer Frage

Der designierte Hofnachfolger hatte den Betrieb bereits seit fast zehn Jahren als Pachthof im Nebenerwerb eigenverantwortlich und erfolgreich geführt. Die bestehenden Belastungen des Hofes waren sehr gering, der zu versteuernde Gewinn erheblich. Seine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung ließen keine Zweifel an seiner Wirtschaftsfähigkeit gemäß der Höfeordnung aufkommen.

Rückübertragungsklauseln als Stolperstein

Zum Verhängnis wurden dem Übergabevertrag die vereinbarten Rückübertragungspflichten. Der Übernehmer sollte den Hof zurückgeben müssen, falls er vor seinen Eltern verstirbt oder wenn eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren nicht binnen drei Monaten abgewendet werden kann. Zwar wurde auf eine dingliche Sicherung dieser Ansprüche verzichtet, doch die Übergeber hätten jederzeit per einstweiliger Verfügung eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen können.

Gefährdung der eigenständigen Betriebsführung

Das Gericht sah in diesen Klauseln einen Verstoß gegen das Verbot einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden. Die Regelungen würden den Übernehmer bei allen Maßnahmen mit Finanzierungsbedarf vom „wohlwollenden Stillhalten“ der Übergeber abhängig machen. Besonders problematisch bewertete das Gericht die faktische Unmöglichkeit, Investitionskredite aufzunehmen. Kreditinstitute würden keine nachrangigen Grundschulden akzeptieren, da im Fall einer Rückübertragung der Hof lastenfrei zurückfallen und die Bank ihre Sicherheit verlieren würde.

Höferechtliche Bedenken bei der Erbfolge

Ein weiterer Ablehnungsgrund ergab sich aus der Regelung zum Vorversterben des Übernehmers. Die vereinbarte Rückübertragung hätte in diesem Fall die Abkömmlinge des Übernehmers von der gesetzlichen Hoferbfolge ausgeschlossen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen höferechtliche Grundsätze.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass Rückübertragungsklauseln in Hofübergabeverträgen, die an Insolvenz oder Zwangsvollstreckung geknüpft sind, rechtlich unzulässig sein können. Der Grund liegt darin, dass solche Klauseln die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des neuen Betriebsinhabers massiv einschränken. Besonders problematisch ist dabei, dass der Übernehmer bei Finanzierungsentscheidungen von der Zustimmung der Übergeber abhängig wäre, was einer eigenständigen Betriebsführung widerspricht.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Landwirt oder Hofübernehmer müssen Sie bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass keine Klauseln aufgenommen werden, die Ihre unternehmerische Freiheit zu stark einschränken. Auch wenn die Alteigentümer sich durch Rückübertragungsklauseln absichern möchten, dürfen diese nicht dazu führen, dass Sie bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen oder Kreditaufnahmen von deren Zustimmung abhängig sind. Lassen Sie sich vor der Hofübergabe rechtlich beraten, um einen ausgewogenen Vertrag zu gestalten, der Ihre Handlungsfähigkeit als neuer Betriebsleiter wahrt.


 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rückübertragungsklauseln gefährden die Genehmigung eines Hofübergabevertrags?

Rückübertragungsklauseln in Hofübergabeverträgen sind grundsätzlich problematisch und können die Genehmigung des Vertrags gefährden, wenn sie unverhältnismäßig in die Rechte des Übernehmers eingreifen.

Kritische Rückübertragungsklauseln

Besonders bedenklich sind Klauseln, die eine Rückübertragung vorsehen bei:

  • Kinderlosigkeit oder fehlendem männlichen Erben des Übernehmers
  • Fehlender Gütertrennung bei Eheschließung
  • Grundbucheintragungen oder Betriebsbelastungen

Diese Klauseln können die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs erheblich behindern. Wenn der Übernehmer keine Grundbucheintragungen vornehmen darf, ist keine Kreditaufnahme für notwendige Investitionen möglich.

Existenzgefährdende Wirkungen

Eine Rückübertragungsklausel kann die Existenz der Familie des Übernehmers gefährden. Wenn der Übernehmer vor seinen Eltern verstirbt, müssten seine Witwe und Kinder den Hof verlassen – selbst wenn sie jahrelang im Betrieb mitgearbeitet haben.

Zeitliche Komponente

Rückübertragungsklauseln sollten zeitlich befristet werden, um dem Übernehmer Planungssicherheit zu geben. Die nachfolgende Generation muss die Möglichkeit haben, den Betrieb eigenverantwortlich weiterzuentwickeln.

Alternative Gestaltungsmöglichkeiten

Statt problematischer Rückübertragungsklauseln bieten sich folgende Alternativen:

  • Vereinbarung einer Nachzahlungspflicht bei Verkauf von Betriebsteilen
  • Anteilige Herausgabe des Verkaufserlöses an weichende Erben
  • Reinvestitionspflicht bei Veräußerung von Grundbesitz

Grundsätzlich gilt: Eine Hofübergabe basiert auf Vertrauen. Wenn dieses Vertrauen fehlt, sollte statt einer Rückübertragungsklausel über alternative Übergabeformen wie eine Verpachtung nachgedacht werden.


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Wie wirken sich Rückübertragungsklauseln auf die Kreditwürdigkeit des Hofnachfolgers aus?

Rückübertragungsklauseln können die Kreditwürdigkeit eines Hofnachfolgers erheblich einschränken. Bei Banken lösen solche Klauseln mit entsprechender Auflassung im Grundbuch die Alarmglocken aus.

Einschränkungen der Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn der Altenteiler einer Grundbucheintragung nicht zustimmt, ist keine Betriebsentwicklung, Umschuldung oder neue Darlehensaufnahme möglich. Dies kann gerade in finanziellen Krisenzeiten das wirtschaftliche Aus für die bewirtschaftende Generation bedeuten.

Auswirkungen auf die Betriebsentwicklung

Die Rückübertragungsverpflichtung im Falle einer Belastung des Betriebes durch Grundbucheintragungen führt zu einer wirtschaftlichen Blockade. Will der Übernehmer beispielsweise zur Finanzierung eines neuen Stallgebäudes ein Grundstück gegenüber einer Bank mit einer Grundschuld belasten und verweigert der Übergeber die Lastenfreistellung, wird in der Regel die Belastung scheitern.

Alternativen zur Absicherung

Hohe Grundbucheintragungen zur Absicherung der Altenteilsverpflichtungen haben einen ähnlich lähmenden Effekt – allerdings ohne Rückforderungsmöglichkeit der Altenteiler. Eine praktikable Alternative kann sein, die Belastung nicht auf den gesamten Grundbesitz zu erstrecken. Eine Eintragung des Leibgedings im Grundbuch reicht zur Absicherung im Normalfall auch nur auf der Hofstelle aus.

Wichtig: Eine zeitliche Befristung der Rückübertragungsklausel kann der nachfolgenden Generation zumindest in dieser Hinsicht Planungssicherheit geben. Die vertraglichen Regelungen sollten individuell auf die jeweilige Familie zugeschnitten werden.


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Welche Rechte der Hofnachfolger müssen bei der Vertragsgestaltung geschützt werden?

Bei der Gestaltung eines Hofübergabevertrags müssen die Rechte des Hofnachfolgers sorgfältig geschützt werden, um seine wirtschaftliche Selbstständigkeit zu gewährleisten. Folgende Aspekte sind dabei besonders wichtig:

Wirtschaftliche Handlungsfähigkeit

Der Hofnachfolger muss die Möglichkeit haben, den Betrieb eigenständig zu führen und weiterzuentwickeln. Dies bedeutet, dass ihm ausreichend Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden sollte, um notwendige Investitionen zu tätigen und betriebliche Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie als Hofnachfolger den Betrieb übernehmen, sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag Ihnen genügend Spielraum für unternehmerisches Handeln lässt.

Schutz vor übermäßigen Belastungen

Es ist wichtig, dass der Hofnachfolger nicht durch übermäßige finanzielle Verpflichtungen belastet wird. Die Übernahme von Verbindlichkeiten und Altenteilsleistungen sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Ertragskraft des Betriebes stehen. Stellen Sie sich vor, Sie übernehmen einen Hof mit hohen Schulden und gleichzeitig umfangreichen Versorgungsleistungen für die Übergeber – dies könnte die Wirtschaftlichkeit des Betriebs gefährden.

Einschränkung von Rückforderungsrechten

Rückforderungsrechte der Übergeber sollten klar definiert und zeitlich begrenzt sein. Eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch kann zwar die Interessen der Übergeber schützen, sollte aber die Handlungsfähigkeit des Nachfolgers nicht unverhältnismäßig einschränken. Wenn Sie als Hofnachfolger planen, den Betrieb zu modernisieren oder umzustrukturieren, benötigen Sie die Sicherheit, dass Ihre Investitionen nicht durch eine mögliche Rückforderung gefährdet werden.

Klare Abgrenzung der Wohnbereiche

Bei gemeinsamer Nutzung der Hofstelle ist eine präzise Regelung der Wohnrechte essentiell. Der Vertrag sollte genau festlegen, welche Gebäudeteile oder Räumlichkeiten dem Nachfolger zur alleinigen Nutzung zustehen. Dies verhindert spätere Konflikte und gewährleistet Ihre Privatsphäre als neuer Betriebsleiter.

Flexibilität bei Betriebsanpassungen

Der Vertrag sollte dem Hofnachfolger die Möglichkeit einräumen, den Betrieb an sich ändernde wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Dies kann die Erlaubnis zur Veräußerung von Teilflächen, zur Aufnahme neuer Betriebszweige oder zur Umstellung der Produktionsweise umfassen. Wenn Sie beispielsweise von konventioneller auf ökologische Landwirtschaft umstellen möchten, sollte der Vertrag dies nicht von vornherein ausschließen.

Schutz vor Nachabfindungsansprüchen

Um langfristige Planungssicherheit zu haben, ist es wichtig, dass der Vertrag klare Regelungen zu möglichen Nachabfindungsansprüchen enthält. Diese sollten idealerweise begrenzt oder ausgeschlossen werden, um zu verhindern, dass Sie als Hofnachfolger Jahre nach der Übernahme mit unerwarteten finanziellen Forderungen konfrontiert werden.

Durch die sorgfältige Berücksichtigung dieser Aspekte im Hofübergabevertrag wird ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Übergeber und Übernehmer erreicht. Dies schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebs und minimiert das Risiko späterer Konflikte.


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Welche Rolle spielt die höferechtliche Erbfolge bei Rückübertragungsklauseln?

Die höferechtliche Erbfolge steht in einem besonderen Spannungsverhältnis zu Rückübertragungsklauseln bei der Hofübergabe. Rückübertragungsklauseln müssen die Grundprinzipien der Höfeordnung respektieren, nach denen der Hof als wirtschaftliche Einheit erhalten bleiben soll.

Grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeiten

Bei der Hofübergabe können Sie Rückübertragungsklauseln für bestimmte Fälle vereinbaren. Eine typische Konstellation ist der kinderlose Tod des Hofübernehmers. In diesem Fall fällt der Hof an die Übergeberseite oder die Geschwister des Übernehmers zurück.

Grenzen der Rückübertragung

Die Rückübertragungsklauseln dürfen die Bewirtschaftungsfähigkeit des Hofes nicht gefährden. Das Landwirtschaftsgericht prüft bei der Genehmigung des Hofübergabevertrags, ob die vereinbarten Regelungen den Hof wirtschaftlich nachhaltig belasten.

Rechtliche Ausgestaltung

Die Rückübertragungsklausel sollte zweistufig ausgestaltet werden:

  • Zunächst muss der Auslösetatbestand eintreten
  • Dann ist eine gesonderte Rückforderungserklärung erforderlich

Bei der Gestaltung der Klausel müssen Sie die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Besonders wichtig ist die angemessene Absicherung eingeheirateter Ehe– oder Lebenspartner. Die Rückübertragung darf nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen.


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Was bedeutet eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch für den Hofnachfolger?

Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert den Anspruch des Hofnachfolgers auf die Eigentumsübertragung des Hofes ab. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und schützt den Hofnachfolger vor weiteren Verfügungen über das Grundstück.

Schutzwirkung für den Hofnachfolger

Der Hofnachfolger erhält durch die Auflassungsvormerkung eine rechtlich gesicherte Position zwischen Vertragsabschluss und endgültiger Eigentumsübertragung. Diese Absicherung verhindert, dass der Übergeber in der Zwischenzeit:

  • das Grundstück anderweitig veräußert
  • weitere Belastungen einträgt
  • Rechte an Dritte vergibt

Bedeutung bei der Hofübergabe

Bei der Hofübergabe dient die Auflassungsvormerkung als Übergangssicherung. Der Hofnachfolger kann bereits Investitionen tätigen oder Finanzierungen aufnehmen, da seine Position im Grundbuch dokumentiert ist. Die Vormerkung bleibt bestehen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist.

Rückübertragungsvorbehalte beachten

Wenn die Hofübergabe mit Rückfallklauseln verbunden ist, muss der Hofnachfolger die vereinbarten Bedingungen erfüllen. Bei Nichterfüllung der Auflagen oder schweren Verfehlungen gegen den Übergeber kann ein gesetzliches Rückforderungsrecht entstehen. Dies gilt besonders bei:

  • Nichtvollziehung vereinbarter Auflagen
  • Verarmung des Übergebers
  • grobem Undank des Hofnachfolgers

Die Auflassungsvormerkung erlischt automatisch mit der Eintragung des Hofnachfolgers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung trägt üblicherweise der Hofnachfolger.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Höfeordnung

Die Höfeordnung ist ein spezielles landwirtschaftliches Erbrecht, das in einigen norddeutschen Bundesländern gilt. Sie regelt die geschlossene Weitergabe von landwirtschaftlichen Betrieben (Höfen) an einen einzelnen Erben, um deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit zu erhalten. Nach der Höfeordnung wird der Hof ungeteilt an einen „wirtschaftsfähigen“ Hoferben übertragen. Die weichenden Erben erhalten dabei nur eine relativ geringe Abfindung. Gesetzliche Grundlage ist die Höfeordnung (HöfeO) von 1947.


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Rückfallklausel

Eine vertragliche Vereinbarung bei der Hofübergabe, die festlegt, unter welchen Bedingungen der übergebene Hof an den ursprünglichen Eigentümer zurückfallen soll. Typische Auslöser sind der Tod des Übernehmers vor dem Übergeber, Insolvenz oder Verstöße gegen Bewirtschaftungsauflagen. Die Klausel dient der Absicherung der Übergeber, kann aber die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Übernehmers stark einschränken. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den §§ 158 ff.


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Auflassungsvormerkung

Ein Sicherungsinstrument im Grundbuchrecht, das einen künftigen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem Grundstück absichert. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen und verhindert zwischenzeitliche anderweitige Verfügungen über das Grundstück. Sie ist besonders relevant bei Grundstückskaufverträgen und Hofübergaben. Rechtliche Grundlage ist § 883 BGB. Ein typisches Beispiel ist die Sicherung des Rückübertragungsanspruchs bei einer Hofübergabe.


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Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

Ein Rechtsprinzip aus dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG), das eine übermäßige Konzentration oder wirtschaftlich nachteilige Zersplitterung von landwirtschaftlichen Flächen verhindern soll. Verträge können versagt werden, wenn sie zu einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung von Betrieben führen würden. Geregelt in § 9 GrdstVG. Ein Beispiel wäre die Ablehnung eines Kaufvertrags, der einen lebensfähigen Betrieb zerschlagen würde.


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Hoferbe

Der gesetzlich bestimmte Nachfolger eines landwirtschaftlichen Betriebs nach der Höfeordnung. Der Hoferbe muss „wirtschaftsfähig“ sein, also in der Lage sein, den Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die Auswahl erfolgt nach einer festgelegten Rangfolge, wobei üblicherweise der älteste Sohn bevorzugt wird. Geregelt in §§ 4-6 HöfeO. Anders als im normalen Erbrecht erhält nur der Hoferbe den Betrieb, während die anderen Erben lediglich eine Abfindung bekommen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG):
    § 9 GrdstVG verbietet die Genehmigung eines Vertrags, wenn die Übertragung gegen das Verbot einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden verstößt. Ziel ist es, eine nachhaltige Agrarstruktur zu fördern und sicherzustellen, dass die Betriebe wirtschaftlich eigenständig und funktionsfähig bleiben.

    Die Hofübertragung im vorliegenden Fall wurde nicht genehmigt, da die Vertragsklauseln zur Rückübertragung und zur Einschränkung der Betriebsführung die eigenständige wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Übertragsnehmers beeinträchtigen. Eine solche Knebelung läuft den agrarstrukturellen Zielen des GrdstVG zuwider.

  • §§ 883, 885 Abs. 1 Satz 2 BGB (Auflassungsvormerkung):
    Diese Vorschriften regeln die Möglichkeit, eine Vormerkung für bedingte Ansprüche in das Grundbuch eintragen zu lassen. Eine solche Vormerkung sichert den Anspruch des Berechtigten, auch bei zukünftigen Entwicklungen, etwa durch einstweilige Verfügungen.

    Im konkreten Fall führt die Option der Übertragsgeber, eine Vormerkung zur Sicherung ihres Rückübertragungsanspruchs eintragen zu lassen, dazu, dass der Übertragsnehmer bei Investitionen regelmäßig auf das Wohlwollen der Übertragsgeber angewiesen wäre. Dies schränkt seine wirtschaftliche Selbständigkeit in nicht hinnehmbarer Weise ein.

  • § 138 BGB (Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften):
    Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig, wenn es eine Vertragspartei in unangemessener Weise benachteiligt oder in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit übermäßig einschränkt. Dies gilt insbesondere für Knebelverträge, die keine ausreichenden Freiräume lassen.

    Der Hofübertragungsvertrag wird als sittenwidrig angesehen, da die Beschränkungen für den Übertragsnehmer dessen Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Betriebsführung erheblich einschränken. Diese Knebelung widerspricht den allgemeinen Prinzipien der Vertragsgestaltung im Sinne von § 138 BGB.

  • §§ 16, 17 Höfeordnung (HöfeO):
    Diese Vorschriften regeln die Genehmigung von Hofübertragungen im Rahmen der Höfeordnung. Ein Vertrag darf nicht genehmigt werden, wenn er die wirtschaftliche Selbständigkeit des Übernehmers gefährdet oder die Hoferbfolge unangemessen beeinflusst.

    Die Vertragsklauseln, insbesondere die Rückübertragung im Todesfall des Übertragsnehmers und die Einschränkungen bei Investitionen, führen zur Ablehnung der Genehmigung, da sie die Hoferbfolge und die Betriebsführung des Übertragsnehmers unverhältnismäßig beeinträchtigen.

  • Kostenregelungen gemäß §§ 44, 45 Landwirtschaftsgerichtsgesetz (LwVG):
    Diese Paragraphen regeln die Verteilung der Verfahrenskosten bei landwirtschaftsgerichtlichen Entscheidungen. Sie sehen vor, dass die Kosten des Verfahrens demjenigen auferlegt werden können, der als vorrangig Begünstigter anzusehen ist.

    Im Fall trägt der Übertragsnehmer die Gerichtskosten, da er durch den Übertragungsvertrag als vorrangig Begünstigter angesehen wird. Dies unterstreicht die wirtschaftliche Verantwortung des Übertragsnehmers, auch wenn der Vertrag nicht genehmigt wurde.


Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Beckum – Az.: 100 Lw 69/17 – Beschluss vom 28.08.2017


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