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Grundstücksveräußerung durch unwirksam bestellten Abwesenheitspfleger – Gutglaubensschutz

Ein verwildertes Grundstück in Halle an der Saale sorgt für juristisches Aufsehen: Jahre nach dem Verkauf an zwei Nachbarn muss es nun an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden, da die Bestellung des Abwesenheitspflegers fehlerhaft war. Der Brite erhält sein Grundstück zurück, muss aber die neuen Eigentümer für bereits gezahlte Grundsteuern entschädigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Halle (Saale)
  • Datum: 21.03.2014
  • Aktenzeichen: 4 O 152/13
  • Verfahrensart: Grundbuchberichtigungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Grundbuchrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein britischer Staatsbürger, der die Berichtigung des Grundbuchs verlangt, um wieder als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden. Argumentiert, dass die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft und der daraus resultierende Verkauf des Grundstücks ungültig sind, da er erreichbar war und die erforderliche rechtliche Autorität nicht bestand.
  • Beklagte: Zwei Personen, die als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sie bestreiten die Existenz des Klägers und behaupten, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben. Sie beantragen zudem Hilfswiderklage auf Erstattung von Zahlungen und die Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Betrags.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger war ursprünglicher Eigentümer eines Grundstücks, dessen Verkauf wegen eines Insolvenzverfahrens verzögert wurde. Schließlich führten Beklagte ein Verfahren zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft mit der Behauptung ein, dass der Kläger nicht auffindbar sei. Ein Rechtspfleger bestellte einen Abwesenheitspfleger, der das Grundstück an die Beklagten verkaufte. Diese wurden ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Der Kläger machte geltend, dass seine Erreichbarkeit nie wirklich geprüft wurde und seine Rechte verletzt wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft und die anschließende Eigentumsübertragung an die Beklagten rechtmäßig war, und ob die Beklagten das Grundstück gutgläubig erworben haben.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Die Eintragung der Beklagten als Eigentümer im Grundbuch ist unrechtmäßig; sie müssen die Berichtigung des Grundbuchs auf den Kläger veranlassen.
  • Begründung: Die Bestellung der Abwesenheitspflegschaft war unwirksam, da ein Richter, nicht ein Rechtspfleger, für ausländische Staatsbürger zuständig hätte sein müssen. Der Verkauf des Grundstücks war daher ungültig, und die Beklagten konnten keinen gutgläubigen Erwerb geltend machen.
  • Folgen: Das Grundbuch muss zugunsten des Klägers berichtigt werden. Die Beklagten müssen ihre Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs erteilen und erhalten im Gegenzug einen Teil des Kaufpreises zurück. Die durch die Hilfswiderklage geltend gemachten Ansprüche werden teilweise anerkannt. Beide Parteien tragen anteilig die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Komplexe Immobilienverkäufe: Rechtsfolgen bei unwirksamer Veräußerung

Die Grundstücksveräußerung stellt im Immobilienrecht eine bedeutende rechtliche Handlung dar, die an strenge gesetzliche Regelungen gebunden ist. Besonders komplex wird es, wenn es um den Verkauf von Immobilien durch einen Abwesenheitspfleger geht, der nicht wirksam bestellt wurde. In solchen Fällen gibt es wichtige Fragestellungen zum Gutglaubensschutz und zur rechtlichen Wirksamkeit der Eigentumsübertragung. Käufer müssen sich auf den Vertrauensschutz verlassen können, während gleichzeitig die rechtlichen Absicherungen des Verkäufers gewährleistet werden sollten.

Das Abwesenheitsrecht und die damit verbundenen Aspekte, wie die Pflegevollmacht und der Besitzschutz, spielen eine zentrale Rolle in der rechtlichen Beurteilung dieser Transaktionen. Die möglichen Rechtsfolgen einer unwirksamen Veräußerung können weitreichend sein. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Thematik anschaulich veranschaulicht und die rechtlichen Implikationen detailliert analysiert.

Der Fall vor Gericht


Unwirksame Pflegschaftsbestellung führt zu Rückübertragung eines Grundstücks

Verwahrlostes Grundstück mit hohem Gras zwischen gepflegten Nachbargrundstücken
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein umstrittenes Grundstück im P.-Viertel von Halle (Saale) muss an den ursprünglichen britischen Eigentümer zurückübertragen werden. Das Landgericht Halle entschied, dass der Verkauf des 1.772 Quadratmeter großen, unbebauten Grundstücks durch einen Abwesenheitspfleger unwirksam war, da dessen Bestellung durch eine Rechtspflegerin statt durch einen Richter erfolgte.

Mangelhafte Bestellung des Abwesenheitspflegers

Im September 2010 wurde für den im Grundbuch eingetragenen ausländischen Eigentümer ein Abwesenheitspfleger bestellt, nachdem ein Nachbar auf den verwahrlosten Zustand des Grundstücks hingewiesen hatte. Der bestellte Rechtsanwalt verkaufte das Grundstück zwei Monate später für 201.000 Euro an die beiden Nachbarn und hinterlegte den Kaufpreis.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Bestellung des Pflegers durch eine Rechtspflegerin rechtswidrig war. Nach dem Rechtspflegergesetz muss bei ausländischen Staatsangehörigen zwingend ein Richter über die Anordnung einer Pflegschaft entscheiden. Ein Verstoß gegen diese Formvorschrift führt zur Unwirksamkeit der Bestellung.

Kein gutgläubiger Erwerb möglich

Die neuen Eigentümer können sich laut Gericht nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen. Der Gutglaubensschutz des Grundbuchs erstrecke sich nicht auf die Wirksamkeit der Pflegschaftsbestellung. Auch eine analoge Anwendung des Gutglaubensschutzes bei Erbscheinen komme nicht in Betracht.

Rückabwicklung unter Berücksichtigung von Auslagen

Das Gericht verpflichtete die bisherigen Eigentümer, einer Grundbuchberichtigung zuzustimmen. Im Gegenzug muss der ursprüngliche Eigentümer den hinterlegten Kaufpreis von 191.035,72 Euro freigeben und zusätzlich 6.583,66 Euro für gezahlte Grundsteuern erstatten. Grundsteuerzahlungen für die Jahre 2012 und 2013 müssen nicht erstattet werden, da die Bescheide bereits an die neuen Eigentümer gerichtet waren.

Identität des Klägers nachgewiesen

Die Existenz und Identität des britischen Eigentümers wurde durch notarielle Urkunden, Reisepassunterlagen und Unterschriftsbeglaubigungen der deutschen Botschaft in London zweifelsfrei nachgewiesen. Er war unter seiner Londoner Adresse für Behörden erreichbar und hatte Korrespondenz mit dem Bauamt geführt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass bei ausländischen Eigentümern die Bestellung eines Abwesenheitspflegers ausschließlich durch einen Richter erfolgen muss – eine Bestellung durch einen Rechtspfleger ist unwirksam. Diese Formvorschrift ist zwingend und ihre Missachtung führt dazu, dass alle darauf basierenden Rechtsgeschäfte unwirksam sind. Der Gutglaubensschutz des Grundbuchs erstreckt sich nicht auf die Wirksamkeit einer Pflegschaftsbestellung. Das Urteil verdeutlicht die besondere Sorgfalt, die bei Grundstücksgeschäften mit ausländischen Eigentümern erforderlich ist.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein Grundstück von einem Abwesenheitspfleger kaufen möchten, sollten Sie unbedingt prüfen, ob dieser rechtmäßig bestellt wurde – insbesondere wenn der Eigentümer Ausländer ist. Lassen Sie sich die Bestellungsurkunde zeigen und achten Sie darauf, dass bei ausländischen Eigentümern ein Richter die Pflegschaft angeordnet hat. Selbst wenn Sie gutgläubig handeln, können Sie sich nicht auf den Grundbucheintrag verlassen, wenn die Pflegschaftsbestellung fehlerhaft war. Als Grundstückseigentümer im Ausland sollten Sie sicherstellen, dass Sie über einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland verfügen und Ihre aktuelle Adresse dem Grundbuchamt mitteilen, um eine Abwesenheitspflegschaft zu vermeiden.


 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für eine rechtswirksame Bestellung eines Abwesenheitspflegers erfüllt sein?

Personenbezogene Voraussetzungen

Die abwesende Person muss volljährig sein und ihre Vermögensangelegenheiten müssen der Fürsorge bedürfen. Der Aufenthaltsort der Person muss entweder unbekannt sein oder die Person muss an der Rückkehr und Besorgung ihrer Vermögensangelegenheiten verhindert sein.

Verfahrensrechtliche Voraussetzungen

Das Betreuungsgericht ist für die Bestellung zuständig. Ein berechtigter Interessent, etwa ein Angehöriger oder Gläubiger, muss einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und letzte bekannte Anschrift der abwesenden Person
  • Grund und voraussichtliche Dauer der Abwesenheit
  • Art und Umfang der zu besorgenden Rechtsangelegenheiten
  • Name und Anschrift des vorgeschlagenen Abwesenheitspflegers

Materielle Voraussetzungen

Die Bestellung eines Abwesenheitspflegers setzt voraus, dass die Person nicht bereits durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer vertreten wird. Wenn die Person vor ihrer Abwesenheit durch Vollmacht oder Auftrag Vorsorge getroffen hat, kommt eine Bestellung nur in Betracht, wenn Umstände eingetreten sind, die zum Widerruf der Vollmacht Anlass geben.

Ausschlussgründe

Eine Abwesenheitspflegschaft ist nicht möglich, wenn:

  • Die Person nachweislich verstorben ist
  • Die Person durch andere rechtliche Instrumente ausreichend vertreten wird
  • Die Vermögensangelegenheiten keiner Fürsorge bedürfen

Der bloße Verdacht einer möglichen Verhinderung reicht für die Bestellung nicht aus. Die Voraussetzungen müssen positiv festgestellt werden.


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Was sind die Rechte und Befugnisse eines Abwesenheitspflegers bei Immobiliengeschäften?

Ein Abwesenheitspfleger hat bei Immobiliengeschäften eingeschränkte Befugnisse, die sich ausschließlich auf die Vermögensverwaltung beziehen. Seine Hauptaufgabe besteht in der Sicherung, Erhaltung und Verwaltung des Vermögens der abwesenden Person.

Grundsätzliche Befugnisse

Der Abwesenheitspfleger kann als gesetzlicher Vertreter Verträge abschließen und das Vermögen verwalten. Bei Immobilien bedeutet dies, dass er Mietverträge abschließen oder bestehende Mietverhältnisse verwalten kann.

Einschränkungen beim Verkauf

Ein Verkauf von Immobilien ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese liegen vor, wenn:

  • das Grundstück nur Lasten verursacht
  • der Verkauf zur Deckung dringender Schulden erforderlich ist
  • ein Wertverlust der Immobilie droht

Haftung bei Immobiliengeschäften

Der Abwesenheitspfleger trägt eine erhebliche Verantwortung bei Immobiliengeschäften. Er muss stets das beste Ergebnis für den Abwesenden erzielen. Trifft er Entscheidungen, die sich später als nachteilig erweisen, kann er dafür haftbar gemacht werden – auch noch Jahre später.

Grenzen der Befugnisse

Der Abwesenheitspfleger muss sich grundsätzlich davon leiten lassen, das Vermögen in seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten. Er darf keine grundlegenden Veränderungen am Vermögensbestand vornehmen, die nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt sind.


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Wann greift der Gutglaubensschutz beim Immobilienerwerb durch einen Abwesenheitspfleger?

Der Gutglaubensschutz beim Immobilienerwerb durch einen Abwesenheitspfleger unterliegt strengen Voraussetzungen und besonderen Einschränkungen.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Der Gutglaubensschutz nach §§ 891, 892 BGB setzt voraus, dass der Erwerber auf die Richtigkeit des Grundbuchs vertraut. Bei einer Verfügung durch einen Abwesenheitspfleger muss dieser zunächst rechtmäßig bestellt sein und im Rahmen seiner Befugnisse handeln.

Besondere Prüfungspflichten

Ein Abwesenheitspfleger muss das Rechtsgeschäft besonders sorgfältig auf Vor- und Nachteile für den Abwesenden prüfen. Die bloße Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung entbindet nicht von dieser Prüfungspflicht.

Grenzen des Gutglaubensschutzes

Der Gutglaubensschutz greift nur bei der Verfügungsberechtigung, nicht jedoch bei Mängeln der vertraglichen Einigung. Wenn der Abwesenheitspfleger unwirksam bestellt wurde, kann auch ein gutgläubiger Erwerber kein Eigentum erwerben.

Vermögensschutz des Abwesenden

Die Abwesenheitspflegschaft dient primär dem Schutz des Vermögens des Abwesenden. Bei Immobiliengeschäften bedeutet dies: Eine Veräußerung durch den Abwesenheitspfleger ist nur zulässig, wenn sie im wohlverstandenen Interesse des Abwesenden liegt. Der Gutglaubensschutz kann Mängel in der Verfügungsbefugnis des Abwesenheitspflegers nicht heilen, wenn grundlegende Voraussetzungen der Abwesenheitspflegschaft fehlen.


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Welche Folgen hat eine unwirksame Grundstücksveräußerung für alle Beteiligten?

Eine unwirksame Grundstücksveräußerung führt zur Rückabwicklung des gesamten Rechtsgeschäfts. Der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam und die Eigentumsübertragung erfolgt ohne rechtlichen Grund.

Folgen für den Käufer

Wenn Sie als Käufer von einer unwirksamen Veräußerung betroffen sind, können Sie den gezahlten Kaufpreis nebst Zinsen zurückverlangen. Sie müssen allerdings das Grundstück zurückgeben und die Auflassung erklären.

Folgen für den Verkäufer

Stellen Sie sich vor, Sie haben als Verkäufer eine Immobilie ohne die erforderliche Berechtigung veräußert. In diesem Fall sind Sie zur Rücknahme des Grundstücks verpflichtet und müssen den erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen. Zusätzlich können Sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie beispielsweise Altlasten arglistig verschwiegen haben.

Besonderheiten beim Grundbuch

Der Gutglaubensschutz des Grundbuchs kann in bestimmten Fällen die Unwirksamkeit heilen. Wenn Sie als Käufer beim Erwerb gutgläubig waren, also keine Kenntnis von der Unwirksamkeit hatten, können Sie das Eigentum trotz der ursprünglichen Unwirksamkeit wirksam erwerben.

Die Heilung eines Formmangels tritt auch ein, wenn das Eigentum bereits durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch übertragen wurde. Diese Heilung wirkt jedoch nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Praktische Konsequenzen

Bei einer Rückabwicklung müssen sämtliche bereits erbrachten Leistungen zurückgewährt werden. Dies betrifft:

  • Den Kaufpreis mit Zinsen
  • Das Grundstück mit allen Bestandteilen
  • Etwaige Nutzungen und Früchte
  • Aufwendungen und Verwendungen

Die Rückabwicklung erfolgt nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts, wenn kein wirksamer Rechtsgrund für die Eigentumsübertragung vorliegt.


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Wie können sich Käufer bei Immobiliengeschäften mit Abwesenheitspflegern absichern?

Bei Immobiliengeschäften mit einem Abwesenheitspfleger sind mehrere Absicherungsmaßnahmen erforderlich, da der Abwesenheitspfleger nur eingeschränkte Befugnisse hat.

Prüfung der Legitimation

Der Abwesenheitspfleger muss durch einen gerichtlichen Bestellungsbeschluss legitimiert sein. Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht und muss sich ausdrücklich auf die Verwaltung der Vermögensangelegenheiten beziehen.

Überprüfung der Verkaufsberechtigung

Ein Grundstücksverkauf durch den Abwesenheitspfleger ist nur zulässig, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen. Diese können beispielsweise dringende Schulden des Verstorbenen oder drohende erhebliche Wertverluste sein. Der Verkauf muss der ordnungsgemäßen Sicherung, Erhaltung und Verwaltung des Vermögens dienen.

Gerichtliche Genehmigung

Der Kaufvertrag bedarf zwingend der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Nach der gerichtlichen Genehmigung läuft eine 14-tägige Widerspruchsfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist wird der Kaufvertrag rechtskräftig.

Wertermittlung

Ein vom Gericht bestellter Immobiliensachverständiger muss den Verkehrswert ermitteln. Der vereinbarte Kaufpreis darf nicht unter diesem Wert liegen, da das Gericht den Verkauf sonst möglicherweise nicht genehmigt.

Zeitliche Planung

Die Abwicklung eines Immobilienkaufs mit einem Abwesenheitspfleger erfordert deutlich mehr Zeit als übliche Immobiliengeschäfte. Die Genehmigungsphase durch das Betreuungsgericht kann 4-8 Wochen oder länger dauern. Bei einer Finanzierung muss zusätzlich eine separate Genehmigung für die Grundschuldbestellung eingeholt werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Abwesenheitspfleger

Eine vom Gericht eingesetzte Person, die die rechtlichen Interessen eines abwesenden oder nicht erreichbaren Eigentümers vertritt. Die Bestellung erfolgt nach § 1911 BGB, wenn die Fürsorge für das Vermögen des Abwesenden erforderlich ist. Der Pfleger kann wichtige Rechtsgeschäfte wie Verkäufe tätigen. Beispiel: Ein im Ausland lebender Grundstückseigentümer kümmert sich nicht um sein verwahrloster Grundstück, weshalb ein Abwesenheitspfleger bestellt wird.


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Gutgläubiger Erwerb

Ein rechtliches Schutzprinzip nach §§ 892, 893 BGB, das den Erwerber einer Immobilie schützt, wenn er auf die Richtigkeit des Grundbuchs vertraut hat. Der Erwerber wird geschützt, auch wenn der Verkäufer nicht der wahre Berechtigte war – vorausgesetzt der Erwerber wusste dies nicht. Beispiel: Jemand kauft ein Haus von einer Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, auch wenn diese Person in Wirklichkeit nicht berechtigt war.


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Grundbuchberichtigung

Die Korrektur eines unrichtigen Grundbucheintrags, um die tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse wiederherzustellen (§ 894 BGB). Sie erfolgt durch einen Antrag beim Grundbuchamt und erfordert die Zustimmung des eingetragenen Eigentümers oder ein Gerichtsurteil. Beispiel: Nach einem unwirksamen Verkauf muss der frühere Eigentümer wieder als Eigentümer eingetragen werden.


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Rechtspflegergesetz

Ein Bundesgesetz, das die Aufgaben und Befugnisse der Rechtspfleger regelt. Es bestimmt, welche gerichtlichen Aufgaben von Rechtspflegern und welche von Richtern wahrgenommen werden müssen. Bei bestimmten Entscheidungen, wie der Bestellung eines Abwesenheitspflegers für Ausländer, ist zwingend ein Richter zuständig (§ 14 RPflG). Dies soll eine besonders sorgfältige Prüfung sicherstellen.


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Grundstücksveräußerung

Die rechtliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, die nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Sie wird erst mit Eintragung ins Grundbuch wirksam (§ 873 BGB). Dazu gehören der Kaufvertrag und die Auflassung. Eine fehlerhafte Veräußerung kann zur Rückabwicklung führen. Beispiel: Verkauf eines Grundstücks durch Kaufvertrag beim Notar mit anschließender Grundbucheintragung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


-§ 891 BGB (Antrag auf Eintragung im Grundbuch):** Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, um eine Eintragung im Grundbuch zu beantragen. Der Antrag ist eine zentrale Voraussetzung für die Übertragung von Eigentum an Grundstücken, wobei der Antragsteller nachweisen muss, dass er berechtigt ist, die Eintragung zu beantragen. Im vorliegenden Fall ist der Kläger auf der Grundlage dieser Bestimmung und seiner Behauptung, Eigentümer des Grundstücks zu sein, aktiv geworden, um eine Grundbuchberichtigung herbeizuführen.

  • § 892 BGB (Gutgläubiger Erwerb): Hierbei handelt es sich um den gutgläubigen Erwerb von Eigentum, welcher besagt, dass ein Erwerber Eigentum an einem Grundstück erlangen kann, selbst wenn der Veräußerer nicht der Eigentümer ist, sofern er in gutem Glauben handelt. Im Urteil wird jedoch klargestellt, dass der Gutglenschutz nicht auf die Bestallungsurkunde eines Abwesenheitspflegers ausgeweitet werden kann, was bedeutet, dass der Kläger möglicherweise keinen Schutz genießen kann, wenn die Abwesenheitspflegschaft zuvor nicht wirksam erteilt wurde.
  • § 1906 BGB (Abwesenheitspflegschaft): Diese Vorschrift behandelt die Abwesenheitspflegschaft und legt fest, unter welchen Bedingungen eine solche Pflegschaft angeordnet werden kann. Es ist essenziell, dass diese Anordnung durch einen Richter erfolgt, wie im Urteil hervorgehoben wird. Da im vorliegenden Fall die Bestätigung durch einen Rechtspfleger stattfand, ist die gesamte Abwesenheitspflegschaft für unbeachtlich erklärt worden, was direkte Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit des notariellen Kaufvertrages hat.
  • § 17 GNotKG (Gesetz über die Vergütung der Notare): Dieses Gesetz legt die Höhe der Gebühren fest, die ein Notar für die Beurkundung und andere notariellen Tätigkeiten verlangen kann. Da der notarielle Vertrag eine entscheidende Rolle im Rahmen des Erwerbs des Grundstücks spielt und die Bestimmungen zu den Gebühren auch Auswirkungen auf die finanziellen Verhältnisse der beteiligten Parteien haben, ist dieses Gesetz in diesem Kontext relevant.
  • § 104 BGB (Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit): Diese Vorschrift definiert die Bedingungen, unter denen eine Person geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig ist. Im Urteil wird die Existenz und die Geschäftsfähigkeit des Klägers in Frage gestellt, was entscheidend für die rechtliche Gültigkeit des Kaufvertrages und die Erteilung einer Pflegschaft ist. Wenn der Kläger als geschäftsunfähig angesehen wird, könnte dies das gesamte Verfahren um die Eigentumsübertragung auf fatale Weise beeinträchtigen.

Das vorliegende Urteil

LG Halle (Saale) – Az.: 4 O 152/13 – Urteil vom 21.03.2014


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