Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Grundstücksübertragung mit transmortaler Vollmacht: Ein Urteil des OLG Rostock im Fokus
- Der Fall: Streit um die Gültigkeit einer transmortalen Vollmacht für Immobiliengeschäfte
- Die Argumente der Antragsteller
- Die Entscheidung des OLG Rostock: Transmortale Vollmacht bleibt wirksam
- Die Bedeutung des Urteils für die Praxis: Rechtssicherheit bei der Grundstücksübertragung
- Komplexe Vollmacht Grundstück: Worauf ist zu achten?
- Grundstücksübertragungsvertrag und Untervollmacht
- Fazit
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen muss eine transmortale Vollmacht für Grundstücksübertragungen erfüllen?
- Was unterscheidet die transmortale Vollmacht von einer normalen Vorsorgevollmacht?
- Wann ist ein zusätzlicher Erbnachweis trotz transmortaler Vollmacht erforderlich?
- Wie kann eine transmortale Vollmacht widerrufen oder geändert werden?
- Welche Rechte und Pflichten hat der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Rostock
- Datum: 23.11.2023
- Aktenzeichen: 3 W 127/23
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Grundbuchrecht gegen eine Zwischenverfügung
- Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Erbrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Reichten Beschwerde ein, um die Ablehnung der Eintragung im Grundbuch anzufechten. Sie argumentieren, dass der fehlende Erbnachweis gemäß § 35 GBO und die vermeintlich erloschene Vollmacht nicht als Eintragungshindernisse gelten, weil die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen (Eintragungsantrag, Bewilligung, Einigung sowie notarieller Nachweis) bereits erfüllt sind.
- Amtsgericht Rostock – Grundbuchamt: Hatte mit der Zwischenverfügung vom 22.06.2021 die beantragte Eintragung aufgrund des fehlenden Erbnachweises und der angeblich erloschenen Vollmacht abgelehnt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Antragsteller beantragten die Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt lehnte die Eintragung ab, weil kein Erbnachweis vorgelegt wurde und die Vollmacht vermeintlich erloschen sein sollte. Daraufhin wurde Beschwerde eingelegt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das Fehlen des Erbnachweises gemäß § 35 GBO und die angeblich konfundierte Vollmacht als zwingende Eintragungshindernisse anzusehen sind oder ob die Erfüllung der übrigen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung ausreicht.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Rostock – Grundbuchamt vom 22.06.2021 wurde aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die beantragte Eintragung nicht aufgrund des fehlenden Erbnachweises und der vermeintlichen Konfusion der Vollmacht abzulehnen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die angeführten Eintragungshindernisse nicht bestehen. Es genügt, dass die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen gemäß §§ 13, 19, 20 und 29 GBO erfüllt sind. Ein Nachweis zum Erbnachweis gemäß § 35 GBO sowie eine spezielle Auflassung zwischen den Antragstellern und den Erben sind in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.
- Folgen: Das Urteil verpflichtet das Grundbuchamt dazu, den Eintragungsantrag zu prüfen und nicht allein wegen fehlender Einreichung des Erbnachweises oder angeblicher Unklarheiten bei der Vollmacht abzulehnen. Die Entscheidung stärkt die Bedeutung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen in Grundbuchangelegenheiten.
Der Fall vor Gericht
Grundstücksübertragung mit transmortaler Vollmacht: Ein Urteil des OLG Rostock im Fokus

Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat am 23.11.2023 ein Urteil (Az.: 3 W 127/23) gefällt, das sich mit der Frage der Grundstücksübertragung mittels einer transmortalen Vollmacht befasst. Dieser Fall ist besonders relevant für Personen, die sich in einer rechtlichen Erbsituation befinden und möglicherweise mit der Immobilienübertragung und der damit verbundenen Eigentumsübertragung konfrontiert sind. Das Urteil beleuchtet, unter welchen Bedingungen eine solche Vollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig ist und wie die Erbfolge und Grundstücksübertragung rechtssicher gestaltet werden kann.
Der Fall: Streit um die Gültigkeit einer transmortalen Vollmacht für Immobiliengeschäfte
Im Kern des Falles stand die Frage, ob die Antragsteller (als Bevollmächtigte) berechtigt waren, eine Grundstücksübertragung durchzuführen, obwohl die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin (U.S.) verstorben war. Die Antragsteller beriefen sich auf eine notarielle Vollmacht, die U.S. ihnen erteilt hatte und die ausdrücklich auch über ihren Tod hinaus gelten sollte – eine sogenannte Transmortale Vollmacht. Das Amtsgericht Rostock (Grundbuchamt) hatte die beantragte Eintragung im Grundbuch abgelehnt, da es Zweifel an der Gültigkeit der Vollmacht nach dem Tod der Eigentümerin hatte und einen Erbnachweis forderte. Das Grundbuchamt argumentierte, dass die Vollmacht durch den Tod der Vollmachtgeberin erloschen sei und somit keine wirksame Vollmacht für Immobiliengeschäfte mehr vorliege. Zudem wurde die Auffassung vertreten, dass eine Konfusion eingetreten sei, da eine der Bevollmächtigten (Antragstellerin zu 5) auch Erbin geworden sei.
Die Argumente der Antragsteller
Die Antragsteller legten gegen die Entscheidung des Grundbuchamts Beschwerde ein. Sie argumentierten, dass die rechtliche Vollmacht explizit als transmortale Vollmacht ausgestaltet war und somit auch nach dem Tod von U.S. weiterhin Gültigkeit besaß. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Auflassung (die Einigung über den Eigentumsübergang) zwischen ihnen als Bevollmächtigten und den Erben von U.S. erfolgt sei, weshalb ein gesonderter Erbnachweis nicht erforderlich sei. Die Bevollmächtigten argumentierten, dass sie durch die Vollmacht für Grundstücksangelegenheiten legitimiert waren, im Namen der Erben zu handeln und die Besitzübertragung Immobilien vorzunehmen.
Die Entscheidung des OLG Rostock: Transmortale Vollmacht bleibt wirksam
Das OLG Rostock gab den Antragstellern Recht und hob die Zwischenverfügung des Amtsgerichts auf. Das Gericht stellte klar, dass für die beantragte Eintragung im Grundbuch kein Erbnachweis gemäß § 35 der Grundbuchordnung (GBO) erforderlich ist. Entscheidend war, dass die Vollmacht Grundstücksverkauf als transmortale Vollmacht ausgestaltet war und somit über den Tod der Vollmachtgeberin hinaus wirksam blieb.
Das OLG führte aus, dass die Auflassung zwischen den Antragstellern (als Bevollmächtigten) und den Erben von U.S. ausreichend sei, um die Grundstücksübertragung zu rechtfertigen. Die Richter betonten, dass die Vollmacht Grundstücksübertragung auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam bleibt, solange dies im Vollmachtsformular Grundstück ausdrücklich so vereinbart wurde.
Das Gericht wies auch die Argumentation des Grundbuchamts bezüglich der Konfusion zurück. Selbst wenn eine der Bevollmächtigten (Antragstellerin zu 5) auch Erbin geworden ist, führt dies nicht automatisch zum Erlöschen der Vollmacht. Die Verjährung von Vollmacht tritt in diesem Fall nicht ein, da die Vollmacht weiterhin für die Durchführung der Immobilienübertragung benötigt wird.
Die Bedeutung des Urteils für die Praxis: Rechtssicherheit bei der Grundstücksübertragung
Dieses Urteil des OLG Rostock ist von großer Bedeutung für die Praxis der Grundstücksübertragung im Kontext von Erbschaften. Es schafft Klarheit darüber, dass eine transmortale Vollmacht wirksam sein kann und unter welchen Bedingungen sie zur Eigentumsübertragung genutzt werden kann. Für Personen, die eine solche Vollmacht erteilen oder als Bevollmächtigte handeln, ist es wichtig, die folgenden Punkte zu beachten:
- Eindeutige Formulierung der Vollmacht: Die Vollmacht muss ausdrücklich als transmortale Vollmacht ausgestaltet sein und klar regeln, dass sie auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam bleibt.
- Notarielle Beurkundung: Eine notarielle Vollmacht ist in der Regel erforderlich, um die rechtliche Vollmacht für Immobiliengeschäfte wirksam zu machen.
- Beachtung der Erbfolge: Die Auflassung (Einigung über den Eigentumsübergang) muss zwischen den Bevollmächtigten und den Erben erfolgen.
Komplexe Vollmacht Grundstück: Worauf ist zu achten?
Eine komplexe Vollmacht Grundstück erfordert eine sorgfältige Planung und Gestaltung. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht alle relevanten Aspekte berücksichtigt und rechtssicher ist. Eine gut gestaltete Vollmacht für Grundstücksangelegenheiten kann dazu beitragen, Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden und die Grundstücksübertragung reibungslos zu gestalten. Dies gilt insbesondere, wenn der Grundstück nicht persönlich übertragen werden kann.
Grundstücksübertragungsvertrag und Untervollmacht
Im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung ist auch der Grundstücksübertragungsvertrag von Bedeutung. Dieser Vertrag regelt die Details der Besitzübertragung Immobilien und muss von allen Beteiligten unterzeichnet werden. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, eine Grundstücksübertragung Untervollmacht zu erteilen, wenn der Bevollmächtigte selbst verhindert ist.
Fazit
Das Urteil des OLG Rostock verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Regelung bei der Grundstücksübertragung mittels einer transmortalen Vollmacht. Es zeigt, dass eine solche Vollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam sein kann und zur Eigentumsübertragung genutzt werden kann. Allerdings ist es wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten und sich von einem Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Grundstücksübertragung rechtssicher und reibungslos erfolgt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das OLG Rostock stellt klar, dass bei Vorliegen einer transmortalen (über den Tod hinaus gültigen) Vollmacht kein gesonderter Erbnachweis für Grundbucheintragungen erforderlich ist. Die bevollmächtigte Person kann im Namen der Erben handeln, ohne dass diese bereits feststehen müssen. Selbst wenn der Bevollmächtigte auch Miterbe ist, bleibt die Vollmacht wirksam, solange keine Alleinerbenstellung vorliegt. Dies vereinfacht den Umgang mit Immobilien im Erbfall erheblich.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine Vollmacht über den Tod hinaus besitzen, können Sie auch nach dem Tod des Vollmachtgebers Grundstücksangelegenheiten regeln, ohne zunächst einen Erbschein vorlegen zu müssen. Das spart Zeit und Kosten im Nachlassverfahren. Für Erben bedeutet dies, dass Immobiliengeschäfte schneller abgewickelt werden können, wenn der Erblasser vorausschauend eine transmortale Vollmacht erteilt hat. Besonders wichtig: Die Vollmacht bleibt auch dann gültig, wenn Sie als Bevollmächtigter selbst zu den Erben gehören – nur bei einer Alleinerbenstellung könnte es Einschränkungen geben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen muss eine transmortale Vollmacht für Grundstücksübertragungen erfüllen?
Formelle Anforderungen
Eine transmortale Vollmacht für Grundstücksübertragungen muss notariell beurkundet sein. Wenn Sie eine solche Vollmacht erteilen möchten, reicht eine einfache Beglaubigung der Unterschrift nicht aus. Der Notar muss den gesamten Inhalt der Vollmacht beurkunden.
Inhaltliche Gestaltung
Die Vollmacht muss ausdrücklich über den Tod hinaus gelten. Eine eindeutige Formulierung könnte beispielsweise lauten: „Diese Vollmacht soll über meinen Tod hinaus wirksam bleiben.“ Der Umfang der Vollmacht muss präzise definiert sein und explizit die Befugnis zur Vornahme von Grundbuchhandlungen umfassen.
Spezifische Ermächtigungen
Für Grundstücksgeschäfte benötigt die Vollmacht konkrete Befugnisse:
- Die Berechtigung zur Vornahme von Eintragungen im Grundbuch
- Die ausdrückliche Ermächtigung zur Bestellung von Grundpfandrechten
- Eine klare Definition der Verfügungsbefugnisse über Immobilien
Rechtliche Wirksamkeit
Die transmortale Vollmacht bleibt wirksam, bis sie von den Erben widerrufen wird. Wenn Sie als Bevollmächtigter handeln möchten, müssen Sie beim Grundbuchamt den Tod des Vollmachtgebers nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage der Sterbeurkunde.
Besonderheiten bei Alleinerben
Wenn Sie als Bevollmächtigter zugleich Alleinerbe sind, bleibt die Legitimationswirkung der transmortalen Vollmacht bestehen. Das Grundbuchamt darf Ihre Erbenstellung nur dann berücksichtigen, wenn sie formell nach § 35 GBO nachgewiesen ist.
Identitätsnachweis
Als Bevollmächtigter müssen Sie Ihre Identität zweifelsfrei nachweisen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Vollmachtsurkunde muss im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden.
Was unterscheidet die transmortale Vollmacht von einer normalen Vorsorgevollmacht?
Eine transmortale Vollmacht unterscheidet sich von einer normalen Vorsorgevollmacht durch ihre zeitliche Wirkung und ihren Anwendungsbereich. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass eine transmortale Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig bleibt, während eine normale Vollmacht mit dem Tod erlischt.
Zeitliche Wirkung
Die transmortale Vollmacht entfaltet ihre Wirkung bereits zu Lebzeiten und bleibt nach dem Tod des Vollmachtgebers bestehen. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten, ohne Unterbrechung weiterhin Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handlungsmöglichkeiten
Mit einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte unmittelbar nach dem Todesfall wichtige Angelegenheiten regeln:
- Verwaltung von Bankkonten
- Abwicklung von Verträgen
- Regelung von Vermögensfragen
- Organisation der Bestattung
Rechtliche Besonderheiten
Die transmortale Vollmacht wirkt nach dem Tod nicht mehr für den verstorbenen Vollmachtgeber, sondern für und gegen die Erben. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Vollmacht ihre Gültigkeit verliert, wenn der Bevollmächtigte selbst Alleinerbe wird.
Praktische Vorteile
Der zentrale Vorteil gegenüber einer normalen Vorsorgevollmacht liegt in der Überbrückung des Zeitraums bis zur Erteilung eines Erbscheins. Während bei einer normalen Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers zunächst ein Erbschein beantragt werden müsste, kann der transmortal Bevollmächtigte sofort handeln. Dies ist besonders bei der Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen von großer Bedeutung.
Wann ist ein zusätzlicher Erbnachweis trotz transmortaler Vollmacht erforderlich?
Eine transmortale Vollmacht reicht in den meisten Fällen für Grundbuchänderungen aus. Dennoch gibt es spezifische Situationen, in denen Sie einen zusätzlichen Erbnachweis benötigen.
Unklare Erbenstellung
Wenn Sie eine transmortale Vollmacht besitzen, aber Ihre Erbenstellung unklar oder strittig ist, kann das Grundbuchamt einen zusätzlichen Nachweis verlangen. Dies ist besonders relevant, wenn mehrere potenzielle Erben existieren oder wenn das Testament Auslegungsfragen aufwirft.
Konfusion bei Alleinerben
Eine besondere Konstellation ergibt sich, wenn Sie als Bevollmächtigter gleichzeitig Alleinerbe sind. Nach aktueller Rechtsprechung des OLG Nürnberg vom März 2024 bleibt die transmortale Vollmacht auch in diesem Fall wirksam. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu einer älteren Rechtsprechung des OLG Hamm, die noch einen Erbschein verlangte.
Formelle Mängel der Vollmacht
Ein zusätzlicher Erbnachweis wird erforderlich, wenn die transmortale Vollmacht formelle Mängel aufweist:
- Die Vollmacht ist nicht notariell beurkundet
- Der Umfang der Vollmacht ist unklar definiert
- Die Vollmacht enthält keine explizite Regelung zur Gültigkeit über den Tod hinaus
- Die Identität des Bevollmächtigten ist nicht zweifelsfrei feststellbar
Widerruf oder Erlöschen der Vollmacht
Wenn Zweifel am Fortbestand der Vollmacht bestehen, etwa weil ein möglicher Widerruf im Raum steht, kann das Grundbuchamt einen ergänzenden Erbnachweis fordern. Dies gilt auch, wenn die Vollmacht möglicherweise durch andere Umstände erloschen ist.
Wie kann eine transmortale Vollmacht widerrufen oder geändert werden?
Eine transmortale Vollmacht kann sowohl zu Lebzeiten des Vollmachtgebers als auch nach dessen Tod widerrufen werden. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Widerruf durch die Erben
Nach dem Tod des Vollmachtgebers geht das Widerrufsrecht auf die Erben über. Bei einer Erbengemeinschaft hat jeder einzelne Miterbe das Recht, die Vollmacht für seinen Erbteil zu widerrufen. Der Widerruf wirkt dann allerdings nur für den jeweiligen Miterben – der Bevollmächtigte kann für die übrigen Miterben, die nicht widerrufen haben, weiterhin handeln.
Durchführung des Widerrufs
Wenn Sie eine transmortale Vollmacht widerrufen möchten, sind folgende Schritte erforderlich:
Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und muss sowohl dem Bevollmächtigten als auch allen relevanten Dritten, wie etwa Banken oder Geschäftspartnern, mitgeteilt werden.
Die Vollmachtsurkunde muss zurückgegeben werden. Falls der Bevollmächtigte die Rückgabe verweigert, kann eine gerichtliche Kraftloserklärung der Urkunde beantragt werden.
Besondere Konstellationen
Bei einem bevollmächtigten Miterben erlischt die Vollmacht erst dann vollständig, wenn alle anderen Miterben die Vollmacht widerrufen haben. Bis dahin kann der bevollmächtigte Miterbe die Vollmachtsurkunde behalten, muss aber einen entsprechenden Widerrufsvermerk darauf anbringen.
Eine Unwiderruflichkeit der Vollmacht kann vom Erblasser festgelegt werden. Jedoch bleibt den Erben auch bei einer als unwiderruflich bezeichneten Vollmacht stets die Möglichkeit des Widerrufs aus wichtigem Grund. Generalvollmachten sind grundsätzlich immer widerruflich, da eine unwiderrufliche Generalvollmacht über den Tod hinaus als sittenwidrig angesehen wird.
Welche Rechte und Pflichten hat der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers?
Grundlegende Befugnisse
Der Bevollmächtigte einer transmortalen Vollmacht kann auch nach dem Tod des Vollmachtgebers rechtswirksam handeln. Seine Vertretungsmacht ermöglicht es ihm, Verträge abzuschließen oder zu kündigen und über das zum Nachlass gehörende Vermögen zu verfügen. Wenn Sie als Bevollmächtigter eine Immobilie verkaufen möchten, können Sie dies ohne Erbschein oder Grundbuchberichtigung tun.
Hauptpflichten des Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte unterliegt nach dem Tod des Vollmachtgebers strengen Treuepflichten. Er muss stets im besten Interesse des Nachlasses handeln und die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen. Eine zentrale Verpflichtung ist die Informationspflicht gegenüber den Erben. Der Bevollmächtigte muss sie über wesentliche Entscheidungen und Handlungen bezüglich des Nachlasses in Kenntnis setzen.
Haftung und Rechenschaftspflicht
Bei der Verwaltung des Nachlasses muss der Bevollmächtigte die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anwenden. Wenn Sie als Bevollmächtigter diese Sorgfaltspflicht verletzen, können Sie gegenüber den Erben schadenersatzpflichtig werden. Die Erben haben das Recht, von Ihnen Auskunft, Rechnungslegung und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. Dabei kann jeder einzelne Miterbe diese Rechte für die gesamte Erbengemeinschaft geltend machen.
Grenzen der Vollmacht
Die transmortale Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte selbst Alleinerbe ist. Die Erben können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Seit dem 1. Januar 2023 ist zu beachten, dass Vorsorgevollmachten, die bei einer Betreuungsbehörde beglaubigt wurden, mit dem Tod des Vollmachtgebers wirkungslos werden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Transmortale Vollmacht
Eine besondere Form der Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam bleibt. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten, auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers rechtswirksam Handlungen vorzunehmen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 168 Satz 1 BGB, wonach eine Vollmacht grundsätzlich durch den Tod des Vollmachtgebers erlischt, sofern nicht ein anderer Wille anzunehmen ist.
Beispiel: Ein Grundstückseigentümer erteilt seiner Tochter eine transmortale Vollmacht. Nach seinem Tod kann die Tochter das Grundstück ohne Vorlage eines Erbnachweises verkaufen.
Grundbuchrecht
Das Rechtsgebiet, das die Führung und rechtliche Bedeutung des Grundbuchs regelt. Es basiert hauptsächlich auf der Grundbuchordnung (GBO) und bestimmt, wie Eigentumsrechte und andere Rechte an Grundstücken dokumentiert und übertragen werden. Zentrale Prinzipien sind der öffentliche Glaube des Grundbuchs und das Eintragungsprinzip.
Beispiel: Wenn ein Haus verkauft wird, muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, damit der Eigentumswechsel rechtlich wirksam wird.
Zwischenverfügung
Eine vorläufige Entscheidung des Grundbuchamts, mit der die Eintragung zunächst abgelehnt wird, aber die Möglichkeit besteht, die Hindernisse innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Geregelt in § 18 GBO. Sie gibt dem Antragsteller die Chance, fehlende Unterlagen nachzureichen oder Mängel zu beheben.
Beispiel: Das Grundbuchamt erlässt eine Zwischenverfügung, weil ein notarieller Nachweis fehlt, und setzt eine Frist von vier Wochen zur Nachreichung.
Konfusion
Ein juristischer Fachbegriff für das Zusammenfallen von Recht und Pflicht in einer Person. Im Vollmachtsrecht bedeutet dies das mögliche Erlöschen einer Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte und der Vertretene identisch werden. Basiert auf dem Grundsatz, dass niemand Rechte gegen sich selbst ausüben kann.
Beispiel: Wenn ein Bevollmächtigter zum Alleinerben wird, könnte die Vollmacht durch Konfusion erlöschen, da er dann sowohl Berechtigter als auch Verpflichteter wäre.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 35 GBO (Grundbuchordnung): § 35 GBO regelt den Erbnachweis zur Berichtigung des Grundbuchs, wenn der im Grundbuch eingetragene Eigentümer verstorben ist. Der Nachweis der Erbfolge wird üblicherweise durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsbeschluss geführt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG Rostock entschied, dass ein Erbnachweis nach § 35 GBO nicht erforderlich ist, da die Antragstellerin zu 5) aufgrund einer transmortalen Vollmacht handelte und somit die Erben vertreten konnte, unabhängig davon, wer tatsächlich Erbe ist.
- § 20 GBO (Grundbuchordnung) i.V.m. § 925 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): § 20 GBO verlangt für die Eintragung einer Rechtsänderung ins Grundbuch die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung (Auflassung). § 925 BGB bestimmt, dass die Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einem Notar erklärt werden muss. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Auflassung ist die dingliche Einigung, die neben der Bewilligung der Betroffenen für die Eigentumsübertragung erforderlich ist. Hier wurde die Auflassung durch die Bevollmächtigte im Namen der Erben erklärt, wodurch die Einigung grundsätzlich wirksam zustande kam.
- § 19 GBO (Grundbuchordnung): § 19 GBO bestimmt, dass eine Eintragung ins Grundbuch nur erfolgen darf, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht durch sie betroffen wird. Dies ist das sogenannte formelle Konsensprinzip. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Antragstellerin zu 5) aufgrund der transmortalen Vollmacht die Erben wirksam vertreten konnte, war ihre Bewilligung ausreichend, um die Eintragung vorzunehmen, ohne dass es einer separaten Bewilligung durch die Erben bedurfte.
- Transmortale Vollmacht: Eine transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus Gültigkeit besitzt. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten, auch nach dem Tod des Vollmachtgebers in dessen Namen zu handeln. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die transmortale Vollmacht der Antragstellerin zu 5) war entscheidend, da sie ihr erlaubte, die Erben zu vertreten und die Auflassung zu erklären, ohne dass ein Erbnachweis erforderlich war.
- § 18 Abs. 1 S. 1 GBO (Grundbuchordnung): § 18 GBO regelt die Zwischenverfügung des Grundbuchamts, die erlassen werden kann, wenn ein Eintragungshindernis besteht. Die Zwischenverfügung dient dazu, dem Antragsteller die Möglichkeit zu geben, das Hindernis zu beseitigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG Rostock hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf, da es die vorgebrachten Hindernisse (fehlender Erbnachweis, vermeintliches Erlöschen der Vollmacht) als nicht gegeben ansah.
Das vorliegende Urteil
OLG Rostock – Az.: 3 W 127/23 – Beschluss vom 23.11.2023
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