Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Grundschuld und Löschungsbewilligung: Ein Fall beleuchtet wesentliche Aspekte
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- FAQ – Häufige Fragen
- Was bedeutet es, dass die Löschungsbewilligung eine Holschuld ist?
- Wie kann ich den Zugang meiner Anfragen zur Löschungsbewilligung rechtssicher dokumentieren?
- Welche Schritte muss ich unternehmen, um eine Löschungsbewilligung zu erhalten?
- Welche Kosten können bei der Löschung einer Grundschuld entstehen und wie kann ich sie minimieren?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger wollte die Löschung einer Grundschuld erreichen, nachdem er ein Darlehen vollständig zurückgezahlt hatte.
- Der Antrag auf Löschungsbewilligung wurde zunächst durch den Notar an die Beklagte gerichtet, die auf mehrere Aufforderungen nicht reagierte.
- Der Kläger sah sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, weil die Beklagte keine Löschungsbewilligung erteilte.
- Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Beklagte sich nicht in Verzug befand.
- Die Beklagte behauptete, die Löschungsbewilligung bereits zuvor versandt zu haben und wies die Vorwürfe des Klägers zurück.
- Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen, da die Klage abgewiesen wurde.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, solange eine Sicherheitsleistung erbracht wird.
- Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Kläger in ähnlichen Fällen vorsichtiger bei der Kommunikation mit Kreditgebern agieren müssen.
- Die Unklarheiten über den Erhalt von Schreiben zwischen den Parteien zeigen die Bedeutung einer klaren Dokumentation von Kommunikation im darlegungsbedürftigen Rechtsverkehr.
- Das Urteil verdeutlicht die Verantwortung der Beteiligten, ihre Ansprüche fristgerecht und nachweislich geltend zu machen.
Grundschuld und Löschungsbewilligung: Ein Fall beleuchtet wesentliche Aspekte
Die Grundschuld ist ein zentraler Bestandteil der Immobilienfinanzierung und spielt eine wichtige Rolle im Grundstücksrecht. Sie dient als Kreditsicherung und ermöglicht es den Kreditgebern, bei einem Zahlungsausfall auf das Grundbesitz zurückzugreifen. Ein entscheidendes Element in diesem Kontext ist die Löschungsbewilligung, die erforderlich ist, um eine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen. Diese Löschung erfolgt in der Regel bei vollständiger Tilgung des Darlehens, wobei es sich um eine sogenannte Holschuld handelt. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer die entsprechenden Unterlagen beim Gläubiger anfordern muss, um die Löschung im Grundbuch vornehmen zu können.
Neben der rechtlichen Bedeutung sind auch praktische Aspekte zu beachten, wie beispielsweise die notarielle Beurkundung, die im Rahmen der Grundschuldbestellung notwendig ist. Bei einem Eigentümerwechsel oder der Abtretung einer Grundschuld ist die korrekte Verwaltung der Sicherheiten essenziell. Die Anforderungen an die Löschung der Grundschuld sind klar definiert, und die richtige Vorgehensweise kann entscheidend für die Sicherheit der finanziellen Transaktionen sein. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Thematik der Löschungsbewilligung und ihre Bedeutung für die Holschuld genauer beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Grundschuld-Löschung: Kläger scheitert mit Forderung nach Kostenerstattung
Im Mittelpunkt eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Leipzig stand die Frage der Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Löschung einer Grundschuld. Der Kläger, der 1996 eine Immobilie erworben und dafür ein Darlehen bei der beklagten Bank aufgenommen hatte, forderte nach vollständiger Tilgung des Kredits im Jahr 2016 die Löschung der Grundschuld sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
Streit um Zugang von Löschungsanfragen
Der Kläger behauptete, mehrfach erfolglos die Löschungsbewilligung angefordert zu haben. Er gab an, dass sowohl der beurkundende Notar als auch seine Rechtsanwälte die Bank kontaktiert hätten. Die Beklagte bestritt jedoch den Eingang dieser Schreiben und E-Mails. Das Gericht konnte nicht abschließend klären, ob die Anfragen tatsächlich bei der Bank eingegangen waren.
Löschungsbewilligung als Holschuld
Ein zentraler Punkt in der Urteilsbegründung war die rechtliche Einordnung der Löschungsbewilligung als Holschuld. Das Gericht stellte klar, dass es in der Verantwortung des Klägers gelegen hätte, die Abholung der Bewilligung aktiv anzubieten. Da dies nicht geschehen war, befand sich die Bank nach Ansicht des Gerichts nicht im Verzug.
Persönliche Abholung und Klageabweisung
Am 7. Dezember 2023 holte der Kläger die Löschungsbewilligung persönlich bei der Bank in München ab. Daraufhin erklärten beide Parteien den Rechtsstreit bezüglich der Erteilung der Löschungsbewilligung für erledigt. Das Gericht wies die verbleibende Klage auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.438,67 Euro ab.
Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers
Das Landgericht Leipzig entschied, dass der Kläger die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Begründet wurde dies damit, dass die Bank keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte. Das Gericht betonte, dass der Kläger den Vollbeweis für den Zugang der Schreiben nicht erbringen konnte. Es kritisierte, dass der Kläger angesichts der Bedeutung der Angelegenheit keine Einschreiben mit Rückschein versandt oder Lesebestätigungen für E-Mails angefordert hatte.
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Dokumentation bei der Kommunikation mit Banken in Fragen der Grundschuldlöschung und zeigt die rechtlichen Konsequenzen, wenn der Nachweis über den Zugang von Anfragen nicht erbracht werden kann.
Die Schlüsselerkenntnisse
Dieses Urteil unterstreicht die rechtliche Einordnung der Löschungsbewilligung als Holschuld und die Beweislast des Klägers für den Zugang von Anfragen. Es verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation in der Kommunikation mit Banken bei Grundschuldlöschungen. Darüber hinaus zeigt es die Bedeutung der aktiven Mitwirkung des Schuldners bei der Abwicklung von Grundschulden und die rechtlichen Konsequenzen bei unzureichender Nachweisführung.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen vollständig getilgt haben und nun die Löschung der Grundschuld anstreben, müssen Sie aktiv werden. Das Urteil verdeutlicht, dass die Löschungsbewilligung eine sogenannte „Holschuld“ ist. Das bedeutet für Sie: Sie müssen selbst die Initiative ergreifen und die Abholung der Bewilligung bei Ihrer Bank anbieten oder persönlich vornehmen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Bank Ihnen die Bewilligung unaufgefordert zusendet. Um spätere Rechtsstreitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden, dokumentieren Sie Ihre Anfragen sorgfältig, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Lesebestätigung. So stellen Sie sicher, dass Sie im Zweifelsfall den Zugang Ihrer Anfragen nachweisen können und vermeiden zusätzliche Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.
FAQ – Häufige Fragen
Sie wollen Ihre Löschungsbewilligung bei Grundschuld endlich in trockene Tücher bringen? Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengestellt. In dieser FAQ-Rubrik finden Sie Antworten und hilfreiche Tipps aus erster Hand.
Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Was bedeutet es, dass die Löschungsbewilligung eine Holschuld ist?
- Wie kann ich den Zugang meiner Anfragen zur Löschungsbewilligung rechtssicher dokumentieren?
- Welche Schritte muss ich unternehmen, um eine Löschungsbewilligung zu erhalten?
- Welche Kosten können bei der Löschung einer Grundschuld entstehen und wie kann ich sie minimieren?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Was bedeutet es, dass die Löschungsbewilligung eine Holschuld ist?
Eine Holschuld bedeutet, dass der Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt. Im Kontext der Löschungsbewilligung heißt das, dass der Gläubiger, der die Löschungsbewilligung benötigt, diese beim Schuldner abholen muss. Der Schuldner ist verpflichtet, die Löschungsbewilligung bereitzustellen und den Gläubiger darüber zu informieren, dass er sie abholen kann.
Pflichten des Schuldners
- Bereitstellung der Löschungsbewilligung: Der Schuldner muss die Löschungsbewilligung aussondern und bereithalten. Wenn kein Abholtermin vereinbart wurde, muss er den Gläubiger darüber informieren, dass die Bewilligung abholbereit ist.
- Information des Gläubigers: Der Schuldner muss den Gläubiger benachrichtigen, sobald die Löschungsbewilligung bereitsteht, damit dieser sie abholen kann.
Rechte des Gläubigers
- Abholung der Löschungsbewilligung: Der Gläubiger hat das Recht, die Löschungsbewilligung beim Schuldner abzuholen. Dies erfordert, dass der Gläubiger aktiv wird und die Löschungsbewilligung beim Schuldner abholt.
Auswirkungen auf die Grundschuldlöschung
- Prozess der Löschung: Da die Löschungsbewilligung eine Holschuld ist, muss der Gläubiger aktiv werden, um die Löschungsbewilligung zu erlangen. Erst nach Erhalt der Löschungsbewilligung kann der Gläubiger die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch beantragen.
- Verantwortung des Gläubigers: Der Gläubiger trägt die Verantwortung, die Löschungsbewilligung rechtzeitig abzuholen, um die Löschung des Grundpfandrechts zu veranlassen. Dies ist besonders relevant, wenn der Gläubiger das Grundstück weiterverkaufen möchte oder eine Belastung im Grundbuch vermeiden will.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kredit vollständig zurückgezahlt und benötigen nun die Löschungsbewilligung, um die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie aktiv auf den Kreditgeber zugehen, um die Löschungsbewilligung abzuholen, da es sich um eine Holschuld handelt.
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Wie kann ich den Zugang meiner Anfragen zur Löschungsbewilligung rechtssicher dokumentieren?
Um den Zugang Ihrer Anfragen zur Löschungsbewilligung rechtssicher zu dokumentieren, sollten Sie verschiedene Methoden der Kommunikation nutzen, die einen Nachweis über den Zugang ermöglichen.
Schriftliche Kommunikation
- Einschreiben mit Rückschein: Diese Methode bietet einen physischen Beleg, dass Ihr Schreiben beim Empfänger eingegangen ist. Der Rückschein dient als Nachweis, dass die Bank das Schreiben erhalten hat. Dies ist besonders nützlich, wenn es zu Streitigkeiten über den Zugang kommt.
- Einwurf-Einschreiben: Auch hier erhalten Sie einen Nachweis über den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten der Bank. Es ist eine kostengünstigere Alternative zum Einschreiben mit Rückschein, bietet jedoch weniger Sicherheit, da kein Empfang quittiert wird.
Elektronische Kommunikation
- E-Mail mit Lesebestätigung: Wenn Sie Ihre Anfrage per E-Mail senden, sollten Sie eine Lesebestätigung anfordern. Diese Bestätigung zeigt an, dass der Empfänger die E-Mail geöffnet hat, was als Beweis für den Zugang dienen kann.
- Zustellungsdienste für E-Mails: Nutzen Sie spezialisierte E-Mail-Dienste, die einen Zustellungsnachweis bieten. Diese Dienste erstellen einen forensisch nachweisbaren Beleg über den Versand und die Zustellung der E-Mail, der auch vor Gericht anerkannt wird.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
- Beweislast: Der Absender trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Anfrage dem Empfänger zugegangen ist. Der bloße Nachweis der Absendung reicht in der Regel nicht aus.
- Holschuld: Bei einer Löschungsbewilligung handelt es sich um eine Holschuld, was bedeutet, dass der Gläubiger (in diesem Fall die Bank) die Bewilligung nicht von sich aus verschicken muss. Der Schuldner muss die Bewilligung bei der Bank abholen oder anfordern.
Praktische Tipps
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Belege und Bestätigungen sorgfältig auf. Diese können im Falle eines Rechtsstreits entscheidend sein.
- Klarheit und Vollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anfragen alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. Ihre Darlehensnummer und den vollständigen Namen des Darlehensnehmers, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Frühzeitige Kommunikation: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Kommunikation mit Ihrer Bank, um mögliche Verzögerungen bei der Ausstellung der Löschungsbewilligung zu vermeiden.
Indem Sie diese Methoden und Tipps anwenden, können Sie den Zugang Ihrer Anfragen zur Löschungsbewilligung effektiv dokumentieren und sich gegen potenzielle Rechtsstreitigkeiten absichern.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um eine Löschungsbewilligung zu erhalten?
Um eine Löschungsbewilligung für die Löschung einer Grundschuld zu erhalten, müssen Sie mehrere Schritte befolgen. Diese Schritte sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Grundschuld ordnungsgemäß aus dem Grundbuch gelöscht wird. Hier ist eine Anleitung, wie Sie vorgehen sollten:
Tilgung des Darlehens
Bevor Sie eine Löschungsbewilligung beantragen können, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Dies ist die Grundvoraussetzung, da die Löschungsbewilligung als Nachweis dient, dass keine Schulden mehr bestehen.
Kontaktaufnahme mit dem Kreditgeber
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank oder Ihrem Kreditgeber auf, um die Löschungsbewilligung zu beantragen. In vielen Fällen stellt der Kreditgeber die Löschungsbewilligung automatisch aus, sobald das Darlehen vollständig getilgt ist. Falls dies nicht geschieht, sollten Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Notarielle Beglaubigung
Die Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt werden. Dies ist ein gesetzliches Erfordernis in Deutschland. Der Notar wird die Löschungsbewilligung zusammen mit einem Antrag auf Löschung beim Grundbuchamt einreichen.
Einreichung beim Grundbuchamt
Der Notar reicht die beglaubigte Löschungsbewilligung und den Antrag auf Löschung beim zuständigen Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt prüft dann die Unterlagen und veranlasst die Löschung der Grundschuld im Grundbuch.
Wichtige Hinweise
- Kosten: Während die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank kostenlos ist, fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Diese können je nach Höhe der Grundschuld variieren.
- Holschuld: Beachten Sie, dass es sich bei der Löschungsbewilligung um eine Holschuld handelt. Das bedeutet, dass Sie als Schuldner aktiv werden müssen, um die Bewilligung zu erhalten.
- Fehler vermeiden: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass die Löschung Ihrer Grundschuld reibungslos verläuft.
Welche Kosten können bei der Löschung einer Grundschuld entstehen und wie kann ich sie minimieren?
Die Löschung einer Grundschuld ist ein formaler Prozess, der mit verschiedenen Kosten verbunden ist. Diese Kosten können sich je nach Höhe der Grundschuld und den individuellen Umständen unterscheiden. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte und Strategien zur Minimierung:
Mögliche Kosten
- Notarkosten: Die Beglaubigung der Löschungsbewilligung durch einen Notar ist erforderlich. Das Honorar beträgt in der Regel 0,2 % der Grundschuldsumme.
- Gebühren für das Grundbuchamt: Auch das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Löschung, die ebenfalls bei etwa 0,2 % der Grundschuldsumme liegen.
- Löschungsbewilligung: Die Bank stellt die Löschungsbewilligung aus, was in der Regel kostenlos ist, da dies eine gesetzliche Pflicht der Bank ist.
Strategien zur Kostenminimierung
- Vermeidung der Löschung: Wenn Sie planen, die Immobilie in naher Zukunft zu verkaufen oder als Sicherheit für einen weiteren Kredit zu nutzen, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld nicht zu löschen. Dies spart die Löschungskosten und erleichtert die erneute Nutzung als Sicherheit.
- Übertragung der Grundschuld: Beim Verkauf der Immobilie kann die Grundschuld auf den Käufer übertragen werden, anstatt sie zu löschen. Dies spart sowohl die Löschungs- als auch die Neueintragungskosten.
- Verhandlungen mit der Bank: Stellen Sie sicher, dass die Bank keine unzulässigen Gebühren erhebt. Die Löschungsbewilligung sollte kostenfrei sein, und auch für die Beglaubigung dürfen keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Rechtliche Grundlagen
Die Löschung einer Grundschuld erfordert die Einreichung einer notariell beglaubigten Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt. Diese Bewilligung ist eine Holschuld, was bedeutet, dass der Eigentümer sie aktiv bei der Bank anfordern muss. Die rechtlichen Grundlagen für die Löschung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 1192, 1163 und 875 BGB.
Durch eine korrekte Handhabung und das Verständnis der rechtlichen Anforderungen können unnötige Kosten und Verzögerungen vermieden werden.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Grundschuld: Die Grundschuld ist ein wichtiges Sicherungsmittel bei der Immobilienfinanzierung. Sie wird in das Grundbuch eingetragen und dient als Sicherheit für den Kreditgeber, typischerweise eine Bank. Bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers kann die Bank auf das verpfändete Grundstück zugreifen und es zwangsversteigern, um ihr ausstehendes Geld zu erhalten. Im Gegensatz zur Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach Tilgung des Kredits bestehen und muss separat gelöscht werden.
- Löschungsbewilligung: Die Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Erklärung des Kreditgebers (z.B. einer Bank), dass die Grundschuld gelöscht werden darf. Diese Erklärung ist notwendig, um die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu lassen. Der Kreditnehmer muss diese Löschungsbewilligung nach vollständiger Tilgung des Darlehens beim Kreditgeber anfordern und dem Grundbuchamt vorlegen, damit die Löschung vorgenommen werden kann.
- Holschuld: Der Begriff „Holschuld“ bedeutet, dass der Schuldner verpflichtet ist, eine bestimmte Leistung oder ein Dokument beim Gläubiger abzuholen. Im Kontext der Grundschuldlöschung bedeutet dies, dass der Kreditnehmer aktiv bei der Bank nach der Löschungsbewilligung fragen und diese persönlich abholen oder abholen lassen muss. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Löschungsbewilligung von sich aus zu versenden.
- Notarielle Beurkundung: Die notarielle Beurkundung ist ein formeller Akt, der von einem Notar vorgenommen wird und der rechtlichen Sicherstellung von Vereinbarungen dient. Im Rahmen der Grundschuldbestellung muss die Eintragung der Grundschuld notariell beurkundet werden. Damit wird sichergestellt, dass alle Parteien die rechtlichen Konsequenzen verstehen und dass die Eintragung in das Grundbuch korrekt vorgenommen wird.
- Vollbeweis: Der Begriff „Vollbeweis“ bezieht sich auf die vollständige und zweifelsfreie Erbringung eines Beweises vor Gericht. Im Fall der Grundschuldlöschung bedeutet dies, dass der Kläger zweifelsfrei nachweisen muss, dass er die Löschungsbewilligung bei der Bank angefordert hat. Dies kann beispielsweise durch Einschreiben mit Rückschein oder E-Mails mit Lesebestätigung erfolgen. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, kann der Kläger seine Ansprüche nicht durchsetzen.
- Kostenerstattung: Kostenerstattung bedeutet, dass eine Partei die Kosten, die ihr durch einen Rechtsstreit entstanden sind, von der anderen Partei zurückfordern kann. Im vorliegenden Fall forderte der Kläger die Erstattung der ihm entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens selbst tragen muss, da er nicht nachweisen konnte, dass die Bank zur Löschungsbewilligung aufgefordert worden war.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1192 BGB (Löschung der Grundschuld): Dieser Paragraph regelt die Löschung einer Grundschuld. Er besagt, dass die Grundschuld durch eine schriftliche Löschungsbewilligung des Gläubigers gelöscht wird. Die Löschungsbewilligung muss dem Grundbuchamt zur Eintragung im Grundbuch vorgelegt werden. Die Löschungsbewilligung ist eine einseitige Erklärung des Gläubigers, durch die er erklärt, dass er auf die Sicherung durch die Grundschuld verzichtet.
- § 1193 BGB (Forderungserlös): Dieser Paragraph regelt die Rechte des Gläubigers, wenn die Grundschuld gelöscht wird. Der Gläubiger hat Anspruch auf den Erlös aus der Verwertung des Grundstücks, der zur Sicherung seiner Forderung dient. Wenn die Grundschuld aufgrund der Tilgung des Darlehens gelöscht wird, ist der Gläubiger jedoch nicht mehr an dem Erlös aus der Verwertung des Grundstücks beteiligt.
- § 323 BGB (Rücktritt vom Vertrag): Dieser Paragraph regelt das Recht des Gläubigers, vom Darlehensvertrag zurückzutreten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Gläubiger hat jedoch ein Rücktrittsrecht, wenn der Schuldner mit der Zahlung des Darlehens in Verzug ist. In diesem Fall kann der Gläubiger die sofortige Rückzahlung des gesamten Darlehens fordern und die Löschung der Grundschuld verlangen, um seine Ansprüche zu sichern.
- § 280 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht bei Vertragsverletzungen. Wenn ein Schuldner eine Pflicht aus einem Vertrag verletzt, kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen. Im vorliegenden Fall könnte der Kläger die Beklagte auf Schadensersatz verklagen, wenn die Beklagte ihre Pflicht zur Erteilung der Löschungsbewilligung schuldhaft verletzt hat.
- § 1194 BGB (Holschuld): Dieser Paragraph besagt, dass der Schuldner die Löschungsbewilligung vom Gläubiger abholen muss. Die Löschungsbewilligung ist ein Dokument, das der Gläubiger ausstellen muss, um die Löschung der Grundschuld im Grundbuch zu ermöglichen. Wenn die Löschungsbewilligung abgeholt wird, wird die Grundschuld gelöscht und der Schuldner ist frei von der Grundschuld.
Das vorliegende Urteil
LG Leipzig – Az.: 04 O 283/24 – Urteil vom 07.05.2024
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