Skip to content

Grunderwerbsteuer Änderung: Wenn der Kaufpreis eine Schenkung war

Eine GmbH zahlte Grunderwerbsteuer auf einen Immobilienkauf von 1,1 Millionen Euro, obwohl der wahre Wert nur 480.000 Euro betrug. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen versuchter Steuerhinterziehung wurde nun zum Schlüssel für eine überraschende Steuererstattung.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 K 233/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Eine Firma kaufte ein Grundstück von der Lebenspartnerin ihrer Geschäftsführerin zu einem überhöhten Preis. Ein Gericht urteilte später, dass der überhöhte Teil des Geldes eine verdeckte Schenkung war.
  • Die Rechtsfrage: Kann ein Steuerbescheid geändert werden, wenn ein Gericht später feststellt, dass ein Teil des Preises eine Schenkung war?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht entschied, dass der ursprüngliche Steuerbescheid geändert werden muss. Die Steuer basierte auf einer falschen Annahme über den Kaufpreis.
  • Die Bedeutung: Für die Besteuerung ist die tatsächliche wirtschaftliche Situation wichtiger als die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung. Fehlerhafte Steuerbescheide können korrigiert werden, auch wenn die Betroffenen an ihrer Entstehung beteiligt waren.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
  • Datum: 19.09.2023
  • Aktenzeichen: 1 K 233/22
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Grunderwerbsteuerrecht, Schenkungsteuerrecht, Allgemeines Steuerrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine GmbH. Sie wollte erreichen, dass ihr Grunderwerbsteuerbescheid geändert und die Steuerlast gesenkt wird.
  • Beklagte: Das Finanzamt C. Es lehnte die Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides ab.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Eine GmbH kaufte ein Grundstück zu einem vereinbarten Preis von 1,1 Mio. Euro. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer auf diesen Betrag fest. Später stellte sich heraus, dass der tatsächliche Wert des Grundstücks nur 480.000 Euro betrug und der Differenzbetrag als Schenkung versteuert wurde. Die GmbH forderte daraufhin eine Senkung der Grunderwerbsteuer.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Muss das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid ändern, wenn ein Teil des ursprünglichen Kaufpreises für ein Grundstück später rechtlich als Schenkung eingestuft und bereits als solche versteuert wurde?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Klage wurde stattgegeben.
  • Zentrale Begründung: Der überhöhte Kaufpreisanteil kann nicht gleichzeitig als Gegenleistung für das Grundstück und als freigiebige Zuwendung (Schenkung) angesehen und somit doppelt besteuert werden.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Grunderwerbsteuerbescheid muss geändert werden, wodurch die Klägerin deutlich weniger Grunderwerbsteuer zahlen muss und die Gerichtskosten vom Finanzamt getragen werden.

Der Fall vor Gericht


Wie kann ein Strafurteil eine Steuererstattung auslösen?

Alles begann mit einem Immobilienkauf, der auf den ersten Blick nur ungewöhnlich teuer war. Eine GmbH erwarb von dem Lebensgefährten ihrer Geschäftsführerin ein Grundstück für 1,1 Millionen Euro. Doch der Preis war so weit über dem Marktwert, dass er Ermittler auf den Plan rief. Es folgte ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung und eine rechtskräftige Verurteilung.

Zwei Anwälte besprechen auf einer Gerichtsbank die ungewöhnliche Rechtslage, die eine überraschende Grunderwerbsteuer-Erstattung für einen überhöhten Immobilienkauf nach einer strafrechtlichen Verurteilung ermöglichte.
Gericht verpflichtete Finanzamt, Grunderwerbsteuer nach Strafurteil an tatsächlichen Grundstückswert anzupassen. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Gericht stellte fest: Der wahre Wert des Grundstücks betrug höchstens 480.000 Euro. Jahre später, als der Staub sich gelegt hatte, klopfte die GmbH erneut beim Finanzamt an. Mit dem Strafurteil in der Hand forderte sie einen Teil ihrer längst bezahlten Grunderwerbsteuer zurück. Ein cleverer Versuch, die Folgen der eigenen Tat zu korrigieren – oder ein berechtigter Anspruch?

Warum prallten die Steuerbescheide zweier Finanzämter aufeinander?

Nach dem Grundstücksdeal im Jahr 2011 lief zunächst alles nach Plan. Das zuständige Finanzamt C sah die 1,1 Millionen Euro als reinen Kaufpreis und setzte die Grunderwerbsteuer fest: 38.500 Euro. Die GmbH zahlte, der Bescheid wurde unanfechtbar. Doch die Ermittlungen brachten eine Lawine ins Rollen. Parallel zum Strafverfahren kam ein zweites Finanzamt F ins Spiel, das für Schenkungen zuständig ist. Es bewertete den Vorgang völlig anders. Seine Logik war einfach: Wenn ein Grundstück im Wert von 480.000 Euro für 1,1 Millionen Euro verkauft wird, ist die Differenz von 620.000 Euro kein Kaufpreis. Es ist eine verdeckte Schenkung.

Das Ergebnis war absurd. Die GmbH hatte auf die vollen 1,1 Millionen Euro Grunderwerbsteuer gezahlt. Gleichzeitig wurde der Verkäufer für die Differenz von 620.000 Euro zur Schenkungsteuer herangezogen. Derselbe Geldbetrag wurde also doppelt besteuert – einmal als Kaufpreis, einmal als Geschenk. Daraufhin beantragte die GmbH bei Finanzamt C, den alten Grunderwerbsteuerbescheid zu korrigieren. Die Bemessungsgrundlage solle auf den tatsächlichen Wert von 480.000 Euro gesenkt werden. Das Finanzamt lehnte rundweg ab. Seine Haltung: Ein notarieller Vertrag ist ein notarieller Vertrag. Was dort als Kaufpreis steht, zählt. Die beiden Steuerarten – Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer – hätten nichts miteinander zu tun. Dagegen klagte die GmbH.

Wie entkräftete das Gericht die Argumente des Finanzamts?

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern zerlegte die Argumentation der Behörde Punkt für Punkt. Die Richter stellten eine zentrale Frage in den Raum: Kann ein Geldbetrag gleichzeitig Gegenleistung für einen Kauf und eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung sein? Die Antwort des Gerichts war ein klares Nein. Das eine schließt das andere logisch aus.

Der entscheidende Hebel dafür war eine Vorschrift aus der Abgabenordnung, der Paragraph 174. Er ist genau für solche Fälle gedacht: Wenn ein und derselbe Sachverhalt von Finanzämtern widersprüchlich bewertet wird und dies zu einer unfairen Mehrfachbelastung führt. Das Gericht machte deutlich, dass es nicht auf die formalen Etiketten der Steuergesetze ankommt. Entscheidend ist der wirtschaftliche Kern. Und hier wurde derselbe Geldfluss – die 620.000 Euro – einmal als Kaufpreis und einmal als Schenkung besteuert. Das ist ein klassischer Widerspruch.

Das Gericht pulverisierte auch das Argument, der notarielle Vertrag sei unantastbar. Zwar ist die Urkunde ein starkes Indiz. Doch wenn die Fakten eine andere Sprache sprechen, hat die Realität Vorrang. Die Feststellungen aus dem Strafverfahren, gestützt auf mehrere Gutachten, lieferten den unwiderlegbaren Beweis: Ein erheblicher Teil des Geldes floss nicht als Bezahlung für das Grundstück, sondern um dem Lebensgefährten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Im Klartext: Es war ein Geschenk. Damit war der ursprüngliche Grunderwerbsteuerbescheid schlicht falsch. Er basierte auf einer fehlerhaften Annahme.

Durfte sich die GmbH auf den Fehler berufen, den sie selbst verursacht hatte?

Das Finanzamt brachte einen letzten Einwand vor. Es argumentierte, die Klägerin verhalte sich widersprüchlich. Zuerst deklarierte sie die volle Summe als Kaufpreis, um dann – nach einem verlorenen Strafprozess – das Gegenteil zu behaupten. Das sei ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Doch auch diesen Einwand wischte das Gericht vom Tisch.

Die Richter prüften, ob die GmbH oder ihre Vertreter durch ihr früheres Verhalten einen ungerechtfertigten Vorteil erlangt hatten, der nun auf Kosten der Staatskasse verteidigt werden sollte. Das war nicht der Fall. Im Gegenteil: Die ganze Konstruktion war aufgeflogen und hatte zu einer strafrechtlichen Verurteilung und zu hohen Steuerfestsetzungen geführt. Das Recht auf Korrektur eines falschen Steuerbescheides geht nicht verloren, nur weil man an dessen Entstehung beteiligt war. Das Gesetz will die materiell richtige Besteuerung sicherstellen.

Das Gericht verpflichtete das Finanzamt, den über zehn Jahre alten Grunderwerbsteuerbescheid zu ändern. Die Steuer wurde auf Basis des wahren Grundstückswerts von 480.000 Euro neu berechnet. Sie betrug nur noch 16.800 Euro.

Die Urteilslogik

Die Rechtsordnung fordert eine konsistente Bewertung von Sachverhalten und korrigiert Widersprüche, die aus verschiedenen rechtlichen Einordnungen entstehen.

  • Wirtschaftliche Realität: Die wirtschaftliche Realität eines Sachverhalts bestimmt seine rechtliche Einordnung, nicht die gewählte formale Etikettierung oder die Festlegung in einer Vertragsurkunde.
  • Logische Konsistenz der Bewertung: Ein einziger Geldfluss kann nicht gleichzeitig als Gegenleistung für einen Kauf und als unentgeltliche Schenkung gewertet werden; das eine schließt das andere logisch aus.
  • Vorrang der materiellen Richtigkeit: Das Recht auf eine materiell richtige Besteuerung bleibt bestehen; eine Korrektur ist zulässig, selbst wenn der Steuerpflichtige einen Fehler mitverursacht, solange er sich dadurch keinen ungerechtfertigten Vorteil verschafft.

So sichert die Rechtsprechung die konsequente Anwendung des Rechts und beugt widersprüchlichen Bewertungen vor, um die materiell richtige Besteuerung zu garantieren.


Das Urteil in der Praxis

Gilt das deutsche Steuerrecht wirklich auch für Fälle, die mit einer kriminellen Tat begannen? Dieses Urteil gibt eine überraschende Antwort. Es zeigt gnadenlos: Selbst wer durch eigene krumme Geschäfte in Schieflage gerät und dafür strafrechtlich verurteilt wird, verliert nicht den Anspruch auf materiell richtige Besteuerung. Die Richter zerlegen die Finanzamts-Logik, wonach ein notarieller Vertrag unantastbar ist, selbst wenn die Faktenlage eine andere Sprache spricht. Das ist eine klare Ohrfeige für Behörden, die sich hinter Formalien verstecken wollen, und ein starkes Signal gegen absurde Doppelbesteuerung.


FAQ Notar: Illustration für notarielle Angelegenheiten - häufig gestellte Fragen mit Waage, Adler und BGB-Buch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Kann ich einen Steuerbescheid korrigieren lassen, selbst wenn ich den Fehler mitverursacht habe?

Ja, Sie können einen Steuerbescheid auch dann korrigieren lassen, wenn Sie den zugrundeliegenden Fehler (mit)verursacht haben. Das Gesetz priorisiert die „materiell richtige Besteuerung“. Ihr Recht auf eine Korrektur geht nicht durch bloße Beteiligung an der Entstehung des Fehlers verloren.

Viele glauben, eigene Fehler würden die Tür zur Berichtigung für immer schließen. Doch das deutsche Steuerrecht verfolgt ein klares Ziel: Es will die objektiv korrekte Steuerlast festsetzen. Auch wenn der ursprüngliche Bescheid durch ungenaue Angaben oder mangelnde Sorgfalt zustande kam, steht Ihnen die Möglichkeit zur Korrektur offen.

Denken Sie an den Fall einer GmbH, die zunächst hohe Zahlen deklarierte und dann nach einem verlorenen Strafprozess ihren alten Steuerbescheid anfechten wollte. Das Finanzamt wies das als widersprüchliches Verhalten zurück, als Verstoß gegen Treu und Glauben. Gerichte sehen das anders. Sie prüfen, ob der Steuerpflichtige durch sein ursprüngliches Handeln einen ungerechtfertigten Vorteil erzielen wollte. War dies nicht der Fall, und führte die fehlerhafte Deklaration sogar zu negativen Konsequenzen, wird der Einwand schlicht abgewiesen.

Der Gedanke „Ich habe das ja selbst so angegeben, da kann ich jetzt nichts mehr machen“ ist ein kostspieliger Irrtum. Das Recht auf Korrektur eines falschen Steuerbescheides geht nicht verloren, nur weil man an dessen Entstehung beteiligt war. Das Gesetz will die materiell richtige Besteuerung sicherstellen.

Sammeln Sie alle neuen Beweismittel, Gutachten oder rechtskräftigen Urteile, die die Unrichtigkeit des ursprünglichen Steuerbescheides eindeutig belegen, und legen Sie diese Ihrem Finanzamt vor.


zurück zur FAQ Übersicht

Was kann ich tun, wenn zwei Finanzämter meinen Sachverhalt widersprüchlich beurteilen?

Wenn zwei Finanzämter denselben Sachverhalt widersprüchlich beurteilen und dies zu einer unfairen Mehrfachbelastung führt, ist der entscheidende Hebel der Paragraph 174 der Abgabenordnung, der explizit geschaffen wurde, um solche Widersprüche aufzulösen und die materielle Richtigkeit der Besteuerung sicherzustellen.

Juristen nennen dies eine „widersprüchliche Beurteilung desselben Sachverhalts“. Der Gesetzgeber hat dafür vorgesorgt: § 174 AO ist Ihr spezifisches Werkzeug, um eine solche bürokratische Zwickmühle zu entschärfen. Diese Norm durchbricht die üblichen Bestandskraftregeln und erlaubt eine Bescheidkorrektur, selbst wenn die ursprünglichen Fristen längst abgelaufen scheinen.

Ein passender Vergleich ist dieser: Stellt sich heraus, dass derselbe Geldfluss – etwa ein Betrag von 100.000 Euro – von einem Finanzamt als Kaufpreis besteuert und gleichzeitig von einem anderen als Schenkung behandelt wird, liegt ein klassischer, korrigierbarer Widerspruch vor. Das Gesetz schert sich dabei wenig um formale Etiketten; es zählt allein der wirtschaftliche Kern des Vorgangs. Gibt Ihr Finanzamt dem Korrekturantrag nicht statt, ist der Gang zum Finanzgericht der nächste logische Schritt. Gerichte haben hier bereits klargestellt, dass solche Doppelbesteuerungen durch widersprüchliche Beurteilungen aufgehoben werden müssen.

Legen Sie umgehend Widerspruch gegen den Bescheid ein, der die Doppelbesteuerung verursacht, und berufen Sie sich explizit auf den § 174 Abgabenordnung.


zurück zur FAQ Übersicht

Wie kann mein Immobilienkauf nachträglich als Schenkung gewertet werden?

Ein Immobilienkauf kann nachträglich als (teilweise) Schenkung umgedeutet werden, wenn der vereinbarte Kaufpreis den tatsächlichen Marktwert des Grundstücks erheblich übersteigt und die Differenz objektiv als unentgeltliche Zuwendung an den Verkäufer anzusehen ist, ungeachtet der notariellen Fixierung. Juristen nennen das die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“. Für das Finanzamt zählt nicht allein der Preis im Vertrag, sondern der tatsächliche Wert der Leistung.

Der Grund: Finanzämter und Gerichte blicken über formale Etiketten hinweg. Wurde ein Teil des Geldes nicht als Gegenleistung für die Immobilie gezahlt, sondern als Zuwendung, gilt dieser Teil als Schenkung. Selbst wenn notarielle Verträge vorliegen und Grunderwerbsteuer bereits abgeführt wurde, können nachträgliche Feststellungen – etwa aus unabhängigen Gutachten oder Strafverfahren – die ursprüngliche Bewertung kippen.

Ein krasses Beispiel macht das deutlich: Ein Grundstück im Wert von nur 480.000 Euro wurde für 1,1 Millionen Euro verkauft. Das Landgericht hob hervor, die Differenz von 620.000 Euro sei kein Kaufpreis, sondern eine verdeckte Schenkung. Die Richter machten deutlich: Der notarielle Vertrag ist zwar ein Indiz, aber die Realität hat Vorrang, wenn Fakten wie Gutachten eine andere Sprache sprechen.

Sammeln Sie alle Dokumente und unabhängigen Wertgutachten zum tatsächlichen Marktwert der Immobilie, um eine fundierte Argumentationsgrundlage zu haben.


zurück zur FAQ Übersicht

Was passiert mit der Erbschaftsteuer, wenn ich im Ausland lebe und erbe?

Die deutsche Erbschaftsteuer greift für Sie als Erben im Ausland nur unter sehr spezifischen Bedingungen: Dann, wenn Sie Vermögen von einem in Deutschland ansässigen Erblasser erhalten, das sich auch physisch in Deutschland befindet und Ihr ununterbrochener Lebensmittelpunkt seit mindestens 20 Jahren im Ausland liegt. Dies gilt insbesondere für eine inländische Immobilie. Das Wohnsitzprinzip des Erblassers ist entscheidend.

Juristen knüpfen die Erbschaftsteuerpflicht primär an den Wohnsitz des Erblassers. Hatte dieser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland, gilt er als deutscher Steuerpflichtiger. Wer selbst jedoch keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland hat und seit zwei Jahrzehnten ununterbrochen im Ausland lebt, unterliegt nur für sogenanntes Inlandsvermögen der Besteuerung.

Denken Sie an eine Kanadierin, die seit 25 Jahren in Vancouver lebt und von ihrer Tante in Berlin ein Aktiendepot erbt. Die Aktien selbst sind als „bewegliches“ Vermögen oft nicht fest an Deutschland gebunden – hier greift die deutsche Steuer in der Regel nicht. Erbt sie hingegen ein vermietetes Haus in Potsdam, sieht es anders aus, da dieses Vermögen in Deutschland belegen ist. Um sich von der vollen Steuerpflicht zu befreien, müssen Sie Ihren ununterbrochenen Auslandsaufenthalt klar nachweisen.

Sammeln Sie daher Nachweise über Ihren Auslandswohnsitz und prüfen Sie genau, wo das Erbe tatsächlich liegt, um böse Überraschungen zu vermeiden.


zurück zur FAQ Übersicht

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Notar: Aufgeschlagenes Buch mit dem Titel : Fachbegriffe einfach erklärt, dazu Notarsiegel, Feder und Waage.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Bestandskraft

Eine rechtliche oder behördliche Entscheidung erreicht ihre Bestandskraft, wenn sie nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angegriffen werden kann und somit endgültig wird. Das Gesetz schafft damit Rechtssicherheit, indem es verhindert, dass Entscheidungen endlos angefochten werden können und Verfahren zu einem Abschluss kommen.

Beispiel: Obwohl die GmbH den Grunderwerbsteuerbescheid lange nicht korrigierte, konnte dieser dank § 174 AO trotz seiner anfänglichen Bestandskraft doch noch nachträglich geändert werden.

Zurück zur Glossar Übersicht

Materielle richtige Besteuerung

Juristen bezeichnen es als materielle richtige Besteuerung, wenn das Finanzamt die tatsächliche, objektiv korrekte Steuerlast eines Bürgers oder Unternehmens festsetzt, unabhängig von formalen Fehlern oder Deklarationen. Dieses Grundprinzip des deutschen Steuerrechts zielt darauf ab, Steuergerechtigkeit herzustellen und zu vermeiden, dass jemand zu viel oder zu wenig Steuern zahlt, als es der wirtschaftlichen Realität entspricht.

Beispiel: Selbst als die GmbH den Fehler selbst mitverursachte, betonte das Finanzgericht, dass das Ziel der materiell richtigen Besteuerung wichtiger sei als die anfänglichen Falschdeklarationen.

Zurück zur Glossar Übersicht

§ 174 Abgabenordnung (AO)

Dieser spezielle Paragraph der Abgabenordnung, kurz § 174 AO, ermöglicht die Korrektur von Steuerbescheiden, die aufgrund einer widersprüchlichen Beurteilung desselben Sachverhalts durch verschiedene Finanzämter fehlerhaft ergangen sind. Der Gesetzgeber hat diese Norm geschaffen, um unfaire Mehrfachbelastungen zu verhindern und sicherzustellen, dass Bürger nicht zum Opfer bürokratischer Inkonsistenzen werden.

Beispiel: Im vorliegenden Fall war der § 174 AO der entscheidende Hebel, um die doppelte Besteuerung von Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer für denselben Betrag aufzuheben.

Zurück zur Glossar Übersicht

Treu und Glauben

Der Rechtsgrundsatz Treu und Glauben verlangt von allen Beteiligten, sich ehrlich, fair und redlich zu verhalten, wobei widersprüchliches Verhalten im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht schutzwürdig ist. Ziel ist es, Vertrauen zu schützen und missbräuchliche Ausnutzung von Rechten zu unterbinden.

Beispiel: Das Gericht wies den Einwand des Finanzamts, die GmbH habe gegen Treu und Glauben verstoßen, zurück, da sie durch ihre anfängliche Falschdeklaration keinen ungerechtfertigten Vorteil erlangt hatte.

Zurück zur Glossar Übersicht

Verdeckte Schenkung

Eine verdeckte Schenkung liegt vor, wenn eine Vermögensverschiebung nach außen hin als Geschäft – etwa als Kaufvertrag – getarnt wird, in Wirklichkeit aber eine unentgeltliche Zuwendung ohne echte Gegenleistung darstellt. Dieses Konstrukt soll verhindern, dass steuerliche Pflichten, wie die Schenkungsteuer, durch formale Umwege umgangen werden.

Beispiel: Die enorme Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Marktwert des Grundstücks führte dazu, dass der überhöhte Anteil als verdeckte Schenkung eingestuft und gesondert besteuert wurde.

Zurück zur Glossar Übersicht

Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Gerichte und Finanzämter wenden die wirtschaftliche Betrachtungsweise an, wenn sie bei der Beurteilung eines Sachverhalts nicht nur auf die formale juristische Gestaltung, sondern auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt eines Vorgangs abstellen. Mit diesem Ansatz stellen Juristen sicher, dass die Steuergesetze nicht durch rein formale Tricks unterlaufen werden und die Besteuerung der realen Vermögenslage folgt.

Beispiel: Das Finanzgericht betonte, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Fall des Grundstückskaufs entscheidend sei, da sie den wahren Geldfluss als teils verdeckte Schenkung offenbarte und nicht nur den notariellen Kaufpreis.

Zurück zur Glossar Übersicht


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Korrektur von Steuerbescheiden bei widersprüchlichen Bewertungen (§ 174 Abgabenordnung)
    Ein Steuerbescheid kann unter bestimmten Umständen geändert werden, wenn derselbe Sachverhalt von verschiedenen Finanzämtern widersprüchlich beurteilt wurde und dies zu einer doppelten Belastung führt.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph ermöglichte es dem Gericht, den ursprünglich unanfechtbaren Grunderwerbsteuerbescheid zu korrigieren, weil derselbe Geldbetrag einmal als Kaufpreis und einmal als Schenkung besteuert wurde.
  • Grundsatz der materiellen Richtigkeit der Besteuerung
    Das Steuerrecht zielt darauf ab, die Besteuerung nach den tatsächlichen, wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzunehmen und nicht nur nach formalen Erklärungen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Grundsatz rechtfertigte die Korrektur des Steuerbescheides, da der ursprüngliche Bescheid auf einer fehlerhaften Annahme über den wahren Wert des Grundstücks und die Art der Zahlung beruhte.
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise (§ 40 Abgabenordnung)
    Für die Besteuerung sind die wirtschaftliche Bedeutung von Vorgängen und die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, auch wenn diese von der rechtlichen Form abweichen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht konnte die Zahlung von 1,1 Millionen Euro in einen echten Kaufpreisanteil und eine verdeckte Schenkung aufteilen, da der tatsächliche Wert des Grundstücks deutlich geringer war als der gezahlte Betrag.
  • Beweiswert von strafgerichtlichen Feststellungen
    Die Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils können in einem späteren Steuerverfahren als maßgebliche Tatsachengrundlage dienen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die im Strafverfahren festgestellten Tatsachen zum wahren Wert des Grundstücks und zur teilweisen Schenkung waren für das Finanzgericht maßgeblich und überwogen die ursprünglichen Angaben im notariellen Kaufvertrag.

Das vorliegende Urteil


Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 1 K 233/22 – Urteil vom 19.09.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

Notar Dr. Kotz - Beratung

Rechtstipps und Ratgeber

Interessante Urteile mit notarieller Relevanz

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.