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Grundbuch-Berichtigung nach Identitätsdiebstahl: Welche Nachweise gelten?

Ein Hauseigentümer verlor sein Grundstück durch Identitätsdiebstahl und forderte die sofortige Grundbuch-Berichtigung nach Identitätsdiebstahl beim Amt. Obwohl das rechtskräftige Strafurteil den Betrug bewies, weigerte sich das Grundbuchamt, den falschen Eintrag auf dieser Grundlage zu löschen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Wx 54/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen‑Anhalt
  • Datum: 28.02.2023
  • Aktenzeichen: 12 Wx 54/22
  • Verfahren: Grundbuchbeschwerde
  • Rechtsbereiche: Grundbuchrecht, Beweisrecht

  • Das Problem: Ein Mann forderte die Berichtigung des Grundbuchs, weil sein Grundstück durch Identitätsdiebstahl auf einen falschen Namen eingetragen wurde. Er legte als Beweis Verweise auf eine Strafakte und eine E-Mail der Staatsanwaltschaft vor.
  • Die Rechtsfrage: Ist der angebliche Identitätsdiebstahl ausreichend bewiesen, um eine Berichtigung des Grundbuchs ohne Zustimmung des aktuell Eingetragenen durchzusetzen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs erfordert zwingend öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden.
  • Die Bedeutung: Das Vertrauen in das Grundbuch ist sehr hoch. Selbst bei einem behaupteten Identitätsdiebstahl muss die Unrichtigkeit durch streng formelle, amtliche Dokumente bewiesen werden; Strafurteile allein genügen dafür nicht. Betroffene, denen der formelle Beweis fehlt, müssen den Zivilrechtsweg über eine Klage beschreiten.

Der Fall vor Gericht


Warum ließ sich der falsche Eigentümer nicht einfach löschen?

Das deutsche Grundbuch ist eine Festung. Was hier eingetragen ist, genießt beinahe unerschütterliches Vertrauen. Doch was passiert, wenn ein Dieb mit einem gefälschten Schlüssel eindringt und einen falschen Namen ins goldene Buch der Eigentümer schreibt?

Nach dem Identitätsdiebstahl prüfen Juristen amtliche Urkunden als Nachweis zur Klage auf Grundbuchberichtigung.
Grundbuchberichtigung erfordert öffentliche Urkunden, Strafurteile genügen formell nicht. | Symbolbild: KI

Ein Mann erlebte genau das: Ein Betrüger nutzte seine Identität, um ein Grundstück zu kaufen. Der Mann wollte den Fehler korrigieren lassen und präsentierte den Beweis – ein Gerichtsurteil, das den Betrug schwarz auf weiß festhielt. Doch die Hüter der Festung, das Grundbuchamt, verweigerten ihm den Zutritt. Ihre Begründung führt tief in die Logik eines Systems, das Sicherheit über alles stellt – selbst über eine offensichtliche Wahrheit.

Die Löschung eines Eintrags ist im Grundbuchrecht an strenge Regeln gebunden. Normalerweise muss die Person, deren Recht betroffen ist, der Änderung zustimmen. Das nennt man Bewilligung (§ 19 GBO). Hier hätte also der fälschlich als Eigentümer Eingetragene – der Betrüger – der Löschung zustimmen müssen. Darauf wollte sich das Opfer des Identitätsdiebstahls verständlicherweise nicht verlassen.

Für solche Fälle gibt es eine Alternative: die Berichtigung ohne Zustimmung. Sie ist möglich, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen wird (§ 22 GBO). Der entscheidende Punkt ist das Wort „nachgewiesen“. Das Grundbuchverfahren ist kein Ort für aufwendige Beweisaufnahmen oder die Klärung strittiger Sachverhalte. Der Nachweis muss so erdrückend sein, dass praktisch keine Zweifel an der Unrichtigkeit mehr bestehen. Um das zu gewährleisten, verlangt das Gesetz eine ganz bestimmte Form für den Beweis: eine Öffentliche Urkunde (§ 29 GBO). Das sind Dokumente, die von einer Behörde oder einem Notar in einer vorgeschriebenen Form erstellt werden – zum Beispiel ein notarieller Kaufvertrag oder ein Erbschein. Das vom Mann vorgelegte Strafurteil und die E-Mail eines Staatsanwalts waren genau das nicht. Sie passten nicht ins Schloss der Festung.

Weshalb ist ein Strafurteil keine „öffentliche Urkunde“?

Auf den ersten Blick wirkt die Haltung des Gerichts widersinnig. Ein Strafgericht hat den Betrug doch bereits offiziell festgestellt. Was könnte ein stärkerer Beweis sein? Die Antwort liegt in der unterschiedlichen Funktion von Urkunden im deutschen Recht. Die Beweiskraft eines Strafurteils ist streng geregelt. Es beweist nach dem Gesetz (§ 417 ZPO) nur, dass eine bestimmte Entscheidung von einem Gericht getroffen wurde. Im Klartext: Das Dokument beweist, dass ein Richter einen Schuldspruch gefällt hat. Es beweist aber nicht automatisch, dass alle Tatsachen, die in der Urteilsbegründung stehen, auch für alle anderen Rechtsbereiche unumstößliche Wahrheit sind.

Ein Notar, der eine Auflassung beurkundet, oder ein Nachlassgericht, das einen Erbschein ausstellt, schafft hingegen eine öffentliche Urkunde, die genau den Zweck hat, Rechtsverhältnisse für jedermann verbindlich zu dokumentieren. Diese Urkunden sind für das Grundbuchamt gemacht. Ein Strafurteil ist es nicht. Das Grundbuchamt kann und soll nicht die Ermittlungsergebnisse eines Strafverfahrens neu bewerten. Es prüft nur, ob die formalen Papiere stimmen.

Das Oberlandesgericht betonte diesen Punkt. Wollte man jeden Verweis auf eine Strafakte oder jede E-Mail als Beweis zulassen, würde die Verlässlichkeit des Grundbuchs untergraben. Das Vertrauen in die Einträge würde schwinden, der gesamte Immobilienverkehr wäre gefährdet. Die strenge Formvorschrift schützt das System als Ganzes – auch wenn es im Einzelfall hart erscheint.

Blieb dem Mann am Ende der Rechtsweg versperrt?

Die Entscheidung des Gerichts war kein endgültiges „Nein“ zur Korrektur des Grundbuchs. Sie war ein „Nein“ zu dem vom Mann gewählten Weg. Das Gericht schloss die Tür des schnellen Berichtigungsverfahrens, zeigte ihm aber eine andere, die offenstand. Der korrekte Rechtsweg für die Klärung solcher Sachverhalte ist eine zivile Klage auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB).

Bei dieser Klage kann der Mann vor einem Zivilgericht umfassend darlegen und beweisen, dass er nie Eigentümer war. Hier kann er Zeugen benennen, das Strafurteil als Beweismittel einbringen und den gesamten Sachverhalt aufrollen lassen. Das Zivilgericht ist – anders als das Grundbuchamt – darauf ausgelegt, streitige Tatsachen zu klären.

Gewinnt der Mann diesen Prozess, erhält er ein Zivilurteil. Dieses Urteil ersetzt die fehlende Zustimmung des fälschlich eingetragenen Eigentümers. Mit diesem zivilrechtlichen Titel in der Hand kann er dann zum Grundbuchamt gehen. Dieses Papier ist der richtige Schlüssel, der die Tore der Festung öffnet und die Korrektur des Eintrags ermöglicht. Das Verfahren ist umständlicher und dauert länger, stellt aber sicher, dass die hohen Anforderungen an die Wahrheit im Grundbuch gewahrt bleiben.

Die Urteilslogik

Die Stabilität des Immobilienverkehrs verlangt vom Grundbuchamt, formelle Sicherheit über die individuelle Sachwahrheit zu priorisieren.

  • Formaler Unrichtigkeitsnachweis: Wer das Grundbuch ohne die Bewilligung des Betroffenen berichtigen will, muss die Unrichtigkeit des Eintrags durch eine spezifische, formgerechte öffentliche Urkunde lückenlos nachweisen.
  • Beweisgrenzen des Strafurteils: Ein Strafurteil stellt zwar eine strafrechtlich relevante Tatsache fest, entfaltet jedoch im streng formalisierten Grundbuchverfahren keine unmittelbare Beweiskraft über die Unrichtigkeit der Eigentümereintragung, da es keinen öffentlichen Ausweis des dinglichen Rechtsverhältnisses darstellt.
  • Der Rechtsweg der Klärung: Gelingt der schnelle formelle Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit nicht, eröffnet allein die zivilrechtliche Klage auf Berichtigung den Weg, um streitige Tatsachen umfassend zu klären und einen bindenden gerichtlichen Ersetzungstitel für die fehlende Löschungsbewilligung zu erwirken.

Der Schutz des öffentlichen Vertrauens in Grundbucheinträge rechtfertigt stets den formal strengsten Weg zur Berichtigung.


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Fehlen Ihnen die öffentlichen Urkunden zur Grundbuch-Berichtigung nach Identitätsdiebstahl?
Lassen Sie sich zu den Anforderungen an den formellen Unrichtigkeitsnachweis beraten.


Experten Kommentar

Ein Strafurteil, das einen Betrug bestätigt, wirkt wie der ultimative Beweis, doch genau hier liegt der Haken in unserem Grundbuchsystem. Diese Entscheidung bekräftigt, dass das Grundbuchamt keine Tatsachen prüft, sondern lediglich einen formalen Schalter für Dokumente darstellt. Die Richter stellen die Stabilität des gesamten Immobilienverkehrs konsequent über die schnelle Gerechtigkeit im Einzelfall, selbst bei offensichtlicher Unrichtigkeit. Wer seine Eintragung anfechten muss, bekommt damit eine klare Ansage: Der Weg zur Berichtigung führt in streitigen Fällen fast immer über eine zivilrechtliche Klage, denn nur dieses Zivilurteil öffnet die Tore der Grundbuch-Festung.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Reicht ein Strafurteil als Beweis, um eine falsche Eintragung im Grundbuch korrigieren zu lassen?

Nein, so frustrierend es scheint, ein Strafurteil genügt im streng formalen Grundbuchverfahren nicht als direkter Beweis zur Berichtigung. Das Dokument beweist lediglich, dass das Gericht eine bestimmte strafrechtliche Entscheidung getroffen hat. Für die Löschung eines falschen Eintrags verlangt das Gesetz zwingend eine öffentliche Urkunde mit erdrückender Beweiskraft.

Das Grundbuchamt ist grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, aufwendige Beweisaufnahmen durchzuführen oder streitige Sachverhalte zu klären. Es soll die Sicherheit und die Verlässlichkeit der Einträge garantieren. Die Beweiskraft eines Strafurteils (§ 417 ZPO) ist daher eingeschränkt, da es primär den Schuldspruch feststellt. Es beweist nicht automatisch, dass alle darin enthaltenen Tatsachenfeststellungen für alle anderen Rechtsbereiche unumstößliche Wahrheit besitzen.

Würde das Grundbuchamt Strafurteile zulassen, müsste es die komplexen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse bewerten, was die Verlässlichkeit des gesamten Systems untergraben würde. Nur Urkunden, die von Notaren oder Fachbehörden spezifisch zur Dokumentation von Rechtsverhältnissen erstellt wurden, erfüllen die Formvorschrift nach § 29 GBO. Diese Dokumente sind dafür konzipiert, Eigentumsverhältnisse sofort und zweifelsfrei zu klären.

Suchen Sie umgehend nach zusätzlichen notariellen Dokumenten oder Erbscheinen in Ihren Unterlagen, welche Ihre korrekte Eigentümerposition formell nachweisen können.


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Welche Dokumente gelten als formal anerkannte öffentliche Urkunde im Grundbuchverfahren?

Als formal anerkannte öffentliche Urkunden akzeptiert das Grundbuchamt Dokumente, die in vorgeschriebener Form von einem Notar oder einer spezialisierten Behörde erstellt wurden. Dazu zählen notariell beurkundete Auflassungsurkunden, Kaufverträge oder amtliche Erbscheine. Diese Papiere dienen dazu, Eigentumsverhältnisse sofort und zweifelsfrei verbindlich zu dokumentieren. Das Grundbuchverfahren erfordert diesen sogenannten „richtigen Schlüssel“ für jede Eintragung oder Berichtigung.

Die Regel: Das Grundbuchverfahren verlangt einen Beweis, der keinen Raum für Zweifel lässt, da das Grundbuch die höchste Sicherheit im Rechtsverkehr garantieren muss. Nur Dokumente, die der strengen Formvorschrift des § 29 GBO (Grundbuchordnung) entsprechen, erfüllen diese Anforderung. Sie müssen von einer unabhängigen Amtsperson wie einem Notar oder einem Nachlassgericht erstellt werden, deren Neutralität und Sorgfalt die Richtigkeit des Inhalts garantiert.

Diese Urkunden sind gezielt für die Verwendung im Grundbuchsystem konzipiert, da sie die Notwendigkeit einer aufwendigen Beweisaufnahme ausschließen. Notarielle Kaufverträge bezeugen beispielsweise die rechtmäßige Eigentumsübertragung, wodurch das Grundbuchamt die darin festgestellten Tatsachen nicht erneut prüfen muss. Informelle Korrespondenz oder interne behördliche Vermerke werden hingegen abgelehnt, weil ihnen diese hohe öffentliche Beweiskraft fehlt.

Kontaktieren Sie unverzüglich den Notar oder das Nachlassgericht, das den letzten korrekten Eigentumsvorgang beurkundet hat, und fordern Sie eine beglaubigte Abschrift der relevanten öffentlichen Urkunde an.


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Was ist der korrekte Rechtsweg, um einen fälschlich eingetragenen Eigentümer löschen zu lassen?

Wenn der schnelle Weg über das Grundbuchamt wegen fehlender formaler Dokumente oder mangelnder Zustimmung des falschen Eigentümers scheitert, müssen Sie den Zivilrechtsweg beschreiten. Der korrekte und sichere Weg, um Ihren Anspruch auf Wahrheit durchzusetzen, ist die Klage auf Grundbuchberichtigung. Dieses Verfahren ist zwar umständlicher und zeitintensiver, gewährleistet aber die abschließende Klärung streitiger Sachverhalte.

Das Grundbuchamt kann keine aufwendige Beweisaufnahme durchführen; es ist auf unumstößliche öffentliche Urkunden angewiesen. Fehlt die notwendige Bewilligung des fälschlich Eingetragenen gemäß § 19 GBO – was bei Betrug fast immer der Fall ist – führt der Weg direkt zum Zivilgericht. Dort können Sie im Gegensatz zum formalen Grundbuchverfahren umfassend beweisen, dass das Grundbuch unrichtig ist. Die strengen Hürden der Grundbuchordnung fallen hier weg.

Die Basis hierfür bildet die zivilrechtliche Klage auf Grundbuchberichtigung gemäß § 894 BGB. Innerhalb dieses Prozesses können Sie alle Beweismittel nutzen, die das Grundbuchamt ablehnen musste, etwa Zeugenaussagen oder selbst ein rechtskräftiges Strafurteil. Gewinnen Sie die Klage, ersetzt das Urteil die fehlende Zustimmung des Betrügers. Dieses rechtskräftige Dokument wird damit zum juristischen „Schlüssel“, um die Korrektur des Eintrags durch das Grundbuchamt zu erzwingen.

Vermeiden Sie unnötige Beschwerden gegen die formale Ablehnung des Grundbuchamtes und suchen Sie stattdessen sofort einen Anwalt für Immobilien– und Zivilrecht auf, um die Klageschrift vorzubereiten.


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Was muss ich tun, wenn das Grundbuchamt die Berichtigung trotz klarer Beweislage ablehnt?

Die Ablehnung durch das Grundbuchamt ist kein Ende, sondern ein formales Signal für den zwingenden Wechsel des Rechtswegs. Es bestätigt, dass Ihr Beweismittel, wie etwa ein Strafurteil, nicht die strenge formale Qualität nach § 29 GBO erfüllt. Diese Entscheidung leitet Sie direkt zum umfassenderen und sicheren Weg der zivilrechtlichen Klärung über.

Das Grundbuchamt agiert als Hüter eines Systems, das auf absolute Verlässlichkeit angewiesen ist. Es muss die Formvorschrift des § 29 GBO wahren, um das öffentliche Vertrauen in die Grundbucheinträge nicht zu gefährden. Das Amt ist nicht befugt, die tatsächliche Beweislage neu zu bewerten oder ein Strafurteil inhaltlich zu analysieren. Deshalb müssen Sie die Ablehnung akzeptieren, da der Weg des schnellen Berichtigungsverfahrens nun verschlossen ist.

Die Ablehnung ist der notwendige Schritt, um den eigentlichen Rechtsweg zu beschreiten: die Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB. Im Gegensatz zum formalen Grundbuchverfahren erlaubt das Zivilgericht die umfassende Prüfung aller Tatsachen. Hier können Sie das Strafurteil, Zeugenaussagen und alle Sachbeweise vorlegen. Das Gericht ist darauf ausgelegt, streitige Sachverhalte abschließend zu klären.

Fordern Sie nun die schriftliche, formal begründete Ablehnung des Grundbuchamtes an und legen Sie diese Unterlagen umgehend einem spezialisierten Zivilrechtsanwalt vor.


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Wie hilft mir eine zivilrechtliche Klage dabei, die fehlende Zustimmung zur Grundbuchberichtigung zu ersetzen?

Die erfolgreiche zivilrechtliche Klage auf Grundbuchberichtigung gemäß § 894 BGB liefert Ihnen das entscheidende Dokument. Das gewonnene Urteil wird zu einem Vollstreckungstitel, der die fehlende Zustimmung des fälschlich eingetragenen Eigentümers juristisch ersetzt. Dieses Papier ist der „richtige Schlüssel“, um die Korrektur beim Grundbuchamt zu erzwingen, selbst wenn der Betrüger jegliche Mitwirkung verweigert.

Die Regel besagt, dass jede Änderung im Grundbuch die Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO erfordert. Verweigert der unrechtmäßig Eingetragene diese Zustimmung, muss die formale Lücke zwingend geschlossen werden. Die Klage verlagert die Beweisführung vom streng formalen Grundbuchamt hin zu einem umfassend prüfenden Zivilgericht. Dort können Sie alle Beweismittel, einschließlich Zeugenaussagen und Strafurteilen, vorlegen, um die Unrichtigkeit des Eintrags zweifelsfrei zu belegen.

Sobald das Zivilurteil rechtskräftig ist, besitzt es eine spezifische verfahrensrechtliche Wirkung. Es stellt verbindlich fest, dass das Grundbuch unrichtig ist und Sie der wahre Eigentümer sind. Dieser gerichtliche Feststellungsakt entbindet das Grundbuchamt von der Notwendigkeit, eine formelle Zustimmung des fälschlich Eingetragenen zu verlangen. Das Urteil ersetzt die notwendige Bewilligung und gilt damit als rechtsgültiges Dokument, das die Eintragung der Wahrheit ermöglicht.

Reichen Sie das rechtskräftige Urteil umgehend beim zuständigen Grundbuchamt ein, um den Antrag auf Grundbuchberichtigung zu vollziehen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Auflassung

Juristen nennen die Auflassung die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang eines Grundstücks.
Die Auflassung ist zwingend vor einem Notar zu erklären, da sie die rechtliche Basis für die spätere Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch bildet und damit Rechtssicherheit im Immobilienverkehr schafft.

Beispiel: Weil der Betrüger eine notarielle Auflassungsurkunde gefälscht hatte, konnte er die Eintragung als Eigentümer im Grundbuchamt vornehmen lassen.

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Bewilligung

Die Bewilligung ist die im Grundbuchrecht notwendige Zustimmungserklärung derjenigen Person, deren Recht durch eine neue Eintragung oder eine Löschung direkt betroffen wird.
Das Gesetz (§ 19 GBO) macht die Bewilligung zur formalen Voraussetzung, weil niemand ohne sein Wissen oder seine Zustimmung Rechte an seinem Grundbesitz verlieren oder ändern soll.

Beispiel: Im Fall des Identitätsdiebstahls hätte der fälschlich eingetragene Betrüger der Löschung seines Eigentumsrechts aktiv zustimmen müssen, was dieser verständlicherweise verweigerte.

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Grundbuchberichtigung

Eine Klage auf Grundbuchberichtigung ist der zivilrechtliche Weg, um die Unrichtigkeit des Grundbuchs gerichtlich feststellen zu lassen und die Korrektur des Eintrags zu erzwingen, wenn das schnelle, formale Verfahren beim Grundbuchamt scheitert.
Dieses Verfahren ist notwendig, um streitige Sachverhalte abschließend zu klären, da das Zivilgericht im Gegensatz zum Grundbuchamt umfassende Beweisaufnahmen durchführen kann, die auch Zeugen oder Strafurteile umfassen.

Beispiel: Nachdem das Grundbuchamt das Strafurteil als unzureichenden Beweis ablehnte, blieb dem Geschädigten nur die zeitaufwendigere Klage auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB.

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Öffentliche Urkunde

Als Öffentliche Urkunde gelten Dokumente, die von einer staatlichen Behörde oder einem Notar in vorgeschriebener Form erstellt werden und deshalb eine besonders hohe Beweiskraft im Rechtsverkehr genießen.
Für das Grundbuchverfahren sind diese Urkunden gemäß § 29 GBO unerlässlich, weil sie zweifelsfrei und sofort die Richtigkeit eines Rechtsverhältnisses bezeugen müssen, ohne dass das Grundbuchamt eigene, zeitintensive Ermittlungen anstellen muss.

Beispiel: Weder ein Strafurteil noch die E-Mail eines Staatsanwalts erfüllen die strenge Formvorschrift einer öffentlichen Urkunde, weshalb das Grundbuchamt sie als Nachweis für eine sofortige Berichtigung ablehnen musste.

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Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: -12 Wx 54/22 – Beschluss vom 28.02.2023


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