Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Gebührenprivilegierung der Grundbuchumschreibung: Erbfall und Erbengemeinschaft im Fokus
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Vorteile bietet die Gebührenprivilegierung bei der Grundbuchumschreibung nach einem Erbfall?
- Welche Fristen müssen Erben bei der Grundbuchumschreibung einhalten, um die Gebührenprivilegierung zu erhalten?
- Welche Unterlagen benötigen Erben für die privilegierte Grundbuchumschreibung?
- Was passiert mit der Gebührenprivilegierung bei einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben?
- Wie läuft das Verfahren der privilegierten Grundbuchumschreibung konkret ab?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Bamberg
- Datum: 16.01.2025
- Aktenzeichen: 10 Wx 2/25 e
- Verfahrensart: Beschluss im Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht
- Beteiligte Parteien:
- Erinnerungs- und Beschwerdeführerin: Miterbin, die nach der Erbauseinandersetzung die Umschreibung des Grundeigentums beantragte und gegen die ausgestellte Gebührenrechnung (KV-GNotKG Nr. 14110) vorging.
- Amtsgericht Würzburg: Gericht, dessen Beschluss vom 20.12.2024 und zugehörige Kostenrechnung von der Beschwerdeführerin angefochten wurden, da dort die Gebührenprivilegierung bejaht worden war.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Nach dem Tod des Eigentümers eines im Grundbuch eingetragenen Grundstücks wurde im Rahmen einer notariellen Teilerbenauseinandersetzung das Grundeigentum auf die Beschwerdeführerin umgeschrieben. Anschließend wurde eine Gebührenrechnung gemäß KV-GNotKG Nr. 14110 erstellt, gegen die die Beschwerdeführerin eine Erinnerung einlegte.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Gebührenprivilegierung nach KV-GNotKG Nr. 14110 im Kontext der Grundstücksumschreibung infolge einer Erbauseinandersetzung anzuwenden ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 20.12.2024 sowie die zugehörige Kostenrechnung wurden aufgehoben. Die Entscheidung erfolgte gerichtsgebührenfrei; Auslagen wurden nicht erstattet.
- Folgen: Die Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses führt dazu, dass die Gebührenprivilegierung in diesem Fall nicht aufrechterhalten wird und die Kostenrechnung somit nicht weiter Bestand hat.
Gebührenprivilegierung der Grundbuchumschreibung: Erbfall und Erbengemeinschaft im Fokus
Die Gebührenprivilegierung bei der Grundbuchumschreibung nach einem Erbfall stellt für viele Beteiligte ein zentrales Thema dar. Fragen rund um Erbauseinandersetzung, Erbrecht und Immobilienerbschaft berühren zudem Aspekte wie den Erbschein, die Grundbuchamt-Prozeduren sowie steuerliche Aspekte der Erbschaft und Mutationsgebühren.
Ein konkreter Fall veranschaulicht, wie Erbengemeinschaft, Nachlassregelung und anwaltliche Rechtsberatung Erbfall praktisch zusammenwirken.
Der Fall vor Gericht
Grundbuchumschreibung nach Erbauseinandersetzung bleibt gebührenprivilegiert

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem richtungsweisenden Beschluss vom 16. Januar 2025 die Rechte von Erben bei der Grundbuchumschreibung gestärkt. Die Gebührenprivilegierung für die Umschreibung von Grundeigentum auf einen Erben gilt auch dann, wenn zuvor eine notarielle Erbauseinandersetzung stattgefunden hat.
Streit um Grundbuchgebühren nach Erbfall
Im konkreten Fall verstarb der Eigentümer eines Grundstücks am 1. Januar 2024. Eine Miterbin beantragte nach erfolgter Erbauseinandersetzung die Umschreibung des Grundeigentums auf sich. Die Erbauseinandersetzung war durch eine notarielle Urkunde dokumentiert, in der die Mitglieder der Erbengemeinschaft den Eigentumsübergang untereinander vereinbart hatten. Nach der Umschreibung stellte das Grundbuchamt eine Gebührenrechnung nach Nr. 14110 KV-GNotKG aus.
Rechtliche Kernfrage der Gebührenprivilegierung
Das Amtsgericht Würzburg hatte die Gebührenprivilegierung zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass die Eintragung nicht als „Erbin“ erfolgt sei, da ein notariell beurkundeter Erbauseinandersetzungsvertrag mit Auflassung vorlag. Zudem fehle ein Erbnachweis. Das OLG Bamberg stellte jedoch klar, dass für die Gebührenprivilegierung lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Die Antragstellung muss innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall erfolgen, und das Grundeigentum muss vom Erblasser unmittelbar auf einen Erben umgeschrieben werden.
Umfassende Stärkung der Erbenrechte
Das Gericht betonte, dass die Art und Weise der Erbauseinandersetzung für die Gebührenprivilegierung keine Rolle spielt. Der Gesetzgeber wollte mit der Gebührenprivilegierung explizit erreichen, dass Erben auch nach einer notwendigen Erbauseinandersetzung zeitnah die Umschreibung des Grundbuchs veranlassen. Dies dient der eindeutigen Wiedergabe der materiellen Rechtslage im Grundbuch.
Besonders bemerkenswert ist die Klarstellung des Gerichts, dass auch eine Eigentumsumschreibung aufgrund einer zwischen den Miterben erklärten Auflassung gebührenprivilegiert ist. Die Form des Erbnachweises spielt für die gebührenrechtliche Privilegierung keine Rolle. Das Gericht hob den ursprünglichen Beschluss des Amtsgerichts Würzburg sowie die Kostenrechnung auf. Die Entscheidung erging gerichtsgebührenfrei.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das OLG Bamberg hat entschieden, dass Erben bei der Grundbuchumschreibung auch nach einer Erbauseinandersetzung von reduzierten Gebühren profitieren können. Voraussetzung ist nur, dass der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird und das Eigentum direkt vom Erblasser auf einen Erben übertragen wird. Die Art der vorherigen Erbauseinandersetzung spielt dabei keine Rolle. Diese Entscheidung stärkt die Position der Erben und fördert die zeitnahe Aktualisierung des Grundbuchs.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Erbe können Sie auch nach einer Einigung über die Verteilung des Nachlasses von vergünstigten Gebühren bei der Grundbuchumschreibung profitieren. Sie müssen lediglich zwei wichtige Punkte beachten: Stellen Sie den Antrag auf Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers und lassen Sie das Grundstück direkt von dem Verstorbenen auf Sie als Erben überschreiben. Die Form der Erbauseinandersetzung – zum Beispiel durch einen notariellen Vertrag – ist dabei unerheblich. Dies spart Ihnen als Erben bares Geld bei den Grundbuchgebühren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Vorteile bietet die Gebührenprivilegierung bei der Grundbuchumschreibung nach einem Erbfall?
Die Gebührenprivilegierung bei der Grundbuchumschreibung nach einem Erbfall bietet erhebliche finanzielle Vorteile, wenn Sie als Erbe innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall tätig werden.
Direkte Kostenersparnis
Wenn Sie als Erbe die Umschreibung im Grundbuch innerhalb der Zwei-Jahres-Frist beantragen, entfallen die regulären Grundbuchgebühren vollständig. Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie erben eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro – die normale Grundbuchgebühr würde sich auf etwa 785 Euro belaufen. Diese Kosten sparen Sie sich durch die rechtzeitige Antragstellung komplett.
Flexibilität bei der Nachreichung von Unterlagen
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die zeitliche Flexibilität bei den Nachweisen. Sie müssen zwar den Antrag innerhalb der Zwei-Jahres-Frist stellen, können aber erforderliche Unterlagen auch nach Fristablauf nachreichen. Dies verschafft Ihnen mehr Spielraum bei der oft zeitaufwändigen Beschaffung von Dokumenten.
Umfassende Privilegierung
Die Gebührenbefreiung gilt nicht nur für die direkte Grundbucheintragung, sondern auch für verschiedene Sonderkonstellationen:
- Bei einer Erbauseinandersetzung profitieren Sie von der Gebührenfreiheit, wenn Sie als Erbe das Grundstück im Rahmen der Auseinandersetzung erhalten.
- Auch bei der Erfüllung von Vorausvermächtnissen innerhalb der Erbengemeinschaft bleibt die Kostenbefreiung bestehen.
- Die Privilegierung gilt ebenso für Vor- und Nacherben.
Praktische Bedeutung
Die Gebührenprivilegierung ermöglicht Ihnen eine kostengünstige und zügige Grundbuchberichtigung. Dies dient nicht nur Ihren finanziellen Interessen, sondern auch der Rechtssicherheit, da das Grundbuch zeitnah die aktuelle Eigentumssituation widerspiegelt. Der einzige Punkt, den Sie zwingend beachten müssen: Der Antrag muss innerhalb der nicht verlängerbaren Zwei-Jahres-Frist beim Grundbuchamt eingehen.
Welche Fristen müssen Erben bei der Grundbuchumschreibung einhalten, um die Gebührenprivilegierung zu erhalten?
Für die Gebührenprivilegierung bei der Grundbuchumschreibung gilt eine strikte Zwei-Jahres-Frist. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Erbfalls, also dem Todestag des Erblassers.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung
Entscheidend ist ausschließlich der Eingang des Umschreibungsantrags beim zuständigen Grundbuchamt innerhalb der Zwei-Jahres-Frist. Der tatsächliche Zeitpunkt der Grundbucheintragung spielt für die Gebührenprivilegierung keine Rolle.
Keine Fristverlängerung möglich
Die Zwei-Jahres-Frist ist absolut und kann nicht verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Antragstellung gehindert waren, etwa durch:
- Verzögerungen im Erbscheinsverfahren
- Juristische Auseinandersetzungen
- Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Wenn Sie die Zwei-Jahres-Frist versäumen, müssen Sie die regulären Gebühren für die Grundbuchberichtigung zahlen. Diese können je nach Wert der geerbten Immobilie erheblich sein – in der Praxis durchaus über 1.000 Euro.
Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft
Bei einer Vor- und Nacherbschaft gelten besondere Regelungen. Die Gebührenprivilegierung für den Nacherben setzt voraus, dass auch beim Vorerbfall die Frist eingehalten wurde oder diese noch nicht abgelaufen ist.
Welche Unterlagen benötigen Erben für die privilegierte Grundbuchumschreibung?
Für die privilegierte Grundbuchumschreibung innerhalb der Zwei-Jahres-Frist müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt einreichen. Der Antrag muss von folgenden Nachweisdokumenten begleitet werden:
Nachweis der Erbenstellung
Als Erbnachweis können Sie eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- Die Ausfertigung des Erbscheins
- Ein Europäisches Nachlasszeugnis
- Ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
Erforderliche Angaben im Antrag
Der Antrag auf Grundbuchberichtigung muss folgende Informationen enthalten:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer)
- Die genaue Bezeichnung des Grundbuchs und des Grundbuchblatts
- Den Namen des Erblassers und dessen Todestag
- Bei einer Erbengemeinschaft die persönlichen Daten aller Miterben
- Die Bezugnahme auf den eingereichten Erbnachweis
Besondere Konstellationen
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts benötigen Sie zusätzlich den Gesellschaftsvertrag und notariell beglaubigte Erklärungen der Erben sowie der übrigen Gesellschafter.
Bei einer Erbengemeinschaft können Sie die Eintragung der Erbengemeinschaft vermeiden, wenn sich die Miterben zeitnah über die Übernahme der Immobilie durch einen Miterben einigen.
Sämtliche Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden – einfache Kopien reichen nicht aus. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingehen, damit die Gebührenprivilegierung greift.
Was passiert mit der Gebührenprivilegierung bei einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben?
Bei einer Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben bleibt die Gebührenprivilegierung für die Grundbucheintragung innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auch dann bestehen, wenn die Erben sich das Grundstück erst im Rahmen der Auseinandersetzung zuteilen.
Direkte Eintragung des übernehmenden Erben
Wenn Sie und Ihre Miterben sich einigen, dass einer von Ihnen das Grundstück übernehmen soll, können Sie die direkte Eintragung des übernehmenden Erben ohne vorherige Eintragung der Erbengemeinschaft vornehmen. In diesem Fall gilt die Gebührenbefreiung, sofern der Antrag innerhalb der Zwei-Jahres-Frist gestellt wird.
Voreintragung der Erbengemeinschaft
Wird zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen und erfolgt die Übertragung auf einzelne Erben erst danach, entfällt die Gebührenprivilegierung für die spätere Umschreibung. Die gebührenfreie Tätigkeit des Grundbuchamtes ist mit der Eintragung der Erbengemeinschaft abgeschlossen.
Zeitliche Anforderungen
Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit dem Todestag des Erblassers. Entscheidend für die Gebührenbefreiung ist der Zeitpunkt der Antragstellung beim Grundbuchamt, nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Eintragung. Wenn Sie den Antrag fristgerecht stellen, bleibt die Gebührenbefreiung auch dann erhalten, wenn die Bearbeitung durch das Grundbuchamt erst nach Ablauf der zwei Jahre erfolgt.
Wie läuft das Verfahren der privilegierten Grundbuchumschreibung konkret ab?
Antragstellung
Wenn Sie als Erbe eine Grundbuchumschreibung vornehmen möchten, müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt einreichen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingehen, damit die Gebührenprivilegierung greift.
Erforderliche Nachweise
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einen Erbnachweis in Form eines Erbscheins in Ausfertigung oder
- Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oder
- Ein Europäisches Nachlasszeugnis bei Auslandsbezug.
Bearbeitung durch das Grundbuchamt
Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Dabei ist wichtig: Auch wenn noch nicht alle erforderlichen Nachweise vorliegen, ist für die Gebührenprivilegierung allein der rechtzeitige Eingang des Umschreibungsantrags entscheidend. Sie können fehlende Unterlagen auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist nachreichen, ohne den Anspruch auf Gebührenfreiheit zu verlieren.
Eintragung im Grundbuch
Nach positiver Prüfung nimmt das Grundbuchamt die Umschreibung vor. Die Eintragung erfolgt gebührenfrei, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde. Die tatsächliche Bearbeitungszeit durch das Grundbuchamt spielt für die Gebührenfreiheit keine Rolle.
Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, können Sie die Gebührenprivilegierung auch dann in Anspruch nehmen, wenn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung das Grundstück auf einen einzelnen Erben übertragen werden soll. Die Gebührenfreiheit gilt in diesem Fall ebenfalls, sofern der ursprüngliche Antrag innerhalb der Zwei-Jahres-Frist gestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Gebührenprivilegierung
Eine rechtliche Sonderregelung, die Erben bei der Grundbuchänderung finanziell entlastet. Sie bedeutet, dass keine oder deutlich reduzierte Gebühren für die Umschreibung des Grundbuchs nach einem Erbfall anfallen. Diese Privilegierung gilt, wenn die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird und das Eigentum direkt vom Erblasser auf den Erben übergeht. Basiert auf der Kostenordnung für Notare und Gerichte (GNotKG).
Beispiel: Eine Erbin muss normalerweise für die Grundbuchumschreibung einer geerbten Immobilie Gebühren zahlen. Mit der Privilegierung entfallen diese Kosten, wenn sie die Umschreibung rechtzeitig beantragt.
Erbengemeinschaft
Eine gesetzlich geregelte Gemeinschaft mehrerer Erben, die gemeinsam den Nachlass verwalten und nur einstimmig darüber verfügen können. Sie entsteht automatisch, wenn mehrere Personen zusammen erben und besteht bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses. Geregelt in §§ 2032 ff. BGB.
Beispiel: Drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus. Sie bilden eine Erbengemeinschaft und müssen alle Entscheidungen über das Haus gemeinsam treffen.
Erbauseinandersetzung
Der rechtliche Vorgang der Aufteilung des Nachlasses zwischen mehreren Erben. Dabei wird das gemeinsame Erbe in Einzelvermögen aufgeteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst. Die Auseinandersetzung kann einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen und sollte notariell beurkundet werden. Rechtliche Grundlage: §§ 2042 ff. BGB.
Beispiel: Zwei Erben einigen sich darauf, dass einer das geerbte Haus übernimmt und der andere dafür eine Geldsumme als Ausgleich erhält.
Auflassung
Die notariell beurkundete Einigung zwischen Verkäufer und Käufer (hier: zwischen Miterben) über den Eigentumsübergang eines Grundstücks. Sie ist neben der Eintragung ins Grundbuch zwingend erforderlich für die Eigentumsübertragung von Immobilien. Geregelt in § 925 BGB.
Beispiel: Bei der notariellen Beurkundung erklären die Miterben ausdrücklich ihre Einigung darüber, dass das Eigentum am geerbten Grundstück auf einen von ihnen übergehen soll.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz): Das GNotKG regelt die Kosten, die im Zusammenhang mit gerichtlichen und notariellen Verfahren entstehen. Es legt fest, wann und wie Gebühren und Auslagen berechnet werden und wer diese tragen muss. Ziel ist es, eine transparente und einheitliche Kostenordnung im Rechtsverkehr zu gewährleisten.
Im vorliegenden Fall ist § 1 GNotKG relevant, da es die Grundlagen für die Gebührenberechnung bei der Umschreibung des Grundeigentums nach einer Erbauseinandersetzung definiert. Die Frage der Gebührenprivilegierung für die Beschwerdeführerin basiert auf diesen Bestimmungen. - KV-GNotKG Nr. 14110: Diese Kostenvariable im GNotKG betrifft die Gebühren für die Umschreibung des Grundeigentums im Erbfall. Sie regelt spezifisch die Vergütung für notariell beurkundete Erbauseinandersetzungen und die damit verbundenen Grundstücksübertragungen.
Die Beschwerdeführerin beruft sich auf KV-GNotKG Nr. 14110, um eine Gebührenprivilegierung für die Eintragung als Erbin im Grundbuch zu erhalten. Der Streitpunkt liegt darin, ob die Voraussetzungen für diese Vergünstigung erfüllt sind. - Erbrechtliche Vorschriften des BGB (§§ 1922 ff. BGB): Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält umfassende Regelungen zum Erbrecht, einschließlich der gesetzlichen Erbfolge, Rechte und Pflichten der Erben sowie zur Erbengemeinschaft.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Umschreibung des Grundeigentums nach dem Tod des Erblassers. Die erbrechtlichen Vorschriften des BGB sind maßgeblich für die Feststellung der Erben und deren Rechte an dem vererbten Grundstück. - Grundbuchordnung (GBO): Die GBO regelt die Eintragung, Änderung und Löschung von Grundstücken im Grundbuch. Sie bestimmt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Umschreibung von Eigentumsrechten.
Die Umschreibung des Grundeigentums der Beschwerdeführerin im Grundbuch ist nach der GBO vorzunehmen. Die korrekte Eintragung ist entscheidend für die rechtliche Absicherung der Erbin und für die Anwendung der Gebührenprivilegierung. - KostRMoG (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz): Das KostRMoG modernisierte das Kostenrecht, insbesondere im Bereich der Gebührenprivilegien und der Anpassung an aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Erfordernisse. Es beeinflusst die Anwendung und Interpretation der GNotKG-Bestimmungen.
Im Urteil wird auf die Novellierung durch das KostRMoG hingewiesen, welche die Gebührenprivilegierung auch nach einer Erbauseinandersetzung erweitert. Diese Änderung ist ausschlaggebend dafür, dass die Beschwerdeführerin trotz der Erbauseinandersetzung Anspruch auf Gebührenprivilegierung hat.
Das vorliegende Urteil
OLG Bamberg – Az.: 10 Wx 2/25 e – Beschluss vom 16.01.2025
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