Seit 2009 gilt dieses Gesetz für alle Familienangelegenheiten und Nachlassverfahren. Es hat das alte FGG-Gesetz abgelöst.
Das FamFG ist anders als normale Gerichtsverfahren. Hier geht es nicht darum, wer Recht hat. Stattdessen prüft das Gericht von sich aus alle wichtigen Fakten. Das soll Sie schützen – besonders in emotionalen Situationen wie nach einem Todesfall oder bei einer Trennung.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist das FamFG? – Definition und Grundlagen
- Wann brauchen Sie das FamFG? – Anwendungsbereich
- Kosten im FamFG-Verfahren: §§ 122, 113 und 81 erklärt
- Die wichtigsten FamFG-Paragraphen im Überblick
- Familiensachen vs. freiwillige Gerichtsbarkeit – Der Unterschied
- Verfahrensablauf: So läuft ein FamFG-Verfahren ab
- Die Rolle des Notars im FamFG
- Praxisbeispiel: Erbscheinverfahren nach FamFG
- ✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt
- Glossar
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abkürzung FamFG steht für: „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“
- Was ist das FamFG? Verfahrensgesetz für Familien- und Nachlassangelegenheiten, das seit 1. September 2009 gilt
- Wann brauchen Sie es: Scheidung, Erbschein, Betreuung, Vormundschaft, Adoption
- Kosten: Jeder zahlt normalerweise seine eigenen Kosten (§ 81 FamFG)
- Verfahrenswert: Bestimmt, wie teuer das Verfahren wird (§§ 113, 122 FamFG)
- Zuständig: Ihr örtliches Amtsgericht (Familiengericht)
- Rechtsmittel: Sie können Beschwerde einlegen (einen Monat Zeit)
- Notarielle Hilfe: Oft sinnvoll oder sogar Pflicht
- Neu seit 2022: Notare müssen Anträge elektronisch einreichen
Wichtige Quellen zum FamFG
Gesetzestext des FamFG
Der vollständige, stets aktuelle Gesetzestext ist auf der offiziellen Seite „Gesetze im Internet“ des Bundesministeriums der Justiz zu finden:
FamFG – Gesetzestext
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis bietet eine übersichtliche Gliederung aller Paragraphen des FamFG:
FamFG – Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Diese Links führen zu den offiziellen Quellen des Bundesministeriums der Justiz und sind stets auf dem aktuellen Stand.

Was ist das FamFG? – Definition und Grundlagen
Das FamFG ist ein deutsches Bundesgesetz. Es gilt seit dem 1. September 2009. Der vollständige Name lautet: „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“.
Das Gesetz regelt zwei verschiedene Bereiche:
- Familiensachen sind alle Verfahren rund um die Familie. Dazu gehören Scheidungen, Streit ums Sorgerecht oder wenn Sie ein Kind adoptieren möchten.
- Freiwillige Gerichtsbarkeit klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt: Das Gericht entscheidet nicht über einen Streit. Stattdessen bestätigt oder regelt es wichtige Rechtsverhältnisse. Wenn Sie nach einem Todesfall einen Erbschein brauchen, ist das freiwillige Gerichtsbarkeit. Niemand streitet – das Gericht prüft nur, wer wirklich erbt.
Vor 2009 gab es dafür das FGG (Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit). Das FamFG hat es abgelöst und beide Bereiche zusammengefasst.
Der wichtige Unterschied zu anderen Gerichtsverfahren
Verfahrensart | Worum geht es? | Beispiele |
---|---|---|
FamFG | Familie und Nachlass - Das Gericht hilft bei wichtigen Lebensentscheidungen oder prüft Rechtsverhältnisse | Scheidung, Erbschein beantragen, Betreuung für kranke Angehörige, Kind adoptieren, Testament eröffnen, Vormund bestellen, Firma ins Handelsregister eintragen |
Normale Zivilprozesse (ZPO) | Streit zwischen zwei Parteien um Geld, Verträge oder Schäden - Einer klagt gegen den anderen | Handwerker will Rechnung bezahlt bekommen, Mieter zahlt nicht, Autounfall - wer zahlt Schaden, Kaufvertrag wird nicht erfüllt, Nachbar baut zu nah an Grenze |
Verwaltungsgerichte | Streit mit Ämtern und Behörden - Sie sind mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden | Baugenehmigung abgelehnt, Hartz IV gekürzt, Führerschein entzogen, Steuerbescheid zu hoch, Aufenthaltserlaubnis verweigert |
Strafgerichte | Verbrechen und Vergehen - Der Staat verfolgt jemanden wegen einer Straftat | Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, Steuerhinterziehung, Beleidigung |
Das Besondere am FamFG: Das Gericht ermittelt selbst alle wichtigen Tatsachen. Sie müssen nicht alles beweisen. Das Gericht fragt nach, holt Unterlagen ein und prüft von sich aus. Das soll Sie schützen – besonders, wenn Sie sich nicht so gut mit Gesetzen auskennen.
Wann brauchen Sie das FamFG? – Anwendungsbereich
Das FamFG kommt in vielen Lebenssituationen zur Anwendung. Oft merken Sie gar nicht, dass dieses Gesetz im Hintergrund wirkt. Hier die wichtigsten Fälle:
Bei Familienproblemen
- Scheidung: Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, läuft das Verfahren nach dem FamFG ab. Das Gericht prüft, ob die Ehe wirklich gescheitert ist.
- Sorgerecht: Wenn Sie sich um das Sorgerecht für Ihr Kind streiten, entscheidet das Familiengericht nach FamFG-Regeln. Das Kindeswohl steht dabei im Mittelpunkt.
- Adoption: Sie möchten ein Kind adoptieren? Auch das regelt das FamFG. Das Gericht prüft sehr genau, ob die Adoption dem Kind hilft.
- Unterhalt: Streit um Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt wird nach dem FamFG entschieden.
Nach einem Todesfall
- Erbschein beantragen: Wenn jemand stirbt, brauchen Sie oft einen Erbschein vom Nachlassgericht. Das Gericht prüft nach FamFG-Regeln, wer wirklich erbt.
- Testament eröffnen: Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, wird es nach dem FamFG eröffnet. Wie die Testamentseröffnung abläuft, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
- Erbausschlagung: Sie wollen ein Erbe nicht annehmen? Die Ausschlagung läuft nach FamFG ab.
Bei Betreuung und Vormundschaft
- Betreuung: Kann ein erwachsener Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Gericht einen Betreuer. Das FamFG regelt dieses Verfahren.
- Vormundschaft: Minderjährige ohne Eltern brauchen einen Vormund. Auch das wird nach FamFG geregelt.
Bei Firmen und Vereinen
- Handelsregister: Wenn Sie eine GmbH gründen oder Änderungen eintragen lassen, gilt das FamFG für das Registerverfahren.
- Vereinsregister: Auch die Eintragung von Vereinen läuft nach FamFG ab.
- Insolvenzverfahren: Teile des Insolvenzverfahrens werden nach FamFG abgewickelt.
Das FamFG gilt nicht bei normalen Zivilprozessen. Wenn Sie jemanden auf Schadensersatz verklagen oder Ihre Miete einklagen möchten, kommt die Zivilprozessordnung (ZPO) zur Anwendung.

Kosten im FamFG-Verfahren: §§ 122, 113 und 81 erklärt
Die Kosten sind oft das Erste, was Menschen beschäftigt, wenn sie ein Gerichtsverfahren vor sich haben. Im FamFG gelten besondere Regeln – sie unterscheiden sich deutlich von normalen Zivilprozessen.
Grundregel: Jeder zahlt seine eigenen Kosten (§ 81 FamFG)
Anders als bei Zivilprozessen gibt es im FamFG normalerweise keinen „Verlierer“, der alle Kosten tragen muss. Nach § 81 FamFG trägt grundsätzlich jeder Beteiligte seine eigenen Kosten. Das bedeutet: Sie zahlen Ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn das Verfahren zu Ihren Gunsten ausgeht.
Diese Regel gilt für die meisten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – etwa wenn Sie einen Erbschein beantragen oder eine Betreuung eingerichtet wird.
Ausnahmen bei Familiensachen (§ 122 FamFG)
Bei Familiensachen wie Scheidung oder Sorgerechtsstreit kann das Gericht nach § 122 FamFG entscheiden, dass eine Partei die Kosten der anderen übernehmen muss. Das passiert aber nur in besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn jemand das Verfahren mutwillig in die Länge zieht.
Wie werden die Kosten berechnet? (§ 113 FamFG)
Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten richtet sich nach dem Verfahrenswert. § 113 FamFG regelt, wie dieser Wert bestimmt wird. Je höher der Verfahrenswert, desto teurer wird das Verfahren.
Beispiele für Verfahrenswerte:
- Erbschein: Wert des Nachlasses
- Scheidung: Meist 3 Monatseinkommen beider Eheleute
- Betreuung: Oft pauschal 3.000 Euro
Hinweis: Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Je nach Einzelfall können weitere Kosten anfallen. Lassen Sie sich vor einem Verfahren über die voraussichtlichen Kosten beraten.

Die wichtigsten FamFG-Paragraphen im Überblick
Das FamFG hat über 400 Paragraphen. Die meisten davon brauchen Sie nie. Hier sind die wichtigsten Regelungen, die Sie als Bürger betreffen können:
Paragraph | Was regelt er? | Wann wichtig für Sie? |
---|---|---|
§ 122 FamFG | Kostentragung in Familiensachen | Bei Scheidung oder Sorgerechtsstreit - bestimmt, ob Sie die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen müssen. Normalerweise zahlt jeder seine eigenen Kosten. |
§ 352 FamFG | Registerverfahren | Wenn Sie eine Firma gründen oder Änderungen im Handelsregister eintragen lassen. Regelt den Ablauf und die Prüfung durch das Registergericht. |
§ 113 FamFG | Kostenentscheidung und Verfahrenswert | Bestimmt, wie hoch Ihre Gerichts- und Anwaltskosten werden. Je höher der Streitwert (z.B. Nachlass bei Erbschein), desto teurer wird das Verfahren. |
§ 81 FamFG | Kostentragung in freiwilliger Gerichtsbarkeit | Grundregel für Erbschein, Betreuung etc.: Jeder zahlt seine eigenen Kosten. Sie bekommen keine Erstattung, auch wenn Sie Recht haben. |
§ 394 FamFG | Amtslöschung von Firmen | Wenn Ihre GmbH oder UG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht werden soll. Sie können Widerspruch einlegen oder die Löschung verhindern. |
§ 378 FamFG | Betreuungsverfahren | Wenn Sie eine Betreuung beantragen oder selbst betroffen sind. Regelt, wie das Gericht prüft und entscheidet. |
§ 158 FamFG | Scheidungsfolgesachen | Bei Scheidung mit Streit um Unterhalt oder Zugewinn. Bestimmt, welche Sachen zusammen verhandelt werden können. |
§ 266 FamFG | Erbscheinverfahren | Regelt das Verfahren zur Erbscheinerteilung. Wichtig, wenn Sie nach einem Todesfall Ihre Erbenstellung nachweisen müssen. |
§ 120 FamFG | Einstweilige Anordnungen | Wenn schnell gehandelt werden muss - z.B. bei Kindeswohlgefährdung oder dringenden Unterhaltsangelegenheiten. |
§ 395 FamFG | Löschung wegen Vermögenslosigkeit | Konkretisiert § 394 - regelt die Details, wenn Ihr Unternehmen mangels Masse gelöscht werden soll. |
Diese Paragraphen werden am häufigsten gesucht, weil sie praktische Auswirkungen auf Ihr Leben haben. Die genauen Regelungen sind komplex – lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Familiensachen vs. freiwillige Gerichtsbarkeit – Der Unterschied
Das FamFG regelt zwei völlig verschiedene Arten von Verfahren. Der Unterschied ist wichtig, weil er bestimmt, wie das Gericht vorgeht und welche Rechte Sie haben.
Fallbeispiel 1: Familiensache (Scheidung mit Streit)
Maria und Thomas lassen sich scheiden. Sie streiten sich um das Sorgerecht für ihre 8-jährige Tochter und um den Unterhalt. Beide haben Anwälte und kämpfen gegeneinander.
So läuft das Verfahren: Das Familiengericht hört beide Seiten an. Jeder versucht zu beweisen, dass er Recht hat. Das Gericht entscheidet am Ende, wer das Sorgerecht bekommt und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss. Bei solchen Streitigkeiten können Sie eine notarielle Trennungsvereinbarung abschließen, um den Konflikt zu vermeiden.
Fallbeispiel 2: Freiwillige Gerichtsbarkeit (Erbschein)
Peters Vater ist gestorben. Peter braucht einen Erbschein, um das Bankkonto seines Vaters auflösen zu können. Es gibt keinen Streit – Peter ist Alleinerbe.
So läuft das Verfahren: Das Nachlassgericht prüft von sich aus, ob Peter wirklich erbt. Es fragt nach Unterlagen, prüft das Testament und stellt fest: Peter ist tatsächlich Alleinerbe. Niemand streitet – das Gericht hilft nur dabei, die Rechtslage zu klären.
Aspekt | Familiensachen (Streit) | Freiwillige Gerichtsbarkeit |
---|---|---|
Verfahrensart | Streitverfahren zwischen Parteien | Amtsverfahren ohne Streit |
Rolle des Gerichts | Entscheidet, wer von beiden Recht hat | Bestätigt oder regelt etwas (z.B. "Sie sind Erbe") |
Worum geht es? | Konflikt lösen - einer gewinnt, einer verliert | Rechtslage klären - niemand kämpft gegeneinander |
Beweislast | Jede Seite muss ihre Behauptungen beweisen | Gericht sammelt selbst alle wichtigen Informationen |
Anwaltszwang | Oft ja (bei Scheidung immer) | Meist nein (außer bei komplexen Fällen) |
Kosten | Verlierer zahlt oft alle Kosten (§ 122 FamFG) | Jeder zahlt seine eigenen Kosten (§ 81 FamFG) |
Typische Beispiele | Scheidung, Sorgerechtsstreit, Unterhaltsklagen | Erbschein, Betreuung, Firmenanmeldung |
Was bedeutet das für Sie?
Bei Familiensachen sollten Sie sich gut vorbereiten. Sammeln Sie Beweise, überlegen Sie sich Ihre Argumente. Das Gericht entscheidet aufgrund dessen, was Sie und die Gegenseite vortragen.
Bei freiwilliger Gerichtsbarkeit müssen Sie weniger selbst beweisen. Das Gericht hilft Ihnen dabei, die Rechtslage zu klären. Sie müssen trotzdem alle wichtigen Unterlagen vorlegen.
In beiden Fällen kann notarielle Hilfe sinnvoll sein. Bei Familienangelegenheiten etwa durch eine Gütertrennung im Ehevertrag, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Verfahrensablauf: So läuft ein FamFG-Verfahren ab
FamFG-Verfahren laufen anders ab als normale Gerichtsverfahren. Das wichtigste Prinzip steht in § 26 FamFG:
§ 26 FamFG – Amtsermittlungsgrundsatz:
„Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.“Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in der Fassung vom 17. Dezember 2008
Das bedeutet: Das Gericht sammelt selbst alle wichtigen Informationen. Sie müssen nicht alles beweisen.
So läuft ein typisches FamFG-Verfahren ab
1. Antrag stellen
Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Gericht. Das kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Gericht geschehen. Bei manchen Verfahren müssen Sie Unterlagen mitbringen.
2. Gericht prüft von sich aus
Anders als bei normalen Prozessen sammelt das Gericht selbst alle wichtigen Fakten. Es fordert Unterlagen an, fragt bei Behörden nach oder holt Gutachten ein.
3. Anhörung der Beteiligten
Das Gericht hört alle Beteiligten an. Das muss nicht immer in einem Gerichtssaal sein – oft reicht ein Gespräch im Büro des Richters.
4. Entscheidung durch Beschluss
Das Gericht entscheidet durch Beschluss (nicht durch Urteil). Dieser Beschluss wird Ihnen zugeschickt.
5. Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Wie das bei Fristen funktioniert, zeigt das Beispiel der Erbausschlagung mit ihren wichtigen Fristen.
Besonderheiten des FamFG-Verfahrens
- Keine Beweislast für Sie: Sie müssen nicht alles beweisen. Das Gericht hilft bei der Wahrheitsfindung.
- Weniger formell: Die Verfahren sind weniger streng als normale Gerichtsprozesse. Oft gibt es Gespräche statt förmlicher Verhandlungen.
- Schneller: Da das Gericht selbst ermittelt, geht es meist schneller als normale Zivilprozesse.
- Kostenvorschuss: Bei vielen Verfahren müssen Sie die Gerichtskosten vorab bezahlen. Das Gericht teilt Ihnen die Höhe mit.
Ihre Rechte und Pflichten
Sie haben das Recht auf:
- Anhörung vor jeder Entscheidung
- Einsicht in die Gerichtsakten
- Rechtsmittel gegen Beschlüsse
- Anwaltliche Vertretung (auch wenn nicht immer Pflicht)
Sie müssen:
- Wahrheitsgemäße Angaben machen
- Wichtige Unterlagen vorlegen
- Änderungen mitteilen (z.B. neue Adresse)
- Gerichtskosten bezahlen
Manche Verfahren haben besondere Fristen und Abläufe. Das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung zeigt, wie komplex solche Spezialverfahren werden können.
Die Rolle des Notars im FamFG
Notare spielen in vielen FamFG-Verfahren eine wichtige Rolle. Manchmal ist ihre Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben, oft aber auch einfach nur sinnvoll. Die Entscheidung hängt davon ab, wie komplex Ihr Fall ist und welche Sicherheit Sie sich wünschen.
Bei der Gründung einer GmbH beispielsweise führt kein Weg am Notar vorbei. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, bevor die Firma ins Handelsregister eingetragen werden kann. Ähnlich verhält es sich bei Adoptionsverträgen oder wenn Sie einen Erbvertrag abschließen möchten. Das Gesetz schreibt hier die notarielle Form zwingend vor.
Anders sieht es bei einem einfachen Erbscheinantrag aus. Hier können Sie grundsätzlich selbst zum Nachlassgericht gehen und Ihre eidesstattliche Versicherung abgeben. Trotzdem entscheiden sich viele Menschen für den Gang zum Notar, weil dieser den Antrag professionell vorbereitet und mögliche Fehler vermeidet.
Checkliste: Brauchen Sie einen Notar?
Notarielle Beurkundung ist Pflicht bei:
- ✓ GmbH-Gründung und Gesellschaftsverträgen
- ✓ Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten
- ✓ Adoptionsverträgen
- ✓ Grundstücksübertragungen
Notarielle Hilfe ist empfehlenswert bei:
- ✓ Komplexen Erbscheinanträgen
- ✓ Betreuungsverfügungen
- ✓ Vorsorgevollmachten
- ✓ Zeitkritischen Verfahren
Bei einem notariellen Testament beispielsweise zahlt sich die professionelle Beratung meist aus. Der Notar sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher formuliert wird und später keine Zweifel entstehen.
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich geregelt und damit bei allen Notaren gleich. Wer diese Kosten trägt, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Praxisbeispiel: Erbscheinverfahren nach FamFG
Sabine Müller steht vor einem typischen Problem: Ihr Vater ist im März verstorben, und sie muss seine Bankkonten auflösen. Die Bank verlangt einen Erbschein. Was zunächst einfach klingt, wird schnell kompliziert.
Die Ausgangssituation
Sabines Vater hatte kein Testament hinterlassen. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben sie und ihre beiden Geschwister zu gleichen Teilen. Soweit scheint alles klar. Doch dann stellt sich heraus: Ihr Bruder Michael lebt seit Jahren in Australien und ist schwer erreichbar. Ihre Schwester Anna möchte das Erbe ausschlagen, weil sie befürchtet, der Vater könnte Schulden hinterlassen haben.
Sabine wendet sich an das örtliche Nachlassgericht, um einen Erbschein zu beantragen. Dort erfährt sie: Solange nicht alle Erben ihre Entscheidung getroffen haben, kann kein Erbschein ausgestellt werden.
Der Verfahrensablauf
Das Nachlassgericht leitet nach § 26 FamFG von Amts wegen Ermittlungen ein. Es fordert Unterlagen vom Einwohnermeldeamt an, um alle Erben zu ermitteln. Gleichzeitig gibt es Anna eine Frist von sechs Wochen, um über die Erbausschlagung zu entscheiden.
Michael in Australien muss per Konsulat erreicht werden. Das dauert weitere vier Wochen. Währenddessen sammelt das Gericht alle Informationen über den Nachlass: Bankkonten, Immobilien, aber auch mögliche Schulden.
Anna entscheidet sich schließlich doch für die Annahme des Erbes, nachdem sich herausstellt, dass der Nachlass nicht überschuldet ist. Hätte sie das Erbe ausgeschlagen, wäre ein überschuldeter Nachlass ohnehin kein Problem für sie gewesen.
Probleme und Lösungen
Das größte Problem entsteht durch Michaels Aufenthalt im Ausland. Seine Unterschrift muss durch das deutsche Konsulat beglaubigt werden. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch zusätzliche Gebühren. Sabine hätte dieses Problem vermeiden können, wenn sie von Anfang an einen Notar eingeschaltet hätte. Dieser hätte Michael per Videocall erreichen und die nötigen Schritte koordinieren können.
Ein weiteres Problem: Die Bank blockiert alle Konten, bis der Erbschein vorliegt. Laufende Kosten für das Haus des Vaters können nicht bezahlt werden. Hier hilft das FamFG mit einer Besonderheit: Das Gericht kann einen vorläufigen Erbschein ausstellen, wenn die Erbfolge wahrscheinlich ist, aber noch nicht alle Formalitäten erledigt sind.
Das Ergebnis
Nach drei Monaten liegt der Erbschein vor. Sabine, Michael und Anna sind als Erbengemeinschaft eingetragen. Die Gesamtkosten betrugen 420 Euro für das Gerichtsverfahren plus 180 Euro für die Konsulatsbeglaubigung. Hätten sie einen Notar beauftragt, wären zusätzlich etwa 300 Euro angefallen – aber das Verfahren wäre in sechs Wochen abgeschlossen gewesen.
Sabine lernt: Bei komplexeren Erbfällen lohnt sich professionelle Hilfe. Die Zeitersparnis und die Vermeidung von Fehlern rechtfertigen oft die zusätzlichen Kosten. Besonders wenn Erben im Ausland leben oder rechtliche Unsicherheiten bestehen, zahlt sich notarielle Beratung aus.

✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt
Für was steht die Abkürzung FamFG?
FamFG steht für „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Das Gesetz regelt, wie Gerichte bei Scheidungen, Erbscheinverfahren, Betreuungssachen und anderen familienrechtlichen Angelegenheiten vorgehen.
Was kostet ein Verfahren nach FamFG?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einem Erbschein entspricht dieser dem Nachlasswert, bei Scheidungen meist dem dreifachen Monatseinkommen beider Eheleute. Grundsätzlich trägt jeder Beteiligte seine eigenen Kosten nach § 81 FamFG.
Brauche ich einen Anwalt im FamFG-Verfahren?
Bei Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Erbschein, Betreuung) ist ein Anwalt meist nicht vorgeschrieben, aber bei komplexen Fällen empfehlenswert. Notarielle Hilfe ist oft eine sinnvolle Alternative.
Wie lange dauert ein FamFG-Verfahren?
Die Dauer variiert stark: Einfache Erbscheinverfahren dauern 4-8 Wochen, komplexe Fälle mit Auslandsbezug mehrere Monate. Scheidungsverfahren benötigen mindestens ein Jahr Trennungszeit. Wie bei der Bestellung eines Ergänzungspflegers hängt die Dauer vom Einzelfall ab.
Was ist der Unterschied zwischen FamFG und ZPO?
Das FamFG regelt Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit, die ZPO normale Zivilprozesse. Im FamFG ermittelt das Gericht selbst (Amtsermittlung), in der ZPO müssen die Parteien beweisen. Beim FamFG zahlt meist jeder seine eigenen Kosten.
Kann ich gegen FamFG-Beschlüsse Rechtsmittel einlegen?
Ja, gegen FamFG-Beschlüsse können Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Die Beschwerde muss begründet werden. In manchen Fällen ist eine weitere Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.
Was bedeutet § 395 FamFG?
§ 395 FamFG regelt die Löschung von Gesellschaften wegen Vermögenslosigkeit. Wenn eine GmbH oder UG kein Vermögen mehr hat, kann das Registergericht sie von Amts wegen löschen. Die Gesellschafter können dagegen vorgehen oder die Löschung verhindern.
Was sind Ehesachen beim FamFG?
Ehesachen umfassen Scheidungsverfahren, Aufhebung der Ehe und Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe. Dazu gehören auch Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht, die oft zusammen mit der Scheidung verhandelt werden.
Wann ist man vermögenslos im Sinne des FamFG?
Vermögenslosigkeit liegt vor, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Liquidationsverfahrens zu decken. Das Registergericht prüft dies anhand der Bilanz und kann bei nachgewiesener Vermögenslosigkeit die Löschung anordnen.

Glossar
- Amtsermittlungsgrundsatz: Das Gericht sammelt selbst alle wichtigen Informationen für die Entscheidung. Sie müssen nicht alles beweisen. Das Gericht fordert Unterlagen an, holt Gutachten ein und fragt bei Behörden nach.
- Beschwerde: Rechtsmittel gegen einen Gerichtsbeschluss im FamFG-Verfahren. Muss innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Die Beschwerde muss begründet werden und kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
- Beteiligte: Alle Personen, die an einem FamFG-Verfahren teilnehmen und von der Entscheidung betroffen sind. Anders als „Parteien“ in normalen Zivilprozessen gibt es hier meist keinen Streit zwischen den Beteiligten.
- Familiensachen: Gerichtsverfahren rund um die Familie: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Adoption. Oft gibt es Streit zwischen den Beteiligten. Hier besteht meist Anwaltszwang und es können Kosten auf den Verlierer abgewälzt werden.
- Freiwillige Gerichtsbarkeit: Verfahren ohne Streit, bei denen das Gericht Rechtsverhältnisse bestätigt oder regelt. Beispiele: Erbschein, Betreuung, Firmenanmeldung. Das Gericht hilft bei der Klärung von Rechtsfragen, anstatt über Streitigkeiten zu entscheiden.
- Nachlassgericht: Abteilung des Amtsgerichts, die sich um alle Erbangelegenheiten kümmert. Stellt Erbscheine aus, eröffnet Testamente und überwacht Nachlassverwaltungen. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.
- Verfahrenswert: Geldbetrag, nach dem sich die Gerichts- und Anwaltskosten richten. Bei Erbschein: Wert des gesamten Nachlasses. Bei Scheidung: meist dreifaches Monatseinkommen beider Eheleute. Je höher der Wert, desto teurer wird das Verfahren.
- Vermögenslosigkeit: Zustand einer Firma, wenn das Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten der Liquidation zu bezahlen. Führt zur Amtslöschung im Handelsregister nach § 394 FamFG. Die Gesellschafter können dagegen vorgehen oder Vermögen zuführen.