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Beurkundung Grundstückskaufvertrag – Notarhaftung Sanierungsausgleichsbetrag

Erben fordern vergeblich Geld von Notarin zurück, nachdem sie nachträglich zur Kasse gebeten werden. Leipziger Gericht weist Klage ab: Verkäufer sind selbst für mögliche Sanierungsbeiträge verantwortlich, auch wenn diese erst nach dem Verkauf fällig werden. Notarin muss nicht über jedes Detail aufklären, Erben müssen nun auch noch die Prozesskosten tragen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Kläger verlangen Schadensersatz von der Notarin aufgrund von angeblicher Fehlberatung beim Verkauf eines Grundstücks.
  • Die Erbengemeinschaft erwirtschaftete durch den Verkauf einen Kaufpreis, der unter Vereinbarungen bezüglich der Übernahme von Erschließungsbeiträgen stand.
  • Ein Sanierungsvermerk war vor dem Verkauf im Grundbuch vermerkt und wurde nachträglich gelöscht.
  • Nach dem Grundstücksverkauf wurde den Klägern ein Ausgleichsbeitrag auferlegt, was zu ihrer Klage führte.
  • Die Kläger argumentieren, dass die Notarin ihre Pflichten verletzt habe, indem sie die Klärung der Beitragspflicht vernachlässigte.
  • Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da keine Pflichtverletzung der Notarin nachgewiesen werden konnte.
  • Der abgewiesene Anspruch gefährdet nicht die Möglichkeit der Berufung, er zeigt jedoch die Risiken einer unzureichenden Beratung auf.
  • Die Entscheidung betont die Verantwortung der Erben hinsichtlich der Übernahme finanzieller Verpflichtungen beim Grundstücksverkauf.
  • Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung von Notaren sowie auf die Anforderungen an deren Beratungspflichten bei Grundstückstransaktionen.
  • Die Kläger können eventuell Ansprüche gegen den Notar geltend machen, wenn weitere Beweise für eine Pflichtverletzung vorliegen.

Herausforderungen des Grundstückskaufvertrags: Notarhaftung und Sanierungsausgleich

Beim Kauf eines Grundstücks ist der Grundstückskaufvertrag ein zentraler Bestandteil der Immobilientransaktion. Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer und ist in der Regel gesetzlich vorgeschrieben, dass er notariell beurkundet wird. Die Beurkundung durch einen Notar hat nicht nur eine formale Funktion, sondern schützt auch die Interessen der Vertragspartner. Der Notar übernimmt die Verantwortung für die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein wichtiger Aspekt, der hierbei oft in den Fokus rückt, ist die Notarhaftung, die bei fehlerhaften Angaben oder Versäumnissen des Notars relevant werden kann.

Insbesondere im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen spielt der Sanierungsausgleichsbetrag eine entscheidende Rolle. Dieser Betrag kann im Grundstückskaufvertrag festgelegt werden, um die finanziellen Aufwendungen des Verkäufers für bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die korrekte Ausarbeitung und Formulierung dieser Punkte im Notarvertrag ist für beide Parteien von großer Bedeutung, um spätere Haftungsansprüche zu vermeiden und klare Regelungen im Hinblick auf die Eigentumsübertragung zu treffen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der einen tiefen Einblick in die Herausforderungen und rechtlichen Fragestellungen rund um den Grundstückskaufvertrag und die Notarhaftung bietet.

Der Fall vor Gericht


Erbengemeinschaft unterliegt im Rechtsstreit gegen Notarin wegen Sanierungsbeitrag

Notarhaftung bei Sanierungsausgleichsbetrag
Einem Urteil des Landgerichts Leipzig zufolge trägt die Notarin keine Verantwortung, Erbengemeinschaft auf mögliche Sanierungsausgleichsbeträge beim Grundstücksverkauf hinzuweisen, da diese Verpflichtung beim Verkäufer verbleibt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Eine Erbengemeinschaft ist mit ihrer Klage gegen eine Notarin auf Schadensersatz wegen einer angeblichen Amtspflichtverletzung vor dem Landgericht Leipzig gescheitert. Die Kläger warfen der Notarin vor, sie bei der Beurkundung eines Grundstücksverkaufs nicht über einen möglicherweise noch zu zahlenden Sanierungsausgleichsbetrag aufgeklärt zu haben.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Kläger hatten als Erbengemeinschaft ein Grundstück in Leipzig für 75.000 Euro verkauft. Später wurden sie von der Stadt Leipzig zur Zahlung eines Sanierungsausgleichsbetrags in Höhe von 12.654 Euro herangezogen. Diesen Betrag forderten sie von der beurkundenden Notarin zurück, da sie ihrer Meinung nach nicht ausreichend über diese mögliche Verpflichtung informiert worden waren.

Gericht sieht keine Amtspflichtverletzung der Notarin

Das Landgericht Leipzig wies die Klage vollumfänglich ab. Nach Ansicht des Gerichts hat die Notarin keine Amtspflichten verletzt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Problematik des Sanierungsausgleichsbetrags nicht mit der von Erschließungsbeiträgen vergleichbar sei, bei denen eine umfassendere Aufklärungspflicht des Notars bestehe.

Unterschiedliche rechtliche Bewertung von Sanierungsbeiträgen

Im Gegensatz zu Erschließungsbeiträgen ist der Sanierungsausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB vom Eigentümer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sanierung zu zahlen – unabhängig davon, ob das Grundstück später verkauft wird. Das Gericht stellte fest: „Einer interessengerechten Regelung entspricht es demzufolge hinsichtlich des Ausgleichsbetrages nach § 154 Abs. 1 BauGB, dass eine bereits in Person des Verkäufers kraft Gesetzes entstandene Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages beim Verkäufer verbleibt.“

Eigenverantwortung der Verkäufer betont

Das Landgericht betonte die Eigenverantwortung der Verkäufer bei der Preisgestaltung. Es sei Sache des Verkäufers, eine durch Sanierung herbeigeführte Erhöhung des Bodenwertes im Kaufpreis sachgerecht abzubilden. Die Notarin sei nicht verpflichtet gewesen, den Klägern dabei zu helfen, einen höheren Kaufpreis durchzusetzen.

Keine erweiterte Belehrungspflicht der Notarin

Eine erweiterte Belehrungspflicht der Notarin sah das Gericht ebenfalls nicht. Die Kläger hätten die Möglichkeit gehabt, sich selbst über die Bedeutung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch zu informieren oder fachkundigen Rat einzuholen.

Kostenverteilung entsprechend der Erbteile

Die Kosten des Rechtsstreits müssen die Kläger entsprechend ihrer Anteile an der Erbengemeinschaft tragen. Das Gericht begründete dies mit der „erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit“ der einzelnen Erben.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Eigenverantwortung von Grundstücksverkäufern und grenzt die Aufklärungspflichten von Notaren klar ein. Es verdeutlicht, dass Sanierungsausgleichsbeträge rechtlich anders zu bewerten sind als Erschließungsbeiträge. Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, sich über mögliche Verpflichtungen zu informieren und diese im Kaufpreis zu berücksichtigen. Notare müssen hierüber nicht gesondert aufklären, solange keine besonderen Umstände vorliegen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Erbe eines Grundstücks in einem ehemaligen Sanierungsgebiet müssen Sie besonders wachsam sein. Das Urteil verdeutlicht, dass Sie als Verkäufer selbst dafür verantwortlich sind, mögliche Sanierungsausgleichsbeträge zu ermitteln und beim Verkaufspreis zu berücksichtigen. Der Notar ist nicht verpflichtet, Sie darüber aufzuklären oder bei der Preisgestaltung zu beraten. Sie sollten daher vor einem Verkauf unbedingt bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob Ausgleichsbeträge anfallen könnten, und gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuziehen. Eine nachträgliche Schadensersatzforderung gegen den Notar hat wenig Aussicht auf Erfolg.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen dabei helfen, ein besseres Verständnis für komplexe rechtliche Themen zu entwickeln. Besonders beleuchtet wird die Notarhaftung bei Sanierungsausgleichsbetrag, ein entscheidendes Thema, das nicht nur für Juristen, sondern auch für Baubeteiligte von Bedeutung ist. Tauchen Sie ein in die prägnanten Erklärungen und sichern Sie sich wertvolle Informationen zu diesem wichtigen Aspekt der Notarhaftung.

Was ist ein Sanierungsausgleichsbetrag und wer muss ihn zahlen?

Ein Sanierungsausgleichsbetrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die Eigentümer von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten an die Gemeinde zahlen müssen. Diese Abgabe basiert auf § 154 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und dient der Finanzierung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.

Zweck des Sanierungsausgleichsbetrags

Der Ausgleichsbetrag soll die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts abschöpfen. Wenn Sie ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet besitzen, profitieren Sie von den Verbesserungen in der Umgebung, die durch öffentliche Mittel finanziert wurden. Der Sanierungsausgleichsbetrag stellt sicher, dass Sie einen Teil dieses Wertzuwachses an die Gemeinde zurückgeben.

Berechnung des Ausgleichsbetrags

Die Höhe des Ausgleichsbetrags entspricht der Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Endwert Ihres Grundstücks. Der Anfangswert ist der Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn keine Sanierung stattgefunden hätte. Der Endwert spiegelt den Bodenwert nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wider.

Zahlungspflichtige Personen

Zahlungspflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt des Sanierungsabschlusses. Wenn Sie also ein Grundstück in einem Sanierungsgebiet erwerben, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie möglicherweise in Zukunft zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags verpflichtet sein könnten. Bei Wohnungs- oder Teileigentum werden die einzelnen Eigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil herangezogen.

Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

Der Ausgleichsbetrag wird in der Regel nach Abschluss der Sanierung durch einen Bescheid der Gemeinde festgesetzt. Sie haben dann einen Monat Zeit, den Betrag zu bezahlen. In bestimmten Fällen kann die Gemeinde auch eine Umwandlung in ein Tilgungsdarlehen genehmigen, wenn Ihnen die sofortige Zahlung nicht zumutbar ist.

Beachten Sie, dass einige Gemeinden die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrags anbieten. Dies kann für Sie vorteilhaft sein, da oft Nachlässe gewährt werden und Sie Planungssicherheit gewinnen.


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Welche Aufklärungspflichten hat ein Notar bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags?

Der Notar hat bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags umfassende Aufklärungspflichten. Diese dienen dem Schutz beider Vertragsparteien und sollen sicherstellen, dass der Vertrag rechtswirksam und interessengerecht gestaltet wird.

Allgemeine Aufklärungspflichten

Der Notar muss die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts aufklären. Dies umfasst die Erläuterung der wesentlichen Vertragsinhalte, der Rechte und Pflichten der Parteien sowie möglicher Risiken. Wenn Sie beispielsweise als Käufer eine Immobilie erwerben, wird der Notar Sie über die Bedeutung der Auflassungsvormerkung und die Voraussetzungen für den Eigentumsübergang informieren.

Eine neutrale und unparteiische Beratung ist Pflicht des Notars. Er darf keine der Vertragsparteien bevorzugen, sondern muss die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigen. Stellen Sie sich vor, der Verkäufer möchte eine für Sie als Käufer nachteilige Klausel in den Vertrag aufnehmen – in diesem Fall wird der Notar Sie auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.

Spezifische Aufklärungspflichten

Der Notar muss das Grundbuch einsehen und über bestehende Belastungen aufklären. Wenn auf dem Grundstück beispielsweise eine Grundschuld lastet, wird der Notar Sie darüber informieren und erläutern, wie damit umgegangen werden soll.

Bei komplexen Sachverhalten hat der Notar eine erweiterte Aufklärungspflicht. Liegt das Grundstück etwa in einem Sanierungsgebiet, muss der Notar Sie als Käufer auf mögliche Sanierungsausgleichsbeträge hinweisen. Er sollte in diesem Fall erklären, was Sanierungsausgleichsbeträge sind und welche finanziellen Verpflichtungen damit auf Sie zukommen könnten.

Grenzen der Aufklärungspflicht

Der Notar muss nicht über alle denkbaren Risiken aufklären. Seine Pflicht beschränkt sich auf typische, mit dem Geschäft verbundene Risiken. Wenn Sie als Käufer beispielsweise eine besondere Nutzung des Grundstücks planen, müssen Sie den Notar aktiv darauf hinweisen, damit er dies bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen kann.

Eine wirtschaftliche Beratung gehört nicht zu den Aufgaben des Notars. Er muss Sie nicht darüber aufklären, ob der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist oder ob die Investition wirtschaftlich sinnvoll ist. In einem solchen Fall liegt es in Ihrer Verantwortung, sich selbst kundig zu machen oder einen Experten zu Rate zu ziehen.

Dokumentation der Aufklärung

Der Notar muss die erfolgte Aufklärung in der Urkunde dokumentieren. Dies dient Ihrem Schutz und dem Nachweis, dass der Notar seinen Pflichten nachgekommen ist. Wenn Sie beim Durchlesen der Urkunde feststellen, dass ein wichtiger Punkt nicht erwähnt wurde, sollten Sie den Notar darauf ansprechen.


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Wie können sich Erben vor dem Verkauf eines Grundstücks über mögliche Sanierungsbeiträge informieren?

Erben haben mehrere Möglichkeiten, sich vor dem Verkauf eines Grundstücks über potenzielle Sanierungsbeiträge zu informieren:

Einsicht in das Grundbuch

Das Grundbuch ist die erste Anlaufstelle für Informationen über Belastungen eines Grundstücks. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Sie als Erbe Einsicht in das Grundbuch nehmen. Hier können Sie prüfen, ob Sanierungsvermerke eingetragen sind. Diese Vermerke weisen auf mögliche Sanierungsbeiträge hin.

Anfrage bei der Gemeinde

Wenden Sie sich direkt an die zuständige Gemeinde oder Stadt. Die Bauämter oder Stadtentwicklungsabteilungen verfügen oft über detaillierte Informationen zu Sanierungsgebieten und damit verbundenen Beiträgen. Fragen Sie konkret nach, ob das geerbte Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt und welche finanziellen Verpflichtungen daraus entstehen könnten.

Prüfung von Bebauungsplänen

Sehen Sie sich die aktuellen Bebauungspläne für das betreffende Gebiet an. Diese sind in der Regel öffentlich zugänglich und können Hinweise auf geplante oder laufende Sanierungsmaßnahmen geben.

Bescheinigung nach § 154 Abs. 5 BauGB

Beantragen Sie eine Bescheinigung nach § 154 Abs. 5 des Baugesetzbuchs. Diese Bescheinigung gibt Auskunft über die Höhe des zu erwartenden Ausgleichsbetrags. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Bescheinigung auf Antrag zu erteilen, wenn die Sanierung abgeschlossen ist oder sich das Ende der Sanierung absehen lässt.

Prüfung vorhandener Unterlagen

Durchsuchen Sie sorgfältig alle Unterlagen, die Sie zum geerbten Grundstück erhalten haben. Möglicherweise finden sich dort bereits Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen oder entsprechende Beitragsforderungen.

Nachfrage bei Nachbarn oder lokalen Immobilienmaklern

Erkundigen Sie sich bei Nachbarn oder ortsansässigen Immobilienmaklern. Sie können oft wertvolle Informationen über laufende oder geplante Sanierungsmaßnahmen in der Gegend liefern.

Indem Sie diese Schritte durchführen, können Sie als Erbe proaktiv mögliche finanzielle Verpflichtungen erkennen und beim Verkauf des Grundstücks berücksichtigen. Eine gründliche Recherche hilft Ihnen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und den Verkaufsprozess transparent zu gestalten.


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Unter welchen Umständen haftet ein Notar für Schäden beim Grundstücksverkauf?

Ein Notar haftet für Schäden beim Grundstücksverkauf, wenn er schuldhaft eine Amtspflicht verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Die Haftung basiert auf § 19 Bundesnotarordnung (BNotO) und setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.

Verletzung von Belehrungs- und Prüfungspflichten

Beim Grundstücksverkauf hat der Notar umfangreiche Belehrungs- und Prüfungspflichten. Er muss die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts aufklären und den Sachverhalt ermitteln. Versäumt er dies, kann eine Haftung entstehen. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück kaufen und der Notar Sie nicht über eine bestehende Grundschuld informiert, könnte er für daraus resultierende Schäden haften.

Ungesicherte Vorleistungen

Besonders streng sind die Anforderungen bei ungesicherten Vorleistungen. Soll etwa der Käufer den Kaufpreis zahlen, bevor er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, muss der Notar hierauf besonders hinweisen und Alternativen vorschlagen. Unterlässt er dies, kann er für einen Schaden haften, der dem Käufer durch die Vorleistung entsteht.

Fehlerhafte Vertragsgestaltung

Eine Haftung kann auch bei fehlerhafter Vertragsgestaltung eintreten. Formuliert der Notar Klauseln unklar oder lässt er wichtige Regelungen aus, sodass der Vertrag nicht die gewünschten Rechtsfolgen hat, kann dies zu einer Haftung führen. Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Immobilie mit Inventar erwerben, und der Notar vergisst, dies im Kaufvertrag zu regeln – in einem solchen Fall könnte eine Haftung in Betracht kommen.

Grenzen der Haftung

Die Haftung des Notars hat jedoch Grenzen. Er muss nicht für wirtschaftliche Fehlentscheidungen der Beteiligten einstehen. Wenn Sie ein Grundstück zu einem überhöhten Preis kaufen, haftet der Notar dafür nicht. Auch für die steuerlichen Folgen des Geschäfts ist der Notar grundsätzlich nicht verantwortlich, es sei denn, er hat hierzu ausdrücklich beraten.

Spezialfall: Sanierungsausgleichsbeträge

Bei Sanierungsausgleichsbeträgen besteht eine erweiterte Belehrungspflicht des Notars. Liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet, muss der Notar die Beteiligten auf mögliche Ausgleichsbeträge hinweisen. Versäumt er dies, kann er für daraus entstehende Schäden haften. Dies gilt besonders, wenn Anhaltspunkte für eine Sanierungsmaßnahme erkennbar sind.


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Wie können Erben den Wert eines zu verkaufenden Grundstücks unter Berücksichtigung möglicher Sanierungsbeiträge ermitteln?

Um den Wert eines zu verkaufenden Grundstücks unter Berücksichtigung möglicher Sanierungsbeiträge zu ermitteln, können Erben folgende Schritte unternehmen:

Prüfung des Grundbuchs

Zunächst sollten Sie das Grundbuch einsehen, um festzustellen, ob ein Sanierungsvermerk eingetragen ist. Dieser Vermerk weist darauf hin, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt.

Kontaktaufnahme mit der Gemeinde

Wenn ein Sanierungsvermerk vorliegt, ist es ratsam, sich an die zuständige Gemeinde zu wenden. Die Gemeinde kann Informationen über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen und mögliche Ausgleichsbeträge liefern.

Einholung eines Gutachtens

Zur genauen Wertermittlung empfiehlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen. Dieser kann ein Wertgutachten erstellen, das sowohl den aktuellen Marktwert als auch potenzielle Sanierungsbeiträge berücksichtigt.

Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen

Bei der Wertermittlung sollten Sie sowohl mögliche Nachteile (wie Genehmigungspflichten für Baumaßnahmen) als auch Vorteile (wie spezielle Fördermöglichkeiten oder steuerliche Begünstigungen) eines Sanierungsgebiets in Betracht ziehen.

Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung

Ein wichtiger Faktor bei der Wertermittlung ist die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung. Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bodenwert vor Beginn der Sanierung (Anfangswert) und dem Bodenwert nach Abschluss der Sanierung (Endwert).

Berücksichtigung des Sanierungsstands

Der aktuelle Stand der Sanierungsmaßnahmen beeinflusst den Grundstückswert erheblich. Informieren Sie sich über bereits durchgeführte und noch ausstehende Maßnahmen, um eine realistische Einschätzung vornehmen zu können.

Durch die sorgfältige Berücksichtigung dieser Faktoren können Sie als Erbe eine fundierte Einschätzung des Grundstückswerts vornehmen und potenzielle finanzielle Risiken minimieren. Bedenken Sie, dass die Wertermittlung in Sanierungsgebieten komplex sein kann und sich der tatsächliche Wert erst nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen genau bestimmen lässt.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Grundstückskaufvertrag: Ein Grundstückskaufvertrag ist ein Vertrag, in dem der Käufer und der Verkäufer die Bedingungen für den Verkauf eines Grundstücks festlegen. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien, wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und die Übergabe des Grundstücks. Dieser Vertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Die Notarielle Beurkundung stellt sicher, dass beide Parteien umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und schützt vor rechtlichen Unsicherheiten.
  • Beurkundung (notariell): Die Beurkundung durch einen Notar ist ein Prozess, bei dem ein Notar die Echtheit eines Rechtsgeschäfts bestätigt und dokumentiert. Im Falle eines Grundstückskaufvertrags bedeutet das, dass der Notar sicherstellt, dass alle rechtlichen Formalitäten erfüllt sind und die Vertragspartner über die Tragweite ihrer Erklärungen informiert wurden. Diese notarielle Beurkundung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit und den Schutz der Vertragspartner zu gewährleisten.
  • Notarhaftung: Notarhaftung bezeichnet die Verantwortung des Notars für Schäden, die durch Fehler oder Unterlassungen bei der Beurkundung entstehen können. Wenn ein Notar zum Beispiel wichtige Informationen nicht weitergibt oder falsche Angaben macht, kann er unter bestimmten Umständen haftbar gemacht und zu Schadensersatz verpflichtet werden. Diese Haftung soll sicherstellen, dass Notare sorgfältig und gewissenhaft arbeiten, um die Interessen der Beteiligten zu schützen.
  • Sanierungsausgleichsbetrag: Der Sanierungsausgleichsbetrag ist ein Geldbetrag, den Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten zahlen müssen, um die Kosten für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zu decken. Dieser Beitrag wird fällig, wenn durch die Sanierung eine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt. Im vorliegenden Fall bedeutete das, dass die Verkäufer als ehemalige Eigentümer für diesen Betrag aufkommen mussten, obwohl das Grundstück bereits verkauft war.
  • Amtspflichtverletzung: Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn ein Amtsträger, wie ein Notar, seine gesetzlichen Pflichten gegenüber den Beteiligten verletzt. Das kann beispielsweise durch falsche Beratung oder unterlassene Information geschehen. In dem besprochenen Fall warfen die Kläger der Notarin vor, sie nicht ausreichend über den Sanierungsausgleichsbetrag aufgeklärt zu haben. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Amtspflichten durch die Notarin.
  • Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge sind Gebühren, die Grundstückseigentümer für den Ausbau von Straßen, Wegen und anderen notwendigen Infrastrukturen zahlen müssen, die das Grundstück erschließen. Im Gegensatz zu Sanierungsausgleichsbeträgen entstehen Erschließungsbeiträge durch die unmittelbare Erschließung oder Verbesserung von Grundstücken. Das Gericht stellte im vorliegenden Fall klar, dass Sanierungsausgleichsbeträge anders zu beurteilen sind und nicht dieselben Aufklärungspflichten des Notars wie bei Erschließungsbeiträgen bestehen.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 154 BauGB (Baugesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Festsetzung von Ausgleichsbeiträgen für die Finanzierung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Grundsätzlich werden diese Beiträge von den Eigentümern von Grundstücken in Sanierungsgebieten erhoben, um die Kosten für die Sanierung zu decken. Die Höhe des Beitrags bemisst sich nach der Wertsteigerung des Grundstücks durch die Sanierung.
  • § 154 BauGB: Im vorliegenden Fall haben die Erben ein Grundstück verkauft, welches in einem ehemaligen Sanierungsgebiet lag. Aufgrund der erfolgten Wertsteigerung durch die Sanierung wurde ihnen nun ein Ausgleichsbeitrag gemäß § 154 BauGB auferlegt.
  • § 154 BauGB: Die Erben argumentieren, dass der Notar sie falsch beraten hat, da sie nicht gewusst haben, dass sie einen Ausgleichsbeitrag zahlen müssen. Sie behaupten, dass sie den Kaufvertrag unter anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, wenn sie von der Beitragspflicht Kenntnis gehabt hätten.
  • § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt den Kaufvertrag und bestimmt die Pflichten des Verkäufers und des Käufers. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Rechtsmängel liegen vor, wenn der Kaufgegenstand mit einem rechtlichen Mangel behaftet ist, der die Nutzung beeinträchtigt.
  • § 433 BGB: Die Erben sehen den Ausgleichsbeitrag als einen Rechtsmangel an, der beim Verkauf des Grundstücks nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Sie argumentieren, dass die fehlende Information über den Beitrag eine Verletzung der Verkäuferpflichten nach § 433 BGB darstellt.

Das vorliegende Urteil

LG Leipzig – Az.: 3 O 2946/22 – Urteil vom 22.06.2023


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