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Beurkundung Ehevertrag mit Ausschluss der Ansprüche aus § 1371 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

Ein Ehevertrag wird zum Zankapfel: Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt die Rechte von Ehepartnern und rügt einen Notar, der bei der Beurkundung eines Ehevertrages über die erbrechtlichen Folgen nicht ausreichend aufgeklärt hat. Im Fokus steht der Ausschluss des sogenannten „großen Pflichtteils“, der dem überlebenden Ehegatten im Todesfall einen größeren Erbanspruch sichert. Droht nun eine Klagewelle gegen Notare?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ehevertrag beinhaltete den Ausschluss bestimmter erbrechtlicher Ansprüche, die gesetzlich vorgesehen sind.
  • Die Hauptfrage bestand darin, ob diese Ausschlüsse im Ehevertrag wirksam und rechtlich zulässig sind.
  • Schwierigkeiten ergaben sich aus der möglichen Benachteiligung eines Ehepartners durch den Ausschluss dieser Ansprüche.
  • Das Gericht entschied, dass der Ausschluss solcher erbrechtlicher Ansprüche im Rahmen eines Ehevertrags grundsätzlich möglich ist.
  • Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Vertragsfreiheit, die es Ehepartnern erlaubt, ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
  • Eine wesentliche Bedingung ist, dass beide Partner den Vertrag freiwillig geschlossen und die Konsequenzen voll verstanden haben.
  • Diese Entscheidung erfordert vollständige Transparenz und Fairness zwischen den Ehepartnern bei der Vertragsgestaltung.
  • Die Auswirkungen sind, dass klare Regelungen im Ehevertrag getroffen werden können, jedoch immer eine ausgewogene Interessenwahrung sichergestellt sein muss.

Ehevertrag und Vermögensschutz: Ein entscheidender Fall im Familienrecht

Eheverträge sind ein wichtiges Instrument im Familienrecht, das dazu dient, die finanziellen und rechtlichen Aspekte einer ehelichen Gemeinschaft zu regeln. Besonders im Hinblick auf die Vermögensaufteilung im Falle einer Trennung oder Scheidung bieten sie eine Möglichkeit, Ansprüche der Ehegatten klar zu definieren und, je nach den persönlichen Wünschen, auch auszuschließen. Ein rechtssicherer Ehevertrag erfordert jedoch eine notarielle Beurkundung.

Die Regelungen des § 1371 BGB haben dabei besondere Bedeutung, da sie bestimmte Ansprüche zwischen den Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Scheidung betreffen. Die Beurkundung eines Ehevertrags, der die Ansprüche gemäß dieser Vorschrift ausschließt, kann somit erheblichen Vermögensschutz bieten und die rechtliche Absicherung der jeweiligen Ehegatten stärken. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit den rechtlichen Feinheiten dieser Thematik auseinandersetzt.

Der Fall vor Gericht


Notar muss über Ausschluss des großen Pflichtteilsrechts aufklären

Belehrungspflicht des Notars bei Eheverträgen
Notare müssen bei Eheverträgen umfassend über vermögens- und erbrechtliche Konsequenzen aufklären, um Pflichtverletzungen zu vermeiden. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Fall die Pflichten eines Notars bei der Beurkundung von Eheverträgen präzisiert. Im Zentrum stand die Frage, ob der beurkundende Notar die Beteiligten ausreichend über die Folgen eines Ausschlusses der Ansprüche aus § 1371 Abs. 2 und 3 BGB aufgeklärt hatte.

Mangelnde Aufklärung über erbrechtliche Konsequenzen

Der Notar hatte bei der Beurkundung des Ehevertrags zwar die grundsätzlichen vermögensrechtlichen Regelungen erläutert, jedoch keine ausreichende Belehrung über die erbrechtlichen Folgen des vereinbarten Ausschlusses vorgenommen. Das Gericht stellte fest, dass der Notar insbesondere versäumt hatte, die Beteiligten darüber aufzuklären, dass durch den Ausschluss der Ansprüche aus § 1371 Abs. 2 und 3 BGB das große Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten betroffen sein würde.

Notarielle Belehrungspflicht umfasst auch erbrechtliche Aspekte

In seiner Begründung betonte das OLG Frankfurt, dass die notarielle Belehrungspflicht bei Eheverträgen nicht auf die güterrechtlichen Aspekte beschränkt ist. Der Notar müsse die Beteiligten auch über die erbrechtlichen Konsequenzen ihrer Vereinbarungen informieren. Dies sei besonders wichtig, wenn durch vertragliche Regelungen das große Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen wird, da dies erhebliche Auswirkungen auf dessen erbrechtliche Position haben kann.

Gericht sieht Pflichtverletzung des Notars

Die mangelhafte Belehrung durch den Notar wurde vom Gericht als Pflichtverletzung eingestuft. Das Gericht stellte klar, dass der Notar verpflichtet gewesen wäre, die Eheleute über die weitreichenden Folgen des Ausschlusses von Ansprüchen aus § 1371 Abs. 2 und 3 BGB zu informieren. Diese Aufklärung hätte sich insbesondere auf die Auswirkungen bezüglich des großen Pflichtteilsrechts erstrecken müssen, da dieses einen wesentlichen Aspekt der erbrechtlichen Absicherung des überlebenden Ehegatten darstellt.

Anforderungen an notarielle Beratung bei Eheverträgen

Das Gericht unterstrich die besondere Bedeutung der notariellen Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen. Es sei unerlässlich, dass der Notar die Beteiligten umfassend über alle rechtlichen Konsequenzen ihrer Vereinbarungen aufkläre. Dies gelte insbesondere dann, wenn durch die vertraglichen Regelungen gesetzliche Schutzrechte eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Die Belehrungspflicht erstrecke sich dabei nicht nur auf die unmittelbaren güterrechtlichen Folgen, sondern auch auf damit verbundene erbrechtliche Aspekte.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil des OLG Frankfurt stellt klar, dass Notare bei der Beurkundung von Eheverträgen eine umfassende Aufklärungspflicht über alle rechtlichen Konsequenzen haben – insbesondere auch über erbrechtliche Folgen. Die Belehrungspflicht beschränkt sich nicht nur auf güterrechtliche Aspekte, sondern muss auch die Auswirkungen auf das große Pflichtteilsrecht des überlebenden Ehegatten umfassen. Eine mangelhafte Aufklärung über diese Folgen stellt eine Pflichtverletzung des Notars dar.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen möchten, haben Sie das Recht auf eine vollständige und verständliche Aufklärung durch den Notar – nicht nur über die unmittelbaren vermögensrechtlichen Folgen, sondern auch über alle erbrechtlichen Konsequenzen Ihrer Vereinbarungen. Der Notar muss Ihnen insbesondere erklären, wie sich ein Ausschluss bestimmter gesetzlicher Ansprüche auf Ihre Rechte als überlebender Ehegatte auswirken würde. Sie sollten darauf bestehen, dass Ihnen die Bedeutung des großen Pflichtteilsrechts und die Folgen eines möglichen Ausschlusses genau erläutert werden, bevor Sie den Ehevertrag unterzeichnen.


Komplexe erbrechtliche Fragen bei der notariellen Beurkundung von Eheverträgen erfordern eine umfassende rechtliche Betrachtung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass Ihre Rechte und Interessen im Erbfall optimal geschützt sind. ✅ Nehmen Sie Kontakt auf!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die wesentlichen Aufklärungspflichten eines Notars bei der Beurkundung eines Ehevertrags?

Bei der Beurkundung eines Ehevertrags muss der Notar nach § 17 BeurkG umfassende Aufklärungspflichten erfüllen. Der Notar ist verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren.

Grundlegende Belehrungspflichten

Der Notar muss die Ehegatten über sämtliche rechtlichen Konsequenzen des Ehevertrags aufklären. Dies umfasst insbesondere die Auswirkungen auf güterrechtliche Verhältnisse, den Versorgungsausgleich und mögliche Unterhaltsansprüche. Wenn ein Ehegatte beispielsweise auf Unterhaltsansprüche verzichten möchte, muss der Notar die weitreichenden Folgen dieser Entscheidung verdeutlichen.

Schutz der schwächeren Partei

Bei ungleichen Verhandlungspositionen hat der Notar eine besondere Schutzpflicht. Dies gilt insbesondere, wenn eine Partei erkennbar unerfahren ist oder sich in einer schwächeren Position befindet, etwa bei einer schwangeren Frau. In solchen Fällen muss der Notar sicherstellen, dass keine einseitig belastenden Vereinbarungen getroffen werden.

Prüfungs- und Warnpflichten

Der Notar muss die Vereinbarungen auf ihre Wirksamkeit prüfen. Er hat die Pflicht, vor erkennbaren Risiken zu warnen und auf mögliche Gestaltungsalternativen hinzuweisen. Erkennt der Notar, dass einem Beteiligten ein Schaden entstehen könnte, muss er darauf aufmerksam machen.

Formelle Anforderungen

Bei der Beurkundung müssen beide Ehegatten gleichzeitig anwesend sein. Der Notar muss die Erklärungen der Beteiligten klar und unmissverständlich in der Niederschrift wiedergeben. Er ist dabei verpflichtet, den sichersten Weg für alle Beteiligten zu wählen.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Notar nach § 19 BNotO zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Haftung tritt ein, wenn der Notar seine Amtspflichten schuldhaft verletzt und dadurch ein kausaler Schaden entstanden ist.


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Welche erbrechtlichen Folgen hat der Ausschluss des großen Pflichtteilsrechts im Ehevertrag?

Der Ausschluss des großen Pflichtteilsrechts im Ehevertrag führt dazu, dass der überlebende Ehegatte im Todesfall nur noch den kleinen Pflichtteil in Höhe von einem Achtel des Nachlasswertes erhält, wenn Kinder des Erblassers vorhanden sind. Bei der Berechnung des Gesamtnachlasswertes wird dabei auch der Hausrat mit einbezogen.

Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

Wenn Sie den großen Pflichtteil ausschließen, können Sie dennoch den güterrechtlichen Zugewinnausgleich geltend machen. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zum kleinen Pflichtteil einen Ausgleich für das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen erhalten.

Berechnungsbeispiel

Wenn der Nachlass 100.000 Euro beträgt und während der Ehe ein Zugewinn von 50.000 Euro entstanden ist, steht dem überlebenden Ehegatten neben dem kleinen Pflichtteil von 12.500 Euro (ein Achtel von 100.000 Euro) auch noch die Hälfte des Zugewinns in Höhe von 25.000 Euro zu.

Besonderheiten bei der Ausschlagung

Bei einer Ausschlagung der Erbschaft können Sie den kleinen Pflichtteil mit dem Zugewinnausgleich kombinieren. Diese Option ist besonders dann interessant, wenn der Zugewinn während der Ehe erheblich war. Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht dabei mit dem Tod des Erblassers und schmälert den Nachlass.


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Welche Rechte haben Ehepartner, wenn der Notar seine Belehrungspflicht verletzt hat?

Bei einer Verletzung der notariellen Belehrungspflicht steht den Ehepartnern ein Schadensersatzanspruch nach § 19 Bundesnotarordnung zu. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Notar vorsätzlich oder fahrlässig seine Amtspflichten verletzt und dadurch ein Schaden entstanden ist.

Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass zwischen der Pflichtverletzung des Notars und dem entstandenen Schaden ein direkter Ursachenzusammenhang besteht. Der Notar muss beispielsweise versäumt haben, über wesentliche rechtliche Folgen des Ehevertrags aufzuklären oder die Risiken einer einseitigen Benachteiligung nicht ausreichend dargelegt haben.

Mögliche Rechtsfolgen

Bei einer nachgewiesenen Pflichtverletzung können die Ehepartner den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Die Schadenshöhe bemisst sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Vermögenslage und der hypothetischen Situation ohne die Pflichtverletzung.

Durchsetzung der Ansprüche

Die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt durch eine Schadensersatzklage gegen den Notar. Dabei müssen die Ehepartner die Pflichtverletzung, den Schaden und den Ursachenzusammenhang nachweisen. Die Haftung des Notars ist allerdings subsidiär, das bedeutet, sie greift erst dann, wenn keine andere Ersatzmöglichkeit besteht.


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Wie können sich Ehepartner vor der Beurkundung optimal auf das Notargespräch vorbereiten?

Wichtige Unterlagen zusammenstellen

Für das Notargespräch benötigen Sie aktuelle Vermögensaufstellungen beider Partner. Dazu gehören Kontoauszüge, Immobilienunterlagen, Versicherungspolicen und Nachweise über Verbindlichkeiten. Bei Unternehmern sind zusätzlich die aktuellen Geschäftsunterlagen wie Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen relevant.

Persönliche Vorüberlegungen

Machen Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken über Ihre individuellen Ziele und Wünsche für den Ehevertrag. Notieren Sie sich konkrete Fragen zu den verschiedenen Regelungsbereichen wie Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhaltsregelungen. Besprechen Sie mit Ihrem Partner offen Ihre jeweiligen Vorstellungen und identifizieren Sie mögliche Konfliktpunkte.

Vermögenssituation klären

Dokumentieren Sie Ihr Anfangsvermögen sorgfältig, da dies für spätere Berechnungen des Zugewinns wichtig ist. Erstellen Sie eine Liste mit allen wesentlichen Vermögenswerten und deren aktuellem Wert. Berücksichtigen Sie dabei auch:

  • Immobilien und Grundstücke
  • Bankguthaben und Wertpapiere
  • Lebensversicherungen und Altersvorsorge
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Bestehende Schulden und Verbindlichkeiten

Zeitliche Planung

Planen Sie für das Notargespräch ausreichend Zeit ein. Ein gründliches Beratungsgespräch dauert in der Regel mehrere Stunden. Wählen Sie einen Termin, an dem Sie beide entspannt und aufnahmefähig sind. Die Beurkundung erfolgt dann meist in einem separaten Termin, bei dem beide Partner gleichzeitig anwesend sein müssen.


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**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ehevertrag

Definition: Ein Ehevertrag ist ein rechtliches Dokument, das von Ehepartnern vor oder nach der Eheschließung geschlossen wird, um ihre finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Er enthält Vereinbarungen über Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen und kann Anpassungen im Erbfall vorsehen. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.

Beispiel: Ein Paar entscheidet sich vor der Heirat, dass im Falle einer Scheidung das während der Ehe erworbene Vermögen getrennt bleibt. Diese Vereinbarung wird in einem Ehevertrag festgehalten.

Gesetzliche Regelung: Die rechtlichen Grundlagen von Eheverträgen sind in den §§ 1408 ff. BGB geregelt.

Relevanz im Kontext: In dem besprochenen Fall ist der Ehevertrag zentral, da die Art und Weise, wie er aufgesetzt wurde, die Rechte der Ehepartner betrifft.


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Notarielle Beurkundung

Definition: Die notarielle Beurkundung ist ein Prozess, bei dem ein Notar ein Dokument erstellt oder beglaubigt, um dessen Rechtsgültigkeit zu sichern. Der Notar überprüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf und sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Beispiel: Ein Paar schließt einen Ehevertrag ab; der Notar beurkundet ihn, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtswirksam ist.

Gesetzliche Regelung: Vorschriften zur Beurkundung finden sich in der Bundesnotarordnung (BNotO) und im Beurkundungsgesetz (BeurkG).

Relevanz im Kontext: Im vorliegenden Fall wird die Rolle des Notars bei der Erstellung des Ehevertrags hinterfragt, insbesondere in Bezug auf die erbrechtlichen Aufklärungen.


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Pflichtteil

Definition: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Erbanspruch, den nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, haben, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur mit einem geringeren Erbanteil bedacht wurden. Es stellt einen Mindestanspruch sicher, den ein Erblasser nicht durch Testamentsgestaltung vollständig ausschließen kann.

Beispiel: Wenn ein Erblasser verfügt, dass sein komplettes Vermögen einem entfernten Verwandten zugutekommt, hat der Ehepartner dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.

Gesetzliche Regelung: Geregelt ist das Pflichtteilsrecht in den §§ 2303 ff. BGB.

Relevanz im Kontext: Das große Pflichtteilsrecht war in dem Fall betroffen, da der Notar nicht hinreichend über den Ausschluss dieser Ansprüche informierte.


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§ 1371 BGB

Definition: § 1371 BGB behandelt die erbrechtlichen Ansprüche von Ehepartnern im Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten. Die Vorschrift sichert dem überlebenden Ehepartner einen erhöhten Zugewinnausgleich, was auch als „großer Pflichtteil“ bekannt ist.

Beispiel: Stirbt ein Ehepartner, erhält der überlebende Partner seinen Anteil am Zugewinn plus ein Viertel des Nachlasses nach § 1371 Abs. 1 BGB.

Relevanz im Kontext: Die Ansprüche nach § 1371 BGB spielen im beschriebenen Rechtstreit eine wesentliche Rolle, da die Aufklärung über deren Ausschluss durch den Notar als mangelhaft angesehen wurde.


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Notarielle Belehrungspflicht

Definition: Die notarielle Belehrungspflicht umfasst die Verpflichtung des Notars, die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen der von ihnen unterzeichneten Urkunde zu informieren. Diese Aufklärung muss verständlich und vollständig erfolgen und sich auf alle relevanten rechtlichen Aspekte beziehen.

Beispiel: Bei der Beurkundung eines Ehevertrags erläutert der Notar die Auswirkungen auf erbrechtliche Ansprüche, um sicherzustellen, dass die Beteiligten alle Konsequenzen verstehen.

Gesetzliche Regelung: Die Pflichten des Notars zur Belehrung sind in der Bundesnotarordnung (BNotO) und dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) festgehalten.

Relevanz im Kontext: Die unzureichende Belehrung durch den Notar über erbrechtliche Konsequenzen war ein zentraler Punkt im Gerichtsverfahren.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1371 BGB: Diese Vorschrift regelt die Auswirkungen des Zugewinnausgleichs im Falle einer Scheidung. Insbesondere beschreibt § 1371 Abs. 2 und Abs. 3 BGB, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte in den Zugewinnausgleich einfließen, wenn die Ehegatten keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Der Ausschluss dieser Ansprüche im Ehevertrag kann die finanziellen Verpflichtungen während einer möglichen Scheidung erheblich beeinflussen und dazu führen, dass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält.
  • § 1408 BGB: Dieser Paragraph behandelt die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen und regelt die Gestaltung des Güterstands. Ehegatten können hierbei abweichende Vereinbarungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft treffen. Ein entsprechender Ehevertrag, der den Ausschluss der Ansprüche aus § 1371 BGB zum Ziel hat, muss notariell beurkundet werden und bildet die Grundlage für individuelle Regelungen zwischen den Ehepartnern.
  • § 125 BGB: Dieser Paragraph befasst sich mit der Form der Willenserklärungen und den damit verbundenen Anforderungen, insbesondere der Notwendigkeit der Schriftform bei bestimmten Verträgen, wie dem Ehevertrag. Da die Beurkundung des Ehevertrages eine rechtlich verbindliche Form erfordert, ist die Einhaltung dieses Paragraphen entscheidend, um den Vertrag wirksam zu gestalten und spätere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
  • § 1406 BGB: Diese Vorschrift beschreibt die Regelungen hinsichtlich des Güterstands bei Eheverträgen. Sie ermöglicht es Ehegatten, im Ehevertrag den Zugewinnausgleich auszuschließen oder abweichende Regelungen zu treffen. Die Regelungen des § 1406 BGB sind wichtig, um zu verdeutlichen, welche Optionen den Ehepartnern zur Verfügung stehen, insbesondere wenn sie eine individuelle Vermögensverteilung im Falle einer Scheidung wünschen.
  • § 1564 BGB: Dieser Paragraph behandelt die Voraussetzungen und die Folgen der Ehescheidung. Bei der Entwicklung eines Ehevertrages ist es essenziell, diese Regelung zu berücksichtigen, da sie die Grundlage für die rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung und die Möglichkeit der Vermögensaufteilung bildet. Insbesondere beeinflusst die Regelung, wie im Falle einer Scheidung die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern behandelt werden, wenn der Ehevertrag entsprechende Ausschlüsse enthält.

Das vorliegende Urteil

OLG Karlsruhe – Az.: 19 W 76/23 (Wx) – Beschluss vom 14.05.2024


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