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Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts – Ermessensentscheidung

David gegen Goliath: Eine Gemeinde scheitert vor Gericht, weil sie ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück nicht korrekt ausgeübt hat. Ein Bürger setzte sich erfolgreich gegen die Gemeinde zur Wehr, da diese bei ihrer Entscheidung wichtige Informationen außer Acht gelassen hatte. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung aller Fakten, wenn eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend machen will.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin hat ein Grundstück verkauft und wendet sich gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinde.
  • Die bisherigen Bescheide der Gemeinde wurden durch das Verwaltungsgericht als fehlerhaft aufgehoben.
  • Ein Ermessensfehler wurde festgestellt, da der Gemeinderat nicht ausreichend informiert war.
  • Eine nachträgliche Heilung des Ermessensfehlers durch ergänzende Bescheide war nicht zulässig, da ein neuer Beschluss des Gemeinderats erforderlich gewesen wäre.
  • Die Berufung der Gemeinde wurde zurückgewiesen, trotz deren Argument, dass ein öffentliches Interesse an der Ausübung des Vorkaufsrechts vorliege.
  • Der Gemeinderat hatte in vorherigen Sitzungen bereits die Interessen abgewogen, die zu einer fehlerhaften Entscheidung führten.
  • Es wurde klargestellt, dass die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts im Ermessen der Gemeinde liegt und nicht zurückgenommen werden kann, wenn die Informationslage unzureichend war.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts gewahrt wurde, was die Entscheidung der Gemeinde beeinflusste.
  • Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte, was für sie eine finanzielle Belastung darstellt.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Fälle, in denen Gemeinden Vorkaufsrechte ausüben, insbesondere hinsichtlich der Informationspflichten gegenüber dem Gemeinderat.

Gemeindliches Vorkaufsrecht: Urteil beleuchtet rechtliche Rahmenbedingungen

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ist ein zentrales Instrument im Immobilienrecht, das es Kommunen ermöglicht, bei Grundstücksverkäufen einzugreifen und eigene Interessen zu wahren. Dieses Recht wird oft im Kontext der kommunalen Planung, insbesondere bei der Entwicklung städtischer Flächen, wichtig. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts trifft die Gemeinde eine Ermessensentscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt: den kommunalen Interessen, den Zielen der Ortsentwicklung sowie den Anforderungen des Mieterschutzes. Durch die Berücksichtigung von Bauleitplanung und Flächennutzungsplan können Städte gezielt Wohnungsbauprojekte fördern oder die Nachverdichtung vorantreiben.

Die rechtliche Grundlage für das Vorkaufsrecht ist im Grundstücksrecht verankert und bietet der Gemeinde die Möglichkeit, aktiv in Grundstücksverkäufe einzugreifen. Dies kann nicht nur wirtschaftliche, sondern ebenso soziale Auswirkungen haben, da die Entscheidung über den Erwerb eines Grundstücks auch die zukünftige Nutzung und Entwicklung eines Gebietes maßgeblich beeinflusst. Die verwaltungsrechtliche Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, muss sorgfältig abgewogen werden, um sowohl rechtliche Vorgaben als auch die Bedürfnisse der Bürger zu berücksichtigen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts beleuchtet und die damit verbundenen Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gemeinde unterliegt im Rechtsstreit um Vorkaufsrecht für Grundstück

Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts für ungültig erklärt.

Fehlerhafte Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Ein bayerisches Gericht erklärte die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts für ungültig, da der Gemeinderat aufgrund unvollständiger Informationen und eines Ermessensfehlers eine unzureichende Tatsachenbasis für seine Entscheidung hatte. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Fall drehte sich um den Verkauf eines Grundstücks, bei dem die beklagte Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend machte. Die Klägerin, als Verkäuferin des Grundstücks, hatte sich gegen diesen Schritt gewehrt.

Ermessensfehler bei Vorkaufsrechtsentscheidung

Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Gemeinde zurück. Zentral für das Urteil war ein Ermessensfehler bei der Ausübung des Vorkaufsrechts. Der Gemeinderat, der für diese Entscheidung zuständig war, hatte seine Ermessensentscheidung entweder gar nicht oder auf einer unzureichenden Tatsachenbasis getroffen.

Unvollständige Informationsgrundlage des Gemeinderats

Ein wesentlicher Punkt war, dass der Gemeinderat bei seiner Beschlussfassung am 30. Januar 2020 nicht über alle relevanten Informationen verfügte. Insbesondere fehlten ihm Angaben zu den Nutzungsabsichten des Käufers, die dieser bei einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgermeister am 17. Januar 2020 dargelegt hatte. Der Käufer hatte dabei sogar angeboten, auf einer Teilfläche des Grundstücks altersgerechtes Wohnen zu integrieren, was einem Wunsch der Gemeinde entsprach.

Keine wirksame Heilung des Ermessensfehlers

Die Gemeinde versuchte später, den Ermessensfehler durch ergänzende Beschlüsse zu heilen. Das Gericht sah darin jedoch keine bloße Ergänzung der ursprünglichen Entscheidung, sondern eine neue Ermessensausübung auf wesentlich geänderter Tatsachenbasis. Da diese außerhalb der gesetzlichen Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts lag, konnte sie den ursprünglichen Fehler nicht mehr heilen.

Bedeutung der Gemeinderatsentscheidung

Das Gericht betonte die zentrale Rolle des Gemeinderats bei der Ausübung des Vorkaufsrechts. Es widersprach der Auffassung der Gemeinde, der Rat entscheide lediglich darüber, ob das Vorkaufsrecht grundsätzlich ausgeübt werden solle. Vielmehr obliege dem Gemeinderat als zuständigem Beschlussorgan auch die vollständige Ermessensentscheidung einschließlich der Abwägung aller relevanten öffentlichen und privaten Belange.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts erfordert eine umfassende Ermessensentscheidung des Gemeinderats auf vollständiger Informationsgrundlage. Ein Ermessensfehler aufgrund unzureichender Tatsachenbasis kann nicht durch nachträgliche Beschlüsse geheilt werden, wenn diese außerhalb der gesetzlichen Ausübungsfrist liegen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen bei der Ausübung von Vorkaufsrechten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein Grundstück verkauft haben und Ihre Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte, stärkt dieses Urteil Ihre Position. Es unterstreicht, dass der Gemeinderat bei der Ausübung des Vorkaufsrechts alle relevanten Informationen berücksichtigen und sorgfältig abwägen muss – auch Ihre Pläne und Angebote als Käufer oder Verkäufer. Versäumt der Gemeinderat dies, kann die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtswidrig sein. Wichtig für Sie: Teilen Sie der Gemeinde alle relevanten Informationen mit, besonders Nutzungsabsichten oder Kompromissvorschläge. Die Gemeinde muss diese beachten und kann Fehler nicht nachträglich außerhalb der gesetzlichen Frist heilen. Sie haben also gute Chancen, sich gegen ein fehlerhaft ausgeübtes Vorkaufsrecht erfolgreich zu wehren.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie prägnante Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema des gemeindlichen Vorkaufsrechts. Besonders beleuchten wir die fehlende Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts und die damit verbundenen Herausforderungen. Unsere Informationen sollen Ihnen helfen, rechtliche Fragestellungen klar zu verstehen und die relevanten Aspekte effizient zu navigieren.

 

Welche Fristen gelten für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts?

Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts unterliegt einer gesetzlichen Frist von drei Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Gemeinde ein rechtswirksamer Kaufvertrag über das betreffende Grundstück mitgeteilt wird.

Beginn der Ausübungsfrist

Der Fristbeginn ist an zwei wichtige Voraussetzungen geknüpft:

  1. Wirksamkeit des Kaufvertrags: Die Drei-Monats-Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle für die Wirksamkeit des Vertrages erforderlichen Genehmigungen erteilt sind. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie verkaufen, für die noch eine sanierungsrechtliche Genehmigung aussteht, beginnt die Frist erst mit Erteilung dieser Genehmigung.
  2. Vollständige Mitteilung: Der Gemeinde muss der vollständige Inhalt des Kaufvertrags mitgeteilt werden. Fehlen wesentliche Informationen, kann dies den Fristbeginn verzögern.

Konsequenzen der Fristüberschreitung

Wenn die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht innerhalb der Drei-Monats-Frist ausübt, erlischt ihr Recht. In diesem Fall können Sie als Käufer oder Verkäufer den Kaufvertrag wie geplant vollziehen.

Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt Situationen, in denen die Ausübungsfrist für das gemeindliche Vorkaufsrecht nicht gilt oder modifiziert wird:

  • Familiäre Verkäufe: Beim Verkauf an nahe Verwandte besteht in der Regel kein gemeindliches Vorkaufsrecht.
  • Abwendungsvereinbarung: Wenn Sie als Käufer mit der Gemeinde eine Vereinbarung treffen, die den Vorkaufszweck erfüllt, kann das Vorkaufsrecht abgewendet werden.

Praktische Bedeutung für Sie

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, die möglicherweise einem gemeindlichen Vorkaufsrecht unterliegt, sollten Sie die Drei-Monats-Frist in Ihre Planungen einbeziehen. Diese Zeit kann die Abwicklung des Kaufs verzögern. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Gemeinde aufzunehmen, um Klarheit über ein mögliches Vorkaufsrecht zu erhalten.


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Welche Informationen muss der Gemeinderat bei der Ausübung des Vorkaufsrechts berücksichtigen?

Der Gemeinderat muss bei der Ausübung des Vorkaufsrechts eine umfassende Informationsgrundlage berücksichtigen, um eine rechtmäßige Ermessensentscheidung zu treffen. Folgende Informationen sind dabei besonders relevant:

Städtebauliche Ziele und Planungen

Der Gemeinderat muss sich über die aktuellen städtebaulichen Ziele und Planungen im Klaren sein. Dazu gehören Informationen aus dem Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen und städtebaulichen Entwicklungskonzepten. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück in einem Gebiet besitzen, das für die Erweiterung eines Parks vorgesehen ist, wäre dies eine relevante Information für den Gemeinderat.

Grundstücksbezogene Daten

Spezifische Informationen zum betroffenen Grundstück sind unerlässlich. Der Gemeinderat muss Kenntnis über die Größe, Lage, derzeitige Nutzung und mögliche Altlasten haben. Stellen Sie sich vor, Ihr Grundstück grenzt an eine geplante Umgehungsstraße – diese Information wäre für die Entscheidung des Gemeinderats von Bedeutung.

Kaufvertragsinhalte

Der Gemeinderat muss die Details des vorliegenden Kaufvertrags kennen. Dazu gehören der vereinbarte Kaufpreis, etwaige Nebenabsprachen und Zahlungsmodalitäten. Wenn Sie beispielsweise einen Kaufvertrag mit besonderen Konditionen ausgehandelt haben, muss der Gemeinderat diese bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts müssen dem Gemeinderat bewusst sein. Dies umfasst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch mögliche Folgekosten für die Gemeinde, wie Erschließungs- oder Sanierungskosten. In einem solchen Fall muss der Gemeinderat abwägen, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts im Rahmen des Gemeindehaushalts vertretbar ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Gemeinderat muss die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts prüfen. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob das Vorkaufsrecht nach § 24 oder § 25 Baugesetzbuch (BauGB) besteht und ob die Ausübung dem Wohl der Allgemeinheit dient, wie es § 24 Abs. 3 BauGB vorschreibt.

Alternativlösungen

Es müssen auch mögliche Alternativen zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Betracht gezogen werden. Der Gemeinderat sollte prüfen, ob die städtebaulichen Ziele auch durch andere Maßnahmen erreicht werden können, etwa durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Käufer.

Durch die Berücksichtigung all dieser Informationen stellt der Gemeinderat sicher, dass die Entscheidung zur Ausübung des Vorkaufsrechts auf einer soliden Grundlage steht und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Wenn Sie von einem Vorkaufsrecht betroffen sind, können Sie davon ausgehen, dass der Gemeinderat diese vielfältigen Aspekte in seine Entscheidung einbezieht.


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Wie kann ein Ermessensfehler bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nachgewiesen werden?

Ein Ermessensfehler bei der Ausübung des Vorkaufsrechts kann durch verschiedene Indikatoren nachgewiesen werden. Zentral ist dabei die Prüfung, ob die Behörde eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung getroffen hat.

Unvollständige oder fehlerhafte Sachverhaltsermittlung

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Behörde nicht alle relevanten Fakten berücksichtigt hat, könnte ein Ermessensfehler vorliegen. Beispielsweise wenn Ihre Nutzungsabsichten für das Grundstück nicht oder falsch in die Entscheidung eingeflossen sind. Sammeln Sie in diesem Fall Beweise für Ihre tatsächlichen Pläne, wie schriftliche Konzepte oder Baupläne.

Fehlende Abwägung der Interessen

Ein weiterer Indikator ist das Fehlen einer erkennbaren Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Die Behörde muss das „Für und Wider“ der Vorkaufsrechtsausübung nachvollziehbar darlegen. Prüfen Sie die Begründung der Entscheidung auf eine ausgewogene Betrachtung aller Aspekte.

Unverhältnismäßigkeit der Entscheidung

Wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts in keinem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, kann dies auf einen Ermessensfehler hindeuten. Stellen Sie in diesem Fall dar, warum die Entscheidung unverhältnismäßig in Ihre Rechte eingreift.

Dokumentation und Beweissicherung

Um einen Ermessensfehler nachzuweisen, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Bescheide, Protokolle von Gemeinderatssitzungen und Ihre Korrespondenz mit der Behörde. Notieren Sie auch Gespräche und mündliche Aussagen von Behördenvertretern.

Geltendmachung vor Gericht

Wenn Sie einen Ermessensfehler vermuten, können Sie diesen im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens geltend machen. Das Gericht überprüft dann, ob die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Dabei wird insbesondere geprüft, ob alle relevanten Umstände berücksichtigt wurden und eine nachvollziehbare Abwägung stattgefunden hat.

Beachten Sie, dass die Beweislast für einen Ermessensfehler bei Ihnen als Kläger liegt. Je detaillierter und fundierter Sie den Fehler darlegen können, desto höher sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Vorkaufsrechtsausübung.


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Welche Möglichkeiten haben Verkäufer und Käufer, ihre Interessen bei der Vorkaufsrechtsausübung zu vertreten?

Verkäufer und Käufer haben mehrere Möglichkeiten, ihre Interessen bei der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zu vertreten:

Aktive Mitwirkung im Anhörungsverfahren

Stellungnahme abgeben: Sobald Sie als Verkäufer oder Käufer von der Gemeinde über die beabsichtigte Ausübung des Vorkaufsrechts informiert werden, haben Sie das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Nutzungsabsichten und Interessen detailliert darzulegen.

Fristen beachten: Reagieren Sie zügig auf das Anhörungsschreiben der Gemeinde. Die Frist für Ihre Stellungnahme ist oft kurz bemessen, in der Regel etwa zwei Wochen.

Darlegung der Nutzungsabsichten

Konkrete Pläne vorlegen: Wenn Sie als Käufer beabsichtigen, das Grundstück im Sinne der städtebaulichen Ziele der Gemeinde zu nutzen, legen Sie Ihre Pläne ausführlich dar. Je detaillierter und überzeugender Ihre Nutzungskonzepte sind, desto höher ist die Chance, dass die Gemeinde von der Ausübung des Vorkaufsrechts absieht.

Abwendungserklärung abgeben: Als Käufer können Sie eine sogenannte Abwendungserklärung abgeben. Darin verpflichten Sie sich, das Grundstück entsprechend den städtebaulichen Zielen der Gemeinde zu nutzen. Diese Erklärung kann die Ausübung des Vorkaufsrechts verhindern.

Rechtliche Aspekte prüfen und einwenden

Voraussetzungen hinterfragen: Prüfen Sie kritisch, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts tatsächlich vorliegen. Wenn Sie Zweifel haben, bringen Sie diese in Ihrer Stellungnahme vor.

Ermessensfehler aufzeigen: Achten Sie darauf, ob die Gemeinde ihr Ermessen bei der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ordnungsgemäß ausübt. Weisen Sie auf mögliche Ermessensfehler hin, etwa wenn die Gemeinde wichtige Aspekte nicht berücksichtigt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt.

Verhandlungen mit der Gemeinde führen

Gespräche suchen: Versuchen Sie, direkt mit den zuständigen Stellen der Gemeinde in Kontakt zu treten. In persönlichen Gesprächen können Sie Ihre Position oft besser erläutern und möglicherweise Kompromisse finden.

Alternative Lösungen vorschlagen: Entwickeln Sie Vorschläge, wie die Interessen der Gemeinde und Ihre eigenen in Einklang gebracht werden können. Dies könnte beispielsweise die Zusage bestimmter Nutzungen oder die Bereitschaft zu städtebaulichen Verträgen umfassen.

Durch diese aktive Beteiligung am Verfahren erhöhen Sie als Verkäufer oder Käufer die Chancen, dass Ihre Interessen bei der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts angemessen berücksichtigt werden. Eine fundierte und rechtzeitige Darlegung Ihrer Position kann maßgeblich dazu beitragen, die Ermessensentscheidung der Gemeinde zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.


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Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine fehlerhafte Ausübung des Vorkaufsrechts für alle Beteiligten?

Eine fehlerhafte Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts kann weitreichende rechtliche Folgen für alle Beteiligten haben. Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer in eine solche Situation geraten, sollten Sie die möglichen Konsequenzen kennen.

Konsequenzen für die Gemeinde

Übt eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht fehlerhaft aus, kann dies zur Unwirksamkeit der Vorkaufsrechtsausübung führen. In diesem Fall bleibt der ursprüngliche Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Erstkäufer bestehen. Die Gemeinde kann verpflichtet sein, Schadensersatz zu leisten, wenn durch die fehlerhafte Ausübung Kosten oder Schäden entstanden sind. Dies kann etwa Vertragsstrafen, entgangene Gewinne oder zusätzliche Rechtskosten umfassen.

Auswirkungen für den Verkäufer

Für Sie als Verkäufer bedeutet eine fehlerhafte Vorkaufsrechtsausübung, dass der ursprüngliche Kaufvertrag mit dem Erstkäufer weiterhin Bestand hat. Sie sind verpflichtet, diesen Vertrag zu erfüllen. Sollten Sie in der Zwischenzeit bereits Leistungen an die Gemeinde erbracht haben, können Sie diese zurückfordern. In manchen Fällen können Sie auch Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen, etwa wenn durch die Verzögerung Nachteile entstanden sind.

Folgen für den Erstkäufer

Als Erstkäufer profitieren Sie von einer fehlerhaften Vorkaufsrechtsausübung, da Ihr Kaufvertrag weiterhin gültig bleibt. Sie haben Anspruch auf Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer. Sollten Ihnen durch die zwischenzeitliche Unsicherheit Schäden entstanden sein, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen.

Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Die Rechtmäßigkeit der Vorkaufsrechtsausübung kann im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens überprüft werden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob die Gemeinde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Ermessensfehler können etwa vorliegen, wenn die Gemeinde von falschen Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat oder das Übermaßverbot missachtet wurde.

Stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung fest, wird der entsprechende Verwaltungsakt aufgehoben. Dies führt dazu, dass der ursprüngliche Kaufvertrag wieder auflebt und vollzogen werden kann. Die Gemeinde muss in diesem Fall alle bereits erhaltenen Leistungen zurückgewähren.

Beachten Sie, dass die genauen Konsequenzen im Einzelfall von den spezifischen Umständen abhängen. Die Komplexität des Vorkaufsrechts und die möglichen Folgen einer fehlerhaften Ausübung verdeutlichen, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung und Durchführung des Verfahrens für alle Beteiligten ist.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Vorkaufsrecht: Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution das Recht, ein Grundstück zu kaufen, bevor es einem anderen Interessenten verkauft wird. Im Kontext von Gemeinden bedeutet dies, dass die Gemeinde das Recht hat, ein Grundstück zu erwerben, wenn dieses zum Verkauf steht, um ihre eigenen städtebaulichen oder sozialen Interessen zu verfolgen. Dieses Recht stärkt die Planungsbefugnisse der Gemeinde und hilft, städtische Entwicklungen gezielt zu steuern.
  • Ermessensentscheidung: Eine Ermessensentscheidung ist ein Beschluss, der auf der Abwägung verschiedener Faktoren und Interessen beruht. Dabei hat die entscheidende Stelle, wie etwa ein Gemeinderat, einen gewissen Spielraum, wie sie das Gesetz anwenden möchte, muss aber alle relevanten Informationen und Interessen berücksichtigen und eine nachvollziehbare Entscheidung treffen. Fehler bei der Ermessensentscheidung können dazu führen, dass die getroffene Entscheidung angefochten und möglicherweise von einem Gericht aufgehoben wird.
  • Ermessensfehler: Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn die Stelle, die eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, diese auf Grundlage falscher oder unvollständiger Informationen vornimmt oder nicht alle relevanten Tatsachen berücksichtigt. Dies kann zu einer rechtswidrigen Entscheidung führen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Gemeinderat wichtige Informationen, die Einfluss auf die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts haben könnten, nicht in seine Überlegungen einbezieht.
  • Nutzungsabsichten: Die Nutzungsabsichten beziehen sich darauf, wie ein Käufer ein Grundstück in Zukunft verwenden möchte. Diese Informationen sind für Gemeinden besonders wichtig, wenn sie entscheiden, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen, um z.B. bestimmte städtebauliche Ziele zu erreichen oder die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Wenn diese Absichten nicht berücksichtigt werden, kann dies die Entscheidung über das Vorkaufsrecht beeinflussen.
  • Flächennutzungsplan: Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der kommunalen Planung, das festlegt, wie die verschiedenen Flächen innerhalb einer Gemeinde genutzt werden sollen, z.B. für Wohnbebauung, Gewerbe oder Grünflächen. Dieser Plan dient als Grundlage für die Bauleitplanung und hilft Gemeinden, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts muss die Entscheidung der Gemeinde mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmen.
  • gesetzliche Frist: Eine gesetzliche Frist ist ein festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss, damit sie rechtlich wirksam ist. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet dies, dass die Gemeinde innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden muss, ob sie ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt. Überschreitet sie diese Frist, ist die Entscheidung unwirksam und kann nicht nachträglich geheilt werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 24 BauGB (Baugesetzbuch) – Vorkaufsrecht der Gemeinde: Der Paragraph regelt das Vorkaufsrecht der Gemeinde bei bestimmten Grundstücksverkäufen. Danach kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht geltend machen, wenn es um Grundstücke geht, die für städtebauliche Entwicklung oder öffentliche Zwecke benötigt werden.
    • Im vorliegenden Fall wurde das Vorkaufsrecht durch die Gemeinde ausgeübt, um möglicherweise besondere öffentliche Interessen am Grundstück durchzusetzen. Es wird darüber gestritten, ob dieser Anspruch rechtmäßig war und die formellen Anforderungen eingehalten wurden.
  • § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB – Voraussetzungen für das gemeindliche Vorkaufsrecht: Diese Bestimmung konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen das Vorkaufsrecht der Gemeinde ausgeübt werden kann. Insbesondere geht es um den Zweck des Vorkaufsrechts, zum Beispiel für städtebauliche Maßnahmen oder den Bau öffentlicher Einrichtungen.
    • Die Gemeinde hat das Vorkaufsrecht basierend auf einer Satzung geltend gemacht, die im konkreten Fall zur Anwendung kommen sollte.
  • § 28 Abs. 2 BauGB a.F. – Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts: Diese Regelung legt fest, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben muss, sonst verfällt es.
    • Die Einhaltung der Frist wurde im Verfahren kontrovers diskutiert und war ein zentraler Punkt des Rechtsstreits. Es wird argumentiert, ob die Bescheide der Gemeinde rechtzeitig erlassen und zugestellt wurden.
  • Art. 40 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) – Ermessensausübung: Dieser Artikel besagt, dass die Verwaltung bei Ermessensentscheidungen entsprechend ihrem Ermessen handeln muss. Die Verwaltung ist hierbei angehalten, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
    • Die Klägerin bemängelt, dass der Gemeinderat nicht vollständig über alle relevanten Informationen informiert wurde, um eine sachgerechte Ermessensentscheidung zu treffen. Dieser Umstand wird als Ermessensfehler gewertet.
  • § 74 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) – Revision: Gemäß diesem Paragraphen kann gegen Urteile der Verwaltungsgerichte unter bestimmten Voraussetzungen Revision eingelegt werden, um die Entscheidung von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen.
    • Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde die Revision nicht zugelassen, was bedeutet, dass die Instanz nicht ohne Weiteres nochmals eine Prüfung der Rechtslage vornehmen wird. Die Klägerin muss sich daher mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zufriedengeben.

Das vorliegende Urteil

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 15 B 22.1761 – Urteil vom 30.03.2023


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